Datengrundlage für eine belastbare Schätzung des gegenwärtigen Umfangs der muslimischen Bevölkerung in Deutschland

Drucksache 21/7124Antwortauf die Kleine Anfrage 21/641409.07.2026239 Seiten28 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernGesellschaftspolitik, soziale Gruppen16 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“ (MLD 2020), durchgeführt im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz vom Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF‑FZ), kommt zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2019 zwischen 5,3 und 5,6 Millionen muslimische Religionsangehörige mit Migrationshintergrund aus muslimisch geprägten Herkunftsländern in Deutschland lebten und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung von 83,1 Millionen demnach zwischen 6,4 und 6,7 Prozent lag (www.bam f.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb38-muslimisc hes-leben.html, S. 9).

Die Hochrechnung der Studie basiert auf einem zweistufigen Modell: Zunächst wird die Anzahl der Personen mit Migrationshintergrund aus 23 muslimisch geprägten Herkunftsländern dem Mikrozensus 2019 entnommen. Dieser Wert wird sodann mit dem Anteil der muslimischen Religionsangehörigen innerhalb der jeweiligen Herkunftsgruppe multipliziert, der aus der eigenen Befragung von 14 354 Personen gewonnen wird. Aus der Summe der einzelnen Herkunftsgruppen ergibt sich die Gesamtzahl (zum Studiendesign vgl. ebd., S. 12 ff.).

Nach Auffassung der Fragesteller weist diese Schätzung mehrere methodische Schwächen auf, die in ihrer Gesamtheit zu einer systematischen Unterschätzung der muslimischen Bevölkerung in Deutschland führen dürften:

Erstens beziehen sich die verwendeten Bestandszahlen auf den Mikrozensus 2019. Seitdem sind erhebliche Zuwanderungsbewegungen aus muslimisch geprägten Herkunftsländern erfolgt, insbesondere aus Syrien, Afghanistan und der Türkei. Eine Aktualisierung der Schätzung ist bislang nicht erfolgt.

Zweitens erhebt der Mikrozensus seit 2017 die zur Bestimmung des Migrationshintergrunds erforderlichen Merkmale nur noch für Personen in Privathaushalten. Personen in Gemeinschaftsunterkünften, darunter ein erheblicher Teil der Asylsuchenden aus muslimisch geprägten Herkunftsländern, bleiben unberücksichtigt.

Drittens erfasst der Mikrozensus den Migrationshintergrund nur bis zur zweiten Generation. Enkelkinder von Zuwanderern – die dritte Generation – erscheinen statistisch als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Bei der türkischen Zuwanderung, die in den frühen 1960er-Jahren begann, existiert inzwischen eine substanzielle dritte Generation, die in der Hochrechnung der MLD-Studie nicht berücksichtigt wird.

Viertens beschränkt sich die Studie auf 23 Herkunftsländer. Wesentliche Herkunftsländer mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung, insbesondere aus dem subsaharischen Afrika (etwa Somalia, Nigeria, Senegal, Guinea, Mali, Niger), bleiben unberücksichtigt.

Fünftens werden Konvertitinnen und Konvertiten ohne Migrationshintergrund aus methodischen Gründen ausgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, auf Grundlage amtlich verfügbarer Daten eine eigene demografische Bestandsfortschreibung der Bevölkerung mit Wurzeln in muslimisch geprägten Herkunftsländern vorzunehmen. Hierzu werden Daten aus der Wanderungsstatistik, der Geburten- und Sterbestatistik, der Einbürgerungsstatistik, dem Ausländerzentralregister, dem Mikrozensus sowie dem Zensus 2022 benötigt.

Die nachfolgenden Fragen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf Personen mit Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund aus den folgenden Herkunftsländern mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung (im Folgenden: „die genannten Herkunftsländer“):

Naher und Mittlerer Osten: Türkei, Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Pakistan, Jordanien, Libanon, Jemen, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Katar, Bahrain, Oman, Palästinensische Gebiete.

Nordafrika: Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Sudan.

Subsaharisches Afrika: Somalia, Senegal, Gambia, Guinea, Mali, Niger, Nigeria, Mauretanien, Burkina Faso, Sierra Leone, Tschad, Dschibuti, Komoren, Eritrea.

Zentralasien: Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Kirgisistan, Kasachstan, Aserbaidschan.

Süd- und Südostasien: Indonesien, Malaysia, Bangladesch, Malediven, Brunei.

Südosteuropa: Kosovo, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro.

Bei Herkunftsländern mit religiös gemischter Bevölkerung (insbesondere Nigeria, Eritrea, Nordmazedonien, Montenegro, Libanon) wird um differenzierte Angaben gebeten, soweit verfügbar. Sollte eine Differenzierung nach Einzelstaaten nicht möglich sein, wird um Angabe nach Herkunftsregionen gebeten.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Das Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF‑FZ) führt im Rahmen der Studienreihe „Muslimisches Leben in Deutschland (MLD)“ in mehrjährigen Abständen Hochrechnungen über die Anzahl der muslimischen Religionsangehörigen durch. Jede Hochrechnung hat ihre Gültigkeit zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine neue Hochrechnung unter anderem auf Basis der Erstergebnisse des Mikrozensus 2025 wurde im Juni 2026 veröffentlicht. Sie basiert neben den Befragungsdaten zur Studie MLD 2020 auf den Erstergebnissen des Mikrozensus 2025, den derzeit aktuellsten verfügbaren amtlichen Zahlen zur Bevölkerung nach Migrationshintergrund.

Die Bevölkerungszahlen im Mikrozensus beziehen sich auf Personen in Privathaushalten. Angaben zur Bestimmung des Migrationshintergrundes von Personen in Gemeinschaftsunterkünften, darunter auch Geflüchtete aus islamisch geprägten Herkunftsländern, werden im Mikrozensus seit 2017 nicht erhoben. Da dem BAMF-Forschungszentrum für das Jahr 2025 weder aus dem Mikrozensus noch aus anderen Datenquellen Angaben über die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund aus islamisch geprägten Herkunftsländern, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zur Verfügung standen, konnten entsprechende Daten bei der Hochrechnung nicht berücksichtigt oder beziffert werden. Zahlen zur in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Bevölkerung aus islamisch geprägten Herkunftsländern lassen sich zwar auf Basis des Zensus für das Jahr 2022 ermitteln (vgl. Antwort zu Frage 16), können aber aufgrund etwaiger Veränderungen nicht ohne weiteres auf das Jahr 2025 übertragen werden.

Die Hochrechnung bezieht sich auf Personen mit Migrationshintergrund aus islamisch geprägten Herkunftsländern. Sowohl im Mikrozensus 2025 als auch in der Studie MLD 2020 wurden die zur Bestimmung erforderlichen Merkmale erfasst (darunter das Geburtsland, Staatsangehörigkeiten und ehemaligen Staatsangehörigkeiten der Personen selbst sowie beider Elternteile). Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn entweder sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Dies umfasst neben Ausländern auch Eingebürgerte und Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit als (Spät-)Aussiedler oder durch Adoption durch mindestens einen deutschen Elternteil erhalten haben sowie deren Kinder. Durch die breit angelegte Definition der Kategorie Migrationshintergrund ist davon auszugehen, dass auch Angehörige der sogenannten dritten Generation mehrheitlich in der Hochrechnung berücksichtigt sind (vgl. Antwort zu Frage 32).

Da es in Deutschland keine validen Statistiken über die Zugehörigkeit zum Islam gibt, kann die Anzahl der Musliminnen und Muslime nur näherungsweise durch eine Hochrechnung auf Basis von Befragungsdaten bestimmt werden. Hintergrund ist, dass Personen mit Migrationshintergrund aus mehrheitlich islamischen Ländern u. a. aufgrund gegebenenfalls selektiver Wanderungsmuster nicht ohne weiteres als Musliminnen oder Muslime gezählt werden können. Im Rahmen der Studie MLD 2020 wurden vor diesem Hintergrund Menschen mit einem Migrationshintergrund aus 23 islamisch geprägten Herkunftsländern repräsentativ befragt und dabei unter anderem die Religionszugehörigkeiten der befragten Personen sowie der Haushaltsangehörigen erhoben. Zentrales Kriterium für die Auswahl der Herkunftsländer bzw. -regionen war, dass der Aufwand und die Kosten zur Durchführung der Befragung in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel stehen, die muslimische Bevölkerung in Deutschland möglichst präzise abzubilden. Um dies zu gewährleisten, wurden in der Studie MLD 2020 Menschen mit Migrationshintergrund aus Herkunftsländern bzw. -regionen berücksichtigt, die zahlenmäßig für das Zuwanderungsgeschehen in Deutschland relevant sind und von denen voraussichtlich viele muslimisch sind. Aus den in der Studie MLD 2020 nicht berücksichtigten subsaharischen Herkunftsländern sind vergleichsweise wenige Menschen nach Deutschland zugewandert. Nach einer dem BAMF‑FZ vorliegenden Sonderauswertung aus den Endergebnissen des Mikrozensus 2024 haben in Deutschland rund 252 000 Personen einen Migrationshintergrund aus einem islamisch geprägten Herkunftsland dieser Region (Gambia, Guinea, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tschad). Dies entspricht einem Anteil von 0,3 Prozent der im Jahr 2024 insgesamt 82,8 Millionen Personen, die nach den Endergebnissen des Mikrozensus in Deutschland in Privathaushalten gelebt haben. In diesem Anteil von 0,3 Prozent sind sowohl muslimische als auch nicht muslimische Menschen enthalten. Valide Angaben oder Schätzungen zur Zahl der Konvertitinnen und Konvertiten sind nicht bekannt. Sie stellen nach den vorliegenden Erkenntnissen keine zahlenmäßig große Bevölkerungsgruppe dar. So wurden in der Studie MLD 2020 repräsentativ auch Personen ohne Migrationshintergrund befragt. In dieser Kontrollgruppe gab keine Person an, muslimisch zu sein. Der Umfang beider Gruppen ist damit als so gering einzuschätzen, dass das Gesamtergebnis der Schätzung nicht wesentlich verändert wird.

In der Gesamtbetrachtung ist daher davon auszugehen, dass die vom BAMF‑FZ vorgelegte Hochrechnung dem Anspruch gerecht wird, eine bestmögliche Annäherung an die Anzahl der in Deutschland lebenden muslimischen Religionsangehörigen zu bestimmen.

Frage 1 + 2 + 3 Seite 4

1Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer sind seit 1961 jährlich nach Deutschland zugezogen (bitte differenziert nach Herkunftsland und Jahr angeben)?

2Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer sind seit 1961 jährlich aus Deutschland fortgezogen (bitte differenziert nach Herkunftsland und Jahr angeben)?

3Wie hoch war der jährliche Wanderungssaldo (Zuzüge abzüglich Fortzüge) für jedes der genannten Herkunftsländer seit 1961?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.

Der Bundesregierung liegen anhand der amtlichen Statistik ab dem Berichtsjahr 1962 Daten zu Wanderungen zwischen Deutschland und dem Ausland nach Staatsangehörigkeit gegliedert vor. In der Anlage 1 ergeben sich Jahresangaben für den Zeitraum 1962 bis 2025 (Zuzüge, Fortzüge, Saldo).*

AnlageAnlage 1 zur Kleinen Anfrage 21/6414 (Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes; Überschrift auf S. 31)

PDF-Seiten 29–34 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 4 + 5 Seite 4

4Wie viele ausländische Staatsangehörige aus jedem der genannten Herkunftsländer lebten zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2015 bis 2025 in Deutschland (bitte differenziert nach Herkunftsland, Geschlecht und Altersgruppe – unter 18 Jahre, 18 bis 29 Jahre, 30 bis 44 Jahre, 45 bis 64 Jahre, 65 Jahre und älter – angeben)?

5Wie hat sich die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen aus den genannten Herkunftsländern insgesamt von 1967 bis 2025 jährlich entwickelt (jeweils zum 31. Dezember)?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.

In der Anlage 2 sind die Zahlen der amtlichen Statistik ersichtlich. Der amtlichen Statistik liegen für die Jahre 1967 bis 1984 nur Daten zum Stichtag 30. September vor.*

AnlageAnlage 2 zur Kleinen Anfrage 21/6414

PDF-Seiten 35–70 (36 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 6 + 7 Seite 4

6Wie viele Personen mit bisheriger Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer wurden seit 1972 jährlich eingebürgert (bitte differenziert nach bisheriger Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Altersgruppe – unter 18 Jahre, 18 bis 29 Jahre, 30 bis 44 Jahre, 45 Jahre und älter – angeben)?

7Wie viele der in Frage 6 genannten Einbürgerungen entfielen auf Minderjährige, die zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wurden (Miteinbürgerung, bitte differenziert nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Jahr angeben)?

Antwort

Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.

Anlage 3 enthält die Angaben zu Frage 6, Anlage 4 zu Frage 7.*

Nachgewiesen sind die Miteinbürgerungen von Minderjährigen nach § 9 oder § 10 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Fälle von Miteinbürgerungen von verheirateten Minderjährigen mit Ehegatten können enthalten sein. Die Einbürgerungsstatistik wird ab 2000 als Bundesstatistik geführt. Für die früheren Jahre ist eine detaillierte Untergliederung nach einzelnen Staatsangehörigkeiten mit den verfügbaren Daten nicht möglich.

AnlageAnlage 3 zur Kleinen Anfrage 21/6414

PDF-Seiten 71–122 (52 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 4 zur Kleinen Anfrage 21/6414

PDF-Seiten 123–175 (53 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 8 Seite 5

Wie viele deutsche Staatsangehörige besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer (bitte nach Herkunftsland differenziert angeben, soweit bekannt)?

Antwort

Gemäß dem Mikrozensus 2025 besitzen insgesamt 1,2 Millionen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer. Details können der Anlage 5 entnommen werden.*

AnlageAnlage 5 zur Kleinen Anfrage 21/6414

PDF-Seiten 176–177 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 9 Seite 5

Wie viele Kinder wurden seit 1961 jährlich in Deutschland geboren, bei denen mindestens ein Elternteil die Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer besaß (bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit des Vaters und der Mutter sowie nach Jahr angeben)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen anhand der amtlichen Statistik Daten ab 1960 bzw. 1965 und nur für ehelich Lebendgeborene mit deutschem Vater in Kombination mit einer Mutter mit der Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer sowie mit deutscher Mutter in Kombination mit einem Vater mit der Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer vor. Für Elternpaare mit der gleichen ausländischen Staatsangehörigkeit sind Ergebnisse für türkische, iranische und ägyptische Staatsangehörige ab 1991 verfügbar. Für weitere Kombinationen der Staatsangehörigkeiten der genannten Herkunftsländer liegen keine Auswertungen vor (siehe auch Antwort zu Frage 11). Die Daten ergeben sich aus den Anlagen 6a bis 6g.* Wegen der gemäß § 16 des Bundesstatistikgesetzes zu wahrenden statistischen Geheimhaltung liegen ab 2018 nur Daten für ausgewählte Herkunftsländer vor. Für „Palästinensische Gebiete“ liegen keine Daten vor.*

AnlageEhelich Lebendgeborene nach der Staatsangehörigkeit der Eltern – beide Elternteile mit gleicher Staatsangehörigkeit (im PDF ohne Anlagennummer)

PDF-Seite 178 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 6b zur Kleinen Anfrage 21/6414

PDF-Seiten 179–184 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 6c zur Kleinen Anfrage 21/6414

PDF-Seiten 185–190 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 6d zur Kleinen Anfrage 21/6414

PDF-Seiten 191–195 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 6e zur Kleinen Anfrage 21/6414

PDF-Seiten 196–201 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 6f zur Kleinen Anfrage 21/6414

PDF-Seiten 202–207 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageEhelich Lebendgeborene nach der Staatsangehörigkeit der Eltern – Tabellen 5.7, 5.7.1 und 5.6.1 (im PDF ohne Anlagennummer)

PDF-Seiten 208–213 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 10 Seite 5

Wie viele Kinder wurden seit 2000 jährlich in Deutschland geboren, bei denen mindestens ein Elternteil in einem der genannten Herkunftsländer geboren wurde, unabhängig von der aktuellen Staatsangehörigkeit des Elternteils (bitte differenziert nach Geburtsland des Vaters und der Mutter sowie nach Jahr angeben)?

Antwort

Diese Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 11 Seite 6

Wie viele Kinder haben seit dem Jahr 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG; Ius soli) erworben, deren Eltern die Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer besaßen (bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit der Eltern und Jahr angeben)?

Antwort

Die Gesamtzahl der Kinder, die in den Jahren 2000 bis 2024 die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erhalten haben, beträgt 886 381. Dies entspricht der Anzahl ehelich Lebendgeborener mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen beide Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Die Ergebnisse finden sich in der Anlage 7, Spalte E.* Eine detaillierte Ausschlüsselung nach einzelnen Staatsangehörigkeiten der genannten Herkunftsländer liegt der Bundesregierung nicht vor.

Frage 12 Seite 6

Wie viele Sterbefälle von Personen mit Staatsangehörigkeit eines der genannten Herkunftsländer wurden seit 1970 jährlich in Deutschland registriert (bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit und Jahr angeben)?

Antwort

Die Sterbefälle nach einzelnen Staatsangehörigkeiten liegen der Bundesregierung anhand der amtlichen Statistik in einer detaillierten Aufstellung ab dem Jahr 2003 vor (Anlage 8).* In den früher verfügbaren Tabellen wurden lediglich ausgewählte Staatsangehörigkeiten erfasst. Daher kann eine konsistente Zeitreihe nur für den Zeitraum von 2003 bis 2024 bereitgestellt werden. Für „Palästinensische Gebiete“ liegen keine Daten vor.

AnlageAnlage 8 zur Kleinen Anfrage 21/6414

PDF-Seite 214 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 13 Seite 6

Wie viele Personen mit Migrationshintergrund aus jedem der genannten Herkunftsländer lebten laut dem aktuellen verfügbaren Mikrozensus in Deutschland (bitte differenziert nach Herkunftsland, eigener Migrationserfahrung [selbst zugewandert oder in Deutschland geboren], Geschlecht und Altersgruppe angeben)?

Antwort

Die entsprechenden Daten können der Anlage 9 entnommen werden.*

AnlageAnlage 9 zur Kleinen Anfrage 21/6414

PDF-Seiten 215–227 (13 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 14 Seite 6

Für welche der genannten Herkunftsländer liegen im Mikrozensus keine separat ausweisbaren Zahlen vor, und welche Sammelkategorien werden stattdessen verwendet?

Antwort

Es wird auf die Anlagen 5 und 9 verwiesen.* Als Sammelkategorien wurden die in der Anfrage genannten Herkunftsländer ausgewiesen.

Frage 15 + 16 Seite 6

15Welche Ergebnisse liefert der Zensus 2022 zur Zahl der Personen mit Geburtsland oder Geburtsland der Eltern in den genannten Herkunftsländern (bitte differenziert nach Herkunftsland angeben)?

16Wie viele Personen lebten laut Zensus 2022 in Gemeinschaftsunterkünften (insbesondere Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften), differenziert nach Staatsangehörigkeit der genannten Herkunftsländer?

Antwort

Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.

Der Anlage 10 kann eine Auswertung von Personen nach Geburtsländern (Frage 15) sowie Personen nach Staatsangehörigkeit in Gemeinschaftsunterkünften (Frage 16) gemäß dem Zensus 2022 entnommen werden.*

AnlageAnlage 10 zur Kleinen Anfrage 21/6414

PDF-Seiten 228–232 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 17 Seite 7

Wie hoch ist die zusammengefasste Geburtenziffer (Total Fertility Rate) von Frauen mit Migrationshintergrund aus den genannten Herkunftsländern laut dem aktuellen verfügbaren Mikrozensus (bitte differenziert nach Herkunftsland und Zuwanderungsgeneration – selbst zugewandert oder in Deutschland geboren – angeben)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen die erfragten Daten nicht vor, da die Berechnung spezifizierter zusammengefasster Geburtenziffern wegen zu geringer Fallzahlen in der Stichprobe des Mikrozensus entsprechend der Fragestellung nicht möglich ist.

Frage 18 Seite 7

Wie hoch ist die durchschnittliche Kinderzahl von Frauen im Alter ab 45 Jahren mit Migrationshintergrund aus den genannten Herkunftsländern laut dem aktuellen verfügbaren Mikrozensus (bitte differenziert nach Herkunftsland und Zuwanderungsgeneration angeben)?

Antwort

Die durchschnittliche Kinderzahl der Frauen ab 45 Jahren kann aufgrund geringer Fallzahlen in der Stichprobe des Mikrozensus nur für die ausgewiesenen zusammengefassten Gruppen angegeben werden. Die Ergebnisse dazu können den Tabellen 12612‑15 bis 12612‑17 des Statistischen Berichts unter dem Internetlink www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Gebu rten/Publikationen/Downloads-Geburten/statistischer-bericht-frauen-zahl-gebor ene-Kinder-endergebnisse-5126106229005.xlsx?__blob=publicationFile&v=3 entnommen werden.

Frage 19 Seite 7

Wie viele Erstanträge auf Asyl wurden seit 2010 jährlich von Staatsangehörigen der genannten Herkunftsländer gestellt (bitte differenziert nach Herkunftsland und Jahr angeben)?

Antwort

Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 31. Mai 2026 wurden seit 2010 von Staatsangehörigen der genannten Herkunftsländer insgesamt 2 312 044 Erstanträge auf Asyl gestellt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 7, 8 · 54 Zeilen × 2 Spalten
Asylerstanträge seit 2010Gesamt
Summe2 312 044
Afghanistan391 305
Ägypten12 056
Albanien71 797
Algerien24 152
Aserbaidschan20 167
Bahrain96
Bangladesch6 276
Bosnien und Herzegowina18 585
Brunei Darussalam0
Burkina Faso2 002
Dschibuti287
Eritrea83 627
Gambia19 464
Guinea27 749
Indonesien103
Irak226 009
Iran81 684
Jemen7 591
Jordanien4 022
Kasachstan1 179
Katar6
Kirgisistan1 134
Komoren49
Kosovo46 637
Kuwait417
Libanon17 798
Libyen10 066
Malaysia101
Malediven10
Mali4 807
Marokko20 433
Mauretanien734
Montenegro6 633
Niger1 264
Nigeria65 639
Nordmazedonien43 884
Oman28
Pakistan48 968
Personen aus den palästinensischen Gebieten6 038
Saudi-Arabien351
Senegal4 695
Sierra Leone4 953
Somalia69 403
Sudan (ohne Südsudan)10 185
Syrien750 247
Tadschikistan7 397
Tschad1 067
Tunesien13 161
Türkei176 135
Turkmenistan891
Usbekistan707
Vereinigte Arabische Emirate55
Tabelle auf Seite 8, 9 · 19 Zeilen × 2 Spalten
Asylerstanträge seit 2010Gesamt
Summe2 312 044
2026 bis 31.05.25 310
202585 824
2024187 396
2023273 768
2022179 412
2021123 395
202077 184
2019103 906
2018116 335
2017140 378
2016521 162
2015271 356
201492 563
201348 509
201228 241
201119 925
201017 380
Frage 20 Seite 9

Wie viele der in Frage 19 genannten Antragsteller halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch in Deutschland auf, differenziert nach aktuellem Status (Schutzstatus erteilt, geduldet, ausreisepflichtig, freiwillig ausgereist, abgeschoben, anderweitig erledigt; bitte nach Herkunftsland und Jahr der Antragstellung angeben)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Mai 2026 hielten sich laut AZR 1 825 710 Personen der in Frage 19 genannten Antragssteller in Deutschland auf. Darunter haben zum genannten Stichtag 814 553 Personen einen Schutzstatus (Asylberechtigte Personen, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte), 110 487 Personen haben eine Duldung, 123 043 Personen sind ausreisepflichtig. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei der Frage entsprechend nur Angaben/ Differenzierungen zu aufhältigen Personen aufgeführt werden:

Aufhältige (ehemalige) Asylantragssteller seit 2010 nach Ländern

Tabelle auf Seite 9, 10 · 54 Zeilen × 2 Spalten
aufhältige (ehemalige) Asylantragssteller (Antrag seit 2010)Gesamt
Summe1 825 710
Afghanistan356 453
Ägypten8 499
Albanien20 283
Algerien6 118
Aserbaidschan12 721
Bahrain54
Bangladesch2 485
Bosnien und Herzegowina5 309
Brunei Darussalam0
Burkina Faso1 231
Dschibuti189
Eritrea72 891
Gambia10 481
Guinea19 913
Indonesien66
Irak184 714
Iran68 440
Jemen5 775
Jordanien2 769
Kasachstan535
Katar5
Kirgisistan747
Komoren19
Kosovo17 621
Kuwait180
Libanon14 253
Libyen6 109
Malaysia54
Malediven10
Mali2 246
Marokko6 205
Mauretanien304
Montenegro2 567
Niger768
Nigeria43 725
Nordmazedonien12 215
Oman26
Pakistan23 994
Personen aus den palästinensischen Gebieten4 855
Saudi-Arabien215
Senegal1 655
Sierra Leone3 617
Somalia56 201
Sudan (ohne Südsudan)6 392
Syrien696 988
Tadschikistan5 006
Tschad584
Tunesien4 472
Türkei134 721
Turkmenistan587
Usbekistan410
Vereinigte Arabische Emirate33

Aufhältige (ehemalige) Asylantragsteller seit 2010 nach Jahren

Tabelle auf Seite 10, 11 · 19 Zeilen × 2 Spalten
aufhältige (ehemalige) Asylantragssteller (Antrag seit 2010)Gesamt
Summe1 825 710
2026 bis 31.05.24 224
202574 218
2024153 006
2023225 786
2022151 129
2021104 064
202065 717
201982 552
201890 318
2017105 327
2016424 619
2015184 466
201462 384
201331 100
201219 605
201115 087
201012 108

Aufhältige (ehemalige) Asylantragsteller mit erteiltem Schutzstatus seit 2010 nach Ländern

Tabelle auf Seite 11, 12 · 54 Zeilen × 2 Spalten
aufhältige (ehemalige) Asylantragssteller mit erteilten Schutzstatus (Antrag seit 2010)Gesamt
Summe814 553
Afghanistan116 143
Ägypten1 311
Albanien259
Algerien290
Aserbaidschan1 135
Bahrain19
Bangladesch204
Bosnien und Herzegowina27
Brunei Darussalam0
Burkina Faso109
Dschibuti36
Eritrea47 258
Gambia727
Guinea4 351
Indonesien4
Irak72 805
Iran24 462
Jemen3 305
Jordanien397
Kasachstan53
Katar4
Kirgisistan143
Komoren2
Kosovo51
Kuwait32
Libanon1 195
Libyen1 710
Malaysia21
Malediven0
Mali231
Marokko648
Mauretanien52
Montenegro16
Niger14
Nigeria4 106
Nordmazedonien76
Oman14
Pakistan4 741
Personen aus den palästinensischen Gebieten1 799
Saudi-Arabien124
Senegal78
Sierra Leone515
Somalia24 787
Sudan (ohne Südsudan)3 295
Syrien470 765
Tadschikistan936
Tschad43
Tunesien223
Türkei25 869
Turkmenistan104
Usbekistan50
Vereinigte Arabische Emirate14

Aufhältige (ehemalige) Asylantragssteller mit erteiltem Schutzstatus seit 2010 nach Jahren

Tabelle auf Seite 12 · 19 Zeilen × 2 Spalten
aufhältige (ehemalige) Asylantragssteller mit erteilten Schutzstatus (Antrag seit 2010)Gesamt
Summe814 553
2026 bis 31.05.746
202513 603
202444 701
2023103 232
202282 724
202164 111
202038 348
201941 765
201845 061
201751 295
2016205 312
201581 129
201424 024
20139 377
20124 809
20112 781
20101 535

Aufhältige (ehemalige) Asylantragssteller mit Duldung seit 2010 nach Ländern

Tabelle auf Seite 12, 13 · 54 Zeilen × 2 Spalten
aufhältige (ehemalige) Asylantragssteller mit Duldung (Antrag seit 2010)Gesamt
Summe110 487
Afghanistan10 826
Ägypten1 390
Albanien1 629
Algerien1 835
Aserbaidschan1 770
Bahrain7
Bangladesch210
Bosnien und Herzegowina1 159
Brunei Darussalam0
Burkina Faso245
Dschibuti36
Eritrea1 211
Gambia1 696
Guinea3 854
Indonesien14
Irak18 194
Iran5 892
Jemen350
Jordanien568
Kasachstan114
Katar0
Kirgisistan67
Komoren2
Kosovo1 607
Kuwait13
Libanon3 333
Libyen1 124
Malaysia4
Malediven0
Mali547
Marokko1 339
Mauretanien73
Montenegro616
Niger250
Nigeria7 557
Nordmazedonien2 382
Oman1
Pakistan2 753
Personen aus den palästinensischen Gebieten579
Saudi-Arabien5
Senegal431
Sierra Leone560
Somalia3 242
Sudan (ohne Südsudan)337
Syrien9 815
Tadschikistan896
Tschad160
Tunesien1 528
Türkei20 031
Turkmenistan142
Usbekistan93
Vereinigte Arabische Emirate0

Aufhältige (ehemalige) Asylantragssteller mit Duldung seit 2010 nach Jahren

Tabelle auf Seite 13, 14 · 19 Zeilen × 2 Spalten
aufhältige (ehemalige) Asylantragssteller mit Duldung (Antrag seit 2010)Gesamt
Summe110 487
2026 bis 31.05.641
20255 598
202414 320
202320 981
202214 039
20218 079
20205 614
20198 062
20187 142
20174 833
201611 022
20154 596
20142 468
20131 398
2012754
2011496
2010444

Aufhältige (ehemalige) Asylantragssteller mit Ausreisepflicht seit 2010 nach Ländern

Tabelle auf Seite 14, 15 · 54 Zeilen × 2 Spalten
aufhältige (ehemalige) Asylantragssteller mit Ausreisepflicht (Antrag seit 2010)Gesamt
Summe123 043
Afghanistan12 452
Ägypten1 635
Albanien2 268
Algerien2 222
Aserbaidschan1 953
Bahrain7
Bangladesch238
Bosnien und Herzegowina1 428
Brunei Darussalam0
Burkina Faso279
Dschibuti39
Eritrea1 346
Gambia1 830
Guinea4 094
Indonesien16
Irak19 853
Iran6 508
Jemen418
Jordanien615
Kasachstan120
Katar0
Kirgisistan73
Komoren2
Kosovo2 019
Kuwait22
Libanon3 513
Libyen1 243
Malaysia4
Malediven0
Mali582
Marokko1 659
Mauretanien73
Montenegro695
Niger265
Nigeria8 105
Nordmazedonien2 831
Oman1
Pakistan3 144
Personen aus den palästinensischen Gebieten629
Saudi-Arabien6
Senegal474
Sierra Leone578
Somalia3 554
Sudan (ohne Südsudan)394
Syrien10 646
Tadschikistan965
Tschad168
Tunesien1 734
Türkei22 090
Turkmenistan153
Usbekistan100
Vereinigte Arabische Emirate0

Aufhältige (ehemalige) Asylantragssteller mit Ausreisepflicht seit 2010 nach Jahren

Tabelle auf Seite 15 · 19 Zeilen × 2 Spalten
aufhältige (ehemalige) Asylantragssteller mit Ausreisepflicht (Antrag seit 2010)Gesamt
Summe123 043
2026 bis 31. 05.824
20256 104
202415 293
202322 438
202215 467
20218 955
20206 105
20198 755
20187 823
20175 535
201612 935
20155 976
20142 961
20131 705
2012976
2011620
2010571
Frage 21 Seite 16

Wie viele Schutzsuchende aus den genannten Herkunftsländern lebten zum jüngsten verfügbaren Stichtag in Deutschland, differenziert nach Schutzstatus (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Geduldete, Asylbewerber im Verfahren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Mai 2026 sind im AZR 2 158 417 Personen der genannten Staatsangehörigkeiten in Deutschland als aufhältige schutzsuchende Personen (im Sinne ehemaliger Asylbewerber) erfasst. Darunter sind 12 258 asylberechtigte Personen, 465 898 anerkannte Flüchtlinge und 345 265 subsidiär Schutzberechtigte. Die übrigen Personen haben keinen Schutzstatus im Sinne der Fragestellung.

117 973 Personen haben eine Duldung. 264 279 Personen befinden sich in einem laufenden Asylverfahren.

Frage 22 Seite 16

Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit der genannten Herkunftsländer wurden seit 2010 jährlich im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder (§§ 22, 23 Absatz 1 und 2, 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)) in Deutschland aufgenommen (bitte differenziert nach Rechtsgrundlage, Herkunftsland und Jahr angeben)?

Antwort

Die Daten zu Aufnahmen des Bundes nach § 22 Satz 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) (Aufnahmen zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland) und § 23 Absatz 2 AufenthG (Humanitäre Aufnahmeprogramme des Bundes) mit Stand 29. Juni 2026 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Bei § 22 Satz 1 AufenthG und § 24 AufenthG handelt es sich nicht um „Aufnahmeprogramme“ im Sinne der Fragestellung. Bei Aufnahmen der Länder über Landesaufnahmeprogramme gemäß § 23 Absatz 1 AufenthG liegen keine belastbaren Angaben zu den Staatsangehörigkeiten der aufgenommenen Personen vor.

Aufnahmen nach § 22 S. 2 AufenthG:

Für die Jahre 2010 und 2011 liegen keine Daten vor.

Tabelle auf Seite 16, 17 · 71 Zeilen × 2 Spalten
Aufnahmen nach § 22 Satz 2 AufenthG
Jahr: 2012
StaatsangehörigkeitAnzahl
Iran23
Syrien54
Summe77
Jahr: 2013
StaatsangehörigkeitAnzahl
Afghanistan (ohne Ortskräfte)8
Iran14
Syrien64
Summe86
Jahr: 2014
StaatsangehörigkeitAnzahl
Iran7
Syrien9
Summe16
Jahr: 2015
StaatsangehörigkeitAnzahl
Afghanistan (ohne Ortskräfte)7
Bangladesch1
Jemen6
Libanon5
Sudan1
Syrien98
Summe118
Jahr: 2016
StaatsangehörigkeitAnzahl
Bosnien-Herzegowina3
Irak2
Syrien39
Summe44
Jahr: 2017
StaatsangehörigkeitAnzahl
Syrien12
Summe12
Jahr: 2018
StaatsangehörigkeitAnzahl
Syrien59
Summe59
Jahr: 2019
StaatsangehörigkeitAnzahl
Afghanistan (ohne Ortskräfte)7
Iran1
Libanon3
Syrien14
Summe25
Jahr: 2020
StaatsangehörigkeitAnzahl
Afghanistan (ohne Ortskräfte)5
Ägypten2
Irak1
Iran3
Syrien78
Summe89
Jahr: 2021
StaatsangehörigkeitAnzahl
Afghanistan (ohne Ortskräfte)37
Iran7
Syrien1
Summe45
Jahr: 2022
StaatsangehörigkeitAnzahl
Iran3
Syrien3
Türkei3
Summe9
Jahr: 2023
StaatsangehörigkeitAnzahl
Iran159
Palästinensische Gebiete128
Syrien10
Summe297
Jahr: 2024
Tabelle auf Seite 18 · 38 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl
Afghanistan (ohne Ortskräfte)40
Ägypten7
Irak1
Iran253
Libyen4
Palästinensische Gebiete16
Sudan25
Syrien11
Summe357
Jahr: 2025
StaatsangehörigkeitAnzahl
Afghanistan (ohne Ortskräfte)2
Irak3
Iran160
Jemen3
Summe168
Jahr: 2026
StaatsangehörigkeitAnzahl
Irak2
Iran0
Summe2
Aufnahmezusagen nach Staatsangehörigkeit 2012 bis Juni 2026
StaatsangehörigkeitAnzahl
Afghanistan (ohne Ortskräfte)106
Ägypten9
Bangladesch1
Bosnien-Herzegowina3
Irak9
Iran630
Jemen9
Libanon8
Libyen4
Palästinensische Gebiete144
Sudan26
Syrien452
Türkei3
Gesamt1.404

Anmerkung zu Einreisen: Da die Schutzberechtigten mit Aufnahmezusage nach § 22 S. 2 ihre Einreise prinzipiell selbstständig organisieren, sind die Einreisen nicht vollumfänglich statistisch erfasst.

Afghanistan -Aufnahmeverfahren nach § 22 S. 2 AufenthG und § 23 Absatz 2 AufenthG

Tabelle auf Seite 19 · 32 Zeilen × 3 Spalten
Afghanistan Aufnahmen
Bundesaufnahmeprogramm nach § 23 Absatz 2 AufenthG
StaatsangehörigkeitJahrAnzahl
Afghanistan202394
2024999
20251.137
2026214
Summe2.444
Ortskräfteverfahren nach § 22 S. 2 AufenthG
StaatsangehörigkeitJahrAnzahl
Afghanistan20141
20153
20161
20170
20181
20190
20201
20218.276
202211.883
2023890
20241.012
2025171
202639
Summe22.278
Besonders gefährdete afghanische Staatsangehörige (Menschenrechts- und Überbrückungsliste) nach § 22 S. 2 AufenthG
StaatsangehörigkeitJahrAnzahl
Afghanistan20211.601
20228.315
20232.967
20241.942
2025194
20260
Summe15.019
Tabelle auf Seite 19, 20 · 33 Zeilen × 3 Spalten
Humanitäre Aufnahmeprogramme nach § 23 Absatz 2 AufenthG
Für die Jahre 2010 und 2011 liegen keine Daten vor.
StaatsangehörigkeitJahrAnzahl
Afghanistan202038
2021856
Dschibuti20205
Gambia20212
Irak20181
20193
202032
202130
Iran, Islamische Republik202111
Jemen20208
Jordanien20171
Libanon20171
20191
Palästinensische Gebiete202063
20219
20234
20241
Somalia202034
20218
Syrien, Arabische Republik20131.879
20149.936
20157.195
2016175
20172.722
20182.804
20192.418
20201.241
20212.510
20222.844
20232.089
20242.276
Summe39.197
Frage 23 Seite 20

Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit der genannten Herkunftsländer wurden seit 2012 jährlich im Rahmen des UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees)-Resettlement-Programms in Deutschland aufgenommen (bitte differenziert nach Herkunftsland und Jahr angeben)?

Antwort

Seit 2013 wurden 12 973 Staatsangehörige der genannten Herkunftsländer im Rahmen des UNHCR-Resettlement-Programms in Deutschland aufgenommen. Für das Jahr 2012 liegen keine belastbaren Daten vor. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen mit Stand 29. Juni 2026 entnommen werden.

Tabelle auf Seite 20 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Resettlement-Aufnahmen nach § 23 Absatz 4 AufenthG
Jahr: 2013
StaatsangehörigkeitAnzahl
Irak166
Iran110
Syrien2
Summe278
Jahr: 2014
StaatsangehörigkeitAnzahl
Afghanistan16
Irak103
Iran6
Somalia31
Sudan (ohne Südsudan)2
Summe158
Tabelle auf Seite 21 · 52 Zeilen × 2 Spalten
Jahr: 2015
StaatsangehörigkeitAnzahl
Afghanistan5
Eritrea180
Irak48
Somalia54
Sudan (ohne Südsudan)122
Syrien9
Summe418
Jahr: 2016
StaatsangehörigkeitAnzahl
Syrien1.188
Summe1.188
Jahr: 2017
StaatsangehörigkeitAnzahl
Eritrea14
Irak9
Iran4
Somalia8
Sudan (ohne Südsudan)117
Syrien93
Tschad1
Summe246
Jahr: 2018
StaatsangehörigkeitAnzahl
Eritrea240
Somalia36
Syrien107
Summe383
Jahr: 2019
StaatsangehörigkeitAnzahl
Eritrea37
Irak53
Jemen5
Palästinensische Gebiete2
Somalia374
Sudan (ohne Südsudan)304
Syrien1.572
Summe2.347
Jahr: 2020
StaatsangehörigkeitAnzahl
Somalia30
Syrien186
Summe216
Jahr: 2021
StaatsangehörigkeitAnzahl
Eritrea101
Irak27
Jemen22
Somalia124
Sudan (ohne Südsudan)79
Syrien1.675
Summe2.028
Jahr: 2022
Tabelle auf Seite 22 · 49 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl
Eritrea59
Irak69
Jemen59
Jordanien2
Somalia43
Sudan (ohne Südsudan)59
Syrien1.052
Summe1.343
Jahr: 2023
StaatsangehörigkeitAnzahl
Afghanistan5
Eritrea209
Irak10
Jemen24
Pakistan4
Somalia240
Sudan (ohne Südsudan)456
Syrien1.190
Tunesien1
Summe2.139
Jahr: 2024
StaatsangehörigkeitAnzahl
Afghanistan1
Ägypten4
Eritrea148
Gambia7
Guinea1
Irak29
Jemen41
Jordanien2
Mali1
Pakistan3
Palästinensische Gebiete2
Somalia334
Sudan (ohne Südsudan)471
Syrien631
Summe1.675
Jahr: 2025
StaatsangehörigkeitAnzahl
Eritrea35
Irak6
Jemen2
Nigeria4
Sierra Leone1
Somalia104
Sudan (ohne Südsudan)193
Syrien209
Summe554
Gesamt12.973
Frage 24 Seite 23

Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit der genannten Herkunftsländer waren zum jüngsten verfügbaren Stichtag vollziehbar ausreisepflichtig (bitte differenziert nach Herkunftsland und Duldungsstatus – geduldet oder nicht geduldet – angeben)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Mai 2026 sind im AZR 148 716 aufhältige Personen der genannten Staatsangehörigkeiten in Deutschland als ausreisepflichtig erfasst. 130 302 Personen haben eine Duldung, 18 414 haben keine Duldung. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 23, 24 · 53 Zeilen × 4 Spalten
Aufhältige Ausreisepflichtige der genannten StaatsangehörigkeitenGesamtMit DuldungOhne Duldung
Summe148.716130.30218.414
Afghanistan13 47311 3772 096
Ägypten2 0181 670348
Albanien3 9642 5471 417
Algerien2 9932 357636
Aserbaidschan2 4022 117285
Bahrain1717
Bangladesch34227864
Bosnien und Herzegowina2 8162 125691
Brunei Darussalam000
Burkina Faso33227557
Dschibuti39363
Eritrea1 4801 323157
Gambia2 2112 040171
Guinea4 9454 669276
Indonesien473413
Irak21 15819 3171 841
Iran7 3686 615753
Jemen44537174
Jordanien78371370
Kasachstan28725037
Katar71710
Kirgisistan1068917
Komoren440
Kosovo4 0463 233813
Kuwait594811
Libanon4 6674 383284
Libyen1 5821 428154
Malaysia20137
Mali65259755
Marokko2 6772 068609
Mauretanien84813
Montenegro1 4881 306182
Niger31929227
Nigeria9 1178 424693
Nordmazedonien4 3623 559803
Oman431
Pakistan3 6283 092536
Personen aus den palästinensischen Gebieten68662759
Saudi-Arabien67643
Senegal54949257
Sierra Leone68665531
Somalia3 9733 621352
Sudan (ohne Südsudan)44437668
Syrien11 66510 724941
Tadschikistan1 06997792
Tschad17716710
Tunesien2 2381 893345
Türkei26 49723 3123 185
Turkmenistan30427628
Usbekistan22316558
Vereinigte Arabische Emirate1321311
Frage 25 Seite 24

Wie viele Visa zum Familiennachzug (§§ 27 bis 36a AufenthG) wurden seit 2010 jährlich an Staatsangehörige der genannten Herkunftsländer erteilt (bitte differenziert nach Herkunftsland, Jahr und Art des Nachzugs – Ehegattennachzug, Kindernachzug, Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen – angeben)?

Antwort

Für die Zahl der bearbeiteten Visa wird auf die Anlage 11 verwiesen. Eine statistische Erfassung im Sinne der Frage erfolgt seit 2018.*

AnlageAnlage 11 zu Frage 25 KA 21/6414

PDF-Seiten 233–238 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 26 Seite 24

Wie viele Personen erhielten seit 2010 jährlich einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen (§§ 27 bis 36a AufenthG) als Nachzug zu einer Person mit Schutzstatus (bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit der nachziehenden Person und Jahr angeben)?

Antwort

Familiennachzüge werden im AZR nicht für alle Nachzugsoptionen gesondert erfasst. Eine gesonderte Speicherung des Familiennachzuges erfolgt für den Ehegatten- und Kindesnachzug zu Asylberechtigten, Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten. Elternnachzüge zu Asylberechtigten und Flüchtlingen, sowie Geschwisternachzüge werden nicht mit einem eigenen Merkmal gespeichert. Gleiches gilt für Familiennachzüge zu Schutzberechtigten, denen ein Abschiebungsverbot zuerkannt wurde. Diese Personengruppen werden zu einer übergeordneten Gruppe (die nicht ausschließlich die Schutzberechtigten abbildet) zusammengefasst.

Die Datenlücke in den Jahren 2014 bis 2018 erklärt sich daraus, dass im Juli 2014 die Speichersachverhalte zu Erteilungen von Aufenthaltstiteln nach § 32 AufenthG (damalige Fassung) abgeschafft wurden. Der Familiennachzug zu Schutzberechtigten war dadurch nicht mehr von Familiennachzug zu anderen Drittstaatsangehörigen unterscheidbar. Die derzeitig verfügbaren Speichersachverhalte zu den §§ 30, 32 und 36a AufenthG (aktuelle Fassung) wurden im August 2018 eingeführt und sind erst seit diesem Zeitpunkt wie oben dargestellt auswertbar.

Seit 2010 erhielten Staatsangehörige der genannten Herkunftsländer insgesamt 167 335 Aufenthaltstitel aus familiären Gründen (§§ 27 bis 36a AufenthG) als Nachzug zu einer Person mit Schutzstatus. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 25, 26 · 54 Zeilen × 2 Spalten
Personen der genannten StaatsangehörigkeitenGesamt
Summe167 335
Afghanistan7 714
Ägypten502
Albanien178
Algerien166
Aserbaidschan163
Bahrain11
Bangladesch225
Bosnien und Herzegowina740
Brunei Darussalam0
Burkina Faso16
Dschibuti14
Eritrea3 380
Gambia142
Guinea353
Indonesien190
Irak14 626
Iran4 521
Jemen1 203
Jordanien393
Kasachstan161
Katar0
Kirgisistan57
Komoren0
Kosovo2 131
Kuwait28
Libanon423
Libyen401
Malaysia49
Malediven0
Mali18
Marokko402
Mauretanien17
Montenegro139
Niger4
Nigeria293
Nordmazedonien632
Oman2
Pakistan4 252
Personen aus den palästinensischen Gebieten372
Saudi-Arabien335
Senegal34
Sierra Leone36
Somalia4 298
Sudan (ohne Südsudan)677
Syrien101 139
Tadschikistan116
Tschad6
Tunesien176
Türkei16 441
Turkmenistan19
Usbekistan98
Vereinigte Arabische Emirate42
Tabelle auf Seite 26 · 19 Zeilen × 2 Spalten
Personen der genannten StaatsangehörigkeitenGesamt
Summe167 335
2026 bis 31.05.3 151
202515 938
202418 036
202319 422
202217 515
202117 862
202019 238
201941 352
20182 062
2017
2016
2015
20141 035
20132 293
20122 069
20113 107
20104 255
Frage 27 Seite 26

Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung am islamischen Religionsunterricht in den Bundesländern teil, und wie hat sich diese Zahl seit seiner Einführung in den jeweiligen Ländern entwickelt?

Antwort

Gemäß der Kompetenzordnung des Grundgesetztes sind die Länder für Fragen der Schulbildung zuständig. Die Bundesregierung hält aus diesem Grund keine Daten entsprechend der Fragestellung vor.

Frage 28 Seite 26

Wie viele Moscheegemeinden und islamische Gebetsstätten existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie hat sich diese Zahl seit 2010 entwickelt?

Antwort

Die aus Mitteln des Bundes geförderte Studie „Angebote und Infrastrukturen der muslimischen einschließlich alevitischen Gemeinden in Deutschland 2022“ des Zentrums für Türkeistudien und Integrationsforschung (ZfTI) geht auf die Grundlage einer umfassenden Recherche von einer Grundgesamtheit von rund 2 600 muslimischen einschließlich alevitischen Gemeinden in Deutschland im Jahr 2022 aus – im Vergleich zu 2 342 muslimischen einschließlich alevitischen Gemeinden in Deutschland im Jahr 2011 zurück.

Frage 29 Seite 27

Auf welcher Grundlage schätzt die Bundesregierung aktuell die Zahl der in Deutschland lebenden Muslime, und wann wurde diese Schätzung zuletzt aktualisiert?

Antwort

Am 18. Juni 2026 wurde vom BAMF-FZ eine aktuelle Hochrechnung über die Anzahl der muslimischen Religionsangehörigen mit Migrationshintergrund aus islamisch geprägten Herkunftsländern in Deutschland 2025 veröffentlicht (siehe www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb5 5-zahl-muslime-2025.html www.bamf.de/fb55-zahl-muslime-2025).

Datengrundlage für die aktuelle Hochrechnung sind die Erstergebnisse des Mikrozensus 2025 sowie der Haushaltsdatensatz der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020 (MLD 2020)“.

Zur Bestimmung der Anzahl der muslimischen Religionsangehörigen einer Herkunftsgruppe wurde die entsprechende im Mikrozensus 2025 ausgewiesene Bevölkerungszahl mit dem Anteil der muslimischen Religionsangehörigen in dieser Bevölkerungsgruppe gemäß den Ergebnissen der Studie MLD 2020 multipliziert. Dabei wurde das in den Sozialwissenschaften verbreitete Verfahren einer Intervallschätzung angewendet, durch das ein Wertebereich bestimmt wird, das sogenannte Konfidenzintervall.

Frage 30 Seite 27

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die MLD-Studie 2020 aufgrund des Stichtags Mikrozensus 2019, des Ausschlusses subsaharischer Herkunftsländer, des Ausschlusses von Konvertiten und der fehlenden Berücksichtigung der dritten Zuwanderungsgeneration die tatsächliche Zahl der Muslime in Deutschland systematisch unterschätzt?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 31 Seite 27

Plant die Bundesregierung eine Aktualisierung der Schätzung über die Zahl der muslimischen Religionsangehörigen in Deutschland, und wenn ja, wann, und mit welcher Methodik?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.

Frage 32 Seite 27

Wie groß schätzt die Bundesregierung die Zahl der Personen der dritten oder weiteren Zuwanderungsgeneration mit Wurzeln in muslimisch geprägten Herkunftsländern, die aus der Mikrozensus-Erfassung des Migrationshintergrunds herausfallen?

Antwort

Die dritte Zuwanderungsgeneration wird teilweise von der Definition des Migrationshintergrundes erfasst. Migrationshintergrund hat, wer entweder selbst nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde oder bei wem dies auf mindestens ein Elternteil zutrifft. Die Definition gilt damit unabhängig vom Geburtsland und der Zuwanderungsgeneration. Auch Personen, die in dritter oder nachfolgender Generation in Deutschland geboren wurden, werden von der amtlichen Statistik als mit Migrationshintergrund (ohne eigene Migrationserfahrung) erfasst, insofern die oben genannte Definition auf sie zutrifft. Lediglich Personen, der dritten und nachfolgenden Zuwanderungsgeneration, die selbst und deren beide Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden, werden nicht mehr als Person mit Migrationshintergrund ausgewiesen. Die Zahl der Personen, die selbst und deren beide Eltern als Deutsche in Deutschland geboren wurden, bei denen aber mindestens ein Großelternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde (und die damit nicht in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund enthalten sind), wird derzeit aufgrund des bis zum Jahr 2000 geltenden Staatsangehörigkeitsrechts als relativ gering eingeschätzt.

Die Zahl der Ausländer der dritten und nachfolgender Generationen insgesamt betrug 2025 29 000 Personen, Ausländer der dritten und nachfolgender Generationen aus den in der Anfrage genannten Herkunftsländern sind aufgrund zu geringer Fallzahlen in der amtlichen Statistik nicht nachweisbar. Hinzu kommt eine vermutlich deutlich größere Zahl Deutscher der dritten und nachfolgender Generationen, die mit dem Mikrozensus u. a. aufgrund fehlender Angaben zu den nicht im Haushalt lebenden Großeltern nicht vollständig abgebildet werden kann.

Frage 33 Seite 28

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der zum Islam konvertierten Personen ohne Migrationshintergrund in Deutschland?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.