Die "starke Stelle" und ihre Tätigkeit seit dem 1. August 2024

Drucksache 21/7696Antwortauf die Kleine Anfrage 21/758724.08.202617 Seiten15 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere SicherheitPolitisches Leben, Parteien1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die „starke Stelle“ ist eine seit dem 1. August 2024 bestehende bundesweite Ansprech- und Beratungsstelle für kommunale Amts- und Mandatsträger im Zusammenhang mit Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt (www.bmi.bun d.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/starke-stelle-start.html; www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/08/starke-stell e.html). Sie wird von der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) betrieben und im Rahmen einer Projektförderung durch das Bundesministerium des Innern finanziert. Die Einrichtung geht auf die „Allianz zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger“ zurück. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung von Betroffenen, die Vermittlung an bestehende Hilfs- und Beratungsangebote sowie die Information über Unterstützungs- und Präventionsmöglichkeiten. Das Angebot richtet sich an haupt- und ehrenamtliche kommunale Amts- und Mandatsträger und kann telefonisch, per E‑Mail oder per Videoberatung in Anspruch genommen werden. Nach Angaben der Bundesregierung ist die Finanzierung der „starken Stelle“ bis Ende 2027 mit einem Fördervolumen von bis zu 1 Mio. Euro vorgesehen.

Text vor der ersten Frage

werden durch den Zuwendungsempfänger DFK auf der Grundlage eines abgestimmten Finanzierungsplans eigenständig bewirtschaftet.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Planstellen und Stellen standen nach Kenntnis der Bundesregierung der „starken Stelle“ seit ihrer Einrichtung zur Verfügung, und wie viele dieser Stellen waren besetzt, welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Dem DFK stehen für die Wahrnehmung der Aufgaben der starken Stelle keine Planstellen/Stellen zur Verfügung. Die Personalausstattung wird aus den zur Verfügung stehenden Projektmitteln finanziert und umfasst gegenwärtig für die Ausführung der Kernaufgaben zwei befristet Beschäftigte (jeweils Entgeltgruppe E 13). Notwendige Zuarbeiten zu Synergien sonstiger Themen der Stiftung DFK im Handlungsfeld der kommunalen Prävention werden durch einen weiteren wissenschaftlichen Mitarbeiter des DFK wahrgenommen, welche dieser in Zugleichfunktion ausübt.

Frage 2 Seite 2

Wie viele Meldungen, Anfragen oder Beratungsersuchen gingen nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einrichtung der „starken Stelle“ bei dieser ein, und von wie vielen Personen wurden diese jeweils gestellt, aus welchen Bereichen bzw. Funktionen stammten die jeweiligen Ratsuchenden, und welche Themen bzw. Sachverhalte lagen den jeweiligen Meldungen oder Beratungsersuchen zugrunde (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Seit Aufnahme des operativen Betriebs hat die starke Stelle bis zum Stichtag 18. August 2026 insgesamt 379 Beratungsfälle abschließend bearbeitet, welche über die offiziellen Kontaktwege (telefonisch, per Mail, über das Kontaktformular) eingegangen sind.

Tabelle auf Seite 2 · 3 Zeilen × 2 Spalten
JahrAnzahl abgeschlossene Beratungsfälle
2024121
2025156
2026102

Aufgrund der Anonymitätszusicherung innerhalb des Beratungsablaufs werden keine systematischen Angaben zu Funktionen oder Bereichen der Fragesteller erfasst.

Bei den Fällen handelt es sich überwiegend um Ehrverletzungsdelikte, wie Verleumdungen, üble Nachrede und Beleidigungen sowie Bedrohungen und Sachbeschädigungen. Vielfach handelt es sich um eskalierte Konflikte mit einer längeren Vorgeschichte.

Frage 3 Seite 2

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Einrichtung durch die „starke Stelle“ externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Auftragsvolumen für welche Tätigkeiten beauftragt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Bei den Beauftragungen externer Dienstleister handelt es sich um die Erstellung von Medien und Produkten zur Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungskosten.

2023

Tabelle auf Seite 3 · 3 Zeilen × 3 Spalten
DienstleisterTätigkeit/ ProduktKosten
InternetagenturErstellung einer Wort-/ Bild Marke & Internetseite16.091,78 Euro
MesseausstatterProduktion eines mobilen Messestands4.305,45 Euro
Summe 202320.397,23 Euro

2024

Tabelle auf Seite 3 · 11 Zeilen × 3 Spalten
DienstleisterTätigkeit/ ProduktKosten
RechtsanwaltskanzleiJuristische Beratung1.915,90 Euro
InternetagenturDomainkonnektierung, Domainhosting, Einrichtung + Betrieb Mailserver, Bearbeitung Website, Support, Wartungs- und Updatepauschale9.184,42 Euro
DruckereiDruck Roll-Ups, Flyer, Visitenkarten2.111,06 Euro
MesseausstatterMobiler Messestand1.059,54 Euro
TelekommunikationsunternehmenBereitstellung der genutzten 0800er Nummer807,09 Euro
MedienagenturGestaltung Flyer1.116,00 Euro
OpferberatungFortbildung Beratung Opfer digitaler Gewalt800,00 Euro
VerlagFlyerbeilage302,26 Euro
VeranstaltungslocationVeranstaltungskosten10.198,40 Euro
MedienagenturGestaltung und Produktion Rollups1.184,68 Euro
Summe 202428.679,35 Euro

2025

Tabelle auf Seite 3, 4 · 20 Zeilen × 3 Spalten
DienstleisterTätigkeit/ProduktKosten
Telekommunikationsunternehmen0800er Nummer1.244,84 Euro
SoftwareherstellerSoftware1.034,78 Euro
MedienagenturSichtbarkeitskampagne5.361,73 Euro
VerlagAnzeigenschaltung1.725,00 Euro
MedienagenturAnpassung der Flyer1.162,87 Euro
VeranstaltungslocationVeranstaltungskosten3.000,00 Euro
MedienagenturAnpassung der Flyer833,00 Euro
VeranstaltungslocationVeranstaltungskosten Fachtag8.357,54 Euro
MesseausstatterVeranstaltungskosten198,73 Euro
MesseausstatterStandausstattung250,79 Euro
Referenten & ModerationFachtag 20255.172,99 Euro
VeranstaltungstechnikFachtag 20254.452,36 Euro
CatererCatering Fachtag 20254.443,27 Euro
LohnbuchhaltungVerwaltungskosten47,60 Euro
VerlagAnzeigenschaltung1.785,00 Euro
MarketingagenturWerbemittel6.999,58 Euro
VerlagAnzeigenschaltung17.838,57 Euro
DruckereiDruck Flyer1.129,31 Euro
InternetagenturDomainhosting13.305,39 Euro
Summe 202578.343,36 Euro

2026 (Stichtag 18.08.2026)

Tabelle auf Seite 4 · 7 Zeilen × 3 Spalten
DienstleisterTätigkeit/ProduktKosten
Telekommunikationsunternehmen0800er Nummer999,22 Euro
SoftwareherstellerSoftware321,58 Euro
VerlagAnzeigenschaltung3.570,00 Euro
InternetagenturUmgestaltung der Website4.051,36 Euro
MarketingagenturWerbematerialien878,90 Euro
MedienagenturNewsletter47,60 Euro
Summe 20259.868,66 Euro
Frage 4 + 5 + 6 + 7 Seite 4

4Fanden seit Einrichtung der „starken Stelle“ Treffen zwischen Vertretern der „starken Stelle“ und Vertretern der Bundesministerien statt, und wenn ja, wie viele Termine fanden wann statt, welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, welche Ziele wurden dabei verfolgt, und welche Vertreter der „starken Stelle“ sowie der jeweiligen Bundesministerien nahmen daran teil (bitte getrennt nach Bundesministerien und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

5Nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter der „starken Stelle“ seit ihrer Einrichtung an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden seit der Einrichtung der „starken Stelle“ wann statt (bitte einzeln und nach Jahresscheiben aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

6Nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter der „starken Stelle“ seit ihrer Einrichtung an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden seit der Einrichtung der „starken Stelle“ statt (bitte einzeln und nach Jahresscheiben aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

7Nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter der „starken Stelle“ seit ihrer Einrichtung an Treffen mit Vertretern wissenschaftlicher Einrichtungen, Forschungsprojekten oder vergleichbaren nationalen bzw. internationalen Einrichtungen, und wenn ja, wie viele Treffen mit diesen Vertretern fanden seit der Einrichtung der „starken Stelle“ wann statt (bitte einzeln und nach Jahresscheiben aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

Antwort

Die Fragen 4 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet.

Der Betrieb der starken Stelle obliegt dem DFK als Zuwendungsempfänger in fachlicher und organisatorischer Eigenverantwortung. Die finanzielle Förderung des Projektes durch das BMI begründet keine Weisungsbefugnis hinsichtlich der Projektdurchführung. Sie sind auch nicht Bestandteil der durch das BMI zu erhebenden und zu dokumentierenden Projektinformationen. Eine vollständige Erhebung und Aufschlüsselung der erfragten Treffen und Gespräche liegen daher nicht vor.

Frage 8 + 8a Seite 5

8Wie viele Dienstreisen unternahmen nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter der „starken Stelle“ seit ihrer Einrichtung

8ainnerhalb Deutschlands und

Antwort

Auf die Anlage* wird verwiesen.

AnlageAnlage zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD;

PDF-Seiten 8–16 (9 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 8b Seite 5

außerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums, des Reiseziels und nach Jahresscheiben aufschlüsseln), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen Personen, und warum?

Antwort

Dienstreisen außerhalb Deutschlands fanden nicht statt.

Frage 9 Seite 5

Entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung der „starken Stelle“ seit ihrer Einrichtung Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.

Frage 10 Seite 5

Nutzt die „starke Stelle“ nach Kenntnis der Bundesregierung Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche Kanäle werden genutzt, welchem Zweck dienen diese, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei seit ihrer Einrichtung erzielt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Die starke Stelle betreibt keine Kanäle in den sozialen Medien.

Frage 11 Seite 5

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der „starken Stelle“ seit ihrer Einrichtung konkrete Maßnahmen, Initiativen oder Projekte angestoßen oder umgesetzt, und wenn ja, um welche Maßnahmen, Initiativen oder Projekte handelt es sich (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Eine Initiierung von Maßnahmen, Initiativen oder Projekten, welche über die im Zuwendungsbescheid geregelten Pflichten hinausgehen, fanden nicht statt.

Frage 12 Seite 5

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der „starken Stelle“ seit ihrer Einrichtung Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Im Rahmen des üblichen Zuwendungsverfahrens erstattet die starke Stelle gegenüber dem Zuwendungsgeber BMI jährlich Bericht in Bezug auf die Mittelverwendung im Rahmen der Projektförderung (Verwendungsnachweisprüfung). Eine darüber hinausgehende Vorlage fachlicher oder konzeptioneller Unterlagen sind im Förderverfahren nicht vorgesehen.

Frage 13 Seite 6

Sieht die Bundesregierung die Tätigkeit der „starken Stelle“ als Beitrag zur Umsetzung bestimmter Ziele aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD oder politischen Schwerpunktsetzungen an, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Das Anfeindungsgeschehen gegen kommunalpolitisch Aktive befindet sich seit mehreren Jahren nachweislich auf einem sehr hohen Niveau. Ziel des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode (Zeilen 3789 ff) ist es, den Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger zu stärken und deren Handlungsfähigkeit gegenüber Bedrohungen und Gewalt sicherzustellen. Der Bund trägt hier die Gesamtverantwortung, den strategischen Rahmen zu setzen, Synergien ebenenübergreifend zu fördern und bestehende Schutz- und Präventionskonzepte weiterzuentwickeln. Diese Aufgabe wird durch die starke Stelle im Sinne einer proaktiven, koordinierenden und beratenden Bundesaufgabe wahrgenommen.

Frage 14 Seite 6

Hat die „starke Stelle“ nach Kenntnis der Bundesregierung den Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüsse über ihre Tätigkeit informiert, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

In seiner Sitzung am 25. September 2024 führte der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Kommunalpolitisches Engagement und Schöffendienst“ durch. Hier erfolgte eine fachliche Stellungnahme durch die starke Stelle zur Situation des Schutzes von Kommunalpolitikern.

Zudem erfolgte am 14. November 2024 eine Stellungnahme im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages zum Thema „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG)“ – auf Bundestagsdrucksache 20/12349.

Frage 15 Seite 6

Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit der „starken Stelle“?

Antwort

Bereits die Möglichkeit, im Fall von Anfeindungen jeglicher Art qualifizierte, niedrigschwellige und bedarfsgerechte Beratung durch die starke Stelle in Anspruch nehmen zu können, stellt einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung für die betroffene Zielgruppe dar.

Frage 16 Seite 6

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Evaluation der Tätigkeit der „starken Stelle“ erfolgt, wenn ja, wann wurde diese durch wen durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen kam die Evaluation, und wenn nein, ist eine Evaluation vorgesehen, wann soll diese durchgeführt werden, und durch wen soll sie erfolgen?

Antwort

Im Verlauf des Projektjahres 2027 wird eine Evaluation der bisherigen Arbeit der Ansprechstelle durchgeführt, um eine begründete Entscheidung über die Fortführung der Ansprechstelle treffen zu können.

Frage 17 Seite 7

Welche messbaren Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einrichtung der „starken Stelle“ erzielt werden, und welche dieser Ergebnisse bewertet die Bundesregierung als wesentlich?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Anhand der Fallzahlen der abgeschlossenen Beratungsfälle wird die notwendige Relevanz des Angebotes der starken Stelle verdeutlicht.