Lage der christlichen Minderheit im Irak - Bedrohung durch Milizengewalt, demografischer Niedergang und institutionelle Diskriminierung

Drucksache 21/7629Antwortauf die Kleine Anfrage 21/744014.08.202616 Seiten22 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale Beziehungen
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Irak gehört nach Einschätzung internationaler Beobachtungsstellen zu den Staaten mit den weltweit schwerwiegendsten Einschränkungen der Religionsfreiheit. Das Land wurde 2026 erstmals neu auf die sogenannte Special Watch List gesetzt, u. a. wegen zunehmender Diskriminierung religiöser Minderheiten und rückläufiger Standards bei Registrierungsgesetzen und Blasphemie-Vorschriften (vgl. Annual Report 2026 der United States Commission on International Religious Freedom [USCIRF], Iraque Chapter).

Die traditionellen Kirchen – die Assyrische Kirche des Ostens, die Syrisch-Orthodoxe Kirche, die Syrisch-Katholische Kirche, die Chaldäisch-Katholische Kirche und die Armenisch-Orthodoxe Kirche – sind stark von Gewalt, Intoleranz und Diskriminierung betroffen. Christen mit muslimischem Hintergrund erfahren den größten Druck aus dem eigenen familiären Umfeld und halten ihren Glauben häufig geheim, weil ihnen der Verlust von Erb- und Eherechten droht. Seit der Zurückdrängung des sogenannten Islamischen Staats (IS) setzen vor allem vom Iran unterstützte schiitische Milizen die Christen im Irak unter Druck; der IS selbst hat seine Angriffe auf Zivilisten, Infrastruktur und Sicherheitskräfte 2023 sowie in geringerem Maße 2024 und 2025 fortgesetzt (www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderpr ofile/irak).

Die christliche Bevölkerung des Irak schrumpft dramatisch: Von rund 1,5 Millionen Christen Anfang der 1990er-Jahre ist nach Angaben von Open Doors kaum mehr als ein Zehntel übriggeblieben; im Distrikt Tel Keppe etwa sank ihre Zahl von rund 5 000 im Jahr 2014 auf nur noch etwa 150. Als Ursachen werden neben den Gewaltwellen der 1980er- bis 2010er-Jahre auch gezielte Landkäufe durch schiitische Gruppen in der Ninive-Ebene sowie mangelnde wirtschaftliche Perspektiven genannt (www.opendoors.de/nachrichten/aktuell e-meldungen/irak-zahl-der-christen-dramatisch-gesunken). Eine gesonderte Befragung des katholischen Hilfswerks Kirche in Not unter Christen in der Ninive-Ebene ergab zudem, dass sich 100 Prozent der Befragten dort aktuell unsicher fühlen, 87 Prozent davon „spürbar“ oder „deutlich“ unsicher; 69 Prozent nannten diese Bedrohungslage als Hauptgrund, über eine Auswanderung nachzudenken (www.kirche-in-not.de/allgemein/aktuelles/irak-christen-weiter hin-von-ausloeschung-bedroht/).

Die anhaltende institutionelle Bedrängnis der Kirchen im Irak zeigt sich auch am Umgang mit dem chaldäisch-katholischen Patriarchen Kardinal Louis Sako, dem die irakische Präsidentschaft 2023 im Streit um Landrechte der Christen in der Ninive-Ebene die staatliche Anerkennung entzog und der im März 2026 unter anhaltendem Druck von seinem Amt zurücktrat (www.csi-schweiz. ch/news/irak-csi-informiert-europaeischen-parlament-ueber-christen-irak). Der Deutsche Bundestag hatte bereits am 19. Januar 2023 die Verbrechen des IS an den Jesiden im Irak einstimmig als Völkermord anerkannt und dabei auch die fortdauernde Verfolgung und Diskriminierung religiöser Minderheiten im Irak festgestellt (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03de-jesiden-927032).

Die Kleine Anfrage dient für die Fragesteller der parlamentarischen Kontrolle, inwieweit die Bundesregierung diese Berichte kennt, sie in ihre Lageeinschätzung einbezieht und welche konkreten Maßnahmen sie im Rahmen der bilateralen Beziehungen, der Entwicklungszusammenarbeit und internationaler Foren ergreift, um die Religionsfreiheit und den Schutz christlicher sowie anderer religiöser Bevölkerungsgruppen im Irak zu fördern. Angesichts der deutschen Entwicklungs- und Stabilisierungszusammenarbeit mit dem Irak ist Transparenz über die Berücksichtigung religiöser Verfolgungslagen nach Auffassung der Fragesteller geboten.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Der Irak blickt auf eine lange, von religiöser Vielfalt geprägte Geschichte zurück. Die Verfassung von 2005 spiegelt dieses geschichtliche Erbe wider. Religionsfreiheit ist im Irak verfassungsrechtlich verankert. Vor dem Hintergrund der Gräueltaten des sogenannten Islamischen Staates (IS) misst der irakische Staat dem friedlichen Zusammenleben unterschiedlicher Religionen eine besondere Bedeutung zu. Im irakischen Parlament sind neun der 329 Sitze für Minderheiten-Vertreter reserviert, fünf für Christen, zwei für Jesiden, jeweils einer für Mandäer und Faily-Kurden. Im kurdischen Regionalparlament sind aktuell fünf der 100 Sitze für Vertreter der Minderheiten reserviert, drei für Christen und zwei für (schiitische) Turkmenen.

Ausgehend von derzeit über 46 Millionen Einwohnern wird der Anteil der Muslime an der irakischen Gesamtbevölkerung auf 95 bis 98 Prozent geschätzt, davon mehrheitlich (ca. 60–65 Prozent) arabische Schiiten und circa 30 bis 35 Prozent arabische und kurdische Sunniten. Die Anzahl der Christen wird auf 170.000 geschätzt, die der Jesiden auf bis zu 350.000, ein Großteil von ihnen in der Region Kurdistan-Irak (RKI). Es gibt im Irak circa 400.000 Kaka’i, 5.000 Mandäer und 2.000 Bahá’í. Die jüdische Gemeinde zählt nur wenige Einzelpersonen. Zuverlässige Zahlen über Konvertiten liegen nicht vor, da Konversionen von staatlichen Stellen nicht erfasst werden. Außerdem existiert eine kleine Gruppe von Atheisten.

Trotz öffentlicher politischer Bekenntnisse zur friedlichen Koexistenz stehen religiöse Minderheiten im Irak unter Druck. Systematische Diskriminierung oder Verfolgung religiöser oder ethnischer Minderheiten durch staatliche Behörden finden nicht statt, politische und wirtschaftliche Instabilität und das unzureichende Gewaltmonopol des Staates führen aber dazu, dass ihre Rechte und Sicherheit nicht überall vollumfänglich gewährleistet sind. Spannungen zwischen religiösen Gruppen stellen eine große Herausforderung dar, die in der Vergangenheit zu Konflikten, Fragilität und Diskriminierung geführt haben. Besonders gravierend waren die Auswirkungen des Terrors des sog. IS, dessen Gräueltaten an den Jesiden vom Deutschen Bundestag 2023 als Genozid anerkannt wurden. Auch die gezielte Verfolgung und Gewalt gegen weitere religiöse Minderheiten haben zu massiven Fluchtbewegungen und zu Migration geführt. Neben der jesidischen war auch die christliche Bevölkerung in hohem Maße betroffen. Diese Ereignisse haben tiefe Spuren hinterlassen. Die Aufarbeitung der Verbrechen, eine Entschädigung der Überlebenden und der Wiederaufbau der betroffenen Gebiete (vor allem Provinz Ninive, Distrikt Sinjar) bleiben eine große nationale Herausforderung.

Frage 1 Seite 3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die aktuelle Sicherheitslage von Christen und anderen religiösen Minderheiten im Irak vor, insbesondere seit 2023?

Antwort

Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind die christliche Gemeinschaft und andere religiöse Minderheiten gegenwärtig und auch bereits seit 2023 von denselben wesentlichen lokalen und regionalen sicherheitsbezogenen Rahmenbedingungen betroffen wie die restliche Bevölkerung Iraks. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zur Sicherheitslage in Irak verwiesen.

Frage 2 Seite 3

In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen im Irak Opfer von Verhaftungen, Verurteilungen oder anderen staatlichen Repressionsmaßnahmen wegen ihres Glaubens (bitte nach Jahren von 2023 bis 2026, Ländern sowie Art der Repressionen differenzieren)?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 3 Seite 3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die besondere rechtliche und gesellschaftliche Lage von Konvertiten muslimischer Herkunft im Irak, insbesondere hinsichtlich des drohenden Verlusts von Erb- und Eherechten sowie der Bedrohungen durch das eigene familiäre Umfeld?

Antwort

Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wird Konversion in der Regel vor allem aus Sorge vor Druck und Ausgrenzung nicht öffentlich bekannt gemacht. Wird sie dennoch im engeren sozialen Umfeld bekannt, etwa innerhalb der Familie oder des Freundeskreises, kann dies zu sozialer Marginalisierung oder Übergriffen führen. In einzelnen Fällen soll das Bekanntwerden einer Abkehr vom Islam zu Todesdrohungen geführt haben.

Frage 4 Seite 3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die strafrechtliche Verfolgung christlicher Konvertiten im Irak?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die fortgesetzte Bedrohung durch den sogenannten Islamischen Staat für Christen und andere religiöse Minderheiten im Irak?

Antwort

Der sog. IS im Irak ist nachhaltig geschwächt. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist die Zahl der dem sog. IS zugerechneten Anschläge im Irak in den letzten Jahren rückläufig. In den Fällen, in denen es dem sog. IS gelang, Anschläge zu verüben, richteten sich diese überwiegend gegen irakische Sicherheitskräfte und Infrastruktur.

Frage 6 Seite 4

Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Anerkennung des Völkermords an den Jesiden durch den Deutschen Bundestag (Beschluss vom 19. Januar 2023) eine Auffassung dazu gebildet, ob auch andere religiöse Minderheiten im Irak, insbesondere Christen, während der Herrschaft des IS Opfer genozidaler Gewalt wurden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls für die aktuelle Schutzpraxis daraus?

Antwort

Die Bundesregierung verurteilt die vom sog. IS begangenen schwersten Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen auf das Schärfste. Sie setzt sich im Irak unter anderem für den Schutz religiöser Minderheiten, Versöhnung sowie die Aufarbeitung der vom sog. IS begangenen Verbrechen ein.

In jedem Asylverfahren erfolgt eine einzelfallbezogene Prüfung unter Berücksichtigung aller individuellen Aspekte des Falls einschließlich der Verfolgungssituation des jeweiligen Antragstellenden. Der sog. IS im Irak besitzt inzwischen keine Gebietsherrschaft mehr und ist somit nicht mehr in der Lage, systematisch gegen religiöse Minderheiten vorzugehen. Die Schutzpraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge berücksichtigt zugleich, dass es noch immer zu vereinzelten Übergriffen durch den im Untergrund agierenden sog. IS gegenüber Minderheiten kommt.

Frage 7 Seite 4

Welche internationalen Berichte (z. B. von USCIRF, Open Doors, Human Rights Watch, Armed Conflict Location and Event Data, Kirche in Not, International Crisis Group) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten im Irak heran?

Antwort

Zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten im Irak zieht die Bundesregierung verschiedene Berichte und Erkenntnisquellen heran. Neben regelmäßigen Gesprächen mit Vertretern religiöser Gruppen im Irak und Deutschland zählen hierzu unter anderem Berichte und regelmäßige Veröffentlichungen der Organe der Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU) und verschiedener Nichtregierungsorganisationen. Auch Berichte christlicher Hilfsorganisationen finden Beachtung.

Frage 8 Seite 4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über regionale Unterschiede hinsichtlich der Gefährdung religiöser Minderheiten im Irak, insbesondere zwischen der Kurdistan-Region und der Ninive-Ebene bzw. dem Zentralirak?

Antwort

Insbesondere in den ethnisch heterogenen Provinzen Kirkuk, Diyala, Ninive und Salah ad-Din existieren nach wie vor Unsicherheit und Misstrauen zwischen den verschiedenen Gruppen. Dies kann sich im Alltag in der gesellschaftlichen Diskriminierung von religiösen Minderheiten widerspiegeln, etwa in Form von populistischer Rhetorik, Einschüchterungen und Hassrede.

Frage 9 Seite 5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über den anhaltenden Rückgang der christlichen Bevölkerung im Irak (Schätzungen reichen von rund 150 000 bis 265 000 Personen gegenüber rund 1,5 Millionen Anfang der 1990er-Jahre; im Distrikt Tel Keppe sank die Zahl von rund 5 000 im Jahr 2014 auf nur noch etwa 150, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und hat sie sich zu den berichteten Ursachen, u. a. gezielte Landkäufe und Vertreibungsdruck durch schiitische Milizen in der Ninive-Ebene, eine eigene Positionierung erarbeitet (wenn ja, welche)?

Antwort

Infolge der Terroranschläge auf Kirchen nach dem Irakkrieg 2003, der Ausrufung des sog. „IS-Kalifats“ in Mossul 2014 und damit einhergehender systematischer Verfolgung haben viele Christen den Irak verlassen. Ihre Zahl hat sich laut Schätzungen von 1,5 Millionen im Jahr 2003 auf ungefähr 170.000 reduziert. Die Bundesregierung setzt sich in bilateralen Gesprächen und im Rahmen ihrer Stabilisierungsmaßnahmen und Entwicklungszusammenarbeit dafür ein, dass rechtsstaatliche wie menschenrechtliche Grundsätze gestärkt und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt und geschützt werden. Zu diesen Rechten gehören auch Land- und Eigentumsrechte, die eine wichtige Voraussetzung für nachhaltige Rückkehr und Wiederaufbau darstellen.

Frage 10 Seite 5

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zum Irak gegebenenfalls, um auf den Schutz religiöser Minderheiten und die Einhaltung der Religionsfreiheit hinzuwirken?

Antwort

Die Bundesregierung setzt sich in Gesprächen mit der irakischen Zentralregierung und der Regionalregierung der RKI sowie Vertretern der verschiedenen ethnisch-konfessionellen Gruppen und mit entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und den Schutz von Minderheiten im Irak ein. Im Fokus steht dabei die Wahrung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und der Rechte religiöser Minderheiten, einschließlich des Schutzes vor Diskriminierung, die Förderung der politischen Teilhabe und die Schaffung wirtschaftlicher Perspektiven sowie die Förderung von Dialog und Verständigung.

Frage 11 Seite 5

In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen internationaler Organisationen (z. B. der Vereinten Nationen, der Europäischen Union) oder in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern für den Schutz religiöser Minderheiten im Irak?

Antwort

Das Auswärtige Amt verfolgt die Lage von bedrängten Religionsgemeinschaften weltweit aufmerksam und führt dazu regelmäßig Gespräche im In- und Ausland, beispielsweise auf Ebene des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Zusätzlich zu bilateralen Bemühungen engagiert sich das Auswärtige Amt regelmäßig in einschlägigen multilateralen Foren außerhalb der VN, wie zum Beispiel in der Internationalen Kontaktgruppe für Religions- und Weltanschauungsfreiheit und im Rahmen der Internationalen Allianz für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Innerhalb des VN‑Rahmens unterstützt die Bundesregierung die einschlägigen Aktivitäten zum Schutz religiöser Minderheiten einschließlich der Arbeit der VN-Sonderberichterstatterin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Darüber hinaus stehen die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort in regelmäßigem Austausch mit Vertretern religiöser Minderheiten sowie den zuständigen staatlichen und internationalen Stellen.

Ziel der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Irak ist es, gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft zu politischer, sozialer und wirtschaftlicher Stabilität beizutragen und Grundlagen für ein friedliches und inklusives Zusammenleben zu schaffen. Unter anderem werden Gemeinschaften aller ethno-religiösen Bevölkerungsgruppen bei einer selbstbestimmten Beteiligung an der Aufarbeitung der Vergangenheit und an Friedens- und Versöhnungsprozessen sowie bei einer gewaltfreien Konfliktbearbeitung unterstützt.

Frage 12 Seite 6

Welche humanitären Hilfmaßnahmen der Bundesregierung kommen derzeit gegebenenfalls auch christlichen und anderen religiösen Gemeinden oder Organisationen im Irak zugute (bitte nach Ländern, Haushaltstiteln, Projekt- bzw. Vorhabentiteln, Förderzeiträumen, Zuwendungssummen sowie Durchführungs- und Trägerorganisationen aufschlüsseln)?

Antwort

Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung richtet sich nach humanitären Grundsätzen und erfolgt grundsätzlich bedarfsorientiert sowie unabhängig von Religions- oder Konfessionszugehörigkeit der Begünstigten. Sie kommt daher grundsätzlich allen schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zugute, einschließlich Angehöriger christlicher Gemeinden.

Frage 13 Seite 6

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls die besondere Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten bei der Vergabe von Entwicklungs-, Stabilisierungs- und Wiederaufbaumitteln für den Irak, insbesondere für die Ninive-Ebene?

Antwort

Die RKI bleibt im Fokus des Stabilisierungsengagements und der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung in Irak. In Zusammenarbeit mit der irakischen Regierung, der Regionalregierung der RKI, internationalen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Partnern und Nichtregierungsorganisationen unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Rückkehr und Reintegration von Binnenvertriebenen und Geflüchteten, den Wiederaufbau, Deradikalisierung, Traumaverarbeitung, Resilienzstärkung, die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen sowie den Schutz und die Teilhabe besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen fördern.

Frage 14 Seite 6

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse Minderheiten im Irak zu verbessern?

Antwort

Die Bundesregierung sieht Möglichkeiten zur Verbesserung der Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse Minderheiten im Irak insbesondere in der weiteren Unterstützung des Iraks beim Ausbau und der Stärkung staatlicher und unabhängiger Menschenrechtsinstitutionen, der Zivilgesellschaft, rechtsstaatlicher Strukturen und lokaler Dokumentationsarbeit.

Frage 15 Seite 6

Erkennt die Bundesregierung die Fähigkeit und den politischen Willen der Regierung in Bagdad sowie der Regionalregierung Kurdistan-Irak, religiöse Minderheiten wirksam vor Angriffen zu schützen?

Antwort

Die Bundesregierung erkennt die Bemühungen der irakischen Zentralregierung und der Regionalregierung der RKI zum Schutz religiöser Minderheiten an. Nach dem territorialen Sieg über den sog. IS ist das gesellschaftliche Bewusstsein für Minderheiten gewachsen. Der Besuch des Papstes im März 2021 sowie die Wiedereröffnung der vom sog. IS zerstörten syrisch-orthodoxen Kirche des Heiligen Thomas und der chaldäischen Al-Tahira-Kirche in Mossul im Oktober 2025 sind wichtige Zeichen. Defizite bestehen aber fort, etwa bei der Prävention bzw. Verfolgung von Diskriminierung, Hassrede, Bedrohungen, gewalttätigen Übergriffen, Entführungen, der Klärung von Eigentumsverhältnissen und uneingeschränkten gesellschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten.

Frage 16 Seite 7

Inwieweit macht die Bundesregierung gegebenenfalls die Gewährung von Entwicklungszusammenarbeit oder diplomatischer bzw. sicherheitspolitischer Kooperation mit dem Irak von Fortschritten beim Schutz religiöser Minderheiten abhängig?

Antwort

In der bilateralen Zusammenarbeit achtet die Bundesregierung stets auch auf die Menschenrechtssituation. Staatliche Pflichten zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung der Menschenrechte einschließlich des Schutzes von religiösen Minderheiten spricht die Bundesregierung regelmäßig gegenüber der irakischen Regierung an.

Frage 17 Seite 7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über aktuelle Fluchtbewegungen christlicher und anderer religiöser Minderheiten aus dem Irak nach Deutschland oder in Nachbarstaaten vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über aktuelle Fluchtbewegungen christlicher oder anderer religiöser Minderheiten aus Irak nach Deutschland oder in Nachbarstaaten vor. Die volatile Sicherheitslage in der Region, wirtschaftliche Perspektivlosigkeit und schwindende Lebensgrundlagen durch den Klimawandel tragen allerdings zur Abwanderungsbewegung der lokalen Bevölkerung, darunter auch Mitglieder religiöser Minderheiten, bei.

Frage 18 + 18a Seite 7

18Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu

18ader Anzahl der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017 (bitte nach Jahren und Herkunftsländern aufschlüsseln),

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 7 · 10 Zeilen × 2 Spalten
JahrAsylanträge von Personen mit irakischer Staatsange­ hörigkeit
201723.605
201818.074
201915.348
202011.068
202116.872
202216.328
202312.360
20249.046
20254.907
Januar bis Juni 20262.099
Frage 18b Seite 7

der Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017,

Antwort

Die Angaben zu Religionszugehörigkeiten beruhen auf freiwilligen Angaben der Asylbewerber während des Asylverfahrens und können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

Tabelle auf Seite 8 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörig­ keit im Jahr 2017
Gesamt23.605
Christentum886
Islam10.282
Konfessionslos493
Jesiden11.200
Sonstige147
Unbekannt597
Tabelle auf Seite 8 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörig­ keit im Jahr 2018
Gesamt18.074
Christentum595
Islam7.877
Konfessionslos426
Jesiden8.004
Sonstige101
Unbekannt1.071
Tabelle auf Seite 8 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörig­ keit im Jahr 2019
Gesamt15.348
Christentum495
Islam7.583
Konfessionslos402
Jesiden5.812
Sonstige108
Unbekannt948
Tabelle auf Seite 8 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörig­ keit im Jahr 2020
Gesamt11.068
Christentum292
Islam6.070
Konfessionslos311
Jesiden3.445
Sonstige134
Unbekannt816
Tabelle auf Seite 8 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörig­ keit im Jahr 2021
Gesamt16.872
Christentum317
Islam11.028
Konfessionslos288
Jesiden4.309
Sonstige63
Unbekannt867
Tabelle auf Seite 9 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörig­ keit im Jahr 2022
Gesamt16.328
Christentum321
Islam10.994
Konfessionslos358
Jesiden3.761
Sonstige69
Unbekannt825
Tabelle auf Seite 9 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörig­ keit im Jahr 2023
Gesamt12.360
Christentum288
Islam7.441
Konfessionslos282
Jesiden3.692
Sonstige43
Unbekannt614
Tabelle auf Seite 9 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörig­ keit im Jahr 2024
Gesamt9.046
Christentum168
Islam3.771
Konfessionslos149
Jesiden4.434
Sonstige53
Unbekannt471
Tabelle auf Seite 9 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörig­ keit im Jahr 2025
Gesamt4.907
Christentum114
Islam2.362
Konfessionslos108
Jesiden1.981
Sonstige26
Unbekannt316
Tabelle auf Seite 9 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Asylanträge von Antragstellern mit irakischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörig­ keit im 1. Halbjahr 2026
Gesamt2.099
Christentum29
Islam1.055
Konfessionslos50
Jesiden852
Sonstige8
Unbekannt105
Frage 18c Seite 10

der Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln),

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

Tabelle auf Seite 10 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2017Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre4.9572.5632.394
von vier bis unter sechs Jahre1.103591512
von sechs bis unter elf Jahre2.6151.3191.296
von elf bis unter 16 Jahre2.2921.2041.088
von 16 bis unter 18 Jahre909548361
von 18 bis unter 25 Jahre3.1381.9881.150
von 25 bis unter 30 Jahre2.3721.477895
von 30 bis unter 35 Jahre1.8761.011865
von 35 bis unter 40 Jahre1.457753704
von 40 bis unter 45 Jahre1.042544498
von 45 bis unter 50 Jahre731369362
von 50 bis unter 55 Jahre418218200
von 55 bis unter 60 Jahre24390153
von 60 bis unter 65 Jahre22387136
65 Jahre und älter22993136
Summe23.60512.85510.750
Tabelle auf Seite 10 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2018Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre4.0452.0721.973
von vier bis unter sechs Jahre856440416
von sechs bis unter elf Jahre1.9461.011935
von elf bis unter 16 Jahre1.885999886
von 16 bis unter 18 Jahre767409358
von 18 bis unter 25 Jahre2.1011.337764
von 25 bis unter 30 Jahre1.6241.049575
von 30 bis unter 35 Jahre1.321768553
von 35 bis unter 40 Jahre1.093562531
von 40 bis unter 45 Jahre880454426
von 45 bis unter 50 Jahre649340309
von 50 bis unter 55 Jahre413202211
von 55 bis unter 60 Jahre21295117
von 60 bis unter 65 Jahre1638479
65 Jahre und älter1195564
Summe18.0749.8778.197
Tabelle auf Seite 10, 11 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2019Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre3.8702.0261.844
von vier bis unter sechs Jahre687381306
von sechs bis unter elf Jahre1.678905773
von elf bis unter 16 Jahre1.406766640
von 16 bis unter 18 Jahre577326251
von 18 bis unter 25 Jahre2.0211.361660
von 25 bis unter 30 Jahre1.454948506
von 30 bis unter 35 Jahre1.114680434
von 35 bis unter 40 Jahre884499385
von 40 bis unter 45 Jahre622338284
von 45 bis unter 50 Jahre426247179
von 50 bis unter 55 Jahre280157123
von 55 bis unter 60 Jahre1578176
von 60 bis unter 65 Jahre995049
65 Jahre und älter733340
Summe15.3488.7986.550
Tabelle auf Seite 11 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2020Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre3.2911.6621.629
von vier bis unter sechs Jahre470240230
von sechs bis unter elf Jahre1.140589551
von elf bis unter 16 Jahre938502436
von 16 bis unter 18 Jahre351202149
von 18 bis unter 25 Jahre1.279894385
von 25 bis unter 30 Jahre1.008675333
von 30 bis unter 35 Jahre831542289
von 35 bis unter 40 Jahre660387273
von 40 bis unter 45 Jahre467296171
von 45 bis unter 50 Jahre276158118
von 50 bis unter 55 Jahre16410757
von 55 bis unter 60 Jahre954649
von 60 bis unter 65 Jahre502624
65 Jahre und älter482424
Summe11.0686.3504.718
Tabelle auf Seite 11 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2021Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre3.6311.8611.770
von vier bis unter sechs Jahre524286238
von sechs bis unter elf Jahre1.575856719
von elf bis unter 16 Jahre1.238660578
von 16 bis unter 18 Jahre442252190
von 18 bis unter 25 Jahre3.3022.591711
von 25 bis unter 30 Jahre2.1651.592573
von 30 bis unter 35 Jahre1.389915474
von 35 bis unter 40 Jahre966594372
von 40 bis unter 45 Jahre633368265
von 45 bis unter 50 Jahre465267198
von 50 bis unter 55 Jahre271151120
von 55 bis unter 60 Jahre1447074
von 60 bis unter 65 Jahre632736
65 Jahre und älter643628
Summe16.87210.5266.346
Tabelle auf Seite 12 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2022Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre3.7741.9091.865
von vier bis unter sechs Jahre544285259
von sechs bis unter elf Jahre1.393748645
von elf bis unter 16 Jahre1.214655559
von 16 bis unter 18 Jahre511337174
von 18 bis unter 25 Jahre2.8932.256637
von 25 bis unter 30 Jahre2.0181.449569
von 30 bis unter 35 Jahre1.439924515
von 35 bis unter 40 Jahre969575394
von 40 bis unter 45 Jahre665400265
von 45 bis unter 50 Jahre405241164
von 50 bis unter 55 Jahre22212795
von 55 bis unter 60 Jahre1267551
von 60 bis unter 65 Jahre612734
65 Jahre und älter944252
Summe16.32810.0506.278
Tabelle auf Seite 12 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2023Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre3.0081.5561.452
von vier bis unter sechs Jahre342173169
von sechs bis unter elf Jahre797433364
von elf bis unter 16 Jahre725382343
von 16 bis unter 18 Jahre343229114
von 18 bis unter 25 Jahre2.4221.902520
von 25 bis unter 30 Jahre1.6631.228435
von 30 bis unter 35 Jahre1.064733331
von 35 bis unter 40 Jahre741466275
von 40 bis unter 45 Jahre469289180
von 45 bis unter 50 Jahre308202106
von 50 bis unter 55 Jahre21913386
von 55 bis unter 60 Jahre1165462
von 60 bis unter 65 Jahre612932
65 Jahre und älter823448
Summe12.3607.8434.517
Tabelle auf Seite 12, 13 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2024Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre2.3071.2011.106
von vier bis unter sechs Jahre266148118
von sechs bis unter elf Jahre630343287
von elf bis unter 16 Jahre551307244
von 16 bis unter 18 Jahre27318885
von 18 bis unter 25 Jahre1.6691.195474
von 25 bis unter 30 Jahre1.145763382
von 30 bis unter 35 Jahre802479323
von 35 bis unter 40 Jahre490312178
von 40 bis unter 45 Jahre338183155
von 45 bis unter 50 Jahre225115110
von 50 bis unter 55 Jahre1487969
von 55 bis unter 60 Jahre884543
von 60 bis unter 65 Jahre571938
65 Jahre und älter572136
Summe9.0465.3983.648
Tabelle auf Seite 13 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2025Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre1.903979924
von vier bis unter sechs Jahre1538073
von sechs bis unter elf Jahre290161129
von elf bis unter 16 Jahre259154105
von 16 bis unter 18 Jahre1087137
von 18 bis unter 25 Jahre543371172
von 25 bis unter 30 Jahre500315185
von 30 bis unter 35 Jahre361212149
von 35 bis unter 40 Jahre262148114
von 40 bis unter 45 Jahre17610175
von 45 bis unter 50 Jahre1156847
von 50 bis unter 55 Jahre855134
von 55 bis unter 60 Jahre603228
von 60 bis unter 65 Jahre391425
65 Jahre und älter531835
Summe4.9072.7752.132
Tabelle auf Seite 13 · 16 Zeilen × 4 Spalten
Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit im Zeit­ raum 01.01. bis 30.06.2026Asylanträge Gesamtmännlichweiblich
bis unter vier Jahre749407342
von vier bis unter sechs Jahre763145
von sechs bis unter elf Jahre1226260
von elf bis unter 16 Jahre824240
von 16 bis unter 18 Jahre422814
von 18 bis unter 25 Jahre23515283
von 25 bis unter 30 Jahre262161101
von 30 bis unter 35 Jahre18310380
von 35 bis unter 40 Jahre1218140
von 40 bis unter 45 Jahre784632
von 45 bis unter 50 Jahre493415
von 50 bis unter 55 Jahre351916
von 55 bis unter 60 Jahre251114
von 60 bis unter 65 Jahre17611
65 Jahre und älter231013
Summe2.0991.193906
Frage 18d Seite 14

der statistischen Erfassung der Anzahl somalischer Asylbewerber seit 2017, die „religiöse Verfolgung“ als Fluchtgrund nannten (bitte nach Jahren aufschlüsseln),

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Gründe für das Stellen von Asylanträgen werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statistisch nicht erfasst.

Frage 18e Seite 14

der Rückführungsquote der Asylbewerber aus dem Irak seit 2017 (bitte nach Herkunftsländern, Religionszugehörigkeiten und Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Daten von Asylbewerbern im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Rückführung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass ausländischen Staatsangehörigen zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet im Rahmen der in § 55 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) genannten Voraussetzungen gestattet ist. Zuständig für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind die Länder.