Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Bundesrechnungshof hat die Förderung von Islamic Relief Deutschland (IRD) durch das Auswärtige Amt in zwei Prüfberichten kritisiert (vgl. www.w elt.de/politik/deutschland/plus6a0eccdef0f7eb608db79082/rechnungshof-rueg t-auswaertiges-amt-fuer-foerderung-muslimischer-hilfsorganisation.html, zuletzt aufgerufen am: 17. Juli 2026). Im ersten Prüfbericht wird darauf hingewiesen, das Auswärtige Amt „vermag nicht zu erklären, auf welcher Grundlage es zu der Einschätzung gelangt war, Islamic Relief habe als humanitäre Nichtregierungsorganisation einen guten Ruf“ (ebd.). Im zweiten Prüfbericht wird der Bundesrechnungshof noch deutlicher: „Ihre stereotyp gegebenen Zusicherungen, alles Erforderliche sei getan, nur halt nicht dokumentiert worden, werden, je häufiger vorgetragen, desto weniger glaubwürdig“ (ebd.). Trotz sicherheitsbehördlicher Hinweise wurde eine Förderentscheidung getroffen. Bereits seit mehreren Jahren gab es Erkenntnisse zu Verbindungen des Internationalen Islamic Relief-Netzwerkes zur Muslimbruderschaft (vgl. www.bil d.de/politik/inland/rechnungshof-ruegt-auswaertiges-amt-wegen-islamisten-fo erderung-6a173519bd0d0e58e09d9dc6, zuletzt aufgerufen am: 20. Juli 2026).
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7057 verweist die Bundesregierung mehrfach auf frühere Bundestagsdrucksachen. Sie beantwortet jedoch zentrale Fragen zum internen Entscheidungsprozess nicht. Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse an einer Aufklärung der behördlichen Entscheidungsabläufe.
Die dazugehörigen Akten stammen aus dem Zeitraum 2013 bis 2019. Sie sind nicht automatisiert abrufbar, sondern müssten händisch in umfassenden Aktenrecherchen ermittelt werden. Dafür müssten Projektakten ausgewertet werden, die lediglich in Papierform vorliegen und teilweise aus dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und dem Bundesarchiv angefordert werden müssten. Dies würde eine Bürokraft mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund ist eine weitergehende Beantwortung eines Teils der Fragen nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar.
Welche Referate und Abteilungen des Auswärtigen Amts waren jeweils an den Förderentscheidungen zugunsten von IRD beteiligt?
Grundsätzlich beteiligt das federführende humanitäre Fachreferat vor einer Förderung das zuständige Länderreferat sowie die jeweilige Auslandsvertretung im Hinblick auf außenpolitische Bedenken. Federführend zuständig für die Projekte waren der damalige Arbeitsstab humanitäre Hilfe (VN05) sowie dessen Nachfolgereferate S05 und S09. Ferner wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche weiteren Bundesbehörden (z. B. nachgeordnete Behörden) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an den Förderentscheidungen beteiligt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7057 wird verwiesen.
3Welche Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) oder anderer Sicherheitsbehörden zu IRD oder dem internationalen Islamic-Relief-Netzwerk lagen zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidungen vor?
4Wurden im Zuge der Prüfung der Förderwürdigkeit von Islamic Relief Deutschland Informationen mit Partnerdiensten ausländischer Staaten ausgetauscht, und wenn ja, mit welchen Staaten bzw. mit welchen von deren Diensten erfolgte dieser Austausch, und was war das jeweilige Ergebnis dieser Konsultationen?
5Welche konkreten Empfehlungen gaben diese Sicherheitsbehörden im Rahmen der Konsultationen gegebenenfalls jeweils ab?
Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24269 sowie die Antwort der Bundesregierung zu Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 19/9415 wird verwiesen.
Welche Stelle bzw. welche Amtsträger trafen letztendlich die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel, und mit welcher fachlichen Begründung geschah dies?
Bezüglich der fachlichen Begründung und Eignung des Zuwendungsempfängers wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7057 verwiesen, des Weiteren auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 41 der Abgeordneten Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf Bundestagsdrucksache 21/6244. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche weiteren Bundesministerien (nebst zugehörigen Abteilungen bzw. Referaten) wurden neben dem Auswärtigen Amt an den Förderentscheidungen beteiligt?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Welche schriftlichen Risikoabwägungen (z. B. bezüglich politischer Risiken oder der Mittelverwendung) wurden vor den Bewilligungen erstellt, und was besagten diese (bitte ausführen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Welche Kriterien führten dazu, dass trotz vorliegender Hinweise auf islamistische Bezüge weiterhin positive Förderentscheidungen getroffen wurden?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Welche Dokumentationspflichten galten zum jeweiligen Zeitpunkt der Förderentscheidung, und was beinhalteten die entsprechenden Dokumentationen (bitte ausführen)?
Grundlage für Förderentscheidungen ist der sogenannte Antragsprüfungsvermerk gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV‑BHO, zu § 44 Abs. 1 Nr. 3.3. ff; aktuelle und vergangene Fassungen können hier eingesehen werden: www.verwaltungsvorschriften-im-interne t.de/bsvwvbund_14032001_DokNr20110981762.htm). Bei der Antragsprüfung wurden keine Risiken festgestellt, die sich entscheidend auf die Förderungswürdigkeit ausgewirkt haben. Nach Abschluss wurden die Projekte einer vertieften Verwendungsnachweisprüfung unterzogen. Dabei wurden keine Hinweise auf eine nicht zweckmäßige Verwendung von Zuwendungsmitteln festgestellt.
Wurden infolge der Kritik des Bundesrechnungshofes interne Regelungen oder Prüfprozesse für die Vergabe von Fördermitteln geändert, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7057 wird verwiesen.