Förderung des Zivilen Friedensdienstes durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Drucksache 21/8097Antwortauf die Kleine Anfrage 21/759521.09.202611 Seiten26 FragenFraktion der AfDBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungEntwicklungspolitik1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert seit vielen Jahren über die Engagement Global gGmbH den Zivilen Friedensdienst (ZFD; vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuch e?title=Ziviler+Friedensdienst+%28ZFD%29&limit=50&offset=0).

Der ZFD ist nach eigenen Angaben im Transparenzportal des Bundes ein Instrument der zivilen Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung. Er unterstützt weltweit Projekte der gewaltfreien Konfliktbearbeitung und orientiert sich dabei unter anderem am Nachhaltigkeitsziel 16 der Agenda 2030 (a. a. O.).

Nach Angaben des Transparenzportals des Bundes sind zum Suchbegriff „Ziviler Friedensdienst (ZFD)“ derzeit insgesamt 14 Maßnahmen beziehungsweise Fördervorgänge erfasst (a. a. O.).

Für die ausgewählten Maßnahmen wird ein gesamtes Finanzierungsvolumen von 824,76 Mio. Euro und werden Kofinanzierungen von 0 Euro sowie Gesamtausgaben von 770,75 Mio. Euro ausgewiesen (a. a. O.).

Zu den im Transparenzportal des Bundes und in den IATI-Daten (IATI = International Aid Transparency Initiative) ausgewiesenen Maßnahmen zählen insbesondere:

– DE-1-202549491 (2026 bis 2028, geplant),

– DE-1-202509016 (2026 bis 2028, geplant),

– DE-1-202409019 (2024),

– DE-1-202309029 (2023),

– DE-1-202209484 (2022), – DE-1-202109007 (2021 bis 2024),

– DE-1-202009009 (2020 bis 2023),

– DE-1-201809003 (2018 bis 2019),

– DE-1-201709484 (2017),

– DE-1-201609486 (2016),

– DE-1-201509488 (2015),

– DE-1-201440569 (seit 2014, Enddatum nicht angegeben),

– DE-1-201409481 (2014) und

– DE-1-201309483 (2013).

Nach Angaben von Engagement Global und des ZFD-Konsortiums wurden seit 1999 rund 1 700 Friedensfachkräfte in mehr als 60 Länder entsandt (vgl. www.engagement-global.de/files/2_Media/Publikationen/Angebotsblatt/Ange botsblatt_ZFD.pdf). Im Jahr 2024 waren nach Angaben des Konsortiums rund 380 Fachkräfte in etwa 45 Ländern tätig (a. a. O.). Der ZFD wird von neun Trägerorganisationen als Gemeinschaftswerk staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure umgesetzt (a. a. O.).

Frage 1 + 2 + 3 Seite 2

1Welche konkreten Einzelprojekte, Teilprojekte und operativen Vorhaben wurden im Rahmen der 14 Maßnahmen jeweils umgesetzt oder werden umgesetzt, und wie begründet sich deren inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2Welche konkreten Leistungen, Aktivitäten und Arbeitspakete wurden im Rahmen der einzelnen Projekte jeweils erbracht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

3In welchen Ländern und Regionen wurden die Maßnahmen umgesetzt, und in welchem finanziellen Umfang entfielen Mittel jeweils auf die einzelnen Länder bzw. Regionen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.

Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten 14 Maßnahmen bilden die zuwendungsrechtliche Bereitstellung der Projektmittel zur Umsetzung des Gesamtprogramms des Zivilen Friedensdienstes an die Servicestelle Engagement Global gGmbh ab.

Die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Einzelprojekte wird u. a. durch das reguläre Antragsverfahren, jährliche Portfoliogespräche und trägerübergreifende Länderstrategien zwischen dem BMZ und den ZFD-Trägerorganisationen vereinbart.

Zur weiteren Aufgliederung im Sinne der Fragestellung wird auf entsprechende Angaben in der öffentlich einsehbaren Projektdatenbank des ZFD-Konsortiums unter www.ziviler-friedensdienst.org/de/projekte verwiesen.

Darüber hinaus können die Fragen 1 und 2 nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem Interesse der Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung nicht offen erfolgen. Es wird auf die als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestufte Anlage 1 verwiesen, die separat an den Deutschen Bundestag übersandt wird.*

Insbesondere umfasst die Antwort der Bundesregierung auch Informationen, deren Veröffentlichung die besonders schützenswerten Interessen der handelnden Akteure des Zivilen Friedensdienstes nachteilig berühren kann. Diese sind teils Drohungen und Repression gegen ihre Arbeit sowie gegen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt. Die Bundesregierung sieht sich dem Schutz der im jeweiligen Konfliktkontext tätigen zivilgesellschaftlichen Organisationen verpflichtet. Ein entsprechender Schutz ist auch für die nach dem Entwicklungshelfergesetz entsandten Friedensfachkräfte zu gewährleisten.

Eine offene Beantwortung kann die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigen und das Schaffen neuer Partnerschaften erschweren. Dies würde eine Beeinträchtigung von Maßnahmen des Zivilen Friedensdienstes mit sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte könnte sich daher im Sinne der Anlage III der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) nachteilig auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Die Beantwortung der Fragen wurde zudem auf den Zeitraum von zehn Jahren und damit auf die Aufbewahrungsfrist für elektronische Akten eingegrenzt. Angaben für weiter zurückliegende Zeiträume sind nicht über ein ITgestütztes Verfahren zentral abrufbar, sondern müssten händisch in jedem Einzelvorgang ermittelt und zusammengefasst werden. Hierzu müssten rund 450 Vorgänge händisch durchgesehen und im Sinne der Fragestellung aufbereitet werden, was einen Umfang von bis zu 700 Arbeitsstunden oder 87 Arbeitstage bedeuten würde. Die Auswertung der Dokumente würde die Ressourcen des Referats in dieser Zeit nahezu vollständig beanspruchen und dessen Aufgabenerfüllung im Übrigen zum Erliegen bringen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197).

Frage 4 Seite 3

Welche lokalen Partnerorganisationen waren an der Umsetzung der Projekte beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Name, Sitzstaat, Rechtsform, institutioneller Funktion im Projekt, Förderzeitraum sowie zugewiesenem Finanzvolumen aufschlüsseln)?

Antwort

Die administrative und organisatorische Steuerung des Programms des Zivilen Friedensdienstes erfolgt über die Engagement Global gGmbH als Servicegesellschaft. Es besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Engagement Global und den Trägerorganisationen zu jedem einzelnen Projekt; im Rahmen der Antragsprüfung werden die Partnerorganisationen projektspezifisch angegeben. Über die projektbezogene Bearbeitung hinaus erfolgt keine übergeordnete elektronische Erfassung aller lokalen Partnerorganisationen.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.

Frage 5 Seite 4

Welche unmittelbaren und mittelbaren Zahlungsempfänger (einschließlich Unterauftragnehmer und weitergeleiteter Mittelempfänger) erhielten im Rahmen der Maßnahmen finanzielle Mittel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Eine Weiterleitung von Mitteln durch die Trägerorganisationen an lokale Partnerorganisationen erfolgt nicht in allen Fällen und nur in projektspezifischen Kontexten. Eine systematische Erfassung aller Partnerorganisationen, die Mittelweiterleitungen erhalten, erfolgt auf Programmebene nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 sowie 4 verwiesen.

Frage 6 Seite 4

Wie verteilen sich die seit 2013 bewilligten Mittel auf die einzelnen Trägerorganisationen des ZFD-Konsortiums nach Haushaltsjahr und Organisation (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 sowie auf Anlage 2 verwiesen.*

AnlageAnlage 2 – Antwort auf Frage 6 der KA BT-Drs. 21-7595 der AfD-Fraktion -Verteilung der Mit

PDF-Seite 10 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 7 Seite 4

Welche Mittelanteile entfallen auf die Engagement Global gGmbH für Steuerung, Verwaltung, Monitoring, Abrechnung und programmbezogene Eigenleistungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Im Sinne der Fragestellung entfielen hierauf Mittelanteile von durchschnittlich 0,61 Prozent.

Frage 8 + 8a + 8b + 8c + 8d + 8e + 8f Seite 4

8Wie verteilen sich die eingesetzten Mittel auf Ausgaben im Einsatzland sowie auf Ausgaben im Inland, insbesondere auf

8aPersonal,

8bVerwaltung,

8cReisen,

8dVorbereitung und Schulung,

8eMonitoring und Evaluierung und

8fProjektmittel im Einsatzland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Beantwortung erfolgt entlang der u. a. bei Antragstellung und Nachweisführung etablierten Finanzplanpositionen. Entsprechend der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird die Antwort auf die letzten zehn Jahre begrenzt. Bezüglich der Nennung der Einzelkosten laufender Maßnahmen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21800 verwiesen. Für die Jahre ab 2024 liegen noch keine Schlussrechnungen vor, so dass keine abschließende Angabe der Kosten erfolgen kann.

Die Beantwortung umfasst folgende entstandene Ausgaben von 2016 bis 2023:

– Personalkosten im Einsatzland 242 853 765,08 Euro

– Projektbezogene Personalmehrausgaben dt. Träger 38 116 125,05 Euro

– Personalmittel Engagement Global 3 061 702,94 Euro

– Verwaltungskostenzuschuss 40 329 153,70 Euro

– Investitionen 16 436 022,58 Euro – laufende Sachausgaben 49 736 120,82 Euro

– weitere umsetzungsbezogene Ausgaben 98 824 040,06 Euro

– Begleitausgaben 15 353 074,32 Euro.

Eine generelle Differenzierung nach Inlands- und Auslandsausgaben ist nicht durchgängig Teil der Beantragungs- und Nachweislogik und wird nicht explizit in Finanzierungsplanpositionen abgebildet.

Frage 9 Seite 5

Wie setzt sich der Personalbestand der Maßnahmen jeweils zusammen (entsandte Fachkräfte, lokale Mitarbeitende, administrative Kräfte), und wie ist die jeweilige Organisationsstruktur vor Ort sowie innerhalb der Engagement Global gGmbH ausgestaltet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Der Personalbestand von Engagement Global kann nicht auf Ebene einzelner Maßnahmen berechnet werden.

Für die entsandten Friedensfachkräfte kann die Frage durch Angabe der jährlichen Neuentsendungen (siehe Anlage 1*) beantwortet werden. Außerdem enthält die öffentlich einsehbare Projektdatenbank des ZFD-Konsortiums unter www.ziviler-friedensdienst.org/de/projekte für laufende Maßnahmen entsprechende Angaben.

Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung werden nicht übergreifend erfasst.

Frage 10 Seite 5

Welche Gesamtkosten sind seit 2013 für Personalaufwendungen (einschließlich Gehälter, Zulagen, Sozialabgaben, Versicherungen und sonstiger Vergütungsbestandteile) im Rahmen der Maßnahmen entstanden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

Frage 11 Seite 5

Nach welchen Vergütungs-, Tarif- und Abrechnungsstrukturen werden entsandte Fachkräfte sowie administratives Personal vergütet, und wie erfolgt die Abrechnung dieser Kosten gegenüber dem BMZ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Vergütung von Fachkräften erfolgt nach dem Entwicklungshelferentsendegesetz und den Unterhaltsrichtlinien der Entsendedienste für Fachkräfte im Entwicklungsdienst. Die Abrechnung erfolgt projektbezogen.

Die Entlohnung des administrativen Personals bei Engagement Global erfolgt nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst.

Trägerorganisationen des Zivilen Friedensdienstes erhalten eine Pauschale zum Ausgleich von Personalmehrkosten, die durch die Betreuung der Friedensfachkräfte entstehen. Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

Frage 12 + 13 Seite 5

12Nach welchen Kriterien, Verfahren und Standards werden Fachkräfte ausgewählt und qualifiziert, und welche Prüfmechanismen bestehen hinsichtlich Eignung und Unabhängigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

13Welche konkreten Aufgaben und Funktionen nahmen die entsandten Fachkräfte in den jeweiligen Projekten wahr (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.

Die Auswahl der Fachkräfte erfolgt anhand von öffentlichen Stellenausschreibungen und den darin definierten Qualifikationsvoraussetzungen. Diese richten sich nach den spezifischen Projektkontexten, in denen gearbeitet werden soll.

Frage 14 Seite 6

Welche Zielindikatoren wurden für die einzelnen Maßnahmen definiert, und wie erfolgt deren Messung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Zielindikatoren werden im Rahmen der Antragstellung durch die ZFD-Träger projektspezifisch formuliert durch Engagement Global, in Absprache mit dem BMZ, überprüft. Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Nachweisprüfung erfolgt projektbezogen eine Gegenüberstellung der SOLL-Indikatoren mit den IST-Indikatoren und eine Überprüfung der Ergebnisse durch Engagement Global.

Frage 15 Seite 6

Welche Ergebnisse wurden auf Ebene der einzelnen Maßnahmen im Hinblick auf die definierten Indikatoren erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Ergebnisse sind Gegenstand der jeweiligen, projektbezogenen Berichterstattung.

Frage 16 + 17 Seite 6

16Welche internen und externen Evaluierungen wurden seit 2013 durchgeführt, jeweils unter Angabe von Evaluator, Zeitraum und Kosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

17Welche zentralen Ergebnisse und Empfehlungen ergaben sich aus den Evaluierungen, und in welchem Umfang wurden diese umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.

Aktuell erfolgt eine Evaluierung des ZFD durch das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval). Die Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen, abschließende Angaben zu Zeitraum und Kosten können daher nicht gemacht werden.

Frage 18 + 19 Seite 6

18Auf welcher Grundlage erfolgt die Annahme eines Wirkungszusammenhangs zwischen ZFD-Maßnahmen und Konfliktprävention bzw. Konfliktreduktion (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

19Welche Nachweise liegen für einen kausalen oder zumindest plausiblen Zusammenhang zwischen ZFD-Interventionen und einer Reduktion gewaltsamer Konflikte vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet.

Der Wirkungszusammenhang geht insbesondere auf die Friedensarbeit der in dem jeweiligen Konfliktkontext tätigen und lokal vernetzten Partnerorganisationen zurück, die durch den ZFD unterstützt und gestärkt wird.

Wirkungszusammenhänge werden über plausibilisierte Annahmen und Prozessindikatoren kontinuierlich im Rahmen der Nachweisprüfung geprüft.

Frage 20 Seite 7

Welche Risikoanalysen wurden vor Bewilligung der Maßnahmen durchgeführt, und welche politischen, sicherheitsrelevanten und operationellen Risiken wurden identifiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.

Frage 21 Seite 7

Welche Prüfmechanismen bestehen für die Mittelverwendung, und in welchen Intervallen erfolgen Prüfungen, Audits und Verwendungsnachweiskontrollen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Vorgaben wird die Mittelverwendung durch projektbezogene Verwendungsnachweise sowie einen Gesamtverwendungsnachweis für das abgelaufene Haushaltsjahr nachgewiesen. Hinzu kommen gegebenenfalls turnus- und anlassbezogene Prüfungen.

Frage 22 + 23 + 24 Seite 7

22Welche Beanstandungen wurden seit 2013 im Rahmen von Prüfungen festgestellt, und welche Konsequenzen ergaben sich daraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

23In wie vielen Fällen wurden Mittel ganz oder teilweise zurückgefordert oder nicht bewilligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

24In wie vielen Fällen wurden Korruptionsverdachtsfälle, Verstöße gegen Förderbedingungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten festgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 22 bis 24 werden zusammen beantwortet.

Es gibt keinen Fall, in dem Mittel vollständig zurückgefordert werden mussten.

In Einzelfällen wurden kleinere Summen zurückgefordert und durch die Träger des ZFD erstattet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 124 des Abgeordneten Rocco Kever auf Bundestagsdrucksache 21/8047 verwiesen. Bezüglich der Nichtbewilligung wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.

Frage 25 Seite 7

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl lokaler Partnerorganisationen, und welche Ausschlusskriterien werden angewendet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Auswahl der Partnerorganisationen erfolgt durch die ZDF-Trägerorganisationen nach Projektkontext. Im Rahmen der Antragsprüfung erfolgt eine Überprüfung der EU-Sanktionsliste sowie eine außenpolitische Unbedenklichkeitsprüfung durch das Auswärtige Amt, welche für eine Förderzusage positiv ausfallen muss.

Frage 26 Seite 8

In welchem Umfang erfolgte im Rahmen der Maßnahmen eine Zusammenarbeit mit politischen Parteien, Parlamenten, Medien oder sonstigen politischen Akteuren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Politische Parteien und Parlamente sind keine direkten Partner im Rahmen von ZFD-Maßnahmen. Mit Medien oder sonstigen politischen Akteuren wird punktuell zusammengearbeitet, wenn es den Projektzielen förderlich ist.

Frage 27 Seite 8

Welche institutionellen Vorkehrungen bestehen, um eine Einmischung in innerstaatliche politische Prozesse der Partnerländer auszuschließen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Der ZFD arbeitet vorrangig mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, die sich für Gewaltfreiheit in Konflikten engagieren. Sie werden in ziviler Konfliktbearbeitung geschult. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.

Frage 28 Seite 8

Welche konkreten Projekte und Ergebnisse wurden im Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3, 4 und 5 verwiesen.

Frage 29 Seite 8

Welche messbaren Beiträge zur Reduktion von Flucht- und Migrationsursachen werden den ZFD-Maßnahmen zugeschrieben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Maßnahmen des ZFD im Migrations- und Fluchtkontext finden oft in Erstaufnahmeländern nahe der Herkunftsregionen statt. Eine Reduzierung von Konfliktpotential zwischen Aufnahmegemeinden und Flüchtlingsgemeinschaften wirkt sich grundsätzlich auch positiv auf lokale Lebensbedingungen und damit den Verbleib in der Nähe der Herkunftsregion aus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.

Frage 30 Seite 8

Welche projektbezogenen Informationen liegen der Bundesregierung vor, die weder im Transparenzportal des Bundes noch in den veröffentlichten IATI-Daten enthalten sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Bundesregierung hat sich im IATI-Prozess grundsätzlich zur Transparenz über seine entwicklungspolitischen Leistungen verpflichtet. Diese Verpflichtung kann jedoch durch die Regeln des Geheimschutzes, der Datenschutz-Grundverordnung oder die Einschränkungen aus dem Informationsfreiheitsgesetz eingeschränkt werden.

Frage 31 Seite 8

Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität des Zivilen Friedensdienstes im Gesamtkontext der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Der Zivile Friedensdienst ist aus Sicht der Bundesregierung im Gesamtkontext der Entwicklungszusammenarbeit ein effektives und lokal wirksames Programm zur zivilen Konfliktbearbeitung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 18 und 29 verwiesen.

Frage 32 Seite 9

Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um Risiken von Fehlverwendung, Interessenkonflikten oder ineffizienter Mittelverwendung im Rahmen des ZFD systematisch zu minimieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 21 und 25 verwiesen.

Frage 33 Seite 9

Aus welchen Gründen ist bei der Maßnahme DE-1-201440569 kein Enddatum angegeben, und nach welchen Kriterien wird über die zeitliche Begrenzung, Fortführung oder Entfristung dieser Maßnahme entschieden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Das Laufzeitende wird turnusmäßig mit der Veröffentlichung der nächsten IA-TI-Meldung in den Daten einsehbar sein.