Noch nicht beantwortet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Nach Medienberichten über Kooperationen des CISPA Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit mit chinesischen Einrichtungen beschlossen die Gesellschafter – das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und das Saarland – am 22. Juni 2026 eine externe Sonderprüfung und stellten den wissenschaftlichen Geschäftsführer widerruflich frei. Der Prüfauftrag umfasste laut öffentlicher Berichterstattung über den Gesellschafterbeschluss die Frage eines Abflusses sicherheitsrelevanter Erkenntnisse, mögliche Rechtsverstöße insbesondere bei Exportkontrolle und Geheimnisverrat, die Rolle von Personen in der Leitung des CISPA sowie die Angemessenheit des Forschungssicherheitssystems (www.jmwiarda.de/blog/2026/06/29/das-bmftr-s chickt-die-wirecard-ermittler-ans-cispa). Nach weiteren Presseberichten wurde der Auftrag später auf Compliance-Fragen ausgeweitet (www.handelsblat t.com/politik/deutschland/cispa-helmholtz-zentrum-wegen-moeglicher-weitere r-verstoesse-im-fokus/100254201.html). Am 23. September 2026 stellte die Bundesministerin Dorothee Bär im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung erste Ergebnisse vor. Danach konnte ein Abfluss sicherheitsrelevanter Erkenntnisse weder bestätigt noch ausgeschlossen werden; die Regelungen und Systeme des CISPA seien jedoch nicht geeignet gewesen, einen Abfluss zu verhindern. Die Ministerin erklärte ferner, die Organisation des Zentrums und seine technischen und organisatorischen Maßnahmen genügten „in keiner Weise, um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen gegen unbefugte Weitergabe … angemessen Rechnung zu tragen“. Die Bundesministerin erklärte, der Bericht werde sorgfältig ausgewertet und erst danach würden Konsequenzen erwogen. Zugleich erklärte sie, der gesamte Bericht von rund 400 Seiten werde als Verschlusssache eingestuft. Am 24. September 2026 gaben die Gesellschafter die einvernehmliche Trennung vom wissenschaftlichen Geschäftsführer bekannt und begründeten sie mit unterschiedlichen Vorstellungen über die Zukunft des Zentrums (https://cisp a.de/statement-agreement)? Nach Presseberichten wurde der Gesellschaftsvertrag des CISPA bereits am 1. September 2026 notariell beurkundet und am 22. September 2026, dem Tag der Übermittlung des Prüfberichts, in das Handelsregister eingetragen (www.jmwiarda.de/blog/2026/09/28/dieentmachtungvor-dem-pruefbericht). Die Änderungen ermöglichen es den Gesellschaftern, sämtliche Aufgaben des Aufsichtsrats an sich zu ziehen, streichen das Vorschlagsrecht des Aufsichtsrats bei Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung und unterwerfen die Geschäftsführung den Weisungen der Gesellschafter (https://table.media/assets/dokumente/2026_09_28_gesellschaftsvertrag_cis pa_neu.pdf). Das BMFTR begründete die Änderungen mit einer Anpassung an den Public Corporate Governance Kodex des Bundes. Der bisherige Gesellschaftsvertrag sah vor Änderungen die Anhörung der übrigen Gesellschaftsorgane vor; nach Angaben zurückgetretener Aufsichtsratsmitglieder fand eine solche Anhörung nicht statt. Der vom Bund benannte Aufsichtsratsvorsitzende wurde nach rund zehn Monaten im Amt abberufen (Research Table vom 24. September 2026). Drei weitere Mitglieder des Aufsichtsrats erklärten zwischen dem 25. und 29. September 2026 ihren Rücktritt; zwei von ihnen begründeten dies nach Presseberichten mit der Vorenthaltung von Informationen, der verweigerten Einsicht in den Prüfbericht und der ohne Anhörung erfolgten Satzungsänderung. Der Aufsichtsratsvorsitz war bis November 2025 unbesetzt. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Mündliche Frage erklärt, Sicherheitsbehörden hätten bereits 2023 über Bedenken informiert (Plenarprotokoll 21/88, Frage 0049). Die Bundesministerin erklärte darüber hinaus öffentlich im Ausschuss, Risiken seien wiederholt in den Aufsichtsgremien adressiert worden (www.forschung-und-lehre.de/politik/baer-berichtet-von-cispa-pruefun g-und-diskutiert-haushalt-7914). Die Ministerin berichtete im Ausschuss am 23. September u. a. von einem Sicherheitsgespräch mit der Geschäftsführung am CISPA im Dezember 2025. Gegenstand dieser Anfrage ist ausdrücklich die Wahrnehmung der Aufsichts- und Gesellschafterfunktion durch den Bund, das Verfahren der Sonderprüfung, die Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie die Vereinbarkeit des Vorgehens mit der institutionellen Dimension der Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Wann, durch welche Behörde, in welcher Form (schriftlich oder mündlich) und mit welchem wesentlichen Inhalt wurde das damalige BMBF im Jahr 2023 über Sicherheitsbedenken in Bezug auf das CISPA unterrichtet?
Welche weiteren Unterrichtungen durch Sicherheitsbehörden zum CISPA erfolgten zwischen 2023 und dem 18. Juni 2026 (bitte nach Datum, Behörde und Form aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat das BMBF bzw. BMFTR nach jeder dieser Unterrichtungen gegenüber der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat oder der Gesellschafterversammlung des CISPA veranlasst (bitte jeweils Datum, Inhalt und Rechtsform der Maßnahme angeben)?
Welche Gespräche zwischen Sicherheitsbehörden und dem CISPA fanden seit 2023 statt (bitte Datum, Anlass, Initiative, teilnehmende Ebene des CISPA angeben), wurden darin konkrete Sicherheitsanforderungen an das CISPA formuliert, und war die Helmholtz-Geschäftsstelle in die Entscheidung über eine Teilnahme des CISPA an Sensibilisierungsangeboten der Sicherheitsbehörden eingebunden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Maßnahmen, die die saarländische Landesregierung ergriffen hat, nachdem Sicherheitsbehörden über entsprechende Bedenken informiert hatten?
Ist die saarländische Landesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt an die Bundesregierung oder eine Bundesbehörde mit Verdachtsmomenten herangetreten und in welchem Turnus gab es einen Austausch zwischen Bundes- und Landesregierung?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die saarländische Landesregierung aufgrund der genannten Bedenken konkrete Maßnahmen eingeleitet hat, und wenn ja, welche?
In welchen Sitzungen des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Risiken internationaler Forschungskooperationen und China-bezogene Fragen der Forschungssicherheit adressiert, welche Beschlüsse mit welchen Fristen wurden dazu gefasst, und wie wurde deren Umsetzung nachverfolgt?
Existieren im BMFTR vor dem Handelsblatt Artikel im 18. Juni 2026 Vermerke, Schreiben oder sonstige Dokumente, in denen konkrete Defizite der Forschungssicherheit am CISPA benannt und der Geschäftsführung mitgeteilt wurden, und wenn ja, wie viele und aus welchem Zeitraum?
Aus welchen Gründen blieb der Vorsitz des Aufsichtsrats des CISPA bis November 2025 unbesetzt, wer im BMFTR war in diesem Zeitraum für die Wahrnehmung der Gesellschafter- und Aufsichtsfunktion des Bundes verantwortlich, und – sofern der Bund den Vorsitz zuvor innehatte- wann und aus welchen Gründen hatte der Bund die Vertretung im Aufsichtsrat zuvor abgegeben?
Wer nahm an dem Sicherheitsgespräch mit der CISPA-Geschäftsführung im Dezember 2025 teil, welche konkreten Vorgaben mit welchen Fristen wurden dem CISPA dabei gemacht, und wie wurde deren Umsetzung bis Juni 2026 überprüft?
Wurde über das Gespräch im Dezember 2025 ein Vermerk des BMFTR angefertigt, und falls ja, enthält dieser die Einschätzung der beteiligten Sicherheitsbehörden zu konkreten Verdachtsmomenten gegenüber dem CISPA?
Hat das CISPA gegenüber Sicherheitsbehörden oder dem BMFTR um Zugang zu behördlichen Erkenntnissen für die Überprüfung von Bewerbern und Kooperationspartnern gebeten, und wie wurde darauf reagiert?
Hat das BMFTR die Vorlage einer Forschungssicherheitsstrategie verlangt, und wenn ja, wann und mit welcher Frist?
Welches Mitglied der Geschäftsführung wurde mit der Erstellung federführend betraut?
Welche Tagesordnungspunkte zur Bestellung oder Wiederbestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung standen auf der Tagesordnung der letzten Aufsichtsratssitzung vor der Freistellung, wurden Punkte vor oder in der Sitzung abgesetzt oder vertagt, und auf wessen Veranlassung?
Wann und in welcher Form hat das BMFTR der CISPA-Geschäftsführung vor dem 3. Juni 2026 eine Entscheidung über die Erhöhung der institutionellen Förderung um rund 45 Mio. Euro jährlich mitgeteilt, und war die Veröffentlichung durch das CISPA am 3. Juni 2026 mit dem Ministerium abgestimmt?
Lagen dem BMFTR zu diesem Zeitpunkt Bedenken zur Forschungssicherheit vor und wie wurden sie bei der Entscheidung über die Erhöhung berücksichtigt ?
Hat das BMFTR die Veröffentlichung bezüglich der Erhöhung der institutionellen Förderung vom 3. Juni 2026 gegenüber der CISPA- Geschäftsführung beanstandet, und wenn ja, wann und in welcher Form?
War die Entscheidung über den Förderaufwuchs an Auflagen zur Forschungssicherheit gebunden, und gilt die Zusage nach Abschluss der Sonderprüfung fort (bitte mit Angabe des Entscheidungsstands und -datums)?
Nach welchem Verfahren wurde der Sonderprüfer ausgewählt, welche Kosten sind für die Sonderprüfung bislang entstanden bzw. vereinbart, und aus welchem Haushaltstitel werden sie getragen?
Wann, durch wen und aus welchem Anlass wurde der Prüfauftrag über den Gesellschafterbeschluss vom 22. Juni 2026 hinaus auf Compliance- Fragen ausgeweitet, und wurde der Aufsichtsrat an dieser Entscheidung beteiligt, und wenn nein, warum nicht?
Wurden Inhalte oder Zwischenstände der Sonderprüfung vor der Einstufung als Verschlusssache Dritten zugänglich gemacht, hat das BMFTR Hinweisen auf eine Weitergabe nachgehen lassen, und mit welchem Ergebnis?
Welche Prüfungen oder Untersuchungen zu Vorwürfen gegen Mitglieder der Geschäftsführung des CISPA wurden seit 2022 durch den Aufsichtsrat, die Gesellschafter oder in deren Auftrag veranlasst, wer wurde jeweils mit der Durchführung beauftragt, zu welchem Ergebnis kamen sie, und wann und in welcher Form wurde das BMFTR als Gesellschafter über Anlass und Ergebnis unterrichtet?
Hat die Sonderprüfung Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnung, die EU-Dual-Use-Verordnung oder strafrechtliche Vorschriften festgestellt, und wurden Strafverfolgungsbehörden oder Sicherheitsbehörden befasst?
Welche Kategorien von Informationen hat die Sonderprüfung am CISPA als Geschäftsgeheimnisse eingeordnet, bestanden hierfür gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflichten, und nach welchem Maßstab wurde das Schutzniveau eines überwiegend offen publizierenden Grundlagenforschungszentrums beurteilt?
Worin bestand konkret die von der Bundesministerin im Ausschuss erklärte Verweigerung einer uneingeschränkten Kooperation des wissenschaftlichen Geschäftsführers mit dem Sonderprüfer, a) wann wurde diese Verweigerung erstmals festgestellt und wem wurde sie mitgeteilt, b) welche Konsequenzen haben die Gesellschafter daraus vor dem 22. September 2026 gezogen, c) wie ist die Bewertung der Ministerin mit der Angabe der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/7930 vereinbar, die Freistellung diene auch dem Schutz des Geschäftsführers? d) Wurde der wissenschaftliche Geschäftsführer vor der Freistellung angehört?
Umfasste der Prüfauftrag die Wahrnehmung der Aufsichts- und Gesellschafterfunktion durch den Bund, das Saarland und den Aufsichtsrat, und enthält der Bericht Feststellungen zur Rolle des BMFTR?
Wie war zum Zeitpunkt der Freistellung des wissenschaftlichen Geschäftsführers am 22. Juni 2026 die Geschäftsverteilung innerhalb der Geschäftsführung des CISPA geregelt, und welchem Geschäftsführer waren nach Geschäftsordnung oder Geschäftsverteilungsplan die Bereiche Compliance und Innenrevision, Exportkontrolle, IT-Sicherheit und technische und organisatorische Maßnahmen, Personalverwaltung und Gästemanagement zugeordnet? a) Wann endete bzw. endet die laufende Bestellung des 2021 bestellten administrativen Geschäftsführers, und wann, durch welches Organ und mit welcher Begründung wurde über eine Verlängerung oder Neubestellung entschieden? b) Lag diese Entscheidung zeitlich vor, während oder nach der Sonderprüfung, und wurde vor der Entscheidung geprüft, ob und inwieweit die Gegenstände der Sonderprüfung Bereiche betreffen, die dem administrativen Geschäftsführer zugeordnet waren? c) Unterscheidet der Prüfbericht bei seinen Feststellungen zu Organisation, technischen und organisatorischen Maßnahmen und Exportkontrolle zwischen der Verantwortung der wissenschaftlichen und der administrativen Geschäftsführung?
Wer hat wann und auf welcher Rechtsgrundlage entschieden, den gesamten Prüfbericht als Verschlusssache einzustufen, a) aus welchen Gründen wurde keine teilweise Einstufung oder eine bereinigte Fassung für Öffentlichkeit, Aufsichtsrat und Helmholtz- Gemeinschaft vorgesehen, b) und aus welchen Gründen wurden vorläufige Erkenntnisse aus einem vollständig als Verschlusssache eingestuften Bericht im öffentlichen Teil einer Ausschusssitzung durch die Ministerin vorgetragen?
Wann begannen die Vorbereitungen zur Änderung des Gesellschaftsvertrags des CISPA (bitte Datum des ersten Entwurfs, der Beauftragung des Notars und der Abstimmung mit dem Saarland angeben), und auf wessen Initiative?
Welche konkreten Erkenntnisse lagen den Gesellschaftern am 1. September 2026 vor, die die Änderungen zu diesem Zeitpunkt erforderlich machten, und war die Befragung des wissenschaftlichen Geschäftsführers durch den Sonderprüfer zu diesem Zeitpunkt vollständig abgeschlossen?
Wurde der Aufsichtsrat vor dem Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrags angehört, wie es der bisherige Gesellschaftsvertrag vorsah (bitte Datum und Form angeben), und falls lediglich eine Information erfolgte, wann und in welcher Form?
Hält die Bundesregierung den geänderten Gesellschaftsvertrag angesichts der Anhörungsklausel des bisherigen Vertrags für wirksam zustande gekommen, und auf welcher rechtlichen Prüfung beruht diese Auffassung?
Welche Bestimmungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes werden mit der Generalklausel zur Übernahme sämtlicher Aufsichtsratsaufgaben durch die Gesellschafter, mit der Streichung des Vorschlagsrechts des Aufsichtsrats und mit der Weisungsgebundenheit der Geschäftsführung umgesetzt (bitte jeweils Ziffer des Kodex angeben)?
Bei welchen weiteren Forschungseinrichtungen mit Bundesbeteiligung, insbesondere Helmholtz-Zentren, bestehen vergleichbare Regelungen, plant die Bundesregierung entsprechende Änderungen bei weiteren Zentren, und wurde die Helmholtz-Gemeinschaft vor der Änderung beteiligt?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob die neuen Durchgriffsrechte der Gesellschafter, soweit sie Entscheidungen über Forschungsstrategie und die Besetzung wissenschaftlicher Leitungspositionen erfassen, mit der institutionellen Dimension der Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes vereinbar sind, und mit welchem Ergebnis?
Wann, durch wen und aus welchen Gründen wurde der Aufsichtsratsvorsitzende abberufen, wurde er zuvor angehört, und liegt ihm eine schriftliche Begründung vor?
Trifft es zu, dass der Aufsichtsrat vor der Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden einen Umlaufbeschluss eingebracht hat, wonach der Prüfbericht dem Gremium vorzulegen sei und vorher keine Entscheidungen zu treffen seien, und wie hat das BMFTR darauf reagiert?
Wurde dem Aufsichtsrat die Einsicht in den Prüfbericht verweigert, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Wurde geprüft, ob eine Einsicht durch sicherheitsüberprüfte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Mitglieder möglich ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rücktritte von drei Aufsichtsratsmitgliedern binnen fünf Tagen, ist das Gremium derzeit beschlussfähig, und wann, nach welchem Verfahren und mit welcher wissenschaftlichen Mehrheit wird es neu besetzt?
Auf welcher Grundlage beruht die Trennung vom wissenschaftlichen Geschäftsführer – auf den Feststellungen der Sonderprüfung oder auf den in der Mitteilung vom 24. September 2026 genannten unterschiedlichen Vorstellungen –, und wann wurde die Trennungsvereinbarung verhandelt?
Enthält die Trennungsvereinbarung eine Abfindung, eine Verschwiegenheitsverpflichtung oder einen Verzicht auf Rechtsmittel, und welche Kosten entstehen dem Bund daraus?
Ist das Anstellungsverhältnis des früheren wissenschaftlichen Geschäftsführers beendet, und falls nein, zu welchem Datum endet es; erfasst eine vereinbarte Verschwiegenheitspflicht auch Äußerungen zu den gegen ihn im Ausschuss öffentlich erhobenen Vorwürfen; und haben die Gesellschafter seit dem 24. September 2026 arbeits- oder dienstrechtliche Schritte gegen ihn angekündigt oder eingeleitet?
Wer nimmt derzeit die wissenschaftliche Geschäftsführung des CISPA wahr, und nach welchem Verfahren und unter Beteiligung welcher Gremien wird die Nachfolge besetzt?
Welche weiteren Forschungseinrichtungen in Bundesförderung wurden seit dem 23. September 2026 nach dem von der Bundesministerin als Maßstab bezeichneten Niveau der CISPA-Sonderprüfung überprüft oder sollen überprüft werden, und plant die Bundesregierung eine systematische Erhebung des Stands der Forschungssicherheit bei den vom Bund geförderten Einrichtungen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Grundlagenforschung kein geringeres Sicherungsniveau rechtfertigt und wenn ja, wie ist diese Auffassung mit den Ausnahmen für Grundlagenforschung im Außenwirtschaftsrecht vereinbar, und plant die Bundesregierung Rechtsänderungen?
Welche verbindlichen Vorgaben des Bundes oder der Helmholtz- Gemeinschaft zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus der Volksrepublik China galten für die Helmholtz-Zentren vor Juni 2026, und ab welchem Zeitpunkt?
Welche Instrumente stehen Forschungseinrichtungen nach Auffassung der Bundesregierung derzeit zur Verfügung, um Kooperationspartner und Gastwissenschaftler auf Sicherheitsrisiken zu prüfen, haben sie Zugang zu Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden, und wann wird die Nationale Plattform für Forschungssicherheit mit welchen Befugnissen und Ressourcen voll arbeitsfähig sein?
Welche Maßnahmen wurden seitens des Ministeriums seit dem Beschluss mit den Wissenschaftsorganisationen zu den Eckpunkten einer Nationalen Plattform im Dezember 2025 bis zur ersten Sitzung im Oktober ergriffen?
Wann und welche Stellen der nationalen Plattform Forschungssicherheit wurden geschaffen und besetzt?
Hat die Helmholtz-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 eine Vereinbarung mit der Chinese Academy of Sciences geschlossen oder verlängert und war das damalige BMBF daran beteiligt oder darüber informiert?
Knüpft die Bundesregierung Maßnahmen der Forschungssicherheit an die Staatsangehörigkeit oder Herkunft von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern oder an deren institutionelle Anbindung, Finanzierung und Forschungsthemen, und wie stellt sie sicher, dies nicht zu einem Generalverdacht gegen Forschende chinesischer Herkunft führt?
Welche Position vertritt der Bund zur Fortführung des nach Presseberichten mit rund 350 Mio. Euro aus dem saarländischen Transformationsfonds finanzierten Neubaus des CISPA in St. Ingbert, und wann wird über die Förderung des CISPA ab 2029/2030 abschließend entschieden?
Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Sonderprüfung am CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit für den Aufbau der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit, insbesondere hinsichtlich der Prävention von Wissens- und Technologieabfluss, der Bewertung von Dual-Use-Risiken sowie sicherheitsrelevanter internationaler Forschungskooperationen?
Strebt die Bundesregierung mit den Ländern verbindliche gemeinsame Mindeststandards für Forschungssicherheit an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen an, und wenn ja, in welchem Verfahren und mit welchem Zeitplan?