Verhandlungen über Abschiebezentren in Drittstaaten

Drucksache 21/8424Antwortauf die Kleine Anfrage 21/793907.10.202620 Seiten24 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernAußenpolitik und internationale BeziehungenMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Wie verschiedene Medien berichteten, verhandeln Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und die Niederlande derzeit mit Ruanda über die Einrichtung sogenannter Return Hubs in dem Land (www.spiegel.de/ausland/migration-deutschland-verhandelt-mit-eu-staaten-ueber-abschiebezentren-in-r uanda-a-ffcd7720-2b79-48bd-8c51-971e2f572832).

Dabei handelt es sich um Lager außerhalb der EU, in die Menschen gegen ihren Willen verbracht werden sollen, wenn sie etwa aufgrund fehlender Papiere nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Damit finden sich die Betroffenen unter Umständen in einem Land wieder, das sie nie zuvor betreten haben, dessen Sprache sie nicht sprechen und in dem sie niemanden kennen. Die Rechtswissenschaftlerin Dr. Dana Schmalz ist daher der Auffassung, dass dies mit dem allgemeinen Verständnis einer „Rückführung“ nichts zu tun habe. Eher müsse von einer (staatlichen) Entführung gesprochen werden (https://verfassungsblog.de/keine-ruckfuhrung-sondern-eine-entfuhrung/).

Die rechtliche Grundlage für die „Return Hubs“ findet sich in der Rückführungsverordnung, der das Europäische Parlament mit den Stimmen der konservativen und rechten Fraktionen im Juni 2026 unter Applaus und „Send them back“-Rufen zugestimmt hat. Konkrete Standards für den Aufenthalt und die Versorgung der abgeschobenen Menschen in den Drittstaaten fehlen in der Rückkehrverordnung. Zwar legt diese fest, dass in den Aufnahmestaaten internationale Menschenrechtsstandards und das Refoulement-Verbot eingehalten werden müssen. Doch die Erfahrung zeigt, wie Pro Asyl aus Sicht der Fragestellenden treffend hervorhebt, dass diese Vorgaben zu vage sind, um Menschenrechtsverletzungen wirksam zu verhindern (www.proasyl.de/news/d ie-neue-rueckfuehrungsverordnung-frontalangriff-auf-die-rechte-von-gefluech teten/).

Der ruandische Außenminister bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass Vertreter Deutschlands und weiterer europäischer Staaten in der letzten Augustwoche 2026 in Ruanda Gespräche über die Einrichtung von „Abschiebezentren“ führten. Nähere Angaben zu den Teilnehmenden, dem Ort oder den Inhalten der Gespräche machte er nicht. Es soll sich um Gespräche „auf technischer Ebene“ gehandelt haben. Das „Transitzentrum Gashora“ gilt Berichten zufolge als möglicher Ort für ein solches Abschiebelager. Dort werden seit 2019 Menschen untergebracht, die aus libyschen Folterlagern nach Ruanda „evakuiert“ werden (https://unsmil.unmissions.org/en/press-releases/fi rst-group-of-vulnerable-refugees-evacuated-from-libya-to-rwanda, www.zei t.de/politik/2026-08/ruanda-abschiebezentren-eu-asyl-deutschland). Die Einrichtung entstand mit Unterstützung der Afrikanischen Union und des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR; www.migazin.de/202 6/08/30/ruanda-bestaetigt-gespraeche-mit-eu-ueber-abschiebezentren/).

Als Großbritannien vor einigen Jahren ein Abschiebeabkommen mit Ruanda plante, kam von ruandischen Oppositionspolitikern deutliche Kritik, etwa daran, dass wohlhabende Staaten ihre Verantwortung für Geflüchtete gegen Geld an ärmere Länder auslagerten. Eine der Kritikerinnen ist derzeit aus politischen Gründen in Haft, ebenso wie weitere Oppositionspolitiker und Journalisten. Aufgrund des repressiven politischen Klimas warnen Menschenrechtsorganisationen davor, Ruanda als Standort für Abschiebezentren auszuwählen (ebd.). Kritisiert wird ferner, dass die ruandischen Streitkräfte nach UN-Berichten (UN = Vereinte Nationen) die Rebellenmiliz M23 im Kongo unterstützen (www.spiegel.de/ausland/migration-deutschland-verhandelt-mit-eu-staate n-ueber-abschiebezentren-in-ruanda-a-ffcd7720-2b79-48bd-8c51-971e2f57 2832).

Die Niederlande hatten bereits im vergangenen Jahr eine Absichtserklärung mit Uganda über die Errichtung eines Abschiebezentrums geschlossen. Einige EU-Staaten sehen ein Abkommen mit Uganda nach einem Bericht des „Spiegels“ jedoch wegen der dortigen Menschenrechtssituation kritisch. Der Oppositionsführer Bobi Wine musste außer Landes fliehen, nachdem sein Haus Anfang des Jahres 2026 gestürmt worden war. Außerdem steht Homosexualität in Uganda unter Strafe und kann unter bestimmten Umständen sogar mit dem Tod bestraft werden (www.spiegel.de/ausland/migration-deutschland-verhand elt-mit-eu-staaten-ueber-abschiebezentren-in-ruanda-a-ffcd7720-2b79-48bd-8 c51-971e2f572832).

In den USA gibt es die Praxis, unerwünschte Personen in Länder abzuschieben, zu denen sie keinen Bezug haben, bereits. Davon sind auch Menschen betroffen, die sich im laufenden Asylverfahren befinden oder einen humanitären Schutzstatus in den USA erhalten haben. Seit Donald Trumps zweitem Amtsantritt im Januar 2025 wurden mehr als 23 000 Menschen aus den USA in 26 Drittstaaten deportiert (www.welt.de/politik/ausland/plus6a8ea126511d4 fd3bc4e4342/abschiebefluege-nach-afrika-wer-sind-diese-menschen-sie-sindabgetaucht-ganz-im-sinne-von-trump.html). Die USA haben entsprechende Vereinbarungen mit mindestens 27 Ländern geschlossen. Viele der Abkommen werden bisher geheim gehalten, sodass Einzelheiten nicht bekannt sind. Einige mussten jedoch infolge von Klagen oder Informationsfreiheitsanfragen veröffentlicht werden. Daraus geht hervor, dass die Drittstaaten teilweise Geld erhalten, damit sie die abgeschobenen Personen aufnehmen; anderen drohten die USA mit Zöllen oder dem Entzug von Hilfsgeldern und Visa (https://passb lue.com/2026/06/30/how-a-un-agency-helps-to-enable-us-policy-on-third-cou ntry-deportees/).

Teilweise werden die Abgeschobenen in den Drittstaaten in geschlossenen Lagern oder sogar Hochsicherheitsgefängnissen festgesetzt (www.welt.de/politi k/ausland/plus6a8ea126511d4fd3bc4e4342/abschiebefluege-nach-afrika-wer-s ind-diese-menschen-sie-sind-abgetaucht-ganz-im-sinne-von-trump.html). Häufig haben sie keinen Zugang zu rechtlicher Hilfe. Amnesty International berichtet über vier Männer aus Myanmar, Kuba, Laos und Vietnam, die im Mai 2025 aus den USA nach Südsudan abgeschoben und anschließend an einem unbekannten Ort festgehalten wurden (www.amnesty.de/mitmachen/ur gent-action/suedsudan-nach-abschiebung-aufenthaltsort-unbekannt). In der Kritik steht auch die Rolle der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bei den US-Abschiebungen. Ein Sprecher der Organisation erklärte, man stelle „humanitäre Unterstützung“ nach der Ankunft im Drittstaat für die abgeschobenen Menschen bereit. Offenbar ist die IOM jedoch darüber hinaus daran beteiligt, „freiwillige“ Weiterreisen der betroffenen Personen in ihre Herkunftsländer zu organisieren. Das betraf beispielsweise eine lesbische Frau aus Marokko, die aus den USA nach Kamerun deportiert wurde, wo Homosexualität unter Strafe steht. Deshalb entschied sie sich, nach Marokko zurückzukehren, von wo sie ursprünglich aus Angst vor Gewalt geflüchtet war. Nach Angaben ihres Anwalts muss sich nun dort verstecken (https://passblue.com/2 026/06/30/how-a-un-agency-helps-to-enable-us-policy-on-third-country-depor tees/).

Um die Abschiebungen in Drittstaaten wurden in den USA gerichtliche Auseinandersetzungen geführt. Der US-Supreme Court erlaubte solche Abschiebungen im Juni 2025, nachdem ein Bundesgericht sie zuvor untersagt hatte (https://taz.de/Abschiebungen-aus-den-USA/!6086081/, www.derstandard.at/s tory/3000000275150/oberstes-us-gericht-erlaubt-abschiebungen-in-drittsta aten).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung sieht es als einen Baustein einer funktionsfähigen Migrationspolitik an, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen die Bundesrepublik Deutschland verlassen. Innovative Lösungen wie Return Hubs können bestehende europäische Ansätze zur Migrationssteuerung und -kontrolle ergänzen. Hierdurch sollen Anreize zu irregulärer Migration genommen und das Geschäftsmodell von Schleppern bekämpft werden.

Mit der EU-Rückkehrverordnung wird erstmalig eine europarechtliche Grundlage für die Einrichtung von Return Hubs im Rahmen von umfassenden Partnerschaften mit Drittstaaten geschaffen. Die Verordnung regelt klar, dass Return Hubs nur in solchen Drittstaaten eingerichtet werden dürfen, in denen internationale Menschenrechtsnormen und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht eingehalten werden, insbesondere das Refoulementverbot.

Return Hubs sollen Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen ohne Bleiberecht ermöglichen, die bisher beispielsweise aufgrund fehlender Kooperation des Herkunftsstaats oder der ausreisepflichtigen Person, beispielsweise bei der Passbeschaffung oder Identitätsklärung, nicht zurückgeführt werden können. Dabei sind Return Hubs nicht mit den in der Vergangenheit zwischen Großbritannien und Ruanda vereinbarten Modellen gleichzusetzen, in denen das Asylverfahren selbst jeweils im Drittstaat durchgeführt werden sollte.

Ziel der aktuellen Bestrebungen ist es, umfassende Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten partnerschaftlich und im gemeinsamen Interesse auszubauen und Return Hubs gemeinsam umzusetzen und dabei auch Internationale Organisationen einzubinden. Deutschland tauscht sich hierzu in einer Arbeitsgruppe mit Österreich, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland aus (siehe auch Bundesministerium des Innern (BMI) – Presse – Arbeitsgruppe zu innovativen Drittstaatenmodellen gestartet: Deutschland und Niederlande haben zum 1. Treffen eingeladen). Aktuell werden bilaterale und multilaterale Gespräche mit möglichen Partnerstaaten geführt. Diese sind vertrauensvoll, partnerschaftlich und ergebnisoffen. Das Ziel sind konkrete Schritte bis Ende des Jahres. Für Aussagen dazu, mit welchen Partnerstaaten eine Zusammenarbeit erfolgen wird und wie diese ausgestaltet werden, ist es derzeit noch zu früh. Vielmehr ist im Sinne des partnerschaftlichen Ansatzes Vertraulichkeit vereinbart. Daraus ergibt sich auch, dass weder eine Bestätigung noch eine Dementierung von Gesprächen mit einzelnen Staaten, weder direkt noch indirekt, im jetzigen Stadium erfolgt.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 + 8 + 9 + 10 Seite 4

1Welche EU-Staaten haben sich an den Gesprächen mit Ruanda in der letzten Augustwoche 2026 beteiligt?

2An welchen Tagen und wo fanden diese statt?

3Vertreter welcher Bundesministerien und welcher Ebene haben die Bundesregierung in diesen Gesprächen vertreten?

4Was genau ist unter „technischen Gesprächen“ zu verstehen?

5Kann die Bundesregierung Angaben zu den Inhalten und (vorläufigen) Ergebnissen der Gespräche machen, und wenn ja, welche?

6Gab es zuvor bereits Gespräche der Bundesregierung oder anderer europäischer Regierungen mit ruandischen Vertretern über die Einrichtung von „Return Hubs“, wenn ja, wann, und wer war daran beteiligt?

7Wie ist es nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung zu verstehen, dass die ruandische Regierung von Gesprächen mit europäischen Regierungen über ein nicht näher definiertes „Migrationsabkommen“ sprach (www.spiegel.de/ausland/migration-deutschland-verhandelt-mit-e u-staaten-ueber-abschiebezentren-in-ruanda-a-ffcd7720-2b79-48bd-8c5 1-971e2f572832), und sollen in dem Abkommen auch andere Sachverhalte geregelt werden als die Einrichtung von „Return Hubs“?

8Ist die Information zutreffend, dass das „Transitzentrum Gashora“ als möglicher Ort für ein Abschiebezentrum im Gespräch ist, und wie viele Plätze gibt es dort?

9Sollen die abgeschobenen Personen das Abschiebezentrum jederzeit verlassen können?

10Wie lange sollen sie in Ruanda bleiben, welche Art von Aufenthaltsrecht sollen sie dort erhalten, sollen sie eine Arbeitserlaubnis bekommen, und ist vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche eine Schule besuchen können?

Antwort

Die Fragen 1 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung strebt gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten, sogenannte Return Hubs, an und ist hierzu in ersten Gesprächen mit möglichen Partnerstaaten. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe auf technischer Ebene tauschen sich dazu migrations- und flüchtlingspolitische Experten Österreichs, der Niederlande, Dänemarks, Griechenlands und Deutschlands unter Begleitung der EU-Kommission aus. Hierfür ist das Bundesministerium des Innern federführend.

Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5366 verwiesen.

Eine weitergehende Beantwortung erfolgt nicht. Die Beratungen und Erwägungen der Bundesregierung über die praktische Umsetzung des Konzepts der Rückkehrzentren in Drittstaaten dauern an, sodass es sich um laufende Vorgänge handelt. Diese berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weshalb die Bundesregierung hierzu keine Auskunft erteilt. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]).

Eine frühzeitige Veröffentlichung regierungsinterner Beratungs- und Diskussionsprozesse zur etwaigen praktischen Umsetzung des Konzepts der Rückkehrzentren in Drittstaaten ist geeignet, die Offenheit künftiger Prüf- und Diskussionsprozesse zu beeinträchtigen. Eine Herausgabe dieser Informationen würde künftige Prüfungen negativ beeinflussen, weil sämtliche Erörterungen zu politisch sensiblen und hochkomplexen Themen stets vor dem Hintergrund getroffen werden müssten, dass sie im Anschluss öffentlich werden könnten. Die Prüfung würde in der Konsequenz so vorgenommen, als erfolgte sie in der Öffentlichkeit.

Frage 11 Seite 5

Ist der Bundesregierung bekannt, wie die politische Opposition in Ruanda zur möglichen Errichtung eines oder mehrerer Abschiebezentren steht, und wenn ja, welche näheren Angaben kann sie dazu machen?

Antwort

Über eine Positionierung oppositioneller Gruppen in Ruanda zu dem Thema hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.

Frage 12 Seite 5

Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Ruanda ein, und inwieweit wird diese bei der Planung möglicher Abschiebezentren in dem Land berücksichtigt?

Antwort

Die Verbesserung der Menschenrechtslage ist eines der Entwicklungsziele der ruandischen Regierung, insbesondere in den Bereichen der Kontrolle über politische Rechte, Meinungs- und Pressefreiheit sowie zivilgesellschaftliche Betätigungsräume besteht Raum für Verbesserungen. Zugleich sind in einigen Bereichen Erfolge sichtbar. Homosexualität ist entgegen regionaler Trends nicht kriminalisiert. LGBTIQ+-Personen genießen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Schutz unter dem Diskriminierungsverbot. Zudem nimmt Ruanda Geflüchtete aus der Region in enger Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und unter Einhaltung der internationalen Vorgaben auf und bemüht sich beispielhaft um die Integration von Flüchtlingen. Allgemein wird bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Return Hubs auf die Vorbemerkung verwiesen.

Frage 13 Seite 5

Was ist der Bundesregierung über eine Zusammenarbeit der ruandischen Streitkräfte mit der Rebellenbewegung M23 im Kongo bekannt (www.ip g-journal.de/regionen/afrika/artikel/krieg-im-schatten-8096/)?

Antwort

Auf Basis von Berichten der Vereinten Nationen geht die Bundesregierung davon aus, dass die ruandischen Streitkräfte die kongolesische Rebellengruppe M23 weiterhin militärisch unterstützen. Die Bundesregierung hat sich als Mitglied – und 2025 Vorsitz – der Internationalen Kontaktgruppe Große Seen dafür ausgesprochen, dass Ruanda seine Unterstützung für die M23 beendet.

Frage 14 Seite 6

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die ruandische Regierung sich über die Kooperation mit europäischen Staaten bei Abschiebungen politische Rückendeckung für eine repressive Innen- sowie eine völkerrechtswidrige Außenpolitik erkaufen will (bitte erläutern)?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 15 Seite 6

Wie viele Asylanträge von ruandischen Asylsuchenden wurden seit 2021 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) registriert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können der öffentlich zugänglichen Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf dessen Webseite entnommen werden (Link: www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/AsylG esStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html).

Frage 16 Seite 6

Wie hat das BAMF über diese Asylanträge entschieden (bitte nach Jahren sowie nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebeverbot, Ablehnung und Unzulässigkeitsentscheidung aufschlüsseln), und wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte Schutzquote für das Herkunftsland Ruanda seit 2021 entwickelt?

Antwort

Die Daten zu Entscheidungen über Asylanträge von Personen mit ruandischer Staatsangehörigkeit können der öffentlich zugänglichen Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf dessen Webseite entnommen werden (Link: www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/Asy lGesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html).

Die Angaben zu den erfragten Quoten ohne Berücksichtigung von Entscheidungen zu formellen Ablehnungen von Asylanträgen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 6 · 6 Zeilen × 2 Spalten
JahrQuote zu Entscheidungen über Asylanträge von Personen mit ruandischer Staatsangehörigkeit ohne Berücksichtigung von formellen Ablehnungen
202123,66 Prozent
202235,71 Prozent
202323,33 Prozent
202430,65 Prozent
202510,17 Prozent
Januar bis Juni 20267,12 Prozent
Frage 17 Seite 6

Wie haben die Gerichte seit 2021 über die Klagen ruandischer Asylsuchender gegen Bescheide des BAMF entschieden (bitte wie zur Frage 16 aufschlüsseln), und wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte Aufhebungsquote der Verwaltungsgerichte bei Asylsuchenden aus Ruanda seit 2021 entwickelt?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 7 · 6 Zeilen × 9 Spalten
JahrGerichtsentscheidungen über Klagen von Asylsuchenden aus Ruanda
GesamtAsyl Artikel 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) Flüchtlings- schutzsubsidiärer SchutzAbschiebungs- verbotAblehnungensonst. Verfahrens erledigungen (z. B. Rücknahmen)Aufhebungsquote (ohne Berücksichtigung formeller Asylentscheidungen) in Prozent
20214173---31100
2022117318-8543434,9
2023113122116373651,9
20241093163-434433,8
2025174117-53611539,0
2026 (bis Juni)122613-1247845,5
Frage 18 Seite 7

Befürwortet die Bundesregierung ein Abschiebeabkommen mit Uganda?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 10 sowie ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5366 verwiesen.

Frage 19 Seite 7

Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Uganda ein, und inwieweit wird diese bei der möglichen Planung von Abschiebezentren in dem Land berücksichtigt?

Antwort

Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechtslage in Uganda genau, die aktuellen Entwicklungen werden als unbefriedigend eingeschätzt. Nach den Wahlen im Januar 2026 hat die Regierung ihr Vorgehen gegen Oppositionelle, Demonstranten und Journalisten nochmals verschärft, bis hin zu zahlreichen willkürlichen Verhaftungen und Vorwürfen von Folter. Angehörige sexueller Minderheiten berichten von gesellschaftlicher und rechtlicher Diskriminierung. Zudem wird der Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft zunehmend eingeschränkt. Im Mai 2026 trat ein Souveränitätsgesetz in Kraft, das Registrierungspflichten für „foreign agents“ und damit viele Nichtregierungsorganisationen einführt. Die Flüchtlingspolitik Ugandas ist hingegen auch nach Einschätzung des UNHCR fortschrittlich. Allgemein wird bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Return Hubs auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 20 Seite 7

Wie viele Asylanträge von ugandischen Asylsuchenden wurden seit 2021 beim BAMF registriert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können der öffentlich zugänglichen Asylgeschäftsstatistik des BAMF auf dessen Webseite entnommen werden (Link: www.bamf.de/DE/The men/Statistik/Asylzahlen/AsylGesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html).

Frage 21 Seite 8

Wie hat das BAMF über diese Asylanträge entschieden (bitte nach Jahren sowie nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebeverbot, Ablehnung und Unzulässigkeitsentscheidung aufschlüsseln), und wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte Schutzquote für das Herkunftsland Uganda seit 2021 entwickelt?

Antwort

Die Daten zu Entscheidungen über Asylanträge von Personen mit ugandischer Staatsangehörigkeit können der öffentlich zugänglichen Asylgeschäftsstatistik des BAMF auf dessen Webseite entnommen werden (Link: www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/AsylGesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-nod e.html).

Die Angaben zu den erfragten Quoten ohne Berücksichtigung von Entscheidungen zu formellen Ablehnungen von Asylanträgen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 8 · 6 Zeilen × 2 Spalten
JahrQuote zu Entscheidungen über Asylanträge von Personen mit ugandischer Staatsangehörigkeit ohne Berücksichtigung von formellen Ablehnungen
202130,65 Prozent
202219,05 Prozent
202351,19 Prozent
202429,87 Prozent
202522,52 Prozent
2026 (bis Juni)11,57 Prozent
Frage 22 Seite 8

Wie haben die Gerichte seit 2021 über die Klagen ugandischer Asylsuchender gegen Bescheide des BAMF entschieden (bitte wie zur Frage 21 aufschlüsseln), und wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte Aufhebungsquote der Verwaltungsgerichte bei Asylsuchenden aus Uganda seit 2021 entwickelt?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 8 · 6 Zeilen × 9 Spalten
JahrGerichtsentscheidungen über Klagen von Asylsuchenden aus Uganda
GesamtAsyl Artikel 16a GG u. Fam. Asyl(GFK) Flüchtlings- schutzsubsidiärer SchutzAbschiebungs- verbotAblehnungensonst. Verfahrens erledigungen (z. B. Rücknahmen)Aufhebungsquote (ohne Berücksichtigung formeller Asylentscheidungen) in Prozent
202168-2-2244014,3
202288-5-1463611,5
202314842--69738,0
202415032--70756,7
202512583-1664715,4
2026 (bis Juni)66-1-3313111,4
Frage 23 Seite 8

Ist die Bundesregierung aktiv geworden, um queere Personen in Uganda zu unterstützen, wenn ja, wie, und führt sie zu diesem Thema Gespräche mit der ugandischen Regierung?

Antwort

Die Bundesregierung steht über das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in regelmäßigem Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Rechte von queeren Personen in Uganda einsetzen, so z. B. mit der Schwulenberatung Berlin. Die Anliegen der Zivilgesellschaft und insbesondere von queeren Personen trägt die Bundesregierung regelmäßig gegenüber der ugandischen Regierung vor.

Frage 24 + 25 Seite 9

24Steht die Bundesregierung mit der US-Regierung zu Abschiebungen in Drittstaaten im Austausch, wenn ja, inwiefern, gab es dazu Gespräche, Treffen o. Ä., und wenn ja, wann, mit welcher Beteiligung, und mit welchen Inhalten?

25Ist angedacht bzw. geplant, Strukturen, die die USA in Drittstaaten aufgebaut haben, nachzuahmen oder sogar (teilweise) gemeinsam zu nutzen?

Antwort

Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.

Nein.

Frage 26 + 27 Seite 9

26Was ist der Bundesregierung über die Rolle der IOM bei den US-Abschiebungen in Drittstaaten sowie bei „freiwilligen“ Weiterreisen der Betroffenen bekannt (bitte erläutern)?

27Ist es nach ihrer Kenntnis zutreffend, dass das US-Abschiebesystem ohne die Unterstützung und Mitwirkung der Organisation nicht möglich wäre (https://passblue.com/2026/06/30/how-a-un-agency-helps-to-enable-us-p olicy-on-third-country-deportees/; bitte erläutern), und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?

Antwort

Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zur bilateralen Zusammenarbeit anderer Staaten mit internationalen Organisationen.

Frage 28 Seite 9

Ist geplant, die IOM in Abschiebeabkommen der Bundesregierung bzw. europäischer Staaten mit Drittstaaten einzubinden, und wenn ja, inwiefern?

Antwort

Die Einbindung von Internationalen Organisationen wird bei der laufenden Prüfung der Bundesregierung zur Konzeptionierung von Return Hubs berücksichtigt.

Frage 29 Seite 9

Wie hoch sind die Haushaltmittel des Bundes im Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für Vorhaben in Ruanda von 2021 bis heute (bitte nach Haushaltsjahr, Haushaltstitel, Projektbezeichnung und Durchführungsorganisation aufschlüsseln)?

Antwort

Für die Haushaltsmittel des Bundes aus dem Einzelplan 23 für Vorhaben in Ruanda seit 2021 wird auf das Transparenzportal des BMZ (BMZ, Link: www.t ransparenzportal.bund.de/de/detailsuche) verwiesen. Auf der Seite Detailsuche sind folgende Filter einzugeben: Allgemeines > Länder und Regionen > Ruanda sowie Allgemeines > Laufzeit > 2021–2026.

Frage 30 Seite 10

Wann hat die Bundesregierung seit 2021 bis heute mit Vertretenden der Regierung von Ruanda bilaterale Gespräche mit dem Thema wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geführt, insbesondere zu Projektmitteln (bitte nach Datum, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Ergebnis und Ort aufschlüsseln)?

Antwort

Das BMZ führt regelmäßig Regierungsverhandlungen und -konsultationen mit der ruandischen Regierung durch. Diese finden in der Regel im jährlichen Wechsel statt. Abweichungen (z. B. durch die Reisebeschränkungen während der COVID-19-Pandemie) sind möglich. Seit 2021 fanden statt:

• 30. November bis 3. Dezember 2021: Regierungskonsultationen in Kigali,

• 25. bis 26. Oktober 2022: Regierungsverhandlungen in Kigali,

• 26. April 2023: Regierungskonsultationen in Kigali,

• 4. bis 6. Juni 2024: Regierungsverhandlungen in Berlin.

Zu einzelnen Inhalten von vertraulichen Gesprächen äußert sich die Bundesregierung nicht.

Frage 31 Seite 10

Wie hoch sind die Haushaltmittel des Bundes aus Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für Vorhaben in Uganda von 2021 bis heute (bitte nach Haushaltsjahr, Haushaltstitel, Projektbezeichnung und Durchführungsorganisation aufschlüsseln)?

Antwort

Für die Haushaltsmittel des Bundes aus dem Einzelplan 23 für Vorhaben in Uganda seit 2021 wird auf das Transparenzportal des BMZ (BMZ, Link: www. transparenzportal.bund.de/de/detailsuche) verwiesen. Auf der Seite Detailsuche sind folgende Filter einzugeben: Allgemeines > Länder und Regionen > Uganda sowie Allgemeines > Laufzeit > 2021–2026.

Frage 32 Seite 10

Wann hat die Bundesregierung seit 2021 bis heute mit Vertretenden der Regierung von Uganda bilaterale Gespräche mit dem Thema wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geführt, insbesondere zu Projektmitteln (bitte nach Datum, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Ergebnis und Ort aufschlüsseln)?

Antwort

Das BMZ führt regelmäßig Regierungsverhandlungen und -konsultationen mit der ugandischen Regierung durch. Diese finden in der Regel im jährlichen Wechsel statt. Abweichungen (z. B. durch die Reisebeschränkungen während der COVID-19-Pandemie) sind möglich. Seit 2021 fanden statt:

• 20. bis 23. Juni 2022: Regierungskonsultationen in Kampala,

• 10. bis 12. Oktober 2022: Regierungsverhandlungen in Berlin,

• 22. bis 23. Juni 2023: Regierungskonsultationen in Kampala,

• 4. bis 5. November 2024: Regierungsverhandlungen in Kampala,

• 25. bis 26. September 2025: Regierungskonsultationen in Kampala.

Zu einzelnen Inhalten von vertraulichen Gesprächen äußert sich die Bundesregierung nicht.

Frage 33 Seite 11

Wie hoch sind die Haushaltmittel des Bundes im Einzelplan 05 des Auswärtigen Amts (AA) für Vorhaben in Ruanda von 2021 bis heute (bitte nach Haushaltsjahr, Betrag, Haushaltstitel, Projektbezeichnung und Durchführungsorganisation aufschlüsseln)?

Antwort

Zur Beantwortung wird auf die nachstehenden Übersichten verwiesen:

Tabelle auf Seite 11 · 3 Zeilen × 3 Spalten
Haushaltstitel Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung 0501 – 687 34
ProjektOrganisationVolumen nach Haushaltsjahren
Building Capacity to Prevent the Use of Children as Weapons of WarRoméo Dallaire Child Soldiers Initiative (DI) über Dalhousie University2022: 110,848 Euro 2023: 1 003 977 Euro 2024: 765 899 Euro
Länderkomponente im Rahmen des GrenzgovernanceprogrammsGesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)2021: 35 000 Euro 2022: 30 000 Euro 2023: 8 700 Euro 2024: 8 400 Euro 2025: 51 000 Euro 2026: 8 500 Euro
Peace Conversation Circles Project: Post genocide intergenerational Reconciliation dialogueCARSA (Christian Action for Reconciliation and Social Assistance) (über ifa zivik)2021: 18 410 Euro 2022: 183 599 Euro
Tabelle auf Seite 11, 12 · 13 Zeilen × 4 Spalten
Haushaltstitel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 0501-687 32
HaushaltsjahrOrganisationProjektbezeichnungSumme in Euro
2021Handicap InternationalInklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Bedürfnissen in psychischer Gesundheit und psychosozialen Bedürfnissen in humanitäre Programme in Ruanda955 000,00
IKRKUngebundener Beitrag zum Feldbudget86 400,00
UNHCRHilfs- und Schutzmaßnahmen für burundische Flüchtlinge in Burundi, Demokratische Republik Kongo (DR Kongo), Ruanda, Tansania, Uganda125 000,00
WFPNahrungsmittelnothilfe in Burundi, Äthiopien, Kenia, Ruanda, Somalia, Südsudan, Sudan, Uganda und Tansania für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden gemäß des Strategischen Ziels 1 des WFP Länderprogramms (ohne UNHAS-Flüge)2 080 000,00
2022Handicap InternationalInklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Bedürfnissen in psychischer Gesundheit und psychosozialen Bedürfnissen in humanitäre Programme in Ruanda873 832,00
UNHCRHilfs- und Schutzmaßnahmen für burundische Flüchtlinge in Burundi, DR Kongo, Ruanda, Tansania, Uganda2 279 100,00
WFPNahrungsmittelnothilfe in Burundi, Äthiopien, Kenia, Ruanda, Somalia, Südsudan, Sudan, Uganda und Tansania für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden gemäß des Strategischen Ziels 1 des WFP Länderprogramms (ohne UNHAS-Flüge)1 850 000,00
2023Handicap InternationalInklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Bedürfnissen in psychischer Gesundheit und psychosozialen Bedürfnissen in humanitäre Programme in Ruanda1 244 931,00
UNHCRHilfs- und Schutzmaßnahmen für burundische Flüchtlinge in Burundi, DR Kongo, Ruanda, Tansania, Uganda539 836,00
WFPNahrungsmittelnothilfe in Burundi, Äthiopien, Kenia, Ruanda, Somalia, Südsudan, Sudan, Uganda und Tansania für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden gemäß des Strategischen Ziels 1 des WFP Länderprogramms (ohne UNHAS-Flüge)3 400 000,00
2024UNHCRHumanitäre Hilfe durch UNHCR in Ostafrika und der Große- Seen-Region; Ziel: Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge und Binnenvertriebene in der Region Ostafrika/Große Seen532 500,00
WFPHumanitäre Hilfe durch WFP in Ostafrika und Burundi1 500 000,00
WHOSupport to WHO’s Health Emergency Appeal 2023 – Response to disease outbreaks and health crises in Africa100 000,00
Tabelle auf Seite 12 · 1 Zeilen × 3 Spalten
Haushaltstitel ZANMO 0504 – 687 18
ProjektDurchführerVolumen in Euro
African Feminisms Academy – Rechte, Repräsentanz und Ressourcen (Verbesserung des Zugangs zu politischen Prozessen bzw. politischer Teilhabe, finanziellen Mitteln „Hilfe zur Selbsthilfe“)Goethe-Institut e. V.01.07.2024–31.12.2026: 565 000 Regionalprojekt (Südafrika, Nigeria, Ruanda) Nur einige Teilmaßnahmen wurden in Ruanda umgesetzt, Aufschlüsselung nach Haushaltsjahren und Ländern daher nicht möglich.
Tabelle auf Seite 12 · 1 Zeilen × 3 Spalten
Haushaltstitel 0504 – 546 11
ProjektDurchführerVolumen in Euro
77 Street DebateDeutsche Welle01.01.2023–31.12.2023: 419 989,50 Regionalprojekt (Subsahara-Afrika) Nur einige Teilmaßnahmen wurden in Ruanda umgesetzt, Aufschlüsselung nach Ländern nicht möglich.
Tabelle auf Seite 12 · 2 Zeilen × 3 Spalten
Haushaltstitel 0504 – 68717
ProjektDurchführerVolumen in Euro
Aus- und Fortbildung von Schwimmtrainern und -trainerinnen Schwimmen in Ruanda und Uganda (Kurzzeitprojekt)Deutscher Olympischer Sportbund01.09.2023–15.12.2023 Gesamt: 69 890,00 Ruanda: 34 945,00 Regionalprojekt (Ruanda, Uganda)
Inklusionssport in Kenia und UgandaDeutscher Olympischer Sportbund15.03.2024–31.12.2024 Gesamt: 96 392,50 Uganda: 48 196,25
Tabelle auf Seite 13 · 2 Zeilen × 3 Spalten
Haushaltstitel 0504 – 68 718
ProjektDurchführerVolumen in Euro
AMAZE! Zukunft der Journalistenausbildung in Subsahara-AfrikaErich-Brost Institut01.05.2024–31.12.2024: 148 216,21 Ruanda: 12 000 Regionalprojekt (Subsahara-Afrika)
African Feminisms Academy – Rechte, Repräsentanz und Ressourcen (Verbesserung des Zugangs zu politischen Prozessen bzw. politischer Teilhabe, finanziellen Mitteln „Hilfe zur Selbsthilfe“)Goethe-Institut e. V.01.07.2024–31.12.2026: Gesamt: 565 000 Euro Regionalprojekt Nur einige Teilmaßnahmen wurden in Ruanda umgesetzt, Aufschlüsselung nach Ländern nicht möglich.
Frage 34 + 36 Seite 13

34Wann hat die Bundesregierung seit 2021 bis heute mit Vertretenden der Regierung von Ruanda bilaterale Gespräche mit dem Thema Außenpolitik und humanitäre Hilfe geführt, insbesondere zu Projektmitteln (bitte nach Datum, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Ergebnis und Ort aufschlüsseln)?

36Wann hat die Bundesregierung seit 2021 bis heute mit Vertretenden der Regierung von Ruanda bilaterale Gespräche mit dem Thema Außenpolitik und humanitäre Hilfe geführt, insbesondere zu Projektmitteln (bitte nach Datum, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Ergebnis und Ort aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 34 und 36 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Kontakt zur Regierung von Ruanda zu den genannten Themen. Zu einzelnen Inhalten von vertraulichen Gesprächen äußert sich die Bundesregierung nicht.

Frage 35 Seite 13

Wie hoch sind die Haushaltmittel des Bundes im Einzelplan 05 des Auswärtigen Amts für Vorhaben in Uganda von 2021 bis heute (bitte nach Haushaltsjahr, Betrag, Haushaltstitel, Projektbezeichnung und Durchführungsorganisation aufschlüsseln)?

Antwort

Zur Beantwortung wird auf die nachstehenden Übersichten verwiesen:

Tabelle auf Seite 13, 14 · 17 Zeilen × 3 Spalten
Haushaltstitel: Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung 0501 – 687 34
ProjektDurchführerVolumen nach Haushaltsjahren in Euro
Länderkomponente im Rahmen des GIZ- GrenzmanagementprogrammsGIZ2020 bis heute: 620 000 (extrapoliert)
Promoting inter-community engagement (dialogue) for reconciliation, peace & social cohesion in refugee settlements in West Nile/North UgandaCommunity Empowerment for Peace and Development (CEPAD)2022: 79 000 2023: 78 000
Youth Peace Champions ProjectCenter for Conflict resolution (CECORE)2021: 100 000
The Safe Horizons Project: Creating Safe Horizons for Uganda’s Trans CommunityNRO Tranz Network Uganda Limited (über ifa zivik)2025: 93 000
Enhancing the Demobilization, Reintegration and Roconciliatioin Efforts in North Karamoja, UgandaNRO The Registered Trustees of Kotido Diocese – Justice and Peace Department (JPD-K)2025: 92 000
Länderkomponente im Rahmen des National Chapter Funds des African Women Leaders NetworkUN Women2025: 10 000
Ehancing Women’s Participation in the Democratic Process of UgandaGender Equality and Women Empowerment for Development (über ifa zivik)2020: 112 929 2021: 90 215
Youth Peace Champions projectCenter for Conflict Resolution (über ifa zivik)2021: 101 412
Promoting Inter-community Engagement (dialogue) for Reconciliation, Peace & Social cohesion in Refugee Settlements in West Nile, UgandaCommunity Empowerment for Peace & Development (über ifa zivik)2021: 31 839
Youth Peace Champions Project – Phase IICenter for Conflict Resolution2022: 380 611
Promoting Inter-Community Engagement (Dialogue) for reconciliation, peace and social cohesion in Refugee Settlements and host communities in West Nile.Community Empowerment for Peace and Development – West Nile (CEPAD-WN) (über ifa zivik)2022: 77 063 2023: 87 954
Youth Peace Champions Project IIICenter for Conflict Resolution (über ifa zivik)2023: 363 063
Building the Capacity of Women's Groups for Peaceful Resolution of Civil Conflicts in Communities in UgandaAll in One Women's Association (ALOWA) (über ifa zivik)2023: 96 424
Building the Capacities of Peace Committees and Actors for peaceful Resolution of Land Conflicts in UgandaFriends of Women Initiative (über ifa zivik)2024: 100 000
The Safe Horizons Project: Creating Safe Horizons for Uganda’s Trans CommunityTranz Network Uganda Limited (über ifa zivik)2024: 100 000
Enhancing the Demobilization, Reintegration and Reconciliation Efforts in North Karamoja, UgandaJustice and Peace Department, Kotido Catholic Diocese (über ifa zivik)2025: 92 181
Safe Horizons 2.0: Creating Safe Horizons for Uganda’s Trans CommunityTranz Network Uganda Limited (über ifa zivik)2026: 98 980 2027: 200 443
Tabelle auf Seite 14, 15 · 7 Zeilen × 4 Spalten
Haushaltstitel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 0501-687 32
HaushaltsjahrOrganisationProjektbezeichnungSumme in Euro
2021Aktion gegen den HungerMultisektorale humanitäre Reaktion auf die sich verschlechternde globale Ernährungslage in Subsahara-Afrika301 800,00
Johanniter UnfallhilfeRegionale Nothilfe für von der Krise betroffene Bevölkerung im Südsudan, Kenia und Uganda1 016 666,67
Plan InternationalLänderübergreifendes Projekt zum Schutz von von der Südsudan-Krise betroffenen Kindern und Jugendlichen in Äthiopien, Sudan, Südsudan, Uganda468 750,00
IKRKUngebundener Beitrag zum Feldbudget 2017, 2018, 2019, 2020 und 202143 200,00
UNHCRHilfs- und Schutzmaßnahmen für burundische Flüchtlinge in Burundi, DR Kongo, Ruanda, Tansania, Uganda30 000,00
UNHCRHilfs- und Schutzmaßnahmen für Binnenvertriebene im Südsudan und südsudanesische Flüchtlinge in Nachbarländern1 400 000,00
WFPNahrungsmittelnothilfe in Burundi, Äthiopien, Kenia, Ruanda, Somalia, Südsudan, Sudan, Uganda und Tansania für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden gemäß des Strategischen Ziels 1 des WFP Länderprogramms (ohne UNHAS-Flüge)5 356 000,00
Tabelle auf Seite 15, 16 · 13 Zeilen × 4 Spalten
Haushaltstitel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 0501-687 32
HaushaltsjahrOrganisationProjektbezeichnungSumme in Euro
2022Aktion gegen den HungerMultisektorale humanitäre Reaktion auf die sich verschlechternde globale Ernährungslage in Subsahara-Afrika402 290,50
Care DeutschlandVerbesserung des Zugangs zu lebensrettender sexueller und reproduzierender Gesundheit, Schutz- Dienste für Vertriebene und Gastgemeinden in der Demokratische Republik Kongo, Südsudan, Uganda175 000,00
Christoffel BlindenmissionInklusive humanitäre Hilfe in den Sektoren Gesundheit und Schutz für von Vertreibung betroffene Bevölkerungsgruppen und ihre Aufnahmegemeinden in West- und Zentralafrika.133 310,49
Deutsches Rotes KreuzWeltweite multisektorale humanitäre Hilfe zur Reduzierung der negativen Auswirkungen von plötzlich auftretenden Katastrophen und Krisen sowie von bestehenden langanhaltenden und vergessenen Krisen auf die Bevölkerung1 829 409,59
Handicap InternationalPhase 4 – Leave No One Behind, Behinderung in der Humanitären Hilfe im Einklang mit den IASC (Inter-Agency Standing Committee) Leitlinien zur Inklusion129 449,16
Johanniter UnfallhilfeRegionale Nothilfe für von der Krise betroffene Bevölkerung im Südsudan, Kenia und Uganda574 788,50
Malteser HilfsdienstLänderübergreifende programmbasierte Förderung1 797 928,00
Norwegian Refugee CouncilKlimasensible, Afrikaweite, multisektorale Hilfe mit Schwerpunkt auf die Bedarfe Geflüchteter, Binnenvertriebener und Rückkehrenden650 000,00
Plan InternationalLänderübergreifendes Projekt zum Schutz von von der Südsudan-Krise betroffenen Kindern und Jugendlichen in Äthiopien, Sudan, Südsudan, Uganda90 496,22
IKRKRegionalprojekt im Bereich Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsmaßnahmen2 500 000,00
UNHCRHilfs- und Schutzmaßnahmen für Binnenvertriebene im Südsudan und südsudanesische Flüchtlinge in Nachbarländern6 637 500,00
WFPNahrungsmittelnothilfe in Burundi, Äthiopien, Kenia, Ruanda, Somalia, Südsudan, Sudan, Uganda und Tansania für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden gemäß des Strategischen Ziels 1 des WFP Länderprogramms (ohne UNHAS-Flüge)6 000 000,00
WHOGrundsatzförderung zur Unterstützung der WHO476 656,00
Tabelle auf Seite 16, 17 · 13 Zeilen × 4 Spalten
Haushaltstitel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 0501-687 32
HaushaltsjahrOrganisationProjektbezeichnungSumme in Euro
2023Aktion gegen den HungerMultisektorale humanitäre Reaktion auf die sich verschlechternde globale Ernährungslage in Subsahara-Afrika1 000 000,00
Care DeutschlandVerbesserung des Zugangs zu lebensrettender sexueller und reproduzierender Gesundheit, Schutz- Dienste für Vertriebene und Gastgemeinden in der Demokratische Republik Kongo, Südsudan, Uganda699 239,07
Deutsche WelthungerhilfeUnterstützung von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen, Aufnahmegemeinden und vulnerablen Personen (u. a. in Form von Geldleistungen) in den Bereichen Ernährung, Wasser/sanitäre Einrichtungen und Soforthilfe in humanitären Krisen in Subsahara-Afrika455 352,77
Deutsches Rotes KreuzHumanitäre Hilfe im Bereich Wasser, sanitäre und hygienische Versorgung (WaSH) und Gesundheit für südsudanesische Flüchtlinge und Gastgemeinden in Palorinya, Uganda652 136,00
Handicap InternationalPhase 4 – Leave No One Behind, Behinderung in der HuHi im Einklang mit den IASC (Inter-Agency Standing Committee) Leitlinien zur Inklusion237 865,46
JohanniterMultisektorale humanitäre Hilfe im SSD mit Ausweitung der Aktivitäten auf Nachbarstaaten Kenia und Uganda767 633,16
Malteser HilfsdienstLänderübergreifende programmbasierte Förderung820 000,00
Malteser HilfsdienstProgramme to provide emergency aid and improve humanitarian response capacity in countries affected by crises and displacement in sub-Saharan Africa.471 428,57
Malteser HilfsdienstProgramme to provide emergency aid and improve humanitarian response capacity in countries affected by crises and displacement in sub-Saharan Africa.563 775,00
Norwegian Refugee CouncilKlimasensible, Afrikaweite, multisektorale Hilfe mit Schwerpunkt auf die Bedarfe Geflüchteter, Binnenvertriebener und Rückkehrenden1 066 646,58
IKRKRegionalprojekt im Bereich Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsmaßnahmen250 000,00
UNHCRHumanitäre Hilfe durch UNHCR in Ostafrika und der Große-Seen-Region; Ziel: Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge und Binnenvertriebene in der Region Ostafrika/Große Seen900 000,00
WFPHumanitäre Hilfe durch WFP in Ostafrika und Burundi10 950 000,00
Tabelle auf Seite 17, 18 · 21 Zeilen × 4 Spalten
Haushaltstitel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 0501-687 32
HaushaltsjahrOrganisationProjektbezeichnungSumme in Euro
2024Aktion gegen den HungerMultisektorale, humanitäre Reaktion auf die sich verschlechternde globale Ernährungslage mit Fokus auf stark betroffene Krisenkontexte942 215,90
Care DeutschlandVerbesserung des Zugangs zu lebensrettender sexueller und reproduzierender Gesundheit, Schutz- Dienste für Vertriebene und Gastgemeinden in der Demokratische Republik Kongo, Südsudan, Uganda486 750,06
Deutsche WelthungerhilfeUnterstützung von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen, Aufnahmegemeinden und vulnerablen Personen (u. a. in Form von Geldleistungen) in den Bereichen Ernährung, Wasser/sanitäre Einrichtungen und Soforthilfe in humanitären Krisen in Subsahara-Afrika951 433,00
Deutsches Rotes KreuzHumanitäre Hilfe im Bereich Wasser, sanitäre und hygienische Versorgung (WaSH) und Gesundheit für südsudanesische Flüchtlinge und Gastgemeinden in Palorinya, Uganda499 136,00
JohanniterMultisektorale humanitäre Hilfe im Südsudan mit Ausweitung der Aktivitäten auf Nachbarstaaten Kenia und Uganda177 403,50
Malteser HilfsdienstMultisektorales humanitäres Nothilfeprogramm für vulnerable Bevölkerungsgruppen in Subsahara-Afrika1 140 778,00
Norwegian Refugee CouncilKlimasensible, Afrikaweite, multisektorale Hilfe mit Schwerpunkt auf die Bedarfe Geflüchteter, Binnenvertriebener und Rückkehrenden608 799,00
FAOScale-up der vorrausschauenden humanitären Hilfe zum Schutz von landwirtschaftlichen Lebensgrundlagen und Ernährungssicherheit101 106,00
IKRKRegionalprojekt im Bereich Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsmaßnahmen3 000 000,00
UNHCRHumanitäre Hilfe durch UNHCR in Ostafrika und der Große-Seen-Region; Ziel: Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge und Binnenvertriebene in der Region Ostafrika/Große Seen2 662 500,00
WFPHumanitäre Hilfe durch WFP in Ostafrika und Burundi1 500 000,00
WHOSupport to WHO’s Health Emergency Appeal 2023 – Response to disease outbreaks and health crises in Africa100 000,00
2025Aktion gegen den HungerMultisektorale, humanitäre Reaktion auf die sich verschlechternde globale Ernährungslage mit Fokus auf stark betroffene Krisenkontexte1 052 065,90
Deutsche WelthungerhilfeUnterstützung von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen, Aufnahmegemeinden und vulnerablen Personen (u. a. in Form von Geldleistungen) in den Bereichen Ernährung, Wasser/sanitäre Einrichtungen und Soforthilfe in humanitären Krisen in Subsahara-Afrika400 000,00
Deutsche WelthungerhilfeAufbau einer „vorausschauenden humanitären Maßnahmen-Fazilität“60 053,75
Deutsches Rotes KreuzHumanitäre Hilfe im Bereich WASH und Gesundheit für südsudanesische Flüchtlinge und Gastgemeinden in Palorinya, Uganda500 337,62
Handicap InternationalPhase 4 – Leave No One Behind, Behinderung in der HuHi im Einklang mit den IASC (Inter-Agency Standing Committee) Leitlinien zur Inklusion189 293,05
Malteser HilfsdienstMultisektorales humanitäres Nothilfeprogramm für vulnerable Bevölkerungsgruppen in Subsahara-Afrika1 464 390,00
UNHCRHumanitäre Hilfe durch UNHCR in Ostafrika und der Große-Seen-Region; Ziel: Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge und Binnenvertriebene in der Region Ostafrika/Große Seen900 000,00
WFPHumanitäre Hilfe durch WFP in Ostafrika und Burundi1 000 000,00
WHOSupport to WHO’s Health Emergency Appeal 2023 – Response to disease outbreaks and health crises in Africa500 000,00
Tabelle auf Seite 18 · 5 Zeilen × 4 Spalten
Haushaltstitel Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 0501-687 32
HaushaltsjahrOrganisationProjektbezeichnungSumme in Euro
2026Deutsche WelthungerhilfeAufbau einer „vorausschauenden humanitären Maßnahmen-Fazilität“25 546,25
Handicap InternationalPhase 4 – Leave No One Behind, Behinderung in der HuHi im Einklang mit den IASC (Inter-Agency Standing Committee) Leitlinien zur Inklusion210 706,95
Malteser HilfsdienstMultisektorales humanitäres Nothilfeprogramm für vulnerable Bevölkerungsgruppen in Subsahara-Afrika1 555 583,00
UNHCRHumanitäre Hilfe durch UNHCR in West- und Zentralafrika1 734 272,00
WHOSupport to WHO’s Health Emergency Appeal 2023 – Response to disease outbreaks and health crises in Africa672 897,00
Tabelle auf Seite 19 · 3 Zeilen × 4 Spalten
Haushaltstitel: 0501 – 687 23
HaushaltsjahrProjektDurchführerVolumen nach Haushaltsjahren in Euro
2022Action for Strengthening Women’s Political Participation in UgandaACFODE (Action for Development)58 325,00
2023Strategic Rapid Response and Support for Human Rights DefendersChapter Four Uganda21 427,00
2026Strengthening Advocacy for the Rights of Children Born of CRSV in UgandaWAN (Women’s Advocacy Network)30 000,00
Tabelle auf Seite 19 · 3 Zeilen × 4 Spalten
Haushaltstitel: 0504 – 687 16
HaushaltsjahrProjektDurchführerVolumen nach Haushaltsjahren in Euro
2024Tag der deutschen SpracheDeutschlehrerverband Uganda4 666,67
2025Tag der deutschen SpracheDeutschlehrerverband Uganda5 253,00
2026Tag der deutschen SpracheDeutschlehrerverband Uganda6 719,00
Tabelle auf Seite 19 · 1 Zeilen × 3 Spalten
Haushaltstitel 0504 – 546 11
ProjektDurchführerVolumen in Euro
77 Street DebateDeutsche Welle01.01.2023–31.12.2023: 419 989,50 Regionalprojekt (Subsahara-Afrika) Nur einige Teilmaßnahmen wurden in Uganda umgesetzt, Aufschlüsselung nach Ländern nicht möglich.
Tabelle auf Seite 19 · 2 Zeilen × 3 Spalten
Haushaltstitel 0504 – 687 17
ProjektDurchführerVolumen in Euro
Aus- und Fortbildung von Schwimmtrainern und -trainerinnen in Ruanda und Uganda (Kurzzeitprojekt)Deutscher Olympischer Sportbund01.09.2023–15.12.2023 Gesamt: 69 890,00 Uganda: 34 945,00 Regionalprojekt (Ruanda, Uganda)
Inklusionssport in Kenia und UgandaDeutscher Olympischer Sportbund15.03.2024–31.12.2024 Gesamt: 96 392,5 Uganda: 48 196,25
Tabelle auf Seite 19 · 2 Zeilen × 3 Spalten
Haushaltstitel 0504 – 687 18
ProjektDurchführerVolumen in Euro
AMAZE! Zukunft der Journalistenausbildung in Subsahara-AfrikaErich-Brost Institut01.05.2024–31.12.2024: 148 216,21 Uganda: 14 000 Ruanda: 12 000 Regionalprojekt (Subsahara-Afrika)
STREAC Disinfo Sahel (Strengthening Resilience and Competence in the Field of Disinformation in Sahel)Erich Brost-Institut für Journalismus in Europa gGmbH01.05.2026–28.02.2027: 140 000 Uganda: 7 000 Euro Regionalprojekt (Subsahara-Afrika)