Vorbemerkung der Bundesregierung
Über die Möglichkeit der Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Empfänger entscheiden die jeweils fördernden Ressorts in eigener Verantwortung. Zur Beantwortung der Frage ist daher eine Ressortabfrage durchgeführt worden, mit der die Fragen durch die einzelnen betroffenen Ressorts entsprechend beigefügter Anlagen* für ihren Geschäftsbereich beantwortet wurden. Die übrigen Ressorts der Bundesregierung haben Fehlanzeige gemeldet oder es erfolgte keine Beantwortung.
1. Welche in Deutschland ansässigen oder aktiven NGOs unterstützte der Bund in den Jahren 2024 und 2025 (und, soweit verfügbar, im Jahr 2026) unmittelbar oder mittelbar wie beispielsweise durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf in maschinenlesbarer Form nach Einzelplänen und Jahren mit Angabe zur obersten Bundesbehörde bzw. zum mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindlichen Unternehmen, zum Förderzeitraum, zur Förderhöhe in T Euro, mit Angabe zur institutionellen Förderung bzw. Projektförderung, orientiert an den Angaben in der Tabelle in den Anlagen 2 der Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/7884 und 20/8838, auflisten)?
Es besteht keine allgemeingültige Definition einer Nichtregierungsorganisation (im Englischen „Non-Governmental Organisation“ bzw. kurz „NGO“). Die Auslegung des Begriffs sowie die Einschätzung im konkreten Einzelfall obliegt den Ressorts (nähere Angaben in der Anlage*).
Vorbemerkung der Fragesteller
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind nichtstaatliche Organisationen, also sämtliche Organisationen, die nicht direkt den staatlichen Institutionen zuzuordnen sind. Hierzu zählen beispielsweise Gewerkschaften, Stiftungen, Kirchen, Bürgerinitiativen, Arbeitgeberverbände und Vereine. Als zivilgesellschaftliche Interessenverbünde sind sie nicht öffentlich mandatiert. Gleichwohl werden sie durch den Bund finanziert und gefördert, teilweise in Form von institutioneller Förderung, teilweise projektbezogen. Ferner erfolgt die Förderung teilweise unmittelbar durch den Bund und teilweise mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen.
Die Bundesregierung hat in mehreren Antworten auf Kleine Anfragen eine Auflistung der Förderempfänger in den Jahren 2022 und 2023, getrennt nach oberster Bundesbehörde (Bundesministerium, Einzelplan, Kapitel, Titel) bzw. dem mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindlichen Unternehmen wie beispielsweise der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH oder Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH, nach Bezeichnung der in Deutschland ansässigen oder aktiven NGO (vollständige Bezeichnung), nach Förderhöhe (Ist) in Tausend Euro (T Euro), der Art der Förderung (Institutionelle oder Projektförderung) sowie nach Förderzeitraum, bereits zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 2 zu Bundestagsdrucksache 20/7884; vgl. auch die ergänzenden Angaben in Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8838). Teilweise wurden auch die Empfänger für die Jahre 2020, 2021 und 2024 (Soll) angegeben (vgl. Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu)).
Die Fragesteller möchten gerne, zwecks Transparenz, eine Aktualisierung der Ist-Zahlen für die Jahre 2024 und 2025 sowie, soweit vorhanden, die Soll-Zahlen für 2026 erfragen (vgl. Anlage 2 zu Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu)).
vom 9. September 2026 übermittelt.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Über die Möglichkeit der Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Empfänger entscheiden die jeweils fördernden Ressorts in eigener Verantwortung. Zur Beantwortung der Frage ist daher eine Ressortabfrage durchgeführt worden, mit der die Fragen durch die einzelnen betroffenen Ressorts entsprechend beigefügter Anlagen* für ihren Geschäftsbereich beantwortet wurden. Die übrigen Ressorts der Bundesregierung haben Fehlanzeige gemeldet oder es erfolgte keine Beantwortung.
1. Welche in Deutschland ansässigen oder aktiven NGOs unterstützte der Bund in den Jahren 2024 und 2025 (und, soweit verfügbar, im Jahr 2026) unmittelbar oder mittelbar wie beispielsweise durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf in maschinenlesbarer Form nach Einzelplänen und Jahren mit Angabe zur obersten Bundesbehörde bzw. zum mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindlichen Unternehmen, zum Förderzeitraum, zur Förderhöhe in T Euro, mit Angabe zur institutionellen Förderung bzw. Projektförderung, orientiert an den Angaben in der Tabelle in den Anlagen 2 der Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/7884 und 20/8838, auflisten)?
Es besteht keine allgemeingültige Definition einer Nichtregierungsorganisation (im Englischen „Non-Governmental Organisation“ bzw. kurz „NGO“). Die Auslegung des Begriffs sowie die Einschätzung im konkreten Einzelfall obliegt den Ressorts (nähere Angaben in der Anlage*).
PDF-Seiten 3–92 (90 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen