Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Investitionskosten und Preiswirkungen

Drucksache 21/7028Antwortauf die Kleine Anfrage 21/654008.07.202612 Seiten13 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Wirtschaft und EnergieEnergieÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist ein zentraler Bundeshebel für den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen. Gefördert werden unter anderem Transformationspläne, Machbarkeitsstudien, Investitionen in neue Wärmenetze, die Transformation bestehender Wärmenetze sowie bestimmte Betriebskosten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weist auf geänderte Förderbedingungen seit 2025 und 2026 hin (www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effizient e_waermenetze_node.html; www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/En ergie/20260205_bew_transformationsplaene.html).

Soweit der Bund den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen finanziell fördert, bestehen nach Auffassung der Fragesteller besondere Anforderungen an Transparenz über Zuwendungsempfänger, Fördermodule, Projektträger, bewilligte und ausgezahlte Fördervolumina, Investitionssummen, Auftragnehmer, Auftragssummen und Bundesförderanteile sowie über mögliche Preiswirkungen für Endkunden.

Die Bundesregierung hat zu einzelnen Förderständen bereits Angaben gemacht. Angesichts geänderter Förderbedingungen, fortlaufender Bewilligungen und der Bedeutung geförderter Transformationspläne für spätere Investitions- und Preisentscheidungen besteht aus Sicht der Fragesteller ein aktualisierter Erkenntnisbedarf (https://dserver.bundestag.de/btd/20/145/201458 1.pdf; https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101346.pdf). Die Erstellung kommunaler Wärmepläne wurde nach Angaben der Nationalen Klimaschutzinitiative seit dem 1. November 2022 über die Kommunalrichtlinie mit Bundesmitteln gefördert; förderfähig waren danach auch fachkundige externe Dienstleister, bevor die Förderung neuer Anträge mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 auslief (www.klimaschutz.de/de/aktu elles/meldungen/bmwk-unterstuetzt-kommunen-mit-109-millionen-euro-fuerdie-kommunale; www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/information-zurfoerderung-der-waermeplanung).

Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind daher Förderstand, Förderbedingungen, Transformationspläne, externe Dienstleister, Investitionskosten, Preisannahmen und Monitoring der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.

Frage 1 + 1a Seite 2

1Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Stand der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze seit Beginn des Förderprogramms machen, und zwar hinsichtlich

1ader bewilligten Förderanträge und der Änderungen gegenüber den Antworten der Bundesregierung die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/14581 und 21/1346 (bitte nach Jahr, Bundesland, Zuwendungsempfänger, Fördermodul, Fördergegenstand, beantragtem Fördervolumen und bewilligtem Fördervolumen aufschlüsseln) sowie

Antwort

Bis zum 22. Juni 2026 wurden insgesamt 3.893 Förderanträge bewilligt, davon in den Jahren

2022: 83,

2023: 832,

2024: 1 202,

2025: 958,

2026: 818,

davon nach Bundesländern

Tabelle auf Seite 2 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Baden-Württemberg732
Bayern1 033
Berlin92
Brandenburg114
Bremen36
Hamburg32
Hessen254
Mecklenburg-Vorpommern101
Niedersachsen341
Nordrhein-Westfalen470
Rheinland-Pfalz129
Saarland27
Sachsen153
Sachsen-Anhalt102
Schleswig-Holstein209
Thüringen68
Gesamt:3 893

davon nach Art des Zuwendungsempfängers

Tabelle auf Seite 2 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Contractor222
Eingetragene Genossenschaften192
Eingetragener Verein25
Kommunaler Eigenbetrieb136
kommunaler Zweckverband23
kommunale Gebietskörperschaft342
Unternehmen1330
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung1623
Gesamt:3 893

davon nach Fördermodul und Fördergegenstand

Tabelle auf Seite 3 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Modul 12 659
Machbarkeitsstudie1 436
Transformationsplan1 223
Modul 2675
Neubau eines Wärmenetzsystems508
Transformation und Erweiterung von Bestandsnetzen167
Modul 3528
Biomassekessel101
Rohrleitungen331
Solarthermieanlage4
Wärmepumpen20
Wärmespeicher41
Wärmeübergabestationen31
Modul 431
Solarthermie2
Wärmepumpe29
Gesamt:3 893

davon nach beantragtem Fördervolumen:

Tabelle auf Seite 3 · 6 Zeilen × 2 Spalten
bis 10 000 Euro80
über 10 000 Euro bis 100 000 Euro1 489
über 100 000 Euro bis 1 000 000 Euro1 754
über 1 000 000 bis 10 000 000 Euro497
über 10 000 000 bis 100 000 000 Euro73
Gesamt:3 893

Weitere Daten zu BEW-Förderprojekten ab 100.000 Euro Fördervolumen sind darüber hinaus in der Beihilfentransparenzdatenbank der Europäischen Kommission einsehbar (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/pu blic).

Frage 1b Seite 3

der tatsächlich ausgezahlten Mittel (bitte nach Jahr, Bundesland, Zuwendungsempfänger, Fördermodul, Fördergegenstand, ausgezahltem Fördervolumen und Haushaltstitel aufschlüsseln)?

Antwort

Mit Stand vom 22. Juni 2026 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 373.441.845,80 Euro ausgezahlt, davon in den Jahren

Tabelle auf Seite 3 · 5 Zeilen × 2 Spalten
20220,00 Euro
2023456 859,69 Euro
202431 577 462,98 Euro
2025154 431 367,20 Euro
2026186 976 155,90 Euro

davon nach Bundesländern:

Tabelle auf Seite 3 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Baden-Württemberg55 453 210,81 Euro
Bayern197 606 374,4 Euro
Berlin11 364 365,66 Euro
Brandenburg11 893 367,37 Euro
Bremen2 852 903,01 Euro
Hamburg1 793 952,55 Euro
Tabelle auf Seite 4 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Hessen11 054 669,12 Euro
Mecklenburg-Vorpommern7 187 739,87 Euro
Niedersachsen15 339 766,47 Euro
Nordrhein-Westfalen18 513 266,30 Euro
Rheinland-Pfalz4 774 775,97 Euro
Saarland2 077 490,78 Euro
Sachsen6 908 200,37 Euro
Sachsen-Anhalt6 490 013,01 Euro
Schleswig-Holstein17 532 063,06 Euro
Thüringen2 599 687,07 Euro

davon nach Art des Zuwendungsempfängers:

Tabelle auf Seite 4 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Contractor70
Eingetragene Genossenschaft97
Eingetragener Verein12
Kommunaler Eigenbetrieb44
Kommunaler Zweckverband3
Kommunale Gebietskörperschaft107
Unternehmen404
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung425
Gesamt:1 162

davon nach Fördermodul und Fördergegenstand:

Tabelle auf Seite 4 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Modul 184 715 570,56 Euro
Machbarkeitsstudie44 825 887,36 Euro
Transformationsplan39 889 683,20 Euro
Modul 2249 918 573,40 Euro
Neubau eines Wärmenetzsystems166 675 558,20 Euro
Transformation und Erweiterung von Bestandsnetzen83 243 015,27 Euro
Modul 338 807 701,81 Euro
Biomassekessel10 040 411,56 Euro
Rohrleitungen24 664 087,05 Euro
Solarthermieanlage0,00 Euro
Wärmepumpen0,00 Euro
Wärmespeicher3 971 663,98 Euro
Wärmeübergabestationen131 539,22 Euro
Modul 40,00 Euro
Solarthermie0,00 Euro
Wärmepumpe0,00 Euro

davon nach ausgezahltem Fördervolumen:

Tabelle auf Seite 4 · 6 Zeilen × 2 Spalten
bis 10 000 Euro57
über 10 000 Euro bis 100 000 Euro554
über 100 000 Euro bis 1 000 000 Euro472
über 1 000 000 bis 10 000 000 Euro77
über 10 000 000 bis 100 000 000 Euro2
Gesamt:1 162

Bis 31. Dezember 2025 wurde die Förderung aus Kapitel 6092 Titel 893 03 ausgezahlt. Seit 1. Januar 2026 erfolgen die Auszahlungen aus Kapitel 6093 Titel 893 32.

Frage 2 Seite 5

Welche Auswirkungen haben die seit 2025 beziehungsweise 2026 geänderten Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze nach Kenntnis der Bundesregierung auf Anzahl, Art, Bewilligungspraxis und Fördervolumen der beantragten oder bewilligten Vorhaben?

Antwort

Aus dem bisherigen Antragsaufkommen lassen sich bisher keine eindeutigen Auswirkungen zu Anzahl und Inhalt der Anträge erkennen. Eine Ausnahme stellt die Beendigung der Förderung von Transformationsplänen (in Modul 1) zum 31. März 2026 dar, die zu einem sehr hohen Antragsaufkommen insbesondere im März 2026 geführt hat.

Frage 3 Seite 5

Welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien betreffen Gemeindegebiete mit mehr als 100 000 Einwohnern oder kommunale Unternehmen, kommunale Stadtwerke oder Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (bitte nach Zuwendungsempfänger, Netzgebiet oder Kommune, Fördermodul, Bewilligungsdatum, Fördervolumen und Projektstand aufschlüsseln)?

Antwort

Transformationspläne und Machbarkeitsstudien werden über Modul 1 der BEW gefördert. Mit Stand vom 22. Juni 2026 wurden insoweit insgesamt 2.659 Förderanträge bewilligt.

Davon entfallen nach Art der Zuwendungsempfänger auf

Tabelle auf Seite 5 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Contractor146
Eingetragene Genossenschaft77
Eingetragener Verein17
Kommunale Gebietskörperschaft317
Kommunaler Eigenbetrieb98
Kommunaler Zweckverband22
Unternehmen851
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung1 131
Gesamt:2 659

Die Einwohnerzahl der Gemeinde wird in der BEW nicht erfasst und ist daher nicht auswertbar. Eine Erfassung des Netzgebiets erfolgt durch eine Karte, die jedem Antrag beizufügen ist. Diese liegt aber nicht maschinenauswertbar vor.

Frage 4 + 4a Seite 5

4Welche externen Dienstleister, Gutachter, Institute oder Konsortien waren bei Vorhaben tätig, die über Bundesmittel gefördert wurden, und zwar getrennt nach

4ader Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Modul 1 (Transformationspläne und Machbarkeitsstudien), und

Antwort

Diese Daten liegen in der BEW nicht systematisch auswertbar vor. Darüber hinaus betreffen sie die Vertragsbeziehung zwischen Zuwendungsempfängern und deren Auftragnehmern, die ggf. als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis geschützt ist, und können daher nicht öffentlich beauskunftet werden.

Frage 4b Seite 6

der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Erstellung kommunaler Wärmepläne bis zum Auslaufen der Förderung neuer Anträge am 31. Dezember 2023 (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Kommune oder Netzgebiet, Bundesland, Auftragnehmer, Auftragssumme, Bundesförderanteil und Projektträger angeben, soweit dies der Bundesregierung oder dem Projektträger aus den Förder- und Verwendungsnachweisen bekannt ist; sofern hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, welche Angaben zu Auftragnehmern und Auftragssummen werden im jeweiligen Förderverfahren erhoben, und auf welcher Stufe: Bund, Projektträger, Zuwendungsempfänger, werden sie vorgehalten)?

Antwort

Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung innerhalb der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative ist noch nicht abgeschlossen. Die erbetene Information (Dienstleister und Auftragssumme) wird erst nach Eingang der Verwendungsnachweise und deren Prüfung vorliegen. Bei Vorliegen der Daten ist zudem zu prüfen, ob sie öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

Frage 5 Seite 6

Welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien wurden seit Beginn des Förderprogramms abgeschlossen (bitte nach Zuwendungsempfänger, Netzgebiet oder Kommune, Modul, Abschlussjahr und Fördervolumen aufschlüsseln)?

Antwort

Mit Stand vom 22. Juni 2026 wurde in 990 Vorgängen aus Modul 1 (Förderung von Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen) ein Verwendungsnachweis eingereicht. Diese Vorgänge werden für die folgende Auswertung als antragstellerseitig abgeschlossen betrachtet.

Davon entfallen nach Art der Zuwendungsempfänger auf

Tabelle auf Seite 6 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Contractor58
Kommunaler Eigenbetrieb39
Eingetragene Genossenschaften41
Eingetragener Verein9
kommunale Gebietskörperschaft135
kommunaler Zweckverband4
Unternehmen307
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung397
Gesamt:990

Die Aufschlüsselung nach Kommune befindet sich im Anhang.

Davon entfallen nach Modul alle auf Modul 1 (Machbarkeitsstudien und Transformationspläne werden ausschließlich in Modul 1 gefördert).

Davon entfallen nach Abschlussjahr auf

Tabelle auf Seite 6 · 5 Zeilen × 2 Spalten
202335
2024198
2025512
2026245
Gesamt:990

Davon entfallen nach Fördervolumen auf

Tabelle auf Seite 7 · 6 Zeilen × 2 Spalten
bis 10 000 €37
über 10 000 € bis 100 000 €578
über 100 000 € bis 1 000 000 €245
über 1 000 000 € bis 2 000 000 €11
Festsetzungsbescheid ausstehend oder Aufhebung119
Gesamt:990

Sowohl für Transformationspläne wie auch für Machbarkeitsstudien ist die Förderung begrenzt auf eine maximale Fördersumme von 2.000.000 Euro pro Antrag.

Frage 6 Seite 7

Welche wesentlichen Ergebnisse zu Investitionsbedarf, Zielbild, Energieträgern, Ausbauumfang und Zeithorizont wurden der Bundesregierung oder dem Projektträger dabei übermittelt, soweit diese Angaben systematisch auswertbar vorliegen, und sofern keine systematisch auswertbaren Daten vorliegen, aus welchen Gründen nicht (vgl. Frage 5)?

Antwort

Machbarkeitsstudien und Transformationspläne werden von den Antragstellern in Form von Dokumenten eingereicht, die überwiegend nicht maschinenauswertbar sind. Auch soweit einzelne Angaben systematisch auswertbar vorliegen (Zielbild, geplantes Wärmeerzeugerportfolio, Ausbaupfad und Zeithorizont) sind diese Daten gemeinsam mit den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen Gegenstand einer laufenden Evaluation des Förderprogramms, die noch nicht abgeschlossen ist.

Frage 7 Seite 7

Wie viele Anträge auf Förderung von Transformationsplänen über Modul 1 wurden vor der Einstellung dieser Förderung zum 1. April 2026, also bis zum Antragsstichtag 31. März 2026, noch bewilligt und wie viele abgelehnt (bitte nach Bundesland und Bewilligungsmonat aufschlüsseln)?

Antwort

Maßgeblich für die Einstellung der Förderung von Transformationsplänen ist nicht das Bewilligungsdatum, sondern das Datum des Antragseingangs. Das heißt, Anträge, die bis 31. März 2026 eingegangen sind, werden noch bearbeitet.

Bis 31. März 2026 sind insgesamt 2.244 Anträge für Transformationspläne eingegangen, davon wurden bereits 1.223 Anträge bewilligt. 41 wurden vom Antragsteller storniert, 12 wurden abgelehnt und 968 befinden sich noch in Bearbeitung.

Aufschlüsselung nach Bundesland

Tabelle auf Seite 7, 8 · 16 Zeilen × 3 Spalten
Bundeslandeingegangenbewilligt
Baden-Württemberg307192
Bayern279160
Berlin16547
Brandenburg10059
Bremen3018
Hamburg5121
Hessen207129
Mecklenburg-Vorpommern6444
Niedersachsen17577
Nordrhein-Westfalen376193
Rheinland-Pfalz5727
Saarland127
Sachsen14485
Sachsen-Anhalt8150
Schleswig-Holstein12071
Thüringen7643

Aufschlüsselung der Bewilligung von Anträgen auf Förderung von Transformationsplänen nach Bewilligungsmonat

Tabelle auf Seite 8 · 41 Zeilen × 2 Spalten
MonatBewilligungen
2022 102
2022 1112
2022 129
2023 014
2023 0229
2023 0323
2023 0412
2023 0522
2023 0623
2023 0719
2023 0825
2023 0926
2023 1016
2023 1110
2024 0288
2024 0580
2024 0611
2024 079
2024 0813
2024 0922
2024 1022
2024 1113
2024 1218
2025 011
2025 0225
2025 0320
2025 0417
2025 0510
2025 0616
2025 0759
2025 0819
2025 0930
2025 1048
2025 1126
2025 1210
2026 0130
2026 0278
2026 0375
2026 0486
2026 0593
2026 06 (bis 22.06.)72
Frage 8 + 8a Seite 9

8Welche Angaben enthalten die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich

8aInvestitionssummen für Wärmeerzeugung, Netzausbau, Netzverdichtung, Speicher, Hausanschlüsse und Übergabestationen (bitte nach Projekt, Zuwendungsempfänger, Netzgebiet, Kostenkategorie, Fördermodul und Planungsstand aufschlüsseln, und sofern hierzu keine systematisch auswertbaren Daten vorliegen, die Gründe hierfür angeben) sowie

Antwort

Die Antragsteller sind in der Aufstellung der Investitionssummen in den Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien nicht an ein festes Schema gebunden. Eine begleitende Auswertung zu den Wirkungen der Förderung auf die getätigten tatsächlichen Investitionen (Modul 2) erfolgt im Rahmen der begleitenden Evaluierung der BEW. Dabei ist zu berücksichtigen, dass konkrete Daten erst nach Abschluss der i. d. R. mehrjährigen Transformationsmaßnahmen erfasst werden können. Ergebnisse der Evaluierung werden voraussichtlich im Jahr 2028 vorliegen.

Frage 8b Seite 9

Annahmen, Prognosen oder Bandbreiten zu Endkundenpreisen, Arbeitspreisen, Grundpreisen, Leistungspreisen, Messpreisen, Anschlusskosten oder sonstigen Preisbestandteilen der Fernwärme?

Antwort

Abgefragt und erfasst wird nur der Endkundenpreis.

Frage 9 Seite 9

Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze an die dokumentierte Nachvollziehbarkeit von Methodik, Anpassungsfaktoren, Energieträgern, Investitionskosten, Betriebskosten, Energiepreisannahmen, Netzverlusten, Anschlussquoten und Verbraucherfolgen sowie an die Vermeidung überdimensionierter Wärmenetze, Erzeugungsanlagen, Hausanschlüsse und Anschlussleistungen?

Antwort

Energieträger und Investitionskosten sind bei der Antragstellung anzugeben und werden im Rahmen der Antragsprüfung auf Plausibilität geprüft. Dies erfolgt ebenso hinsichtlich überdimensionierter Wärmenetze, Erzeugungsanlagen, Hausanschlüsse und Anschlussleistungen sowie für die Betriebskosten und Energiepreisannahmen, die im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch den Antragsteller zu berücksichtigen sind.

Netzverluste und Anschlussquote werden nicht explizit abgefragt.

Frage 10 + 10a + 10b Seite 10

10Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere aus dem Preismonitoring des Bundeskartellamtes oder der Plattform zur Fernwärmetransparenz zu Preiswirkungen und Refinanzierung geförderter Fernwärmevorhaben, und zwar hinsichtlich

10ader Frage, ob durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderte Projekte voraussichtlich zu sinkenden, gleichbleibenden oder steigenden Fernwärmepreisen für Endkunden führen und welche Monitoringinstrumente die Bundesregierung zur Erfassung von Kostensteigerungen, Verzögerungen, verfehlten Anschlussquoten, nicht erreichten Sanierungsraten und Preiswirkungen nutzt, sowie

10bder Frage, in welchem Umfang Investitionskosten für den Ausbau von Fernwärmenetzen künftig über Grundpreise, Leistungspreise, Arbeitspreise oder sonstige Preisbestandteile refinanziert werden sollen?

Antwort

Die BEW zielt darauf, Investitionen in die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung anzureizen, in dem durch die Förderung der Kostennachteil treibhausgasneutraler Wärmeerzeugung ausgeglichen wird. Damit trägt die BEW mittelbar zur Bezahlbarkeit der Wärmeversorgung bei, stellt aber keine direkte Subventionierung von Wärmepreisen dar.

Im Rahmen der BEW werden Förderungen für Investitionen für einen Bewilligungszeitraum von 48 Monaten (Modul 2, systemische Förderung) bzw. 24 Monate (Modul 3, investive Einzelmaßnahmen) bewilligt. Es sind Verwendungsnachweise und in Modul 2 auch jährliche Zwischennachweise einzureichen, in denen die Fördermittelempfänger Rechenschaft über die Mittelverwendung ablegen. Die Fördermittelempfänger sind zudem verpflichtet, unverzüglich und unaufgefordert dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch alle nachträglichen Änderungen von Tatsachen schriftlich mitzuteilen, die für die Bewilligung der Zuwendung maßgeblich waren. Das betrifft vor allem den angestrebten Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme, das geplante Temperaturniveau, die angestrebte Größe des Wärmenetzsystems und das Kumulierungsverbot. Verlängerungen des Förder- und Umsetzungszeitraums sind nur auf Antrag und mit Genehmigung des BAFA möglich. Sofern mit „Sanierungsraten“ der am Ende des Bewilligungszeitraum erreichte Anteil erneuerbarer Energien gemeint ist, sind diesbezügliche Änderungen dem BAFA mitzuteilen. Sanierungsraten von Gebäuden werden im Rahmen der Förderung von Wärmenetzen über die BEW nicht erfasst.

Im Rahmen der Antragstellung werden die geplanten Endwärmelieferpreise für die geförderten Wärmenetze erfasst. Im Rahmen der begleitenden Evaluierung der BEW wird untersucht, ob Wärmeerzeugung und der Netzbetrieb der geförderten Wärmenetze wirtschaftlich und preislich wettbewerbsfähig gegenüber anderen Optionen der Versorgung mit nachhaltig bzw. erneuerbar erzeugter Wärme sind. Da aufgrund des bisher kurzen Zeitraums insbesondere der investiven Förderung und der geringen Anzahl der abgeschlossenen Vorhaben in Modul 2 aus den Förderdaten überwiegend Planwerte vorliegen, lassen die Daten noch keine fundierte Bewertung der Wärmepreise der geförderten Wärmenetze zu. Eine methodisch fundierte Bewertung von Preiseffekten soll die begleitende Evaluierung ermöglichen, sobald aus den Verwendungsnachweisen auswertbare realisierte Wärmepreise vorliegen und eine statistisch repräsentative Datenmenge erreicht ist.

Ein Preismonitoring des Bundeskartellamts für den Fernwärmesektor liegt nicht vor. Das Bundeskartellkamt überprüft Fernwärmepreise im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf Grund des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Weder aus den Untersuchungen des Bundeskartellamts noch aus den Daten der freiwilligen Preistransparenzplattform lassen sich Erkenntnisse darüber gewinnen, in welchem Umfang Investitionskosten für den Ausbau von Fernwärmenetzen über Grundpreise, Leistungspreise, Arbeitspreise oder sonstige Preisbestandteile refinanziert werden bzw. künftig refinanziert werden sollen, da beide Instrumente andere Zielsetzungen verfolgen.