Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Ein zentraler Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist das in Artikel 21 in Verbindung mit Artikel 3 des Grundgesetzes verankerte Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit. Dieses Parteienprivileg gewährleistet allen Parteien, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden, die gleichberechtigte Teilnahme an der politischen Willensbildung des deutschen Volkes. Das Bundesverfassungsgericht bejaht in seiner ständigen Rechtsprechung, dass die Bundesregierung im Hinblick auf ihre öffentlichen Äußerungen zur Neutralität gegenüber den Parteien verpflichtet ist (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/12/es20141216_2bve000214.html, www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDoc s/Entscheidungen/DE/2018/02/es20180227_2bve000116.html, www.bundesv erfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/06/es20200609_2 bve000119.html).
Die Bundesregierung darf sich ihrer Neutralitätspflicht gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes auch nicht durch eine „Flucht ins Privatrecht“ entziehen, indem sie etwa private Organisationen mit der Erfüllung ihrer Interessen beauftragt (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidunge n/DE/2011/02/rs20110222_1bvr069906.html).
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist eine von zahlreichen privaten Organisationen mit staatlicher Förderung (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3928), die zu Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt am 4. und 5. Juli 2026 aufgerufen haben. Der DGB-Aufruf „Zusammenstehen“ wird von insgesamt 106 Personen und Organisationen unterstützt (https://web.archive.org/web/20260527143116/https://www.zusammenstehen. org/).
Vor dem Hintergrund der staatlichen Neutralitätspflicht interessieren sich die Fragesteller dafür, ob Organisationen, die den Aufruf des DGB unterstützen, ggf. finanzielle Zuwendungen von der Bundesregierung erhalten haben.
1Erhielten oder werden folgende Unterzeichner des DGB-Aufrufs „Zusammenstehen“ gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel der Bundesregierung erhalten:
1aAutonomes Jugendzentrum Erfurt e. V.;
1bArbeiterwohlfahrt Kreisverband Erfurt e. V.;
1cAttac Trägerverein e. V.;
1dAuf die Plätze Bündnis Erfurt (https://plaetzef.noblogs.org/);
1eVereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e. V.;
1fFörderverein Augusta-Viktoria-Stift e. V. bzw. Augusta-Viktoria-Stift;
1gBaseMent e. V.;
1hBund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Thüringen e. V.;
1iBlinde Flecken e. V.;
1jBund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland (www.bejm-onlin e.de/);
1kBund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Thüringen e. V.;
1lBündnis Solidarisches Magdeburg (https://solidarisches-magdebur g.org/);
1mBürgerStiftung Erfurt (https://buergerstiftung-erfurt.de/);
1nColorido e. V.;
1oDeutscher Familienverband Landesverband Thüringen e. V.;
1pDGB-Bezirk Hessen-Thüringen;
1qDGB Jugend Thüringen (https://thueringen.dgb.de/ueber-uns/anspre chpartner/dgb-jugend);
1rDGB-Jugend Erfurt (https://stadtjugendring-erfurt.de/dgbjugend);
1sDGB-Jugend Bezirk Hessen-Thüringen (https://hessen-thueringen-j ugend.dgb.de/);
1tEine Welt Verein Eisenach e. V.;
1uerna – Erfurter EngagementAgentur (https://erna-erfurt.de/);
1vFriedensbündnis Erfurt (https://michael-panse.de/wp-content/uploa ds/2025/10/Friedensbuendnis-an-Thueringer-Landtag-1.pdf);
1wErinnerungsort Topf & Söhne – Die Ofenbauer von Auschwitz (www.topfundsoehne.de/ts/de/index.html);
1xEvangelischer Kirchenkreis Erfurt (www.kirchenkreis-erfurt.de/);
1yEvangelischer Kirchenkreis Erfurt Büro für ausländische Mitbürger*innen (www.auslaenderberatung-erfurt.de/);
1zEVG [Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft] Landesverband Thüringen (www.evg-online.org/ueber-uns/unsere-landesverbaende/reg ion-sued-ost/geschaeftsstelle-erfurt/); aa) Flüchtlingsrat Thüringen e. V.; bb) Förderkreis Erinnerungsort Topf & Söhne e. V.; cc) Fridays for Future Erfurt (https://fridaysforfuture.de/forderungen/th ueringen/); dd) GEW [Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft] Landesverband Thüringen (www.gew-thueringen.de/); ee) HSG (Hochschulgruppe] Lautstark gegen Faschismus von der FH [Fachhochschule] Erfurt (https://stura.fh-erfurt.de/mitmachen/hochs chulgruppen/lautstark-gegen-faschismus); ff) Initiative Kinoklub Erfurt e. V.; gg) Initiative Mehrwertstadt Erfurt (https://mehrstadt.de/impressum); hh) Initiative Neue Nachbarn Rudolstadt (https://web.archive.org/web/2 0190110210357/http://neue-nachbarn-rudolstadt.de/); ii) Initiative Stolpersteine Erfurt (https://buergerstiftung-erfurt.de/proje kte/erfurter-stolpersteine/); jj) Jugendverband REBELL (https://rebell.info/); kk) Kampagnengruppe – Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt! (https://afd-verbot.jetzt/de); ll) Kein Bock e. V. (www.keinbockaufnazis.de/); mm) Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e. V.; nn) Klanggerüst e. V.; oo) Krüppel gegen Rechts (https://krueppel-gegen-rechts.de/); pp) Kulturimpulse Thüringen e. V.; qq) Freie Kulturkarawane bzw. KiT e. V. (https://freiekulturkarawan e.de/); rr) KulturQuartier Erfurt e. V.; ss) LAGUNE [Lokale Aktionsgruppe Urbanes Natur Erleben] e. V.; tt) Landesjugendring Thüringen e. V.; uu) Lokalgruppe AfD-Verbot jetzt Erfurt (https://weact.campact.de/petit ions/das-scharfste-schwert-des-rechtsstaats-endlich-ziehen); vv) MigraNetz Thüringen e. V.; ww) Mit Medien e. V.; xx) MitMenschen e. V.; yy) Mobit e. V.; zz) Naturfreundejugend Erfurt (https://naturfreundejugend-thueringe n.de/ortsgruppen/erfurt/); aaa) NaturFreunde Thüringen e. V.; bbb) Netzwerk Demokratiebildung in Thüringen bzw. VereinT Zukunft Bilden e. V. (www.demokratiebildung-thueringen.de/); ccc) Offene Arbeit Erfurt (https://offenearbeiterfurt.de/); ddd) Die Omas gegen Rechts Erfurt e. V.; eee) Omas gegen Rechts 361 Erfurt (www.facebook.com/groups/303025 003674833/); fff) Omas gegen Rechts Deutschland e. V. (https://omas-gegen-rechts-er furt.de/); ggg) Omas gegen Rechts Leipzig (https://omasgegenrechtsle.noblogs. org/); hhh) Omas gegen Rechts Magdeburg (https://omasgegenrechts-magdebu rg.de/); iii) Projektgruppe SUPPORT in Nord (www.linkedin.com/pulse/suppor t-nord-nicole-haschke-a2une/); jjj) Q*rage – Thüringer Fachstellen Queere Antigewaltarbeit (www.que erweg.de/projekte/lsbtiq-koordinierungsstelle/beratung-anti-gewalta rbeit/fachtag-queere-antigewaltarbeit-2024); kkk) Queeres Zentrum Erfurt (www.queeres-zentrum-erfurt.de/); lll) Seebrücke Erfurt (www.seebruecke.org/mach-mit/deutschland/thue ringen/erfurt); mmm)Stadt- und Hochschulgruppe Amnesty International Erfurt (https://a mnesty-erfurt.de/); nnn) Stadtjugendring Erfurt e. V.; ooo) Ständige Kulturvertretung Erfurt e. V. (https://staendigekulturvertret ung.de/); ppp) Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora; qqq) Studierendenrat der Universität Erfurt; rrr) Thüringer Verband der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten e. V.; sss) ver.di Bezirk Thüringen (https://thueringen.verdi.de/); ttt) ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen (https://sa t.verdi.de/); uuu) Vielfalt in Thüringen (www.zusammenstehen.org/); vvv) Weltoffenes Thüringen (https://thueringen-weltoffen.de/) (bitte ggf. in maschinenlesbarer Form ab dem Haushaltsjahr 2020 bis zum Haushaltsjahr 2026 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger in einer Tabelle auflisten und zudem die Gesamtförderung je Jahr summiert für alle Unterzeichner angeben)?
Auf die ressortspezifischen Angaben in der Anlage wird verwiesen.*
PDF-Seiten 7–14 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur geplanten Teilnahme staatlich geförderter Organisationen an den Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag (vgl. Frage 1) vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierten staatlichen Neutralitätspflicht und des Grundrechts der Parteien auf Chancengleichheit sowie der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts?
Die Bundesregierung bewertet die eventuelle Teilnahme nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15101, insbesondere Absatz 2 derselbigen verwiesen.
3Plant die Bundesregierung, staatlich geförderten Organisationen, die an Protesten gegen AfD-Bundesparteitage teilnehmen, mit Verweis auf die eingangs skizzierte staatliche Neutralitätspflicht und das Grundrecht der Parteien auf Chancengleichheit sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Bundesförderung zu entziehen und eine Erstattung der Zuwendung zu verlangen?
3aWenn ja, ab wann ist mit einer Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen?
3bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 6 und 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15101 wird sinngemäß verwiesen.
Plant die Bundesregierung, staatlich geförderte Organisationen, die an Protesten gegen AfD-Bundesparteitage teilnehmen und von denen Mitglieder wegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit, Körperverletzung, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder anderer Delikte rechtskräftig verurteilt werden, mit Verweis auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierte staatliche Neutralitätspflicht und das Grundrecht der Parteien auf Chancengleichheit sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Bundesförderung zu entziehen und eine Erstattung der Zuwendung zu verlangen?
Es gelten die Regelungen des Zuwendungsrechts und des jeweiligen Förderbescheids.
4aWenn ja, plant die Bundesregierung vorsorglich eine Gefährderansprache?
4bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 und 4b werden zusammen beantwortet.
Die allgemeine Gefahrenabwehr liegt in der Zuständigkeit der Länder.
Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob eine in Frage 1 aufgeführte Organisation in den letzten zehn Jahren an Protesten gegen AfD-Bundesparteitage teilgenommen hat, während sie eine projektbezogene oder institutionelle Bundesförderung bezogen hat (bitte ggf. einzeln nach Jahr, Parteitag, Organisation und mit kurzer Beschreibung des Falls auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
6Wie stellt die Bundesregierung bei allen Organisationen, die in Frage 1 genannt werden, die eine projektbezogene Bundesförderung aktuell erhalten, sicher, dass selbige ganz oder in Teilen nicht zu Protesten oder Aktionen gegen die AfD genutzt wird, die gegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierte staatliche Neutralitätspflicht und das Grundrecht der Parteien auf Chancengleichheit sowie gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstoßen (bitte für jede aus Bundesmitteln geförderte Organisation, die in Frage 1 genannt wurde, einzeln erläutern)?
7Wie stellt die Bundesregierung bei allen Organisationen in Frage 1, die eine projektbezogene Bundesförderung aktuell erhalten, sicher, dass selbige ganz oder in Teilen nicht zu gewalttätigen Protesten oder Aktionen gegen die AfD genutzt wird, die nicht nur gegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierte staatliche Neutralitätspflicht und das Grundrecht der Parteien auf Chancengleichheit sowie gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch gegen das Strafgesetzbuch verstoßen (bitte für jede aus Bundesmitteln geförderte Organisation, die in Frage 1 genannt wurde, einzeln erläutern)?
8Wie stellt die Bundesregierung bei allen Organisationen in Frage 1, die eine institutionelle Bundesförderung aktuell erhalten, sicher, dass selbige ganz oder in Teilen nicht zu Protesten oder Aktionen gegen die AfD genutzt wird, die gegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierte staatliche Neutralitätspflicht und das Grundrecht der Parteien auf Chancengleichheit sowie gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstoßen (bitte für jede aus Bundesmitteln geförderte Organisation, die in Frage 1 genannt wurde, einzeln erläutern)?
9Wie stellt die Bundesregierung bei allen Organisationen in Frage 1, die eine institutionelle Bundesförderung aktuell erhalten, sicher, dass selbige ganz oder in Teilen nicht zu gewalttätigen Protesten oder Aktionen gegen die AfD genutzt wird, die nicht nur gegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierte staatliche Neutralitätspflicht und das Grundrecht der Parteien auf Chancengleichheit sowie gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch gegen das Strafgesetzbuch verstoßen (bitte für jede aus Bundesmitteln geförderte Organisation, die in Frage 1 genannt wurde, einzeln erläutern)?
Die Fragen 6 bis 9 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.