Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat Martin Blessing im Jahr 2025 als Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland vorgestellt. Nach Darstellung der Bundesregierung soll der Beauftragte ausländische Investitionen mobilisieren, Ansprechpartner für Investoren sein und den Investitionsstandort Deutschland international vertreten. Der Bundeskanzler erklärte dazu, der Beauftragte solle „Türen öffnen, Vertrauen in unseren Standort schaffen und Investitionen nach Deutschland holen“ (www.bundesregierun g.de/breg-de/aktuelles/pk-kanzler-beauftragter-investitionen-2385370). Die Bundesregierung hat damit eine Funktion geschaffen, die unmittelbar an der Schnittstelle von Standortpolitik, Außenwirtschaftsförderung, Investorenansprache und politischer Kommunikation angesiedelt ist.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die neue Funktion des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers organisatorisch und administrativ in bestehende Strukturen eingebunden wurde. Es ist in ihren Augen insbesondere zu hinterfragen, ob für die Tätigkeit des Beauftragten zusätzliche Haushaltsmittel, Stellen, Projektgruppen, Reisemittel, externe Beratungsleistungen oder Kommunikationsmaßnahmen bereitgestellt werden. Ebenso ist für sie von Interesse, ob die Bundesregierung messbare Ziele für dessen Tätigkeit definiert hat, etwa hinsichtlich der Zahl angesprochener Investoren, konkreter Ansiedlungsprojekte, erwarteter Investitionsvolumina, regionaler Schwerpunkte oder branchenspezifischer Prioritäten.
Eine belastbare Investorenansprache setzt klare Zuständigkeiten voraus. Wenn Aufgaben des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Auswärtigen Amts, von Germany Trade and Invest, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder weiterer Bundesgesellschaften berührt werden, muss nach Auffassung der Fragesteller für den Deutschen Bundestag nachvollziehbar sein, welche Stelle fachlich führt, welche Stelle Ressourcen bereitstellt und welche Ergebnisse der Bundesregierung zugerechnet werden. Dies gilt nach Lesart der Fragesteller in besonderem Maße, weil die regierungstragenden Parteien im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt haben, Deutschland als Investitionsstandort zu stärken, eine Investorenkonferenz durchzuführen, einen Deutschlandfonds aufzulegen und die Außenwirtschaftsförderung strategisch auszurichten (www.koalitionsvertrag2 025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag_2025.pdf).
Die Fragesteller halten es deshalb für erforderlich, die rechtliche Grundlage, das Mandat, die tatsächlichen Kosten, die organisatorische Unterstützung und die Erfolgskontrolle der Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland transparent zu machen.
1Auf welcher rechtlichen, organisatorischen oder kabinettsinternen Grundlage wurde der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland berufen?
2Wurde für den Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland ein schriftliches Mandat, eine Zielvereinbarung, eine Geschäftsordnung, ein Aufgabenprofil oder eine Berichtspflicht gegenüber dem Bundeskanzleramt festgelegt?
3Welches genaue Mandat, welche Aufgabenbeschreibung und welche Befugnisse hat der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die verfassungsmäßige Organisationsgewalt des Bundeskanzlers leitet sich aus Artikel 65 Satz 1 GG und Artikel 64 Absatz 1 GG ab. Der Kanzler besitzt das Recht, seinen Geschäftsbereich nach eigenen Vorstellungen zu strukturieren. Dazu gehört auch die Befugnis, zur Unterstützung seiner Amtsgeschäfte einen „persönlichen Beauftragten“ zu berufen. Herrn Blessings Berufung zum persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland erfolgte mit Schreiben des Bundeskanzlers vom 5. November 2025.
Ist der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland organisatorisch dem Bundeskanzleramt, einem Ressort, einer Projektgruppe oder einer sonstigen Arbeitseinheit der Bundesregierung zugeordnet?
Der persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland ist keiner Arbeitseinheit der Bundesregierung organisatorisch zugeordnet.
5Aus welchem Einzelplan, Kapitel, Titel und gegebenenfalls welcher Kostenstelle des Bundeshaushalts werden die Tätigkeit, Reisekosten, Sachkosten, Unterstützungsleistungen, Kommunikationsmaßnahmen und etwaige Aufwandsentschädigungen des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland finanziert?
8Welche Ausgaben sind dem Bund seit Berufung des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland für Reisen, Veranstaltungen, Delegationsbegleitungen, Öffentlichkeitsarbeit, Übersetzungen, Protokoll, Sicherheit und sonstige Sachkosten entstanden?
9Erhält der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland eine Vergütung, Aufwandsentschädigung, Reisekostenerstattung, Sachmittelausstattung oder sonstige geldwerte Leistung des Bundes?
Die Fragen 5, 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Der persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland erhält kein Gehalt oder eine vergleichbare Vergütung. Er hat Anspruch auf Ersatz der bei der Erfüllung seines Amtes entstandenen angemessenen Reisekosten und sonstiger barer Auslagen nach den für Bundesbedienstete geltenden Regelungen. Gemäß § 3 des Bundesreisekostengesetzes können entsprechende Kosten bis zu sechs Monate nach dem Anlass geltend gemacht werden. Insoweit sind die Gesamtkosten nicht innerhalb der für die Beantwortung der Einzelfrage vorgesehenen Frist bezifferbar, weil entsprechende Abrechnungen gegebenenfalls noch nicht erstellt worden sind.
Für Öffentlichkeitsarbeit, Übersetzungen, Protokoll, Sicherheit sind keine Kosten entstanden, ebenso keine sonstigen Sachkosten.
Welche Mittel waren im Bundeshaushalt 2025 und sind im Bundeshaushalt 2026 für die Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland veranschlagt?
Keine.
Wurden für die Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland zusätzliche Haushaltsmittel, Planstellen, Stellen, Projektgruppen, Kostenstellen oder Titelgruppen eingerichtet?
Nein.
10Werden Leistungen der Germany Trade and Invest GmbH für die Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland eingesetzt?
11In welchem finanziellen, personellen und organisatorischen Umfang unterstützt die Germany Trade and Invest GmbH gegebenenfalls die Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Germany Trade and Invest GmbH (GTAI) unterstützt und berät das Bundeskanzleramt zu den Themen Außenwirtschaft, Standortwerbung und ausländische Direktinvestitionen in Deutschland. Eine Fachkraft der GTAI – aus bestehenden Ressourcen – ist dazu beratend im Bundeskanzleramt tätig. Diese Tätigkeit umfasst die Beratung des persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland.
Welche Verpflichtungsermächtigungen und Projektmittel wurden im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland eingegangen?
Keine.
13Welche messbaren Ziele wurden für die Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland definiert?
14Welche Zielgrößen bestehen gegebenenfalls hinsichtlich Investitionsvolumen, Zahl angesprochener Investoren, Zahl konkreter Ansiedlungsprojekte, regionaler Schwerpunkte, branchenspezifischer Schwerpunkte und zeitlicher Umsetzung?
15Welche Berichts-, Controlling- und Erfolgskriterien gelten gegebenenfalls für Ausgaben, Maßnahmen und Ergebnisse, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland stehen?
Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Vereinbarung von Zielgrößen ist bei unentgeltlichen Tätigkeiten nicht üblich und wurde auch in diesem Fall nicht getroffen. Der persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland unterliegt keinen formalen Berichtspflichten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
Welche regelmäßigen Berichte erhält das Bundeskabinett gegebenenfalls über Fortschritte, Hemmnisse und Ergebnisse der Investorenansprache durch den Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland?
Ist für den Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland eine parlamentarische Unterrichtung an den Deutschen Bundestag über Tätigkeit, Kosten, Ergebnisse und Zielerreichung des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland vorgesehen, und wenn ja, wann ist mit einer diesbezüglichen Unterrichtung zu rechnen?
Der persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland übt kein Amt eines Beauftragten der Bundesregierung aus. Insoweit ist eine Unterrichtung des Deutschen Bundestages weder gesetzlich noch anderweitig vorgesehen.
Welche Auslandsreisen hat der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland seit seiner Berufung gegebenenfalls begleitet oder selbst durchgeführt?
Herr Blessing hat die Auslandsdienstreise von Bundesministerin Katherina Reiche vom 16. November bis zum 19. November 2025 in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Katar sowie die Auslandsdienstreise von Bundesministerin Katherina Reiche vom 31. Januar bis zum 3. Februar 2026 nach Saudi-Arabien und die Auslandsdienstreise des Bundeskanzlers vom 24. Februar bis 26. Februar 2026 nach China begleitet.
Welche Kosten sind dem Bund durch die Teilnahme des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland an Reisen von Mitgliedern der Bundesregierung gegebenenfalls entstanden?
Für die Teilnahme des persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland an der Reise des Bundeskanzlers vom 24. Februar bis 26. Februar 2026 nach China sind Übernachtungskosten in Höhe von 148,27 Euro entstanden.
Welche Investitionszusagen, Absichtserklärungen, Folgegespräche, Projektprüfungen oder sonstigen konkreten Ergebnisse ergaben gegebenenfalls aus den bisherigen Reisen und Gesprächen des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland?
Herr Blessing pflegt als persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland und als Aufsichtsratsvorsitzender der GTAI den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Investoren und Personen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – und deren Ergebnisse besteht nicht, und eine solche Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Vor diesem Hintergrund liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Welche Briefings, Standortunterlagen, Kommunikationslinien oder Investorenpräsentationen wurden dem Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland durch das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Auswärtige Amt, Germany Trade and Invest oder externe Dienstleister gegebenenfalls zur Verfügung gestellt?
22Welche externen Beratungs-, Kommunikations-, Strategie-, Rechts- oder Marktforschungsleistungen wurden im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland gegebenenfalls beauftragt?
23Aus welchen Haushaltstiteln wurden die in Frage 22 erfragten Leistungen finanziert?
Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Es wurden keine externen Beratungs-, Kommunikations-, Strategie-, Rechts- oder Marktforschungsleistungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland beauftragt.
Welche Abgrenzung nimmt die Bundesregierung zwischen den Aufgaben des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland und den Aufgaben von Germany Trade and Invest, der Außenwirtschaftsförderung des Bundes, der deutschen Auslandsvertretungen und der KfW vor?
Die Bundesregierung hat diese Frage in ihrer Antwort zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD vom 5. August 2026 (Bundestagsdrucksache 21/7271) beantwortet (Bundestagsdrucksache 21/7491). Dem ist nichts hinzuzufügen.
Sieht die Bundesregierung interne Zielkonflikte zwischen Investitionswerbung, Investitionsprüfung, Wirtschaftssicherheit, Sanktionsdurchsetzung und nationalen Sicherheitsinteressen, und wenn ja, welche?
Nein.