Antimuslimische Vorfälle im ersten Halbjahr 2026

Drucksache 21/7478Antwortauf die Kleine Anfrage 21/670504.08.202652 Seiten13 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium des InnernInnere Sicherheit1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit vom 29. Juni 2023 stellt fest, „dass Muslimfeindlichkeit kein gesellschaftliches Randphänomen darstellt, sondern in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung verbreitet ist und sich seit vielen Jahren auf einem beständig hohen Niveau hält“ (vgl. www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publik ationen/Studien/uem-abschlussbericht.html). Nach den beiden Antworten der Bundesregierung vom 1. Juli 2025 und vom 17. Februar 2026 auf die Kleinen Anfragen zu Antimuslimischen Vorfällen im ersten Halbjahr 2025 (Bundestagsdrucksache 21/741) und im zweiten Halbjahr 2025 (Bundestagsdrucksache 21/3983) stehen hier die Entwicklungen im ersten Halbjahr 2026 im Vordergrund.

Auch die Organisation „CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ kommt in ihren zehn Forderungen zur Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus vom 20. März 2025 (vgl. www.claim-allianz.de/content/upl oads/2025/03/20250320_forderungen_claim_amr-1.pdf?x16651) zu dem Ergebnis: „Ohne eine präzise Erfassung des Ausmaßes von antimuslimischer Gewalt, Übergriffen und Diskriminierungen sind weder effektive Strafverfolgung noch Prävention möglich.“

CLAIM stellt in ihrem zivilgesellschaftlichen Lagebild antimuslimischer Rassismus (Ausgabe 2024; vgl. www.claim-allianz.de/content/uploads/2024/06/2 0240620_lagebild-amr_2023_claim.pdf?x16651) einen starken Anstieg von Meldungen und Beratungsanfragen im vierten Quartal 2023 in der Folge des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 fest. Dieser Angriff bot eine „Gelegenheitsstruktur“ für antisemitische und rassistische Handlungen. Insofern im anschließenden politischen Diskurs allerdings oftmals „muslimische und migrantisierte Gemeinschaften pauschal als antisemitisch beschrieben und für den Anstieg antisemitischer Vorfälle verantwortlich gemacht wurden“, war zugleich auch ein Anstieg von Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt gegen muslimische und als muslimisch markierte Einzelpersonen und Gemeinschaften festzustellen. Erste Zahlen aus dem Jahr 2024 deuten auf einen weiteren Anstieg solcher Vorfälle hin.

Das hohe Niveau antimuslimischer Vorfälle bestätigt auch eine repräsentative Umfrage des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung. Zahlen, die in der aktuellen Ausgabe des Nationalen Rassismus- und Diskriminierungsmonitors veröffentlicht wurden, belegen, dass mehr als 60 Prozent muslimischer Frauen und mehr als 50 Prozent muslimischer Männer mindestens einmal im Monat Diskriminierung ausgesetzt sind (vgl. www.dezim-instit ut.de/fileadmin/user_upload/Demo_FIS/publikation_pdf/FA-6300.pdf).

Auch in der Statistik der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) des Bundeskriminalamts (BKA) spiegelt sich dieser Anstieg wider (Vorstellung der Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität 2024; vgl. www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024_n ode.html). Die Einführung der gesonderten Erfassung „islamfeindlicher Straftaten“ in der Statistik der Politisch motivierten Kriminalität seit 2017 wird im Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit als „wichtiger Meilenstein“ gewürdigt, dennoch gibt es weiterhin Leerstellen bei der systematischen Erfassung von Muslimfeindlichkeit.

Sollten der Bundesregierung die Zahlen für das erste Halbjahr 2026 noch nicht vorliegen, wird um Beantwortung der bis zum Beantwortungszeitpunkt vorliegenden Zahlen für das Jahr 2026 mit Angabe des Stichtags gebeten.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten durch die Länder sogenannten „Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld „Islamfeindlich“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich abgebildet.

Politisch motivierte Straftaten werden einem Phänomenbereich zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer entsprechenden ideologischen Orientierung zuzurechnen sind. Diese Anhaltspunkte können sich beispielsweise aus Tätermerkmalen (insbesondere äußeres Erscheinungsbild), verwendeter Sprache/verwendeten Symbolen sowie dem Zeitgeschehen (aktuelle politische/gesellschaftliche Ereignisse) ergeben. Ist der Sachverhalt nicht unter die Phänomenbereiche PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie- oder PMK -religiöse Ideologie- subsumierbar, ist der Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung zu wählen.

Die PMK-Fallzahlen aus dem Jahr 2026 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. Aufgrund der Vorbereitungsmaßnahmen zur technischen Weiterentwicklung des KPMD-PMK wurden für das laufende Tatzeitjahr 2026 bislang weniger Sachverhalte als in den Vorjahren durch die Länder an das BKA gemeldet und werden seit der technischen Umstellung am 1. Juni 2026 sukzessive nachgemeldet; daher ist eine Vergleichbarkeit zum Vorjahreszeitraum nicht gegeben.

Eine Auswertung zu der Motivation „muslimfeindlich“ ist nicht möglich, da dieser Begriff keinen recherchierbaren Katalogwert im Rahmen des KPMD-PMK darstellt.

Die nachfolgende Beauskunftung erfolgt anhand der Nennung des Unterthemenfeldes „Islamfeindlich“ im KPMD-PMK („gegen den Islam bzw. gegen Muslime gerichtet“).

Frage 1 Seite 3

Wie viele Anfragen zu Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes von sowohl antimuslimischer als auch islamfeindlicher Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2026 bekannt (bitte nach unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung, Belästigung, sexuelle Belästigung und Anweisung zur Benachteiligung differenzieren, vgl. § 3 AGG, und jeweils Zeitpunkt, Ort und Anzahl Beschuldigter angeben)?

Antwort

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dokumentiert alle an sie gerichteten Beratungsanfragen. Im Laufe eines Beratungsprozesses können sich neue Informationen ergeben, die es erst ermöglichen, den Fall innerhalb der Dokumentation richtig zu kategorisieren oder die eine Neukategorisierung erforderlich machen. Aufgrund unvollständiger Angaben in Meldungen von Ratsuchenden stehen nicht zu allen Fragen vollständige Angaben zur Verfügung. Dies kann zu Uneindeutigkeiten in der Erfassung führen. Die nachfolgenden Angaben sind auch daher als vorläufig zu betrachten.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes differenziert in ihrer Dokumentation zwischen einer religionsbezogenen Diskriminierung entlang einer (zugeschriebenen) muslimischen Religionszugehörigkeit und antimuslimischen Rassismus. Insgesamt wurden in beiden Kategorien zusammen in der ersten Jahreshälfte 2026 (1. Januar 2026 bis 30. Juni 2026) 178 Fälle als antimuslimische Diskriminierung erfasst.

Aufgeschlüsselt nach Benachteiligungsformen im Sinne des § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergibt sich folgende Verteilung.

Tabelle auf Seite 3 · 8 Zeilen × 2 Spalten
Unmittelbare Benachteiligung48
Mittelbare Benachteiligung14
Belästigung14
Andere/nicht AGG16
Unklar55
Keine Angabe31
Anweisung zur Benachteiligungnicht erfasst
Sexuelle Belästigungnicht erfasst

In Bezug auf den Ort der Vorfälle ist lediglich eine bundeslandspezifische Aufschlüsselung möglich; hieraus ergibt sich folgende Verteilung.

Tabelle auf Seite 3 · 13 Zeilen × 2 Spalten
Baden-Württemberg13
Bayern23
Berlin26
Brandenburg5
Bremen1
Hamburg5
Hessen10
Mecklenburg-Vorpommern0
Niedersachen10
Nordrhein-Westfalen43
Rheinland-Pfalz4
Saarland1
Sachsen1
Tabelle auf Seite 4 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Sachsen-Anhalt1
Schleswig-Holstein1
Thüringen3
Keine Angabe31

Der Zeitpunkt und die Anzahl der Beschuldigten werden nicht systematisch erfasst. Eine statistische Auswertung ist daher nicht möglich.

Frage 2 Seite 4

In welchem Umfeld fanden nach Kenntnis der Bundesregierung die antimuslimischen und bzw. oder islamfeindlichen Vorfälle, die bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingingen, statt (bitte, wenn möglich, nach Lebensbereichen differenzieren)?

Antwort

Auf die Hinweise zur Dokumentation in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Aufgeschlüsselt nach Lebensbereichen ergibt sich folgendes Bild.

Tabelle auf Seite 4 · 13 Zeilen × 2 Spalten
Ämter und Behörden5
Arbeitsmarkt58
Bildung13
Freizeit/Vereine/Ehrenamt/Parteien2
Gesundheit und Pflege10
Internet und soziale Medien4
Justiz und Polizei12
Öffentlicher Raum9
Private Dienstleistungen/Zugang zu Gütern42
Privates und soziales Umfeld (Nachbarschaft)5
Werbung/Medien/Rundfunk/Presse4
Wohnungsmarkt13
Keine Angabe1
Frage 3 + 4 + 9 Seite 4

3Wie viele Fälle antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Verleumdung, übler Nachrede und Volksverhetzung. sind der Bunderegierung im ersten Halbjahr 2026 bekannt (bitte nach Straftatbeständen differenzieren und jeweils Zeitpunkt, Ort [online bzw. offline] und Anzahl Beschuldigter angeben)?

4Wie viele Fälle antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Sachbeschädigungs-, Gewalt- und Brandstiftungsdelikte sind der Bunderegierung im ersten Halbjahr 2026 bekannt (bitte nach Sachbeschädigung, einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, versuchte Tötung, Tötung, schwere Brandstiftung, besonders schwere Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge und sonstige Gewalttaten differenzieren und jeweils Zeitpunkt, Ort und Anzahl Beschuldigter sowie [bei Sachbeschädigung bzw. Brandstiftung] die Schadenshöhe angeben)?

9Welchen Phänomenbereichen der PMK-Statistik sind nach Kenntnis der Bundesregierung die antimuslimischen und bzw. oder islamfeindlichen Straftaten im ersten Halbjahr 2026 zuzuordnen (bitte gemäß den in den Fragen 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien und den Phänomenbereichen PMK-links, PMK-rechts, PMK-ausländische Ideologie, PMK-religiöse Ideologie und PMK-sonstige Zuordnung differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 3, 4 und 9 werden gemeinsam beantwortet.

Im Zeitraum Januar bis Juni 2026 (Stichtag: 30. Juni 2026) wurden im Rahmen des KPMD-PMK im Unterthemenfeld (UTF) „Islamfeindlich“ 231 Fälle gemeldet. Bei 33 Fällen wurde das Untertatmittel (UTM) „Internet“ angegeben.

Die detaillierte Aufschlüsselung nach Tatorten, Tatzeiten, Anzahl der Tatverdächtigen, Straftatbeständen und Phänomenbereichen kann der beigefügten Anlage entnommen werden.*

Die Schadenshöhe wird in der Fallzahlenanwendung des BKA nicht erfasst.

Die Zuordnung nach Phänomenbereichen und Straftatbeständen islamfeindlicher Straftaten im Sinne der Frage 9 im Zeitraum Januar bis Juni 2026 kann der Anlage entnommen werden.*

AnlageAnlage zur Kleine Anfrage der Abgeordneten Lamya Kaddor u. a. und der Fraktion BÜNDNIS

PDF-Seiten 11–50 (40 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 5 Seite 5

Bei wie vielen antimuslimisch und bzw. oder islamfeindlich motivierten Straftaten war im ersten Halbjahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung der Tatort eine Moschee (bitte jeweils nach Art und Motivation der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Die entsprechenden Fallzahlen können der beigefügten Anlage entnommen werden, in der die entsprechenden politisch motivierten Straftaten aufgelistet sind, bei denen das Angriffsziel „Moschee“ angegeben wurde. Bei dem Angriffsziel „Moschee“ (Stätte der Religionsausübung) in der Fallzahlenanwendung des BKA handelt es sich um einen bundesweiten Katalogwert des KPMD-PMK.**

Angriffsziel einer politisch motivierten Straftat ist das Objekt (Ort, Sache, Institution, Veranstaltung oder Person), welches aufgrund einer festgestellten oder sich aus Phänomenbereich und gegebenenfalls Themenfeld ergebenden Motivation heraus direkt und/oder (unter Beachtung der verletzten Rechtsnormen) inhaltlich gezielt angegriffen wird.

Frage 6 Seite 5

Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Straftaten im ersten Halbjahr 2026 ermittelt und wie viele Tatverdächtige festgenommen (bitte gemäß den in den Fragen 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?

Antwort

Zum UTF „Islamfeindlich“ wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 127 Tatverdächtige ermittelt. Es gab keine Festnahmen. Die entsprechenden Fallzahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5, 6 · 22 Zeilen × 3 Spalten
Zeitraum: 1. Halbjahr 2026, UTF Islamfeindlich, Stichtag: 30. Juni 2026
Deliktkategorie BeschreibungGesamtFestnahmen
Tötungsdelikte00
Körperverletzungsdelikte110
Brandstiftungsdelikte00
Sprengstoffdelikte00
Landfriedensbruch00
Gefährlicher Eingriff in den Luft-, Bahn- und Straßenverkehr00
Freiheitsberaubung00
Raub00
Erpressung00
Widerstandsdelikte00
Sexualdelikte00
Summe Gewaltdelikte110
Sachbeschädigung30
Nötigung/Bedrohung90
Verbreiten von Propagandamitteln00
Verwenden von Kennz. verfassungswidr. Org.130
Störung der Totenruhe00
Volksverhetzung440
Verstoß gg. VersammlG00
Verstoß gg. WaffG00
Andere Straftaten470
Gesamtsumme1270
Frage 7 Seite 6

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der HateCrime-Statistik (HCr) wegen mutmaßlich antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Straftaten im ersten Halbjahr 2026 eingeleitet (bitte gemäß den in den Fragen 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/4220 wird verwiesen.

Frage 8 + 10 Seite 6

8In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der HateCrime-Statistik die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Straftaten im ersten Halbjahr 2026 eingestellt (bitte gemäß den in den Fragen 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?

10Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der HateCrime-Statistik wegen antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Straftaten im ersten Halbjahr 2026 zu welchen Strafen verurteilt (bitte gemäß den in den Fragen 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 8 und 10 werden im zusammen beantwortet.

Der Bundesregierung liegen hierzu derzeit keine aktuellen Erkenntnisse für das Berichtsjahr 2026 vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/4220 verwiesen.

Frage 11 Seite 7

Wie hat sich die Zahl der mutmaßlich antimuslimischen und bzw. oder islamfeindlichen Straftaten im ersten Halbjahr 2026 im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt (bitte nach den Halbjahren 2/2025, 1/2025, 2/2024, 1/2024, 2/2023 und 1/2023 aufschlüsseln)?

Antwort

Da die Fallzahlen für 2026 noch nicht final abgestimmt sind, haben sie vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. Um dennoch eine belastbare Zulieferung zu gewährleisten, wurden die bereits zugelieferten Zahlen mit dem Stichtagsdatum 30. Juni 2026 revisionssicher dargelegt. Damit die weiteren angefragten Zeiträume mit dem zweiten Halbjahr 2025 vergleichbar sind, wurden diese ebenfalls mit dem letzten Tag des jeweils abgefragten Zeitraums beauskunftet.

Tabelle auf Seite 7 · 7 Zeilen × 3 Spalten
ZeitraumAbfragedatumAnzahl
1. Halbjahr 202630. Juni 2026231
2. Halbjahr 202531. Dezember 2025543
1. Halbjahr 202530 Juni 2025489
2. Halbjahr 202431. Dezember 2024593
1. Halbjahr 202430. Juni 2024429
2. Halbjahr 202331. Dezember 2023641
1. Halbjahr 202330. Juni 2023279
Frage 12 + 12a + 12b Seite 7

12In welcher Form ist antimuslimischer Rassismus und bzw. oder Islamfeindlichkeit Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Beschäftigten des Bundes sowie die Bundesbeamten (bitte nach konkreten Behörden differenzieren)?

12aWelche und wie viele Veranstaltungen bzw. Lehreinheiten fanden hierzu mit welchem Umfang im ersten Halbjahr 2026 statt?

12bWelche Lehrinhalte werden vermittelt?

Antwort

Die Fragen 12 bis 12b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Hinsichtlich der vorliegenden Fragestellung wird auf die Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/4220 verwiesen, deren Inhalt weitestgehend unverändert fortbesteht und weiterhin Aktualität besitzt. Die nachstehenden Ausführungen dienen der Fortschreibung der bisherigen Beantwortung.

Das Thema wird jährlich in verschiedenen Fortbildungen des BKA aufgegriffen; die Planung erfolgt ganzjährig. Daher finden Formate teilweise auch nur in einem der beiden Halbjahre statt. Im Jahr 2026 hat das BKA die Fortbildung „(Antimuslimischer) Rassismus in polizeilichen Kontexten? -Der Umgang mit Vorurteilen und Diskriminierung als Professionskompetenz“ angeboten. Darüber hinaus wird fortwährend das Thema „Antimuslimischer Rassismus“ in weiteren Fortbildungsmaßnahmen mit dem Fokus auf demokratische Resilienzen/Diversität – insbesondere im Kontext Rechtspopulismus, rechte Weltbilder oder Pluralität – aufgegriffen.

Im Rahmen eines Konzeptes der Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei, zur Vermittlung des Themenkomplexes Radikalisierung und Extremismus (RadEx) erfolgt eine Sensibilisierung im Umgang mit den Phänomenen Radikalismus und Extremismus und seinen Ausprägungen. Im ersten Halbjahr wurden 2026 neun mehrtägige Maßnahmen für Führungskräfte sowie zwei mehrtägige Fortbildungen zur Multiplikatorin bzw. zum Multiplikator RadEx durchgeführt. Die Multiplikatorenlehrgänge dienen dazu, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu befähigen, weitere dezentrale Fortbildungsmaßnahmen durchzuführen. Für die Fortbildung zur RadEx-Thematik wird darüber hinaus im Intranet der Bundespolizei ein Online-Lernprogramm angeboten, welches allen Mitarbeitenden der Bundespolizei zugänglich ist.

Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 14 Schulungen „Antidiskriminierung und Diversitätssensibilisierung“ durchgeführt.

Die Themen Muslimfeindlichkeit und Islamfeindlichkeit werden weiterhin regelmäßig in Lehrveranstaltungen im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), an der Akademie für Verfassungsschutz (AfV) sowie am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (ZNAF) hinsichtlich ihrer Bedeutung und Definition, Ursprünge und Entwicklungen sowie ihrer unterschiedlichen Ausprägungen betrachtet.

Allen Beschäftigten steht zudem das Seminarangebot der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) im Bundesministerium des Innern zur Verfügung. Im Fortbildungsangebot der BAköV zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz wurden im ersten Halbjahr 2026 sechs Veranstaltungen durchgeführt. In diesem Zeitraum fanden außerdem im Rahmen der Vortragsreihe „Resiliente Demokratie“ drei Veranstaltungen und in der Online-Dialogreihe „Diversity-Dienstage der BAköV: Zukunftsfähig durch Vielfalt“ vier Veranstaltungen statt. In verhaltensorientierten Fortbildungen werden die Themen antimuslimischer Rassismus und Islamfeindlichkeit unter den Oberbegriffen „Diversity“ und „Diversity Management“ mitbehandelt. Im ersten Halbjahr 2026 wurden 14 entsprechende Führungsveranstaltungen und zwei Personalentwicklungsveranstaltungen angeboten.

Frage 13 Seite 8

Welche Strukturen des Monitorings antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Vorfälle sowie für Beratung und Opferschutz von Betroffenen antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Vorfälle werden in welchem Umfang im ersten Halbjahr 2026 von der Bundesregierung unterstützt?

Antwort

Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus fördert seit dem 1. Januar 2023 mehrere Modellprojekte, die gemeinsam ein bundesweites Netzwerk von community-basierten Anlauf- und Beratungsstellen gegen Rassismus bilden, siehe auch die Antwort zu Frage 15.

Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/4220 und zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/741 verwiesen.

Frage 14 Seite 8

Welche Informationsmaßnahmen und Informationsangebote für Betroffene antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Vorfälle wurden von der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2026 in welchem Umfang verwirklicht?

Antwort

Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) führt viele Vorhaben durch, die die Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit adressieren und damit grundsätzlich zur Sensibilisierung, Prävention und Stärkung demokratischer Handlungskompetenzen beitragen. Folgende zwei Projekte sprechen explizit Betroffene von Islam- und Muslimfeindlichkeit an:

• Clear Vision: Bundesnetzwerk für demokratische Schulkultur durch den Clearing-Ansatz, Aktion Gemeinwesen und Beratung e. V. (AGB), Laufzeit: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 Ziele des Projekts sind die Stärkung von Partizipationsmöglichkeiten für Schüler, der Aufbau tragfähiger Beziehungen zwischen schulischem Personal und Schüler sowie die Entwicklung pädagogischer Austauschformate zu jugendrelevanten Themen sowie ein systematischer, sensibler Umgang mit Hinweisen auf Radikalisierung. Im Mittelpunkte stehen pädagogische Ansätze für den Umgang mit Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit.

• sawā – Train the trainer, 180 Grad Wende e. V., Laufzeit: 1. Februar 2026-31. Dezember 2027

Ziele des Projekts sind die Planung und Durchführung einer Train-the-Trainer-Ausbildung zum Themenfeld Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie die Unterstützung und Begleitung der Trainer bei anschließender Workshopdurchführung in Moscheegemeinden, wo Diskriminierungserfahrungen reflektiert sowie Formen und Zusammenhänge weiterer Diskriminierungsphänomene (u. a. Antisemitismus) diskutiert werden.

Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/4220 und zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Bundestagsdrucksache 21/741 verwiesen.

Frage 15 Seite 9

Welche Tätigkeiten und Maßnahmen der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus im ersten Halbjahr 2026 sind dem Themenbereich Antimuslimischer Rassismus und bzw. oder Islamfeindlichkeit zuzuordnen?

Antwort

Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus fördert verschiedene Modellprojekte, die einen phänomenübergreifenden Ansatz verfolgen und somit sich auch mit antimuslimischem Rassismus befassen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus setzt sich für die Bekämpfung von Rassismus in all seinen Erscheinungsformen und Dimensionen ein, darunter auch für die Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus. Dabei unterstützt sie Betroffene und stärkt die Gesamtgesellschaft im Umgang mit Rassismus. In diesem Zusammenhang steht sie im regelmäßigen Austausch mit relevanten Akteuren aus der Zivilgesellschaft – etwa im Rahmen von Projekttreffen oder Gremien wie dem Forum gegen Rassismus.

Die Parteien CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP-R) aufbauend auf einer wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition neu aufzulegen. Die Beauftragte hat die Federführung zur Koordinierung der Neuauflage des NAP-R übernommen und im November 2025 den Prozess gestartet. Wie auch schon beim letzten NAP-R von 2017 soll auch die Neuauflage einen phänomenübergreifenden Ansatz verfolgen, der darauf abzielt, alle Formen von Rassismus zu bekämpfen. Antimuslimischer Rassismus wird als eine der Erscheinungsformen von Rassismus im NAP-R entsprechend bearbeitet werden.

Im Dezember 2025 hat die Beauftragte eine Förderrichtlinie zu Gewährung von Fördermitteln für die Umsetzung von Modellprojekten im Rahmen des Haushaltstitels „Maßnahmen gegen Rassismus“ veröffentlicht. Gegenstand der Förderung ist gemäß dem Zuwendungszweck sowie entlang der politischen Schwerpunkte der Beauftragten, Rassismus in spezifischen Phänomenbereichen, die in den Zuständigkeitsbereich der Beauftragten fallen, darunter auch Antimuslimischem Rassismus, entgegenzuwirken. Die Beauftragte beabsichtigt in diesem Zuge Modellprojekte zu fördern, die Antimuslimischen Rassismus entgegenwirken sollen.

Die Beauftragte fördert bereits seit dem 1. Januar 2023 mehrere Modellprojekte, die gemeinsam ein bundesweites Netzwerk von communitybasierten Anlauf- und Beratungsstellen gegen Rassismus bilden. Hier finden Menschen, die von Rassismus betroffen sind, Hilfe und Unterstützung.

Die Beratung erfolgt i. d. R. phänomenübergreifend, einige Beratungsstellen haben sich jedoch auf bestimmte Formen von Rassismus spezialisiert. Hierzu zählt u. a. der Sozialdienst muslimischer Frauen e. V., der in Freiburg eine Beratungsstelle zu antimuslimischem Rassismus unterhält.

Mit dem durch die Beauftragte bei LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e. V. geförderten Modellprojekt „Bildungslücke_Rassismus“ werden bundesweit Akteure und Institutionen in und um Schule, die zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen gegen Rassismus bedeutsam sind und potentiell bei Diskriminierungsfällen Hilfe und Unterstützung leisten können, sensibilisiert, empowert und qualifiziert. Zielgruppen sind u. a. schulisches Personal, Migrantenorganisationen, Elternberatungen, Kinder- und Jugendhilfe oder Sozial- und Migrationsberatungsstellen. Durch Fortbildungen und Beratungen werden sie gestärkt, bei rassistischen Diskriminierungsfällen im Kontext von Schule professionell Unterstützung anbieten und sich fachlich vor Ort beim Aufbau einer rassismuskritischen Schulkultur vernetzen und zusammenarbeiten zu können. Die Mediathek bietet Zugang zu relevanten Informationen und rassismuskritischen Bildungsmaterialien, u. a. auch zum Themenbereich anti-muslimischer Rassismus/Islamfeindlichkeit.

Frage 16 Seite 10

Welche der im Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit vom 29. Juni 2023 aufgestellten Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt, insbesondere im ersten Halbjahr 2026, wie gedenkt die Bundesregierung, die noch offenen Handlungsempfehlungen umzusetzen, und für wann ist dies geplant (bitte, sofern möglich, einen Fahrplan der Maßnahmen aufstellen)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/741 wird verwiesen.