Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung in der 21. Wahlperiode

Drucksache 21/7659Antwortauf die Kleine Anfrage 21/737018.08.202622 Seiten25 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Digitales und StaatsmodernisierungStaat und Verwaltung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode wurde als Ziel ausgegeben, dass die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent, nach eigener Bezifferung rund 16 Mrd. Euro, reduziert werden und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger sowie Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro zu senken. Zugleich soll jedes Ressort in eigener Verantwortung entsprechend seinem jeweiligen Verursachungsbeitrag zu diesen Zielen beitragen, Abbaumaßnahmen sollen in mindestens einem Bürokratierückbaugesetz pro Jahr gebündelt und die Umsetzung jährlich ressortscharf transparent gemacht werden (www.cdu.de/app/uploads/2025/04/KoaV-2025-Gesamt-final-0424.pdf).

Der Koalitionsvertrag sieht ferner vor, die Ausnahmen der sogenannten „One in, one out“-Regel zu streichen, den Aufwand aus EU-Vorgaben, den Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung sowie den einmaligen Umstellungsaufwand zu berücksichtigen und die Regel zu einer „One in, two out“-Regel fortzuentwickeln. Außerdem sollen ein digitales Bürokratieportal eingerichtet, mehrere Praxischecks pro Jahr in jedem Bundesministerium durchgeführt, Dokumentationspflichten abgebaut, Statistikpflichten reduziert, Förderverfahren standardisiert und elektronisch bearbeitet sowie Antragsförderungen möglichst durch Pauschalen ersetzt werden (ebd., Zeile 1954 ff.).

Das Interesse der Fragesteller richtet sich darauf, ob die Bundesregierung diese quantitativen und organisatorischen Ziele in ein überprüfbares Steuerungs-, Controlling- und Umsetzungsregime überführt hat. Für die Fragesteller ist weiters wesentlich, ob die Bundesregierung über eine belastbare Ausgangsbilanz verfügt, wie sie die Bezugsgröße der versprochenen 25‑Prozent-Reduktion bestimmt, wie sie den Verursachungsbeitrag einzelner Ressorts berechnet und ob Ressorts mit besonders hohen Belastungsbeiträgen auch entsprechend hohe Entlastungsziele tragen. Ohne eine transparente Ausgangsbasis besteht die Gefahr, dass Entlastungsziele zwar politisch kommuniziert, aber ressort- und normbezogen nicht nachprüfbar umgesetzt werden.

Diese Fragestellung hat nach Ansicht der Fragesteller unmittelbare wirtschafts- und standortpolitische Bedeutung. Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand binden in Unternehmen Personal, Kapital und Managementkapazitäten, die insbesondere im Mittelstand, bei Start-ups, Handwerksbetrieben und industriellen Zulieferern nicht für Innovationen, Investitionen, Digitalisierung, Forschung, Export, Fachkräftesicherung oder Produktivitätssteigerungen zur Verfügung stehen. Deutschland steht nach Einschätzung der Fragesteller im internationalen Wettbewerb um Investitionen, Gründungen und industrielle Wertschöpfung unter erheblichem Druck. Hohe Energiepreise, Fachkräftemangel, steuerliche Belastungen, lange Genehmigungsverfahren und zusätzliche Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten verschärfen diesen Druck. Eine wirksame Staatsmodernisierung muss deshalb messbar zu weniger Aufwand, schnelleren Verfahren, digitalen Ende-zu-Ende-Prozessen und weniger Doppelabfragen führen.

Mit der Errichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung wurde ein eigenes Ressort geschaffen, das nach seinem Aufgabenprofil für Digitalpolitik, Verwaltungsdigitalisierung, Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau von besonderer Bedeutung ist. Das veröffentlichte Organigramm weist unter anderem eine Abteilung „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“, eine Unterabteilung „Bürokratierückbau, Bessere Rechtsetzung“, Referate für Grundsatz Bürokratierückbau und bessere Rechtsetzung national und EU, Monitoring und Projekte des Bürokratierückbaus sowie Methoden und Instrumente der besseren Rechtsetzung aus (https://bmds.bund.de/f ileadmin/BMDS/Dokumente/Organigramm_BMDS_082025.pdf). Daraus ergibt sich aus Sicht der Fragesteller ein besonderer parlamentarischer Kontrollbedarf hinsichtlich der tatsächlichen Steuerungsfähigkeit des neuen Ressorts, seiner Ressortkoordination, seiner personellen Ausstattung, seines Zugriffs auf Daten anderer Ressorts und seiner Möglichkeit, Zielverfehlungen verbindlich sichtbar zu machen.

Zudem berührt Bürokratierückbau die finanzielle Steuerung des Bundes. Entlastungseffekte werden in Gesetzesvorhaben häufig als jährliche Beträge ausgewiesen, während Umstellungsaufwand, IT-Kosten, Vollzugskosten, Kostenverlagerungen auf Länder, Kommunen oder Unternehmen und zeitliche Verzögerungen der Umsetzung nicht immer in gleichem Maße politisch sichtbar werden.

Schließlich ist zu klären, ob die angekündigten Instrumente – Bürokratieportal, Praxischecks, Digitalcheck, Once-Only-Prinzip, Registermodernisierung, zentrale Förderplattform, Genehmigungsfiktionen und jährliche Bürokratierückbaugesetze – in eine kohärente ressortübergreifende Strategie eingebettet sind. Nach Auffassung der Fragesteller ist nicht die Zahl angekündigter Programme, sondern deren konkrete Entlastungswirkung für Unternehmen, Bürger sowie Verwaltung maßgeblich.

Frage 1 Seite 2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle jährliche Bestand an Bürokratiekosten der Wirtschaft in Deutschland, der als Ausgangswert für das im Koalitionsvertrag angekündigte 25‑Prozent-Abbauziel herangezogen wird, und auf welchen Stichtag, welche Datenbank, welche Methodik und welche Abgrenzung stützt sich dieser Wert?

Antwort

Maßgeblich ist die Datenbank des Statistischen Bundesamtes zum Erfüllungsaufwand gemäß § 8 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) zum Stichtag 5. Mai 2025. Dem Erfüllungsaufwand liegt das Standardkosten-Modell zugrunde; die Methodik zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands sowie der Bürokratiekosten ist im Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung dargestellt (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikatione n/Downloads-Buerokratiekosten/leitfaden-erfuellungsaufwand.pdf?__blob=pub licationFile&v=16).

Die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft in Deutschland betrugen zum Stichtag rund 60 Mrd. Euro. Die Datengrundlage steht unter dem Vorbehalt der Aktualisierung.

Frage 2 Seite 3

Welche Bezugsgröße legt die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag angekündigten Ziel zugrunde, den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro zu senken, und handelt es sich dabei um einen ermittelten Gesamtbestand, eine Fortschreibung kumulierter Aufwandsänderungen, eine politische Zielgröße oder eine andere methodische Grundlage?

Antwort

Im Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro zu senken. Der Betrag entspricht nicht einem ermittelten Gesamtbestand oder einer Fortschreibung kumulierter Aufwandsänderungen.

Frage 3 Seite 3

Welche ressortscharfen Verursachungsbeiträge zum bestehenden Bürokratiekostenbestand und zum bestehenden Erfüllungsaufwand hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode ermittelt, und welche konkreten Entlastungsbeiträge müssen die einzelnen Bundesministerien nach gegenwärtiger Planung jeweils erbringen?

Antwort

Das Statistische Bundesamt pflegt die Datenbank zum Erfüllungsaufwand gemäß § 8 NKRG. Derzeit ist es u. a. damit befasst, den Erfüllungsaufwand aller Gesetzesvorhaben der Bundesregierung der 21. Legislaturperiode bis einschließlich des ersten Halbjahres 2026 aufzubereiten. Diese validierten Ergebnisse – mit Einzelangaben bis auf die Ebene der Ressorts – werden voraussichtlich im Laufe des Herbstes Inhalt der Datenbank sein. Ressortübergreifend hat die Bundesregierung seit dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 mehr als 40 konkrete Maßnahmen beschlossen, die zu einer jährlichen Entlastung von rund 10 Mrd. Euro führen (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/akt uelles/kabinett-entlastungen-2026-2446178). Nach gegenwärtiger Planung werden die gemeinsamen Rückbauziele der Bundesregierung erreicht in Abhängigkeit vergangener Verursachungsbeiträge und nach den Entlastungen und Belastungen aller Vorhaben der Bundesregierung der 21. Legislaturperiode. Der endgültige Entlastungsbeitrag der Ressorts zu den Rückbauzielen der Bundesregierung steht somit am Ende der Legislaturperiode fest.

Frage 4 + 21 + 5 Seite 3

4Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der

21Wahlperiode beschlossen, eingeleitet oder ressortabgestimmt, die auf das 25‑Prozent-Abbauziel bei Bürokratiekosten oder auf die Senkung des Erfüllungsaufwands um mindestens 10 Mrd. Euro angerechnet werden sollen?

5Welche dieser Maßnahmen sind bereits in Kraft, welche befinden sich im parlamentarischen Verfahren, welche befinden sich in der Ressortabstimmung, welche sind lediglich politisch angekündigt, und welche Entlastungswirkung wird jeweils jährlich sowie einmalig erwartet?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.

Grundsätzlich werden alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung bei dem 25-Prozent-Abbauziel sowie dem Ziel, mindestens zehn Milliarden Erfüllungsaufwand abzubauen, berücksichtigt. Ein Überblick über wesentliche Maßnahmen der Bundesregierung sowie deren Entlastungswirkung können dem am 15. Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für Bürokratierückbau“ entnommen werden. Der Bericht ist öffentlich verfügbar und unter nachfolgendem Link abrufbar: https://bmds.bun d.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratierueckbau/2-entlastungskabinett.

Frage 6 Seite 4

Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob eine Maßnahme auf die im Koalitionsvertrag genannten Entlastungsziele angerechnet wird, und wie verhindert sie Doppelzählungen, methodische Umbuchungen oder die Anrechnung von Entlastungen, die bereits in früheren Wahlperioden beschlossen wurden?

Antwort

Bei der Erreichung der Ziele des Rückbaus von Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand werden grundsätzlich alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung der 21. Legislaturperiode berücksichtigt – Entlastungen früherer Legislaturperioden werden grundsätzlich nicht auf die Zielerreichung angerechnet. Das Statistisches Bundesamt ist für die korrekte Erfassung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand zuständig. Diese Angaben werden dem Monitoring der Zielerreichung zugrunde gelegt.

Frage 7 Seite 4

Wie hat die Bundesregierung die Fortentwicklung der „One in, one out“-Regel zu einer „One in, two out“-Regel seit Beginn der 21. Wahlperiode konkret vorbereitet, und wann soll die entsprechende neue Kabinett- oder Staatssekretärsausschussregelung in Kraft treten?

Antwort

Eine Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Erweiterung der „One in, one out“-Regel zu einer „One in, two out“-Regel ist innerhalb der Bundesregierung ausstehend. Bezüglich der Zeitplanung gelten die in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) definierten Zielwerte.

Frage 8 Seite 4

Welche Ausnahmen der bisherigen Bürokratiebremse sollen nach Planung der Bundesregierung gestrichen werden, und wie werden künftig Aufwand aus EU-Vorgaben, Aufwand für Bürger, Aufwand für Verwaltung sowie einmaliger Umstellungsaufwand methodisch berücksichtigt?

Antwort

Bei der „One in, one out”-Regel hat der Staatssekretärsausschuss Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau eine grundlegende Erweiterung des personellen Anwendungsbereichs beschlossen, der nunmehr auch den Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung erfasst (zuvor nur Erfassung des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft).

Darüber hinaus wurde der sachliche Anwendungsbereich auf einen Teil des einmaligen Erfüllungsaufwands erweitert. Nunmehr erfasst die Regel neben dem laufenden nun auch anteilig zu 10 Prozent den einmaligen Erfüllungsaufwand; bei insgesamt entlastenden Vorhaben bleibt der einmalige Erfüllungsaufwand unberücksichtigt.

Vorhaben, die EU-Vorgaben sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs jeweils 1:1 umsetzen, werden nunmehr ebenfalls berücksichtigt.

Vorhaben zur Abwehr erheblicher Gefahren sowie Vorhaben mit zeitlich begrenzter Wirkung von höchstens einem Jahr bleiben weiterhin ausgenommen. Ausgenommen sind weiterhin auch Vorhaben, die internationale Verträge sowie die Rechtsprechung des BVerfG 1:1 umsetzen.

Frage 9 Seite 4

Bei welchen Regelungsvorhaben der Bundesregierung in der 21. Wahlperiode wäre nach der geplanten „One in, two out“-Regel bereits ein zusätzlicher Kompensationsbedarf entstanden, wenn die Regel seit Amtsantritt der Bundesregierung gegolten hätte?

Antwort

Die Bundesregierung hat noch nicht über die konkrete Ausgestaltung der „One in, two out“-Regel entschieden, sodass keine Aussagen über einen potenziellen Kompensationsbedarf getroffen werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 10 Seite 5

In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode auf neue Regelungen, Informationspflichten, Dokumentationspflichten oder Berichtspflichten verzichtet, weil kein ausreichender Entlastungsbeitrag an anderer Stelle identifiziert werden konnte?

Antwort

Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten Entlastungen von rund 10 Mrd. Euro auf den Weg gebracht, sodass ein ausreichender Entlastungsbeitrag für etwaige Kompensation zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist es gemeinsames Ziel der Bundesregierung, bei neuen Regelungen Berichtspflichten zu vermeiden.

Frage 11 + 12 Seite 5

11Welche konkreten ressortübergreifenden Vorgaben bestehen derzeit für die Durchführung mehrerer Praxischecks pro Jahr in jedem Bundesministerium, und welche Praxischecks wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode mit welchen beteiligten Ressorts, Vollzugsstellen, Verbänden, Unternehmen und sonstigen Teilnehmern durchgeführt?

12Welche aus Praxischecks gewonnenen Vorschläge wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode als umsetzbar eingestuft, welche wurden abgelehnt, welche befinden sich in Prüfung, und welche messbaren Entlastungswirkungen erwartet die Bundesregierung jeweils?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.

Praxischecks untersuchen den praxistauglichen Vollzug von Regelungen. Ausgangspunkt für einen Praxischeck sind bürokratische Hemmnisse, die i. d. R. in einem Workshop unter Mitwirkung der Beteiligten prozessual untersucht werden, um daraus konkrete Lösungsansätze für spürbaren Bürokratierückbau abzuleiten. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass die Bundesregierung bereits in der Frühphase von Gesetzgebungsverfahren Praxischecks durchführt und Betroffene sowie Vollzugsexperten und -expertinnen aus Bund, Ländern und Kommunen mit angemessenen Fristen (in der Regel vier Wochen) beteiligen will. Die Bundesregierung hat dies mit der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) aufgegriffen, in der eine Umsetzung innerhalb der ersten zwölf Monate der 21. Legislaturperiode vorgesehen ist und Praxischecks über grundsätzlich alle Ressorts hinweg mehrmals im Jahr durchgeführt werden sollen. In dieser Legislaturperiode wurden bisher insgesamt 40 Praxischecks durchgeführt. Diese sind in der Anlage 1 nach der Bezeichnung des Praxischecks oder der Bezeichnung des Regelungsvorhabens, zu welchem ein Praxischeck durchgeführt wurde, Ressort, Beteiligten und Ergebnis im Einzelnen aufgeführt.*

AnlageAnlage 1 Kleine Anfrage 21/7370

PDF-Seiten 11–21 (11 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 13 Seite 5

Wie ist der Umsetzungsstand des im Koalitionsvertrag angekündigten digitalen Bürokratieportals, welche Haushaltsmittel und Personalressourcen sind dafür vorgesehen, welche Stelle betreibt das Portal, und wann sollen erste öffentlich auswertbare Daten zu Vorschlägen, Bearbeitungsständen und Entlastungseffekten vorliegen?

Antwort

Das im Koalitionsvertrag angekündigte digitale Bürokratieportal wird mit dem EinfachMachen-Portal (EMP) umgesetzt – der Go-Live fand am 12. Dezember 2025 statt. Das Portal wird im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung in der Abteilung Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau betrieben. Die Umsetzung des EMP erfolgt im Rahmen der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel und der Personaleinsatz erfolgt im zuständigen Referat im Rahmen der dort verfügbaren Personalressourcen.

Die im EMP eingehenden Meldungen werden fortlaufend ausgewertet. Im öffentlichen Dashboard auf der EMP-Webseite sind bereits statistische Auswertungen zur Nutzung des Portals einsehbar. An einer Darstellung der bisherigen Inhalte wird derzeit gearbeitet, um sie bald unter „Aktuelles“ zu veröffentlichen. Ergänzend sind bereits Informationen aus dem EMP auch in die Challenge „Deutschland, was geht?“ in Kooperation mit der SPRIND GmbH eingegangen. Die Challenge ist eine Ergänzung der Umsetzungsaktivitäten in Form eines Hackathons mit Bürgerbeteiligung, aus dem bis zu fünf Lösungsideen für eine Umsetzung ab 2027 ausgewählt werden sollen.

Frage 14 Seite 6

Welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung von Statistikpflichten, Datenerhebungen und Meldungen für Unternehmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode identifiziert, und welche Ressorts, Bundesämter oder sonstigen Stellen sind für deren Umsetzung zuständig?

Antwort

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass Pflichten aus der amtlichen Statistik reduziert werden. Die vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossene Föderale Modernisierungsagenda greift die Reform der amtlichen Statistik auf und benennt verschiedene Statistiken, die reduziert werden sollen.

Mit dem 1. Unternehmensstatistikreformgesetz hat das Bundeskabinett am 27. Mai 2026 bereits spürbare entlastende Änderungen in der amtlichen Statistik im Zuständigkeitsbereich des BMWE auf den Weg gebracht. Weitere Entlastungen im Bereich der amtlichen Statistik sind Gegenstand laufender Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung, u. a. Änderungen der Agrarstatistikverordnung (vgl. www.bmleh.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/21-WP/2-v o-aend-agrarstatistik-vo.html) und des Umweltstatistikgesetzes (vgl. www.bun desumweltministerium.de/gesetz/referentenentwuerfe-eines-gesetzes-zur-staerk ung-eines-modernen-digitalen-und-wirksamen-umweltschutzes-sowie-einer-ver ordnung-zur-staerkung-eines-modernen-digitalen-und-wirksamen-umweltschu tzes).

Grundsätzlich verantwortlich für die Umsetzung von Rechtsänderungen im Bereich der amtlichen Statistik sind das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder sowie die Bundes- und Landesministerien, in deren Zuständigkeitsbereich betroffene Statistikpflichten liegen.

Frage 15 Seite 6

Welche Dokumentationspflichten insbesondere für Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie will die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode abbauen, und welche davon sollen durch nachgelagerte Sanktionierung statt durch regelmäßige Nachweispflichten ersetzt werden?

Antwort

Nach der vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossenen Föderalen Modernisierungsagenda werden Bund und Länder die Erforderlichkeit von Dokumentationspflichten kritisch überprüfen. Zudem hat sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 1. Juli 2026 darauf verständigt, dass Ressorts alle Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und verfassungsrechtlich gebotenen Pflichten – also auch solche Pflichten für Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie – überprüfen und dabei das Ziel verfolgen, in einem ersten Schritt mindestens jede Vierte dieser Pflichten binnen zwölf Monaten abzuschaffen. Dabei wurde – im Zusammenhang mit einer deutlichen Reduzierung von Berichtspflichten – auch eine umfassende Anwendung des risikobasierten Ansatzes und Vereinfachung staatlicher Kontrollen durch die Bundesverwaltung (Stichprobenregelungen, Bagatellgrenzen, Pauschalierungen) vereinbart. Im Gegenzug sollen Verstöße stärker als bisher sanktioniert werden (Gewerberecht, Steuerstrafrecht). Die Bundesregierung prüft zurzeit, wie diese Vorgaben umgesetzt werden können.

Frage 16 Seite 7

Welche Förderprogramme des Bundes wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode im Hinblick auf Zielgenauigkeit, Effizienz, Antragsaufwand und Nachweisaufwand überprüft, und bei welchen Programmen sollen Antragsförderungen durch Pauschalen ersetzt oder Antrags- und Nachweisverfahren vollständig elektronisch standardisiert werden?

Antwort

Die Förderressorts prüfen die Zielgenauigkeit von Förderprogrammen, die Effizienz sowie den Antrags- und Bearbeitungsaufwand fortlaufend. Neben dem Monitoring und der Erfolgskontrolle bei Förderprogrammen zielen die Arbeiten der Ressorts und administrierenden Stellen insbesondere auf die Optimierung der Verwaltungsabläufe, Vereinfachungsmöglichkeiten sowie die Standardisierung, Digitalisierung und – wo möglich – Automatisierung von Förderverfahren.

Frage 17 Seite 7

Welche konkreten Bundesleistungen sollen nach Planung der Bundesregierung in der 21. Wahlperiode Ende-zu-Ende digitalisiert werden, und welche messbare Bürokratieentlastung erwartet die Bundesregierung dadurch jeweils für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung?

Antwort

Die Bundesressorts haben sich verpflichtet, bis Ende des Jahres 2029 355 konkrete, wesentliche Verwaltungsleistungen des Bundes prioritär zu digitalisieren. Zu diesen Verwaltungsleistungen gehören z. B. das Marktstammdatenregister Strom und Gas – Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen, die Hilfe in Katastrophenfällen (Krisenvorsorgeliste) – Durchführung oder die Bewilligung des Kindergeldes. Die Bürokratieentlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen tritt mittelbar durch die Digitalisierung von Fachverfahren ein. Sie wirkt sich in erster Linie positiv auf die Bearbeitungsqualität in den Behörden aus. Es wird erwartet, dass vor allem die Durchlaufzeiten durch die Digitalisierung in den Behörden sinken.

Frage 18 Seite 7

Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Once-Only-Prinzips in der Bundesverwaltung, welche Register, Nachweisdienste und Fachverfahren sind bereits technisch angeschlossen, und welche wesentlichen rechtlichen, technischen oder finanziellen Hindernisse bestehen derzeit?

Antwort

Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass mit „angeschlossen“ der Anschluss von Onlinediensten und Registern des Bundes an das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) gemeint ist. Folgende Anschlüsse an das Minimum Viable Product (MVP) des NOOTS sind seitens des Bundes aufgrund konkreter Anwendungsfälle bereits erfolgt: Zentrales Fahrzeugregister, Zulassungsregister für Umweltgutachter, Marktstammdatenregister und Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

Frage 19 Seite 8

Welche Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse und Weisungs- oder Koordinierungsrechte hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gegenüber anderen Ressorts beim Bürokratierückbau und bei der besseren Rechtsetzung?

Antwort

Die Bundesregierung hat zur operativen Umsetzung der vereinbarten Ziele im Koalitionsvertrag den Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ eingesetzt, der als ressortübergreifendes Steuerungsgremium u. a. die Steuerung des Bürokratierückbaus und der besseren Rechtsetzung übernimmt. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung fungiert als Geschäftsstelle des Staatssekretärsausschusses und organisiert dessen Arbeit. Darüber hinaus koordiniert das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung die Arbeiten beim Bürokratierückbau und der besseren Rechtsetzung ressortübergreifend. Die Ressorts handeln stets in eigener Ressortverantwortung.

Frage 20 Seite 8

Wie viele Planstellen und Vollzeitäquivalente stehen im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung für Bürokratierückbau, bessere Rechtsetzung, Monitoring, Praxischecks, Methodenentwicklung und ressortübergreifende Steuerung zur Verfügung, und wie viele davon sind derzeit unbesetzt?

Antwort

Die Planstellen und Stellen des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung werden zentral bewirtschaftet und sind den in der Frage genannten Aufgaben nicht dauerhaft zugeordnet. Eine gesonderte Zahl der hierfür zur Verfügung stehenden beziehungsweise unbesetzten Planstellen und Stellen wird daher nicht geführt.

Für die Wahrnehmung der genannten Aufgaben sind zum Stichtag 29. Juli 2026 22 Funktionen vorgesehen. Davon sind 19 Funktionen besetzt und drei Funktionen unbesetzt. Die tatsächliche Besetzung entspricht 18,65 Vollzeitäquivalenten.

Sofern das Funktionssoll vollständig mit jeweils einem Vollzeitäquivalent angesetzt wird, beträgt das Soll 22 Vollzeitäquivalente. Gegenüber der tatsächlichen Besetzung besteht damit eine Differenz von 3,35 Vollzeitäquivalenten.

Frage 20 (Forts.) Seite 8

21. Welche externen Beratungsleistungen, Gutachten, Studien, IT-Dienstleistungen oder sonstigen Aufträge hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode im Zusammenhang mit Bürokratierückbau, Bürokratiekostenmessung, „One in, two out“, Bürokratieportal, Förderplattform, Praxischecks oder Once-Only-Prinzip vergeben oder geplant?

Antwort

Im Zusammenhang mit dem Bürokratieportal „EinfachMachen-Portal“ wurden externe Leistungen für die technische Konzeption, Entwicklung, den Betrieb sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung des Portals einschließlich der KIgestützten Datenanalyse und Auswertungsfunktionen beauftragt. Ebenso beauftragt wurden externe Unterstützungsleistungen für die Konzeption einer standardisierten, konfigurierbaren und skalierbaren Fördermanagementplattform. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des once-only-Prinzips wurden externe Leistungen für die Analyse und Konzeption der künftigen Lösung einschließlich der dazu benötigten visuellen Komponenten beauftragt.

Frage 22 Seite 9

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Entlastungswirkungen für Unternehmen nicht durch zusätzliche IT-Umstellungskosten, neue Nachweispflichten, zusätzliche Vollzugskosten oder neue Berichtspflichten an anderer Stelle aufgehoben werden?

Antwort

Im Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro zu senken und die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent zu reduzieren. Diese Ziele können folglich nur erreicht werden, wenn durch Maßnahmen der Bundesregierung Unternehmen deutlich mehr entlastet als belastet werden.

Frage 23 Seite 9

Welche messbaren Zwischenziele für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 hat die Bundesregierung für Bürokratiekostenabbau, Erfüllungsaufwandsenkung, Praxischecks, Digitalisierung von Bundesleistungen, Once-Only-Umsetzung und Fördervereinfachung festgelegt?

Antwort

Es gelten grundsätzlich die in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) und in der Föderalen Modernisierungsagenda definierten Zielwerte.

Frage 24 Seite 9

Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag jährlich einen ressortscharfen Bericht über Zielerreichung, Zielverfehlung, Entlastungswirkung, Umsetzungsstand und verbleibenden Belastungsbestand beim Bürokratierückbau vorzulegen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Bundesregierung ist nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) verpflichtet, dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand des Bürokratierückbaus vorzulegen.

Frage 25 Seite 9

Von wie vielen Gesetzen und Verordnungen des Bundes sind deutsche Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt betroffen bzw. wie viele Normen des Bundes und der EU verursachen bürokratischen Aufwand in Unternehmen (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und, wenn möglich, weiteren Rechtsnormen aufschlüsseln)?

Antwort

Das geltende Bundesrecht umfasst nach Angabe des Bundesamts für Justiz zum Stichtag 13. August 2026 insgesamt 1 824 Gesetze und 2 914 Rechtsverordnungen.

Das Statistische Bundesamt pflegt die Datenbank zum Erfüllungsaufwand nach § 8 NKRG. Laut der Datenbank gibt es im Bundesrecht 9 020 Informationspflichten der Wirtschaft, die bürokratischen Aufwand verursachen. Die bloße Anzahl an Informationspflichten, die auch nicht sämtlich für alle Unternehmen gelten, gibt keinen Aufschluss über die daraus resultierenden bürokratischen Belastungen für Unternehmen. Zudem beinhaltet die Datenbank auch solche Pflichten, die durch die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht resultieren. Weitere Detailinformationen können der Onlinedatenbank des Erfüllungsaufwands entnommen werden (vgl. www.ondea.de/DE/Home/home_nod e.html).

Über die Anzahl von Normen der EU, die bürokratischen Aufwand in Unternehmen verursachen, liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.

Frage 26 Seite 10

Wie viele neue Gesetze und Verordnungen, die bürokratische Pflichten auferlegen (nachfolgend: bürokratische Gesetze), wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für Unternehmen seit Beginn der 21. Wahlperiode eingeführt (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und weiteren Rechtsnormen auflisten)?

Antwort

Angaben zur bürokratischen Be- oder Entlastung sind dem Vorblatt (unter E. Erfüllungsaufwand) jedes einzelnen Gesetzes- und Verordnungsentwurfs der Bundesregierung zu entnehmen. Verordnungen sowie vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetze werden im Bundesgesetzblatt verkündet und sind öffentlich einsehbar unter: www.recht.bund.de/de/home/home_node.html.

Frage 27 Seite 10

Wie viele bürokratische Gesetze und Verordnungen wurden für Unternehmen seit Beginn der 21. Wahlperiode nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschafft (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und weiteren Rechtsnormen auflisten)?

Antwort

Die Aufhebung von Verordnungen sowie die vom Deutschen Bundestag beschlossene Aufhebung von Gesetzen werden im Bundesgesetzblatt verkündet und sind öffentlich einsehbar unter: www.recht.bund.de/de/home/home_nod e.html.