Rentenzahlungen und Altersarmut im Jahr 2025

Drucksache 21/8021Antwortauf die Kleine Anfrage 21/610714.09.202627 Seiten18 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesSoziale Sicherung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die gesetzliche Rente stand als eine der wichtigsten Formen staatlich organisierter Sozialversicherungsleistungen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten immer wieder im Mittelpunkt gesellschaftlicher Debatten. Insbesondere ihre Belastbarkeit angesichts des demografischen Wandels stand in der letzten Zeit im Fokus. Ein wesentlicher Aspekt innerhalb dieser Diskussionen stellt die Frage nach den Rentenhöhen dar und ob die gesetzliche Rente auch in Zukunft noch als alleiniges Sicherungssystem ausreicht, um Altersarmut zu verhindern.

Schon jetzt zeigt sich ein Anstieg der relativen Einkommensarmut bei Älteren bzw. Menschen ab 65 Jahren. „Ältere Menschen ab 65 Jahren waren über viele Jahre seltener arm als die Durchschnittsbevölkerung. Jedoch zeigt sich eine steigende Tendenz: Während der Anteil der älteren Menschen, die von Armut betroffen waren, im Jahr 2005 bei 11 Prozent und damit 3,7 Prozentpunkte unterhalb des Bevölkerungsdurchschnitts lag, näherte sich die Altersarmutsquote in den letzten Jahren immer mehr der Gesamtbevölkerung an und erreichte 2016 14,8 Prozent. Mit 15,7 Prozent hat sie 2019 einen neuen Höchstwert erreicht“, stellt das zur Hans-Böckler-Stiftung gehörende Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in diesem Zusammenhang fest (www.wsi.de/de/ar mut-14596-armutsquoten-kinder-und-aeltere-15193.htm).

Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts unterstreichen diese Entwicklung: Demnach „waren hierzulande 16,1 Prozent der Bevölkerung von Armut bedroht. Mit 19,5 Prozent lag die Armutsgefährdungsquote für Personen ab 65 Jahren über diesem Durchschnittswert. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch für Personen ab 75 Jahren, deren Armutsgefährdungsquote bei 19,1 Prozent lag“ (www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Aelt ere-Menschen/armutsgefaehrdung.html).

Ferner steigt die Zahl die Rentner, die trotz Rentenbezug weiterhin erwerbstätig sind (www.zeit.de/arbeit/2026-08/erwerbstaetigkeit-rentner-altersrente-arb eiten-minijob-gxe). Zwar stellte eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung fest, dass eine deutliche Mehrheit von 90 Prozent der erwerbstätigen Rentner die sozialen Aspekte bei ihrer Entscheidung für die Fortsetzung ihrer Erwerbstätigkeit betonten, dennoch gab mehr als die Hälfte der Befragten auch finanzielle Gründe für die Erwerbsarbeit an (https://iab.de/pres seinfo/erwerbstaetige-im-rentenalter-arbeiten-nur-zum-teil-des-geldes-we gen/).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Nach Ansicht der Bundesregierung können ausnahmsweise nicht alle Fragen vollständig beantwortet werden.

Das parlamentarische Informations- und Auskunftsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit bei der Beibringung der erbetenen Informationen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249). Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit in Erfahrung bringen kann. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140).

Ausgehend von Umfang und Detailtiefe der 47 Fragen kann die Bereitstellung einiger, nicht bereits statistisch erfasster, Informationen von der Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden, da der Arbeitsaufwand zur Bereitstellung dieser Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Erstellung, Auswertung und Aufbereitung befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung, noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, diese erfragten Informationen als Daten vollständig statistisch zu erfassen bzw. standardmäßig auszuwerten und aufzubereiten.

So müssten zunächst umfangreiche Sonderauswertungen von Mikrodaten erstellt werden, d. h., die Skripte für diese Sonderauswertungen müssten zunächst programmiert werden. Dies betrifft beispielsweise Fragen nach dem Rentenzahlbetrag unter dem EU‑SILC-Schwellenwert, dem Bruttorentenbetrag oder den Median-Zahlbeträgen, da der Rentenzahlbetrag in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung nur als durchschnittlicher Rentenzahlbetrag sowie in bestimmten Rentenzahlbetragsklassen vorliegt. Die komplexen Fallgruppen und Differenzierungen erfordern einen hohen Programmierungsaufwand und entsprechende Programmlaufzeiten, da je Berichtsjahr mehrere Millionen Fälle auszuwerten wären. Darüber hinaus liegen die statistisch erfassten Daten der Deutschen Rentenversicherung nicht als relationale Datenbank vor, sondern voraggregiert und klassifiziert in hierarchischen Kategorien (z. B. Wohnort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit) und Kennzahlen (z. B. Rentenzahlbetrag, Versicherungsjahre), die für die Datenauswertung entsprechend der Fragestellung händisch zu kreuzen wären. Das ist vor dem Hintergrund der hierarchischen Kategorien und der komplexen Fallgruppen nur in mehreren, getrennt voneinander vorzunehmenden, Auswertungen möglich. Außerdem sind aus den voraggregierten Kategorien, ebenfalls händisch und je nach Fragestellung, Kategorien u. a. für die erfragten Staatsangehörigkeiten oder Versicherungsjahre zu bilden bzw. nicht benötigte Merkmale einer Kategorie durch Filter zu entfernen.

Da die Datenauswertung aus den vorhandenen Daten ebenfalls mehrere Millionen Fälle für jedes Berichtsjahr umfasst bzw. Daten für Zeiträume von bis zu 16 Jahren erfragt werden, würden zudem sehr lange Programmlaufzeiten benötigt. Im Anschluss wären die Ergebnisse zu exportieren, auf Qualität zu prüfen und zum Zwecke der Antwort aufzubereiten.

Insgesamt ist für die Programmierung der Sonderauswertungen, die Programmlaufzeit, die Zusammenstellung der Kreuztabellen aus den vorhandenen Statistiken, den Datenexport, die Qualitätsprüfung und die Aufbereitung der Tabellen von einem Arbeitsaufwand auszugehen, der deutlich über dem nach der Geschäftsordnung des Bundestages für die Bearbeitung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeitraum liegt und auch nicht im Rahmen einer Fristverlängerung realisierbar wäre.

Frage 1 + 2 Seite 3

1Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Altersrenten (bitte für die Jahre seit 2010 angeben und jeweils für die gesamte Bundesrepublik Deutschland sowie für Ost- und Westdeutschland getrennt nach Männern, Frauen, Frauen ohne Kinder, Frauen mit einem Kind, Frauen mit zwei Kindern, Frauen mit drei Kindern sowie Frauen mit vier und mehr Kindern aufschlüsseln und darüber hinaus jeweils für Renten nach 40 und 45 Versicherungsjahren angeben)?

2Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Altersrenten (bitte für die Jahre seit 2010 angeben und jeweils für die gesamte Bundesrepublik Deutschland sowie für Ost- und Westdeutschland getrennt nach Nationalität: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern, aufschlüsseln und darüber hinaus jeweils für Renten nach 40 und 45 Versicherungsjahren angeben)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Angaben zu den durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen in Deutschland können für die Jahre 2010 bis 2014 den jährlichen Statistikbänden „Rentenbestand am 31. 12.“ (Tabelle 52.00 G) bzw. ab dem Jahr 2015 den Statistikbänden „Rente“ (Tabellen 21.00 G bis 21.02 G) der Deutschen Rentenversicherung entnommen werden: https://statistik-rente.de/drv/extern/publikationen/(Rente). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 3 Seite 3

Wie hoch waren in den Jahren 2010, 2020, 2024 und 2025 die Medianzahlbeträge der Versichertenrenten insgesamt und differenziert nach den Rentenarten Altersrenten mit Regelaltersrenten, Renten für besonders langjährig Versicherte und für langjährig Versicherte sowie Renten bei voller und teilweiser Erwerbsminderung (bitte neben dem Median auch den Durchschnitt ausweisen)?

Antwort

Angaben zu den durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen können den jährlichen Statistikbänden „Rentenbestand am 31. Dezember 2010“ (Tabelle 3.00 G) bzw. ab dem Jahr 2020 den Statistikbänden „Rente“ (Tabellen 1.00 G und 3.00 G) der Deutschen Rentenversicherung entnommen werden: https://statistik-rent e.de/drv/extern/publikationen/ (Rente). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 4 Seite 4

Wie verteilten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 3 erfragten Medianrenten auf Männer und Frauen, das Bundesgebiet, West- und Ostdeutschland, die einzelnen Bundesländer sowie auf die einzelnen Nationalitäten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt sowie differenziert nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern (bitte neben den Medianwerten auch den Durchschnitt ausweisen)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Frage 5 + 6 + 7 + 8 + 9 + 10 Seite 4

5Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern) der Rentner, die in den Jahren 2020 und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?

6Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der Rentner, die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?

7Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern in Westdeutschland) der Rentner in Westdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?

8Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern in Westdeutschland mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der Rentner in Westdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?

9Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern in Ostdeutschland) der Rentner in Ostdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?

10Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern in Ostdeutschland mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der Rentner in Ostdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?

Antwort

Die Fragen 5 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.

Die Anzahl der Renten wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag unterhalb der angefragten Höhen kann der Tabelle zu den Fragen 5 bis 10 im Tabellenanhang* entnommen werden. Die Anzahl der Renten über den jeweiligen Zahlbeträgen ergibt sich im Umkehrschluss durch Abzug von der Gesamtzahl. Es wird darauf hingewiesen, dass allein aus der Höhe einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf die Höhe des Alterseinkommens geschlossen werden kann, da u. a. weitere (Alters-)Einkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von Kleinstrenten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Ein Rentenanspruch entsteht bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Gerade bei geringen Renten bestehen aber oft auch Ansprüche in anderen (inländischen oder ausländischen) Sicherungssystemen, über die in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen. Der Alterssicherungsbericht 2024 bestätigt den Zusammenhang: So fällt das Haushaltseinkommen in den Paar-Haushalten mit den kleinsten Rentenzahlbeträgen durchschnittlich am höchsten aus, (vgl. hierzu auch die Tabelle „Anteil der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung am Bruttoeinkommen nach Rentengrößenklassen“ im Alterssicherungsbericht 2024 auf Bundestagsdrucksache 20/14086, S. 89).

Frage 11 + 12 + 13 + 14 + 15 + 16 Seite 5

11Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern) der ausländischen Rentner, die in den Jahren 2020 und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?

12Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der ausländischen Rentner, die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?

13Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern in Westdeutschland) der ausländischen Rentner in Westdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?

14Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern in Westdeutschland mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der ausländischen Rentner in Westdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?

15Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern in Ostdeutschland) der Rentner in Ostdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?

16Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern in Ostdeutschland mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der Rentner in Ostdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?

Antwort

Die Fragen 11 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.

Die Anzahl der Renten wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag unterhalb der angefragten Höhen kann der Tabelle zu den Fragen 11 bis 16 im Tabellenanhang* entnommen werden. Die Anzahl der Renten über den jeweiligen Zahlbeträgen ergibt sich im Umkehrschluss durch Abzug von der Gesamtzahl. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 10 verwiesen.

Frage 17 Seite 6

Wie viele Jahre muss ein Durchschnittsverdiener aktuell arbeiten, um auf einen Rentenzahlbetrag in Höhe von 1 200 Euro zu kommen (bitte auch für 1 100 Euro, 1 400 Euro, 1 600 Euro und 2 000 Euro angeben), und wie hoch ist die Anzahl und der Anteil (an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB)) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten, die aktuell ein Gehalt unter dem Gehalt des Durchschnittsverdieners erhalten?

Antwort

Unter der in der Fragestellung vorgegebenen unrealistischen Annahme eines über den gesamten Erwerbsverlauf unveränderten Lohnverhältnisses und Erzielung eines rentenversicherungspflichtigen Einkommens in Höhe des Durchschnittsentgelts nach Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind zum 1. Juli 2025 für einen monatlichen Rentenzahlbetrag in Höhe von 1.100 Euro rein rechnerisch 30,7 Beitragsjahre (1.200 Euro/Monat: 33,5 Beitragsjahre, 1.400 Euro/Monat: 39,1 Beitragsjahre, 1.600 Euro/Monat: 44,7 Beitragsjahre und 2.000 Euro/Monat: 55,8 Beitragsjahre) erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Entgelts eines einzelnen Jahres nicht auf eine Erwerbskarriere und ebenso wenig auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden kann. Die tatsächliche Höhe einer Rentenanwartschaft steht erst dann fest, wenn die Versicherungsbiografie vollständig abgeschlossen ist. Hinzu kommt, dass das Ergebnis nicht stabil ist, da die Rentenhöhe mangels Vorliegens des endgültigen Durchschnittsentgelts für 2025 mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt gemäß Anlage 1 zum SGB VI berechnet werden musste.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

AnlageKleine Anfrage 21/6107 – Tabellenanhang (Tabellen zu Fragen 5 bis 10)

PDF-Seiten 20–26 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 18 + 19 Seite 7

18Wie hoch waren in den Jahren von 2010 bis 2025 Anzahl und jeweils der Anteil (am Rentenzugang insgesamt sowie am Rentenzugang der jeweiligen Gruppe) der Personen mit einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bitte jeweils nach Geschlecht: Männer und Frauen, sowie nach Nationalität: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie differenziert nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern aufschlüsseln)?

19Wie stellte sich in den Jahren von 2010 bis 2025 jeweils die Höhe des durchschnittlichen Zahlbetrages der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Rentenzugang dar, unterschieden nach insgesamt, teilweiser Erwerbsminderung, voller Erwerbsminderung (bitte jeweils nach Geschlecht: Männer und Frauen, sowie nach Nationalität: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie differenziert nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.

Angaben zur Anzahl und den durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können für die Jahre 2010 bis 2014 den jährlichen Statistikbänden „Rentenzugang“ (Tabelle 52.00 Z) bzw. ab dem Jahr 2015 den Statistikbänden „Rente“ (Tabellen 21.00 Z bis 21.02 Z) der Deutschen Rentenversicherung entnommen werden: https://statistik-rente.de/dr v/extern/publikationen/ (Rente). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 20 Seite 7

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils der durchschnittliche Bruttobedarf von Empfängern der Grundsicherung im Alter, die außerhalb von Einrichtungen lebten (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern insgesamt sowie nach Ländern getrennt ausweisen)?

Antwort

Der durchschnittliche Bruttobedarf von Personen, die die Altersgrenze zum Renteneintrittsalter erreicht haben und Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) außerhalb von Einrichtungen beziehen, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle: Durchschnittlicher Bruttobedarf von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter* außerhalb von Einrichtungen in Euro, Ende des Jahres

Tabelle auf Seite 8 · 1 Zeilen × 7 Spalten
Jahr202020212022202320242025
Deutschland8358568659421.0111.027

* Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII. Quelle: Statistisches Bundesamt

* Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII. Quelle: Statistisches Bundesamt

Die erbetene Differenzierung nach Bundesländern liegt lediglich für das Jahr 2020 vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle: Durchschnittlicher Bruttobedarf von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter¹ außerhalb von Einrichtungen, nach Bundesländern in Euro, am Ende des Jahres 2020

Tabelle auf Seite 8 · 16 Zeilen × 2 Spalten
BundeslandBruttobedarf in Euro
Schleswig-Holstein837
Hamburg914
Niedersachsen808
Bremen2839
Nordrhein-Westfalen819
Hessen856
Rheinland-Pfalz793
Baden-Württemberg841
Bayern860
Saarland.816
Berlin878
Brandenburg787
Mecklenburg-Vorpommern776
Sachsen750
Sachsen-Anhalt754
Thüringen766

¹ Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII.
² Mit hochgerechneten Daten für Bremen. Quelle: Statistisches Bundesamt

Frage 21 Seite 8

Welches versicherungspflichtige Jahresentgelt war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils notwendig, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Nettorente oberhalb der in Frage 14 genannten durchschnittlichen Bruttobedarfe zu erhalten?

Antwort

Es wird davon ausgegangen, dass auf die in der Frage 20 genannten durchschnittlichen Bruttobedarfe von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter außerhalb von Einrichtungen abgestellt werden soll. Unter der in der Fragestellung vorgegebenen unrealistischen Annahme eines über den gesamten Erwerbsverlauf unveränderten Entgeltverhältnisses lag das versicherungspflichtige Bruttojahresentgelte, das rein rechnerisch notwendig wäre, um 1/45 der Entgeltpunkte des Rentenzahlbetrages (ohne Berücksichtigung eines eventuell zustehenden Grundrentenzuschlages) in Höhe des jeweiligen durchschnittlichen Bruttobedarfes einer/eines Beziehenden in der Grundsicherung im Alter (außerhalb von Einrichtungen) zu erreichen, im Jahr 2020 bei 23.857 Euro, im Jahr 2021 bei 25.295 Euro, im Jahr 2022 bei 25.215 Euro, im Jahr 2023 bei 28.140 Euro, im Jahr 2024 bei 30.417 Euro und im Jahr 2025 bei 32.158 Euro.

Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Entgelts eines einzelnen Jahres nicht auf den Erwerbsverlauf und ebenso wenig auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden kann. Hinzu kommt, dass das Ergebnis nicht stabil ist, da die Rentenhöhe mangels Vorliegens des endgültigen Durchschnittsentgelts für 2025 mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt gemäß Anlage 1 zum SGB VI berechnet werden musste. Ferner wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe der gesetzlichen Rente allein nicht auf Hilfebedürftigkeit im Alter geschlossen werden kann, da weitere Einkünfte und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt werden.

Frage 22 + 23 + 24 + 25 + 26 + 27 + 28 + 29 + 30 + 31 + 32 + 33 + 34 + 35 + 36 Seite 9

22Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern ausweisen), und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)?

23Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einer Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Helfer“ nachgingen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern, ausweisen), und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)?

24Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einer Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Fachkraft“ nachgingen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern ausweisen), und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)?

25Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einer Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Spezialist“ nachgingen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern ausweisen) und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)?

26Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einer Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Experte“ nachgingen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern ausweisen) und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)?

27Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 unter dem EU‑SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions)-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2025 von 1 446 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

28Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2024 von 1 378 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

29Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2020 von 1 300 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

30Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2015 von 1 064 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

31Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2010 von 952 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU‑Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

32Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2025 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2025 in Höhe von 1 446 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

33Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2024 unter dem EU-SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2024 in Höhe von 1 378 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

34Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2020 unter dem EU-SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2020 in Höhe von 1 300 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

35Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2015 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2015 in Höhe von 1 064 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

36Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2010 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2010 in Höhe von 952 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 22 bis 36 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 37 + 38 Seite 12

37Wie hoch waren in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 Anzahl und Anteil (bezogen auf die jeweilige Grundgesamtheit) der Altersrentner, bei denen nach Kenntnis der Bundesregierung der Rentenzahlbetrag (nach Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung) unter dem Bruttobedarf von Empfängern von Grundsicherung im Alter lag (bitte nach insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Männern, Frauen, Frauen ohne Kinder, Frauen mit einem Kind, Frauen mit zwei Kindern, Frauen mit drei Kindern sowie Frauen mit drei Kindern und mehr differenzieren)?

38Wie hoch waren in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 Anzahl und Anteil (bezogen auf die jeweilige Grundgesamtheit) der Altersrentner, bei denen nach Kenntnis der Bundesregierung der Rentenzahlbetrag (nach Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung) unter dem Bruttobedarf von Empfängern von Grundsicherung im Alter lag (bitte nach insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 37 und 38 werden gemeinsam beantwortet.

Der durchschnittliche monatliche Bruttobedarf in der Grundsicherung im Alter lag jeweils am Jahresende bei 679 Euro im Jahr 2010, bei 785 Euro im Jahr 2015, bei 833 Euro im Jahr 2020, bei 1.007 Euro im Jahr 2024 und bei 1.024 Euro im Jahr 2025. Für die Auswertung wurde daher auf Altersrenten mit monatlichen Zahlbeträgen unter 700 Euro (für das Jahr 2010), unter 800 Euro (für das Jahr 2015), unter 850 Euro (für das Jahr 2020) und unter 1.000 Euro (für die Jahre 2024 und 2025) abgestellt. Die Anzahl und Anteil der Renten in der erbetenen Differenzierung kann der Tabelle zu den Fragen 37 und 38 im Tabellenanhang* entnommen werden. Die Anzahl der Kinder je versicherter Frau ist nicht bekannt. Anhand der Statistik der Deutschen Rentenversicherung sind nur Angaben zur Anzahl der Kinder, für die Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen sind, möglich. Die relativ hohen Anteile beinhalten unter anderem auch Kleinstrenten aufgrund von kurzen Beitragszeiten von Personen, bei denen diese Renten für die Alterssicherung nur eine geringe Rolle spielen, weil andere Alterseinkommen vorhanden sind. Entsprechend liefert die Rentenhöhe für sich genommen nur eingeschränkt Hinweise auf die Einkommenssituation im Alter. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 10 verwiesen.

Frage 39 Seite 13

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Personen, die in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 Grundsicherung im Alter bezogen, und wie hoch sind aktuell Anzahl und Anteil der Personen, die Grundsicherung im Alter beziehen (bitte den aktuellen Datenstand darstellen und nach insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

Antwort

Anzahl und Anteil der Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht und in den erfragten Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des SGB XII bezogen haben, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle: Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter* nach dem Vierten Kapitel des SGB XII am Ende des jeweiligen Jahres

Tabelle auf Seite 14 · 5 Zeilen × 3 Spalten
JahrAnzahlAnteil an den Empfän­ ger/innen insgesamt in %
2010412.08151,7
2015536.12151,6
2020564.11051,3
2024738.84058,6
2025764.06559,5

* Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII. Quelle: Statistisches Bundesamt

* Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII. Quelle: Statistisches Bundesamt

Die Darstellung des aktuellen Datenstands (Ende des ersten Quartals 2026) ergibt sich aus nachfolgender Tabelle, soweit die Daten in der erbetenen Differenzierung vorliegen.

Tabelle: Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter¹ nach dem Vierten Kapitel des SGB XII am Ende des ersten Quartals 2026

Tabelle auf Seite 14 · 26 Zeilen × 3 Spalten
Gebiet, Geschlecht, Staatsangehörig­ keit/HerkunftAnzahlAnteil in %
Insgesamt771.275100
davon
Früheres Bundesgebiet643.00583,4
Neue Länder mit Berlin128.27016,6
davon
Männer333.15043,2
Frauen438.12556,8
davon
Deutsche492.00063,8
Ausländer279.27536,2
darunter
EU-Ausländer41.8755,4
darunter
EU‑11-Ausländer220.0402,6
Türken23.9353,1
Ukrainer106.90513,9
Top‑8-Asylherkunftsländer36.5554,7
davon
Afghanistan9.2401,2
Eritrea6700,1
Irak5.0850,7
Iran5.1650,7
Nigeria1350,0
Pakistan1.4550,2
Somalia3700,0
Syrien14.4301,9

¹ Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII.
² Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen

Frage 40 Seite 15

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Personen, die in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen, und wie hoch sind aktuell Anzahl und Anteil der Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen (bitte den aktuellen Datenstand darstellen und nach insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

Antwort

Anzahl und Anteil der Personen, die in den erfragten Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII bezogen haben, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle: Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII am Ende des jeweiligen Jahres

Tabelle auf Seite 15 · 5 Zeilen × 3 Spalten
JahrAnzahl insgesamtAnteil an den Empfän­ ger/innen insgesamt in %
2010796.646100
20151.038.008100
20201.098.625100
20241.261.005100
20251.283.860100

Quelle: Statistisches Bundesamt

Die Darstellung des aktuellen Datenstands (Ende des ersten Quartals 2026) ergibt sich aus nachfolgender Tabelle, soweit die Daten in der erbetenen Differenzierung vorliegen.

Tabelle: Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII am Ende des ersten Quartals 2026

Tabelle auf Seite 15 · 17 Zeilen × 3 Spalten
Gebiet, Geschlecht, Staatsangehörig­ keit/HerkunftAnzahlAnteil in %
Insgesamt1.292.155100,0
davon
Früheres Bundesgebiet1.050.49581,3
Neue Länder mit Berlin241.66018,7
davon
Männer630.79048,8
Frauen661.36551,2
davon
Deutsche940.55572,8
Ausländer351.60027,2
darunter
EU-Ausländer58.7154,5
darunter
EU‑11-Ausländer*28.5402,2
Türken40.9003,2
Ukrainer112.1708,7
Top‑8-Asylherkunftsländer49.1153,8
Tabelle auf Seite 16 · 9 Zeilen × 3 Spalten
Gebiet, Geschlecht, Staatsangehörig­ keit/HerkunftAnzahlAnteil in %
davon
Afghanistan11.4250,9
Eritrea1.0450,1
Irak7.2300,6
Iran6.4400,5
Nigeria3650,0
Pakistan1.9900,2
Somalia6650,1
Syrien19.9551,5

* Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen

* Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen

Frage 41 + 42 Seite 16

41Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag, der in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 an Personen, die Grundsicherung im Alter bezogen, ausgezahlt wurde (bitte nach insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

42Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag, der in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 an Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bezogen, ausgezahlt wurde (bitte nach insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet.

Bis zum Berichtsjahr 2016 hat die amtliche SGB-XII-Statistik die Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII insgesamt erfasst, allerdings nicht nach soziodemografischen Merkmalen der Leistungsberechtigten. Die Nettoausgaben der Jahre 2010 und 2015 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle: Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII nach Jahren

Tabelle auf Seite 16, 17 · 17 Zeilen × 3 Spalten
Gebiet2010 insgesamt in Tsd. Euro2015 insgesamt in Tsd. Euro
Deutschland4.107.4315.925.778
Baden-Württemberg394.172572.818
Bayern484.800710.790
Berlin318.050453.619
Brandenburg80.936124.541
Bremen63.43086.096
Hamburg160.926253.783
Hessen360.143535.023
Mecklenburg-Vorpommern71.767112.663
Niedersachsen448.565617.833
Nordrhein-Westfalen1.090.5071.531.660
Rheinland-Pfalz173.166245.858
Saarland58.04789.055
Sachsen105.055157.623
Sachsen-Anhalt77.505122.643
Schleswig-Holstein166.690232.131
Thüringen53.67179.642

Quelle: Statistisches Bundesamt

Seit dem Jahr 2017 werden die jährlichen Gesamtausgaben für das Vierte Kapitel des SGB XII als Nettoausgaben für Geldleistungen aus den Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII an die Länder ermittelt. Diese lassen sich weiterhin nicht nach soziodemografischen Merkmalen differenzieren, jedoch ist eine Unterscheidung nach Leistungsberechtigten möglich, die die Altersgrenze überschritten haben. Die Angaben für die Jahre 2020, 2024 und 2025 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle: Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII nach Jahren

Tabelle auf Seite 17, 18 · 54 Zeilen × 3 Spalten
Jahr, GebietInsgesamt in Tsd. EuroDarunter im Alter* in Tsd. Euro
2020
Deutschland7.559.4423.303.539
Baden-Württemberg732.757327.131
Bayern871.140429.508
Berlin595.467281.797
Brandenburg165.55841.955
Bremen112.07756.054
Hamburg345.951184.341
Hessen693.123330.047
Mecklenburg-Vorpommern133.52733.735
Niedersachsen786.622315.896
Nordrhein-Westfalen1.934.802880.072
Rheinland-Pfalz326.446137.554
Saarland108.10849.246
Sachsen194.44158.360
Sachsen-Anhalt149.66135.784
Schleswig-Holstein300.396115.946
Thüringen109.36726.114
2024
Deutschland11.470.8405.938.246
Baden-Württemberg1.117.925611.113
Bayern1.330.413771.584
Berlin888.830488.829
Brandenburg258.78890.906
Bremen165.88795.633
Hamburg515.264303.925
Hessen1.039.097572.029
Mecklenburg-Vorpommern202.67366.560
Niedersachsen1.207.576572.372
Nordrhein-Westfalen2.891.8381.521.078
Rheinland-Pfalz502.936251.020
Saarland165.21596.926
Sachsen311.641138.626
Sachsen-Anhalt216.76876.362
Schleswig-Holstein485.521218.470
Thüringen170.46762.811
2025
Deutschland11.807.6266.198.744
Baden-Württemberg1.157.450642.643
Bayern1.370.390802.741
Berlin915.693514.412
Brandenburg268.58897.682
Bremen171.38199.500
Hamburg526.580312.700
Hessen1.067.613593.387
Mecklenburg-Vorpommern210.46472.247
Niedersachsen1.223.472597.870
Nordrhein-Westfalen2.976.4031.587.759
Rheinland-Pfalz518.621259.523
Saarland172.33391.651
Sachsen327.307151.003
Sachsen-Anhalt226.36681.193
Schleswig-Holstein498.518226.979
Thüringen176.44767.454

* Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII. Quelle: Auswertung auf der Grundlage von Jahresnachweisen, die die Länder dem Bund im Rahmen des Erstattungsverfahrens nach § 46a Absatz 5 SGB XII vorzulegen haben (Stand: 20. April 2026)

* Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII. Quelle: Auswertung auf der Grundlage von Jahresnachweisen, die die Länder dem Bund im Rahmen des Erstattungsverfahrens nach § 46a Absatz 5 SGB XII vorzulegen haben (Stand: 20. April 2026)

Frage 43 Seite 18

Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Altersrentner, die trotz Rentenbezug aufgrund Alters weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausübten beziehungsweise ausüben (bitte getrennt nach: sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte, sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte, ausschließlich geringfügig Beschäftigte, Frauen, Männer, West- sowie Ostdeutschland nach Geschlecht: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern, ausweisen)?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 44 Seite 19

Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Personen über der Regelaltersgrenze eine Erwerbstätigkeit ausübten beziehungsweise ausüben (bitte getrennt nach: sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte, sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte, ausschließlich geringfügig Beschäftigte, Frauen, Männer, West- sowie Ostdeutschland nach Geschlecht: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern, ausweisen)?

Antwort

Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Beschäftigten über der Regelaltersgrenze können in der erbetenen Differenzierung der Tabelle zu der Frage 44 im Tabellenanhang* entnommen werden. Als Jahreswert wurde der Juni-Wert ausgewiesen. Angaben liegen bis Februar 2026 vor.

Frage 45 Seite 19

Wie hoch waren seit dem Jahr 2010 die jährlichen Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung aus freiwilligen Zahlungen von Rentenbeiträgen zum Ausgleich der Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn (bitte tabellarisch in absoluten Zahlen angeben sowie die prozentuale Steigerung zwischen den einzelnen Jahren darstellen)?

Antwort

Die erbetenen Informationen können der Tabelle zu der Frage 45 im Tabellenanhang* entnommen werden.

Frage 46 + 47 Seite 19

46Wie hoch waren seit dem Jahr 2010 jeweils (pro Jahr) die Gesamtausgaben des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung (Steuermittel in Form von Bundesmitteln und Bundeszuschüssen) im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt des betreffenden Jahres (bitte in Prozent unter Angabe des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes und in Jahresscheiben angeben)?

47Wie hoch waren seit dem Jahr 2010 (pro Jahr) die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt des betreffenden Jahres (bitte in Prozent unter Angabe des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes und in Jahresscheiben angeben)?

Antwort

Die Fragen 46 und 47 werden gemeinsam beantwortet.

Die erbetenen Informationen können der Tabelle zu den Fragen 46 und 47 im Tabellenanhang* entnommen werden.