Noch nicht beantwortet.
Vorbemerkung der Fragesteller
SPD und Union haben beim Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zu „reformieren“ und die darin enthaltenen Auskunftsrechte einzuschränken. Diese sollen künftig auf natürliche Personen „fokussiert“ werden, „die ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“. Ferner soll geprüft werden, den Auskunftsanspruch auf „in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ einzugrenzen. Die Gebühren sollen steigen, und Namen von Beschäftigten in Behörden sollen in Dokumenten grundsätzlich geschwärzt werden. Die Koalition hat hierzu bislang keinen Gesetzentwurf vorgelegt. An den Plänen gibt es deutliche Kritik. Verfassungsrechtlerinnen, die Bundesdatenschutzbeauftragte, Journalisten und Oppositionspolitikerinnen warnen vor Rückschritten in Sachen Transparenz, Angriffen auf die Informations- und Pressefreiheit und Einschränkungen der Möglichkeit, Regierungshandeln demokratisch zu kontrollieren. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes existiert seit 2006. Es verpflichtet Behörden zur Herausgabe von Dokumenten und ist häufig Grundlage journalistischer Recherchen (www.tagesschau.de/inland/in nenpolitik/informationsfreiheitsgesetz-novelle-100.html).
Wie viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) wurden seit Beginn der 20. Legislaturperiode gestellt (bitte nach Ministerium, Jahr und Monat aufschlüsseln)? a) Wie vielen der gestellten Anträge wurde vollständig stattgegeben (bitte nach Ministerium, Jahr und Monat aufschlüsseln)? b) Wie viele der gestellten Anträge wurden vollständig abgelehnt (bitte nach Ministerium, Jahr, Monat und Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde bei Anträgen nach dem IFG der Zugang zu Informationen auf Grundlage des § 3 IFG (Schutz von besonderen öffentlichen Belangen) abgelehnt (bitte nach Ministerium, Jahr, Monat und exaktem Ablehnungsgrund des § 3 Nr. 1–8 aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung seit der 20. Legislaturperiode Fälle bekannt geworden, in denen ein Bundesministerium nachträglich zur Einschätzung gelangt ist, dass Dokumente, für die eigentlich ein absoluter Ausschlussgrund bestand, fälschlicherweise auf einen IFG-Antrag hin herausgegeben wurden (bitte nach Ministerium und Jahr aufschlüsseln)? a) Sollten Unterlagen fälschlicherweise herausgegeben worden sein, welche Konsequenzen wurden in den einzelnen Ministerien daraus gezogen? b) Besteht innerhalb der Bundesministerien ein einheitlicher Mechanismus im Umgang mit fälschlicherweise herausgegebenen Unterlagen und wenn ja, wie sieht dieser aus?
Sind der Bundesregierung seit Beginn der 20. Legislaturperiode Fälle bekannt geworden, in denen Behördenmitarbeitende dem Ministerium Anfeindungen oder Drohungen angezeigt haben, denen mangelnde Schwärzungen in Dokumenten vorausgegangen waren (bitte nach Anzahl und Ministerium aufschlüsseln)? a) Wenn ja, um welche Art der Anfeindung oder Drohung handelte es sich? b) Wenn ja, welche Maßnahmen hat das jeweilige Ministerium ergriffen, um die betroffenen Mitarbeitenden zu schützen (bitte nach Fall aufschlüsseln)?
Für wie viele Entscheidungen nach dem IFG wurden Gebühren erhoben? (bitte nach Ministerium, Jahr, Monat aufschlüsseln)? a) In wie vielen Fällen erging die Entscheidung gemäß § 10 IFG i. V. m. § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) nach Nr. 1.1. der Anlage A gebührenfrei (bitte nach Ministerium, Jahr, Monat aufschlüsseln)? b) In wie vielen Fällen wurde für die Entscheidung gemäß § 10 IFG i. V. m. § 1 Absatz 1 IFGGebV Gebühren in Höhe des aktuellen Maximalbetrags von 500 Euro verlangt (bitte nach Ministerium, Jahr, Monat aufschlüsseln)?
Verwenden Bundesministerien einheitliche Erhebungsbögen für die Berechnung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem IFG (bitte erläutern)?
Wie viele Anträge nach dem IFG wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit 1. Januar 2024 aus dem Ausland gestellt (bitte nach Ministerium sowie Land, aus dem die Antragstellung stammt, aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den IFG- Referaten der Bundesministerien seit Beginn der 20. Wahlperiode entwickelt (bitte nach Ministerium sowie jährlich aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen darstellen)?
Sind Stellen in den IFG-Referaten der Bundesministerien derzeit unbesetzt und wenn ja, welche (bitte nach Ministerium sowie Ist/Soll- Besetzung aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode Überlastungsanzeigen aus den IFG-Referaten der Bundesministerien bekannt geworden und wenn ja, welche (bitte nach Ministerium aufschlüsseln)?
Gibt es in den Bundesministerien Leitfäden bzw. Handreichungen für die Mitarbeitenden zur Beantwortung von IFG-Anträgen (bitte nach Ministerium und jeweils des Datums der letzten Aktualisierung des Leitfadens bzw. der Handreichung aufschlüsseln)? a) Wenn ja, nutzen die Bundesministerien einheitliche Leitfäden zur Beantwortung von IFG-Anträgen (bitte erläutern)? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Vereinheitlichung der Leitfäden zur Beantwortung von IFG-Anträgen (bitte erläutern)?
Gibt es in den Bundesministerien ministeriumsinterne Schulungsangebote für Mitarbeitende zum Umgang mit Anträgen nach dem IFG (bitte nach Ministerium sowie Bezeichnung und Datum des jeweils letzten Schulungsangebotes aufschlüsseln)?
Nutzen Bundesministerien Künstliche Intelligenz bei der Bearbeitung von IFG-Anträgen und wenn ja, welche (bitte nach Ministerium und Art der verwendeten Software aufschlüsseln)?
Nutzt die Bundesregierung eine einheitliche Definition von „missbräuchlicher Antragstellung”? a) Welche Definition nutzt die Bundesregierung? b) An welcher Rechtsgrundlage orientiert sich die Bundesregierung bei der Bezeichnung „missbräuchlicher Antragstellung”?
Gibt es in den Bundesministerien Handlungsanweisungen bzw. Leitfäden für den Umgang mit IFG-Anträgen, die „Kritische Infrastruktur” betreffen und wenn ja, welche?
Wie häufig wurde in der laufenden Legislaturperiode im zuständigen Referat des Bundesministeriums des Innern (BMI) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht bei Anträgen, die „thematisch sehr allgemein gehalten sind oder ein ausuferndes Informationsbegehren zum Gegenstand haben” eine Konkretisierung des Antrags bei der antragstellenden Person zu erbitten (vgl. 1.3 „Einfordern einer Konkretisierung” im Leitfaden zur Bearbeitung von IFG-Anträgen im BMI, Stand 28. Juni 2024)?
Nach welchen Kriterien entscheidet das BMI, welche IFG-Anträge von „übergeordneter Bedeutung” sind (vgl. 1.10 „Abstimmung, Mitzeichnung” im Leitfaden zur Bearbeitung von IFG-Anträgen im BMI, Stand 28. Juni 2024)?
Gab es in der laufenden Legislaturperiode IFG-Anträge, deren Beantwortung durch die Fachaufsicht des BMI (Z II 4) aus rechtlichen Gründen gestoppt wurde und wenn ja, welche (bitte nach Anzahl aufschlüsseln)?