Einsatz von Bundesmitteln für das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen - Standortentscheidung, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle öffentlicher Förderung

Drucksache 21/7974Antwortauf die Kleine Anfrage 21/773910.09.202612 Seiten25 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernKultur
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss am 13. November 2025 mit der Mehrheit der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, das Oberschlesische Landesmuseum (OSLM) in Ratingen mit 870 000 Euro für die Erneuerung seiner Dauerausstellung zu fördern. Die Mittel sind für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vorgesehen. Grundlage war dabei offenbar ein Konzept des Museums für die Neugestaltung der Dauerausstellung zwecks Attraktivitätssteigerung und Modernisierung seines Standorts (vgl. Oberschlesisches Landesmuseum | Klare Entscheidung für Ratingen: Bundesmittel sichern Zukunft des Oberschlesischen Landesmuseums). Diese Entscheidung kam für Beobachter durchaus überraschend, denn einerseits hatte sich der Bund 2001, also nur kurz nach der Eröffnung im Jahre 1998, aus der Förderung zurückgezogen und auch der private Betreiber des OSLM, die 1970 in Bonn gegründete Stiftung Haus Oberschlesien, hatte sich kurz vor der Förderentscheidung noch für eine Verlagerung des Museumsbetriebs von Ratingen und eine Eingliederung in das Ruhrmuseum in Essen ausgesprochen.

Der Standort und die zukünftige Ausrichtung des Oberschlesischen Landesmuseums sind seit Jahrzehnten Gegenstand öffentlicher, fachpolitischer und haushaltspolitischer Diskussionen. Bereits der Bundesrechnungshof stellte in seinem Bericht aus dem Jahr 1997 erhebliche strukturelle Mängel der Standortentscheidung fest, verwies insbesondere auf dauerhaft geringe Besucherzahlen und vermochte das gestiegene Bundesinteresse an dem Neubau nicht zu erkennen. Diese Einschätzung führte nach einer Evaluierung im Jahr 2001 zum Ausstieg des Bundes aus der institutionellen Förderung der Stiftung, wovon auch der Museumsbetrieb betroffen war.

In der Folge übernahm das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) die institutionelle Finanzierung des Betriebs des Oberschlesischen Landesmuseums; die Stiftung Haus Oberschlesien blieb Zuwendungsnehmerin. Eine nachhaltige strukturelle Konsolidierung des Museumsbetriebs wurde jedoch auch in den darauffolgenden Jahren nicht erreicht.

Im Jahr 2024 traten die bekannten strukturellen Defizite erneut offen zutage. In der regionalen und überregionalen Berichterstattung wurde wiederholt auf stagnierende bzw. niedrige Besucherzahlen, einen erheblichen baulichen Investitionsbedarf an den Immobilien sowie auf einen strukturell unter Druck geratenen Museumshaushalt hingewiesen. Vor diesem Hintergrund wurden alternative Entwicklungsperspektiven für eine zukunftsfähige Ausrichtung des Museums diskutiert. Nach übereinstimmenden Medienberichten verliefen insbesondere Gespräche mit der Stiftung Zollverein in Essen, auf Vermittlung des Landes NRW, konstruktiv und eröffneten die Möglichkeit, das Museum in einen kulturell, bildungspolitisch und touristisch deutlich stärker frequentierten Standort zu integrieren.

Diese Überlegungen fanden nach Presseangaben auch innerhalb der Trägerstrukturen des Museums Unterstützung. Sowohl der Vorstand der Stiftung Haus Oberschlesien als auch der Stifter, die Landsmannschaft der Oberschlesier e. V. (Bundesverband), sollen sich mehrheitlich bzw. einstimmig für eine Verlagerung des Museums nach Essen ausgesprochen haben. Als Gründe wurden insbesondere die angespannte wirtschaftliche Lage der Trägerstiftung, der erhebliche Sanierungs- und Investitionsbedarf am bisherigen Standort sowie fortbestehende strukturelle Defizite benannt.

In der „Rheinischen Post“ (RP; Ausgabe Ratingen vom 10. Juni 2025) wurde zudem über einen „erheblichen Finanzskandal“ aufgrund von Unregelmäßigkeiten in der Haushaltsführung des Museums berichtet, der seit 2019 aufgearbeitet werde und bis heute andauernde staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber zur Folge haben soll. Diese Vorgänge werfen grundlegende Fragen zur Kontrolle der Verwendung öffentlicher Mittel, zur Verantwortung privater Trägerstrukturen sowie zur Rolle des Bundes bei der Finanzierung kultureller Einrichtungen auf.

Am 14. Juli 2025 beschloss der Stiftungsvorstand der Trägerstiftung des OSLM mit 3 : 2 Stimmen, den Museumsbetrieb in Ratingen zum 31. Dezember 2025 einzustellen (vgl. https://landsmannschaft-schlesien.de/neuigkeiten-z um-oberschlesischen-landesmuseum/) und nach Essen zu verlagern. Die Landsmannschaft der Oberschlesier e. V. (Bundesverband) schloss sich dem Votum an. Ausweislich öffentlicher Medienberichterstattung fanden in der Folgezeit Gespräche von Vertretern der CDU/CSU-Gruppe der Vertriebenen und der Bundesregierung mit Stiftungsgremien und der Landesregierung NRW statt. Im September 2025 beschloss der Vorstand der Trägerstiftung erneut grundsätzlich die Bereitschaft, die Verlagerung des Museumsbetriebs nach Essen zu vollziehen, getragen von der Zustimmung der Landsmannschaft der Oberschlesier als Stifterin. Lediglich der Stiftungsrat äußerte, die Stiftung habe keine problematische finanzielle Situation und es gebe keinen kurz- oder mittelfristigen Sanierungsbedarf am Standort Ratingen. Das entsprechende Veto des Stiftungsrates soll der Vorstand allerdings zurückgewiesen haben.

Vor diesem Hintergrund ist die medial als „Rettung“ dargestellte Entscheidung der Bundesregierung, das OSLM erneut mit erheblichen Bundesmitteln zu unterstützen und faktisch am bisherigen Standort festzuhalten, aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in besonderem Maße erklärungsbedürftig. Dies gilt insbesondere angesichts der fortbestehenden strukturellen Probleme, der bekannten wirtschaftlichen Risiken sowie der Tatsache, dass selbst die privaten Trägerstrukturen zwischenzeitlich eine alternative Standortlösung als vorzugswürdig erachtet haben. Zumal offenbar wird, dass die bauliche und strukturelle Debatte mit der Förderentscheidung nicht vom Tisch ist. Wie die „Rheinische Post“ berichtete, soll vor einem Mitteleinsatz des Bundes zur Modernisierung der Dauerausstellung „zunächst das Gebäude selbst unter die Lupe genommen werden.“ Dies ginge aus einer Mitteilung der Stiftung Haus Oberschlesien hervor, „nachdem BdV-Präsident [BdV = Bund der Vertriebenen] Stephan Mayer MdB [Mitglied des Deutschen Bundestages] das Haus besucht hat“ (RP vom 20. Juli 2026). Auch eine Machbarkeitsstudie müsse erst noch erarbeitet werden (ebd.).

Am 20. Februar 2026 berichtete die „Rheinische Post“, dass es zwischen Stiftungsvorstand und OSLM, aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen über die Ausrichtung des Museums, zu einem Zerwürfnis gekommen ist. Laut eigener Satzung ist die Stiftung nie angetreten, um ein Museum zu betreiben. Stattdessen soll sie sich an einem Standort […] „zu einem europäischen Kultur- und Begegnungszentrum weiterentwickeln.“ (zit. nach: RP vom 20. Februar 2026).

Mit Bescheid vom 2. Juli 2026 hat zudem die Bezirksregierung Düsseldorf die Streichung einer Schlüsselstelle des OSLM beschlossen: Künftig werden die Personalkosten der Stelle für Digitalisierung und Bestandssicherung im OSLM nicht mehr im Rahmen der institutionellen Förderung übernommen (vgl. https://unser-ratingen.com/mein-ratingen/aktuelles/rueckschlag-fuer-kult urerbe-land-streicht-digitalisierungsstelle-am-museum-in-hoesel-id2562).

Die Entscheidung der Bundesregierung scheint sich nach Ansicht der Fragestellenden, nach dem Wechsel der Zuständigkeit vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hin zum Bundesministerium des Innern (BMI) mit Antritt der aktuellen Bundesregierung, aber einzureihen in eine generelle neue Linie hin zu einer verstärkten Förderung von kulturellen Einrichtungen im Rahmen des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG), deren Haushaltsansätze im Bundesregierungsentwurf für den Haushaltsentwurf 2027 allesamt erhöht werden.

Frage 1 Seite 3

Welche konkreten neuen tatsächlichen oder rechtlichen Erkenntnisse haben die Bundesregierung dazu veranlasst, von der kritischen Bewertung des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 1997 (vgl. Bundestagsdrucksache 13/8550) abzuweichen und erneut erhebliche Bundesmittel für das Oberschlesische Landesmuseum bereitzustellen?

Antwort

Die Bereitstellung der Bundesmittel für das Oberschlesische Landesmuseum (OSLM) geht auf die Entscheidung des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages am 13. November 2025 zurück (Bereinigungssitzung).

Frage 2 Seite 3

In welcher Höhe wurden seit dem erneuten Einstieg des Bundes Bundesmittel für das Oberschlesische Landesmuseum bewilligt oder in Aussicht gestellt (bitte nach Haushaltsjahren, Förderinstrumenten und Titeln aufschlüsseln)?

Antwort

Für das Haushaltsjahr 2026 wurden 305 000 Euro und für das Haushaltsjahr 2027 565 000 Euro als Projektförderung aus Kapitel 0603, Titel 893 72 zweckgebunden für die Herrichtung der Dauerausstellung in Aussicht gestellt.

Frage 3 Seite 3

Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Einsatz erheblicher Bundesmittel für eine kulturelle Einrichtung in privater Trägerschaft, deren wirtschaftliche Tragfähigkeit und der Standort seit Jahrzehnten öffentlich, selbst vom Land Nordrhein-Westfalen, in Zweifel gezogen werden?

Antwort

Die Mittel sollen ausschließlich für die Neugestaltung der Dauerausstellung bereitgestellt werden. Im Zusammenhang mit der Bewilligung werden die rechtlichen Grundlagen überprüft.

Frage 4 Seite 3

Wieso blieb bei der Förderentscheidung der Bundesregierung die Tatsache offenbar unberücksichtigt, dass sich der Vorstand der privaten Trägerstiftung sowie die Stifterin selbst öffentlich für eine alternative Standortlösung ausgesprochen hatten?

Antwort

Es handelt sich um eine Inaussichtstellung der Mittel des Deutschen Bundestages, die die Bundesregierung administrativ umzusetzen hat. Eine Förderentscheidung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

Frage 5 Seite 4

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob das OSLM langfristig an einem zentralen Standort in Nordrhein-Westfalen untergebracht werden kann oder untergebracht werden sollte, wenn ja, von wem wurde diese Prüfung unternommen, welches Ergebnis hatte sie, und inwieweit ist dieses Prüfungsergebnis in die Entscheidung einer Bundesförderung am Standort Ratingen eingeflossen?

Antwort

Die Bundesregierung war bei der Prüfung eines zentralen Standorts in Nordrhein-Westfalen nicht einbezogen.

Frage 6 Seite 4

Lag der Bundesregierung vor der Entscheidung zur Bewilligung einer Förderung des OSLM ein Gutachten über den Zustand des Museumsgebäudes vor, wenn ja, von wem wurde es durchgeführt, und zu welchem Ergebnis kam es?

Antwort

Die Bundesregierung war vor der Entscheidung zur Bewilligung einer Förderung nicht einbezogen und es lag ihr kein Gutachten vor. Die Bundesregierung hat Kenntnis, dass derzeit der bauliche Zustand des Museumsgebäudes im Rahmen eines Werterhaltungsgutachtens untersucht wird.

Frage 7 Seite 4

Lag der Bundesregierung vor der Entscheidung zur Bewilligung einer Förderung des OSLM ein Konzept zur Neugestaltung der Dauerausstellung im OSLM samt thematischer Gliederung und Kostenkalkulation vor, wenn ja, von wem wurde es zu welchem Zeitpunkt erstellt, mit welchen Kosten wird darin kalkuliert, und erfolgte auf dieser Grundlage bereits eine entsprechende Antragstellung beim Bund und Land?

Antwort

Der Bundesregierung lag ein solches Konzept vor der parlamentarischen Entscheidung zur Förderung des OSLM nicht vor.

Frage 8 Seite 4

Wurde der wissenschaftliche Beirat, der die Konzeption begleiten sollte, bereits gegründet, wenn ja, wann ist dies geschehen, wer gehört ihm an, wenn nein, warum nicht, und hält die Bundesregierung seine Einsetzung vor einer Mittelvergabe für erforderlich (bitte begründen)?

Antwort

Nach Auskunft der Museumsleitung ist ein wissenschaftlicher Beirat für die Neukonzeption der Dauerausstellung bislang noch nicht formell eingesetzt worden, aber grundsätzlich vorgesehen. Von einer formellen Einsetzung wurde bislang mit Blick auf die derzeit laufende grundlegende Neuordnung der Stiftungsstrukturen und Satzung abgesehen. Wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind, soll im Anschluss der Beirat die Konzeption der Dauerausstellung fachlich und wissenschaftlich begleiten. Die Bundesregierung begrüßt die Beteiligung eines wissenschaftlichen Beirats vor der Mittelvergabe.

Frage 9 + 10 Seite 4

9Welche Erkenntnisse lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt der maßgeblichen Beschlussfassung zur wirtschaftlichen Lage, zum Sanierungsbedarf sowie zur strukturellen Finanzierung des Museums und seiner Trägerstiftung vor, und wie erklärt sich die Bundesregierung die unterschiedliche Einschätzung von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat in der Sache?

10Auf welcher fachlichen, wirtschaftlichen oder kulturpolitischen Grundlage kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass der Museumsbetrieb am Standort Ratingen langfristig tragfähig ist?

Antwort

Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung ist seit mehreren Jahren nicht mehr an der Finanzierung des Oberschlesischen Landesmuseums beteiligt und in den Gremien vertreten. Für die Berufungsperiode 2023 bis 2027 hat die Bundesregierung keine Vertretung in den Stiftungsrat entsandt und ihren Sitz im Stiftungsrat ruhen gelassen. Der Bundesregierung lagen keine konkreten Erkenntnisse zum Zeitpunkt der maßgeblichen Beschlussfassung vor, sie kann sich daher zu den Einschätzungen von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand nicht äußern.

Frage 11 Seite 5

Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und bzw. oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien haben im Vorfeld der Förderentscheidung mit Vertretern der Stiftung Haus Oberschlesien und des OSLM stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Thema aufführen)?

Antwort

Am 11. September 2025 führte der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, im Oberschlesischen Landesmuseum in Ratingen ein Gespräch mit dem Museumsdirektor Dr. David Skrabania sowie dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Haus Oberschlesien, Sebastian Wladarz, über die Neukonzeption der Dauerausstellung des Museums.

Frage 12 Seite 5

Inwieweit liegt ein gestiegenes Bundesinteresse an der Förderung des Museumsbetriebs der Stiftung Haus Oberschlesien durch das Bundesministerium des Innern vor, das die Wiederaufnahme der Finanzierung rechtfertigte?

Antwort

Eine Förderung des Museumsbetriebs ist nicht vorgesehen. Es handelt sich um eine einmalige Projektförderung zur Herrichtung der Dauerausstellung.

Frage 13 Seite 5

Mit welchen konkreten Kontroll-, Auflagen- oder Sanktionsmechanismen stellt die Bundesregierung sicher, dass die eingesetzten Bundesmittel den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit entsprechen?

Antwort

Wie bei allen Förderungen üblich muss das OSLM gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) wirtschaftlich und sparsam handeln. Zudem ergeben sich zusätzliche Auflagen, wie etwa aus § 44 BHO und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBest-P). Als Kontrollmechanismus funktionieren die Verwendungsnachweisprüfung des Bundesverwaltungsamtes sowie die Erfolgskontrolle des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Frage 14 Seite 6

Welche vertraglichen, finanziellen oder sonstigen Vereinbarungen bestehen in diesem Zusammenhang zwischen der Bundesregierung und dem Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche dauerhafte Mitfinanzierung?

Antwort

Es bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen. Eine dauerhafte Mitfinanzierung wird nicht angestrebt.

Frage 15 + 15a + 15b + 15c Seite 6

15Trifft es zu, dass mehrere Gesprächsrunden zwischen dem Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und der nordrhein-westfälischen Ministerin für Kultur und Wissenschaft zum OSLM stattgefunden haben, und wenn ja:

15aWelche Gesprächsrunden fanden konkret statt (bitte nach Datum und Teilnehmern aufführen)?

15bWelche alternativen Investitions- oder Entwicklungskonzepte wurden dabei konkret erörtert?

15cAus welchen Gründen wurden diese Alternativen nicht weiterverfolgt?

Antwort

Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.

Zum Thema Oberschlesisches Landesmuseum führte der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Bernd Fabritius, folgende Gespräche mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Brandes, MdL:

• Juli 2025: Telefonat mit der Ministerin

• 23. Juli 2025: Videokonferenz mit der Ministerin. An der Videokonferenz nahmen unter anderem der damalige Direktor des Ruhrmuseums, Professor Heinrich Theodor Grütter, sowie ein Abteilungsleiter des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen teil.

• 12. September 2025: Gespräch im Schaudepot des Ruhrmuseums mit der Ministerin Brandes. An dem Gespräch nahmen außerdem der Beauftragte für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern des Landes Nordrhein-Westfalen, Heiko Hendriks, der damalige Direktor des Ruhrmuseums, Professor Heinrich Theodor Grütter, der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft Schlesien – Nieder- und Oberschlesien e. V., Stephan Rauhut, sowie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Klaus-Peter Willsch und Peter Beyer teil.

• 7. November 2025: Videokonferenz mit der Ministerin Ina Brandes. Darüber hinaus nahmen der Präsident des Bundes der Vertriebenen, Stefan Mayer, MdB, der Abgeordnete des Deutschen Bundestages Peter Beyer, der Beauftragte für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern des Landes Nordrhein-Westfalen, Heiko Hendriks, der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft Schlesien – Nieder- und Oberschlesien e. V., Stephan Rauhut, der damalige Direktor des Ruhrmuseums, Professor Heinrich Theodor Grütter, ein Abteilungsleiter sowie eine Gruppenleiterin des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen teil.

Gegenstand der Gespräche war insbesondere die Frage, ob die Dauerausstellung des Oberschlesischen Landesmuseums in Ratingen verbleiben oder in das Schaudepot des Ruhrmuseums überführt werden soll. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit erörtert, die Neukonzeption der Dauerausstellung des Oberschlesischen Landesmuseums aus Bundesmitteln zu finanzieren.

Frage 16 + 16a + 16b + 16c Seite 7

16Ist der Bundesregierung bekannt, dass in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 13. November 2025 (Landtagsdrucksache APr 18/1063) der Standort Ratingen weiterhin als nachteilig bewertet und eine positive Entwicklung einzig an ein verstärktes Engagement des Bundes geknüpft wurde, und wenn ja:

16aWelche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund?

16bIst eine Rückkehr des Bundes in eine dauerhafte institutionelle Förderung des Oberschlesischen Landesmuseums vorgesehen, und wenn ja, unter welchen finanziellen, strukturellen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen?

16cWird der Bund die Finanzierung der vom Land gestrichenen Stelle für Digitalisierung und Bestandssicherung im OSLM künftig übernehmen?

Antwort

Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet.

Nein.

Frage 17 + 17a Seite 7

17Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über einen „erheblichen Finanzskandal“ im Jahr 2019 vor, über den die „Rheinische Post“ (Ausgabe Ratingen vom 10. Juni 2025) berichtet und der bis heute andauernde staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber zur Folge haben soll?

17aLiegen der Bundesregierung Informationen zum aktuellen Stand dieser Ermittlungen vor?

Antwort

Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet.

Zum aktuellen Stand der Ermittlungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 17b Seite 7

In welcher Höhe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber gegenüber der Trägerstiftung?

Antwort

Die Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber lagen nach Einschätzung der Stiftung Haus Oberschlesien im sechststelligen Bereich. In welcher Höhe aktuell die Rückforderung gegenüber der Trägerstiftung beträgt, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung.

Frage 17c Seite 7

Welche Auswirkungen hätte die vollständige Durchsetzung dieser Rückforderungen auf die wirtschaftliche Existenz der Trägerstiftung und den Fortbestand des Museumsbetriebs?

Antwort

Über mögliche Auswirkungen einer vollständigen Durchsetzung dieser Rückforderung ist der Bundesregierung nichts bekannt.

Frage 17d Seite 7

Inwieweit waren diese Sachverhalte der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Förderentscheidung bekannt?

Antwort

Der Bundesregierung war im Rahmen seiner Gremienmitgliedschaft aus früheren Stiftungsratssitzungen und Protokollen bekannt, dass es in der Geschäftsführung in den Jahren bis 2018 Unregelmäßigkeiten gab und Regressansprüche gegen einen früheren Geschäftsführer und Direktor erhoben wurden.

Frage 18 Seite 8

Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt (bitte nach Bundesministerien, Bundeszentrale für politische Bildung, Bund der Vertriebenen etc. auflisten) haben in den letzten zehn Jahren (bitte einzeln nach Zuwendungszweck, Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgeber und nach Jahren aufführen) folgende Einrichtungen erhalten:

Antwort

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat in den Jahren 2017 bis 01/2023 den Kulturreferenten am Oberschlesischen Landesmuseum aus Projektmitteln finanziert. Zum 1. Februar 2023 endete die Tätigkeit des Kulturreferenten für Oberschlesien. Durch die Kürzung des einschlägigen Haushaltstitels wurde die Stelle nicht nachbesetzt. Zur Existenz oder unmittelbaren Förderung der unter 18b bis 18i genannten Einrichtungen liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Nach Auskunft des Oberschlesischen Landesmuseums waren diese Einrichtungen historisch mit der Stiftung Haus Oberschlesien verbunden. Folgende Mittel sind aus dem Haushalt des BKM, Kapitel 0452 Titel 684 71 geflossen:

Frage 18a Seite 8

Stiftung Haus Oberschlesien,

Antwort

In den vergangenen 10 Jahren wurde der Kulturreferent der Stiftung Haus Oberschlesien sowie einzelne Projekte der Stiftung von BKM gefördert.

Tabelle auf Seite 8 · 6 Zeilen × 10 Spalten
Zuwendungsempfänger, Zuwendungszweck2017 T Euro2018 T Euro2019 T Euro2020 T Euro2021 T Euro2022 T Euro2023 T Euro2024 T Euro2025 T Euro
Stiftung Haus Oberschlesien (SHOS), Kulturreferent11711711711711711713
SHOS Projekt Digitalisierungsprojekt „Digishelf“29,7
SHOS Projekt „Silesia Challenges“/Escape Rooms171,3
SHOS Projekt Ausstellungsprojekt zum Widerstand22,1
SHOS Projekt Filmprojekt „Nova Silesia“66
SHOS Projekt Filmprojekt „Nova Silesia“ – Durch Kulturreferat für Schlesien am Schlesischen Museum10
Frage 18b + 18c + 18d + 18e + 18f + 18g Seite 8

18bEichendorff-Verein,

18cEichendorff-Gesellschaft,

18dGustav-Freytag-Gesellschaft,

18eOberschlesischer Heimatverlag (Dülmen),

18fHilfswerk Oberschlesien,

18gEichendorff-Institut an der Universität Düsseldorf,

Antwort

Die unter 18b bis 18g genannten Einrichtungen wurden in den letzten zehn Jahren nicht vom Bund gefördert.

Frage 18h Seite 8

Landsmannschaft der Oberschlesier und

Antwort

Folgende Projekte sind aus dem oben genannten Etat in Höhe von 117 000 Euro des Kulturreferenten finanziert wurden. Die Projekte sind also nicht auf die Gesamtförderung des Bundes zu addieren, sondern der Förderung des BKM mittelbar durch den Kulturreferenten zuzurechnen.

Tabelle auf Seite 9 · 4 Zeilen × 5 Spalten
Zuwendungsempfänger, Zuwendungszweck2019 T Euro2020 T Euro2021 T Euro2022 T Euro
Landsmannschaft der Oberschlesier NRW, Brauchtumsveranstaltung bei Annaberg-Wallfahrt und Kulturtag in Haltern am See5
Landsmannschaft der Oberschlesier Kreisgruppe Kassel, Projekt Studienfahrt nach Oberschlesien5,3
Landsmannschaft der Oberschlesier Kreisgruppe Kassel, Projekt Studienfahrt nach Niederschlesien5
Landsmannschaft der Oberschlesier NRW, Brauchtumsveranstaltung bei Annaberg-Wallfahrt und Kulturtag in Haltern am See6,8
Frage 18i Seite 9

Oberschlesische Jugend?

Antwort

Folgende Projekte sind aus dem oben genannten Etat in Höhe von 117 000 Euro des Kulturreferenten finanziert worden. Die Projekte sind also nicht auf die Gesamtförderung des Bundes zu addieren, sondern der Förderung des BKM mittelbar durch den Kulturreferenten zuzurechnen.

Tabelle auf Seite 9 · 2 Zeilen × 2 Spalten
Zuwendungsempfänger, Zuwendungszweck2021 T Euro
Oberschlesische Jugend Projekt Sportfest0,5
Oberschlesische Jugend Projekt Wallfahrt nach Altötting2
Frage 19 + 19a + 19b + 19c + 19d + 19e + 19f + 19g + 19h + 19i + 19j + 19k Seite 9

19Welche institutionelle Förderung bzw. Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) haben in den letzten zehn Jahren folgende Einrichtungen erhalten:

19aInstitut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V.,

19bAdalbert Stifter Verein e. V.,

19cStiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie,

19dOstpreußisches Landesmuseum,

19ePommersches Landesmuseum,

19fSchlesisches Museum zu Görlitz,

19gWestpreußisches Landesmuseum,

19hStiftung Martin-Opitz-Bibliothek,

19iInstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V.,

19jDonauschwäbisches Zentralmuseum und

19kDeutsches Kulturforum östliches Europa (bitte einzeln nach Zuwendungsempfänger, Jahren und nach Zuwendungshöhe aufführen)?

Antwort

In der Tabelle werden die IST-Zahlen der institutionellen Förderungen der jeweiligen Einrichtungen dargestellt. Zuschüsse wie z. B. Projektförderungen und Bauvorhaben der letzten zehn Jahre konnten aufgrund der Fristsetzung in nachstehender Tabelle nicht berücksichtigt werden. Für das Jahr 2026 werden die Soll-Zahlen verwendet, da noch keine IST-Zahlen vorliegen:

Tabelle auf Seite 10 · 11 Zeilen × 11 Spalten
Zuwendungsempfänger/-Jahr2017 T Euro2018 T Euro2019 T Euro2020 T Euro2021 T Euro2022 T Euro2023 T Euro2024 T Euro2025 T Euro2026 T Euro
Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V.793811836843843861888894896981
Adalbert Stifter Verein e. V.617646671649679655684738719773
Stiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie686709739768770760773773773875
Ostpreußisches Landesmuseum8248568959491 0379409691 0171 0491 184
Pommersches Landesmuseum780783807877940876835873899940
Schlesisches Museum zu Görlitz682698719770790780818930943882
Westpreußisches Landesmuseum698706721729694696698718763858
Stiftung Martin- Opitz-Bibliothek8957768028101 0229069099951 0811 088
Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V.1 4561 5071 7911 8101 8101 8441 8491 9121 9432 090
Donauschwäbisches Zentralmuseum557578598604604682640640602705
Deutsches Kulturforum östliches Europa1 3421 3811 4341 4511 4511 6011 6061 7261 7441 825