Einfluss von Berechnungsmethodik und Qualitätsbereinigung auf die amtliche Preisstatistik - Reale Preisbelastung versus ausgewiesene Inflationsrate

Drucksache 21/7461Antwortauf die Kleine Anfrage 21/727203.08.202638 Seiten13 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Wirtschaft und EnergieWirtschaft1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Diese Kleine Anfrage thematisiert die Diskrepanz zwischen der amtlich ausgewiesenen Inflationsrate und der tatsächlichen finanziellen Belastung der Bürger in Deutschland. Im Fokus steht die Frage, in welchem Maße die hochkomplexe Berechnungsmethodik des Statistischen Bundesamtes, insbesondere durch die Auswahl des Warenkorbs, die Gewichtung der Güter, die Wahl des Basisjahres und die mathematischen Verfahren der Qualitätsbereinigung, die offizielle Teuerungsrate beeinflusst.

Da die amtliche Inflationsrate als direkte Stellschraube für Verträge, Sozialleistungen und die Steuerbelastung dient, haben bereits geringfügige statistische Verschiebungen weitreichende finanzielle Auswirkungen auf den Staat, die Wirtschaft und Millionen private Haushalte. Dass die tatsächliche Belastung der Haushalte stark von der durchschnittlich ermittelten Rate abweichen kann, verdeutlicht auch das Statistische Bundesamt selbst, welches Bürgern den Vergleich ihrer individuellen Betroffenheit mit dem amtlichen Index ermöglicht (www.destatis.de/DE/Service/Statistik-Visualisiert/persoenlicher-infl ationsrechner-uebersicht.html).

Die fundamentale Bedeutung der Berechnungsmethode zeigt sich konkret in verschiedenen zentralen Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens. So dient der Verbraucherpreisindex standardmäßig als Maßstab zur Anpassung und Absicherung regelmäßig wiederkehrender Zahlungen wie Mieten, Pachten oder Pensionen im Rahmen von Wertsicherungsklauseln in Verträgen (www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Meth oden/Erlaeuterungen/preisindizes-vertraege.html).

Darüber hinaus spielt die Preisentwicklung eine entscheidende Rolle bei der Fortschreibung der gesetzlichen Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Diese Fortschreibung erfolgt seit dem 1. Januar 2023 in einem zweistufigen Verfahren, bei dem die Basisfortschreibung zu 70 Prozent auf der regelbedarfsrelevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent auf der Nettolohnentwicklung basiert, während eine ergänzende Fortschreibung aktuelle Preissprünge noch zeitnäher berücksichtigen soll (www.bma s.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Methodik-der-Regelbedarfsermittlung-FAQ/faqsozialhilfe-regelbedarfsermittlung.html).

Auch im Hinblick auf eine steuerliche Mehrbelastung durch die sogenannte kalte Progression ist die Preisentwicklung von fundamentaler Bedeutung, da das Bundesministerium der Finanzen diese als Steuermehreinnahmen definiert, die dann entstehen, wenn Einkommenserhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und es durch den progressiven Steuertarif bei unverändertem Realeinkommen zu einer höheren Durchschnittssteuerbelastung kommt (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/kalte-progression.html).

Die amtliche Inflationsmessung erfolgt dabei über den Verbraucherpreisindex, der die durchschnittliche Preisentwicklung von rund 700 repräsentativen Güterarten im Warenkorb abbildet (www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Prei se/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html). Die Berechnung erfolgt als gewichteter Mittelwert auf Basis der Ausgabenanteile privater Haushalte (www.destati s.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeute rungen/verbraucherpreisindex.html).

Wie massiv der Einfluss methodischer Änderungen auf dieses System ist, belegt die jüngste Revision, bei der mit dem Berichtsmonat Januar 2023 die Umstellung auf das neue Basisjahr 2020 erfolgte und die Ergebnisse rückwirkend neu berechnet wurden. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6263 sank die ausgewiesene Inflationsrate für das Krisenjahr 2022 allein durch diese methodische Umstellung von zuvor 7,9 Prozent auf Basis des Jahres 2015 auf nur noch 6,9 Prozent auf Basis des Jahres 2020. Zudem wendet das Statistische Bundesamt komplexe Verfahren der Qualitätsbereinigung an (www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeuterungen/qualitaetsbereinigun g.html).

Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller ein erhebliches öffentliches Interesse daran, die konkreten quantitativen Effekte dieser statistischen Anpassungen seit dem Jahr 2000 transparent zu machen und zu prüfen, ob die amtliche Statistik die reale Belastung der Bevölkerung noch ausreichend widerspiegelt.

Frage 1 Seite 2

Welche internen Analysen, Gutachten, Vermerke, Modellrechnungen oder sonstigen Bewertungen liegen der Bundesregierung (einschließlich der ihr nachgeordneten Behörden wie dem Statistischen Bundesamt) seit dem Jahr 2020 dazu vor, in welchem Maße Änderungen des Warenkorbs, des Wägungsschemas, des Basisjahres oder der Qualitätsbereinigung die amtlich ausgewiesene Inflationsrate beeinflusst haben, und falls hierzu keine entsprechenden Unterlagen vorliegen, aus welchen Gründen wurden solche Prüfungen bislang nicht vorgenommen?

Antwort

Das Statistische Bundesamt hat die Effekte der methodischen Änderungen im Zuge der Revisionen des Verbraucherpreisindex öffentlich dokumentiert, insbesondere im Hintergrundpapier zur Revision des Verbraucherpreisindex für Deutschland 2023 sowie im zugehörigen Aufsatz in „Wirtschaft und Statistik“ (4/2023). Darin werden unter anderem die durch die Änderung der Wägungsschemata verursachten Einflüsse dargestellt. Darüberhinausgehende gesonderte Modellrechnungen, die den Einfluss einzelner methodischer Elemente auf die ausgewiesene Inflationsrate isoliert quantifizieren, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bewertung der Wirkungen methodischer Änderungen ist Bestandteil der im Rahmen der fachlichen Unabhängigkeit durchgeführten und veröffentlichten Revisionsarbeit der statistischen Ämter.

Frage 2 + 3 Seite 3

2Wie hätte sich nach Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung die jährliche Inflationsrate in Deutschland seit dem jeweiligen Basisjahr entwickelt, wenn die Wägungsschemata der Basisjahre 2000, 2005, 2010, 2015 und 2020 jeweils unverändert bis zum aktuellen verfügbaren Berichtsjahr fortgeschrieben worden wären (bitte im Vergleich zur jeweils amtlich ausgewiesenen Inflationsrate darstellen)?

3Welchen Einfluss hatten nach Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung beziehungsweise des Statistischen Bundesamtes Änderungen der Gewichte einzelner Gütergruppen im Verbraucherpreisindex seit dem Jahr 2000 auf die amtlich ausgewiesene Inflationsrate (bitte aufgeschlüsselt nach Basisjahr, Gütergruppen und Effekten in Prozentpunkten darstellen)?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Mit einer Indexrevision verlieren die bisherigen Indizes ihre Gültigkeit und werden durch die neu berechneten Indizes ersetzt; zugleich wird die gesamte Reihe rechnerisch auf das neue Basisjahr umgerechnet, sodass für den Verbraucherpreisindex eine durchgehende Reihe ab Januar 1991 vorliegt. Eine Aufstellung der Originalbasisjahre des Verbraucherpreisindex für Deutschland ist als Anlage 1* beigefügt. Berechnungen des Verbraucherpreisindex mit seit dem Jahr 2000 unverändert fortgeschriebenen Gewichten entsprechen nicht der Konzeption der Verbraucherpreisstatistik und liegen nicht vor. Die durch die jeweiligen Umstellungen verursachten Einflüsse sind in den Aufsätzen des Statistischen Bundesamtes in „Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 5/2003, 9/2004, 4/2008, 5/2013, 5/2019 und 4/2023) dokumentiert. Bei der Umstellung auf das Basisjahr 2000 lag die höchste jährliche Revisionsdifferenz bei rund ‑0,5 Prozentpunkten; bei der Revision auf das Basisjahr 2020 betrug sie für das Jahr 2022 rund –1,0 Prozentpunkte. Eine darüberhinausgehende Aufschlüsselung des Effekts einzelner Gewichtsänderungen nach Basisjahr, Gütergruppe und Prozentpunkten wird nicht erstellt.

AnlageAnlage: Statistisches Bundesamt – Tabellen

PDF-Seiten 8–37 (30 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 4 + 5 Seite 3

4Welchen quantifizierbaren oder geschätzten Einfluss hatten nach Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung beziehungsweise des Statistischen Bundesamtes Qualitätsbereinigungen seit dem Jahr 2000 auf die amtlich ausgewiesene Inflationsrate (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren, Gütergruppen, angewendetem Verfahren und Effekten in Prozentpunkten darstellen)?

5Wie hätte sich nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung beziehungsweise des Statistischen Bundesamtes die jährliche Inflationsrate in Deutschland seit dem Jahr 2000 entwickelt, wenn bei der Berechnung des Verbraucherpreisindex vollständig auf Qualitätsbereinigungen verzichtet worden wäre (reiner Preisvergleich ohne Qualitätsanpassung), und wie stellt sich diese hypothetische Entwicklung im Vergleich zur amtlich ausgewiesenen Inflationsrate dar (bitte tabellarisch unter Angabe der jährlichen Abweichung in Prozentpunkten auflisten)?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.

Qualitätsbereinigungen sind ein fundamentaler Bestandteil der Ermittlung des Verbraucherpreisindex: Bei Produktänderungen, wie etwa bei Modellwechseln, geänderten Packungsgrößen oder Vertragskonditionen, wird mit international anerkannten Verfahren sichergestellt, dass „Gleiches mit Gleichem“ verglichen und nur die reine Preisentwicklung gemessen wird. In vielen Fällen kann ein entfallendes Produktangebot durch ein zumindest annähernd qualitativ vergleichbares neues ersetzt werden; dann ist ein direkter Preisvergleich ohne Bereinigung möglich. Maßgeblich sind dabei die internationalen und europäischen Standards, insbesondere das „Consumer Price Index Manual“ (UN et al.2020) sowie das „HICP Methodological Manual“ von Eurostat (2024). Wo ein direkter Preisvergleich nicht möglich ist, wird der Qualitätsunterschied mit geeigneten Verfahren bestimmt und von der Preisänderung abgezogen; so wird bei verschiedenen IT‑Gütern, Pauschalreisen und bei Gebrauchtwagen die hedonische Methode eingesetzt, bei Neuwagen die Ausstattungsbereinigung. Hedonische Verfahren kommen damit nur bei ausgewählten Gütern zum Einsatz. Der Einfluss der Qualitätsbereinigung auf die gemessene Preisentwicklung insgesamt kann nicht quantifiziert oder abgeschätzt werden. Eine Zeitreihe des Verbraucherpreisindex vollständig ohne Qualitätsbereinigung widerspräche dem Konzept der Abbildung der reinen Preisentwicklung und wird nicht berechnet.

Frage 6 Seite 4

Wie hätte sich nach Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung beziehungsweise des Statistischen Bundesamtes die jährliche Inflationsrate in Deutschland seit dem Jahr 2000 entwickelt, wenn ausschließlich Güter und Dienstleistungen des regelmäßigen oder täglichen Bedarfs berücksichtigt worden wären (bitte im Vergleich zur amtlich ausgewiesenen Inflationsrate darstellen)?

Antwort

Es existiert keine amtliche und allgemein anerkannte Definition für „Güter und Dienstleistungen des regelmäßigen oder täglichen Bedarfs“. Das Statistische Bundesamt weist die Preisentwicklung bereits in tiefer Gliederung aus – unter anderem für Nahrungsmittel, nach der Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (COICOP) sowie in den Sondergliederungen „Waren“ und „Verbrauchsgüter“; die Werte sind in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Das ausführliche Wägungsschema für den Verbraucherpreisindex (Anlage 2)* sowie das Wägungsschema der Sondergliederungen (Anlage 3)*, denen die Klassifikationsnummern der einzelnen Bestandteile zu entnehmen sind, sind als Anlagen beigefügt.

Frage 7 Seite 4

Wie hat sich die Preisbelastung verschiedener Haushaltsgruppen nach Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung beziehungsweise des Statistischen Bundesamtes seit dem Jahr 2000 im Vergleich zur amtlich ausgewiesenen Inflationsrate entwickelt (bitte nach Einkommensgruppen, Haushaltstypen, Altersgruppen, Wohnstatus, Regionen und Pendelverhalten aufschlüsseln)?

Antwort

Das Statistische Bundesamt weist keinen gesonderten Verbraucherpreisindex für einzelne Haushaltstypen aus. Für die Berechnung eines Preisindex werden neben den Preisentwicklungen auch Ausgabengewichte benötigt; deren Ermittlung für einzelne Teilgesamtheiten – etwa Rentnerhaushalte – wäre nur mit erheblichem Mehraufwand und unter deutlichen Qualitätseinbußen möglich, da die Zahl der auswertbaren Ausgabenanschreibungen in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (rund 80 000 Teilnehmende, alle fünf Jahre) für einzelne Gruppen stark sänke und die benötigten Zusatzinformationen in der Regel nur für alle Haushalte insgesamt vorliegen. Simulationsrechnungen deuten zudem darauf hin, dass die Inflationsraten verschiedener Haushaltstypen und Einkommensklassen voraussichtlich nicht stark voneinander abweichen würden (Wirtschaft und Statistik 10/2009 und 11/2014). Die regionale Preisentwicklung wird von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht; eine kombinierte Aufschlüsselung nach Haushaltsgruppen, Region und Pendelverhalten wird hingegen nicht erstellt. Ergänzend stellt das Statistische Bundesamt einen persönlichen Inflationsrechner bereit, mit dem sich die individuelle Inflationsrate nach dem eigenen Konsumverhalten abbilden lässt.

Frage 8 Seite 5

Wie begründet die Bundesregierung die Gewichtung der tatsächlichen Wohnungsmiete im Wägungsschema 2020 des Verbraucherpreisindex mit 75,56 Promille, und auf welcher Datengrundlage beruht die Annahme, dass diese Gewichtung die tatsächliche Mietbelastung von Mieterhaushalten angemessen abbildet?

Antwort

Das Wägungsschema bildet die durchschnittlichen Ausgabenanteile der privaten Haushalte ab; die Gewichte der höheren Ebenen werden aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, den laufenden Wirtschaftsrechnungen und der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abgeleitet. Auf die tatsächliche Wohnungsmiete entfällt im Wägungsschema von 2020 ein Anteil von 75,56 Promille. Hinzu kommen die unterstellte Nettokaltmiete selbstnutzender Eigentümer mit 104,13 Promille sowie alle weiteren relevanten wohnbezogenen Güterarten (inklusive Heiz- und sonstigen Energiekosten). Insgesamt gehen die Wohnkosten mit hohem Gewicht in den Verbraucherpreisindex ein. Der Verbraucherpreisindex misst dabei die Preisentwicklung der von den Haushalten tatsächlich gezahlten Mieten (aus bestehenden und neu abgeschlossenen Mietverhältnissen).

Frage 9 Seite 5

Wie berücksichtigt die Bundesregierung die Ergebnisse des Pestel Instituts, insbesondere des Sozialen Wohn-Monitors 2026, bei ihrer Bewertung, ob die im Verbraucherpreisindex ausgewiesenen Wohnkostenbestandteile die tatsächliche Wohnkostenbelastung privater Haushalte angemessen abbilden?

Antwort

Die Gewichtung der Wohnkosten bei der Berechnung des Verbraucherpreisindex ist nicht mit einer Wohnkostenbelastungsquote, also dem Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen, vergleichbar. Beides sind unterschiedliche Kennzahlen, zumal sich die in der Frage genannte Studie nur auf Mieterhaushalte bezieht. Zur umfassenden Berücksichtigung und hohen Gewichtung wohnbezogener Kosten im Verbraucherpreisindex wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

Frage 10 Seite 5

Welchen Beitrag leisteten staatlich veranlasste Kostenbestandteile nach Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 beziehungsweise seit ihrer jeweiligen Einführung zur amtlich ausgewiesenen Inflationsrate, insbesondere die CO -Bepreisung, Energiesteuern,

Antwort

2

Frage 10 (Forts.) Seite 5

Netzentgelte, Umlagen, Mautkosten, gesetzliche Mindestlohnanhebungen, regulierungsbedingte Kosten und sonstige staatliche Abgaben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Maßnahmen und Effekten in Prozentpunkten darstellen)?

Antwort

Die Preiswirkung staatlicher Maßnahmen lässt sich in der Regel nicht gesondert aus der Gesamtteuerung herauslösen; sie hängt – je nach Maßnahme – unter anderem von den Annahmen zur Weitergabe an die Verbraucher ab. Eine Aufschlüsselung nach Jahr, Maßnahme und Effekt in Prozentpunkten wird nicht erstellt. Für einzelne Maßnahmen bestehen Anhaltspunkte: Der CO -Auf-2 schlag auf die Lkw-Maut ab Dezember 2023 dürfte die Produktpreise nach einer im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr erstellten Studie um durchschnittlich rund 0,1 Prozent erhöhen. Umgekehrt haben in der Energiekrise entlastende staatliche Maßnahmen die Inflationsrate für sich genommen gedämpft; die Deutsche Bundesbank schätzte beispielsweise in ihrer Prognose vom Dezember 2022 vorab, dass diese Maßnahmen die am Harmonisierten Verbraucherpreisindex gemessene Jahresteuerungsrate im Jahr 2022 um rund 0,6 und im Jahr 2023 um rund 1,9 Prozentpunkte verringern würden. Die Energiesteuersätze sind mengenbezogen und seit 2003 – abgesehen von befristeten Senkungen – unverändert geblieben. Insofern hat die Energiesteuer seit 2003 nicht zur Inflation beigetragen.

Frage 11 Seite 6

In welchen konkreten Bereichen nutzt die Bundesregierung die amtlich ausgewiesene Inflationsrate seit dem Jahr 2000 als Grundlage oder Orientierung für politische Entscheidungen, insbesondere bei Rentenanpassungen, Sozialleistungen, steuerlichen Regelungen, Entlastungsmaßnahmen, Tarifbewertungen sowie Kaufkraftanalysen, und wurde jeweils geprüft, ob die amtlich ausgewiesene Inflationsrate die tatsächliche Preisbelastung der jeweils betroffenen Bevölkerungsgruppen ausreichend realitätsnah abbildet?

Antwort

Der Verbraucherpreisindex dient an zahlreichen Stellen als Maßstab, etwa bei Wertsicherungsklauseln in privatrechtlichen Verträgen oder als Kaufkraftmaßstab. Dabei wird der Konsumstruktur der betroffenen Gruppen bereits differenziert Rechnung getragen: Für die Fortschreibung der Regelbedarfe in der Grundsicherung wird beispielsweise nicht der allgemeine Verbraucherpreisindex, sondern der regelbedarfsrelevante Preisindex herangezogen, der die Ausgaben einkommensschwacher Haushalte stärker gewichtet; die Basisfortschreibung beruht dabei seit dem 1. Januar 2023 zu 70 Prozent auf der regelbedarfsrelevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent auf der Nettolohnentwicklung, ergänzt um eine zeitnähere Fortschreibung aktueller Preisentwicklungen. Die Anpassung der Renten folgt dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit und orientiert sich grundsätzlich an der Lohn-, nicht an der Preisentwicklung. Eine gesonderte, von diesen Regelungen losgelöste Prüfung der Abbildungsgüte der allgemeinen Inflationsrate für einzelne Bevölkerungsgruppen findet nicht statt; der unterschiedlichen Betroffenheit wird vielmehr im jeweiligen Regelungszusammenhang durch die Wahl des sachgerechten Maßstabs Rechnung getragen. Für die von der Bundesregierung alle zwei Jahre vorzulegenden Berichte über die Wirkung der kalten Progression bei der Einkommensteuer wird regelmäßig auf die Preisentwicklung der Konsumausgaben der privaten Haushalte gemäß der jeweils aktuellen Projektion der Bundesregierung zurückgegriffen (vgl. zuletzt Sechster Steuerprogressionsbericht, Bundestagsdrucksache 20/13560).

Frage 12 Seite 6

Plant die Bundesregierung die regelmäßige Veröffentlichung zusätzlicher, zielgruppenspezifischer Inflationsindikatoren, insbesondere für Güter und Dienstleistungen des regelmäßigen oder täglichen Bedarfs, für unterschiedliche Einkommensgruppen, Haushaltstypen, Rentnerhaushalte, Familien, Mieter, Pendler oder auf Grundlage unverändert fortgeschriebener früherer Wägungsschemata, und wenn nein, aus welchen Gründen wird hiervon abgesehen?

Antwort

Die regelmäßige Veröffentlichung zusätzlicher, nach Einkommen oder Haushaltstyp differenzierter gesetzlicher Preisindizes ist nicht vorgesehen; dies gilt auch für Reihen auf Grundlage unverändert fortgeschriebener früherer Wägungsschemata (vgl. die Antworten zu den Fragen 2 bis 5 und 7). Für verschiedene Einkommensklassen oder -gruppen gültige Wägungsschemata ließen sich nur mit grundlegend geänderter Methodik der Wägungsableitung und unter Inkaufnahme deutlicher Qualitätseinbußen erstellen. Der spezifischen Betroffenheit wird bereits durch bestehende Instrumente Rechnung getragen – insbesondere durch den regelbedarfsrelevanten Preisindex für sozialpolitische Zwecke sowie durch den persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes.

Frage 13 Seite 7

Hält die Bundesregierung die amtlich ausgewiesene Inflationsrate für geeignet, die tatsächliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten privater Haushalte angemessen abzubilden, insbesondere vor dem Hintergrund unterschiedlicher Ausgabenstrukturen nach Einkommen, Wohnstatus, Mobilitätsbedarf sowie Haushaltsgröße, und worauf stützt sie diese Einschätzung?

Antwort

Ja. Der Verbraucherpreisindex bildet die durchschnittliche Preisentwicklung des gesamten privaten Konsums zuverlässig ab und wird in fachlicher Unabhängigkeit nach etablierten, transparenten methodischen Vorgaben berechnet; für den daraus abgeleiteten Harmonisierten Verbraucherpreisindex gelten zusätzlich die EU‑weit einheitlichen methodischen Vorgaben.

Frage 14 Seite 7

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der genannten Punkte Bedarf, die Transparenz der Inflationsmessung durch zusätzliche Veröffentlichungen, regelmäßige Gegenrechnungen oder haushaltsspezifische Inflationsindikatoren zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Transparenz der Inflationsmessung ist bereits hoch: Das Statistische Bundesamt veröffentlicht den Verbraucherpreisindex in tiefer Gliederung, dokumentiert Methodik und Revisionen öffentlich und stellt mit dem persönlichen Inflationsrechner ein Instrument zur individuellen Einordnung bereit. Die unterschiedliche Betroffenheit einzelner Bevölkerungsgruppen ist zudem Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung der Bundesregierung, etwa des Armuts- und Reichtumsberichts sowie der Berichterstattung zu gleichwertigen Lebensverhältnissen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.