Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Der flächendeckende Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung für die digitale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Die Bundesregierung hat sich hierzu ambitionierte Ausbauziele gesetzt, deren Erreichung maßgeblich davon abhängt, dass Genehmigungs- und Anschlussprozesse effizient, digital und unbürokratisch gestaltet sind. Ein wesentliches Hemmnis bei der Errichtung neuer Mobilfunkstandorte ist jedoch die Anbindung an das Stromnetz. Während die Mobilfunknetzbetreiber durch Versorgungsauflagen zur Verdichtung ihrer Netze verpflichtet sind, stoßen sie bei der Errichtung von neuen Funkmasten auf erhebliche administrative und technische Hürden bei der Stromversorgung.
Am 29. Juli 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den Entwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung von Netzanschlüssen“ (Netzanschlusspaket) vorgelegt (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260729-eeg-novelle-und-netzan schlusspaket.html). Ziel des Entwurfs ist, die Prozesse für den Anschluss von Erzeugungsanlagen, Speichern und Verbrauchseinrichtungen zu standardisieren und zu beschleunigen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260729-eeg-novelle-und-netzanschlusspak et.html). Trotz dieser Zielsetzung mehren sich kritische Stimmen aus der Mobilfunkbranche, wonach die spezifischen Anforderungen der digitalen Infrastruktur in dem Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden (www.gole m.de/news/netzanschlusspaket-mobilfunkbetreiber-koennen-stromanschluss-n icht-planen-2607-211425.html). Insbesondere die fehlende Planungssicherheit bezüglich der erforderlichen Lastanforderungen und der mangelnde digitale Zugriff auf Kapazitätsdaten der Verteilnetzbetreiber führten dazu, dass Mobilfunkstandorte weiterhin nicht zeitnah geplant und ans Netz gebracht werden können (www.golem.de/news/netzanschlusspaket-mobilfunkbetreiber-koenne n-stromanschluss-nicht-planen-2607-211425.html).
Eine moderne Staatsverwaltung muss sicherstellen, dass die Infrastrukturplanung für Energie und Digitalisierung ressortübergreifend synchronisiert erfolgt. Wenn Mobilfunkbetreiber Standorte nicht verlässlich planen können, weil im aktuellen Gesetzentwurf verbindliche digitale Auskunftspflichten über Netzkapazitäten und standardisierte Schnittstellen (APIs) zu den Stromnetzbetreibern fehlen, ist das nach Ansicht der Fragesteller ein deutliches Zeugnis für die mangelnde Verzahnung der Digitalstrategie mit der Energiepolitik. Wenn digitale Infrastrukturprojekte an den Grenzen einer analogen und fragmentierten Netzregulierung scheitern, gefährdet dies die digitale Souveränität Deutschlands.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Informationsbedürfnis darüber, warum die Belange des Mobilfunkausbaus im vorliegenden Entwurf des Netzanschlusspakets unzureichend berücksichtigt wurden, wie die Bundesregierung die Koordinierung zwischen den zuständigen Ressorts bewertet und welche technischen Maßnahmen geplant sind, um eine medienbruchfreie und vorausschauende Netzanschlussplanung für die Mobilfunkinfrastruktur zu ermöglichen.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der Mobilfunknetzbetreiber, wonach der Entwurf des Netzanschlussbeschleunigungsgesetzes die spezifischen Planungsbedarfe der digitalen Infrastruktur (insbesondere Mobilfunkmasten) nicht ausreichend adressiert?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die mit dem Netzanschlusspaket vorgesehenen Maßnahmen für den Netzanschluss von Mobilfunkmasten die Planung und Standortsuche signifikant verbessern. Weitergehender Handlungsbedarf wird gegenwärtig nicht gesehen.
Warum sieht der Entwurf vom 29. Juli 2026 keine expliziten Vorrangregelungen oder beschleunigten Fristen für den Netzanschluss kritischer Kommunikationsinfrastruktur vor?
Der Regierungsentwurf zum Netzanschlusspaket sieht in § 118 Absatz 8 EnWG-E bereits eine technologiespezifische Regelung für den Netzanschluss von Mobilfunkmasten vor. Diese erweitert die Auskunftsansprüche bei der Standortsuche und statuiert diesbezüglich eine verbindliche Frist von einem Monat. Zusätzlich enthält der geltende Rechtsrahmen in § 6 Absatz 1 Satz 4 der Niederspannungsanschlussverordnung eine Pflicht der Netzbetreiber zur Erstellung eines Zeitplanes. Mobilfunkmasten werden in aller Regel auf Niederspannungsebene angeschlossen. Im Übrigen ist bei der Ausgestaltung akteursspezifischer Regelungen zum Netzanschluss der Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit zu wahren.
Inwieweit hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) im Rahmen der Ressortabstimmung auf die Einbindung von Mobilfunkstandorten in die standardisierten Netzanschlussprozesse gedrängt, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Der Regierungsentwurf ist Ergebnis der Ressortabstimmung, in welche sich unter anderen das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) intensiv eingebracht hat. Die Neuschaffung des § 118 Absatz 8 EnWG‑E ist ein spezifisches Ergebnis dieser Abstimmung.
Wie begründet die Bundesregierung, dass im aktuellen Entwurf keine verbindlichen, bundesweit einheitlichen technischen Standards für die Lastanmeldung von Mobilfunkmasten definiert wurden?
Verfahren und technische Modalitäten des Netzanschlusses sind Gegenstand übergreifender – auch europäischer – Regelungen im Energiewirtschaftsrecht wie auch den einschlägigen technischen Regelwerken und Anschlussbedingungen. Im Übrigen ist bei der Ausgestaltung akteursspezifischer Regelungen zum Netzanschluss der Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit zu wahren.
Welche technischen Hindernisse verhindern nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung einer verpflichtenden digitalen Echtzeitauskunft (API) der Stromnetzbetreiber über verfügbare Kapazitäten an potenziellen Mobilfunkstandorten?
Das Netzanschlusspaket sieht die Aufwertung der gemeinsamen Internetplattform der Netzbetreiber sowie ein digitales Netzanschlussportal (ab 1. Januar 2028) vor. Voraussetzung für eine digitale Echtzeit-Auskunft ist eine Harmonisierung von Datenstandards und Schnittstellen. § 17e Absatz 3 EnWG‑E wirkt daher auf die Entwicklung einheitlicher Vorgaben für Formate und Inhalte der im Netzanschlussprozess auszutauschenden Daten sowie rollenspezifische Zugänge für die am Netzanschlussprozess Beteiligten hin.
Warum nutzt die Bundesregierung das Netzanschlusspaket nicht dazu, ein zentrales, digitales Infrastrukturregister zu schaffen, in dem sowohl Stromnetz- als auch Mobilfunkplanungsdaten ressortübergreifend zusammengeführt werden?
Die Bundesregierung erachtet eine ressortübergreifende Zusammenführung von Stromnetz- und Mobilfunkplanungsdaten für nicht erforderlich.
Inwieweit plant die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Regelungen einzuführen, die Stromnetzbetreiber dazu verpflichten, ihre Netzdaten für Infrastrukturbetreiber in einem standardisierten, maschinenlesbaren Format bereitzustellen?
Die Antwort unterstellt, dass die Frage auf das Gesetzgebungsverfahren zum Netzanschlusspaket abzielt. Die Bundesregierung plant über die im Regierungsentwurf vorgesehenen Maßnahmen hinaus keine weitergehende Einführung von Pflichten zur Standardisierung von Datenformaten.
Wie bewertet die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit der aktuellen IT-Schnittstellen der Verteilnetzbetreiber (VNB) im Hinblick auf die im Gesetz angestrebte Beschleunigung der Anschlussprozesse?
Die Bundesregierung wirkt mit Maßnahmen wie dem Netzanschlusspaket auf eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Kompatibilität der IT-Schnittstellen der Verteilnetzbetreiber hin. Die Heterogenität der Netzbetreiberstruktur mit über 870 Verteilnetzbetreiber in Deutschland bildet hierbei die zentrale Herausforderung.
In wie vielen Fällen führten nach Kenntnis der Bundesregierung Verzögerungen beim Stromnetzanschluss in den Jahren 2024 und 2025 dazu, dass Mobilfunkbetreiber ihre Versorgungsauflagen nicht fristgerecht erfüllen konnten?
Entsprechende Daten werden nicht erhoben. Die Bundesregierung strebt mit dem Gesetzesentwurf eine Beschleunigung der Netzanschlüsse für alle Anschlussnehmer an.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Beantragung eines Netzanschlusses für einen Mobilfunkmast und der tatsächlichen Inbetriebnahme?
Entsprechende Daten werden nicht erhoben, eine solche Erhebung wäre angesichts hunderttausender laufender Netzanschlussverfahren in Deutschland mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
11Liegen der Bundesregierung Schätzungen oder Untersuchungen zu den volkswirtschaftlichen Kosten verzögerter Mobilfunkinfrastruktur infolge verzögerter Stromnetzanschlüsse vor, insbesondere hinsichtlich entgangener Investitionen, Produktivitätseffekte oder Einschränkungen der Standortattraktivität?
11aWenn ja, welche, und wie hoch sind die Kosten?
11bWenn nein, warum nicht?
Entsprechende Schätzungen oder Untersuchungen liegen der Bundesregierung nicht vor. Da Verzögerungen beim Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur nicht monokausal auf verzögerte Stromnetzanschlüsse zurückführbar sind, wird eine Untersuchung mit entsprechender Fragestellung für nicht zielführend erachtet.
Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem BMWE und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) technisch und organisatorisch koordiniert, um sicherzustellen, dass die Ziele der Digitalstrategie nicht durch regulatorische Lücken im Energierecht konterkariert werden?
Die Ressorts arbeiten bei übergreifenden Themen, wie etwa der Digitalstrategie der Bundesregierung, eng zusammen. Das Thema „Stromnetzanschlüsse“ ist sektorenübergreifend von großer Relevanz, weshalb das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in viele vergleichbare Prozesse eng involviert ist, zum Beispiel die Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung.
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Bundesnetzagentur mit weitergehenden Durchgriffsbefugnissen auszustatten, um eine Harmonisierung der Planungsdaten zwischen Energie- und Telekommunikationssektor zu erzwingen?
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, die Bundesnetzagentur mit weitergehenden Durchgriffsbefugnissen für eine Harmonisierung der Planungsdaten zwischen Energie- und Telekommunikationssektor auszustatten.
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass das Ziel einer modernen Staatsverwaltung bei Infrastrukturprojekten nicht an den unterschiedlichen digitalen Reifegraden der beteiligten Netzbetreiber scheitert, und anhand welcher messbaren Kriterien soll die Digitalisierung und Beschleunigung der Anschlussverfahren überprüft werden?
Insbesondere das Netzanschlusspaket der Bundesregierung soll gerade drauf hinwirken, Schnittstellen und digitale Infrastruktur der Netzbetreiber stetig zu verbessern. Der Gesetzesentwurf sieht hierfür Fristen vor. Da diese Prozesse maßgeblich durch sich fortlaufend ändernde technische Rahmenbedingungen geprägt sind, erfolgt die Evaluation in enger Abstimmung mit Branchenteilnehmern und Regulierungsbehörden.