Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
In der vergangenen 20. Legislaturperiode wurden teils hohe Summen aus dem Bundeshaushalt verwendet, um Frisöre, Visagisten, Fotografen und andere Dienstleister im Auftrag der Mitglieder der Bundesregierung zu finanzieren. Besonders für Aufmerksamkeit sorgte dabei die ehemalige Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock, die in einem Jahr bis zu 137 000 Euro für Visagistendienstleistungen investierte und sich öffentlich damit verteidigte, dass man sonst aussehe „wie ein Totengräber“ (www.bild.de/politik/inland/ba erbock-ueber-friseur-rechnung-sonst-sieht-man-aus-wie-ein-totengraeber-667f 47362952e6116de64b15). Die aktuelle Kleine Anfrage baut auf den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/1311 auf.
1In welchen Bundesbehörden sind seit dem 5. August 2025 Fotografen entweder
1aauf Grundlage eines Anstellungsverhältnisses oder
1bauf sonstiger vertraglicher Basis tätig (bitte für jeden Fall den jeweiligen Vertragszeitraum sowie die Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen, also z. B. Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc. einzeln auflisten)?
2Welche Kosten entstanden seit dem 5. August 2025 für die Inanspruchnahme von Fotografen in den Bundesbehörden (bitte einzeln und mit Haushaltsstellen nach Bundesbehörden jeweils in Anspruch nehmenden Personen, z. B. Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc. analog zu Frage 1 auflisten)?
Die Fragen werden im Folgenden für den Zeitraum vom 05.08.2025 bis 01.10.2026 beantwortet.
Da die Fragestellerin nach „Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc.“ fragt, wird im Folgenden für oberste Bundesbehörden geantwortet.
Zu der Frage nach den „jeweils in Anspruch nehmenden Personen“ wird erneut folgender Hinweis gegeben:
„Eine personenbezogene und individuelle Inanspruchnahme von Fotografinnen und Fotografen durch Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre sowie parlamentarische Staatssekretärinnen oder parlamentarische Staatssekretäre erfolgt nicht. Fotografinnen und Fotografen werden vielmehr zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich gebotenen Öffentlichkeitsarbeit über die Arbeit der Bundesregierung durch die jeweiligen Häuser aus unterschiedlichsten dienstlichen Anlässen, beispielsweise für das Anfertigen von Fotografien bei offiziellen Gesprächsterminen mit ausländischen Regierungsvertreterinnen und -vertretern, Tagungen oder Dialogforen, beauftragt.“ Auf die Erläuterungen der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7729 wird hingewiesen (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9077, dort Frage 2).
Zu Frage 1a:
In folgenden obersten Bundesbehörden werden Personen als Fotografinnen oder Fotografen in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis beschäftigt:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Vier Personen sind unbefristet angestellt, eine weitere Person war bis 31. Dezember 2025 befristet angestellt. Die beim BPA angestellten Fotografinnen und Fotografen begleiten neben Terminen des Bundeskanzlers auch Termine des Bundespräsidenten. Aus Gründen des Datenschutzes wird das persönliche Einkommen dieser Beschäftigten nicht mitgeteilt.
Haushaltsstelle (Kapitel/Titel): 0432 428 01
Zu Frage 1b:
Eine Auflistung nach dem „jeweiligen Vertragszeitraum“ ist nicht ohne weiteres möglich, da es insoweit keine einheitlichen Vertragszeiträume gibt. Im Sinne der Fragestellung werden hier deshalb die einzelnen obersten Bundesbehörden und die jeweiligen Zeiträume aufgelistet, in denen Fotografinnen bzw. Fotografen beauftragt bzw. ihre Leistungen in Anspruch genommen wurden.
In den folgenden Angaben sind Ausgaben zwischen dem 05.08.2025 und 01.10.2026 berücksichtigt.
Bundeskanzleramt (einschließlich Beauftragte)
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 05.08.2025 bis 01.10.2026
Gesamtausgaben: 5 020,17 Euro
Haushaltsstellen (Kapitel/Titel): 0413 542 01, 0416 539 99, 0416 542 02 Bundesministerium der Finanzen (einschließlich Beauftragte)
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: vor 05.08.2025 bis 01.10.2026
Gesamtausgaben: 145 497, 94 Euro
Haushaltsstellen (Kapitel/Titel): 0415 542 01*, 0811 542 01, 0811 543 01, 0811 545 01, 0817 542 01
* Hinweis BMF: Ausgaben der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland wurden bis zum 31. Dezember 2025 veranschlagungsgerecht dem BK-Amt zugeordnet, also im Einzelplan 04 etatisiert. Seit dem 1. Januar 2026 ist der Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland haushaltsmäßig im Einzelplan 08 (BMF) veranschlagt.
Bundesministerium des Innern
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: Abruf aus Rahmenvereinbarungen im o. g. abgefragten Zeitraum
Gesamtausgaben: 38 963,00 Euro
Haushaltsstelle (Kapitel/Titel): 0611 542 01
Auswärtiges Amt
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 05.08.2025 bis 01.10.2026
Gesamtausgaben: 198 437,79 Euro
Haushaltsstellen (Kapitel/Titel): 0504 546 11 und 0511 542 01
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: vor 05.08.2025 bis 01.10.2026
Gesamtausgaben: 81 375,13 Euro
Haushaltsstelle (Kapitel/Titel): 0911 543 01
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 29.10.2025, 11– 12/2025, 08.12.2025, 18.03.2026–19.03.2026, 19.05.2026, 24.–25.06.2026, 30.06.–22.07.2026, 09.–10.09.2026
Gesamtausgaben: 18 210,49 Euro
Haushaltsstellen (Kapitel/Titel): 3004 685 43, 3011 542 01, 3003 541 01, 3011 542 01, 3004 683 10
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 23.08.–24.08.2025, 29.09.2025, 18.11.2025, 20.11.2025, 21.11.2025, 24.11.2025, 25.11.2025, 27.11.2025, 27.11.2025, 08.12.–09.12.2025, 18.12.2025, 03.02.2026, 09.02.2026, 11.02.2026, 23.02.2026, 02.03.2026, 27.04.2026, 11.05.2026, 02.06.2026, 17.06.2026, 20.06.–21.06.2026, 25.06.–27.06.2026, 06.07.2026 (alle Daten Zeitpunkte Inanspruchnahme)
Gesamtausgaben: 23 368,83 Euro
Haushaltsstelle (Kapitel/Titel): 0711 542 01 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 05.08.2025 und 01.10.2026
Gesamtausgaben: 33 830,85 Euro
Haushaltsstelle (Kapitel/Titel): 1711 542 01
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (einschließlich Beauftragte)
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 05.08.2025 bis 01.10.2026
Gesamtausgaben: 38 772,90 Euro
Haushaltsstellen (Kapitel/Titel): Die Ausgaben wurden im Wesentlichen aus dem Titel 1111 542 01 sowie dem Titel 1117 542 01 getragen. Eine weitere Differenzierung war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 05.08.2025 bis 01.10.2026
Gesamtausgaben: 14 062,67 Euro
Haushaltsstellen (Kapitel/Titel): 0602 532 10, 2401 531 01, 2401 685 11, 2402 532 15, 2411 542 01
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 05.08.2025 bis 01.10.2026
Gesamtausgaben: 18 024,56 Euro
Haushaltsstelle (Kapitel/Titel): 1611 542 01
Bundesministerium für Gesundheit
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 05.08.2025 bis 01.10.2026
Gesamtausgaben: 71 409 Euro
Haushaltsstellen (Kapitel/Titel): 1503 531 01 und 1511 542 01
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (einschließlich Beauftragte)
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 23.08.2025 bis 25.01.2026
Gesamtausgaben: 11 165,37 Euro
Haushaltsstelle (Kapitel/Titel): 1011 542 01
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 05.08.2025 und 01.10.2026
Gesamtausgaben: 103 390,53 Euro
Haushaltsstelle (Kapitel/Titel): 2311 542 01 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 05.08.2025 und 01.10.2026
Gesamtausgaben: 29 296 Euro
Haushaltsstellen (Kapitel/Titel): 2511 542 01, 2501 532 02, 2501 533 01
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 05.08.2025 und 01.10.2026
Gesamtausgaben: 80 065,10 Euro
Haushaltsstellen (Kapitel/Titel): 0451 542 01, 0452 684 21
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Zeitraum der Inanspruchnahme 05.08.2025 bis 01.10.2026
Gesamtausgaben: 81 627,74 Euro
Haushaltsstelle (Kapitel/Titel): 0432 542 03
Die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beauftragten Fotografinnen und Fotografen begleiten neben Terminen des Bundeskanzlers auch Termine des Bundespräsidenten, die in den oben stehenden Angaben insoweit berücksichtigt sind. In den oben stehenden Angaben nicht berücksichtigt sind Aufträge des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung an Fotografinnen und Fotografen für Besuchergruppen, die auf Einladung der Mitglieder des Deutschen Bundestages an politischen Informationsfahrten teilnehmen.
Werden oder wurden die Reisekosten der Fotografen sowie sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushalts gedeckt, und wenn ja, auf welche Summe belaufen sich die Reisekosten seit dem 5. August 2025 jeweils (bitte Haushaltstitel sowie Bundesbehörde angeben und die Reisen einzeln nach dem Ziel und die Dauer sowie den die Leistung in Anspruch nehmenden Personen oder Funktionen analog Frage 1 auflisten)?
Entsprechend der Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird im Folgenden für den Zeitraum 05.08.2025 bis 01.10.2026 für oberste Bundesbehörden geantwortet.
Die Frage, ob „sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushalts gedeckt“ „werden oder wurden“ ist unverständlich und kann daher nicht beantwortet werden.
Reisekosten werden Personen, die als Fotografinnen und Fotografen in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis des Bundes beschäftigt sind, nach dem Reisekostenrecht des Bundes vergütet. Solche Reisekosten werden im BPA in der Regel aus Kapitel 0432 Titel 527 01 vergütet. Die konkrete Reisekostenvergütung und jeweilige Reisedauer lassen Rückschlüsse auf persönliche Verhältnisse der Beschäftigten zu. Aus Datenschutzgründen wird die Angabe der im Zeitraum 05.08.2025 bis 01.10.2026 gezahlten Reisekostenvergütung daher auf volle Tausend gerundet. In diesem Sinne wird als Antwort mitgeteilt: 44 000 Euro.
Die beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung angestellten Fotografinnen und Fotografen begleiten als offizielle Fotografinnen und Fotografen Termine des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten. Die Termine und ihre Orte sind öffentlich einsehbar unter: www.bundeskanzler.de/bk-de/friedrich-me rz/terminkalender-merz bzw. www.bundespraesident.de/DE/reden-und-aktuelle s/termine/termine_node.html.
Bei extern beauftragten Fotografinnen und Fotografen ist eine Differenzierung nach Reisekosten und Honorar nicht für alle obersten Bundesbehörden einzeln möglich, da in den Honoraren überwiegend auch Pauschalen für Reisekosten enthalten sind, die nicht separat erfasst werden. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation entstanden sind, werden zudem nicht gesondert erfasst.
4In welchen Bundesbehörden werden oder wurden seit dem 5. August 2025 Visagisten, Kosmetiker, Frisöre oder sonstige Dienstleister aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen (z. B. Masseure)
4aauf Basis eines Anstellungsverhältnisses oder
4bauf sonstiger Basis (beispielsweise Dienst- oder Werkvertrag) beschäftigt beziehungsweise deren Dienste kostenpflichtig in Anspruch genommen (bitte einzeln nach Vertragszeitraum, Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen, z. B. Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc. auflisten)?
5Welche Kosten entstanden seit dem 5. August 2025 durch die Inanspruchnahme der Dienstleister aus dem Bereich der Frisöre, Kosmetiker, Visagisten und sonstiger körpernaher Dienstleistungen analog Frage 4 (bitte einzeln nach Bundesbehörden, Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen sowie Haushaltsstellen auflisten)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragen werden im Folgenden für den Zeitraum vom 05.08.2025 bis 01.10.2026 beantwortet.
Da die Fragestellerin nach „Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc.“ fragt, wird im Folgenden für oberste Bundesbehörden geantwortet.
Zu der Frage nach den „jeweils in Anspruch nehmenden Personen“ wird erneut folgender Hinweis gegeben:
„Im dienstlichen Kontext werden Visagisten/Kosmetiker/Friseure nicht persönlich von Mitgliedern der Bundesregierung, sondern von dem jeweiligen Bundesministerium, dem Bundeskanzleramt und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Anspruch genommen.“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/14639)
Zu der Frage nach „sonstigen körpernahen Dienstleistungen“ wird erneut folgender Hinweis gegeben:
„Der von den Fragestellern verwendete Sammelbegriff der ‚sonstigen körpernahen Dienstleistungen‘ ist nicht allgemeingültig definiert und konnte daher für die Abfrage […] nicht verwendet werden.“ (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5286, dort Frage 5)
Zu Frage 4a:
In obersten Bundesbehörden wurden Personen als Visagistinnen oder Visagisten, als Kosmetikerinnen oder Kosmetiker oder als Friseurinnen oder Friseure in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis nicht beschäftigt.
Zu Frage 4b:
Eine Auflistung nach dem „jeweiligen Vertragszeitraum“ ist nicht ohne Weiteres möglich, da es insoweit keine einheitlichen Vertragszeiträume gibt. Im Sinne der Fragestellung werden hier deshalb die einzelnen obersten Bundesbehörden und die jeweiligen Zeiträume aufgelistet, in denen Visagistinnen oder Visagisten, Kosmetikerinnen oder Kosmetiker oder Friseurinnen oder Friseure beauftragt bzw. ihre Leistungen in Anspruch genommen wurden.
In den folgenden Angaben sind Ausgaben zwischen dem 05.08.2025 und 01.10.2026 berücksichtigt.
Bundeskanzleramt (einschließlich Beauftragte)
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: vor 05.08.2025 bis 01.10.2026
Gesamtausgaben: 34 270,72 Euro
Haushaltsstelle (Kapitel/Titel): 0412 539 99
Bundesministerium der Finanzen (einschließlich Beauftragte)
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: vor 05.08.2025 bis 01.10.2026
Gesamtausgaben: 19 986,98 Euro
Haushaltsstellen (Kapitel/Titel): 0811 542 01, 0811 545 01
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 01/2026–09/2026, 29.10.2026
Gesamtausgaben:4 630,50 Euro
Haushaltsstellen (Kapitel/Titel): 3011 542 01, 3004 683 10
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 05.08.2025 bis 01.10.2026
Gesamtausgaben: 3 130 Euro
Haushaltsstellen (Kapitel/Titel): Die Ausgaben wurden im Wesentlichen aus dem Titel 1111 542 01 getragen. Eine weitere Differenzierung war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Bundesministerium für Gesundheit
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 05.08.2025 bis 01.10.2026
Gesamtausgaben: 13 415 Euro
Haushaltsstelle (Kapitel/Titel): 1511 542 01
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: 27.08.2025 bis 30.08.2026
Gesamtausgaben: 309,40 Euro
Haushaltsstelle: 1011 542 01
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: zwischen dem 05.08.2025 und 01.10.2026
Gesamtausgaben: 12 379 Euro
Haushaltsstellen (Kapitel/Titel): 2511 542 01, 2501 532 02 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme: zwischen dem 05.08.2025 und 01.10.2026
Gesamtausgaben: 297,50 Euro
Haushaltsstelle (Kapitel/Titel): 0451 542 01
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Zeiträume der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme 05.08.2025 bis 01.10.2026
Gesamtausgaben: 5 913,60 Euro
Haushaltsstelle (Kapitel/Titel): 0432 542 03
Werden oder wurden die Reisekosten der Dienstleister aus dem Bereich der Frisöre, Kosmetiker, Visagisten und sonstiger körpernaher Dienstleistungen sowie sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushalts gedeckt, und wenn ja, auf welche Summe belaufen sich die Reisekosten und sonstigen Kosten seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode jeweils (bitte Haushaltstitel angeben und einzeln nach Bundesbehörden, Namen oder Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen, Reisezielen und Reisedauer auflisten)?
Entsprechend der Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird im Folgenden für den Zeitraum 05.08.2025 bis 01.10.2026 für oberste Bundesbehörden geantwortet.
Die Frage, ob „sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushalts gedeckt“ „werden oder wurden“ ist unverständlich und kann daher nicht beantwortet werden.
Bei extern beauftragten Visagistinnen oder Visagisten, Kosmetikerinnen oder Kosmetikern oder Friseurinnen oder Friseuren ist eine Differenzierung nach Reisekosten und Honorar nicht für alle obersten Bundesbehörden einzeln möglich, da in den Honoraren überwiegend auch Pauschalen für Reisekosten enthalten sind, die nicht separat erfasst werden. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation entstanden sind, werden zudem nicht gesondert erfasst.