Einladungs- und Informationspraxis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fusionskongress des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt am 24. März 2026

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) veranstaltete am 24. März 2026 seinen ersten Fusionskongress „Auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“. Nach Angaben des BMFTR nahmen daran unter anderem die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, sowie die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dr. Silke Launert, teil (www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026/03/240326-fusion skongress.html).

Nach Information der Fragesteller wurde im Vorfeld des Kongresses eine Einladung an den Vorsitzenden des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung mit der Bitte um Weiterleitung an weitere parlamentarische Empfänger versandt. Zugleich bestehen für die Fragesteller Anhaltspunkte dafür, dass Mitglieder einzelner Fraktionen eine Einladung oder entsprechende Informationen erhielten, während andere Ausschussmitglieder hiervon keine Kenntnis erlangten. Der Vorgang wirft bei den Fragestellern Fragen nach dem konkreten Versandweg, dem Empfängerkreis, dem Inhalt etwaiger Weiterleitungsbitten, der Dokumentation innerhalb der Bundesregierung sowie nach den Schlussfolgerungen für künftige parlamentarische Einladungsprozesse auf.

Frage 1 + 2 Seite 1

1Welche Stellen des BMFTR waren mit der Planung, Einladung, Teilnehmerkoordination und Nachbereitung des Fusionskongresses „Auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ am 24. März 2026 befasst?

2Wurde der Versand der Einladungen durch das BMFTR selbst, durch eine nachgeordnete Einrichtung oder durch einen externen Dienstleister vorgenommen, und wer trug jeweils die fachliche und organisatorische Verantwortung?

Antwort

Der Versand der Einladungen erfolgte durch das BMFTR selbst.

Frage 3 + 4 + 5 + 6 Seite 2

3Welche parlamentarischen Empfängergruppen wurden von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fusionskongress eingeladen oder über die Veranstaltung informiert (bitte nach Empfängergruppe, Anzahl, Versanddatum und Versandweg aufschlüsseln)?

4Inwiefern trifft es gegebenenfalls zu, dass an den Vorsitzenden des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung eine Einladung mit der Bitte um Weiterleitung an weitere parlamentarische Empfänger übersandt wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

5Welchen genauen Inhalt hatte eine etwaige Bitte der Bundesregierung um Weiterleitung der Einladung an Fraktionen, Ausschussmitglieder oder sonstige parlamentarische Empfänger (vgl. Frage 4), ist die Bundesregierung bereit, eine etwaige Bitte zu veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht?

6Auf welchem Weg wurde die Einladung gegebenenfalls an den Ausschussvorsitzenden oder dessen Büro übermittelt (bitte nach Postversand, E‑Mail, Kurier, persönlicher Übergabe oder sonstigem Versandweg aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 3 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet.

Für die Einladung an die Mitglieder des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages war vorgesehen, dass die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär per Schreiben nach einem etablierten Verfahren zum BMFTR-Fusionskongress einlädt. Die Einladung wurde per E-Mail versendet. Dabei kam es zu einem Versehen. Das ist bedauerlich. In der Folge wurde die Einladung nicht an die Mitglieder des Ausschusses versandt.

Frage 7 + 8 Seite 2

7Wurden identische oder ähnliche Einladungen zusätzlich unmittelbar an Fraktionen, Fraktionsarbeitskreise, einzelne Mitglieder des Deutschen Bundestages, Mitarbeiterbüros oder an das Ausschusssekretariat versandt, wenn ja, an welche Empfängergruppen jeweils wann, und auf welchem Weg?

8Nach welchen Kriterien entschied die Bundesregierung, welche parlamentarischen Akteure unmittelbar eingeladen und welche gegebenenfalls nur mittelbar über Dritte informiert werden sollten?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.

Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dr. Silke Launert lud mittels einer durch ihr Büro am 20. Januar 2026 versandten E-Mail die damaligen, dem Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (FTR-Ausschuss) angehörigen Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion ein. Diese Einladung erfolgte kollegialiter und ergänzend zur vorgesehenen Einladung von der Bundesministerin Dorothee Bär an den gesamten FTR-Ausschuss. Außerdem erwähnte in der Sitzung des FTR-Ausschusses am 28. Januar 2026 der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Matthias Hauer die Veranstaltung.

Frage 9 Seite 3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Mitglieder des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung die Einladung tatsächlich erhalten haben und welche nicht?

Antwort

Die Bundesregierung erfuhr im Nachgang des Fusionskongresses davon, dass die an alle Mitglieder des FTR-Ausschusses gerichtete Einladung bedauerlicherweise nicht angekommen ist.

Frage 10 Seite 3

Seit wann liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Erkenntnisse oder Hinweise dazu vor, dass einzelne Ausschussmitglieder oder Fraktionen die Einladung nicht erhalten haben könnten?

Antwort

Ebenso wie die vorliegende Kleine Anfrage behandelte bereits die Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann auf Bundestagsdrucksache 21/5005, den Fusionskongress. Es war daher davon auszugehen, dass die Mitglieder des FTR-Ausschusses zu diesem Zeitpunkt über den Fusionskongress informiert waren. Dies gilt umso mehr, als in der Sitzung des FTR-Ausschusses am 28. Januar 2026 der Parlamentarische Staatssekretär Matthias Hauer die Veranstaltung erwähnt hat.

Frage 11 Seite 3

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenenfalls ergriffen, nachdem ihr mögliche Unstimmigkeiten bei der Weiterleitung oder beim Zugang der Einladung bekannt geworden waren?

Antwort

Die Bundesregierung überprüfte im Nachgang des Fusionskongresses ihr Einladungsmanagement.

Frage 12 + 13 Seite 3

12Welche internen Dokumente, Vermerke, E-Mails, Verteilerlisten, Versandnachweise oder sonstigen Unterlagen liegen der Bundesregierung zum Versand und zur Weiterleitung der Einladung vor?

13Wurden im BMFTR Kopien der Einladung, Verteilerlisten oder Nachweise über Versand und Zugang aufbewahrt, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet.

Die entsprechenden Dokumente liegen vor und werden im BMFTR aufbewahrt.

Frage 14 Seite 3

Hat die Bundesregierung vor dem Kongress überprüft oder sicherzustellen versucht, dass alle vorgesehenen parlamentarischen Empfänger von der Veranstaltung Kenntnis erlangt haben, und wenn ja, in welcher Form?

Antwort

Die Bundesregierung hat im Vorfeld des Fusionskongresses nicht gesondert überprüft, ob alle Ausschussmitglieder die Einladung tatsächlich erhalten haben.

Frage 15 Seite 4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige unterschiedliche Informationsstände zwischen Mitgliedern verschiedener Fraktionen im Zusammenhang mit der Einladung zum Fusionskongress?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Frage 16 Seite 4

Hat die Bundesregierung den Vorgang nachträglich intern aufgearbeitet, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie hierbei gelangt?

Antwort

Die Bundesregierung hat im Nachgang des Fusionskongresses den Vorgang überprüft.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 verwiesen.

Frage 17 Seite 4

Welche allgemeinen Verfahrensregeln gelten im BMFTR für die Einladung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Ausschüssen, Ausschussvorsitzenden und Ausschusssekretariaten zu ministeriellen Fachveranstaltungen?

Antwort

Die Ergänzende Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (EGO-BMFTR) enthält keine allgemeinen Verfahrensregeln für die Einladung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu ministeriellen Fachveranstaltungen.

Frage 18 Seite 4

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, um bei künftigen Fachveranstaltungen eine vollständige, nachvollziehbare und gleichmäßige Information parlamentarischer Empfänger sicherzustellen?

Antwort

Die Bundesregierung wird die etablierten, in der Vergangenheit vielfach bewährten Verfahren weiterhin anwenden.