Rente für besonders langjährig Versicherte

Drs. 21/8731Antwort auf 21/8331Die Linke19.10.20261 Anlage als PDFZuständig: Bundesministerium für Arbeit und SozialesThema: Soziale Sicherung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die von der Alterssicherungskommission der Bundesregierung vorgeschlagene Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte wurde in den letzten Monaten kontrovers diskutiert. Eine repräsentative Blitzumfrage vom 7. September 2026 von infratest dimap unter 1 051 Wahlberechtigten in Deutschland für einen ARD-Deutschlandtrend hat gezeigt, dass 74 Prozent aller Befragten wollen, dass die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren erhalten bleibt – und das sogar unter der Voraussetzung, dass die Rentenbeiträge erhöht werden müssen. Der Kritik von Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Linken haben sich in den letzten Wochen auch Mitglieder der Regierungsparteien angeschlossen, die sich für den Erhalt dieser Rentenart ausgesprochen haben.

Aus Sicht der Fragestellenden wurde in der medialen Debatte ein verzerrtes Bild über die Inanspruchnahme dieser Rentenart gezeichnet. Während viele Befürworter der Abschaffung behaupteten, dass die Rente für besonders langjährig Versicherte hauptsächlich von besserverdienenden Männern in Anspruch genommen wird, zeigen die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung deutlich, dass der Frauenanteil zuletzt bei rund 45 Prozent lag (Bundestagsdrucksache 21/7180). Deutschlandweit lag der Rentenzahlbetrag jeder zweiten Frau, die nach 45 Jahren im Jahr 2025 abschlagsfrei in Rente ging, unter 1 450 Euro und somit unter der Armutsgefährdungsschwelle. Bei Männern sind 21,5 Prozent davon betroffen, in den ostdeutschen Bundesländern (ohne Berlin-Ost) sind es zwischen ca. 35 und 45 Prozent (Bundestagsdrucksache 21/7509).

Mit dieser Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellenden einen tiefergehenden Überblick über die Inanspruchnahme der Rente für besonders langjährig Versicherte verschaffen.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren zum ersten Mal die Rente für besonders langjährig Versicherte bezogen, und wie hoch war jeweils der Anteil dieser Rentenart an allen Altersrenten (bitte pro Jahr im Rentenzugang angeben und nach Ost und West und nach Geschlecht aufschlüsseln)?

Antwort

Die erbetenen Anteile können den Tabellen zu der Frage 1 im Anhang entnommen werden.* Zu den Anzahlen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Bundestagsdrucksache 21/8182 verwiesen.

Frage 2 Seite 2

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Rente für besonders langjährig Versicherte insgesamt seit ihrer Einführung in Anspruch genommen?

Antwort

Die erbetenen Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Rentenbestand am 31. Dezember – Anzahl der Altersrenten für besonders langjährig Versicherte

Tabelle auf Seite 2 · 10 Zeilen × 2 Spalten
JahrAnzahl
2016685.971
2017920.740
20181.160.302
20191.407.449
20201.653.583
20211.908.915
20222.153.825
20232.411.721
20242.656.568
20252.889.969

Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung

Frage 3 Seite 2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Lücke bei den Rentenzahlbeträgen zwischen Männern und Frauen im Falle einer Inanspruchnahme der Rente für besonders langjährig Versicherte in den letzten zehn Jahren entwickelt hat (bitte pro Jahr angeben)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Bundestagsdrucksache 21/8182 verwiesen. Grundsätzlich kann aus der Höhe der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf die Höhe des Alterseinkommens geschlossen werden, da weitere Einkommen und der Haushaltskontext in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 4 verwiesen.

Frage 4 Seite 3

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um den Gender-Pension-Gap, insbesondere bei Personen, die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllen, zu verkleinern, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode noch, um die Lücke bei Altersrenten zwischen den Geschlechtern bei aktuellen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern zu schließen?

Antwort

Der Gender Pension Gap, also die geschlechtsspezifische Rentenlücke, beschreibt die Unterschiede in den eigenen Alterssicherungseinkommen von Frauen gegenüber Männern. Wichtig ist, den Gender Pension Gap nicht als Ausdruck einer prekären Einkommenssituation von Frauen im Alter zu deuten, da er die Alterseinkommen aller Frauen in einer Kennziffer zusammenfasst. Zudem werden Haushaltskontext und Hinterbliebenenleistungen ausgeblendet. Im Gender Pension Gap spiegeln sich die Unterschiede in den Erwerbsbiografien von Männern und Frauen wider. Dazu zählt z. B. die ungleiche Verteilung zwischen bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Auch arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit als Männer und unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit aus familiären Gründen häufiger und länger als Männer. Die Rentenlücke bezieht sich auf Frauen, die heute in Rente sind, d. h. deren Erwerbsleben überwiegend vor 1970 begann. Zu dieser Zeit waren traditionellere Partnerschaftsmodelle, in denen z. B. nur der Mann erwerbstätig war, noch wesentlich verbreiteter als heute. Rollenverständnisse und Lebensentwürfe haben sich jedoch stark verändert. Dies zeigt sich auch im stetigen Anstieg der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Deutschland.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet verschiedene familienbezogene Leistungen, um Rentenlücken auszugleichen, die durch Kindererziehung oder Pflege entstehen. In dieser Legislaturperiode hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten die Erziehungszeiten für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, von 30 auf 36 Monate erhöht. Rund 10 Millionen – vorwiegend – Rentnerinnen profitieren von dieser Leistungsverbesserung.

Frage 5 Seite 3

Welcher Anteil der Personen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen, verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung über eine betriebliche oder private Zusatzvorsorge, und wie hoch waren die Zahlungen der betrieblichen Renten und der privaten Altersvorsorge im Durchschnitt (bitte nach Ost und West und nach Geschlecht aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zur Verbreitung und durchschnittlichen Höhe der Zahlungen aus betrieblichen Renten und Renten der privaten Altersvorsorge unter Personen über 65 Jahren, die eine gesetzliche Rente beziehen, wird auf Abschnitt C.4.7. sowie die Tabellen BC.37 bis BC.40 im Alterssicherungsbericht 2024 (Bundestagsdrucksache 20/14086) verwiesen. Weitergehende Differenzierungen für Beziehende einer gesetzlichen Rente für besonders langjährig Versicherte liegen nicht vor.

Frage 6 Seite 4

Geht die Bundesregierung im Fall einer Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte von unterschiedlichen Auswirkungen auf Beschäftigte in den ost- und westdeutschen Bundesländern sowie auf Männer und Frauen aus, insbesondere mit Blick auf die unterschiedliche Verbreitung betrieblicher und privater Zusatzvorsorge und die großen Lohnunterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen?

Antwort

Die Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen im Falle einer Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte hängt von der genauen Ausgestaltung der Regelungen ab. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit die gesetzgeberische Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Der konkreten Ausgestaltung der gesetzgeberischen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden.

Frage 7 + 8 Seite 4

7Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Personen im Rentenbestand, die eine Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen, mit einem Rentenzahlbetrag von unter 1 200 Euro, 1 200 bis 1 300 Euro, 1 300 bis 1 400 Euro, 1 400 bis 1 500 Euro und 1 500 bis 1 600 Euro an allen Personen, die diese Rentenart beziehen (bitte sowohl gesamt als auch aufgeschlüsselt nach Geschlecht sowie nach Ost und West angeben)?

8Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Personen im Rentenzugang im Jahr 2025, die eine Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen, mit einem Rentenzahlbetrag von unter 1 200 Euro, 1 200 bis 1 300 Euro, 1 300 bis 1 400 Euro, 1 400 bis 1 500 Euro und 1 500 bis 1 600 Euro an allen Personen, die diese Rentenart beziehen (bitte sowohl gesamt als auch aufgeschlüsselt nach Geschlecht sowie nach Ost und West angeben)?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Die erbetenen Informationen können der Tabelle zu den Fragen 7 und 8 im Anhang entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 3 verwiesen.

Frage 9 Seite 4

Welcher Anteil der Personen, die im Jahr 2024 bzw. 2025 die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nahmen, hatte nach Kenntnis der Bundesregierung als höchsten Bildungsabschluss einen Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung, einen Meister- bzw. Techniker- oder gleichwertigen Fachschulabschluss, einen Hochschulabschluss und keinen beruflichen Ausbildungsabschluss, und für welchen Anteil der oben spezifizierten Personengruppe liegen keine Informationen zu ihrem Bildungsabschluss vor?

Antwort

Hierzu liegen in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vor.

Frage 10 Seite 5

Wie viele Personen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, erfüllen die Anspruchsvoraussetzungen für den Grundrentenzuschlag, wie viele davon erhalten tatsächlich einen Grundrentenzuschlag, und wie hoch ist die durchschnittliche Höhe des Grundrentenzuschlags in der Gruppe der Personen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen und tatsächlich erhalten (bitte sowohl gesamt als auch aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Ost und West angeben)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Bundestagsdrucksache 21/8182 verwiesen.

Frage 11 Seite 5

Wie viele Personen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Wohngeld bezogen (bitte sowohl gesamt als auch aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Ost und West angeben)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. In der Wohngeldstatistik wird nicht erhoben, ob eine Person eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezieht.

Frage 12 Seite 5

Wie viele Personen sind in den letzten zehn Jahren direkt aus der Altersteilzeit neu in die Rente für besonders langjährig Versicherte gewechselt, und wie hoch war der Anteil dieser Gruppe im Verhältnis zu allen Personen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte neu bezogen haben (bitte aufgeschlüsselt pro Jahr sowohl als Gesamtzahl als auch getrennt nach Geschlecht und für Ost und West angeben)?

Antwort

Die erbetenen Anzahlen können den Tabellen zu der Frage 12 im Anhang entnommen werden. Zu den Anteilen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Bundestagsdrucksache 21/8182 verwiesen.

Frage 13 + 14 + 15 + 16 + 17 Seite 5

13Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, dass ein abschlagsfreier Rentenbezug für Personen, die 45 Jahre als anrechenbare Zeiten gemäß § 51 Absatz 3a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) vorweisen können und auch alle weiteren Voraussetzungen für den Bezug der Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllen, künftig nur noch im Fall einer Krankheit und nicht mehr für gesunde Personen möglich sein soll?

14Erwartet die Bundesregierung im Falle einer Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte in den nächsten fünf Jahren einen Anstieg des Sozialleistungsbezugs oder der Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung, beispielsweise durch einen Anstieg bei der Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente oder einen noch früheren Renteneintritt mit Abschlägen durch die betroffenen Personen, und wenn ja, in welcher Höhe?

15Nach welchen Kriterien bestimmt die Bundesregierung, ab welchem Zeitpunkt Versicherte bei einer Änderung von Altersgrenzen oder Zugangsvoraussetzungen für Altersrenten auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage vertrauen dürfen, und welche Auswirkungen hätte das bei der Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte?

16Ab welchem zeitlichen Abstand zum vorgesehenen Renteneintritt hält die Bundesregierung Übergangsregelungen aus Gründen des Vertrauensschutzes für geboten?

17Sieht die Bundesregierung einen besonderen Vertrauensschutz für Versicherte, die sich bereits auf einen bestimmten Renteneintritt vorbereitet haben, beispielsweise durch Altersteilzeit, Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder entsprechende private Altersvorsorge?

Antwort

Die Fragen 13 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat empfohlen, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen (Empfehlung Nr. 6). Zudem sollen Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten (Empfehlung Nr. 10). Die Bundesregierung erarbeitet derzeit die gesetzgeberische Umsetzung dieser Empfehlungen. Dem kann nicht vorgegriffen werden.

Anlage
AnlageTabellenanhang

PDF-Seiten 7–17 (11 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen