Mögliche Kürzung des Wohngelds durch Neustrukturierung

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit 52,8 Prozent wohnt die Hälfte aller Personen in Deutschland zur Miete, soviel wie in keinem anderen Land der EU (Stand: 2024; www.destatis.de/Eur opa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Mieteranteil.html). Die Mietpreise sind innerhalb der letzten fünf Jahren um durchschnittlich 9,7 Prozent gestiegen (de.statista.com/statistik/daten/studie/7 0132/umfrage/mietindex-fuer-deutschland-1995-bis-2007/#google_vignette) und auch die Heizkosten sind im selben Zeitraum über alle Heizarten hinweg angestiegen (de.statista.com/infografik/31147/preisindizes-fuer-haushaltsener gie-in-deutschland/). Aktuell beziehen ca. 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Knapp die Hälfte der Wohngeldbeziehenden sind Ein-Personen-Rentner-Haushalte. Einen weiteren großen Teil machen Familien und Alleinerziehende aus. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Grundsicherung beziehen, damit sie sich die steigenden Mietkosten leisten können.

Aus Sicht der fragestellenden Fraktion leiden Haushalte mit geringem Einkommen besonders stark unter den hohen Energie- und Heizkosten. Infolge des Irankrieges sind insbesondere Gas- und Ölkosten (auch Heizöl) signifikant angestiegen. Neben steigenden Kosten im Lebensmittelbereich und beim Tanken hat dies auch direkte Auswirkungen auf die Wohnkosten. Das Wohngeld bietet hier durch seine aktuelle Dynamisierung und die Heizkostenpauschale eine direkt wirkende Entlastung über den reinen Wohnbereich hinaus.

Das Wohngeld wurde in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert und verbessert. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz aus dem Jahr 2023 wurde der Kreis der Berechtigten ausgeweitet und die Unterstützung an die realen Belastungen angepasst. Mit der Dynamisierung des Wohngelds entlang der Miet- und Verbraucherpreisentwicklung sowie der Einführung einer dauerhaften Heizkosten- und Klimakomponente wurden sowohl der Berechtigtenkreis ausgeweitet als auch das Leistungsniveau angehoben. Durch die begleitende Anpassung der Wohngeldformel konnten deutlich mehr Personen zielgerichteter unterstützt werden. Gleichzeitig nimmt weiterhin ein signifikanter Anteil der berechtigten Personen diese Leistung nicht in Anspruch. Das Potenzial des staatlichen Zuschusses lässt daher erhöhte Antragszahlen für 2026 und die kommenden Jahre erwarten.

Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 wurden Einsparungen von 1 Mrd. Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt. Um diese Einsparungsziele zu erreichen hat die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Der Wohngeldetat beträgt im aktuellen Haushalt 2,4 Mrd. Euro. Einsparungen von 1 Mrd. Euro würden daher eine Kürzung des Etats um knapp 42 Prozent bedeuten. Im Jahr 2025 lagen die Ausgaben für das Wohngeld auf Bundesseite über dem ursprünglich veranschlagten Betrag bei 2,49 Mrd. Euro.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform schlägt in ihrem Abschlussbericht tiefgreifende Änderungen beim Wohngeld vor. Nach den Empfehlungen der Kommission soll das Wohngeld künftig gemeinsam mit dem Kinderzuschlag sowie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in ein einheitliches, digitalisiertes Sozialleistungssystem überführt werden. Die Kommission begründet dies insbesondere mit der hohen Komplexität der bisherigen Antrags- und Verwaltungsverfahren und mit unterschiedlichen Zuständigkeiten sowie Medienbrüchen zwischen den Behörden. Durch die Zusammenführung der Leistungen sollen Antragstellung, Datenaustausch und Leistungsgewährung vereinfacht und stärker automatisiert werden. Zudem empfiehlt die Kommission eine weitgehend digitale Verwaltung mit zentralen Online-Zugängen, standardisierten Verfahren und einem einheitlichen Einkommensbegriff. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Sozialstaatskommission betont, dass das soziale Schutzniveau in Deutschland nicht abgesenkt werden solle. Deshalb besteht Klärungsbedarf, ob die angekündigten Einsparungen beim Wohngeld Teil einer umfassenderen Reform sozialstaatlicher Leistungen sind oder unabhängig davon verfolgt werden. Vor dem Hintergrund steigender Mieten und Wohnkosten stellt sich daher die Frage, welche konkreten Auswirkungen mögliche Kürzungen beim Wohngeld auf Haushalte mit niedrigen Einkommen hätten und wie diese mit dem Anspruch eines verlässlichen Sozialstaates vereinbar sind. Ebenso stellt sich die Frage, wie verhindert werden soll, dass Einsparungen beim Wohngeld zu höheren Wohnkostenbelastungen oder zu einem verstärkten Wechsel von Haushalten in die Grundsicherung führen.

Aus Sicht der fragestellenden Fraktion sind die Folgen von Wohngeld-Kürzungen absehbar: steigende Miet- und Energieschulden, wachsende Unsicherheit und ein erhöhtes Risiko von Wohnungsverlust. Einsparungen zulasten der Betroffenen sind der falsche Weg. Entscheidend ist, dass das Wohngeld als eigenständiger Zuschuss erhalten bleibt und sich weiterhin an den tatsächlichen Wohnkosten orientiert. Zudem braucht es einen entschlossenen politischen Rahmen, um die Mietkostenkrise zu lösen, bestehend aus einer scharfen und bußgeldbewehrten Mietpreisbremse, einer konsequenten Ahndung von Mietwucher und einem dringend notwendigen Ausbau von Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Das Wohngeld unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen zielgerichtet bei der Versorgung mit angemessenem und familiengerechtem Wohnraum.

Mit Kabinettbeschluss zu den Eckwerten des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 und des Finanzplans des Bundes 2026 bis 2030 ist zunächst ein haushaltspolitischer Handlungsbedarf verblieben, in einer Zeit, die von außergewöhnlichen Herausforderungen geprägt ist. Die fachlich zuständigen Ressorts sind aufgefordert, die in der Koalition vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts bis zum Beschluss des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 soweit umzusetzen, dass sie etatreif sind. Dazu zählt eine Reform des Wohngeldes. Eine entsprechende Neustrukturierung des Wohngeldes wird auch Vereinfachungen enthalten, die die Wohngeldsachbearbeitung beschleunigen werden.

Die Bundesregierung setzt bewusst den Schwerpunkt auf öffentliche Investitionen in die Modernisierung des Landes und damit auf gezielte Wachstumsimpulse.

Frage 1 Seite 3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirkung des Wohngelds-Plus vor, insbesondere hinsichtlich Reichweite, Inanspruchnahme, Bearbeitungszeiten und tatsächlicher Entlastung der Haushalte, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für zukünftige Anpassungen des Wohngeldsystems?

Antwort

Die Wohngeld-Plus-Reform hat gemäß der Wohngeldjahresstatistik zu einer Verdopplung der Empfängerzahlen von 651 825 Wohngeldhaushalten im Jahr 2022 auf 1 242 315 Wohngeldhaushalte im Jahr 2024 geführt (Stand: jeweils 31. Dezember).

Zu den Auswirkungen der Wohngeld-Plus-Reform auf die Inanspruchnahme des Wohngeldes liegen der Bundesregierung keine Daten vor.

Zu den Bearbeitungszeiten wird auf den Wohngeld- und Mietenbericht 2024 verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2170, Teil C.5.4.1 und C.5.4.2, Seiten 156–159).

Im Jahr 2023 konnte durch das Wohngeld-Plus nach Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die Mietbelastung der reinen Wohngeldhaushalte (das heißt Haushalte, in denen alle Personen Wohngeld erhalten) von 34,6 Prozent auf 28,3 Prozent gesenkt werden (zum Vergleich 2022: von 36,5 Prozent auf 31,8 Prozent).

Die Bundesregierung lässt die Wohngeld-Plus-Reform derzeit wissenschaftlich evaluieren. Das Forschungsprojekt kann voraussichtlich bis zum Jahresende abgeschlossen werden.

Mittelfristig soll das Wohngeld entsprechend den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) in einem neuen einheitlichen Sozialleistungssystem aufgehen. Daher erübrigt sich die Beantwortung der Frage nach zukünftigen Anpassungen des Wohngeldsystems.

Frage 2 + 2a + 2b + 2c + 2d Seite 3

2Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zusammensetzung der Wohngeldhaushalte in den Jahren 2024 und 2025 vor, und wie verteilen sich die Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger insbesondere auf folgende Gruppen:

2aRentnerinnen und Rentner (bitte nach Ost- und Westdeutschland getrennt aufschlüsseln),

2bAlleinerziehende,

2cMieterhaushalte und

2dEigentümerhaushalte (bitte jeweils in absoluten Zahlen, als Anteil an allen Wohngeldhaushalten sowie unter Angabe der durchschnittlichen monatlichen Wohngeldhöhe ausweisen)?

Antwort

Die Wohngeldjahresstatistik 2025 liegt noch nicht vor. Für das Jahr 2024 wird die Frage mit folgender Tabelle beantwortet.

Tabelle auf Seite 4 · 7 Zeilen × 5 Spalten
Anzahl reine Wohngeldhaushalte in TausendAnteil an allen reinen Wohngeldhaushalten in Prozentdurchschnittlicher monatlicher Wohngeldbetrag in Euro
Insgesamt1 217100287
Antragstellende Person in Rente/Pensiongesamt63852225
Ost20617205
West43336234
Haushalte mit Alleinerziehenden-Freibetrag; § 17 Nummer 3 des Wohngeldgesetzes13511302
Miete1 13193286
Eigentum867300

Datenbasis: Statistisches Bundesamt, Hochrechnung basierend auf Wohngeldstichprobe 2024, reine Wohngeldhaushalte.

Methodischer Hinweis: Die Gruppe „Antragstellende Person in Rente/Pension“ beinhaltet neben den Altersrentnerinnen und -rentnern auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner. Reine Wohngeldhaushalte sind Haushalte, in denen alle Personen Wohngeld erhalten (in 2024: 98 Prozent aller Wohngeldhaushalte).

Frage 3 Seite 4

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger in den Jahren 2024 und 2025 auf Landkreise und kreisfreie Städte verteilt (bitte absolute Zahlen, die durchschnittliche monatliche Wohngeldhöhe sowie die Anteile an der Bevölkerungfür den Bund und aufgeteilt nach Bundesländern angeben)?

Antwort

Die Wohngeldjahresstatistik 2025 liegt noch nicht vor. Für das Jahr 2024 wird die Frage mit folgender Tabelle beantwortet.

Tabelle auf Seite 4, 5 · 51 Zeilen × 5 Spalten
Anzahl reine Wohngeldhaushalte in TausendAnteil reine Wohngeldhaushalte an allen Privathaushalten in Prozentdurchschnittlicher monatlicher Wohngeldbetrag in Euro
Schleswig-Holsteinkreisfreie Städte154,3290
Landkreise353,2287
Gesamt503,4288
Hamburgkreisfreie Städte262,8310
Landkreise0--
Gesamt262,8310
Niedersachsenkreisfreie Städte224,1315
Landkreise1073,3298
Gesamt1283,4301
Bremenkreisfreie Städte113,2312
Landkreise0--
Gesamt113,2312
Nordrhein-Westfalenkreisfreie Städte1393,8324
Landkreise1773,6299
Gesamt3163,6310
Hessenkreisfreie Städte212,7368
Landkreise562,6321
Gesamt772,6334
Rheinland-Pfalzkreisfreie Städte162,9320
Landkreise322,3288
Gesamt482,5299
Baden-Württembergkreisfreie Städte272,7338
Landkreise842,1311
Gesamt1112,2318
Bayernkreisfreie Städte412,0307
Landkreise671,6279
Gesamt1091,8290
Saarlandkreisfreie Städte0--
Landkreise132,7296
Gesamt132,7296
Berlinkreisfreie Städte542,8280
Landkreise0--
Gesamt542,8280
Brandenburgkreisfreie Städte104,4239
Landkreise393,7227
Gesamt493,8229
Mecklenburg-Vorpommernkreisfreie Städte84,6222
Landkreise365,4209
Gesamt445,3211
Sachsenkreisfreie Städte344,5241
Landkreise594,5212
Gesamt944,5223
Sachsen-Anhaltkreisfreie Städte124,1245
Landkreise334,1225
Gesamt464,1231
Thüringenkreisfreie Städte134,6240
Landkreise293,8217
Gesamt424,0224
Bundkreisfreie Städte4503,2303
Landkreise7682,9278
Gesamt1.2173,0287

Datenbasis: Statistisches Bundesamt, Hochrechnung basierend auf Wohngeldstichprobe 2024, reine Wohngeldhaushalte.

Frage 4 + 5 Seite 5

4In wie vielen Wohngeldfällen der Jahre 2024 und 2025 lagen der Bundesregierung oder nach deren Kenntnis den Wohngeldbehörden Hinweise darauf vor, dass die zugrunde liegende Miete überhöht oder rechtswidrig vereinbart war, und in wie vielen Fällen wurden daraus Prüfungen, Mietrügen, Rückforderungen oder sonstige Maßnahmen abgeleitet (bitte nach Ländern, Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, Art des festgestellten oder vermuteten Verstoßes sowie Höhe der betroffenen Wohngeldzahlungen aufschlüsseln)?

5In wie vielen Fällen wurden trotz Hinweisen auf überhöhte oder rechtswidrige Mieten keine weitergehenden Maßnahmen in den Jahren 2024 und 2025 ergriffen, und welche Gründe lagen hierfür jeweils vor?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.

Hierüber liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor, da entsprechende Informationen nicht erhoben werden.

Frage 6 Seite 6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, an welche Eigentümergruppen die durch Wohngeld unterstützten Mietzahlungen im Jahr 2025 geflossen sind, insbesondere differenziert nach kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, privaten Kleinvermieterinnen und Kleinvermietern, institutionellen bzw. börsennotierten Wohnungsunternehmen sowie sonstigen Eigentümerformen, wenn entsprechende Daten vorliegen, bitte nach Eigentümerart sowie Höhe der jeweiligen Wohngeldzahlungen aufschlüsseln, und wenn keine Daten vorliegen, warum nicht?

Antwort

Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da entsprechende Informationen nicht erhoben werden.

Frage 7 Seite 6

Wie haben sich die Gesamtausgaben für das Wohngeld im Jahr 2025 zusammengesetzt, insbesondere im Hinblick auf ausgezahlte Wohngeldleistungen, Verwaltungs- und Vollzugskosten sowie sonstige programmbedingte Ausgaben, und wie verteilen sich diese Kosten jeweils auf Bund, Länder und Kommunen?

Antwort

Die Gesamtausgaben für das Wohngeld beliefen sich für den Bund im Jahr 2025 auf 2,496 Mrd. Euro. Das Wohngeld wird gemäß Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 32 des Wohngeldgesetzes im Wege der Bundesauftragsverwaltung ausgeführt, da Bund und Länder die Kosten des Wohngeldes jeweils zur Hälfte tragen. Die Verwaltungs- und Vollzugskosten tragen die Länder beziehungsweise die Kommunen im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung selbst. Im Bundeshaushalt sind keine Verwaltungskosten des Bundes für das Wohngeld enthalten.

Frage 8 Seite 6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus dem Forschungsprojekt „Strategien zur Verbesserung der Inanspruchnahme des Wohngeldes“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung vor, wann ist die Veröffentlichung des Abschlussberichts geplant, und wenn keine Veröffentlichung geplant ist, warum nicht?

Antwort

Das Forschungsprojekt hat einen Einblick in subjektive Hintergründe und Motivkonstellationen gegeben, die Gründe für eine Nichtinanspruchnahme des Wohngeldes sein können. Zum Beispiel wurde eine mangelnde Vertrautheit mit dem deutschen Sozialsystem genannt, auch Schamgefühle spielten eine wichtige Rolle sowie ein als komplex empfundener Antragsprozess (zum Beispiel wegen Nachweispflichten). Eine Veröffentlichung des Abschlussberichts ist nicht geplant, da insbesondere die quantitative Analyse nicht zu verwertbaren Ergebnissen geführt hat und durch den Bericht der KSR inzwischen eine grundlegend andere Ausgangslage besteht.

Frage 9 Seite 7

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Nichtinanspruchnahme beim Wohngeld im Jahr 2025 ein, wie viele anspruchsberechtigte Haushalte erhalten demnach keine Leistungen, und welche Mehrkosten wären 2025 entstanden, wenn das Wohngeld alle Berechtigten tatsächlich erreicht hätte?

Antwort

Dazu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. Es existieren keine entsprechenden Statistiken und die wissenschaftlich geschätzte Nichtinanspruchnahme des Wohngeldes variiert erheblich. Zudem liegen keine Informationen zur Höhe der Wohngeldansprüche von Haushalten vor, die keinen Antrag auf Wohngeld stellen.

Frage 10 Seite 7

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die jährlichen Gesamtausgaben für das Wohngeld in den Jahren von 2026 bis 2030 unter der Annahme unveränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, und auf welchen Annahmen zu Mietentwicklung, Einkommen, Zahl der Leistungsberechtigten und Inanspruchnahmequote beruht diese Schätzung?

Antwort

Im Bundeshaushalt 2026 sind für das Wohngeld 2,425 Mrd. Euro veranschlagt. Unter der Annahme unveränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen kann auf Grundlage von Mikrosimulationsrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft im Finanzplanzeitraum von jährlichen Ausgaben in ähnlicher Größenordnung ausgegangen werden. Für die Ermittlung von Ausgabenschätzungen für zukünftige Jahre müssen im Mikrosimulationsmodell Annahmen zur Entwicklung von Mieten und Einkommen getroffen werden. Zum Zeitpunkt der Berechnung (November 2025) wurde ab 2026 eine jährliche Steigerung der durchschnittlichen Bruttokaltmiete um 2,3 Prozent angenommen. Die Annahme zur Steigerung der Bruttolöhne je Arbeitnehmer betrug 3,3 Prozent im Jahr 2026 und 3,2 Prozent ab 2027.

Eine eindeutige Anzahl der Wohngeld-Leistungsberechtigten und damit auch der Inanspruchnahmequote lässt sich aus dem Mikrosimulationsmodell nicht ableiten.

Frage 11 + 11a + 11b + 11c + 11d + 12 Seite 7

11Welche Aspekte des Wohngelds sind von der geplanten Neustrukturierung betroffen, und wie genau wird sich die geplante Neustrukturierung auswirken auf

11adie Wohngeldhöhe/die Berechnungsformel,

11bdie Dynamisierung,

11cden Berechtigtenkreis (bitte auf Ausweitung, Beibehaltung oder Reduzierung eingehen) und

11ddie Antragsstellung (bitte jeweils geplante Einsparungen in Millionen Euro angeben)?

12Welche Auswirkungen hätten die geplanten Einsparungen beim Wohngeld auf Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Einkommen, und wie viele Wohngeldhaushalte mit Rentenbezug wären nach Einschätzung der Bundesregierung im Jahr 2027 betroffen (bitte nach Ost- und Westdeutschland getrennt aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.

Die konkreten Auswirkungen der erforderlichen Einsparungen beim Wohngeld werden derzeit ermittelt.

Frage 13 + 13a + 13b + 13c + 13d Seite 8

13Welches Einsparpotenzial erwartet die Bundesregierung durch eine einheitliche Vereinfachung und Digitalisierung der Wohngeldanträge, und auf welchen Annahmen zu Fallzahlen, Bearbeitungszeiten, Personalaufwand und Beratungsbedarf beruht diese Einschätzung?

13aWelche konkreten Digitalisierungsschritte sind geplant, und inwiefern gehen diese über die bloße Übertragung bestehender Papierformulare in digitale Formulare hinaus?

13bWie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der Beratungs- und Bearbeitungsaufwand in den Wohngeldbehörden, insbesondere bei Rentnerinnen und Rentnern, und welche Personal- bzw. Verwaltungskosten entstehen dadurch?

13cWelcher Anteil der geplanten Einsparungen im Rahmen der Neustrukturierung des Wohngelds soll nach Einschätzung der Bundesregierung allein durch Vereinfachung und Digitalisierung erzielt werden?

13dPlant die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Aufgabenbündelung und Prozessverbesserung, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Fragen 13 bis 13d werden gemeinsam beantwortet.

Es bestehen Einsparpotentiale im Bereich der Digitalisierung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen. Diese können allerdings nicht vom Bund realisiert werden, da die Zuständigkeit hierfür vollständig bei den Ländern und Kommunen liegt.

Frage 14 Seite 8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, dass das Wohngeld als Subjektförderung indirekt steigende Mieten mitfinanziert, und welche konkreten Maßnahmen plant sie, um die Objektförderung durch sozialen und preisgebundenen Wohnungsbau bis zum Ende der Legislaturperiode auszubauen?

Antwort

Das Wohngeld reduziert zielgenau die Wohnkostenbelastung von Haushalten mit geringen Einkommen. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Belastung, eine vollständige Kostenübernahme erfolgt in der Regel nicht. Durch die nach dem Mietenniveau der Gemeinde gestaffelten Höchstbeträge (§ 12 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Wohngeldgesetzes) wird zudem sichergestellt, dass ein gegebenenfalls überhöhter Anteil der Miete nicht bezuschusst wird.

In der aktuellen Finanzplanung ist die weitere schrittweise Aufstockung der Finanzhilfe des Bundes an die Länder für den Sozialen Wohnungsbau von derzeit 4 Mrd. Euro im Programmjahr 2026 auf bis zu 5,5 Mrd. Euro für die Programmjahre 2028 und 2029 vorgesehen. Damit schafft die Bundesregierung bundesseitig die Voraussetzung dafür, dass der Bestand an Sozialwohnungen stabilisiert und wieder erhöht wird.

Frage 15 + 16 Seite 8

15Welche konkreten gesetzgeberischen, organisatorischen und technischen Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform, Wohngeld, Kinderzuschlag sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in ein einheitliches Sozialleistungssystem zu überführen, und wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung aus?

16Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die vorgeschlagene Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen und Einkommensdefinitionen auf den Kreis der Wohngeldberechtigten sowie auf die Höhe individueller Leistungsansprüche?

Antwort

Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.

Die KSR hat empfohlen, die Grundsicherungsleistungen, den Kinderzuschlag und das Wohngeld zu einem einheitlichen Sozialleistungssystem zusammenzuführen. Innerhalb des von der KSR vorgeschlagen Zeitraums von sechs Monaten soll bis Herbst 2026 unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Konzept für ein einheitliches Sozialleistungssystem entwickelt werden. Es ist derzeit noch nicht absehbar, wie das zukünftige Leistungssystem im Detail aussehen wird. Demzufolge können noch keine konkreten Aussagen zum Kreis der Leistungsberechtigten und zu den Auswirkungen auf Wohngeldberechtigte getroffen werden. Maßgabe der KSR für die Umsetzung ist, dass zur Wahrung des sozialen Schutzniveaus systematische Schlechterstellungen der Leistungsbeziehenden auszuschließen sind.

Frage 17 Seite 9

Welche Veränderungen bei Personalbedarf, Bearbeitungszeiten und Verwaltungskosten erwartet die Bundesregierung infolge der vorgeschlagenen Digitalisierung und Bündelung der Wohngeldverwaltung?

Antwort

Zu den personellen, finanziellen und strukturellen Auswirkungen sind derzeit noch keine Aussagen möglich.

Frage 18 Seite 9

Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Entwicklung, Implementierung und den dauerhaften Betrieb eines zentralen digitalen Sozialleistungsportals, und inwiefern könnte es in bestehende Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung integriert werden?

Antwort

Zu den finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch keine Aussagen möglich. Die Bundesregierung hat die Umsetzungs- und Kostenplanung für Entwicklung, Implementierung und Betrieb des im KSR-Abschlussbericht avisierten digitalen Sozialportales noch nicht abgeschlossen.

Die Nachnutzung und Integration bestehender Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung, wie beispielsweise dem Deutschland-Stack, ist gemäß dem Bericht der KSR vorgesehen.

Frage 19 Seite 9

In welchem Rahmen findet die Koordination der Umsetzung der Vorschläge der Sozialstaatskommission zwischen den Ressorts statt, und welches Bundesministerium übernimmt eine federführende Rolle bei der Digitalisierung des Wohngelds?

Antwort

Die Umsetzung der KSR-Empfehlungen werden auf Staatssekretärsebene von Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), Bundesfinanzministerium (BMF), Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Bundeskanzleramt (BKAmt) begleitet sowie von sechs Bundesländern (Freistaat Bayern, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Freistaat Sachsen) und Vertretungen der drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Landkreistag (DLT), Deutscher Städtetag (DST), Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)).

Dabei wurde das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ unter gemeinsamer Federführung von BMAS und BMDS und unter Einbindung von Ländern und Kommunen sowie der Bundesagentur für Arbeit am 20. Mai 2026 eingesetzt. Das Gremium soll bis spätestens Jahresende eine Roadmap zur Umsetzung der Empfehlungen mit Digitalisierungsbezug entwerfen und seine Arbeit Ende 2027 abschließen.

Frage 20 Seite 10

Stehen die angekündigten Einsparungen beim Wohngeld im Zusammenhang mit der Umsetzung der Sozialstaatskommission oder handelt es sich um eine davon unabhängige Maßnahme?

Antwort

Es handelt sich um eine von der Umsetzung der KSR-Empfehlungen unabhängige Maßnahme, sie berücksichtigt aber die Ergebnisse der KSR.

Frage 21 Seite 10

Welche weiteren Maßnahmen mit dem Ziel der Einsparung plant die Bundesregierung bei den Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, bei dem Kinderzuschlag sowie dem Wohngeld?

Antwort

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, soziale Leistungen bürgerfreundlicher, einfacher und digitaler auszugestalten. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Empfehlungen der KSR.

Frage 22 Seite 10

Trägt das Wohngeld nach Auffassung der Bundesregierung zur Sicherung des sozialen Schutzniveaus in Deutschland bei?

Antwort

Das Wohngeld trägt zur Sicherung des sozialen Schutzniveaus bei, indem es der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens dient.

Frage 23 Seite 10

Ist es ein Ziel der Bundesregierung, das soziale Schutzniveau in Deutschland zu erhalten?

Antwort

Wie von der KSR empfohlen, sind bei der Konzeption des einheitlichen Leistungssystems systematische Schlechterstellungen der Leistungsbeziehenden auszuschließen.

Frage 24 Seite 10

Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Fragestellenden eines Widerspruchs zwischen der Ankündigung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas, das soziale Schutzniveau im Zuge der Sozialstaatskommission durch den Ausschluss von Leistungskürzungen bis 2028 zu erhalten (www.tagesschau.de/inland/sozialstaat-reform-bas-1 00.html) und den angekündigten Einsparungen beim Wohngeld zum 1. Januar 2027 durch die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz (www.handelsblatt.com/politik/deut schland/haushalt-bauministerin-hubertz-will-das-wohngeld-kuerzen/100 222218.html), wenn ja, wie erklärt sie diesen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. Soweit bei den in das einheitliche Leistungssystem einzubeziehenden Leistungen gesetzliche Änderungen erfolgen, werden diese bei der Konzeption berücksichtigt.

Frage 25 Seite 11

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mögliche Kürzungen beim Wohngeld keine Absenkung des sozialen Schutzniveaus darstellen, und wenn ja, wie begründet sie diese Einschätzung?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 26 Seite 11

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass mögliche Einsparungen beim Wohngeld nicht zu höheren Wohnkostenbelastungen oder zu einem Wechsel in die Grundsicherung führen?

Antwort

Die genaue Ausgestaltung der Einsparungen im Wohngeld befindet sich noch in der regierungsinternen Abstimmung. Insofern lassen sich noch keine konkreten Aussagen zu Auswirkungen auf Wohnkostenbelastungen und Wechseln in die Grundsicherung treffen.

Gleichzeitig treibt die Bundesregierung im Rahmen der Objektförderung das bezahlbare Wohnen engagiert voran. Der Investitionskurs wird mit hohen Finanzhilfen des Bundes an die Länder für den Sozialen Wohnungsbau und mit weiteren Förderprogrammen für den Wohnungsbau verfolgt. Auch im Bereich des Mietrechts ist die Bundesregierung aktiv, um bezahlbares Wohnen zu sichern.

Frage 27 Seite 11

Für wie viele wohngeldbeziehende Rentnerinnen und Rentner machte das Wohngeld in den Jahren 2024 und 2025 mindestens ein Drittel des verfügbaren Haushaltseinkommens aus, und welche Auswirkungen hätten Kürzungen des Wohngelds auf deren Armutsgefährdung nach Einschätzung der Bundesregierung (bitte nach Ost- und Westdeutschland getrennt aufschlüsseln)?

Antwort

Angaben zum tatsächlich verfügbaren Haushaltseinkommen werden in der Wohngeldstatistik nicht erhoben, sodass auch Fragen zum Anteil des Wohngeldes am verfügbaren Einkommen und zu den Effekten möglicher Kürzungen nicht beantwortet werden können.

Frage 28 Seite 11

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass ältere Menschen infolge von möglichen Wohngeldkürzungen verstärkt auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.

Frage 29 Seite 11

Welche Alternativen zu Einsparungen beim Wohngeld prüft die Bundesregierung, um Haushalte älterer Menschen mit niedrigen Renten vor Wohnkostenarmut zu schützen?

Antwort

Die Bundesregierung verfolgt mit unterschiedlichen Maßnahmen das Ziel, die Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter bezahlbar zu halten. Die bereits erfolgte Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 etwa dämpft den Anstieg der Neuvertragsmieten und damit das Mietniveau insgesamt. Der Mietanstieg bei Indexmietverträgen soll nach dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf erstmals begrenzt werden. Auch bei energetischen Maßnahmen im Gebäudebereich achtet die Bundesregierung darauf, dass die Betriebskostenbelastung der Mieterinnen und Mieter nicht unzumutbar ansteigt; zum Beispiel beim jüngst durch das Kabinett beschlossenen Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Falle des Neueinbaus fossiler Heizungen. Zum Sozialen Wohnungsbau wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Ein maßgeblicher Teil der Mittel wird für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum eingesetzt. So wurden beispielsweise mindestens knapp 60 Prozent der geförderten Neubau-Mietwohnungen im Kalenderjahr 2025 barrierefrei konzipiert.