Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen Deutschland und seinen Nachbarstaaten

Drucksache 21/7829Antwortauf die Kleine Anfrage 21/747502.09.202620 Seiten36 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für VerkehrAußenpolitik und internationale BeziehungenVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Vertiefung der europäischen Integration und die verkehrspolitischen Zielstellungen zur Verlagerung von Personen- und Güterverkehr auf die Schiene gemäß Masterplan Schienenverkehr verlangen einen besonderen Schwerpunkt beim Ausbau der grenzüberschreitenden Eisenbahninfrastruktur. Deutschlands Lage im Herzen Europas erfordert besondere Anstrengungen und die Abstimmung mit insgesamt neun direkten Nachbarländern. Zwar hat Deutschland mit einigen Nachbarstaaten bereits vor Jahrzehnten Staatsverträge zum Ausbau grenzüberschreitender Strecken abgeschlossen, jedoch stockt der Ausbau wichtiger Strecken oder er geht nur sehr schleppend voran wie beispielsweise bei der Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel, die als Teil der wichtigen europäischen Nord-Süd-Magistrale auch die Funktion als Zulaufstrecke für die Neue Eisenbahn Alpentransversale (NEAT) übernimmt. Auch der Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zu unseren östlichen Nachbarn Polen und Tschechien hat nach Auffassung der Fragesteller nicht den notwendigen verkehrspolitischen Stellenwert.

Frage 1 + 2 Seite 1

1Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?

2Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr besteht der „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung“ vom 27. August 2008. Die damit verbundenen Maßnahmen auf deutscher Seite betreffen die Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau Lübeck–Puttgarden.

Frage 3 Seite 2

Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit dem Königreich Dänemark, wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige Vertragswerk beziehen?

Antwort

Nein.

Frage 4 Seite 2

Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus den mit dem Königreich Dänemark abgeschlossenen Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?

Antwort

Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahmen entsprechend der Vereinbarung umzusetzen.

Frage 5 Seite 2

Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit dem Königreich Dänemark vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind in Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens angeben), welche sind im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und geplante Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel des Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt worden (bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?

Antwort

Für die ABS/NBS Hamburg–Lübeck–Puttgarden wurden nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet folgende Beträge eingesetzt:

Tabelle auf Seite 2 · 1 Zeilen × 9 Spalten
201720182019202020212022202320242025
2501.1283.2383.32721.73235.76474.85570.45837.767

Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.

Frage 6 + 7 Seite 3

6Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?

7Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?

Antwort

Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen die folgenden Abkommen und Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen:

„Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Infrastruktur der Republik Polen über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindungen Berlin–Warschau (Warszawa) (C‑E 20) sowie Dresden–Breslau (Wroclaw) (E 30/C-E 30)“ vom 30. März 2003. Die damit verbundenen Maßnahmen auf deutscher Seite betreffen den Ausbau Berlin–Frankfurt (Oder) sowie die Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau Hoyerswerda– Grenze D/PL. Geregelt wird hier der Ausbau der Strecke Dresden–Görlitz– Breslau. Demgemäß wurden u. a. der Oberbau sowie die Leit- und Sicherungstechnik auf der Strecke Dresden–Görlitz erneuert. Genannt ist auch eine langfristige Elektrifizierung der Strecke.

„Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung“ vom 26. Februar 2008, geändert am 13. März 2020. Die damit verbundenen Maßnahmen betreffen die Eisenbahngrenzbrücken zwischen Deutschland und Polen (Oderbrücke bei Frankfurt, Neißebrücke bei Horka und den Neubau der Eisenbahnbrücke Küstrin-Kietz–Küstrin (PL)).

„Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutsch-polnische Grenze“ vom 14. November 2012. Geregelt ist hier u. a. die Kilometrierung der Strecken, dies betrifft auch Ausbauvorhaben wie beispielsweise ABS Angermünde–Grenze D/PL.

„Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Infrastruktur der Republik Polen über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin–Stettin (Szczecin)“ vom 20. Dezember 2013. Die damit verbundenen Maßnahmen auf deutscher Seite betreffen die Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau Angermünde–Grenze D/PL.

„Letter of Intent on the Cooperation in the Development of cross-border Rail and Road Connections (Railway Lines 408/409 Szczecin – PL/DE Border and A6 Motorway near Szczecin)[MB1.1]“, vom 1. Dezember 2025. Dieser sieht u. a. eine Unterstützung Deutschlands für Anträge der Republik Polen um EU-Mittel im Förderprogramm SAFE vor.

„Gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem Ministerium für Infrastruktur der Republik Polen und dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland über die Vernetzung, die Modernisierung und den Ausbau der Eisenbahnverbindungen zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland“ vom 16. Februar 2026. Die Vereinbarung sieht die kurz- und mittelfristige Optimierung bestehender Verbindungen und Projekte, eine Potenzialanalyse zur langfristigen Reduzierung von Fahrzeiten sowie Möglichkeiten der EU-Förderung im Zusammenhang mit. TEN-V vor. In der Vereinbarung sind keine über den Bedarfsplanvorhaben hinausgehenden Infrastrukturvorhaben festgehalten.

Frage 8 Seite 4

Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit der Republik Polen, wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige Vertragswerk beziehen?

Antwort

Nein.

Frage 9 Seite 4

Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus den mit der Republik Polen abgeschlossenen Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?

Antwort

Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort zu den Fragen 6 und 7 genannten Maßnahmen entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Aus Absichtserklärungen ergeben sich keine Verpflichtungen.

Frage 10 Seite 4

Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit der Republik Polen vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind in Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens angeben), welche sind im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und geplante Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel des Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt worden (bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?

Antwort

Für die ABS Angermünde–Grenze D/PL wurden in den Jahren 2020 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet).

Tabelle auf Seite 4 · 1 Zeilen × 6 Spalten
202020212022202320242025
25714.58333.00253.41941.0232.756

Für die ABS Berlin–Frankfurt (Oder)–Grenze D/PL wurden in den Jahren 2001 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet).

Tabelle auf Seite 5 · 10 Zeilen × 8 Spalten
20012002200320042005200620072008
38.2262.9136.42113.60218.14418.41933.89037.333
20092010201120122013201420152016
25.44313.86511.88422.02720.09220.97215.46318.738
20172018201920202021202220232024
25.20622.00019.2598.7466.5853.37511.43922.300
2025
45.622

Für die ABS Hoyerswerda–Horka–Grenze D/PL wurden in den Jahren 2010 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet)

Tabelle auf Seite 5 · 4 Zeilen × 8 Spalten
20102011201220132014201520162017
2091.5998.42121.76127.33524.82842.14073.410
20182019202020212022202320242025
57.28927.18015.4219.934011.6076.3011.709

Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.

Frage 11 + 12 Seite 5

11Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?

12Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen die folgenden Abkommen und Vereinbarungen zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik:

„Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin–Praha/Prag–Wien“ vom 7. Juni 1995. Die damit verbundene Ausbaumaßnahme umfasst den Ausbau der Bahnstrecke Berlin–Dresden.

„Gemeinsamen Absichtserklärung „Via Vindobona“ mit den Verkehrsministerien der Tschechischen Republik und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin–Praha– Wien“ vom Dezember 2020. Diese Vereinbarung stellt eine Ergänzung zur Vereinbarung von 1995 dar.

Die damit verbundenen Maßnahmen umfassen auf deutscher Seite den Ausbau der bestehenden Bahnstrecke auf eine Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h einschließlich der Errichtung und Erneuerung der als „Dresdner Bahn“ bekannten Strecke auf Berliner Stadtgebiet sowie den Bau einer Neubaustrecke für Mischverkehr mit einer Ausbaugeschwindigkeit von bis zu 200 km/h oder höher zwischen (Dresden–)Heidenau–Ústí nad Labem.

„Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Nürnberg–Praha/Prag“ vom 13. Oktober 1998. Die damit verbundene Ausbaumaßnahme umfasst auf der Ausbaustrecke Nürnberg–Marktredwitz–Hof/Grenze D/CZ die Elektrifizierung im Abschnitt Nürnberg–Schirnding–Grenze D/CZ.

„Absichtserklärung über die weiteren Planungen zur Entwicklung der Eisenbahnverbindungen zwischen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland“ vom 25. August 2017. Die damit verbundenen Maßnahmen umfassen den Ausbau Regensburg–Pilsen sowie den Neubau Dresden–Prag.

Für die Ausbaustrecke Nürnberg–Schwandorf–Furth im Wald–Grenze D/CZ hat die Deutsche Bahn AG die Planungen aufgenommen.

„Gemeinsame Absichtserklärung über die weiteren Planungen zur Entwicklung der Eisenbahnverbindungen zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland“ vom 13. Oktober 2023.

Frage 13 Seite 6

Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit der Tschechischen Republik, wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige Vertragswerk beziehen?

Antwort

Mit der gesicherten Finanzierung der NBS Dresden–Prag ist die Unterzeichnung eines Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Planung, den Bau und den Betrieb des Erzgebirgstunnels der Eisenbahnverbindung zwischen Dresden und Prag (Vertrag über den Erzgebirgstunnel) vorgesehen.

Frage 14 Seite 7

Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus den mit der Tschechischen Republik abgeschlossenen Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?

Antwort

Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort zu den Fragen 11 und 12 genannten Maßnahmen entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Aus Absichtserklärungen ergeben sich keine Verpflichtungen.

Frage 15 Seite 7

Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit der Tschechischen Republik vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind in Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens angeben), welche sind im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und geplante Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel des Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt worden (bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?

Antwort

Für die ABS Berlin–Dresden wurden in den Jahren 2001 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet).

Tabelle auf Seite 7 · 10 Zeilen × 8 Spalten
20012002200320042005200620072008
10.19730.86738.2357.314649.5170878
20092010201120122013201420152016
2.4973.8902.88911.7457.22016.14629.52056.581
20172018201920202021202220232024
104.07729.63726.10925.32120.53322.97332.41424.141
2025
2.736

Für das Vorhaben Knoten Berlin, Dresdner Bahn wurden in den Jahren 2018 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet).

Tabelle auf Seite 7 · 1 Zeilen × 8 Spalten
20182019202020212022202320242025
8.33418.30539.78366.512102.811117.56097.566422

Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.

Frage 16 + 17 Seite 7

16Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?

17Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?

Antwort

Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen die folgenden Abkommen und Vereinbarungen zwischen Deutschland und der Republik Österreich:

„Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin–Praha/Prag–Wien“ vom 7. Juni 1995.

„Gemeinsame Absichtserklärung „Via Vindobona“ mit den Verkehrsministerien der Tschechischen Republik und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin–Praha– Wien“ vom Dezember 2020. Diese Vereinbarung stellt eine Ergänzung zur Vereinbarung von 1995 dar.

Die damit verbundenen Maßnahmen umfassen auf deutscher Seite den Ausbau der bestehenden Bahnstrecke auf eine Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h einschließlich der Errichtung und Erneuerung der als „Dresdner Bahn“ bekannten Strecke auf Berliner Stadtgebiet sowie den Bau einer Neubaustrecke für Mischverkehr mit einer Ausbaugeschwindigkeit von bis zu 200 km/h oder höher zwischen (Dresden-)Heidenau–Ústí nad Labem.

„Gemeinsame Absichtserklärung über die Umsetzung des vorrangigen Vorhabens Nummer 1 Eisenbahnachse Berlin-Verona/Mailand-Bologna-Neapel-Messina-Palermo“ vom 18. Mai 2009. Die damit verbundenen Maßnahmen auf deutscher Seite umfassen den Ausbau des Brenner-Nordzulaufs.

„Vereinbarung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken im Donaukorridor Passau/Salzburg“ vom 22. November 1999. Die damit verbundenen Maßnahmen auf deutscher Seite sind Bestandteil der Ausbaustrecke Nürnberg–Passau.

„Vereinbarung zur Grenzbrücke bei Freilassing über die Saalach D/A“ vom 10. Juli 2007. Die damit verbundenen Maßnahmen auf deutscher Seite umfassen den Ausbau Freilassing–Grenze D/A. Die Strecke ist am 11. Dezember 2017 in Betrieb gegangen.

Zum Brennerkorridor wurden folgende Vereinbarungen zwischen Deutschland, Italien und Österreich geschlossen: „Memorandum von Udine“ vom 16. April 1989, „Memorandum „Brenner Transversale““ vom 31. Mai 1994 und „Vereinbarung der trilateralen Arbeitsgruppe zur Ausbaustrategie für die Eisenbahninfrastruktur im Brennerkorridor“ vom 26. September 2002.

„Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie der Republik Österreich über die koordinierten Planungen zum Ausbau der grenzüberschreitenden Schienenverbindung München–Rosenheim–deutsch/österreichische Grenze–Kundl/Radfeld– Innsbruck“ vom 15. Juni 2012. In dieser Vereinbarung verpflichten sich die Ministerien u. a. zu den erforderlichen Schritten zur Aufnahme und Fortführung der Planungen durch die zuständigen Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

„Gemeinsame Absichtserklärung über die Umsetzung gemeinsamer verkehrspolitischer und infrastruktureller Maßnahmen zur Realisierung des TEN-V Kernnetzkorridors Skandinavien–Mittelmeer“ vom 12. Juni 2018.

Frage 18 Seite 9

Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit der Republik Österreich, wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige Vertragswerk beziehen?

Antwort

Nein.

Frage 19 Seite 9

Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus den mit der Republik Österreich abgeschlossenen Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?

Antwort

Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort zu den Fragen 16 und 17 genannten Maßnahmen entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Aus Absichtserklärungen ergeben sich keine Verpflichtungen.

Frage 20 Seite 9

Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit der Republik Österreich vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind in Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens angeben), welche sind im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und geplante Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel des Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt worden (bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?

Antwort

Für den Ausbau Freilassing–Grenze D/A wurden in den Jahren 2012 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet).

Tabelle auf Seite 9 · 4 Zeilen × 8 Spalten
20122013201420152016201720182019
3651.204647.4019.7957.2012.4480
202020212022202320242025
0041911614

Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.

Frage 21 + 22 Seite 10

21Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?

22Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?

Antwort

Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen die folgenden Abkommen und Vereinbarungen zwischen Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft:

„Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentraversale (NEAT) in der Schweiz“ vom 6. September 1996. Die damit verbundenen Maßnahmen auf deutscher Seite umfassen den Ausbau Stuttgart–Singen, den viergleisigen Ausbau Karlsruhe–Basel, die Elektrifizierung Ulm–Lindau und den Ausbau München–Lindau.

„Gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der o. g. Zulaufstrecken zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)“ vom 22. Mai 2019. Die damit verbundenen Maßnahmen auf deutscher Seite umfassen auch Maßnahmen zur Leistungssteigerung auf der Rheintalbahn, die die Leistungsfähigkeit der Strecke für den Güterverkehr kurzfristig erhöhen sollen. Die entsprechenden Planungen sind angelaufen, u. a. Weichen-/Signalbaumaßnahmen in Offenburg.

Daneben gibt es folgende weitere Übereinkünfte:

„Vertrag zwischen dem Großherzogtum Baden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, betreffend die Weiterführung der badischen Eisenbahnen über schweizerisches Gebiet“ vom 27. Juli 1852.

„Staatsvertrag zwischen der Schweiz und dem Großherzogtum Baden betreffend die Verbindung der beidseitigen Eisenbahnen bei Singen und Konstanz“ vom 24. Mai 1873.

„Bekanntmachung Den Bau einer Eisenbahn Winterthur-Singen-Kreuzlingen-Constanz betreffend“ vom 5. Januar 1874.

„Staatsvertrag zwischen dem Großherzogtum Baden und der Schweiz, betreffend die Verbindung der beiderseitigen Eisenbahnen bei Schaffhausen und bei Stühlingen“ vom 21. Mai 1875.

„Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Bülach über Eglisau, Lottstetten, Jestetten und Neuhausen nach Schaffhausen“ vom 6. März 1891.

„Vereinbarung über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet“ vom 1. September 1953.

„Gesetz zu dem deutsch-schweizerischen Abkommen vom 5. Februar 1958 über den Grenz- und Durchgangsverkehr“ vom 1. Januar 1961.

„Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Juni 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt“ vom 1. August 1962.

„Vereinbarung zwischen dem zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufs zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) der Schweizerischen Eidgenossenschaft“ vom 25. August 2021.

Frage 23 Seite 11

Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige Vertragswerk beziehen?

Antwort

Nein.

Frage 24 Seite 11

Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus den mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossenen Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?

Antwort

Aus den Vereinbarungen ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen. Diese sind z. B. dem Abschluss einer darauf basierenden Finanzierungsvereinbarung des Bundes mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen vorbehalten.

Frage 25 Seite 11

Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind in Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens angeben), welche im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und geplante Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel des Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt worden (bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?

Antwort

Für die ABS/NBS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH wurden in den Jahren 2019 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet).

Tabelle auf Seite 12 · 1 Zeilen × 7 Spalten
2019202020212022202320242025
2.2613898524.21715.3199.3217.713

Für die ABS/NBS Karlsruhe–Basel wurden in den Jahren 1994 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet).

Tabelle auf Seite 12 · 10 Zeilen × 8 Spalten
19941995199619971998199920002001
134.909137.91587.24565.72478.21547.43663.80345.341
20022003200420052006200720082009
53.58059.43358.12354.03884.820101.76276.88897.299
20102011201220132014201520162017
33.48858.20154.67245.51541.79283.244116.997120.262
20182019202020212022202320242025
48.78978.22044.951180.828190.242301.890213.12110.186

Für die ABS München–Lindau–Grenze D/A wurden in den Jahren 2018 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet).

Tabelle auf Seite 12 · 1 Zeilen × 8 Spalten
20182019202020212022202320242025
47.30693.11770.71716.4702.7816.1351.57083

Für die ABS Ulm–Friedrichshafen–Lindau wurden in den Jahren 2018 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet)n

Tabelle auf Seite 12 · 1 Zeilen × 8 Spalten
20182019202020212022202320242025
18.85349.08264.28862.32621.5187.6122.232253

Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.

Frage 26 + 27 Seite 12

26Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?

27Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?

Antwort

Die Fragen 26 und 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen folgende Abkommen und Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik:

„Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Ausrüstung, Wohnungsbau und Verkehr der Französischen Republik über die Schnellbahnverbindung Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland“ vom 22. Mai 1992.

Die damit verbundenen prioritären Vorhaben in Deutschland betreffen den Nordast der POS Saarbrücken–Mannheim und den Südast Kehl–Appenweier mit der Rheinbrücke Kehl. Die Planungsstände der POS Nord und POS Süd können der Bundestagsdrucksache 19/21130 (Abschnitt B.4.1.16, S. 72 bis 75) entnommen werden.

„Abkommen vom 14. März 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Kehl“. Die Brücke ist fertiggestellt.

„Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“ (Vertrag von Aachen) vom 22. Januar 2019. Der Vertrag sieht im Artikel 16 vor, zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität zwischen beiden Ländern die bestehenden digitalen und physischen Netze, darunter die Eisenbahnverbindungen, besser miteinander zu verknüpfen.

Frage 28 Seite 13

Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit der Französischen Republik, wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige Vertragswerk beziehen?

Antwort

Nein.

Frage 29 Seite 13

Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus den mit der Französischen Republik abgeschlossenen Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?

Antwort

Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort zu den Fragen 26 und 27 genannten Maßnahmen entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Aus Absichtserklärungen ergeben sich keine Verpflichtungen.

Frage 30 Seite 14

Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit der Französischen Republik vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind in Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens angeben), welche sind im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und geplante Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel des Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt worden (bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?

Antwort

Für die ABS Ludwigshafen–Saarbrücken (POS Nord) wurden in den Jahren 1994 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet).

Tabelle auf Seite 14 · 10 Zeilen × 8 Spalten
19941995199619971998199920002001
3.92942853203.8378.65613.74726.750
20022003200420052006200720082009
36.31733.34212.3647.48622.65640.00141.7526.972
20102011201220132014201520162017
20.75915.44139.53944.20039.89128.30628.47128.180
20182019202020212022202320242025
27.06312.94253709407.89423.21417.702

Für die ABS Kehl–Appenweier (POS Süd) wurden in den Jahren 2008 bis 2018 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet).

Tabelle auf Seite 14 · 4 Zeilen × 8 Spalten
20082009201020112012201320142015
6.63923.6958.4843.41302.4677820
201620172018
01.6791.580

Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.

Frage 31 + 32 Seite 14

31Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?

32Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?

Antwort

Die Fragen 31 und 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg besteht das „Regierungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahnverbindung Trier–Luxemburg“ vom 29. Oktober 2012. Der darauf basierende Ausbau der ABS Koblenz–Trier–Luxemburg wurde 2014 abgeschlossen.

Frage 33 Seite 15

Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit dem Großherzogtum Luxemburg, wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige Vertragswerk beziehen?

Antwort

Nein.

Frage 34 Seite 15

Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus den mit dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossenen Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?

Antwort

Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort zu den Fragen 31 und 32 genannten Maßnahmen entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Aus Absichtserklärungen ergeben sich keine Verpflichtungen.

Frage 35 Seite 15

Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit dem Großherzogtum Luxemburg vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind in Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens angeben), welche sind im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und geplante Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel des Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt worden (bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?

Antwort

Für die ABS Koblenz–Trier–Luxemburg wurden in den Jahren 2013 bis 2020 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet).

Tabelle auf Seite 15 · 1 Zeilen × 8 Spalten
20132014201520162017201820192020
2.0097.1771.2431.96045840168
Frage 36 + 37 Seite 15

36Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen derzeit, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?

37Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?

Antwort

Die Fragen 36 und 37 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien besteht die „Resolution des Europäischen Verkehrsministerrates zur Schienenverbindung Paris–Brüssel–Köln– Frankfurt– Amsterdam (PBKAL“) vom 21. November 1989. Die damit verbundenen prioritären Vorhaben betreffen auf deutscher Seite die ABS Köln–Aachen im Ausbauabschnitt II (Düren–Aachen).

Frage 38 Seite 16

Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit dem Königreich Belgien, wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige Vertragswerk beziehen?

Antwort

Die Bundesregierung favorisiert den Abschluss einer trilateralen Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien sowie dem Königreich Niederlande zum Projekt „Rhein-Ruhr-Rail-Connection“ (3RX). Dies betrifft die „ABS Grenze NL/D– KaldenkircheMönchengladbacRheydt-Odenkirchen“. Voraussetzung ist eine Einigung zwischen dem Königreich Belgien und dem Königreich Niederlande.

Frage 39 Seite 16

Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus den mit dem Königreich Belgien abgeschlossenen Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?

Antwort

Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort zu den Fragen 36 und 37 genannten Maßnahmen entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Aus Absichtserklärungen ergeben sich keine Verpflichtungen.

Frage 40 Seite 16

Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit dem Königreich Belgien vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind in Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens angeben), welche im sind Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und geplante Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel des Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt worden (bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?

Antwort

Für die ABS Köln–Aachen, Ausbauabschnitt II (Düren–Aachen) wurden in den Jahren 2016 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet).

Tabelle auf Seite 17 · 4 Zeilen × 8 Spalten
20162017201820192020202120222023
10702.13310.87420.69311.6229.8648.544
20242025
2.848469

Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.

Frage 41 + 42 Seite 17

41Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?

42Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?

Antwort

Die Fragen 41 und 42 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande die „Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Verkehr und öffentliche Arbeiten des Königreichs der Niederlande über die Verbesserung des deutsch-niederländischen Schienengüter- und Personenverkehrs“ vom 31. August 1992. Der damit verbundene Ausbau umfasst den dreigleisigen Ausbau Oberhausen–Emmerich–Grenze D/NL.

Weiterhin besteht seit 2019 eine gemeinsame Absichtserklärung (Joint Declaration of Intent on Rail Freight Transport–JDoI) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Förderung des Schienengüterverkehrs vom 9. April 2019. Sie nennt insbesondere den Ausbau der Strecke Emmerich–Oberhausen, die infrastrukturellen Voraussetzungen für 740‑Meter-Güterzüge sowie die Einführung von ERTMS/ETCS; rechtlich bindende finanzielle Verpflichtungen begründet sie nicht. Die im Rahmen der JDoI bestehende Zusammenarbeit soll durch eine neue Ressortvereinbarung strukturiert werden.

Frage 43 Seite 18

Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit dem Königreich der Niederlande, wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige Vertragswerk beziehen?

Antwort

Die Bundesregierung beabsichtigt, die bisher im Rahmen der JDoI bestehende Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande neu zu strukturieren und hierfür eine Gemeinsame Erklärung abzuschließen, die die bisherige JDoI fortentwickeln soll. Die Vorbereitungen laufen derzeit.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.

Frage 44 Seite 18

Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland aus den mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossenen Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?

Antwort

Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort zu den Fragen 41 und 42 genannten Maßnahmen entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Aus Absichtserklärungen ergeben sich keine Verpflichtungen.

Frage 45 Seite 18

Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit dem Königreich der Niederlande vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind in Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens angeben), welche sind im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und geplante Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel des Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt worden (bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?

Antwort

Für die ABS Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen wurde in den Jahren 2005 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet).

Tabelle auf Seite 18 · 7 Zeilen × 8 Spalten
20052006200720082009201020112012
10.18414.720013713.5819.1746.45117.228
20132014201520162017201820192020
9.8093.5121.02012.190192.52415.28719.933
20212022202320242025
23.08730.79351.82771.858335

Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.