Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Bund vergibt im Rahmen des Bundeshaushalts Zuwendungen an eine Vielzahl nichtstaatlicher Organisationen. Hierzu können auch Gewerkschaften, gewerkschaftsnahe Einrichtungen und Organisationen mit arbeits-, sozial- oder tarifpolitischem Bezug zählen – etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften, gewerkschaftliche Bildungswerke und Akademien, gewerkschaftsnahe Stiftungen sowie Vereine und Projektträger mit organisatorischer oder personeller Nähe zu Gewerkschaften. Die Zuwendungen können institutionell, projektbezogen oder in Form der Übernahme einzelner Kosten gewährt werden.
Im Interesse der parlamentarischen Haushaltskontrolle halten es die Fragesteller für erforderlich, einen vollständigen Überblick darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 Bundesmittel an solche Einrichtungen geflossen sind, aus welchen Haushaltstiteln sie stammen und auf welcher Rechtsgrundlage sie bewilligt wurden. Die erbetenen Angaben liegen den Ressorts aus den Zuwendungsbescheiden und der Verwendungsnachweisprüfung nach den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vor und sind daher mit zumutbarem Aufwand darstellbar. Um eine ressortübergreifend einheitliche und auswertbare Antwort zu ermöglichen, bitten die Fragesteller durchgehend um eine titelscharfe Aufschlüsselung nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln in maschinenlesbarer Form.
2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.
Die Ergebnisse einer umfassenden Abfrage im Sinne der Fragestellung haben ergeben, dass eine Beantwortung der Fragen wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen kann. Der konkrete Arbeitsaufwand würde in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten in den Ressorts die Erledigung der eigentlichen Fachaufgaben gefährden und ist vor dem Hintergrund einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung nicht darstellbar.
Die erbetenden Informationen können nicht unmittelbar aus dem Bundeshaushalt entnommen werden. Hierzu müssen die in Ressorthoheit geführten Zuwendungs- und Finanzdatenbanken ausgewertet werden.
Die Zuwendungsdatenbanken ermöglichen nur eine Suche nach festgelegten Parametern, die nur bedingt miteinander verknüpft werden können.
So erfordert eine Suche z. B. nach einem Zuwendungsempfänger ein präzises Schlagwort oder eine Kombination von Schlagworten, die auf einen konkreten Zuwendungsempfänger hinzielen. Die Zuwendungsdatenbank bietet auch keine allgemeine Suche nach unbestimmten juristischen Personen, wie „Gewerkschaften“ oder „Tochtergesellschaften“ an. Das bedeutet, dass z. B. für jede Gewerkschaft mindestens eine Auswertung nach ihrem vollständigen Namen und nach ihrer gängigen Abkürzung erfolgen muss. Dies gilt auch für bekannte, mit der jeweiligen Gewerkschaft verbundene Organisation.
Zuwendungsempfänger und Projekte müssten demnach in einer Vielzahl der Fälle einzeln in den jeweiligen Fachbereichen betrachtet und ausgewertet werden. Einzelne Ressorts weisen mehrere tausend Zuwendungsempfänger auf. Bei einer geschätzten Bearbeitungszeit von mindestens 15 Minuten pro Zuwendung ist bei 1.000 Zuwendungen von einem Arbeitsaufwand von über 250 Stunden (ohne Berücksichtigung des Koordinierungsaufwands) auszugehen.
Des Weiteren ist die Informationsbitte nach „Einrichtungen mit institutioneller oder organisatorischer Nähe zu Gewerkschaften“ und „arbeits-, sozial-, oder tarifpolitisch ausgerichtete Interessendvertretungen“ zu unbestimmt und kann auch nicht hinreichend eingegrenzt werden.
Weiterleitungsverhältnisse und Empfängerpositionen werden nicht in allen Datenbanken erfasst. Um der Informationsbitte nachkommen zu können, muss jeder einzelne Zuwendungsbescheid gesichtet und ausgewertet werden. Dies gilt auch für die Förderung begründende Förderrichtlinie oder dem einzelnen Förderantrag. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass in der Regel Förderrichtlinien im Bundesanzeiger öffentlich bekanntgemacht werden. Es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammenzutragen und aufbereiten zu lassen. Die Förderrichtlinien können im amtlichen Teil des Bundesanzeigers unter www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchen2?1 eingesehen werden.
Zuwendungen dürfen nur nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 BHO und den jeweils einschlägigen Allgemeinen Nebenbestimmungen (Anlagen 1 bis 4 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO) bewilligt werden. Zuwendungen können demnach nur gewährt werden, wenn das mit der Zuwendung verfolgte erhebliche Bundesinteresse ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Der Zuwendungsempfänger hat die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuweisen.
Auch besteht keine übergeordnete Systematik hinsichtlich der Beanstandung von Förderverfahren und den daraus abgeleiteten Maßnahmen. Eine Unwirksamkeit, die Rücknahme, der Widerruf von Zuwendungsbescheiden oder die Rückforderung von Fördermitteln richten sich im Einzelfall nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht.
1In welcher Höhe hat der Bund in den Haushaltsjahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 insgesamt Mittel an Gewerkschaften, gewerkschaftsnahe Einrichtungen, Einrichtungen mit institutioneller oder organisatorischer Nähe zu Gewerkschaften sowie sonstige arbeits-, sozial- oder tarifpolitisch ausgerichtete Interessenvertretungen ausgezahlt (bitte die Gesamtsumme getrennt für jedes Haushaltsjahr sowie zusätzlich aufgeschlüsselt nach Einzelplänen angeben)?
2Auf welche Einzelpläne, Kapitel und Titel des Bundeshaushalts entfallen diese Mittel in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 jeweils (bitte titelscharf und je Haushaltsjahr in maschinenlesbarer Form auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche institutionellen Förderungen hat der Bund in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an die in Frage 1 genannten Einrichtungen – unmittelbar oder mittelbar, einschließlich über Dachverbände, Mittlerorganisationen und mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen – gewährt (bitte je Empfänger einzeln und in maschinenlesbarer Form jeweils mit Namen und Sitz des Empfängers, bewilligtem und tatsächlich ausgezahltem Betrag je Haushaltsjahr, Haushaltstitel, zuständigem Ressort sowie Rechtsgrundlage auflisten)?
Gewerkschaften, gewerkschaftsnahe Einrichtungen, Einrichtungen mit institutioneller oder organisatorischer Nähe zu Gewerkschaften sowie sonstige arbeits-, sozial- oder tarifpolitisch ausgerichtete Interessenvertretungen werden nicht institutionell gefördert.
In welchen Fällen und in welcher Höhe hat der Bund in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 gegebenenfalls Kosten von Gewerkschaften oder gewerkschaftsnahen Einrichtungen ganz oder teilweise übernommen (z. B. für Personal, Mieten und Pachten, Bau-, Erwerbs- und Sanierungsmaßnahmen, Betriebs- und Verwaltungskosten, Veranstaltungen oder Öffentlichkeitsarbeit; bitte je Fall mit Empfänger, Art der Kosten, Höhe, Haushaltstitel und zuständigem Ressort auflisten)?
Außerhalb der Regelungen der §§ 23 und 44 BHO (Zuwendungen) erfolgt keine Kostenübernahme des Bundes gegenüber Gewerkschaften oder gewerkschaftsnahen Einrichtungen.
5Welche Projektförderungen hat der Bund in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an Gewerkschaften, gewerkschaftsnahe Einrichtungen oder entsprechende Träger vergeben (bitte eine vollständige Projektliste in maschinenlesbarer Form vorlegen, aus der je Projekt hervorgehen: Projektbezeichnung, Projektträger, zuständiges Ressort, Einzelplan, Kapitel und Titel, Förderkennzeichen, bewilligte und tatsächlich ausgezahlte Fördersumme, Laufzeit sowie eine kurze Projektbeschreibung)?
6In welchen Fällen wurden die in den Fragen 3 bis 5 genannten Mittel von einem Erst- oder Zwischenempfänger an weitere Einrichtungen weitergeleitet, und welche Letztempfänger haben die Mittel jeweils erhalten (soweit der Bundesregierung bekannt, bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
7Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage – Förderrichtlinie, Verwaltungsvereinbarung, gesetzliche Regelung oder sonstige Grundlage – beruhen die in den Fragen 3 bis 5 gegebenenfalls genannten Leistungen jeweils (bitte nach Förderart und Ressort geordnet darstellen)?
Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Plant die Bundesregierung, Umfang oder Struktur etwaiger Bundesmittel für Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Einrichtungen in den kommenden Haushaltsjahren zu verändern, und wenn ja, in welcher Weise (bitte begründen)?
Die Bundesregierung plant zurzeit keine Änderungen.