Folgen der Klimakrise für den Tourismus

Drucksache 21/8305Antwortauf die Kleine Anfrage 21/799701.10.20268 Seiten14 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Wirtschaft und EnergieSport, Freizeit und TourismusUmwelt
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die touristische Sommersaison war erneut geprägt von hohen Temperaturen und zunehmenden Extremwetterereignissen. Dabei handelte es sich nicht nur um großflächige Waldbrände u. a. in Belgien, Frankreich oder Griechenland, sondern auch um anhaltende Dürreperioden und zunehmende Hitzetage in Deutschland (vgl. https://rp-online.de/panorama/deutschland/westeuropa-erleb t-heissesten-sommer-seit-beginn-der-aufzeichnungen_aid-152882835). Die Folgen der Klimakrise treffen den Tourismus zunehmend und machen sich immer deutlicher und folgenschwerer bemerkbar (vgl. www.sueddeutsche.de/wir tschaft/deutschland-tourismus-uebernachtungsrekord-halbjahr-li.3529617). Beliebte Reiseregionen wie Mittelgebirge, Flusslandschaften, Seengebiete, Küsten und Naturparks leiden besonders unter Trockenheit und Dürre. Sinkende Pegelstände beeinträchtigen den Schiffsverkehr auf vielen Gewässern und die erhöhte Waldbrandgefahr führt zur Sperrung von Wanderwegen und Campingplätzen. Zudem beeinträchtigen die hohen Temperaturen sowohl die Gesundheit der Reisenden als auch den Zustand der touristischen Infrastruktur (vgl. www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/duerre-starkregenhitzewellen-beeintraechtigen). Extreme Hitze begünstigt zudem weiteres Extremwetter, weil bei hohen Temperaturen mehr Wasser in der Atmosphäre gespeichert werden kann, was häufig zu Unwettern und Starkregen mit Überschwemmungen und Bodenerosion führt (vgl. www.spiegel.de/wissenschaft/cl ausius-clapeyron-gesetz-wie-sich-das-extremwetter-am-mittelmeer-durch-for mel-erklaeren-laesst-a-228942e0-99ba-4cf6-b1ce-fc23f79d9372). Diese Entwicklungen gefährden mittel- bis langfristig die Existenz ganzer touristischer Geschäftsmodelle und Destinationen. Erstmals ist beispielsweise auch in den hochgelegenen Gletscherskigebieten der Alpen kein Skisport im Sommer möglich (vgl. www.faz.net/aktuell/reise/alpen-erstmals-seit-50-jahren-kein-ski fahren-mehr-im-sommer-accg-201132702.html). Auch der Deutsche Tourismusverband (DTV) forderte in diesem Sommer angesichts der unmittelbaren Auswirkungen von Hitze und Extremwetterereignissen auf Natur- und Erlebnisräume, Infrastruktur und touristische Angebote in den Destinationen, notwendige Investitionen in entsprechende Maßnahmen zur Klimaanpassung zu fördern. Zudem sollte nach Auffassung des DTV die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure deutlich verstärkt werden (vgl. www.deutschertourismusv erband.de/presse/detail/hitze-waldbrandgefahr-unwetter-tourismus-bei-klimaa npassung-mitdenken). Trotz dieser Entwicklungen und ihrer bereits heute weitreichenden, teils existenzbedrohenden Folgen für Mensch und Natur und damit auch für die Grundlage eines ausgewogenen Tourismus lassen die Bundesregierung und ihr zuständiger Koordinator für maritime Wirtschaft und Tourismus nach Ansicht der Fragestellenden bislang wenig Bereitschaft zu konkretem Handeln in der nationalen Tourismuspolitik erkennen. Auch die Nationale Tourismusstrategie enthält in ihren Augen kein umfassendes Gesamtkonzept, um den inländischen Tourismus vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Die Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz, alles zu tun, um den Klimawandel zurückzudrängen, die er mit Blick auf Waldbrände in Nordrhein-Westfalen getätigt hat, werfen nun Fragen nach ihrer tatsächlichen Umsetzung und ihrer Rolle für den Tourismus auf (vgl. www.tagesschau.de/in land/innenpolitik/merz-waldbrand-eifel-100.html).

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d Seite 2

1Inwiefern hat die Bundesregierung bereits Kenntnisse zu den Auswirkungen des diesjährigen Hitzesommers auf den Tourismus, insbesondere auf

1adie Umsätze und die Besucherzahlen touristischer Betriebe (z. B. in der Gastronomie und Freizeitwirtschaft),

1bdie regionale Auslastung und Verteilung des Besucheraufkommens in den Destinationen,

1cdie Entwicklung saisonaler Beschäftigungsverhältnisse im Tourismus und

1dden Städte- und Kulturtourismus?

Antwort

Der Bundesregierung liegen zu den Auswirkungen der Wetterverhältnisse im Sommer 2026 auf den Tourismus keine Erkenntnisse vor. Amtliche Monatsdaten des Statistischen Bundesamts zu Übernachtungen, Ankünften und Aufenthaltsdauer inländischer und ausländischer Gäste sind derzeit bis Juni 2026 verfügbar und bilden somit die Entwicklung über den gesamten Sommer nicht ab. Aus den aktuellen Daten können zudem keine Wettereffekte abgeleitet werden. Auf den Bericht der Bundesregierung an den Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages zu den durch die Klimakrise bedingten Auswirkungen der Hitze- und Dürreerscheinungen in diesem Sommer auf den inländischen Tourismus und die touristischen Betriebe sowie etwaige Maßnahmen, welche die Bundesregierung zur Begegnung ebendieser plant, wird verwiesen.

Frage 2 Seite 2

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über touristische Infrastrukturangebote (z. B. Wanderwege, Naturerlebnispfade, Campingplätze, Freizeitparks, Sportanlagen, Bootsverleihe), die in diesem Sommer aufgrund von Hitzetagen, Dürreperioden, Wassermangel, Waldbrandgefahr oder anderen hitzebedingten Schäden vorübergehend eingeschränkt betrieben oder vollständig geschlossen wurden (bitte nach dem Grund der Schließung aufschlüsseln), und wenn nein, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in ihrer koordinierenden Funktion keine Kenntnisse?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu aufgrund der Zuständigkeit der Länder für Entwicklung und Vermarktung des Tourismus einschließlich touristischer Infrastrukturangebote gemäß der grundgesetzlich geregelten Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern keine Kenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/969 sowie auf die Antwort zu Fragen 3 und 4 ebendort wird verwiesen.

Frage 3 Seite 3

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse oder erste Schätzungen über die Kosten für die Tourismusbranche, die im Zusammenhang mit Extremwetterereignissen im Sommer 2026 stehen, z. B. Sturmschäden im Elbsandsteingebirge (vgl. www.n-tv.de/panorama/Sachsenforst-sperr t-Nationalpark-Saechsische-Schweiz-id31148491.html) oder Unwetter am Bodensee (vgl. www.merkur.de/welt/aussenwelt-abgeschnitten-heftig e-unwetterzelle-schlaegt-in-alpen-und-bodensee-zu-stadtteil-von-zr-9446 4828.html)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

Frage 4 Seite 3

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Pegelstände in den für die Flusskreuzfahrt und den sonstigen touristischen Verkehr relevanten Flüssen (Rhein, Donau, Mosel, Main, Elbe und Oder) und Gewässern (Bodensee, Müritz, Königssee, Chiemsee, Steinhuder Meer) in den Sommermonaten entwickelt haben und welchen Einfluss diese auf die Schiffbarkeit hatten?

Antwort

Das Informationsangebot umfasst das Niedrigwasserinformationssystem NIWIS der Bundesanstalt für Gewässerkunde mit bundesweit einheitlichen Daten zu Oberflächengewässern (inklusive Bundeswasserstraßen), Grundwasser und hydrometeorologischen Bedingungen (https://niwis-online.de/), sowie das Elektronische Wasserstraßeninformationssystem der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung mit 14-Tage- sowie 6‑Wochen‑Wasserstandsvorhersagen für die Bundeswasserstraßen Rhein, Donau und Elbe (https://elwis.de/DE/S ervice/Wasserstaende/Wasserstaende-node). Darüber hinaus werden in Niedrigwasserphasen wöchentliche Lageberichte durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde veröffentlicht (www.bafg.de/DE/5_Informiert/2_Publikationen/Niedri gwasserbericht/niedrigwasserbericht_node.html).

Die Auswirkungen von Niedrigwasser auf die Schiffbarkeit hängen vom individuellen Schiffsrumpf, dem Antrieb und der Beladung des Schiffs ab. Grundsätzlich führt Niedrigwasser zu geringeren verfügbaren Abladetiefen.

Frage 5 Seite 3

Inwiefern sind der Bundesregierung Einschränkungen für die Flusskreuzfahrt und den sonstigen touristischen Verkehr in Deutschland bekannt, die durch niedrige Pegelstände oder andere klimabedingte Einflüsse bedingt sind (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/niedrig e-pegelstaende-was-ist-wenn-die-flussreise-ins-wasser-faellt/10024497 7.html), und wenn ja, welche politischen Konsequenzen leitet sie hieraus ab?

Antwort

Auch wenn Personenschiffe über einen geringeren Tiefgang als Güterschiffe verfügen, waren und sind die Pegelstände in diesem Sommer immer wieder so niedrig, dass vielbefahrene Streckenabschnitte wie das Mittelrheintal und die freifließende Donau nicht mehr oder nur eingeschränkt befahren werden können. Hinzu kommen an einigen Bundeswasserstraßen lokal Probleme beim Ein- und Ausschiffen der Gäste wegen trockengefallener Steiger.

Die im Kontext der aktuellen Niedrigwasserperiode gemeinsam mit den Bundesländern ergriffenen Ad-hoc-Maßnahmen dienen primär der Aufrechterhaltung der Güterversorgung. Aufgrund ihres geringeren Tiefgangs profitieren aber Fahrgastschiffe gleichfalls von den beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Schiffbarkeit, etwa von der Engpassbeseitigung am Mittelrhein.

Frage 6 Seite 4

Inwiefern ist eine Fortsetzung des sogenannten Spitzengesprächs Niedrigwasser (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/spitzengespraech-nie drigwasser.html) geplant, sollen zukünftig touristische Akteure und Verbände ebenfalls beteiligt werden, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

An dem Spitzengespräch Niedrigwasser und den verkehrsträgerübergreifenden Koordinierungsrunden als Follow-up hat der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt teilgenommen, der sowohl die Güter- als auch die Personenschifffahrt vertritt. Die Koordinierungsrunden dienten der Abstimmung von Ad-hoc-Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Logistikketten im Güterverkehr.

Frage 7 Seite 4

Plant die Bundesregierung, in ihrer koordinierenden Funktion weiterhin kein dauerhaftes Monitoring in Kooperation mit den Bundesländern zu möglichen Umwelt- und Klimafolgen sowie zur Klimaanfälligkeit touristischer Destinationen und Infrastrukturen einzuführen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/969, S. 9), und wenn ja, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

Die Bundesregierung plant kein dauerhaftes spezifisches Monitoring zu möglichen Umwelt- und Klimafolgen sowie zur Klimaanfälligkeit touristischer Destinationen und Infrastrukturen. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zudem existieren bereits bewährte Formate des Austauschs zwischen Bund und Ländern, in denen aktuelle touristische Themen wie z. B. Klimaauswirkungen bei Bedarf adressiert werden (u. a. Bund-Länder-Ausschuss Tourismus).

Frage 8 + 9 Seite 4

8Inwieweit hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in diesem Sommer Termine oder Gesprächsformate mit der Branche sowie mit Vertreterinnen und Vertretern von Ländern und Kommunen zu aktuellen touristischen Themen durchgeführt (z. B. ein Tourismuspolitisches Forum), wenn ja, zu welchen konkreten Themen und mit welchen Akteuren, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (bitte einzeln angeben)?

9Plant die Bundesregierung in den nächsten Wochen ein Gesprächsformat (z. B. ein Tourismuspolitisches Forum), das sich mit den Folgen der Klimakrise auf den Tourismus und mit dem vergangenen Hitzesommer befasst, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Tourismuspolitischen Forums im Jahr 2026 bereits zwei Thementische zu aktuellen touristischen Themen durchgeführt. Der erste Thementisch fand am 6. Mai 2026 zum Thema Arbeitszeitflexibilisierung statt, der zweite Thementisch am 10. September 2026 zum Thema Treibhausgasemissions-Inventar für den Tourismus. Am ersten Thementisch nahmen Vertreterinnen und Vertreter thematisch besonders betroffener Branchenverbände teil; der zweite Thementisch hatte als virtuelle Veranstaltung einen breiteren Teilnehmerkreis aus Branche, Wissenschaft, Ländern und Destinationen. Weitere Thementische sind angedacht, die Planung zu Themen und Terminen ist noch nicht abgeschlossen.

Frage 10 Seite 5

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlungen von Verbänden wie dem Deutschen Tourismusverband (vgl. www.deutschertouri smusverband.de/presse/detail/hitze-waldbrandgefahr-unwetter-tourismu s-bei-klimaanpassung-mitdenken) zur Stärkung der touristischen Perspektive bei der Klimaanpassung aufzugreifen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

Verbände werden im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibungen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) der Bundesregierung weiterhin beteiligt und ihre Beiträge einbezogen und sichtbar gemacht, um ein umfassendes Bild der Klimaanpassung in Deutschland zu zeichnen. Darüber hinaus sollen innerhalb der DAS im Cluster „Wirtschaft“ die Ziele mit elf konkreten Maßnahmen erreicht werden – eine davon ist die Stärkung des Austausches zur Klimaanpassung mit Wirtschaftsverbänden und Stakeholdern im Rahmen bestehender Dialogformate. Empfehlungen von Verbänden wie dem DTV können so aufgegriffen werden.

Frage 11 Seite 5

Plant die Bundesregierung, die Folgen der Klimakrise, wie zunehmende Extremwetterereignisse, noch stärker in der Nationalen Tourismusstrategie zu berücksichtigen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

Tourismusbalance und nachhaltiger Tourismus sind neben anderen Themen Schwerpunkte der Nationalen Tourismusstrategie. Darunter werden auch die Aspekte Stärkung von Natur- und Klimaschutz sowie Schutz bei Extremwetterereignissen adressiert. Eine Anpassung ist daher aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich.

Frage 12 Seite 5

Welche konkreten Folgen haben die Aussagen des Bundeskanzlers, alles zu tun, um den Klimawandel zurückzudrängen (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/merz-waldbrand-eifel-100.html), für den Tourismus, und welche politischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, in diesem Zusammenhang kurz- und mittelfristig umzusetzen?

Antwort

Tourismus ist eine heterogene Querschnittsbranche, die viele Einzelbereiche (u. a. Mobilität oder Beherbergung) umfasst. Dem Klimawandel zu begegnen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle Branchen und Lebensbereiche gleichermaßen betrifft. Rein branchenbezogene Maßnahmen sind daher von der Bundesregierung derzeit nicht geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Frage 13 Seite 5

Inwiefern plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussagen des Bundeskanzlers, alles zu tun, um den Klimawandel zurückzudrängen (vgl. ebd.), auch vergangene, nach Ansicht der Fragestellenden klimaschädliche Maßnahmen, wie etwa die Senkung der Luftverkehrsteuer (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/senkung-luftverkehrste uer-2418542) oder die Abschaffung der nationalen PtL-Quote (PtL = Power-to-Liquid), wieder rückgängig zu machen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

Eine Rücknahme der Absenkung der Luftverkehrsteuer oder die Wiedereinführung der nationalen PtL-Quote ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Mit diesen Maßnahmen werden Standortkosten reduziert und die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland gestärkt. Zugleich setzt die Bundesregierung bei der Dekarbonisierung des Luftverkehrs insbesondere auf EU-weit einheitliche Quoten für klimaneutrale Kraftstoffe zur Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen sowie auf technologische Innovationen, darunter elektrische und wasserstoffbasierte Antriebe.

Frage 14 + 15 Seite 6

14Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Reisende und Beschäftigte im Tourismus künftig besser vor den Folgen von Extremwetterereignisse, wie beispielsweise Hitze oder Trockenheit, zu schützen?

15Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um touristische Destinationen, Betriebe und Infrastrukturen künftig besser vor den Folgen von Extremwetterereignissen, wie beispielsweise Hitze oder Trockenheit, zu schützen?

Antwort

Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.

Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf die durch den Klimawandel immer häufiger auftretenden Hitzeperioden reagiert, um die Bevölkerung für kommende intensivere, häufigere und längere Hitzeperioden noch besser vorzubereiten und zu schützen. Die Initiative des BMG dient vor allem als Impuls, um die Akteurinnen und Akteure in Ländern und Kommunen zu sensibilisieren, schnell zu reagieren und eigene, jeweils passgenaue Hitzeschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat zudem in den Vorjahren Informationsmaterialien erarbeitet, die erneut an Ärzteschaft, Pflegeverbände, Kommunen, Selbstverwaltungspartner und weitere Akteure verteilt werden könnten. Darüber hinaus wurde ein Infopaket „Hitzeschutz“ entwickelt, welches schon rund 11 000 Kommunen in Deutschland vorliegt. Auf der Webseite www.klima-mensch-gesundheit.de/ des BIÖG sind zudem Informationen zum Hitzeschutz allgemeinverständlich aufbereitet.

Mit dem vom BMG geförderten Portal „Hitzeservice.de“ werden umfangreiche Handlungsempfehlungen für Kommunen und Städte, die für die Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zum Schutz vor Hitze verantwortlich sind, angeboten und die Vernetzung von Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Landkreisen zum Hitzeschutz gefördert.

Im Übrigen wird zur Frage nach geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz von touristischen Destinationen, Betrieben und Infrastrukturen auf die Zuständigkeit der Bundesländer für Entwicklung und Vermarktung des Tourismus einschließlich touristischer Infrastrukturangebote sowie auf die Antworten zu den Fragen 2 und 12 verwiesen.

Frage 16 Seite 6

Inwiefern plant die Bundesregierung, finanzielle Anreize oder Förderprogramme zu schaffen bzw. aufzustocken, um touristische Betriebe bei investiven Klimaanpassungsmaßnahmen (z. B. Beschattung, Wassermanagement, Hitzeschutz) zu unterstützen (bitte nach Einzelplan, Kapitel, Titel [inklusive Titelnummer] sowie Betrag [Soll-Ansatz und Verpflichtungsermächtigungen] aufschlüsseln), und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS-FRL) u. a. innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (Förderschwerpunkt B). Dabei werden die praxisnahe Entwicklung von Verfahrensweisen, Konzepte und Strategien sowie deren pilothafte Umsetzung, insbesondere durch investive Maßnahmen gefördert. Neben Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen sind in diesem Förderschwerpunkt auch Betriebe, Unternehmen, Hochschulen, Verbände, Vereine und Stiftungen antragsberechtigt. Förderentscheidungen erfolgen im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens. Die Öffnung neuer Förderfenster steht in Abhängigkeit der noch nicht abgeschlossenen Haushaltsverhandlungen.