Modernisierung des Informationsfreiheitsgesetzes - Funktionsfähigkeit der Verwaltung und möglicher Anfragemissbrauch

Drucksache 21/8592Antwortauf die Kleine Anfrage 21/828914.10.20268 Seiten11 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernStaat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Eine leistungsfähige und effiziente öffentliche Verwaltung ist das Fundament eines funktionierenden Staates. Das Ziel der Staatsmodernisierung muss es daher sein, Verwaltungsprozesse von unnötigen administrativen Lasten zu befreien, den Erfüllungsaufwand für Beamte zu reduzieren und die Konzentration auf Kernaufgaben zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang steht auch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf dem Prüfstand, dessen praktische Anwendung in den vergangenen Jahren zu einer administrativen Belastung der Bundesbehörden geführt hat.

Die ursprüngliche Intention des IFG, die Ermöglichung des Zugangs zu amtlichen Informationen für den einzelnen Bürger in begründeten Einzelfällen, wird auch durch eine systematische und teils automatisierte Abfragepraxis konterkariert. Insbesondere gewerbliche oder sogenannte zivilgesellschaftliche Transparenzplattformen nutzen das Gesetz für massenhafte, oft inhaltsgleiche Anfragen, die in den Behörden personellen und finanziellen Aufwand für die Sichtung, Schwärzung und rechtliche Prüfung von Dokumenten auslösen. Diese Praxis bindet hoch qualifizierte Kapazitäten, die für die eigentliche Sacharbeit und den digitalen Umbau des Staates fehlen (vgl. auch www.bade n-wuerttemberg.datenschutz.de/ifk-kritik-kahlschlag-if/).

Trotz der auch zu beobachtenden Fehlentwicklungen bei der Anwendung des IFG hat es die Bundesregierung auch Sicht der Fragesteller bislang versäumt, einen wirksamen Rechtsrahmen zu schaffen, der die Verwaltung vor systematischer Überlastung schützt. Statt die Staatsmodernisierung dazu zu nutzen, klare Grenzen für missbräuchliche oder massenhafte Abfragen zu ziehen, verharrt die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller in einer passiven Haltung. Dies führt nach ihrer Einschätzung dazu, dass weiterhin erhebliche Steuergelder für die Bearbeitung von Kleinstanfragen und politisch motivierten Kampagnenabfragen verschwendet werden, während dringende Digitalisierungsprojekte stocken. Es ist in ihren Augen ein Ausdruck mangelnder Steuerungskompetenz, wenn die Bundesregierung einerseits von Bürokratieabbau spricht, andererseits aber zulässt, dass spezialisierte Plattformen die behördliche Kapazität durch automatisierte Abfrage-Zyklen binden (vgl. auch www.deutschlandfunk.de/informationsfreiheitsgesetz-ifg-reform-einschraenku ng-kritik-100.html).

Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Informationsbedürfnis darüber, wie die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes sicherstellen will, dass künftige gesetzliche Regelungen eine mögliche missbräuchliche Inanspruchnahme der Verwaltung effektiv verhindern. Es gilt zu klären, welche konkreten Maßnahmen im reformierten Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen sind, um den massenhaften Abruf von Informationen durch spezialisierte Plattformen zu begrenzen und die administrative Effizienz der Bundesbehörden zu schützen.

Frage 1 Seite 2

Wie viele IFG-Anfragen gingen in den Jahren 2024, 2025 sowie im ersten Halbjahr 2026 bei den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden insgesamt ein?

Antwort

Hinsichtlich der Jahre 2024 und 2025 wird auf die jeweilige allgemein zugängliche Jahresstatistik verwiesen.

www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/mo derne-verwaltung/ifg/ifg-statistik-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2

www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/mo derne-verwaltung/ifg/ifg-statistik-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Hinsichtlich des ersten Halbjahres 2026 ist eine Datenerhebung und -auswertung zusätzlich zu der ohnehin jährlich veröffentlichten Statistik mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Die Daten werden dezentral in den Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden erhoben und erst für die Zwecke der jährlichen IFG-Statistik zusammengetragen. Für eine zusätzliche, unterjährige Datenerhebung müssten die Daten zunächst bei den Ressorts und deren Geschäftsbereichsbehörden angefragt, dort erhoben und zugeliefert werden. Hierfür wird den Ressorts im Rahmen der Jahresstatistik regelmäßig ein Zeitraum von zwei Monaten eingeräumt. Die anschließende Zusammenführung und Auswertung im BMI erfordert gleichfalls einen zusätzlichen, nicht unerheblichen Zeitaufwand. Da die erbetene Datenerhebung jedoch ohnehin jährlich erfolgt, wäre eine zusätzliche unterjährige Datenerhebung unverhältnismäßig.

Frage 2 Seite 2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der geschätzte personelle Aufwand sowie der damit verbundene Kostenaufwand, der jährlich für die Sichtung, Schwärzung und rechtliche Prüfung von IFG-Anfragen anfällt?

Antwort

Eine Beantwortung der Frage ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Entsprechende Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Für den maßgeblichen Zeitraum wäre eine händische Prüfung von mehr als 35.173 Vorgängen (für 2024 von 16.191 und für 2025 von 18.982) erforderlich. Da sich der Personal- und Kostenaufwand für jeden einzelnen Vorgang nicht unmittelbar aus demselben ablesen lässt, müsste dieser aufwändig nacherfasst werden. Der dafür erforderliche Zeitaufwand ist nicht sinnvoll quantifizierbar, dürfte aber pro Vorgang mehrere Arbeitstage umfassen. Dies übersteigt die Zumutbarkeit für die Beantwortung einer einzelnen Frage.

Frage 3 Seite 3

Inwieweit hat die Bundesregierung eine Aufschlüsselung der Anfragen vorgenommen, die durch automatisierte oder semiautomatisierte Plattformen (z. B. FragDenStaat) generiert wurden?

Antwort

Die Bundesregierung hat keine entsprechende Aufschlüsselung vorgenommen.

Frage 4 Seite 3

Wie viele der insgesamt eingegangenen Anfragen waren nach Einschätzung der Bundesregierung als „Kampagnenanfragen“ zu werten, bei denen innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl nahezu identischer Fragen an unterschiedliche Stellen gerichtet wurde?

Antwort

Eine Beantwortung der Frage ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Entsprechende Daten werden statistisch nicht erfasst. Zur Feststellung müsste mindestens der in Rede stehende Aktenbestand von mehr als 35.173 Vorgängen (für 2024 von 16.191 und für 2025 von 18.982) händisch überprüft und im Hinblick auf die Fragestellung ausgewertet werden. Bei einem geschätzten überschlägigen Zeitaufwand von 30 Minuten pro Vorgang hätte dies einen Zeitaufwand von mehr als 17.586 Arbeitsstunden zur Folge. Dies übersteigt die Zumutbarkeit für die Beantwortung einer einzelnen Frage.

Frage 5 Seite 3

Wie viele IFG-Anfragen wurden in den Jahren 2024 und 2025 mit dem Hinweis auf einen „rechtsmissbräuchlichen Antrag“ oder eine „unverhältnismäßige Belastung der Verwaltung“ abgelehnt, und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?

Antwort

Entsprechende Daten werden statistisch nicht erfasst.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

Frage 6 + 7 + 8 + 14 + 15 Seite 3

6Inwieweit plant die Bundesregierung, im Rahmen der Überarbeitung des IFG spezifische Ausschlusskriterien für Anfragen zu schaffen, die über automatisierte Drittplattformen gestellt werden?

7Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gebührenfreiheit für einfache Auskünfte abzuschaffen oder eine „Bearbeitungspauschale“ für plattformgestützte Anfragen einzuführen, um den massenhaften Abruf von Informationen ohne individuelles Interesse einzudämmen?

8Welche Pläne bestehen innerhalb der Bundesregierung, den Begriff des „Rechtsmissbrauchs“ im Informationsfreiheitsrecht präziser zu definieren, um Kampagnenanfragen und systematische Behördenüberlastungen rechtssicher ablehnen zu können?

14Verfolgt die Bundesregierung Pläne, die Auskunftspflicht von Behörden auf Dokumente zu beschränken, die in der jeweiligen Behörde selbst erstellt wurden, und wenn ja, wie begründet sie dies, und wie bewertet sie die dadurch entstehende bürokratische Mehrbelastung für Bürger, die für einen Gesamtvorgang nun mehrere Behörden einzeln kontaktieren müssen?

15Wenn Frage 14 bejaht wird, inwieweit widerspricht die etwaige Aufsplitterung von IFG-Anfragen dem Ziel der Staatsmodernisierung, Verwaltungsleistungen bürgerfreundlich und nach dem „Once-Only-Prinzip“ effizient aus einer Hand anzubieten, anstatt Antragsteller zu einer Vielzahl von Einzelanfragen bei unterschiedlichen Behörden zu zwingen?

Antwort

Die Fragen 6 bis 8 sowie 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu reformieren (Z. 1894 ff.). Der öffentlich bekannte Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 konkretisiert diesen Arbeitsauftrag weiter (Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung, Punkt 32). Eine weitergehende Beantwortung der Frage ist nicht möglich.

Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]). Die konkrete Umsetzung, die auch die in den Fragen 6 bis 8 adressierten Themenbereiche berührt, ist Gegenstand laufender regierungsinterner Beratungen. Die Willensbildung der Bundesregierung ist insoweit noch nicht abgeschlossen. Es können daher gegenwärtig keine weiteren Aussagen oder Abwägungen zu konkreten Änderungen mitgeteilt werden.

Frage 9 Seite 4

Warum hat die Bundesregierung trotz der bekannten Belastungssituation bisher keine technischen oder rechtlichen Hürden (z. B. Identitätsnachweis ohne Portalschnittstelle) implementiert, um die Anonymität und Massenhaftigkeit von Portalanfragen zu erschweren?

Antwort

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist gegenwärtig so ausgestaltet, dass ein Antrag auf Informationszugang für jedermann möglichst einfach sein soll. Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung aber alle aktuell vorhandenen technischen und rechtlichen Möglichkeiten, um die Bearbeitung von IFG-Anfragen so effizient wie möglich zu gestalten.

Frage 10 Seite 4

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Ziel der Staatsmodernisierung (Effizienzsteigerung) nicht durch eine uferlose Ausweitung von Transparenzpflichten konterkariert wird, die im Kern nur von spezialisierten Portalen genutzt werden?

Antwort

Das Ziel der Staatsmodernisierung und die Weiterentwicklung des IFG stehen grundsätzlich nicht im Widerspruch zueinander. Da im Übrigen die regierungsinternen Beratungen zur konkreten Ausgestaltung der Weiterentwicklung des IFG aber noch andauern, gilt wie bereits zur Antwort auf die Fragen 6 bis 8 ausgeführt, dass zum Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung keine Pflicht zur Beantwortung besteht.

Frage 11 Seite 5

Plant die Bundesregierung, im reformierten Informationsfreiheitsgesetz eine Priorisierung festzulegen, nach der die operative Sacharbeit der Verwaltung grundsätzlich Vorrang vor der Bearbeitung von IFG-Anfragen hat?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 8 verwiesen.

Frage 12 Seite 5

Welche technischen Möglichkeiten prüft die Bundesregierung, um automatisierte Abfrage-Bots von Transparenzportalen an den digitalen Eingangsschnittstellen der Bundesministerien technisch zu identifizieren und gegebenenfalls zu filtern?

Antwort

Die Bundesregierung und die Bundesverwaltung kommunizieren technisch über die Netze des Bundes. Diese sind durch ein mehrstufiges Sicherheitskonzept gegen Cyberangriffe geschützt. Technische Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, über Transparenzportale gestellte Anfragen zu identifizieren oder zu filtern, sind nicht vorgesehen.

Frage 13 Seite 5

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Transparenzplattformen durch die Verknüpfung massenhaft abgefragter Daten eine „Schatten-Datenbank“ staatlichen Handelns aufbauen, die die Datensouveränität des Bundes unterwandert?

Antwort

Die Bundesregierung hat bisher keine Hinweise auf derartige Datenbanken. Mit der geplanten Weiterentwicklung soll das IFG jedoch an aktuelle Herausforderungen angepasst werden. Dazu gehört auch, die staatliche Resilienz zu erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung zu tragen.