Kreditgestützte Förderung der Energiewende im Senegal nach Aufdeckung von Staatsverschuldungsskandal

Drs. 21/8733Antwort auf 21/8082Die Linke20.10.20262 Anlagen als PDFZuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungThemen: EnergieEntwicklungspolitik
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im November 2023 begann nach Jahren der Verhandlungen die Just Energy Transition Partnership (JETP) mit dem Senegal. Die Partnerschaft stellt technische Unterstützung und 2,5 Mrd. Euro für Senegals Energiewende und nachhaltige Energieinfrastruktur bereit. Die Finanzierung erfolgt durch Deutschland, Frankreich, die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada und die Europäische Union. Definierte Prioritäten umfassen ländliche Elektrifizierung, Technologietransfer, Finanzierung von Energiedienstleistungen und saubere Kochtechnologien (www.german-energy-solutions.de/GES/Redaktion/DE/Me ldungen/Marktnachrichten/2023/1120-senegal.html). Ein Teil der JETP-Unterstützung läuft über Kredite an den Senegal (www.german-energy-solutions.de/GES/Redaktion/DE/Publikationen/Kurzinformationen/Finanzierungsfactsheet s/fs-senegal-finanzierung.pdf?__blob=publicationFile&v=1).

Senegals derzeitige Regierung musste 2024 feststellen, dass die Vorgängerregierung unter Präsident Macky Sall national als auch in internationalen Verhandlungen falsche Angaben zur tatsächlichen Staatsverschuldung gemacht hat (https://afrique.le360.ma/politique/senegal-dette-cachee-les-antagonistes-s oldent-leurs-comptes_O7Q3WTR4YNHKLO7ITTIHZTCFKI/), sodass anzunehmen ist, dass auch zum Zeitpunkt der Verhandlungen zu JETP die Staatsverschuldung des Senegals falsch angegeben wurde (https://theconversatio n.com/crise-de-la-dette-senegalaise-une-boussole-pour-sorienter-274339). Die Bundesregierung ging für 2023 mutmaßlich von einer prognostizierten Staatsverschuldung von 79,59 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus (www.germa n-energy-solutions.de/GES/Redaktion/DE/Publikationen/Kurzinformationen/F inanzierungsfactsheets/fs-senegal-finanzierung.pdf?__blob=publicationFile &v=1). Nach Aufdeckung des Budgetschwindels und Neuberechnungen rund ein Jahr nach dem Start von JETP liegt Senegals Staatsverschuldung bei 132 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Senegals Währung, der CFA-Franc, ist an den Euro gekoppelt und unterliegt Auflagen, auf die der Senegal keinen direkten Einfluss hat. Dass die Regierung die Vorgaben der Europäischen Zentralbank einhalten muss, schränkt ihre Handlungsoptionen zusätzlich ein. Unter diesen Voraussetzungen fordert etwa der Internationale Währungsfonds (IWF) vom Senegal eine Umschuldung, in deren Rahmen auch eine Deregulierung und die Aussetzung der Subventionen erfolgen sollten (www.rosalu x.de/news/id/54975/senegalesischer-machtkampf).

Aus Sicht der Fragestellenden stellt JETP als kreditbasiertes Finanzierungsinstrumente ein Risiko dar, die Schuldenprobleme des Senegals weiter zu verschärfen, statt die Energiewende und gerechten Zugang zu nachhaltiger Energie voranzutreiben. Auch wird die senegalesische Bevölkerung kaum in JETP-Projekte eingebunden. Zivilgesellschaftliche Akteure formulieren konkrete Anforderungen an eine sozial gerechte Energiewende, die bislang jedoch nur unzureichend berücksichtigt werden (www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/p dfs/Policy_Brief/Policy_Brief_05-2026_Senegal.pdf).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Senegal sind durch vielfältige und tiefgreifende bilaterale Beziehungen miteinander verbunden, die von beiden Seiten in gegenseitigem Interesse laufend fortentwickelt werden. Beide Länder stehen dabei vor gemeinsamen globalen Herausforderungen wie etwa dem Klimawandel und einer sozial gerechten Energiewende. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist von herausgehobener Bedeutung, um diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen.

Senegal hat sich zum Ziel gesetzt, unabhängig von fossilen Energieimporten zu werden, die Versorgung mit kostengünstiger Elektrizität aus heimischen Energiequellen sicherzustellen und den allgemeinen Zugang zu Elektrizität bis zum Jahr 2029 zu verwirklichen. Die Partnerschaft mit Senegal für eine gerechte Energiewende (Just Energy Transition Partnership, JETP) unterstützt Senegal beim Erreichen dieser strategisch, entwicklungspolitisch und klimapolitisch relevanten Ziele und trägt zur endogenen wirtschaftlichen Entwicklung des Landes bei.

Die politische Erklärung zur JETP wurde am 22. Juni 2023 von Vertreterinnen und Vertretern Senegals, Frankreichs, Deutschlands, Großbritanniens, Kanadas und der Europäischen Union am Rande des Gipfels für einen neuen globalen Finanzpakt in Paris verabschiedet. Diese Erklärung ist das grundlegende Bezugsdokument für diese JETP.

Der JETP mit Senegal ist in ein Konsultationsprozess vorangegangen. Dieser begann im Kontext der Ausweitung des JETP-Ansatzes bei der 26. Vertragsstaatenkonferenz zur UN-Klimarahmenkonvention vom 31. Oktober bis zum 12. November 2021 in Glasgow, Großbritannien. Unter der französischen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 wurde die Idee weiter konkretisiert. Beim sechsten Gipfeltreffen von Europäischer Union und Afrikanischer Union am 17. und 18. Februar 2022 wurde eine vertiefte Zusammenarbeit zur Förderung der Energietransition in afrikanischen Staaten vereinbart. Bis zur Verabschiedung der politischen Erklärung zur JETP mit Senegal am 22. Juni 2023 wurde in einer Vielzahl von vorbereitenden Gesprächen auf unterschiedlichen Ebenen und in wechselnder Zusammensetzung an der weiteren Konkretisierung gearbeitet. So gab es beispielsweise bilaterale Gespräche zwischen Senegal und einzelnen internationalen Partnern, aber auch bilateral zwischen Deutschland und Frankreich sowie im Kreise der EU und in der Gruppe der internationalen Partner (International Partners Group).

Die politische Erklärung vom 22. Juni 2023 umfasst eine gebergemeinschaftliche politische Unterstützungszusage im Umfang von 2,5 Mrd. Euro. Anders als in der Vorbemerkung der Fragesteller dargelegt, ist die JETP kein ausschließlich „kreditbasiertes Finanzierungsinstrument“. Die politische Erklärung vom 22. Juni 2023 nennt neben konzessionären Darlehen auch andere Unterstützungsformen wie Zuschüsse, Garantien, Exportkredite und -bürgschaften sowie technische Unterstützung. Die bisher seitens der Bundesregierung im Rahmen der JETP mit Senegal gemachten Unterstützungszusagen umfassen ausschließlich Haushaltszuschüsse.

Frage 1 Seite 3

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Angaben seitens senegalesischer Vertreterinnen und Vertreter über die Staatsverschuldung des Senegals, und wenn ja, welche (bitte nach den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben zur Staatsverschuldung Senegals können auf der nachstehenden Internetseite des Internationalen Währungsfonds abgerufen werden: www.imf.o rg/external/datamapper/GGXWDG_NGDP@WEO/OEMDC/ADVEC/WEOW ORLD/SEN.

Frage 2 Seite 3

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den falschen Angaben von Vertreterinnen und Vertretern der senegalesischen Regierung unter Präsident Macky Sall, und wenn ja, wann, und über welche Kanäle hat sie Kenntnis über ein Vorliegen falscher Angaben erlangt?

Antwort

Die Bundesregierung hat über die Presseerklärung des damaligen senegalesischen Premierministers Ousmane Sonko am 26. September 2024 erstmals davon Kenntnis erlangt, dass die tatsächliche Verschuldungssituation Senegals nicht ordnungsgemäß angegeben wurde.

Frage 3 Seite 3

Von wann bis wann liefen die Verhandlungen zu JETP zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und anderer Regierungen mit dem Senegal (bitte nach Verhandlungsrunden, Datum, Orten und Teilnehmenden aufschlüsseln)?

Antwort

Die politische Erklärung zur JETP mit Senegal wurde in einem graduellen Konsultationsprozess auf unterschiedlichen Ebenen und in wechselnder Zusammensetzung in den Jahren 2022 und 2023 ausgehandelt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 4 Seite 3

Von welcher Staatsverschuldung von Senegal ist die Bundesregierung in Verhandlungen zu JETP mit dem Senegal ausgegangen (bitte nach Jahren und Höhe der angenommenen Staatsverschuldung aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundesregierung ist von dem damals bekannten Stand der Staatsverschuldung Senegals ausgegangen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Frage 5 Seite 3

Hat die Bundesregierung eine Neubewertung der Staatsverschuldung des Senegals vorgenommen, und wenn ja, zu welchen Schlüssen kommt sie allgemein?

Antwort

Nein.

Frage 6 Seite 3

Wenn eine Neubewertung der Staatsverschuldung des Senegals durch die Bundesregierung vorgenommen wurde, welche Auswirkungen hat diese auf die kreditbasierten Instrumente und Konditionen von JETP?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 5 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 7 Seite 4

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung auf JETP-Ebene Neuverhandlungen mit der amtierenden Regierung des Senegals, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte nach Verhandlungsrunden, Datum, Orten und Teilnehmenden aufschlüsseln)?

Antwort

Nein.

Frage 8 Seite 4

Wie bewertet die Bundesregierung die Staatsverschuldung von Senegal allgemein, und welchen Beitrag zu einer Entschuldung des Senegals beabsichtigt die Bundesregierung konkret?

Antwort

Die Bundesregierung nimmt die hohe Staatsverschuldung Senegals zur Kenntnis. Sie begrüßt die zwischen Senegal und dem Stab des Internationalen Währungsfonds (IWF) am 1. September 2026 erzielte Einigung auf ein IWF-Programm sowie, dass sich Senegal frühzeitig und transparent an seine Gläubiger wendet, um im Rahmen des G20 Common Framework for Debt Treatments (Gemeinsames Rahmenwerk für Schuldenrestrukturierungen) eine Schuldenbehandlung zu erörtern. Die Bundesregierung ist bereit, sich an einer koordinierten Schuldenbehandlung unter Einbeziehung aller externen Gläubiger und unter Wahrung des Gläubigergleichbehandlungsprinzips im Rahmen dieses Mechanismus zu beteiligen.

Frage 9 + 9a + 9b + 9c + 9d Seite 4

9Werden Zuschüsse und Kredite, die im Rahmen der JETP vergeben werden, sowie Unterstützung im Rahmen von Team-Europe-Initiativen der EU gesondert von regulärer Entwicklungszusammenarbeit (EZ) erfasst (bitte jeweils die Beträge, die im Rahmen der EZ für das Themenfeld „Klima und Energie, Just Transition“ im Senegal aufgewendet wurden, die Beträge, die im Rahmen von Team-Europe-Initiativen der EU im Bereich Energie aufgewendet wurden, und die Beträge, die im Rahmen der JETP aufgewendet wurden, nach Jahren seit 2020 aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht (bitte die Gesamtsummen nach Jahren seit 2020 aufschlüsseln)?

9aWie verteilen sich die in der Antwort zu Frage 9 genannten Beträge jeweils auf die finanzielle und die technische Zusammenarbeit (bitte nach Jahren seit 2020 aufschlüsseln)?

9bWie verteilen sich die in der Antwort zu Frage 9 genannten Beträge jeweils auf die Empfänger (Ministerium, öffentliches bzw. staatliches Unternehmen, Kommune, Kleinunternehmen, Kooperative oder Genossenschaft, Privatunternehmen, internationales Unternehmen)?

9cWie verteilen sich die in der Antwort zu Frage 9 genannten Beträge jeweils nach der Art der Unterstützung (direkter Zuschuss, Garantien, Bürgschaften, vergünstigter Kredit, regulärer Kredit, Beteiligungen, Direktinvestitionen, technische Zusammenarbeit)?

9dAuf welche Projekte und Ausführungsorganisationen verteilen sich die in der Antwort zu Frage 9 genannten Beträge jeweils (bitte nach Jahren seit 2020 aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 9 bis 9d werden gemeinsam beantwortet.

Die Frage 9 sowie die Unterfragen 9a bis 9d werden in der Anlage 1* zusammenfassend beantwortet. Dabei wird unter „Empfänger“ der jeweilige politische Träger bzw. der Umsetzungspartner einer Maßnahme verstanden.

Eine separate Erfassung nach JETP-Beiträgen, bilateraler Entwicklungszusammenarbeit (EZ) oder Beiträgen zu Team Europe-Initiativen erfolgt nicht, da die Beiträge der deutschen EZ integraler Bestandteil der JETP bzw. von Team Europe-Initiativen sind.

In der bilateralen EZ mit Senegal werden keine Kredite vergeben.

AnlageAnlage 1 (Antwort auf Frage 9)

PDF-Seiten 9–12 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 10 + 10a + 10b + 10c Seite 5

10Welche Beträge hat die Bundesregierung für die Zusammenarbeit mit dem Senegal im Energiebereich bis 2030 vorgesehen (bitte nach Haushaltsjahren und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?

10aWie verteilen sich die in der Antwort zu Frage 10 genannten Beträge jeweils auf die Entwicklungszusammenarbeit im Themenfeld „Klima und Energie, Just Transition“, Team-Europe-Initiativen der EU im Bereich Energie und die JETP (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

10bWie verteilen sich die in der Antwort zu Frage 10 genannten Beträge jeweils auf die finanzielle und die technische Zusammenarbeit (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

10cWie verteilen sich die in der Antwort zu Frage 10 genannten Beträge jeweils nach der Art der vorgesehenen Unterstützung (bitte nach Haushaltsjahren sowie nach direktem Zuschuss, Garantie, Bürgschaft, vergünstigtem Kredit, regulärem Kredit, Beteiligung, Direktinvestition und technischer Zusammenarbeit aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 10 bis 10c werden gemeinsam beantwortet.

Aufgrund der Budgethoheit des Deutschen Bundestags sind Aussagen zu künftigen Bundeshaushalten nicht möglich.

Frage 11 + 12 Seite 5

11Wie hoch ist der Schuldendienst für den senegalesischen Staat durch JETP an deutsche und europäische Institutionen (bitte nach Jahren ab 2023 bis heute aufschlüsseln)?

12Wie hoch ist der prognostizierte Schuldendienst für den senegalesischen Staat durch JETP an deutsche und europäische Institutionen (bitte nach Jahren von heute bis 2030 aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung hat im Rahmen der JETP keine Darlehen an Senegal vergeben.

Nach Kenntnis der Bundesregierung haben weder die EU-Kommission noch die Europäische Investitionsbank (EIB) Darlehen an den senegalesischen Staat im Rahmen der JETP vergeben. Für Detailauskünfte wird an die Europäische Kommission bzw. an die EIB verwiesen.

Frage 13 Seite 5

Im Rahmen welcher Team-Europe-Initiativen hat die Bundesregierung seit 2020 Aktivitäten im Energiebereich im Senegal unterstützt (bitte nach Initiative, Zeitraum, Höhe und Art der Unterstützung aufschlüsseln)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.

Maßnahmen im Energiebereich in Afrika tragen seit dem Jahr 2022 zu den Team Europe-Initiativen „Africa-EU Green Energy Initiative“ beziehungsweise „Green Economy“ bei.

Im Rahmen der Team Europe-Initiative „Africa-EU Green Energy Initiative“ wurden über die in der Antwort zu Frage 9 genannten Beiträge hinaus zwischen den Jahren 2022 und 2026 mittels regionaler bzw. weltweiter Maßnahmen Aktivitäten im Umfang von 5,4 Mio. Euro (Technische Zusammenarbeit) im Energiebereich in Senegal unterstützt.

Frage 14 Seite 6

Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung Kommunen, Kleinunternehmen und Genossenschaften in der senegalesischen Energiewende, und welche Art der Unterstützung haben diese Akteure in der Vergangenheit durch deutsche EZ erfahren (bitte mit Programm- bzw. Projektname und Projektnummer, involvierten Organisationen, Jahr, Summe und Evaluierung auflisten)?

Antwort

Kommunen, Kleinunternehmen und Genossenschaften sind aufgrund des dezentralen Charakters erneuerbarer Energien wichtige Akteure der senegalesischen Energiewende. Sie können zur bedarfsgerechten Umsetzung von Maßnahmen der ländlichen Elektrifizierung und Energieeffizienz sowie zur Erschließung lokaler Wertschöpfungspotenziale im Bereich erneuerbarer Energien beitragen.

Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit entsprechende Ansätze in Abstimmung mit senegalesischen Partnerinstitutionen. Lokale Akteure können dabei als Umsetzungspartner, wirtschaftliche Akteure, Zielgruppen und Multiplikatoren wirken. Auf die Anlage 2* wird verwiesen. Evaluierungen im Sinne der Leitlinien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit“ liegen für die dort aufgeführten Maßnahmen nicht vor.

AnlageAnlage 2 (Antwort auf Frage 14)

PDF-Seiten 13–17 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 15 Seite 6

Welche deutschen Unternehmen haben seit 2020 Unterstützung für ein Engagement im Energiebereich im Senegal erhalten (bitte nach Unternehmen, Jahren, Höhe und Art der Unterstützung aufschlüsseln)?

Antwort

Nach dem Verständnis der Bundesregierung ist mit dem Begriff „Unterstützung“ die Förderung von Unternehmen aus Mitteln des Bundeshaushalts für deren Investition oder wirtschaftliche Tätigkeit in Senegal gemeint. Von dem Begriff nicht erfasst sind Auftragsvergaben zur Umsetzung von Maßnahmen, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Seit 2020 hat die Bundesregierung für zwei deutsche Unternehmen Exportkreditgarantien für drei Projekte im Energiebereich in Senegal in Höhe von rund 30,4 Mio. Euro (2022), rund 1,3 Mio. Euro (2023) und rund 5,8 Mio. Euro (2024) übernommen.

Im Rahmen des Renewable-Energy-Solutions-Programms (RES-Programm) der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden deutsche Unternehmen aus den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz beim Markteintritt in neue Absatzmärkte unterstützt. Hierzu werden unter anderem Referenzanlagen in den jeweiligen Zielmärkten realisiert und mit Unterstützung der Deutschen Energie-Agentur (dena) öffentlichkeitswirksam vermarktet. Ergänzend tragen Informationsvermittlung, Vernetzungs- und Schulungsmaßnahmen dazu bei, den nachhaltigen Markteintritt deutscher Unternehmen zu fördern und die Qualität klimafreundlicher Technologien aus Deutschland sichtbar zu machen.

Tabelle auf Seite 7 · 4 Zeilen × 4 Spalten
UnternehmenUmsetzungsjahreHöhe der Unterstützung aus dem RES-ProgrammArt der Unterstützung
Africa GreenTec AG2020, 2021, 202264 000 EuroUnterstützung beim Markteintritt im Zusammenhang mit einer Referenzanlage in Ndiob, insbesondere durch Markteintrittsberatung, öffentlichkeitswirksame Vermarktung, Vernetzung und Qualitätssicherung.
GRIPS Energy GmbH2022, 202364 400 EuroUnterstützung beim Markteintritt im Zusammenhang mit einer PV-Referenzanlage in Diama, insbesondere durch Markteintrittsberatung, Vermarktung und Vernetzung sowie Qualitätssicherung.
KTI-Plersch Kältetechnik GmbH& Co KG2022, 202365 000 EuroUnterstützung beim Markteintritt im Zusammenhang mit einer energieeffizienten, teilweise PV-betriebenen Referenzanlage in Diourbel, insbesondere durch Markteintrittsberatung, öffentlichkeitswirksame Vermarktung, Vernetzung und Qualitätssicherung.
UST Umwelt- und Systemtechnik GmbH2023, 202465 000 EuroUnterstützung beim Markteintritt im Zusammenhang mit solarbetriebenen Wasseraufbereitungslösungen in Kafoutine, insbesondere durch Markteintrittsberatung, Technologiepräsentation, Vernetzung und Qualitätssicherung.

Über Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten die Durchführungsorganisationen mit deutschen, europäischen und internationalen Unternehmen zusammen und stellen in diesem Zusammenhang Beratungsleistungen (für GRIPS Energy Senegal (Anjano Energy Invest GmbH) 2021; für Offgrid Europe 2023; für Kowry Energy Services UG 2024, für Asantys Systems GmbH 2024; für WOLF Energy GmbH 2026), Kontakte und finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Investitionshemmnissen (z. B. über die Fazilität Investitionen für Beschäftigung GmbH) zur Verfügung. Deutsche Unternehmen haben für ein Engagement im Energiebereich in Senegal seit 2020 keine finanzielle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit erhalten.

Frage 16 Seite 7

Wurden oder werden im Rahmen der EZ, der JETP oder „Team Europe“-Projekte Inselnetze und Prepaid-Systeme für die (künftige) Stromversorgung im Senegal unterstützt, wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung bisherige Erfahrungen mit solchen Systemen, insbesondere im Hinblick auf Zuverlässigkeit, Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit der Stromversorgung für die Bevölkerung?

Antwort

Seit dem Jahr 2023 werden alle von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützten Mini-Netze mit intelligenten Zählern und Vorauszahlungssystem installiert.

Diese Systeme haben dazu beigetragen, den Sektor der ländlichen Elektrifizierung zu stärken, indem sie eine genaue Abrechnung pro Kilowattstunde, Fernzahlungen (über mobiles Bezahlen) sowie die Fernüberwachung des Haushaltsverbrauchs ermöglichen und den Haushalten das Nachvollziehen ihres Stromverbrauchs erleichtern.

Auch über die Maßnahme „Förderung der Energieeffizienz und des Zugangs zu Energie“ wurden intelligente Vorkasse-Zähler als Voraussetzungen für Prepaid-Systeme beschafft. Durch die Zähler ist eine transparente, verbrauchsgerechte Abrechnung möglich, die den Nutzern Vorhersehbarkeit bietet und ein nach sozialen Kriterien gestaffeltes Stromtarifsystem ermöglicht. Zudem können überhöhte Verbräuche sowie nicht-technische Verluste erfasst sowie besser erkannt werden.

Über das Vorhaben „Programm zur Integration Erneuerbarer Energien“ wurde der Bau von vier Inselnetz-Systemen im Sine-Saloum-Delta unterstützt. Das Projekt erzeugte hohe Zufriedenheit seitens der Umsetzungspartner hinsichtlich der Nutzung von hybriden Anlagen (Kombination aus Photovoltaik und Batteriespeichern) sowie seitens der begünstigten Bevölkerungsgruppen aufgrund von verbesserten Energiezugangs und erhöhter Versorgungssicherheit. Aufgrund der positiven Erfahrungen soll über das Vorhaben „Grüne Strominseln für alle“ der Bau von elf weiteren hybriden Inselnetzen (Photovoltaik und Batteriespeicher) zur Elektrifizierung von 18 Dörfern im Sine-Saloum-Delta finanziert werden. Das Vorhaben befindet sich in der Ausschreibungsphase, sodass noch keine Erfahrungswerte vorliegen.

Frage 17 Seite 8

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des deutsch-senegalesischen Wirtschaftsgipfels in Berlin am 22. Juni 2026 auch Memoranda of Understanding (MoU) im Energiebereich unterzeichnet oder angekündigt, wenn ja, welche Unternehmen sind beteiligt, und was ist der Gegenstand des bzw. der MoU?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Rahmen des deutsch-senegalesischen Wirtschaftstages am 22. Juni 2026 keine Memoranda of Understanding im Energiebereich unterzeichnet.

In Folge des Wirtschaftstags wurde ein Vertrag zwischen der senegalesischen Agentur für ländliche Elektrifizierung und dem Unternehmen GAUFF Engineering unterzeichnet. Gegenstand der Vereinbarung ist der Ausbau der nachhaltigen Energieversorgung in ländlichen Regionen Senegals.