Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit der deutschen Wiedervereinigung sind die ostdeutschen Bundesländer von erheblichen demografischen Veränderungen geprägt. Neben einem Bevölkerungsrückgang und einer Überalterung gibt es auch erhebliche Ungleichgewichte in der Geschlechterverteilung.
Das Statistische Bundesamt stellte 2022 für Deutschland insgesamt einen leichten Frauenüberhang fest, der zwischen den Ländern kaum variiert (vgl. www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Grafiken/Newsroom/2023/_In teraktiv/20231114-zdw-geschlechterverhaeltnis-bundeslaender.html). Ein anderes Bild zeigt sich in der Altersgruppe der 18- bis 29‑Jährigen: In Sachsen-Anhalt leben rund 15 Prozent mehr junge Männer als Frauen – der höchste Männerüberschuss aller Bundesländer, gefolgt von Thüringen und Brandenburg. Der Mangel an jungen Frauen ist besonders in ländlichen Regionen Ostdeutschlands ausgeprägt.
Wissenschaftliche Untersuchungen führen diese Entwicklung unter anderem auf die seit der deutschen Wiedervereinigung anhaltende Abwanderung junger Frauen nach Westdeutschland zurück (vgl. www.tandfonline.com/doi/abs/10.1 080/00324728.2024.2382154). Als wesentliche Ursachen werden bessere Ausbildungs-, Studien- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Unterschiede in der Infrastruktur und den Lebensbedingungen benannt (vgl. https://taz.de/S oziologin-zu-Frauen-aus-Ostdeutschland/!vn6112451/). Wenn Regionen ihre jungen Frauen verlieren, beschleunigen sich Bevölkerungsrückgang und Überalterung. Zugleich sinken die Chancen auf Familiengründungen, während die Daseinsvorsorge und der gesellschaftliche Zusammenhalt zunehmend unter Druck geraten.
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Lebens- und Berufsperspektiven junger Frauen in strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands zu verbessern?
von Frauen, Qualifizierung, Gründungs- und Karriereförderung sowie den Ausbau von Infrastruktur und Arbeitsplätzen in den ostdeutschen Regionen abzielen.
Der Bundesregierung ist es insbesondere ein wichtiges Anliegen, die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen zu stärken. Dies gilt sowohl für Westals auch für Ostdeutschland. Es braucht vermehrt ökonomische Bildung, damit Bürgerinnen informierte Entscheidungen rund um die ökonomische Eigenständigkeit treffen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat die „Lebenskarte – orientieren, informieren, auf eigenen Füßen stehen“ (www.lebenskarte.info) als innovatives Serviceportal im Jahr 2026 veröffentlicht. Die „Lebenskarte“ richtet sich gleichermaßen an Frauen wie an Männer und zeigt anhand von acht Lebensstationen (vom Anfang der Karriere, über die Familiengründung und Ehe bis hin zur Altersvorsorge), welche finanziellen Fragen in den verschiedenen Lebensphasen wichtig werden. Zu jedem Thema werden passende staatlich geprüfte Informationen und weitere Angebote zur Verfügung gestellt. Im Mittelpunkt steht hierbei der „Lohn-O-Mat“, der die finanziellen Folgen von Lebensentscheidungen, wie die Steuerklassenwahl oder die Anpassung der Arbeitszeit, erstmals auch im Paarkontext individuell berechenbar macht.
Auch bei der Weiterentwicklung der Qualität der Angebote früher Bildung und Betreuung sowie beim Kita-Ausbau bleibt der Bund ein verlässlicher Partner der Länder und trägt zu gerechteren Zugangsmöglichkeiten, zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren Vereinbarkeit bei, die Frauen bundesweit zugutekommt.
Der Bund beabsichtigt, sein Engagement für die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung auch über 2026 hinaus fortzusetzen. Hierzu soll das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) durch ein Ki-Ta-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) abgelöst werden, das bundesweite Standards in zentralen Qualitätsbereichen setzt. Der Bund plant, die Länder hinsichtlich der Mehrbelastungen aufgrund des SCQEG durch eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2027 bis 2034 im Umfang von insgesamt rund 9,25 Mrd. Euro zu unterstützen.
Daneben stellt der Bund den Ländern aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ von 2026 bis 2029 insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung, die für den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. Ziel ist es, diese Investition passgenau an den jeweiligen Bedarfen der Länder auszurichten. Genutzt werden kann das Geld beispielsweise für die Sanierung, den Aus- und Neubau von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie Investitionen in eine bessere Ausstattung.
Die demografische Entwicklung zeigt Geburtenrückgänge in ganz Deutschland – aktuell besonders in den ostdeutschen Bundesländern. In den sinkenden Kinderzahlen liegt für die Länder und Kommunen eine Chance, die Qualität von frühkindlicher Bildung zu verbessern und das System der Kindertagesbetreuung flexibler und krisenfest zu machen. Insbesondere im Osten müssen Standorte erhalten und Gebäude saniert bzw. modernisiert werden.
Darüber hinaus geht es auch darum, Zugangsbarrieren abzubauen, denn die Kindertagesbetreuung erreicht noch immer nicht alle Familien, die einen Rechtsanspruch haben. Mit dem weiteren Kita-Ausbau werden wesentliche Voraussetzungen geschaffen, damit bessere Bildung möglich wird und insbesondere Mütter mehr arbeiten können. Durch die Bildungsrendite, höhere Erwerbsbeteiligung und die Konjunkturimpulse, die von den Bauvorhaben ausgehen, haben Investitionen in die Kindertagesbetreuung auch gesamtwirtschaftliche Effekte und tragen damit zum Wirtschaftswachstum bei.
Welche Strategien und Förderprogramme unterstützen nach Ansicht der Bundesregierung die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze für junge Frauen in Ostdeutschland?
Aus Sicht der Bundesregierung sind vor allem der gezielte Ausbau von Beschäftigungsmöglichkeiten in strukturschwachen Regionen, die Stärkung von Frauen in Gründungen, Aufstieg und gut bezahlter Arbeit sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen (Kinderbetreuung, Mobilität, Digitalisierung) entscheidend für die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen für junge Frauen in Ostdeutschland.
Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, dass es insbesondere vermehrt Angebote geben muss, die ökonomische Bildung vermitteln. Attraktive Arbeitsplätze für Frauen sind nach Auffassung der Bundesregierung solche, die langfristig die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen sicherstellen.
Darüber hinaus werden mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gewerbliche Investitionen in den Fördergebieten unterstützt, um so die Anpassungsfähigkeit der Region zu stärken und neue, dauerhaft bestehende Arbeitsplätze zu schaffen bzw. vorhandene Dauerarbeitsplätze zu sichern. Junge Frauen in Ostdeutschland können von diesen Beschäftigungsimpulsen profitieren, ohne dass die Förderung auf diese Gruppe beschränkt ist. Zudem können im Rahmen der GRW auch die wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen im Bereich regionale Daseinsvorsorge, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen gefördert werden. Durch die GRW-Förderung werden Standortnachteile strukturschwacher Regionen ausgeglichen und der wachstumsnotwendige Strukturwandel erleichtert, um insbesondere auch die Beschäftigungsentwicklung in den Fördergebieten zu stärken. Derzeit zählt Ostdeutschland mit Ausnahme einiger Teilbereiche Berlins komplett zum GRW-Fördergebiet. Die Durchführung der GRW ist Sache der Länder.
Eine weitere Maßnahme ist das Investitionsgesetz Kohleregionen. Darin werden insbesondere das Mitteldeutsche und Lausitzer Revier in Sachsen, Sachsen-Anhalt, und Brandenburg dabei unterstützt, trotz des Kohleausstieges attraktive Lebens-, Berufs- und Arbeitsplatzperspektiven zu schaffen. Hierfür werden Investitionen in die dafür notwendigen Rahmenbedingungen getätigt. Dazu zählen insbesondere der Hochschul- und Forschungsbereich, Kulturangebote, aber auch die Daseinsvorsorge, wie der Ausbau von Kindertagesstätten. Dadurch sollen junge Frauen im Besonderen in den Regionen gehalten und zum Zuzug motiviert werden.
Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Ausbau von Hochschulen, Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung, Kultur- und Freizeitangeboten für die Bindung junger Frauen an ländliche Regionen bei?
Eine verlässliche Kinderbetreuung trägt aus Sicht des BMBFSFJ entscheidend zur Bindung junger Frauen an ländliche Regionen bei. Infolge des Geburtenrückgangs geht es in den ostdeutschen Bundesländern in vielen Regionen darum, Standorte der Kindestagesbetreuung als Grundlage für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhalten. Mit dem Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" hat die Bundesregierung bewusst ein flexibles Instrument geschaffen: Die Länder können die Mittel passgenau dort einsetzen, wo Bedarf besteht.
Außerdem tragen auch Angebote der außerschulischen kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie des Sports zur Attraktivität des Lebensumfelds für junge Menschen und Familien bei. Sie eröffnen Kindern, Jugendlichen und Familien vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, Begegnung und des sozialen Miteinanders. Sie fördern gesellschaftliche Teilhabe, stärken den sozialen Zusammenhalt vor Ort und unterstützen die persönliche Entwicklung junger Menschen durch die Förderung von Bewegung, Kreativität sowie sozialer Kompetenzen.
Somit kann eine starke kulturelle Infrastruktur die Bindung junger Frauen an ländliche Räume wirksam unterstützen.
Gibt es seitens der Bundesregierung konkrete Pläne, die Länder dabei zu unterstützen, Schließungen von Kindertagesstätten zu verhindern, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, allen Kindern von Anfang an gute Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen und ihren Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Die frühkindliche Bildung und das System der Kindertagesbetreuung nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein. Die Schließung einer Kindertagesstätte mindert nicht nur die Standortqualität von Kommunen, sondern bedeutet auch den Verlust einer frühkindlichen Bildungseinrichtung. Deshalb ist es im Interesse des BMBFSFJ, Kita-Schließungen zu vermeiden. Grundsätzlich ist die Bereitstellung und Finanzierung von Kinderbetreuungsangeboten Aufgabe der Bundesländer und Kommunen. Grundlage hierfür sind Artikel 30 Grundgesetz, das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie die Kinderbetreuungsgesetze der Länder.
Das BMBFSFJ ist mit den Ländern zur Lage der Kindertagesbetreuung im Austausch. Um Kostendruck durch Gebäudesanierungen und Betriebskosten abzumindern, haben die Länder seit Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung am 28. Juli 2026 die Möglichkeit, Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Anspruch zu nehmen. Der Bund investiert von 2026-2029 insgesamt vier Milliarden Euro unter anderem in den Neubau, die Sanierung und die Ausstattung von Kitas. Aus Mitteln des Investitionsprogramms Kindertagesbetreuung geförderte Modernisierungsmaßnahmen können zur Senkung der Betriebskosten beitragen.
5Wie viele Männer kamen nach Kenntnis der Bundesregierung zum letzten verfügbaren Stichtag bundesweit sowie je Bundesland auf 1 000 Frauen?
6Wie viele Männer zwischen 18 und 29 Jahren kamen nach Kenntnis der Bundesregierung zum letzten verfügbaren Stichtag bundesweit sowie je Bundesland auf 1 000 Frauen desselben Alters?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es wird auf Anlage 4 verwiesen.*
PDF-Seiten 10–37 (28 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
7In welchen zehn Landkreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung der Männerüberschuss insgesamt sowie in der Altersgruppe der 18- bis 29‑Jährigen zuletzt am höchsten?
8In welchen zehn Landkreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung der Frauenüberschuss insgesamt sowie in der Altersgruppe der 18- bis 29‑Jährigen zuletzt am höchsten?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es wird auf Anlage 5 verwiesen.*
Aufgrund zahlreicher Gebietsänderungen können kreisscharfe Vergleiche erst ab 2011 nachvollzogen werden. Außerdem wurden aus Gründen der Vergleichbarkeit nur Kreise herangezogen, in denen es zwischen 2011 und 2025 keine Gebietsänderungen gegeben hat. Zwischen 2011 und 2025 hat es in folgenden Kreisen bzw. kreisfreien Städten Gebietsänderungen gegeben:
Rheinland-Pfalz:
- Cochem-Zell
- Rhein-Hunsrück-Kreis
Niedersachsen:
- Landkreis Göttingen
- Osterode am Harz
Thüringen:
- Ilm-Kreis
- Kreisfreie Stadt Suhl
- Wartburgkreis
- Schmalkalden-Meiningen
- Saalfeld-Rudolstadt
- Sonneberg
- Wartburgkreis
- Stadt Eisenach
Wie viele Frauen wandern nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von Ostdeutschland nach Westdeutschland und umgekehrt ab (bitte als Tabelle mit absoluten Zahlen und im Verhältnis zur jeweiligen Bevölkerungszahl angeben)?
Es wird auf Anlage 6 verwiesen.*
In welchen zehn ostdeutschen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung der Wanderungssaldo zuletzt am höchsten?
Für das aktuelle Berichtsjahr 2025 wird auf Anlage 7 verwiesen.*
In welchen zehn ostdeutschen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung der Wanderungssaldo zuletzt am niedrigsten?
Für das aktuelle Berichtsjahr 2025 wird auf Anlage 8 verwiesen.*
In welchen zehn ostdeutschen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten stieg nach Kenntnis der Bundesregierung der Wanderungssaldo seit 1990 am stärksten?
Es wird auf Anlage 9 verwiesen.*
Im Berichtszeitraum 1990 bis 2025 haben umfangreiche Kreisgebietsreformen stattgefunden, welche eine Vergleichbarkeit der Angaben über den gesamten Zeitraum hinweg nicht ermöglicht. In Anlage 9 sind daher zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit ausschließlich Angaben für den Berichtszeitraum 2022 bis 2025 enthalten.
In welchen zehn westdeutschen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sank nach Kenntnis der Bundesregierung der Wanderungssaldo seit 1990 am stärksten?
Es wird auf Anlage 10 verwiesen.*
Im Berichtszeitraum 1990 bis 2025 haben umfangreiche Kreisgebietsreformen stattgefunden, welche eine Vergleichbarkeit der Angaben über den gesamten Zeitraum hinweg nicht ermöglicht. Anlage 10 enthält Angaben für den Berichtszeitraum 2017 bis 2025, der die erforderliche Vergleichbarkeit der Angaben hinsichtlich der nachgefragten westdeutschen Landkreise und kreisfreien Städte gewährleistet. Im genannten Berichtszeitraum sank der Wanderungssaldo in den westdeutschen Landkreisen / kreisfreien Städten lediglich in einer kreisfreien Stadt.
Es werden somit zusätzlich diejenigen Landkreise / kreisfreien Städten mit dem geringsten Anstieg des Wanderungssaldos ausgewiesen.
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Wanderungssaldo 18- bis 29‑jähriger Frauen und Männer jeweils von ostdeutschen ländlichen Kreisen in Großstädte seit 1990?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Wie viele Personen erwerben nach Kenntnis der Bundesregierung je Bundesland eine Hochschulzugangsberechtigung (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
Es wird auf Anlage 11 verwiesen.*
Wie viele Personen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung ein Studium außerhalb des Bundeslandes auf, in dem sie ihre Hochschulzugangsberechtigung erwarben (bitte nach Herkunftsbundesländern und Geschlechtern aufschlüsseln)?
Es wird auf Anlage 12 verwiesen.* Sie umfasst die Anzahl der Studierenden und Studienanfängerinnen und -anfänger an deutschen Hochschulen im Wintersemester 2024/2025.
Wie viele Personen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung eine duale Berufsausbildung außerhalb des Bundeslandes auf, in dem sie ihren allgemeinbildenden Schulabschluss erwarben (bitte nach Herkunftsbundesländern und Geschlechtern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Wie viele Personen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung eine erste Arbeitsstelle außerhalb des Bundeslandes auf, in dem sie einen Studienabschluss oder eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
In welchen zehn ostdeutschen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Geburtenrate seit 1990 am stärksten gestiegen und gesunken?
Aufgrund zahlreicher Gebietsänderungen können kreisscharfe Änderungen erst ab dem Jahr 2011 nachvollzogen werden. Die folgende Auflistung bezieht sich auf die Veränderungen der rohen Geburtenrate (Lebendgeborene je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner) zwischen 2025 und 2011.
In allen ostdeutschen Landkreisen und kreisfreien Städten ist die rohe Geburtenrate im Jahr 2025 gegenüber 2011 gesunken.
1) Kreise mit stärkstem relativem Rückgang der rohen Geburtenrate sind:
Jena, Stadt;
Weimar, Stadt;
Saalfeld-Rudolstadt;
Nordwestmecklenburg;
Direktionsbezirk Dresden: Dresden, Stadt;
Direktionsbezirk Dresden: Meißen;
Direktionsbezirk Dresden: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge;
Direktionsbezirk Dresden: Bautzen;
Mecklenburgische Seenplatte;
Hildburghausen.
2) Kreise mit geringstem relativem Rückgang der rohen Geburtenrate sind:
Dahme-Spreewald; Elbe-Elster;
Dessau-Roßlau, Stadt;
Cottbus, Stadt;
Havelland;
Prignitz;
Halle (Saale), Stadt;
Frankfurt (Oder), Stadt;
Burgenlandkreis;
Teltow-Fläming.
Im Übrigen wird auf Anlage 13 verwiesen.*
In welchen zehn ostdeutschen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Durchschnittsalter der Bevölkerung seit 1990 am stärksten erhöht bzw. verringert?
Es wird auf Anlage 14 verwiesen.* Da es zwischen 2011 und 2025 in nur vier kreisfreien Städten zu einem Rückgang des Durchschnittsalters kam, werden auch die sechs Kreise bzw. kreisfreie Städte mit dem geringsten Anstieg des Durchschnittsalters angegeben. Die Ergebnisse des Berichtsjahres 2011 beruhen auf dem Zensus 2011, die Ergebnisse des Berichtsjahres 2025 beruhen auf dem Zensus 2022. Die Zahlen 2011 und 2025 sind demnach nicht vollständig vergleichbar.
Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung der geschlechts- und altersspezifische Wegzug aus ländlichen Regionen Ostdeutschlands auf die kommunale Daseinsvorsorge, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Mobilität und Kultur?
Der Wegzug von Menschen aus ländlichen Regionen hat auch unabhängig von einer Geschlechts- und Altersspezifik große Auswirkungen auf die kommunale Daseinsvorsorge, da die Anzahl der Menschen vor Ort einen erheblichen Einfluss auf die Bemessung des Umfangs der bereitgestellten Infrastruktur hat.
Der selektive Wegzug junger Frauen ist gegenüber den 1990er Jahren zurückgegangen. Dennoch ist festzustellen: Leben weniger junge Frauen vor Ort, werden weniger Kinder geboren. Sinkende Kinderzahlen können Anpassungen der Betreuungs- und Schulinfrastruktur bis hin zur Schließung einzelner Einrichtungen erforderlich machen. Längere Wege und unzureichende Betreuungsinfrastrukturen können die Abwanderung junger Familien begünstigen und zugleich die Zuwanderung junger Familien hemmen. Abwanderung kann den Fachkräftemangel zusätzlich verschärfen. Zugleich kann Zuwanderung veränderte Anforderungen an die Daseinsvorsorge mit sich bringen. So führt der Zuzug älterer Menschen mittelfristig zu einem höheren Bedarf an Pflege- und Unterstützungsangeboten. Mit ihrer Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen dabei, auch unter den Bedingungen des Bevölkerungsrückgangs und Alterns gute Lebensbedingungen zu schaffen, um den Menschen auch in ländlichen Räumen eine Bleibeperspektive zu geben.
Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Nutzung des ÖPNV. Die Bundesregierung sieht im fortlaufenden Wegzug vor allem jüngerer Frauen aus ländlichen Regionen Ostdeutschlands einen Treiber für sinkende Fahrgastzahlen. Die verbleibende, älter werdende Bevölkerung benötigt zudem andere Mobilitätsformen als der klassische, auf Schülerverkehr ausgerichtete Linienverkehr. Um die Erreichbarkeit der Daseinsvorsorge dennoch zu gewährleisten, rücken flexible und bedarfsgerechte Angebote, wie Rufbusse und On-Demand-Dienste, stärker in den Fokus. Die Bundesregierung unterstützt dabei die Länder und Kommunen maßgeblich über die Regionalisierungsmittel sowie durch die Förderung innovativer Mobilitätsprojekte.
Welche Auswirkungen hat dieser Wegzug nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Familienbildung sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Teilhabe vor Ort?
Gesellschaftlicher Zusammenhalt kann durch Wegzug sinken, weil Engagement, Begegnung und institutionelle Tragfähigkeit leiden. Die Bundesregierung führt zur Förderung des Engagements und Ehrenamts vorhandene und bewährte Instrumente fort. Eine wichtige Rolle spielt hier zum Beispiel die bewusst in einem ostdeutschen Flächenland angesiedelte Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.
Im Übrigen wird auf den Vierten Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume, Bundestagsdrucksache 20/13790 vom 14. November 2024 verwiesen.
Für die Familienbildung sind die Angebote für Kinder und Jugendliche vor Ort ein wichtiger Bestandteil. Die Bedarfsermittlung und Angebotsplanung für kommunale Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe obliegt im Rahmen der Jugendhilfeplanung den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Dies schließt die Einbindung der Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII in die Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung sowie die Maßnahmen- und Angebotsplanung ein. Demografische und geschlechtsspezifische Entwicklungen schlagen sich hierbei auf den quantitativen Umfang der Angebote, die Fachkräfteverfügbarkeit zur Umsetzung sowie auf die Teilnehmendenzahlen in der Eltern- und Familienbildung nieder. Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII werden nicht in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst.
Gibt es Programme der Bundesregierung oder Unterstützung zu Programmen der Länder durch die Bundesregierung, die explizit die Rückkehr von Frauen in die ostdeutschen Bundesländer fördern, wenn ja, welche, und mit welchen Haushaltstiteln, und wenn nein, warum nicht?
Mit der GRW fördern Bund und Länder gemeinsam strukturschwache Regionen. Hierzu zählen insbesondere alle ostdeutschen Regionen mit Ausnahme von Teilen Berlins.
Ziel ist es unter anderem, die regionalen Standortbedingungen zu verbessern, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen sowie Wachstum, Einkommen und Wohlstand zu erhöhen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie die Rückkehr von Fachkräften in ostdeutsche Regionen als Teil der Fachkräftesicherung ansieht und unterstützt die Länder bei der Umsetzung entsprechender Programme; das schließt auch Programme für Rückkehrerinnen in Ostdeutschland ein.