Souveränität kritischer IT-Sicherheitsinfrastruktur - Übernahmepläne PSI durch Warburg-Pincus

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Nach Berichten des „Handelsblatts“ plant der Finanzinvestor Warburg-Pincus aus den Vereinigten Staaten von Amerika die Übernahme des deutschen IT-Dienstleisters PSI, selbiger hat zwischenzeitlich auch in einer Presseerklärung diese Pläne bestätigt (vgl. www.psi.de/unternehmen/newsroom/pressemitteilu ngen/psi-software-se-und-warburg-pincus-alle-regulatorischen-freigaben-fuerdas-freiwillige-oeffentliche-uebernahmeangebot-erhalten-abwicklung-erfolgt-i n-kuerze). PSI ist einer der zentralen Lieferanten für IT-Infrastruktur von Energiekonzernen, Netz- und Speicherbetreibern. Die Software hat unmittelbare Auswirkungen auf die Energiesicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Sowohl die Kunden der Software als auch ihre Anwendung zählen zum Bereich der kritischen Energieinfrastruktur. Vor diesem Hintergrund werfen außereuropäische Investments in dieser Branche und in das Unternehmen PSI erhebliche Fragen auf.

Frage 1 + 2 + 3 + 9 Seite 1

1Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Übernahmeplänen der Berliner IT-Firma PSI durch den US-Investor Warburg-Pincus?

2Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung die Marktstellung der PSI-Software für die deutsche Strom- und Gasinfrastruktur und die entsprechenden Marktteilnehmer (Netz-, Kraftwerks-, Speicherbetreiber u. a.)?

3Gab es im Zuge der Übernahmepläne ein Investitionsschutzverfahren (vgl. www.psi.de/unternehmen/newsroom/pressemitteilungen/psi-softwa re-se-und-warburg-pincus-alle-regulatorischen-freigaben-fuer-das-freiwil lige-oeffentliche-uebernahmeangebot-erhalten-abwicklung-erfolgt-in-ku erze)?

9Wie bewertet die Bundesregierung die Warnung der Nachrichtendienste (vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/private-equity-bund-gen ehmigt-uebernahme-der-softwarefirma-psi/100237230.html) in diesem Fall und teilt die Bundesregierung die Sorgen um die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und Europas?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs und zur Vermeidung inhaltlicher Wiederholungen gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung hat aufgrund des bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) am 13. Oktober 2025 eingereichten öffentlichen Übernahmeangebots Kenntnis von dem geplanten Stimmrechtserwerb an PSI Software SE („PSI“) mittelbar durch den US-amerikanischen Investor Warburg Pincus LLC („Warburg Pincus“) erhalten. Hinsichtlich des Erwerbsvorgangs wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ein Investitionsprüfverfahren unter Beteiligung der fachlich betroffenen Ressorts eingeleitet. Aus Sicht der Bundesregierung ist PSI ein wichtiger Anbieter von Softwarelösungen unter anderem für Betreiber kritischer Infrastrukturen, insbesondere zur Steuerung von Strom- und Gasinfrastruktur. Im Rahmen des Investitionsprüfverfahrens wurden daher die Marktstellung des Unternehmens, die potenziellen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit sowie weitere sicherheitsrelevante Aspekte und Hinweise umfassend bewertet und bei der Entscheidung berücksichtigt.

Das Investitionsprüfverfahren wurde Ende Juni 2026 mit einer Freigabe des Erwerbs von bis zu 83,24 Prozent an PSI unter Auflagen abgeschlossen.

Die Investitionsprüfung trägt unter anderem zum Schutz der Souveränität und strategischen Handlungsfähigkeit Deutschlands und Europas bei, insbesondere im Energiebereich, sowie zur Stärkung der Resilienz.

Frage 4 + 5 + 6 + 7 + 8 Seite 2

4Welche Verpflichtungen plant die Bundesregierung im Falle einer Übernahme dem Investor und dem Unternehmen aufzuerlegen?

5Umfassen diese Verpflichtungen auch Vorgaben im Sinne der Aufrechterhaltung der Versorgungs-, Betriebs- und Leistungskontinuität in sicherheits- und regulierungsrelevanten Anwendungsbereichen?

6Wie wird im Falle einer Übernahme die Datensouveränität sowie der Schutz von sensiblen Informationen der Kunden vor ausländischem Zugriff gewährleistet?

7Welche Überwachungs- und Kontrollrechte kommen diesbezüglich zur Geltung?

8Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für den Fall von Verstößen?

Antwort

Die Fragen 4 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs und zur Vermeidung inhaltlicher Wiederholungen gemeinsam beantwortet.

Die den Erwerbsbeteiligten im Zusammenhang mit der Freigabe auferlegten Verpflichtungen dienen dazu, den im Rahmen des Investitionsprüfverfahrens identifizierten Sicherheitsbedenken abzuhelfen. Soweit sich die Fragen auf den konkreten Inhalt von Verpflichtungen beziehen, sind damit verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen berührt. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch der Abgeordneten des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Sie können dort eingesehen werden.

Frage 10 Seite 3

Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Übernahmeplänen im Bereich kritischer Infrastruktur, insbesondere des Energiesektors (bitte konkret nach konkreten Übernahmeplänen und KRITIS (kritische Infrastruktur)-Sektoren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass nach konkreten, der Bundesregierung bekannten Erwerbsvorhaben unionsfremder Erwerber in Bezug auf inländische Unternehmen gefragt wird, die unter § 55a Absatz 1 Nummer 1 und/oder 2 AWV fallen. Auf dieser Grundlage sind der Bundesregierung weitere Übernahmepläne im oben genannten Sinne bekannt.

Soweit sich die Fragen auf die Benennung konkreter Übernahmepläne bezieht, sind damit verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen berührt. Darüber hinaus bestehen staatliche Geheimhaltungsinteressen, soweit die Offenlegung konkreter Erwerbsvorhaben Rückschlüsse auf Betreiber, Anlagen oder sonstige besonders schutzbedürftige Strukturen kritischer Infrastruktur ermöglichen kann.

Unter Abwägung dieser Geheimhaltungs- und Sicherheitsinteressen einerseits und dem Informationsanspruch der Abgeordneten des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Sie können dort eingesehen werden.