Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Nicht zuletzt der erschütternde Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) 2026, bei dem ein Mensch getötet und 31 weitere verletzt wurden, macht die zunehmende Gewalt gegen queere Menschen auch für die breite Öffentlichkeit sichtbar. Zehntausende Menschen setzten durch ihre Teilnahme an zahlreichen Mahnwachen deutschlandweit Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen und stellten sich Hass, Queerfeindlichkeit und der Instrumentalisierung des Anschlags für eine Spaltung der Gesellschaft entschieden entgegen. Auch die Gedanken aller Mitglieder der fragestellenden Fraktion sind weiterhin bei den Opfern und ihren Angehörigen.
Die seit Jahren dramatisch steigenden Zahlen der Straftaten gegen LSBTIQ*-Menschen, wie im Lagebericht des Bundeskriminalamts im Bereich „Sexuelle Orientierung“ und insbesondere „Geschlechtsbezogene Diversität“ registriert, unterstreichen unverkennbar, dass auch der jüngste Anschlag im Kontext dieser zunehmenden Ausschreitungen und Übergriffe zu verstehen ist. Laut Lagebericht des Bundeskriminalamts hat sich die Zahl der queerfeindlichen Straftaten seit 2010 nahezu verzehnfacht (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/q ueer-beauftragte-bundesregierung-csd-100.html). In den vergangenen zwei Jahren wurden überdies zahlreiche queerfreundliche Vereine, Bars, Clubs sowie Pride-Veranstaltungen Ziel rechtsextrem motivierter Störungen, digitaler Hasskampagnen, von Gewalt und Einschüchterungsversuchen. So dokumentierte beispielsweise die Amadeu-Antonio-Stiftung, dass es 2025 bundesweit bei nahezu jedem zweiten CSD zu Angriffen oder Störungen kam. Fast die Hälfte dieser Angriffe konnte rechtsextremen Täterinnen und Tätern zugeordnet werden (www.amadeu-antonio-stiftung.de/angriffeauf-csds-erreichen-202 5-rekordniveau-151491/).
Eine freie und demokratische Gesellschaft darf weder queerfeindliche Gewalt noch den Versuch hinnehmen, queere Menschen aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD legt dazu fest: „Wir verpflichten uns weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können.“ (S. 104). Die Bundesregierung muss diese Verpflichtung ernst nehmen und notwendige Maßnahmen ergreifen.
Queerpolitische Verbände bekräftigen den Bedarf nach Sicherheit, Deradikalisierungsarbeit sowie der Stärkung queerer Rechte. Im Nachgang des Berliner CSDs wurde sowohl von den queerpolitischen Verbänden (Quelle: www.lsv d.de/de/ct/17292-10-Sofortmassnahmen-fuer-queere-Sicherheit) als auch aus den Regierungsparteien (Quelle: www.deutschlandfunk.de/spd-fordert-verbotvon-diskriminierung-aufgrund-sexueller-identitaet-im-grundgesetz-112.html) erneut gefordert, die Initiative des Bundesrates zur Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ endlich aufzugreifen. Auch der Nationale Aktionsplan „Queer leben“ solle mit verbindlichen Maßnahmen, einer angemessenen finanziellen Ausstattung und klaren Vorgaben zur Umsetzung fortgeführt werden.
Überdies ist nicht nur der Schutz queerer Menschen vor Gewalt, sondern besonders auch die Beseitigung bestehender rechtlicher Diskriminierungen dringend geboten, um endlich eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und ein deutliches gesellschaftliches Zeichen gegen Queerfeindlichkeit zu setzen (u. a. bei der Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht sowie die Sicherstellung einer verlässlichen Gesundheitsversorgung für queere Menschen).
Hassgewalt gegen queere Menschen und fortdauernde Benachteiligungen richten sich nicht nur gegen einzelne Menschen, sondern auch gegen die Grundwerte unserer demokratischen und vielfältigen Gesellschaft. Der Staat ist deshalb verpflichtet, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt durch präventive Maßnahmen, eine konsequente Verfolgung von Straftaten sowie durch langfristige Bildungs- und Aufklärungsarbeit wirksam zu schützen.
Welche verbindlichen Gespräche zu politischen Maßnahmen nach dem Anschlag auf den Berliner CSD zwischen den Ressorts für Justiz, Inneres, Soziales, Gesellschaft und Bildung unter Beteiligung der Queerbeauftragten und der queeren Zivilgesellschaft plant die Bundesregierung, zu führen oder hat sie bereits geführt, und wenn keine, warum nicht?
Die Bundesregierung hat nach dem CSD-Anschlag vom 25. Juli 2026 auf verschiedenen Ebenen Gespräche geführt, u. a. mit dem „LSVD+ – Verband für queere Vielfalt“. Darüber hinaus findet ein kontinuierlicher fachlicher Austausch mit Akteuren aus der schwulen, lesbischen, trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Zivilgesellschaft statt.
2Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für die Initiative des Bundesrates zu einer Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes einzusetzen, durch die queere Personen ausdrücklich vor Diskriminierung geschützt werden?
2aWenn nein, wieso nicht?
2bWenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant?
3Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung eines solchen ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Schutzes für die gesellschaftliche und historische Anerkennung, das Sicherheitsgefühl und die soziale Teilhabe (junger) queerer Menschen?
Die Fragen 2 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 2 zur Bundestagsdrucksache 21/3064 verwiesen. Die Bundesregierung misst dem Schutz von schwulen, lesbischen, trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen vor Diskriminierung und ihrer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe hohe Bedeutung bei.
Welche familienrechtlichen Schritte plant die Bundesregierung zur Beseitigung der bestehenden rechtlichen Diskriminierung von Regenbogenfamilien?
Die Bundesregierung prüft derzeit, ob aus Gründen des Kindeswohls weitere Reformen im Familienrecht erforderlich sind.
5Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Geschehnisse beim Berliner CSD, den Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ weiterzuführen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten?
5aWenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind ab wann geplant?
5bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Die im Aktionsplan „Queer leben“ der letzten Legislaturperiode genannten Handlungsbereiche und Arbeitsfelder werden im Rahmen der jeweiligen Ressortzuständigkeiten, der jeweiligen ressortpolitischen Schwerpunktsetzung und haushälterischer Möglichkeiten von den Bundesministerien in der 21. Legislaturperiode weiterhin bearbeitet. Zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ wird auf Bundestagsdrucksache 21/3928, Nummer 97 und 98 verwiesen.
6Plant die Bundesregierung, jährlich vor Beginn der Pride-Saison gemeinsam mit Sicherheits- und Versammlungsbehörden sowie den Veranstaltenden auf die Erarbeitung umfassender Sicherheitsstrategien hinzuwirken und dafür zu sorgen, dass Gefährdungslagen von den Landeskriminalämtern einheitlich und queersensibel bewertet werden?
6aWenn nein, wieso nicht?
6bWenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant?
27Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Sicherheit und Durchführung künftiger CSDs und queerer Veranstaltungen zu gewährleisten, einschließlich der finanziellen Unterstützung notwendig gewordener Sicherheitsmaßnahmen seitens der Träger?
Die Fragen 6 bis 6b und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Gewährleistung der Sicherheit von Versammlungen, die konkrete Gefährdungsbewertung einzelner Veranstaltungen sowie die Durchführung polizeilicher Schutzmaßnahmen hinsichtlich regionaler Veranstaltungslagen obliegen grundsätzlich den zuständigen Behörden der Länder.
Das Bundeskriminalamt (BKA) beobachtet und analysiert im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit (Groß-)Veranstaltungen und sonstige Ereignisse im Kontext der „Pride-Saison“ regelmäßig und fortlaufend unter Gefährdungsgesichtspunkten und erstellt in diesem Zusammenhang anlassbezogen Gefährdungsbewertungen. Darüber hinaus unterstützt es die Länder in seiner Zentralstellenfunktion mit der jährlichen Erstellung einer phänomenbezogenen Gefährdungsbewertung vor Beginn der CSD-Saison bzw. des Pride-Month, die den Ländern als Grundlage für die konkrete Bewertung einzelner Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird.
Wie plant die Bundesregierung, Aufklärungsprojekte gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und zur Förderung von Vielfalt, insbesondere im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ nachhaltig zu fördern, und mit wie vielen Fördermitteln?
Die Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) bleibt Bestandteil der Programmarbeit. Insbesondere ausgewählten Ausprägungen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, wie zum Beispiel der Queerfeindlichkeit, soll in Zukunft effektiv mit Präventionsarbeit entgegengetreten und Schutz für die Betroffenen gewährleistet werden. Dies gilt auch für den digitalen Raum. Die Förderung im Bereich „Resilienz gegen Extremismus und GMF-Ausprägungen im digitalen Raum“ soll an bestehende präventiv-pädagogische Ansätze anknüpfen und sie in den digitalen Raum übertragen.
Hält die Bundesregierung angesichts der Geschehnisse beim Berliner CSD an der Ankündigung der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien fest, „Vielfalt“ künftig nicht mehr als übergeordnetes staatliches Förderziel des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu verankern (https://taz.de/Familienministerin-Kar in-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/), und wenn ja, mit welcher Begründung hält sie diese Schwerpunktverschiebung angesichts der aktuellen Bedrohungslage für queere Menschen weiterhin für sachgerecht?
Frau Bundesministerin Prien hat infolge des islamistischen Anschlags auf den Berliner CSD entschieden, dass der Bund weitere insgesamt 6 Mio. Euro für die Landes-Demokratiezentren ab dem Jahr 2027 bereitstellt. Fünf Mio. Euro sollen im Bereich der Extremismusprävention, der Deradikalisierungs-, Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit verwendet werden. Darüber hinaus soll die Demokratiebildung an Regelstrukturen mit 1 Mio. Euro gestärkt werden, um die Werte und Normen einer freiheitlichen, offenen und liberalen Gesellschaft zu vermitteln.
9Welche über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Strukturen der Opfer- und Betroffenenberatung sowie der mobilen Beratung stehen den Betroffenen des Anschlags auf den Berliner CSD konkret zur Verfügung, und in welchem Umfang werden sie derzeit in Anspruch genommen?
23Welche niedrigschwelligen und anonymen Beratungsangebote stehen nach Kenntnis der Bundesregierung Betroffenen queerfeindlicher Gewalt zur Verfügung, die sich aus Sorge vor einem unfreiwilligen Coming-out nicht an reguläre Stellen wenden wollen?
Die Fragen 9 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Anlage* verwiesen, die entsprechende Beratungsangebote in den Ländern aufführt. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der über „Demokratie leben!“ geförderten Distanzierungs- und Ausstiegsberatung sowie der Prävention islamistischer Radikalisierung für die Verhinderung vergleichbarer Taten bei?
Im Themenfeld „Islamistischer Extremismus“ des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sollen Präventionsansätze gefördert werden, die niedrigschwellig, lebensweltorientiert und flexibel auf aktuelle Herausforderungen sowie dynamische Entwicklungen im Bereich islamistischer Radikalisierung online wie offline reagieren. Sie sollen radikalisierungsgefährdete Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren soziales Umfeld befähigen, islamistische Einstellungen zu hinterfragen und sich gegen islamistische Narrative zu positionieren.
Die über die Landes-Demokratiezentren vorgehaltenen Angebote der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung unterstützen Personen, die sich aus dem Umfeld demokratiefeindlicher und gewaltbereiter/extremistischer Gruppierungen und Zusammenhänge lösen wollen. Die Projekte zur „Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ adressieren menschen- und demokratiefeindliche Einstellungen, das Propagieren von Ungleichwertigkeit unterschiedlicher sozialer Gruppen sowie vorurteilsbasierte, politisch, religiös oder weltanschaulich motivierte Gewalt aus allen Phänomenbereichen. Sie unterstützen eine schrittweise Distanzierung sowie eine Reintegration nach der Haftentlassung.
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Rahmen der geplanten Neuausrichtung, Evaluation und Kürzung des Bundesprogramms „Demokratie leben“ vorgesehenen Änderungen nicht dazu führen, dass bewährte Beratungs- und Präventionsstrukturen wegfallen oder in ihrer Arbeit unterbrochen werden?
Die Bestandsaufnahme 2026 hat gezeigt: Teile des Programms haben sich bewährt. Sie wirken. Andere müssen angepasst oder neu gedacht werden. Mit dem weiterentwickelten Bundesprogramm „Demokratie leben!“ leistet die Bundesregierung einen Beitrag für wirkungsvolle Demokratiebildung und Extremismusprävention, mit einem weiten Blick auf demokratiegefährdende Phänomene, mit einer Öffnung des Programms für neue nicht-staatliche Partner etwa aus der Arbeitswelt, aus der Sport- und Kulturwelt, mit einer Stärkung der Demokratieförderung vor Ort, mit wirkungsvollen Antworten auf die Radikalisierung im Netz.
Der Programmbereich „Landes-Demokratiezentren“ mit dem umfassenden Angebot u. a. zur Mobilen Beratung, Opfer- und Betroffenenberatung und den Ausstiegs- und Distanzierungsberatungen wird mit dem Programmbereich „Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ auf einer neuen Programmebene „Land“ zusammengeführt. Das erlaubt Synergieeffekte und bessere Zusammenarbeit der Beratungsangebote in den Ländern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
12Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Anschlags die Notwendigkeit einer verlässlichen, mehrjährigen und planungssicheren Finanzierung zivilgesellschaftlicher Demokratie- und Präventionsarbeit?
13Plant die Bundesregierung, eine langfristige und auskömmliche Finanzierung sämtlicher Extremismuspräventionsprogramme auf Bundes- und Landesebene sicherzustellen und Finanzierungslücken bei bestehenden Projekten zu verhindern?
13aWenn nein, wieso nicht?
13bWenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant?
Die Fragen 12 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Um ein geschlossenes Vorgehen bei der Stärkung demokratischer Werte und der Prävention jeder Form von Extremismus zu gewährleisten, hat die Interministerielle Arbeitsgruppe „Demokratieförderung und Extremismusprävention“ ihre Arbeit im April 2026 unter Federführung des BMI und des BMBFSFJ wieder aufgenommen.
Grundsätzlich fallen Maßnahmen der Extremismusprävention und Gefahrenabwehr in die Zuständigkeit der Länder. Ergänzend fördert der Bund über das Kompetenzzentrum des Bundes für Islamismusprävention und Deradikalisierung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bundesweite Angehörigenberatung, mehrere Dialogformate und Modellprojekte zur Deradikalisierung. Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind im maßgeblichen Titel für Maßnahmen zur Islamismusprävention und -bekämpfung keine Einsparungen vorgesehen. Es wurden zudem in größerem Umfang Verpflichtungsermächtigungen angemeldet, um eine längerfristige Planbarkeit für Projekte zu ermöglichen. Bei Bundesprogrammen ist im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel die gezielte Förderung erfolgversprechender Programme vorgesehen.
14Wie plant die Bundesregierung zugleich eine langfristige und auskömmliche Finanzierung queerer Jugend-, Community- und Beratungsstrukturen – wie das Jugendnetzwerk Lambda – zu gewährleisten, die durch Beratung, Jugendgruppen, Peer-Angebote und sichere Begegnungsräume der Gefährdung junger queerer Menschen entgegenwirken?
15Plant die Bundesregierung kurzfristig neue Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz queerer Jugendlicher nach dem Anschlag auf den Berliner CSD?
15aWenn nein, wieso nicht?
15bWenn ja, welche Maßnahmen sind in Planung, und zu wann?
Die Fragen 14 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft derzeit die Förderung eines Modellprojekts des Jugendnetzwerks Lambda e. V.
Plant die Bundesregierung, eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten einzuführen, um queerfeindliche Hasskriminalität besser zu erfassen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant keine Einrichtung einer bundesweiten Meldestelle für queerfeindliche Straftaten. Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/8013, Nummer 16 und 17 verwiesen. Straftaten können unabhängig von der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität der betroffenen Person bei den zuständigen Polizeibehörden angezeigt werden.
Wie ist sichergestellt, dass Betroffene des Anschlags auf den Berliner CSD nicht nur akut, sondern über Monate und Jahre Zugang zu traumatherapeutischer Behandlung erhalten, und welche Wartezeiten bestehen hierfür aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung?
Das im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) kodifizierte Soziale Entschädigungsrecht enthält als Teil der „Schnellen Hilfen“ auch Leistungen der Traumaambulanz. Nach einem Angriff können Betroffene dort schnell und unkompliziert psychotherapeutische Leistungen nach den §§ 31 ff. SGB XIV i. V. m. der Traumaambulanzverordnung erhalten. Die weitere psychotherapeutische Behandlung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung erbracht werden. Geschädigte haben für anerkannte Schädigungsfolgen Anspruch auf Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach § 42 SGB XIV. Darüber hinaus besteht für gesetzlich Versicherte der Zugang zu den Strukturen der ärztlichen und psychotherapeutischen Regelversorgung im ambulanten und stationären Bereich. Daten zu Wartezeiten insbesondere innerhalb der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/7826 verwiesen.
18Plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen, um zu bundesweit verbindlichen Standards für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Polizei und Justiz zu queerfeindlicher Hasskriminalität und zum diskriminierungssensiblen Umgang mit queeren Menschen zu gelangen?
18aWenn nein, wieso nicht?
18bWenn ja, welche Maßnahmen plant sie, und zu wann?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Polizei und Justiz sowie deren Inhalte fallen nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 27 des Grundgesetzes überwiegend in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Der Bund plant in seinem Zuständigkeitsbereich keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung.
Beabsichtigt die Bundesregierung, mit den Justizministerinnen und Justizministern sowie Justizsenatorinnen und Justizsenatoren der Länder über die Frage zu sprechen, queerfeindliche Hasskriminalität als Tatmotiv ausdrücklich in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zu verankern oder plant sie, einen Entwurf für eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung vorzulegen, und wenn ja, welche konkreten Änderungen sind vorgesehen?
Nach § 46 Absatz 2 Satz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) hat das Gericht bei der Zumessung der Strafe die für und gegen den Täter sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen. Dabei kommen nach § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB namentlich auch geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe und Ziele des Täters in Betracht. Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden haben sich gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ebenfalls auf diese Umstände zu erstrecken. Weitergehende Klarstellungen in Nummer 15 Absatz 6 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) sind aus Sicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz folgerichtig. Für Änderungen der RiStBV sind die Länder zuständig.
20Plant die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darauf hinzuwirken, dass die Lebensrealitäten von LSBTIQ*-Personen flächendeckend und verpflichtend in schulischen Bildungsplänen berücksichtigt werden, um der Entstehung und Verfestigung queerfeindlicher Einstellungen entgegenzuwirken?
20aWenn nein, wieso nicht?
20bWenn ja, wie?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Nach der föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland fällt das Schulwesen in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder.
21Wird die Bundesregierung im Bundespolizeipräsidium und bei allen Bundespolizeidirektionen hauptamtliche LSBTIQ*-Ansprechpersonen mit klar definierten Zuständigkeiten sowie ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen einrichten?
21aWenn nein, wieso nicht?
21bWenn ja, bis wann?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Im Bundespolizeipräsidium und bei allen Bundespolizeidirektionen sind spezielle Ansprechpersonen eingerichtet, die ihre Tätigkeit nebenamtlich im Rahmen der verfügbaren Personal- und Haushaltsmittel wahrnehmen. Vor diesem Hintergrund wird derzeit kein Bedarf für die Einrichtung hauptamtlicher Ansprechpersonen gesehen.
In welcher Weise trägt die Bundesregierung den besonderen Bedürfnissen Betroffener von queerfeindlicher Gewalt Rechnung, insbesondere dem Umstand, dass die Taten als Angriff auf ihre Identität erlebt werden können?
Im Zuständigkeitsbereich des BMI werden die besonderen Bedürfnisse von Betroffenen queerfeindlicher Gewalt insbesondere durch einen diskriminierungssensiblen Umgang mit Betroffenen sowie durch entsprechende Ansprechstrukturen bei den Polizeien des Bundes berücksichtigt. Die Sensibilisierung für queerfeindliche Gewalt und für den Umgang mit hiervon betroffenen Personen ist zudem Gegenstand der Aus- und Fortbildung.
24Plant die Bundesregierung, die Informations-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für LSBTIQ*-Personen und ihre Angehörigen bundesweit auszubauen?
24aWenn nein, wieso nicht?
24bWenn ja, welche nächsten Schritte sind dazu konkret geplant?
28Wie plant die Bundesregierung, insbesondere trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, die überdurchschnittlich oft von Gewalt und diskriminierenden Übergriffen im Alltag betroffen sind, durch diversitätssensible Beratungs- und Gewalthilfestrukturen zu unterstützen und zu schützen?
Die Fragen 24 bis 24b und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Die Verantwortung für den Ausbau der in der Fragestellung genannten Strukturen liegt in der Zuständigkeit der Länder und der Kommunen.
Wie schützt die Bundesregierung die Würde der Betroffenen und Angehörigen des Anschlags auf den Berliner CSD vor einer Instrumentalisierung der Tat für politische Zwecke sowie vor der Verbreitung von Bild- und Personendaten?
Die Bundesregierung hat in Verlautbarungen infolge des Anschlags ihre tiefe Anteilnahme und Solidarität mit den Opfern des Anschlags, ihren Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie der gesamten LSBTIQ-Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht und sich gegen jegliche politische Instrumentalisierung positioniert.
Die Bewertung eines etwaig unzulässigen oder missbräuchlichen Umgangs mit Bild- und Personendaten obliegt den zuständigen Polizei- und Justizbehörden.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zunahme queerfeindlicher wie auch antimuslimischer Aktivitäten einschließlich des Online-Geschehens im Nachgang des Anschlags auf den Berliner CSD, und welche Schutzmaßnahmen leitet sie daraus ab?
Über eine Zunahme queerfeindlicher oder antimuslimischer Aktivitäten im Nachgang des Anschlags auf die CSD-Veranstaltung in Berlin kann aufgrund der vorläufigen Fallzahlen für das laufende Jahr und der fehlenden Möglichkeit einer automatisierten Auswertung des spezifischen Sachzusammenhangs durch das BMI oder seine Geschäftsbereichsbehörden derzeit keine belastbare Aussage getroffen werden.
Es ist jedoch festzuhalten, dass Personen und Einrichtungen der LSBTIQ-Gemeinschaft in Deutschland, insbesondere im zeitlichen Kontext zur sogenannten Pride-Saison, grundsätzlich im Zielspektrum verschiedener Akteure der Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) stehen. Im Zusammenhang mit tagespolitischen Ereignissen und gesamtgesellschaftlichen Themen und Debatten sowie im zeitlichen und räumlichen Kontext zu öffentlichkeitswirksamen Feierlichkeiten, wie den Christopher-Street-Day-Veranstaltungen, rückt die LSBTIQ-Gemeinschaft regelmäßig zeitweise verstärkt in den Fokus dieser Akteure. Hinsichtlich der Frage nach den daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu queerfeindlichen Straftaten im Zusammenhang mit der Anbahnung persönlicher Kontakte über Dating-Plattformen oder Dating-Apps vor (www.tagesschau.de/inve stigativ/fake-dates-angriffe-100.html)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8013 verwiesen.
Wie viele queerfeindlich motivierte Straftaten im Zusammenhang mit (queeren) Dating-Apps oder Dating-Plattformen sind der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren bekannt (bitte nach Jahren, Bundesländern und Deliktsgruppen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8013 verwiesen.
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit, um die Sicherheit queerer Menschen beim Online-Dating zu verbessern, und welche weiteren Maßnahmen sind zu welchem konkreten Zeitpunkt geplant?
Die Bundesregierung setzt sich für eine konsequente Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) ein. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8013 verwiesen.
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