Schutzstatus von Biosphärenreservaten

Drucksache 21/7892Antwortauf die Kleine Anfrage 21/770207.09.20264 Seiten12 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitUmwelt
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Derzeit novelliert das Land Brandenburg die Verordnung des UNESCO-Biosphärenreservats (UNESCO = United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) Schorfheide-Chorin (www.nordkurier.de/regional/uckerma rk/verordnung-fuer-schutzgebiet-stammt-noch-aus-der-ddr-und-soll-nun-erneu ert-werden-4253616). Als Biosphärenreservat ist es Teil des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (Man and Biosphere [MAB]; vgl. www.unesco.de/staette/schorfheide-chorin/). Dieser besondere Status und die anstehende Novelle dürfen sich dabei nicht widersprechen, sonst ist zu befürchten, dass mit der Novellierung der Verordnung der UNESCO-Status des Biosphärenreservats verloren geht.

Frage 1 Seite 1

Wann erfolgten die letzten Reviews des MAB-Komitees (vgl. www.bf n.de/das-deutsche-mab-nationalkomitee) der deutschen Biosphärenreservate, und mit welchem Ergebnis (bitte entsprechend aufschlüsseln)?

Antwort

Die Überprüfung der UNESCO-Biosphärenreservate erfolgt für jedes Biosphärenreservat individuell im Zehn‑Jahresrhythmus.

Alle Biosphärenreservate haben diese Überprüfungen bestanden.

Tabelle auf Seite 1, 2 · 16 Zeilen × 2 Spalten
UNESCO-Biosphärenreservat (BR)Jahr der Überprüfung (Einreichung bei der UNESCO)
BR Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft2016, nächste Überprüfung läuft
BR Flusslandschaft Elbe2017
BR Thüringer Wald2018
BR Schwäbische Alb2019
BR Bliesgau2019
BR Schaalsee2020
BR Pfälzerwald/Nordvogesen (international mit Frankreich und national)2021
BR Berchtesgaden2022
BR Spreewald2022
BR Schorfheide-Chorin2022
BR Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen2022 (Erweiterungsantrag)
BR Hamburgisches Wattenmeer2022
BR Niedersächsisches Wattenmeer2022 (Erweiterungsantrag)
BR Südost-Rügen2023
BR Rhön2024
BR Schwarzwalderste Überprüfung in 2027
Frage 2 Seite 2

Sieht die Bundesregierung derzeit bei einem deutschen Biosphärenreservat ein Risiko für den Verlust des UNESCO-Status, und wenn ja, bei welchem?

Antwort

Nein, die Bundesregierung sieht derzeit kein Risiko für den Verlust des UNESCO-Status bei einem deutschen Biosphärenreservat. Eine etwaige Beurteilung obliegt zudem dem MAB-Nationalkomitee.

Frage 3 Seite 2

Wie schätzt die Bundesregierung die mögliche landesrechtliche Absenkung von Schutzstandards auf die Anerkennung eines Biosphärenreservats ein?

Antwort

Derartige Fragen und Bewertungen erfolgen durch das MAB-Nationalkomitee und letztlich durch den Internationalen Koordinierungsrat des UNESCO-MAB-Programms im Rahmen der periodischen Überprüfungen der UNESCO-Biosphärenreservate. Das MAB-Nationalkomitee verwendet bei der Überprüfung die nationalen Kriterien (www.bfn.de/sites/default/files/2025-11/2025-national e-kriterien-deutsche-UNESCO-biosph%C3%A4renesrevate-pac.pdf). Mit Bezug auf die rechtliche Sicherung wird auf Kriterium 8 verwiesen.

Frage 4 Seite 2

Hat die Bundesregierung als Vertragspartner der UNESCO Kenntnis von den Plänen zur Novellierung der Biosphärenreservatsverordnung für Schorfheide-Chorin?

Antwort

Die Bundesregierung hat Kenntnis darüber, dass für die Verordnung über das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin eine Novellierung geplant ist. Ein Entwurf der novellierten Schutzgebietsverordnung liegt der Bundesregierung nicht vor.

Frage 5 Seite 2

Kann eine Novelle der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannten Verordnung mit einer möglichen Absenkung des Schutzniveaus zu einer nicht turnusgemäßen Zwischenevaluierung durch das MAB-Nationalkomitee führen?

Antwort

Die Zeiträume für die periodischen Überprüfungen der UNESCO-Biosphärenreservate sind seitens der UNESCO vorgegeben, eine nicht turnusgemäße Zwischenüberprüfung gibt es nicht.

Frage 6 Seite 3

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob sich eine mögliche zukünftige Erleichterung von Bauvorhaben im Außenbereich im Abstand von bis 300 m von Siedlungsrändern ohne naturschutzfachliche Prüfung bzw. Genehmigung und somit eine verstärkte Zersiedlung der Kulturlandschaft auf den UNESCO-Status des Biosphärenreservats auswirken könnte, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Nein, die Bundesregierung hat sich keine Auffassung zu dieser Frage gebildet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 7 + 8 Seite 3

7Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, welche Folgen für die Biodiversität eine mögliche Streichung oder Einschränkung des bisher verankerten Leitbilds einer ökologischen Landnutzung in der Schutzverordnung haben könnte, was zu einem hohen Anteil von 70 Prozent Ökolandbau im Biosphärengebiet sowie zu einer Steigerung der Feldvogelpopulation beigetragen hat (vgl. www.riffreporter.de/de/umwelt/brandenburg-naturschutz-gefahr-entbuerokratisierung-biosph aerenreservat), und wenn ja, wie lautet diese?

8Welche Vorteile für die Realisierung von Naturschutzvorhaben bietet ein Vorkaufsrecht für gemeinnützige Stiftungen für Flächen in Naturschutzgebieten, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, welche möglichen Folgen eine Abschaffung dieses Vorkaufsrechts im Biosphärenreservat Schorfheide generell haben könnte, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Nein, die Bundesregierung hat sich keine Auffassung zu diesen Fragen gebildet.

Frage 9 Seite 3

Inwieweit ist es mit den Anforderungen der UNESCO an ein Biosphärenreservat konform, wenn die in der bisherigen Verordnung verankerten Gebote und Verbote gegebenenfalls zu Entwicklungszielen heruntergestuft werden?

Antwort

Es obliegt dem MAB-Nationalkomitee und letztlich dem Internationalen Koordinierungsrat des UNESCO-MAB-Programms, dies jeweils im Rahmen der periodischen Überprüfung der UNESCO-Biosphärenreservate zu bewerten.

Frage 10 Seite 3

Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Novellierungsvorhaben bei Biosphärenreservatsverordnungen, und wenn ja, welche?

Antwort

Im Jahr 2026 wurden die Verordnungen der Biosphärenreservate Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und Schwäbische Alb novelliert. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Kenntnis von weiteren Novellierungsvorhaben bei Biosphärenreservatsverordnungen.

Frage 11 Seite 3

Wie groß ist die aktuelle Planstellenzahl in der MAB-Geschäftsstelle (Bundesamt für Naturschutz [BfN]) für die Betreuung und Evaluierung der Biosphärenreservate, sind hier Änderungen geplant, und wenn ja, welche?

Antwort

Die MAB-Geschäftsstelle ist im Bundesamt für Naturschutz (BfN) in der Abteilung I 2 „Gesellschaft, Ökonomie und Internationaler Naturschutz“ und dort im Fachgebiet I 2.4 „Internationaler Naturschutz“ angesiedelt. Die Geschäftsführung wird durch die Abteilungsleiterin wahrgenommen. Des Weiteren arbeiten zwei Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle mit. Anlassbezogen arbeiten weitere Fachgebiete zu. Änderungen sind nicht geplant.

Frage 12 Seite 4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den regionalwirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Effekten der deutschen Biosphärenreservate vor?

Antwort

Im Rahmen mehrerer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hat das Bundesamt für Naturschutz die regionalökonomischen Effekte des Tourismus für alle deutschen Biosphärenreservaten, d. h. auch für das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, untersucht. Die Ergebnisse sind hier veröffentlicht: www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-667-regionaloekonomische-effekte-de s-tourismus.

Frage 13 Seite 4

Hat die Bundesregierung eine Bewertung der möglichen volkswirtschaftlichen Folgen eines Verlusts des UNESCO-Status des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Nein, die Bundesregierung hat keine Bewertung der möglichen volkswirtschaftlichen Folgen eines Verlusts des UNESCO-Status des Biosphärenreservats Schorfheide Chorin vorgenommen.