Versorgungssicherheit Deutschlands mit Erdgas im Winter 2026/2027

Drucksache 21/8574Antwortauf die Kleine Anfrage 21/825514.10.20268 Seiten18 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Wirtschaft und EnergieEnergie
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Nach einem Bericht der „Börsen-Zeitung“ vom 8. September 2026 hat sich die Lage am europäischen Erdgasmarkt vor Beginn der Heizperiode 2026/2027 angespannt (Dieter Kuckelkorn, „Lage am EU-Gasmarkt spitzt sich weiter zu“, Börsen-Zeitung, 8. September 2026, S. 11). Danach lag der Füllstand der europäischen Gasspeicher bei rund 66 Prozent und derjenige der deutschen Speicher bei knapp 54 Prozent. Der Bericht nennt einen europäischen Spotmarktpreis von rund 75 Euro je Megawattstunde und verweist auf Einschränkungen von Flüssigerdgaslieferungen aus Katar sowie einen verschärften Wettbewerb europäischer und asiatischer Abnehmer um verfügbare Liefermengen. Für den Spätwinter werden bei ungünstigem Witterungsverlauf weitere Preis- und Versorgungsrisiken beschrieben.

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7879 mitgeteilt, dass die deutschen Gasspeicher am 26. August 2026 mit 126,8 Terawattstunden gefüllt waren. Dies entsprach nach Angaben der Bundesregierung 51,2 Prozent der Speicherkapazität. Bei mehreren Speichern sei das Erreichen der geltenden Füllstandsvorgabe aufgrund des niedrigen Füllstands technisch nicht mehr möglich gewesen. Die Bundesregierung hat zugleich ausgeführt, die Wintervorsorge und Speicherbefüllung seien grundsätzlich Aufgabe der Gashändler. Auf dem Weltmarkt sei ausreichend Gas verfügbar und es bestünden ausreichende Importmöglichkeiten. Für die Annahme einer Versorgungskrise bestehe aktuell kein Anlass.

Die Bundesnetzagentur stellt ebenfalls fest, dass die Speicherfüllstände in Deutschland deutlich niedriger liegen als in den Vergleichszeiträumen vergangener Jahre (vgl. Bundesnetzagentur, „Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland“, Stand: 12. September 2026, abrufbar unter: www.bundesnetzag entur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html). Sie bewertet die Gasversorgung gegenwärtig gleichwohl als stabil und die Versorgungssicherheit als gewährleistet. Die Gefahr einer angespannten Gasversorgung schätzt sie nach ihrem aktuellen Erkenntnisstand als gering ein. Bei ihrer fortlaufenden Lagebewertung legt sie einen besonderen Schwerpunkt auf die Füllstandsvorgabe von 30 Prozent zum 1. Februar 2027. Seit dem 1. Juli 2025 gilt die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas.

Die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/7879 enthält keine quantifizierte Darstellung der Speicherentwicklung bis zum Ende der Heizperiode für einen durchschnittlichen, einen kalten und einen sehr kalten Winter. Ebenso bleibt offen, welche für Deutschland benötigten Importmengen für die Heizperiode bereits vertraglich abgesichert sind, in welchem Umfang eine kurzfristige Beschaffung am internationalen Gasmarkt erforderlich bleibt und welche kombinierte Belastung aus niedrigen Speicherständen, verminderten Importen und einer erhöhten witterungsbedingten Nachfrage in den Monaten Februar bis April 2027 bewältigt werden kann. Die Bundesregierung hat außerdem mitgeteilt, dass Deutschland kein Flüssigerdgas (LNG) aus der Golfregion bezogen habe, die Europäische Union vor der Blockade der Straße von Hormus 3,8 Prozent ihrer Gasimporte aus der Golfregion bezogen habe und diese Mengen hätten ersetzt werden können. Angaben zum Umfang der ersetzten Mengen, zu deren Herkunft und zu den Folgen der Ersatzbeschaffung für den für Deutschland maßgeblichen europäischen Gasmarkt enthält die Antwort nicht.

Die weitere Eskalation im Nahen Osten im September 2026 (www.welt.de/wir tschaft/article6aa6c5ab181cb962d488e133/spannungen-im-nahen-osten-angrif f-auf-saudische-pipeline-verschaerft-die-weltweite-oelknappheit.html) und die damit verbundenen zusätzlichen Risiken für Energieexport- und Transportwege werfen darüber hinaus bei den Fragestellern die Frage auf, ob die bisherigen Annahmen der Bundesregierung zur Verfügbarkeit und Beschaffung von Flüssigerdgas für den Winter 2026/2027 weiterhin Bestand haben. So wurde die East-West Crude Oil Pipeline von Angriffen getroffen, ähnliche Angriffe auf die parallel verlaufende East-West Gas Pipeline könnten das Angebot an LNG auf dem Weltmarkt noch weiter einschränken. Hinzu kommt die zunehmende Gefährdung der Seewege durch das Bab al-Mandab aufgrund des Vorrückens der Huthi-Milizen im Jemen (www.tagesspiegel.de/internationales/hut his-kontrollieren-meerenge-bab-al-mandab-haben-die-saudis-und-die-usa-diegefahr-falsch-eingeschatzt-16048955.html).

Für die Beurteilung der Versorgungssicherheit ist nach Auffassung der Fragesteller nicht allein der prozentuale Speicherfüllstand maßgeblich. Entscheidend sind das tatsächlich verfügbare Arbeitsgasvolumen, die Ausspeicherleistung, die verfügbaren Pipeline- und Flüssigerdgasimporte, der Umfang bereits abgesicherter Lieferungen, die Importinfrastruktur sowie der Verbrauch und Temperaturverlauf. Dies gilt in besonderem Maße für den Spätwinter 2027, wenn niedrige Speicherstände mit einer länger anhaltenden Kälteperiode oder einer verminderten Verfügbarkeit zusätzlicher Importe zusammentreffen können.

Frage 1 Seite 2

Wie hoch sind nach den jüngsten der Bundesregierung vorliegenden Daten der Gesamtfüllstand der deutschen Erdgasspeicher, das darin enthaltene Arbeitsgasvolumen in Terawattstunden und Milliarden Kubikmetern, die technisch nutzbare Arbeitsgasmenge sowie die bei diesem Füllstand verfügbare maximale Ausspeicherleistung pro Tag?

Antwort

Die Daten sind allgemeinzugänglich über die Informations- und Transparenzplattform AGSI abrufbar: https://agsi.gie.eu/.

Frage 2 Seite 2

Mit welchen Gesamtfüllständen und Arbeitsgasmengen der deutschen Erdgasspeicher rechnet die Bundesregierung nach ihrer aktuellen Prognose zum 1. November und 1. Dezember 2026 sowie zum 1. Januar, 1. Februar, 1. März und 1. April 2027?

Antwort

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie die Bundesnetzagentur beobachten fortlaufend die Versorgungssicherheit in Deutschland. Für die Versorgungssicherheit entscheidend ist ein Zusammenspiel von Pipelineimporten, Speichern, Flüssigerdgas-(LNG-)Importen, Infrastruktur und Nachfrage. Es werden aber keine Prognosen erstellt.

Frage 3 Seite 3

Welche quantitativen Annahmen zu Speicherständen, Pipelineimporten, Flüssigerdgasimporten, Gasverbrauch, Temperaturverlauf und verfügbaren Importkapazitäten liegen der Einschätzung der Bundesregierung zugrunde, dass für die Annahme einer Versorgungskrise im Winter 2026/2027 aktuell kein Anlass besteht?

Antwort

Der Füllstand der Gasspeicher beträgt aktuell (Stand 13. Oktober 2026) 149 Terawattstunden. Diese Menge übersteigt schon jetzt die gesamte Ausspeicherung des letzten Winters 2025/2026. Pipelineimporte liegen aktuell über 2 Terawattstunden pro Tag, eine Reduzierung ist nicht in Sicht. Hinzu kommen noch LNG-Mengen, deren Nutzung von Preissignalen und Temperaturverlauf abhängig ist. Aktuell deutet sich mit Blick auf die Wintervorsorge keine Gasmangellage an. Preisspitzen im Winter bleiben aber möglich.

Frage 4 Seite 3

Welche Entwicklung der deutschen Gasversorgung ergibt sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Berechnungen für einen Winter mit durchschnittlichem Temperaturverlauf, und welche Annahmen zu Temperatur bzw. Referenzperiode, Gesamtverbrauch, Gesamtimporten und Speicherentnahmen liegen diesem Szenario zugrunde (bitte die daraus resultierenden Speicherfüllstände zum 1. Februar, 1. März und 1. April 2027 in Terawattstunden und Prozent angeben)?

Antwort

Die Wintervorsorge ist die Aufgabe der Gashändler. Sie haben Lieferverpflichtungen gegenüber Stadtwerken, Versorgern, Industrie und anderen Kunden und müssen sich ausreichend absichern. Dabei greifen sie auf Pipelineimporte, LNG-Importe und eingespeicherte Mengen zurück und nehmen eine preisliche Optimierung ihrer Beschaffung vor. Auf dem Weltmarkt ist ausreichend Gas verfügbar, und es sind ausreichend Importmöglichkeiten vorhanden. Es werden keine Prognosen erstellt.

Frage 5 Seite 3

Welche Entwicklung der deutschen Gasversorgung ergibt sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Berechnungen für einen kalten Winter, und anhand welcher meteorologischen oder statistischen Kriterien definiert die Bundesregierung dieses Szenario (bitte den erwarteten Gesamtverbrauch, die Gesamtimporte, die Speicherentnahmen sowie die daraus resultierenden Speicherfüllstände zum 1. Februar, 1. März und 1. April 2027 in Terawattstunden und Prozent angeben)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 4 verwiesen.

Frage 6 Seite 3

Welche Entwicklung der deutschen Gasversorgung ergibt sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Berechnungen für einen sehr kalten oder außergewöhnlich lange andauernden Winter, und ab welchem Zeitpunkt wäre in diesem Szenario eine zusätzliche Reduzierung des Gasverbrauchs erforderlich, um physische Lieferunterbrechungen zu vermeiden (bitte die Temperaturannahme und den erforderlichen Umfang der Verbrauchsreduktion in Gigawattstunden pro Tag und Prozent des erwarteten Tagesverbrauchs angeben)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 4 verweisen.

Frage 7 Seite 4

Welche aggregierten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welcher Anteil des für den Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. April 2027 erwarteten deutschen Gasbedarfs bereits durch vertraglich abgesicherte Pipeline- oder Flüssigerdgaslieferungen gedeckt ist und welcher Anteil kurzfristig oder am Spotmarkt beschafft werden muss (bitte jeweils in Terawattstunden, Milliarden Kubikmetern und Prozent des erwarteten Bedarfs angeben; sofern der Bundesregierung kein vollständiger Überblick über vertraglich abgesicherte Mengen vorliegt, bitte angeben, welche Mengenannahmen sie ihrer Bewertung der Versorgungssicherheit stattdessen zugrunde legt)?

Antwort

Informationen zu Lieferverträgen liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 8 Seite 4

Welche maximale Regasifizierungs- und Einspeisekapazität steht an den einzelnen deutschen Flüssigerdgasterminals im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. April 2027 technisch zur Verfügung, und welcher Anteil dieser Kapazität ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch gebuchte Terminalkapazitäten sowie durch bereits fest nominierte oder vertraglich abgesicherte Flüssigerdgasanlandungen unterlegt (bitte für jedes Terminal in Terawattstunden und Prozent der technischen Kapazität angeben)?

Antwort

Die technischen Einspeisekapazitäten (DTRS – maximale technische Einspeisekapazitäten ohne Berücksichtigung von Wartungsarbeiten und organisatorischen Limitierungen der Regasifizierungsslots) an den deutschen LNG-Terminals vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. April 2027 sind auf der ALSI-Webseite (https://alsi.gie.eu/) öffentlich zugänglich. Sie belaufen sich auf:

Tabelle auf Seite 4 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Wilhelmshaven 01:34 Terawattstunden
Wilhelmshaven 02:32 Terawattstunden
Brunsbüttel:27 Terawattstunden
Stade:Betriebsstart für November 2026 geplant
Mukran: circa43 Terawattstunden

(Angaben auf alsi.gie.eu gehen von zwei Floating Storage and Regasification Units (FSRUs) in Mukran aus, derzeit ist am Standort jedoch nur eine FSRU stationiert).

Flüssigerdgasanlandungen an den Terminals werden von Gashändlern getätigt und unterliegen den Entwicklungen des weltweiten Gasmarktes.

Frage 9 Seite 4

Welcher Gasmenge in Terawattstunden und Milliarden Kubikmetern entsprach nach Kenntnis der Bundesregierung der auf Bundestagsdrucksache 21/7879 genannte Anteil der Golfregion von 3,8 Prozent an den Gasimporten der Europäischen Union vor der Blockade der Straße von Hormus, und aus welchen Herkunftsstaaten bzw. über welche Importwege wurden die nach Angaben der Bundesregierung ersetzten Mengen ihrer Kenntnis nach beschafft?

Antwort

Deutschland hat keine LNG-Mengen aus der Golfregion bezogen. Informationen zu anderen europäischen Lieferverträgen liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 10 Seite 5

Welcher Anteil der für die Versorgung Deutschlands im Winter 2026/2027 in der Lagebewertung der Bundesregierung zugrunde gelegten Flüssigerdgasmengen ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch längerfristige Lieferbindungen abgesichert, und welcher Anteil unterliegt einer kurzfristigen Preis- und Mengenallokation auf dem internationalen Flüssigerdgasmarkt (bitte in Terawattstunden und Prozent angeben; sofern hierzu keine vollständigen Vertragsdaten vorliegen, bitte die für die Lagebewertung verwendeten Annahmen angeben)?

Antwort

Zu individuellen Vertragsverhältnissen von privaten Unternehmen können keine Aussagen getroffen werden. Der Import von LNG durch Gashändler erfolgt über privatwirtschaftliche Verträge, die keiner Regulierung unterliegen. Folglich liegen der Bundesregierung keine Daten zu langfristigen Lieferbindungen sowie kurzfristigen Mengenallokationen vor.

Frage 11 Seite 5

Welche Auswirkungen auf die Produktion und Bruttowertschöpfung der gasintensiven Industrie ergeben sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Berechnungen bei während der Heizperiode anhaltenden Großhandelspreisen für Erdgas von durchschnittlich 75 Euro, 100 Euro und 150 Euro je Megawattstunde (bitte nach Wirtschaftszweigen aufschlüsseln; sofern für einzelne Preisszenarien keine Berechnungen vorliegen, bitte angeben, für welche Gaspreisszenarien die Bundesregierung entsprechende Berechnungen vorgenommen hat)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Produktionsrückgängen aufgrund von hohen Erdgaspreisen vor.

Frage 12 Seite 5

Welcher Anteil des Rückgangs des industriellen Erdgasverbrauchs seit dem Jahr 2021 ist nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen auf Effizienzsteigerungen und welcher Anteil auf Produktionsrückgänge, zeitweise oder dauerhafte Produktionsstilllegungen oder Produktionsverlagerungen zurückzuführen (bitte, soweit möglich, in Terawattstunden und Prozent aufschlüsseln; sofern eine quantitative Abgrenzung nicht vorgenommen wird, bitte die Gründe hierfür angeben)?

Antwort

Die Bundesregierung hat hierzu keine Analysen durchgeführt oder durchführen lassen.

Frage 13 Seite 5

Welche quantitativen Indikatoren, Wertebereiche und Prognosegrößen berücksichtigen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Bundesnetzagentur bei der Bewertung, ob die Voraussetzungen für einen Übergang von der Frühwarnstufe in die Alarmstufe oder in die Notfallstufe des Notfallplans Gas vorliegen (bitte nach Speicherfüllstand, verfügbaren Importmengen, Gasverbrauch, Temperaturentwicklung und Deckungsverhältnis von Angebot und Nachfrage angeben; sofern für einzelne Indikatoren keine quantitativen Schwellen oder Wertebereiche festgelegt sind, bitte die Gründe hierfür angeben)?

Antwort

Rechtsgrundlage für die Ausrufung der Alarmstufe oder die Notfallstufe ist Artikel 11 der EU VO 2017/1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Dort ist festgelegt, wann eine Alarmstufe oder Notfallstufe vorliegt. Bei der Notfallstufe sind parallel die Voraussetzungen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) zu prüfen.

Zur Konkretisierung der rechtlichen Voraussetzungen sind im Notfallplan Gas der Bundesrepublik Deutschland Indikatoren für die Warnstufen festlegt. Die Indikatoren können herangezogen werden, um festzustellen, ob die Voraussetzung nach der Artikel 11 der EU VO 2017/1938 erfüllt sind. Diese Indikatoren werden nicht im Vorhinein quantifiziert, sondern werden im Gesamtzusammenhang analysiert.

Frage 14 Seite 6

Welche Maßnahmen sind nach aktuellem Stand für den Fall vorbereitet, dass die am Markt verfügbaren Gaslieferungen im Winter 2026/2027 nicht ausreichen, um die Gasnachfrage zu decken, und welche tatsächlichen Voraussetzungen müssen jeweils vorliegen, damit die Bundesregierung, die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler oder der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) diese Maßnahmen einsetzen können (bitte nach Maßnahme und Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?

Antwort

Im Notfallplan Gas sind Maßnahmen mit Rechtsgrundlage beschrieben. Der Notfallplan Gas ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundeswirtschaftsmin isterium.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/notfallplan-gas-bundesrepublik-de utschland.pdf.

Frage 15 Seite 6

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung im Szenario eines außergewöhnlich langen und kalten Winters 2026/2027 durch die Beschaffung von Gas durch die THE, und wie sollen diese Kosten beglichen werden, aus dem Bundeshaushalt bzw. vom Steuerzahler oder per Umlage von Gasverbrauchern oder beiden Gruppen?

Antwort

Maßnahmen zur Beschaffung von Gas durch die THE sind nicht geplant.

Frage 16 Seite 6

Welche Ergebnisse haben seit dem 1. Juli 2026 durch die Bundesregierung, die Bundesnetzagentur oder in deren Auftrag durchgeführte Stresstests für den Zeitraum von Februar bis April 2027 für ein kombiniertes Szenario aus einem sehr kalten oder lange andauernden Winter gegenüber dem jeweils zugrunde gelegten Basisszenario verminderter Pipelineimporte und eingeschränkter Verfügbarkeit von Flüssigerdgas ergeben (bitte den niedrigsten errechneten Speicherfüllstand, den frühesten errechneten kritischen Zeitpunkt und den zur Vermeidung physischer Lieferunterbrechungen erforderlichen Umfang einer Verbrauchsreduktion angeben; sofern seit dem 1. Juli 2026 kein solcher kombinierter Stresstest durchgeführt wurde, bitte die Gründe hierfür angeben)?

Antwort

Der Verband europäischer Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlicht jährlich entsprechende Szenarien. Das Dokument vom Jahr 2025/2026 ist unter folgendem Link abrufbar: www.entsog.eu/sites/default/files/2025-10/ENTSOG%20Winter %20Supply%20Outlook%202025_26%20-%20With%20Summer%202026%2 0overview_0.pdf

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Szenarien keine Preiswirkungen berücksichtigen, so dass diese nur eine begrenzte Aussagekraft haben. Die Analyse für das Jahr 2026/2027 wird zeitnah veröffentlicht.

Frage 17 Seite 7

Hat die Bundesregierung ihre Bewertung der Sicherheit der deutschen Erdgasversorgung für den Winter 2026/2027 aufgrund der weiteren Eskalation im Nahen Osten im September 2026 und der damit verbundenen zusätzlichen Risiken für Energieexport- und Transportwege aktualisiert, wenn ja, welche Annahmen zur Verfügbarkeit, zum Transport und zur Beschaffung von Flüssigerdgas wurden gegenüber der vorherigen Bewertung verändert, und wenn nein, aus welchen Gründen wurde eine Aktualisierung nicht vorgenommen?

Antwort

Die Bundesregierung bewertet fortlaufend die Situation zusammen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA), ob die Versorgungslage sichergestellt ist. Dabei werden jeweils auch aktuelle Ereignisse berücksichtigt.

Frage 18 Seite 7

Welche Auswirkungen auf die für Deutschland im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. April 2027 zugrunde gelegte Verfügbarkeit von Flüssigerdgas erwartet die Bundesregierung für den Fall, dass Einschränkungen des Schiffsverkehrs durch die Straße von Hormus fortbestehen und gleichzeitig weitere Störungen wichtiger Transportwege im Roten Meer einschließlich des Bab al-Mandab eintreten (bitte die gegenüber dem Basisszenario ausfallende oder zusätzlich zu beschaffende Gasmenge in Terawattstunden sowie die hierfür in der Versorgungssicherheitsbewertung unterstellten Ersatzbeschaffungsmöglichkeiten angeben)?

Antwort

Die Bundesregierung beantwortet grundsätzlich keine hypothetischen Fragen.