Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3909 wurde unter anderem erfragt, wie viele und welche Meinungsforschungsinstitute in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2025 vom Bundeskanzleramt, von den Bundesministerien, dem Bundespresseamt und anderen Bundesbehörden mit der Durchführung einer Meinungsumfrage beauftragt wurden. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden.
Wie viele und welche Meinungsforschungsinstitute wurden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 zu welchem Zeitpunkt vom Bundeskanzleramt, von den Bundesministerien, dem Bundespresseamt und anderen Bundesbehörden mit der Durchführung einer Meinungsumfrage beauftragt?
Die obersten Bundesbehörden und der nachgeordnete Bereich haben im Zeit-Ipsos GmbH; Neitzel Consultants GmbH; Team HF Hofinger, Künzer & Mähler PartG; Verian/Mantle GmbH; neues handeln.
Zum Zeitpunkt der Beauftragung wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Wie viele Meinungsumfragen wurden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 zu welchem Zeitpunkt vom Bundeskanzleramt, von den Bundesministerien, dem Bundespresseamt und anderen Bundesbehörden in Auftrag gegeben (bitte nach Auftraggeber, Datum des Auftrags, Befragungszeitraum, Titel der Meinungsumfrage, dem durchführenden Institut und den Kosten der Meinungsumfrage aufschlüsseln)?
Die obersten Bundesbehörden und der nachgeordnete Bereich haben im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 insgesamt 38 Meinungsumfragen in Auftrag gegeben.
Eine Auflistung der einzelnen Meinungsumfragen erfolgt in Anlage 1* (offene Beantwortung).
Die offene Benennung der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer (Meinungsforschungsinstitute) in Zusammenhang mit dem jeweiligen finanziellen Umfang der Einzelbeauftragung kann aus verfassungs-, vergabe- und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ohne Einwilligung der Auftragnehmer nicht erfolgen. Es läge insbesondere ein Eingriff in das Recht auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vor (Artikel 12 GG).
Um einen angemessenen Ausgleich der Informationsrechte des Parlaments und des Rechts auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer zu gewährleisten, wird die erbetene Aufstellung der Kosten pro Umfrage als Verschlusssache (VS‑NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH) eingestuft (Anlage 2‑VS) und als ergänzende Antwort übermittelt.**
PDF-Seiten 3–6 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen