Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Das vom Berliner Senat finanzierte Meldeportal Berliner Register ist Gegenstand kontroverser Debatten: Die „Neue Zürcher Zeitung (NZZ)“ warf dem Berliner Register im August 2023 vor, durch die Veröffentlichung von Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze auf der eigenen Netzseite ein „Klima der Verdächtigung“ zu erzeugen. Die Möglichkeit, anonyme Meldungen über angeblich diskriminierende Vorfälle einzureichen, lade dazu ein, über die öffentliche Prangerwirkung persönliche Rechnungen zu begleichen. So hatte das Berliner Register im Juli 2022 eine Doktorandin der Biologie mit Klarnamen genannt und ihr Transphobie vorgeworfen, weil diese in einem Vortrag an der Humboldt-Universität gesagt habe, es gebe nur zwei biologische Geschlechter. Laut der „NZZ“ habe das Berliner Register den Namen der Doktorandin inzwischen entfernt. Eine Rechtsgrundlage für Meldungen, von denen sich manche am Rande der üblen Nachrede und Verleumdung bewegen können, sei nicht erkennbar (www.nzz.ch/international/meldestellen-wie-dasberliner-register-schaffen-ein-klima-der-verdaechtigung-ld.1753922).
Der Bericht der „NZZ“ führte zu breiter Kritik am Berliner Register aus Politik, Medien und Zivilgesellschaft. Insbesondere die Berichterstattung der österreichischen Onlinemedien „Heimatkurier“ und „Freilich Magazin“ sowie Äußerungen der AfD-Politiker Tommy Tabor, Gunnar Lindemann und Martin Kohler (https://web.archive.org/web/20231109183609/https://berliner-registe r.de/documents/2146/Timeline.pdf) hätten laut Berliner Register dazu geführt, dass das Berliner Register mit Falschmeldungen geflutet worden sei. Dem Berliner Register sei laut eigener Aussage im Rahmen dieses „Shitstorms“ vorgeworfen worden, „nach Vorbild der Stasi in der DDR zur Denunziation von Personen aufzurufen und mit erfundenen Vorfällen die öffentliche Meinung zu manipulieren“. Kritische E-Mails und Falschmeldungen empörter Bürger hätten die Arbeit des Berliner Registers erheblich eingeschränkt (https://berliner-register.de/vorfall/7c72ac14-4d66-469f-a8c5-a1ccd69b2cb0/).
Im Zuge dieser Kritik solidarisierten sich über 200 Organisationen und Personen im November 2023 mit dem Berliner Register. Das Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, Alexander Freier-Winterwerb, lobte die Meldung von Meinungsäußerungen „unter der Strafbarkeitsgrenze“ durch das Berliner Register. Alexander Freier-Winterwerb versicherte auch vor dem Hintergrund des „Shitstorms“, dass die Finanzierung des Berliner Registers „langfristig gesichert werden muss“ (https://berliner-register.de/artikel/mehr-als-200-sozialeorganisationen-und-personen-aus-berlin-unterzeichnen-erklarung-zur-unterstut zung-der-berliner-registerstellen-524/).
Das Land Berlin fördert das von der pad gGmbH koordinierte Berliner Register und die zwölf von weiteren Nichtregierungsorganisationen betriebenen Bezirksregister über die Senatsverwaltung für Arbeit und die Senatsverwaltung für Justiz. Unklar ist für die Fragesteller, ob das Berliner Register und die Bezirksregister auch Förderungen durch die Bundesregierungen erhalten haben. Darauf deutet nach Auffassung der Fragesteller eine Aussage auf der Netzseite des Berliner Registers hin: Demnach erhalten einzelne Bezirksregister zudem Mittel aus den „Partnerschaften für Demokratie“ sowie von den Berliner Bezirksämtern (https://berliner-register.de/finanzierung-foerdermittel/). Die „Partnerschaften für Demokratie“ werden von dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ kofinanziert (www.demokratie-vielfalt-respekt.de/jugendbeteili gung/partnerschaften-fuer-demokratie/#1670252936417-2a8e0658-5ef4). Träger der „Partnerschaft für Demokratie“ des Bezirks Pankow ist bemerkenswerterweise die Nichtregierungsorganisation „Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH“ (https://moskito.pfefferwerk.de/mach-mit/). Das Pfefferwerk ist somit nicht nur in die Weiterleitung von Mitteln aus „Demokratie leben!“ eingebunden, sondern betreibt auch das Bezirksregister Pankow für das Berliner Register (https://berliner-register.de/register/pankow/).
Vor diesem Hintergrund interessieren sich die Fragesteller dafür, ob gegebenenfalls eine direkte bzw. indirekte Förderung des Berliner Registers durch den Bund besteht.
1Haben Träger des Berliner Registers und/oder Träger der zwölf Bezirksregister in den letzten zehn Jahren Mittel von der Bundesregierung erhalten, und wenn ja, welche (bitte gegebenenfalls in maschinenlesbarer Form nach Jahr und Förderhöhe und gesamt, Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger sowie nach Bundes‑, Landes- und kommunalen Anteilen auflisten)?
2Haben die im Folgenden aufgeführten Organisationen in den letzten zehn Jahren Mittel von der Bundesregierung erhalten, und wenn ja, welche (bitte gegebenenfalls in maschinenlesbarer Form nach Jahr und Förderhöhe und gesamt, Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger sowie nach Bundes‑, Landes- und kommunalen Anteilen auflisten)
2apad gGmbH,
2bARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das Projekt „ReachOut“,
2cUBI KLiZ e. V.,
2dSJD – Die Falken Landesverband Berlin,
2eoffensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv,
2fStiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle Demokratieentwicklung,
2gNARUD e. V.,
2hYekmal e. V.,
2iPfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus „moskito“,
2jGesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ gGMbH),
2kStadtteilzentrum Steglitz e. V.,
2lNUSZ in der UFA-Fabrik e. V.,
2mAmaro Foro e. V.?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der seinerzeit geltenden Aufbewahrungsfristen die Vollständigkeit der Angaben nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus wird auf die Anlage 1* verwiesen. Dort werden Förderungen der in Frage 2 genannten Organisationen unabhängig von einem Zusammenhang mit dem „Berliner Register“ oder den „Bezirksregistern“ dargestellt. Hinsichtlich der erbetenen Auskunft und Angaben zu Landes- und kommunalen Anteilen verweist die Bundesregierung ergänzend auf die Antwort des Berliner Senats vom 1. Juli 2026 auf die Schriftliche Anfrage 19/26352 vom 12. Juni 2026.
PDF-Seiten 7–11 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
3Haben die im Folgenden aufgeführten Organisationen in den letzten zehn Jahren Mittel von der Bundesregierung beantragt (bitte gegebenenfalls in maschinenlesbarer Form nach Förderhöhe, Jahr und gesamt sowie nach Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger und Status des Antrags [beantragt, bewilligt, abgelehnt etc.] auflisten)
3apad gGmbH,
3bARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das Projekt „ReachOut“,
3cUBI KLiZ e. V.,
3dSJD – Die Falken Landesverband Berlin,
3eoffensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv,
3fStiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle Demokratieentwicklung,
3gNARUD e. V.,
3hYekmal e. V.,
3iPfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus „moskito“,
3jGesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ gGMbH),
3kStadtteilzentrum Steglitz e. V.,
3lNUSZ in der UFA-Fabrik e. V.,
3mAmaro Foro e. V.?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Zudem wird auf Anlage 2* verwiesen. Angaben zu laufenden Anträgen bzw. offenen Verwaltungsverfahren, die dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung unterliegen, erfolgen nicht.
PDF-Seiten 12–13 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
4Wurden in den letzten zehn Jahren Veranstaltungen von der Bundesregierung ausgerichtet, an denen auch Vertreter der im Folgenden aufgeführten Organisationen teilgenommen haben (bitte gegebenenfalls in maschinenlesbarer Form nach Namen der Veranstaltung, beteiligter Bundesbehörde, Datum, Ort und Kosten der Veranstaltung auflisten)
4apad gGmbH,
4bARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das Projekt „ReachOut“,
4cUBI KLiZ e. V.,
4dSJD – Die Falken Landesverband Berlin,
4eoffensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv,
4fStiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle Demokratieentwicklung,
4gNARUD e. V.,
4hYekmal e. V.,
4iPfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus „moskito“,
4jGesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ gGMbH),
4kStadtteilzentrum Steglitz e. V.,
4lNUSZ in der UFA-Fabrik e. V.,
4mAmaro Foro e. V.?
Eine systematische Erfassung der tatsächlichen Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der genannten Organisationen an Veranstaltungen der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren liegt nicht vor.
5Hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die folgenden Organisationen gegebenenfalls durch Sicherheitsbehörden des Bundes überprüfen lassen, und wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte gegebenenfalls nach Jahren, Prüfergebnissen und den Phänomenbereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und sonstige gliedern)
5apad gGmbH,
5bARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das Projekt „ReachOut“,
5cUBI KLiZ e. V.,
5dSJD – Die Falken Landesverband Berlin,
5eoffensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv,
5fStiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle Demokratieentwicklung,
5gNARUD e. V.,
5hYekmal e. V.,
5iPfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus „moskito“,
5jGesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ gGMbH),
5kStadtteilzentrum Steglitz e. V.,
5lNUSZ in der UFA-Fabrik e. V.,
5mAmaro Foro e. V.?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht eingestuft – beantwortet werden kann. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: Eine offene Beantwortung würde Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und die Erkenntnisinteressen der Sicherheitsbehörden des Bundes sowie die generelle Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermöglichen und könnte dadurch deren künftige Aufgabenerfüllung beeinträchtigen, einschließlich des Haber-Verfahrens. Dies gilt sowohl für die Bestätigung einer erfolgten Überprüfung als auch für die Mitteilung, dass eine bestimmte Organisation nicht überprüft wurde.
Die systematische Offenlegung, welche konkret benannten Organisationen Gegenstand sicherheitsbehördlicher Überprüfungen waren oder nicht waren, würde es ermöglichen, durch die Zusammenführung entsprechender Einzelangaben Rückschlüsse auf die der Prüfungstätigkeit zugrunde liegenden Auswahl- und Bewertungskriterien zu ziehen. Dies gilt insbesondere angesichts der zusätzlich erbetenen Aufschlüsselung nach Jahren, Prüfergebnissen und Phänomenbereichen. Aus solchen Angaben ließen sich Erkenntnisinteressen, Prüfungsschwerpunkte und Vorgehensweisen der betroffenen Sicherheitsbehörden ableiten.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen des Staatswohls der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter Einstufung als Verschlusssache (VS) ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung des Haber-Verfahrens als konkrete Maßnahme zu deren Gewährleistung hält die Bundesregierung die erfragten Informationen für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Die Preisgabe entsprechender Informationen könnte es betroffenen oder vergleichbaren Organisationen ermöglichen, die Voraussetzungen und Anknüpfungspunkte sicherheitsbehördlicher Überprüfungen nachzuvollziehen und ihr Verhalten hieran auszurichten. Hierdurch könnten die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden zur wirksamen Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben beeinträchtigt werden.
6Hat sich die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren zu Publikationen, Meldungen und sonstigen Veröffentlichung des Berliner Registers und der zwölf Bezirksregister gegebenenfalls eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte gegebenenfalls jeweils die konkrete Veröffentlichung des Berliner Registers bzw. der Bezirksregister und die betreffende Bundesbehörde angeben)?
7Hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Publikationen, Meldungen und sonstige Veröffentlichung des Berliner Registers und der zwölf Bezirksregister gegebenenfalls in ihre öffentliche Kommunikation einfließen lassen (bitte gegebenenfalls jeweils die konkrete Veröffentlichung des Berliner Registers bzw. der Bezirksregister und die Publikation der Bundesregierung angeben)?
8Hat sich die Bundesregierung zu der kritischen Berichterstattung über das Berliner Register vom 31. August bis zum 4. Oktober 2023 gegebenenfalls eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (https://b erliner-register.de/documents/2146/Timeline.pdf)?
9Welche Kontakte bestanden hinsichtlich der kritischen Berichterstattung über das Berliner Register vom 31. August bis zum 4. Oktober 2023 gegebenenfalls zwischen Vertretern der Bundesregierung mit dem Senat der Stadt Berlin und den zwölf Berliner Bezirksämtern (bitte zu jedem stattgefundenen Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich] und das Datum sowie Anlass und Ergebnis angeben)?
10Welche Kontakte bestanden gegebenenfalls hinsichtlich der kritischen Berichterstattung über das Berliner Register vom 31. August bis zum 4. Oktober 2023 zwischen Vertretern der Bundesregierung mit dem Berliner Register und den folgenden Organisationen (bitte zu jedem stattgefundenen Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich] und das Datum sowie Anlass und Ergebnis angeben)
10apad gGmbH,
10bARIBA e. V. – Antirassistische intersektionale Bildungsarbeit und das Projekt „ReachOut“,
10cUBI KLiZ e. V.,
10dSJD – Die Falken Landesverband Berlin,
10eoffensiv’91 e. V. und das Nachbarschaftshaus Villa offensiv,
10fStiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ (SPI Stiftung) und die Bezirkliche Koordinierungsstelle Demokratieentwicklung,
10gNARUD e. V.,
10hYekmal e. V.,
10iPfefferwerk Stadtkultur gGmbH und die Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus „moskito“,
10jGesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ gGMbH),
10kStadtteilzentrum Steglitz e. V.,
10lNUSZ in der UFA-Fabrik e. V.,
10mAmaro Foro e. V.?
Die Fragen 6, 7, 8, 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.