Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit dem ChatGPT-Moment vom November 2022 sind rund vier Jahre vergangen. Seitdem haben die großen Sprachmodelle (Large Language Models (LLM)), als deren Pionier der Konzern OpenAI gelten kann, den privaten und beruflichen Alltag unzähliger Menschen verändert wie noch keine Applikation zuvor. Schüler und Studenten schreiben damit Hausarbeiten, Journalisten recherchieren und analysieren Informationen, Rechtsanwälte lassen sich Standardverträge formulieren, in die allgemeine Websuche ist künstliche Intelligenz (KI) zur Zusammenfassung der Suchergebnisse integriert. Recherche- und Schreibarbeiten lassen sich durch KI-Unterstützung in viel kürzerer Zeit erledigen, in verschiedenen Sprachen und auf verschiedenen Sprachniveaus. Selbst quasitherapeutische Gespräche werden mittlerweile „im Dialog“ mit LLM geführt. ChatGPT kommt derzeit auf rund 159 Millionen Nutzer in der Europäischen Union (EU) im Monat (vgl. https://help.openai.com/en/articles/8 959649-eu-digital-services-act-dsa).
So bestechend und komfortabel die Ergebnisse der LLM im Allgemeinen auch sein mögen, wohnt ihnen doch auch ein beträchtliches Risiko inne. Im April dieses Jahres hat das US-Unternehmen Anthropic mitgeteilt, sein bislang unveröffentlichtes KI-Modell Mythos sei imstande, binnen kurzer Zeit Schwachstellen in bestehendem Code zu identifizieren und als Angriffsziel für Hacker aller Couleur zu markieren; fiele es in falsche Hände, würden digitale kriminelle oder terroristische Aktivitäten deutlich erleichtert. Die US-Regierung sperrte daraufhin den Zugang zu diesem Modell für alle Nicht-Amerikaner (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/usa-anthropic-ki-100.html). Im Juli 2026 ließ eine Nachricht des konkurrierenden US-Unternehmens OpenAI aufhorchen. Ein ebenfalls noch unveröffentlichtes Modell sollte unter Laborbedingungen getestet werden. Das Modell suchte sich selbstständig einen Zugang zum Internet, verließ die eigentlich sterile Laborumgebung und attackierte die Webseite HuggingFace (vgl. https://openai.com/de-DE/index/h ugging-face-incident-and-the-road-ahead/). Nachrichten wie diese sind geeignet, die schwarzen Fantasien zu einer allmächtigen künstlichen Intelligenz, die sich der Kontrolle des Menschen entzieht, selbstständig aktiv wird, eigene Absichten verfolgt und sich auch gegen den Menschen, seine Interessen und seine Lebenswelt wendet, zu befeuern (vgl. www.gatesnotes.com/work/makeai-work-for-everyone/reader/a-turbulent-ai-era-and-critical-choices-to-make). Ein weiteres Risiko künstlicher Intelligenz betrifft die enormen Summen, die einige wenige Digitalunternehmen in KI-taugliche Rechenzentren investieren. So wurden im Jahr 2025 in den USA knapp 286 Mrd. US-Dollar an privatem Kapital für KI mobilisiert (vgl. [2606.15708] Artificial Intelligence Index Report 2026, S. 10). Selbst risikofreudige Wagniskapitalgeber fragen sich mittlerweile, mit welchen Geschäftsmodellen die schwindelerregenden Summen wieder eingespielt werden sollen; die Gefahr einer gigantischen Geldvernichtung und damit einer Wertminderung einschlägiger Unternehmen mit unkalkulierbaren Folgen für die Weltwirtschaft wird von einzelnen Finanzinstituten als nicht abwegig eingeschätzt (vgl. https://sequoiacap.com/article/ais-600b-q uestion, sowie „Die KI‑Wette: Platzt eine Blase?“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. August 2026, S. 27).
Unklar sind auch die Folgen der laufenden KI-Revolution für den Arbeitsmarkt. Gerade geistige Arbeiten wie das Recherchieren, Gewichten und Analysieren großer komplexer Datenmengen, die bislang von Menschenhand erledigt werden, weisen ein großes Automatisierungs- und damit Substitutionspotenzial auf (vgl. www.deloitte.com/de/de/services/consulting/perspectives/gen erative-ki-und-die-zukunft-der-arbeit.html). Einem kurzfristigen Gewinn an Zeit und Effizienz durch KI steht möglicherweise ein Verlust an Arbeitsplätzen gegenüber, ohne dass sich gegenwärtig abzeichnete, welche Kompensationsmöglichkeiten sich auftäten. Gerade Dienstleistungsgesellschaften mit einem hohen Anteil an Beratungs-, Vermittlungs- und Servicetätigkeiten stehen vor der Aufgabe, den sich abzeichnenden Wandel des Arbeitsmarktes aktiv zu begleiten, bei noch ungewissem Ausgang.
Hinzu kommt der Aspekt der Verfügbarkeit leistungsfähiger KI-Sprachmodelle. Die Entwicklung wird seit Jahren von US-amerikanischen und chinesischen Konzernen dominiert, beide Staaten haben mehrfach den Anspruch einer globalen Technologieführerschaft auch bei KI bekräftigt. Europa und Deutschland beobachten diesen Prozess vom Rande her und nehmen die Rolle der Anwender ein, ohne dass sich ein europäisches KI-Sprachmodell im globalen Wettbewerb ernstlich behaupten könnte (vgl. www.welt.de/wirtschaft/pl us6a84613b3f3b2550f6df391c/kampf-um-ki-ist-europas-abhaengigkeit-von-u sa-und-china-endgueltig-besiegelt.html). Die Finanzkraft gerade US-amerikanischer Digitalkonzerne, der große heimische Markt, ihr Datenschatz aus dem Cloud-Geschäft und eine recht nachlässige Regulierung führen dazu, dass die Konkurrenz aus Europa bislang das Nachsehen hat; Ähnliches gilt für die großen chinesischen Unternehmen, die von staatlichen Subventionen und exzellenten Universitäten profitieren. Das führt zu gefährlichen Abhängigkeiten, die bei möglichen politischen Turbulenzen das Risiko bergen, dass KI-Anwendungen für Verbraucher, Unternehmen, Wissenschaft und Verwaltung bis hin zum Militär in Teilen unzugänglich werden. Dieses Erpressungspotenzial macht deutlich, dass Deutschland von einer viel beschworenen digitalen Souveränität noch weit entfernt ist. KI-Politik ist immer auch Machtpolitik.
Diese skizzierten Entwicklungen werden von den bisherigen Regulierungswerken speziell der Europäischen Union weitgehend ignoriert. Zwar stuft der AI Act der EU KI-Anwendungen in Risikoklassen ein und erlegt den Herstellern entsprechend aufwendige Berichtspflichten auf. Allerdings sind die referenzierten Risiken individueller Natur: So sind KI-Anwendungen verboten, die auf das Ausnutzen einer individuellen Schwäche wegen des Alters oder einer Behinderung abzielen, die das Sozialverhalten von Menschen analysieren und bewerten oder die ohne konkreten Verdacht kriminelles Verhalten eines Menschen vorhersagen sollen (vgl. https://ai-act-law.eu/de/artikel/5/). Sehr leistungsfähige große KI-Sprachmodelle mit allgemeinem Verwendungszweck (i. e. LLM) werden durch den AI Act als systemisch riskant betrachtet, ohne dass diese Einschätzung konkretisiert würde (vgl. https://ai-act-law.eu/d e/artikel/51/). Die technische Entwicklung der KI-Sprachmodelle vollzieht sich in einem derart rasanten Tempo, dass Regulierungsbemühungen, sobald sie nach langen Diskussionen in Kraft treten, bereits als veraltet betrachtet können.
Nach Auffassung der Fragesteller zeigt sich die Bundesregierung gegenüber den skizzierten Überlegungen zu den Risiken und Grenzen generativer KI seltsam passiv. So richtig es erscheint, die mit der KI einhergehenden Chancen beherzt zu ergreifen, so fahrlässig wirkt es, die fraglos vorhandenen Risiken und Unwägbarkeiten einfach zu ignorieren. Es fehlt seitens der Bundesregierung ein klar kommuniziertes Konzept zum Umgang mit dieser mächtigen emergenten Technologie, die das soziale Leben in mutmaßlich bislang unbekannter Weise transformieren wird. Fragen zu den Risiken und Grenzen künstlicher Intelligenz sind nach Ansicht der Fragesteller nicht lediglich technologischer Natur, sondern betreffen die Wirtschaft eines Landes ebenso wie sein Ausbildungswesen, seine Hochschulen, seine Medienlandschaft und nicht zuletzt seine Politik.
Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem von der Firma Anthropic im April berichteten Modell „Mythos“ und dessen kommunizierter Fähigkeit vor, Schwachstellen in bestehendem Code binnen kurzer Zeit zu identifizieren, und hat die Bundesregierung „Mythos“ unterdessen selbst testen können?
Der Bundesregierung sind die öffentlichen Angaben der Firma Anthropic zu „Claude Mythos“ und dessen Fähigkeiten zur automatisierten Identifizierung von Schwachstellen in Software bekannt. Nach Angaben des Unternehmens verfügt das Modell über weitreichende Fähigkeiten im Bereich der IT-Sicherheit, insbesondere bei der Identifizierung und weiteren Analyse von Software-Schwachstellen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht hierzu mit Anthropic im Austausch und hat Einblicke in die Funktionsweise des Modells erhalten. Einen eigenen Test von „Claude Mythos“ hat das BSI bislang nicht durchgeführt. Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung und steht neben Anthropic auch mit anderen Herstellern im Austausch.
Wie bewertet die Bundesregierung die zwischenzeitliche Entscheidung der US-Regierung, den Zugang zu diesem Modell für Nicht-US-Bürger zu sperren, insbesondere mit Blick auf potenzielle deutsche und europäische Nutzer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung?
Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass die US-Regierung im Juni 2026 den Zugang ausländischer Staatsangehöriger zu den damals neuesten KI-Modellen des US-Unternehmens Anthropic aus Gründen der nationalen Sicherheit vorübergehend beschränkt hatte. Die Beschränkungen wurden zwischenzeitlich wieder aufgehoben.
Grundsätzlich unterstreicht der Vorgang die Bedeutung eines verlässlichen und uneingeschränkten Zugangs zu leistungsfähigen KI-Modellen für Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.
Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung aufmerksam und setzt sich im europäischen und internationalen Rahmen für sichere, verlässliche und offene Rahmenbedingungen für die Nutzung und Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz ein.
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über den von OpenAI im Juli 2026 gemeldeten Vorfall, bei dem sich ein Testmodell eigenständig Internetzugang verschafft und die Laborumgebung verlassen haben soll, um die Plattform HuggingFace anzugreifen, die über den von OpenAI vorgelegten Bericht hinausgehen, vor (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?
Der Bundesregierung liegen über die von OpenAI zunächst öffentlich mitgeteilten Informationen hinaus Erkenntnisse zum Vorfall vor. Das BSI hat den Vorfall analysiert und daraus Rückschlüsse für die Cybersicherheit gezogen. Die Bundesregierung steht hierzu auch im Austausch mit dem EU AI Office und mit internationalen Partnern und beobachtet die weitere Aufklärung des Vorfalls.
Im Übrigen wird auf die zwischenzeitlich veröffentlichten ergänzenden technischen Erkenntnisse von OpenAI, die technische Darstellung von Hugging Face sowie auf die unabhängigen Untersuchungen, insbesondere von METR und Redwood Research, verwiesen.
Sieht die Bundesregierung in den in den Fragen 1 bis 3 beschriebenen Vorfällen, Hinweise auf ein grundsätzliches Kontrollproblem bei LLM, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus für die deutsche und europäische KI-Sicherheitsforschung?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Fähigkeiten und der damit verbundenen Risiken fortgeschrittener KI-Modelle aufmerksam. Die beschriebenen Vorfälle unterstreichen aus Sicht der Bundesregierung die Bedeutung einer kontinuierlichen technischen Bewertung der Kontrollierbarkeit und des sicheren Einsatzes solcher leistungsfähiger KI-Modelle. Konzepte zur Absicherung von KI-Agenten sind Gegenstand aktueller Forschung und sollten weiter gefördert werden.
Die Bundesregierung baut deshalb ihre Fähigkeiten zur unabhängigen Analyse und Evaluierung fortgeschrittener KI-Modelle aus. Hierzu dient insbesondere das AI Safety and Security Institute Deutschland (AISI Deutschland), das Risiken und Fähigkeiten leistungsfähiger KI-Modelle untersuchen und entsprechende Expertise bündeln soll. Zugleich wird die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und vergleichbaren Einrichtungen intensiviert.
In der Europäischen Union bestehen mit der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) bereits verbindliche Vorgaben für die Evaluierung und Risikominderung bei KI-Modellen mit systemischen Risiken, deren Einhaltung durch das EU AI Office (Europäische Kommission) überwacht werden. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der europäischen und internationalen Zusammenarbeit auch weiterhin für belastbare wissenschaftliche Grundlagen, geeignete Evaluierungsverfahren und gemeinsame Sicherheitsstandards einsetzen.
Existieren in einem Bundesministerium oder einer nachgeordneten Behörde (etwa dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)) Verfahren zur systematischen Auswertung von international gemeldeten KI-Sicherheitsvorfällen dieser Art, und wenn ja, wie sind diese ausgestaltet?
Die Bundesregierung beobachtet und bewertet sicherheitsrelevante Entwicklungen im Bereich Künstlicher Intelligenz fortlaufend. Hierzu werden unter anderem öffentlich verfügbare Informationen, Erkenntnisse nationaler, europäischer und internationaler Partner sowie Meldungen und Lageinformationen aus dem Bereich der Informations- und Cybersicherheit ausgewertet.
Beim BSI bestehen etablierte Verfahren zur Erfassung und Auswertung von IT-Sicherheitsvorfällen. Das BSI sammelt und bewertet hierzu Informationen über Schwachstellen, Schadprogramme sowie erfolgte oder versuchte Angriffe und nutzt diese unter anderem zur Erstellung von Lagebildern und zur Information betroffener Stellen. Diese Verfahren können auch sicherheitsrelevante Vorfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI erfassen.
Darüber hinaus werden im Zuge der Durchführung der KI-Verordnung Verfahren zur Meldung und behördlichen Bearbeitung schwerwiegender KI-Vorfälle etabliert. Gemäß Artikel 55 der KI-Verordnung sind die Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischen Risiken verpflichtet, dem EU AI Office (Europäische Kommission) und gegebenenfalls den zuständigen nationalen Behörden relevante Informationen über schwerwiegende Vorfälle zu melden. Nach Artikel 73 der KI-Verordnung sind schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit Hochrisiko-KI-Systemen den zuständigen Marktüberwachungsbehörden zu melden und durch die Anbieter solcher Systeme zu untersuchen, hinsichtlich ihrer Risiken zu bewerten sowie zu korrigieren.
Bestehen zwischen der Bundesregierung respektive dem BSI und den US-Unternehmen Anthropic und OpenAI Kontakte zum Austausch über sicherheitsrelevante Vorfälle bei nicht veröffentlichten Modellen (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung und die sicherheitsrelevanten Fähigkeiten sogenannter Frontier-AI-Modelle aufmerksam. Sowohl die Bundesregierung als auch das BSI stehen im Austausch mit den Anbietern von besonders leistungsfähigen KI-Modellen, darunter Anthropic und OpenAI.
Zu etwaigen vertraulichen Gesprächen und deren konkreten Inhalten macht die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben.
Hält die Bundesregierung die derzeitigen Meldepflichten für KI-Sicherheitsvorfälle (national wie im Rahmen des AI Act) für ausreichend, um vergleichbare Vorfälle bei in der EU betriebenen Modellen zeitnah zu erfassen (bitte ausführen)?
Die bestehenden Regelungen in Artikel 55 und 73 der KI-Verordnung betreffend die Meldung schwerwiegender Vorfälle sind wesentlich zur frühzeitigen Erkennung und Bewertung von Risiken. Der General-Purpose AI Code of Practice (Verhaltenskodex für KI mit allgemeinem Verwendungszweck, GPAI‑Verhaltenskodex), der in einem breiten Stakeholderprozess auch unter Einbeziehung zahlreicher KI-Modellanbieter erarbeitet wurde und den OpenAI, Anthropic, Google, Mistral und andere unterzeichnet haben, operationalisiert die Meldepflicht gemäß Artikel 55 der KI-Verordnung weiter. Das für die Überwachung dieser Meldepflicht zuständige EU AI Office, mit dem die Bundesregierung in engem Austausch steht, hat auf Basis von Maßnahme 9.2 des GPAI‑Verhaltenskodexes eine Berichtsvorlage veröffentlicht (https://digital-stra tegy.ec.europa.eu/de/library/ai-act-commission-publishes-reporting-template-se rious-incidents-involving-general-purpose-ai). Diese Maßnahme legt ein Minimum an Informationen fest, die die Unterzeichner im Zusammenhang mit schwerwiegenden Vorfällen erfassen, dokumentieren und melden müssen. Das EU AI Office hat insbesondere Informationen über den schwerwiegenden Vorfall im Zusammenhang mit Hugging‑Face gegenüber OpenAI angefordert und erhalten. Das EU AI Office steht mit OpenAI und weiteren Providern zur Einhaltung der Verpflichtungen der KI-Verordnung in engem Austausch.
Neben den Meldepflichten nach Artikel 55 und 73 der KI-Verordnung bestehen je nach Anwendungsfall weitere unionsrechtliche und nationale Melde-, Informations- und Registrierungspflichten, insbesondere nach sektorspezifischen Regelungen, etwa im Bereich der Cybersicherheit und des Datenschutzes.
Die Bundesregierung wird die praktische Anwendung dieser Regelungen und ihre Wirksamkeit bei der Erfassung und Bewertung von KI-bezogenen Vorfällen fortlaufend beobachten.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Umfang der Investitionen führender US-Digitalkonzerne in KI-taugliche Rechenzentren vor, von deren Leistung indirekt auch deutsche Verbraucher, Unternehmen und Verwaltungen profitieren, und wie schätzt sie deren Verhältnis zu bislang tragfähigen digitalen Geschäftsmodellen ein?
Der Bundesregierung sind verschiedene Investitionsankündigungen und laufende Projekte von US-Digitalkonzernen wie z. B. Microsoft, Amazon Web Services, Google und NVIDIA in Recheninfrastrukturen bekannt. Teilweise erfolgen diese in Rechenzentren im Besitz dieser Unternehmen, teilweise in Co-Location-Rechenzentren, bei dem der Betreiber und Besitzer des Rechenzentrums ein Drittunternehmen ist. Auch wenn dabei häufig vom Aufbau von KI-Rechenkapazitäten gesprochen wird, entscheidet sich in der Regel jedoch erst im letzten Schritt der Umsetzung der Investitionsprojekte und ist abhängig von der Nachfrage, welchen Anteil KI-taugliche Rechenkapazitäten am Gesamtangebot von Rechenkapazitäten im jeweiligen Rechenzentrum ausmachen. Bei der Wettbewerbsfähigkeit verschiedener Geschäftsmodelle wird darauf hingewiesen, dass es heute bereits über Geschäftsmodelle verschiedenster Unternehmen einschließlich auch der oben genannten aufgrund von KI-Rechenkapazitäten auch in Deutschland gibt.
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung einzelner Finanzmarktteilnehmer, wonach eine gigantische Fehlallokation von Kapital im KI-Sektor („Geldvernichtung“) mit destabilisierenden Folgen für die Weltwirtschaft ein reales Risiko darstellt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
Der KI-Sektor hat in der Vergangenheit sehr starke Wertzuwächse erzielt und entwickelt sich ständig weiter. Die weitere Entwicklung wird maßgeblich davon abhängen, inwieweit sich die erheblichen Investitionen nachhaltig in wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle übersetzen lassen. Angesichts der Dynamik des Sektors und der Vielzahl miteinander verflochtener Einflussfaktoren erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, sich auf eine pauschale Einschätzung festzulegen.
Welche Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein möglicher Zusammenbruch einzelner marktbeherrschender KI-Unternehmen auf die deutsche Volkswirtschaft, insbesondere auf hiervon abhängige Zulieferer, Cloud-Kunden und institutionelle Anleger?
Die Entwicklungen im KI-Sektor und ihre möglichen Wechselwirkungen mit der deutschen Volkswirtschaft werden vor dem Hintergrund der fortschreitenden technologischen und wirtschaftlichen Integration zu beobachten sein. Die Auswirkungen auf einzelne Unternehmen, Nutzergruppen und Kapitalmarktteilnehmer dürften dabei je nach Exponierung und den jeweiligen Marktbedingungen unterschiedlich ausfallen. Zu hypothetischen Zukunftsszenarien, deren Eintritt nicht vorhersehbar ist, nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Wichtig ist aus Sicht der Bundesregierung, dass mögliche aus KI-Technologien entstehende Risiken und Abhängigkeiten im Blick behalten werden und deutsche Unternehmen resilient sind.
Beobachten die Bundesbank sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) systemische Risiken durch die Verflechtung deutscher respektive europäischer Finanzinstitute mit US-amerikanischen KI-Unternehmen und deren Finanzierungsstrukturen (Fremdkapital, Sonderzweckgesellschaften, zirkuläre Investitionsdeals), und wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen (bitte ausführen)?
Die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) analysieren fortlaufend das Exposure deutscher bzw. europäischer Finanzakteure gegenüber US-amerikanischen KI-Unternehmen sowie etwaige Risiken in diesem Zusammenhang.
Die Deutsche Bundesbank und die Bafin behalten die Entwicklungen und mögliche Auswirkungen auf die Stabilität des deutschen Finanzsystems im Blick und können bei Bedarf geeignete Maßnahmen ergreifen.
Trifft die Bundesregierung Vorkehrungen, um deutsche Unternehmen und Behörden, die auf Cloud- und KI-Dienste US-amerikanischer Anbieter angewiesen sind, vor den Folgen einer möglichen Marktbereinigung im KI-Sektor zu schützen, und wenn ja, welche?
Bei der Entwicklung des KI-Sektors handelt es sich um Marktprozesse. Angesichts der Vielzahl von Anbietern gehört auch das Ausscheiden einzelner Anbieter zu den üblichen Konsolidierungsprozessen eines Marktes. Unternehmerische Herausforderungen dieser Art kann und wird der Staat nicht lösen.
Unabhängig davon verfolgt die Bundesregierung das Ziel, einseitige strategische Abhängigkeiten von einzelnen Technologieanbietern zu reduzieren und die Resilienz digitaler Infrastrukturen und Anwendungen zu stärken.
Eine besondere Rolle kommt dabei dem Staat als Ankerkunde für souveräne Cloud- und KI-Angebote zu. Unter anderem. mit dem Abschluss des Vergabeverfahrens für einen Rahmenvertrag für sichere, souveräne und leistungsstarke KI-PaaS in Höhe von bis zu 250 Mio. Euro an die Konsortien der T-Systems International GmbH und SVA System Vertrieb Alexander GmbH wurde das deutsche KI-Ökosystem gestärkt. Darüber hinaus wurde mit dem Agentic AI Hub der virtuelle, standortübergreifende „Maschinenraum“ für Agentic AI zur Verknüpfung von Startups mit der (kommunalen) Verwaltung geschaffen. In der ersten Pilotierung erprobten 19 Kommunen mit neun Startups wie autonome KI-Systeme Prozesse beschleunigen, Anträge prüfen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlasten können. Mit der im Oktober begonnenen zweiten Phase bringen 38 Kommunen und 17 Start- bzw. Scaleups agentische KI-Lösungen in die Verwaltungspraxis. Dabei wird der Agentic AI Hub Lösungen vom validierten Pilotstatus in den Regelbetrieb überführen, neue Use Cases erschließen und die KI-Lösungen weiter in die Fläche bringen. Eine Übersicht über die teilnehmenden Kommunen und Startups ist abrufbar unter: https://bmd s.bund.de/themen/kuenstliche-intelligenz/ki-in-der-verwaltung/agentic-ai-hub.
Darüber hinaus setzt die Bundesregierung insbesondere mit der Rechenzentrumsstrategie und auch der Hightech Agenda Deutschland auf die Stärkung eigener technologischer Fähigkeiten, die Förderung wettbewerbsfähiger europäischer Cloud- und KI-Angebote sowie die Verfügbarkeit offener Standards und interoperabler Lösungen. Diese sollen die Wahl- und Wechselmöglichkeiten für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verbessern und damit auch Risiken entgegenwirken, die sich aus Veränderungen der Marktstruktur oder dem Wegfall einzelner Anbieter (auch im KI-Bereich) ergeben können.
Konkrete Maßnahmen für die Digitalisierung der Verwaltung sind unter anderem der Deutschland-Stack, mit dem die Bundesregierung auf Grundlage offener Standards und interoperabler Komponenten eine souveräne, leistungsfähige digitale Infrastruktur aufbaut. Hinzu kommen die Förderung offener und souveräner digitaler Lösungen durch das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) z. B. dessen Open-Source-Arbeitsplatzlösung openDesk sowie die Unterstützung offener digitaler Basistechnologien durch die Sovereign Tech Agency (SovTech). Mit der Nationalen Rechenzentrumsstrategie stärkt die Bundesregierung zudem die heimischen Rechenzentrumskapazitäten und die Voraussetzungen für leistungsfähige und souveräne digitale Infrastrukturen.
Ergänzend unterstützt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen internationalen Partnern. Ein Beispiel hierfür ist die politische Unterstützung des geplanten Zusammenschlusses des deutschen KI-Unternehmens Aleph Alpha mit dem kanadischen Unternehmen Cohere. Ziel ist die Entwicklung eines international wettbewerbsfähigen Anbieters souveräner KI-Lösungen und damit die Schaffung zusätzlicher technologischer Alternativen zu marktbeherrschenden Anbietern.
13Welche aktuellen Studien oder Prognosen liegen der Bundesregierung zum Substitutionspotenzial generativer KI für geistige Tätigkeiten (Recherche, Analyse, Beratung, Vermittlung) in Deutschland vor?
14Welche Branchen und Berufsgruppen identifiziert die Bundesregierung als besonders betroffen von einem eventuellen KI-bedingten Arbeitsplatzabbau, speziell in der Dienstleistungsbranche?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI und ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sehr genau. Das erfolgt u. a. im Rahmen des bereits seit 2020 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelten Observatorium KI in Arbeit und Gesellschaft (kurz: KI-Observatorium). Beispielhafte Studien und Berichte zu den genannten Fragestellungen sind:
• Eine IAB-Szenarioanalyse (Zika et al. 2025, IAB-Forschungsbericht 23/2025) zeigt, dass KI das jährliche Wirtschaftswachstum über 15 Jahre um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte erhöhen kann. Abgebaute und neu aufgebaute Arbeitsplätze gleichen sich nach 15 Jahren insgesamt aus, es kommt aber zu deutlichen Verschiebungen zwischen Wirtschaftsbereichen, die rund 1,6 Millionen Arbeitsplätze betreffen.
• Ein IAB-Kurzbericht auf Grundlage des IAB-Betriebspanels (Friedrich und Kagerl 2026 (IAB-Kurzbericht 08/2026)) zeigt, dass der Anteil der Betriebe, die generative KI nutzen, von 5 Prozent im Jahr 2023 auf knapp 25 Prozent im Jahr 2025 gestiegen ist. Genutzt wird sie u. a. für Textbearbeitung, Programmierung und Kundenkommunikation in großen und jungen Betrieben sowie in wissensintensiven Dienstleistungsbranchen und im Finanz- und Versicherungswesen.
• Der Policy Brief des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (Engberg et al. 2026, Policy Brief Nr. 198) zeigt, dass kognitive, wenig körperliche und sozial interaktionsarme Berufe wie Datenanalysten, Softwareentwickler und Übersetzer durch KI hoch betroffen sind. Auf Unternehmensebene zeigen sich keine erkennbaren Auswirkungen der KI-Exposition auf die Gesamtbeschäftigung, wohl aber eine deutliche Verbesserung der Qualifikationen.
• Für die US-Studie, in der erstmals behauptet wurde, dass der Beschäftigungsrückgang der Berufseinsteigenden auf den Einsatz von KI zurückzuführen sei (https://digitaleconomy.stanford.edu/publication/canaries-in-the-c oal-mine-six-facts-about-the-recent-employment-effects-of-artificial-intellig ence), räumen die Autoren in einem Update ein, dass sich der Effekt erst ab 2024 belastbar zeigt und daher eher mit der veränderten Zinspolitik im Zusammenhang steht.
• Das vom BMAS geförderte Forschungsprojekt GENKIA (WZB, Weizenbaum-Institut, HIIG) zeigt in Fallstudien zu Marketing, Personalmanagement, Programmierung, Journalismus und öffentlicher Verwaltung, dass generative KI in der Wissensarbeit bislang eher als Unterstützung denn als Ersatz menschlicher Arbeit wirkt.
• Die vom BMAS beauftragte Szenariostudie „Generative KI: Technologieszenarien und Auswirkungen auf Arbeit bis 2030“ (Hubel et al., 2025) zeigt, dass die Beschäftigungswirkung generativer KI von strategischen Entscheidungen in Politik und Wirtschaft abhängt.
Diese Studien messen überwiegend KI-Exposition oder beruhen auf Szenarioannahmen. Ob automatisierbare Tätigkeiten tatsächlich von KI übernommen werden, hängt von wirtschaftlichen, organisatorischen, rechtlichen und ethischen Faktoren ab. Nach aktuellem Kenntnisstand führt der Einsatz von KI in Deutschland bislang nicht zu einem systematischen Beschäftigungsabbau. Die Bundesregierung nimmt keine Einstufung bestimmter Branchen oder Berufsgruppen als besonders betroffen vor.
Veränderungen sind vor allem dort zu erwarten, wo informationsintensive, regelbasierte Kerntätigkeiten dominieren. Nach der Szenarioanalyse des IAB könnte der Arbeitskräftebedarf in IT- und Informationsdienstleistungen sowie in Erziehung und Unterricht steigen und in unternehmensnahen Dienstleistungen und der Lagerei sinken. In Berufen mit hoher sozialer Komponente, etwa in Pflege und Erziehung, kann KI einzelne Aufgaben wie die Dokumentation unterstützen. Zugleich bietet KI die Chance, bislang ins Ausland verlagerte Tätigkeiten wieder an den Standort Deutschland zurückzuholen (Reshoring). Dies betrifft zum Beispiel die Softwareentwicklung. So betreibt z. B. Mercedes-Benz nach Presseberichten seit einigen Jahren eine gezielte Insourcing- und „Reshoring“-Strategie bei der Fahrzeugsoftware, um die Abhängigkeit von externen Zulieferern zu verringern und die digitale Kontrolle über das eigene Produkt zurückzugewinnen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 21/7620 verwiesen.
Allgemeine Informationen zu möglichen Beschäftigungswirkungen der digitalen Transformation können zudem der Themenseite „Transformation“ im Internet-Angebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) entnommen werden (Link: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Theme n-im-Fokus/Transformation/Transformation-Nav.html).
Verfügt die Bundesregierung über ein Konzept zur Kompensation KI-bedingter Arbeitsplatzverluste, etwa durch Umschulung, Weiterbildung oder weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente, und wenn ja, wie ist dieses ausgestaltet?
Nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung führt der zunehmende Einsatz von KI in Deutschland bislang nicht zu einem systematischen Beschäftigungsabbau. Es führt aktuell vielmehr zu einem Umbau von Tätigkeiten und Aufgabenprofilen. Beispielsweise können sich Tätigkeitsschwerpunkte innerhalb von Berufen verschieben, sodass künftig andere Qualifikationen und Kompetenzen – auch durch den Umgang mit KI – benötigt werden. Für den produktiven, sicheren und menschenzentrierten KI-Einsatz ist es aus Sicht der Bundesregierung zentral, dass Beschäftigte in der Breite befähigt werden, KI verantwortungsvoll bei der Arbeit einsetzen zu können. Gezielte Weiterbildung gewinnt an Bedeutung.
Hierzu steht bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen auch die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit für entsprechende Qualifizierungen zur Verfügung. Dabei berücksichtigen die Agenturen für Arbeit die regionalen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung die Nationale Weiterbildungsstrategie in der 21. Legislaturperiode ambitioniert fort und wird sich unter anderem mit den Chancen von KI für die Weiterbildung auseinandersetzen (Bundestagsdrucksache 21/3730). Im Rahmen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie schlägt das BMAS zudem vor, die Fachkräftestrategie um das Handlungsfeld „Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) und Digitalisierung“ zu ergänzen.
Bei einem perspektivisch ohne Qualifizierung drohenden Verlust des Arbeitsplatzes durch strukturwandelbedingte Veränderungen wie zum Beispiel durch Digitalisierung, können Unternehmen auch mit dem Qualifizierungsgeld dabei unterstützt werden, Beschäftigte durch Qualifizierungen im Unternehmen zu halten. Sollte ein Personalabbau unausweichlich sein, kann die Bundesagentur für Arbeit mit Transferinstrumenten Betroffene dabei unterstützen, möglichst ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit in eine neue Beschäftigung zu wechseln. Die Bundesagentur für Arbeit kann notwendige Weiterbildungen durch die vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. Die Transferinstrumente können bei Bedarf auch mit Arbeitsmarktdrehscheiben verbunden werden.
Ziel der Bundesregierung ist es, den Einsatz von KI so zu gestalten, dass Unternehmen die Produktivitätspotenziale von KI erschließen können und dabei gleichzeitig gute Jobs und Beschäftigung insgesamt entstehen oder durch Zusatzqualifizierungen erhalten bleiben. Das BMAS unterstützt das ganz konkret z. B. mit der Förderrichtlinie „Produktiver und beschäftigungsorientierter Einsatz von KI in Wirtschaft und Arbeit“ (PROKIWA). Um Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, bei Herausforderungen im Bereich KI zu begleiten, fördert das BMAS zudem die Zukunftszentren, die Geschäftsführende und Beschäftigte mit Beratung und Qualifizierung unterstützen. Das BMWE unterstützt mit dem Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital u. a. die Qualifizierung von Mitarbeitenden und Führungskräften in KMU zu Digitalisierung, KI-Einführung und -Anwendung sowie zu Cybersicherheit.
Zugleich bietet der Einsatz von KI die Chance, bislang ins Ausland verlagerte Tätigkeiten wieder am Standort Deutschland anzusiedeln.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum bisherigen tatsächlichen (nicht nur prognostizierten) Beschäftigungseffekt generativer KI in Deutschland vor, aufgeschlüsselt nach Branchen?
Nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung führt der zunehmende Einsatz von KI in Deutschland bislang nicht zu einem systematischen Beschäftigungsabbau. Die Wirkungen von KI sind nur schwer von den Folgen der wirtschaftlichen Schwächephase und des Strukturwandels durch Demographie, Dekarbonisierung und Digitalisierung zu trennen.
Eher wird ein Wandel von Tätigkeiten und Aufgabenprofilen beobachtet. Mit dem seit 2021 geförderten Forschungsprojekt „ai:conomics“ werden die Auswirkungen von KI in der betrieblichen Praxis in experimentellen Feldstudien in Großunternehmen untersucht. Eine im Rahmen dieses Projekts erstellte Synthese bestehender Mikroevidenz (Fregin et al. 2026) zeigt, dass KI die Arbeit in Betrieben bislang eher verändert als verdrängt. Das ebenfalls vom BMAS geförderte Forschungsprojekt „Generative KI in der Arbeitswelt“ (GENKIA) untersucht die Auswirkungen in Marketing, Personalmanagement, Programmierung, Journalismus und öffentlicher Verwaltung. Nach den bisherigen Ergebnissen wirkt generative KI eher als Unterstützung denn als Ersatz menschlicher Arbeit. Neue Anforderungen an die Beschäftigten sind die Bewertung von KI-Ergebnissen und der Erhalt fachlicher Tiefe. Zu den Chancen einer Rückverlagerung von Tätigkeiten an den Standort Deutschland wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 14 verwiesen. Für den Berufseinstieg wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 und 7 auf Bundestagsdrucksache 21/7620 verwiesen.
Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer Enquete-Kommission, das Verfassen eines Gutachtens oder die Einsetzung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur systematischen Begleitung des KI-bedingten Strukturwandels am Arbeitsmarkt (bitte ausführen)?
Die Einsetzung einer Enquête-Kommission obliegt dem Deutschen Bundestag. Die Bundesregierung begleitet den Strukturwandel durch KI bereits systematisch durch bestehende Strukturen und laufende Vorhaben. Dazu gehört die im Jahr 2018 im BMAS eingerichtete Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft. Seit 2020 ist dort auch das KI-Observatorium angesiedelt, welches gemeinsam mit Unternehmen, Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft die Auswirkungen von KI auf die Arbeitswelt untersucht (mehr Informationen unter folgendem Link: www.ki-observatorium.de). Auch die ressortübergreifende Zusammenarbeit ist seit langem etabliert und findet derzeit zum Beispiel im Rahmen der KI-Task Force und der KI-Roadmap der Hightech Agenda Deutschland statt, welche auch arbeitsmarktbezogene Meilensteine und Maßnahmen beinhaltet.
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von kurzfristigen Zeit- und Effizienzgewinnen durch KI-Einsatz in Unternehmen zu mittelfristigen Beschäftigungsrisiken, und liegen ihr hierzu eigene Folgenabschätzungen und Handlungsempfehlungen vor?
Die Bundesregierung sieht in Produktivitätsgewinnen durch KI und in der Sicherung von Beschäftigung keinen grundsätzlichen Gegensatz. Deutschland ist als alternde Arbeitsgesellschaft auf die produktive Nutzung technologischer Innovationen angewiesen. Diverse Studien zeigen das Potenzial von KI für Produktivitätssteigerungen und Wachstum (vgl. Filipucci et al., 2026 [OECD]; KfW Research 2026; Bick et al., 2026). Produktivitätsgewinne stellen sich jedoch nicht automatisch ein, sondern setzen u. a. komplementäre Investitionen, die Einbettung in Arbeitsabläufe und entsprechenden Kompetenzaufbau voraus. Sie können zu positiven Beschäftigungseffekten führen, wenn sie durch Mitbestimmung, Investitionen in Kompetenzen und einer vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik begleitet werden.
Dies gilt auch für den Berufseinstieg. KI kann Tätigkeiten übernehmen, die bislang dem Kompetenzerwerb und der Einarbeitung von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern dienten. Unternehmen werden gleichwohl auch künftig in die Besetzung von Juniorstellen sowie in strukturierte Ausbildungs- und Einarbeitungsformate investieren müssen, damit der Personalbedarf gedeckt und Fachkräfteengpässen vorgebeugt wird. Mit Blick auf die demografische Entwicklung wäre es zudem kurzsichtig, nicht auszubilden (vgl. auch Bundestagsdrucksache 21/7620).
Zu den Folgenabschätzungen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Als Handlungsempfehlungen verfolgt die Bundesregierung die Qualifizierung in der Breite und die Förderung der beschäftigungsorientierten Anwendung von KI im Betrieb (vgl. auch die Antwort zu Frage 15).
19Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Wettbewerbsfähigkeit europäischer respektive deutscher KI-Sprachmodelle im internationalen Vergleich zu US-amerikanischen und chinesischen Anbietern?
20Hat die Bundesregierung das Ziel, die Entwicklung eines global wettbewerbsfähigen europäischen KI-Sprachmodells zu fördern, und wenn ja, welche Maßnahmen plant sie zum Erreichen dieses Zieles?
24Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung ein mögliches europäisches Gegengewicht (etwa in Form gemeinsamer EU-Initiativen, öffentlicher Förderprogramme oder Beteiligungen) zur Verringerung der Abhängigkeit von außereuropäischen KI-Anbietern (bitte ausführen)?
Die Fragen 19, 20 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Deutschland und Europa verfügen über starke Forschung, innovative Start-ups und einzigartige Kompetenzen in Mittelstand und Industrie. Besondere Stärken liegen dabei in der Vertrauenswürdigkeit und der Eignung für den Einsatz in sensiblen Anwendungsfeldern in Industrie und Verwaltung. Besondere Chancen bestehen zudem im Bereich der industriellen KI (Industrial AI).
Bereits heute verfügt Deutschland über KI-Unternehmen, die in ihren Bereichen international führend sind. Dies umfasst z. B. Black Forests Labs im Bereich von KI-Modellen für die Bildgenerierung, DeepL im Bereich Sprache/Übersetzung, Neura Robotics im Bereich intelligenter KI- und Robotic Lösungen, Prior Labs für tabellarische Foundation Models, Aleph Alpha mit dem neuen Modell Kolibri, Langdock (reverse flip) und n8n. Mit SOOFI-S gibt es außerdem z. B. ein deutsch und europäisch eingebettetes Konsortialprojekt zur Entwicklung souveräner KI-Basismodelle.
Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung sowohl alleine als auch gemeinsam mit Partnern in Europa intensiv daran, die Position weiter auszubauen. Dies betrifft zum Beispiel den Ausbau der Rechenkapazitäten und die Aktivitäten etwa im Rahmen der Next Frontier AI Challenge der SPRIND und dem IPCEI AI. Zudem stärkt das BMDS als Ankerkunde im Rahmen des Agentic AI Hub gezielt KI-Startups. Bislang wurden insgesamt KI-Lösungen von 26 Startups im Hub eingebracht. Eine Übersicht über die teilnehmenden Kommunen und Startups ist abrufbar unter: https://bmds.bund.de/themen/kuenstliche-intelligenz/ki-i n-der-verwaltung/agentic-ai-hub.
Auch international setzt sich die Bundesregierung für sichere und souveräne KI ein. Die gemeinsam mit Kanada angekündigte Förderung des LawZero-Vorhabens „Scientist AI“ verfolgt beispielsweise einen „Safe-by-Design“-Ansatz, bei dem Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit bereits bei der Entwicklung fortschrittlicher KI-Systeme berücksichtigt werden sollen.
Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass deutsche Verbraucher, Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen, Verwaltung und Militär im Krisenfall von KI-Anwendungen US-amerikanischer oder, soweit vorhanden, chinesischer Anbieter abgeschnitten werden könnten?
Derzeit liegen der Bundesregierung keine Hinweise auf einen solchen Fall vor.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang deutsche Bundesbehörden derzeit von KI-Anwendungen und Cloud-Infrastruktur US-amerikanischer Anbieter abhängig sind (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass auf dem deutschen (wie auch dem europäischen) Markt für KI-Anwendung und Cloud-Infrastruktur einige USamerikanische Anbieter hohe Marktanteile verzeichnen. Einseitige Abhängigkeiten bringen Risiken mit sich. Um diese Risiken zu minimieren, verfolgt die Bundesregierung strategische Gegenmaßnahmen wie den verstärkten Einsatz von Open-Source-Alternativen und den Ausbau und die Nutzung europäischer Infrastrukturen. Zudem sollen einheitliche Souveränitätskriterien, wie sie im Moment auch im Rahmen des EU Cloud and AI Development Act verhandelt werden, bei öffentlichen Ausschreibungen dazu beitragen, die technologische Eigenständigkeit der Verwaltung langfristig zu erhöhen. Die zentrale KI-Plattform der Bundesverwaltung KIPITZ beispielsweise wird in den Rechenzentren des ITZBund betrieben, ist modular und modellagnostisch aufgebaut und nutzt OpenSource und OpenWeight-Modelle verschiedener Anbieter. Zudem nutzt der Bund seine Nachfrage als Ankerkunde gezielt, um souveräne Cloud- und KI-Angebote zu stärken. Im Rahmen des Vergabeverfahrens für einen Rahmenvertrag für sichere, souveräne und leistungsstarke KI-PaaS in Höhe von bis zu 250 Mio. Euro standen gezielt Souveränitätskriterien im Fokus der Vergabekriterien. Und mit dem Agentic AI Hub fördert das BMDS gezielt das KI-Startup-Ökosystem in Deutschland und Europa. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/1264 verwiesen sowie hinsichtlich der Übersicht zu etwaigen KI-Systemen auf den Marktplatz der KI-Möglichkeiten, abrufbar unter: https://maki.be ki.bund.de/a/bmi-makimo-app.
Hält die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beziehungsweise in bisherigen Digitalstrategien formulierten Ziele zur digitalen Souveränität angesichts der beschriebenen Marktdominanz von Unternehmen aus Übersee noch für erreichbar, und vor welchem Zeithorizont (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung hält die Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas weiterhin für erreichbar und verfolgt diese konsequent.
Digitale Souveränität bedeutet dabei nicht vollständige technologische Unabhängigkeit oder Abschottung von internationalen Märkten. Vielmehr geht es darum, die Fähigkeit zur selbstbestimmten Gestaltung der digitalen Transformation zu stärken, einseitige strategische Abhängigkeiten zu reduzieren und eigene technologische Fähigkeiten sowie wettbewerbsfähige digitale Wertschöpfung in Deutschland und Europa auszubauen.
Die Bundesregierung verfolgt hierzu einen langfristig angelegten Ansatz, der insbesondere auf die Stärkung digitaler Infrastrukturen, die Entwicklung wettbewerbsfähiger europäischer Technologien und Unternehmen sowie die Förderung offener und interoperabler Lösungen ausgerichtet ist.
Die Stärkung der digitalen Souveränität ist eine langfristige Daueraufgabe, die angesichts der fortlaufenden technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen kontinuierlich verfolgt und weiterentwickelt werden muss und wird.
Wie bewertet die Bundesregierung das Erpressungspotenzial, das sich aus technologischen Abhängigkeiten im KI-Bereich für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik ergeben könnte (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung misst der digitalen Souveränität im Bereich der Künstlichen Intelligenz hohe Bedeutung bei. Sie verfolgt dabei das Ziel, einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden und die eigene Handlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern. Die Bundesregierung arbeitet dabei etwa mit europäischen Partnern eng zusammen und investiert außerdem gezielt in Daten- und Recheninfrastruktur.
Wie bewertet die Bundesregierung die im Einleitungsteil geäußerte Einschätzung, dass der AI Act der EU vorrangig individuelle Risiken (Diskriminierung, Social Scoring, Verhaltensvorhersage) behandelt, systemische Risiken sehr leistungsfähiger Sprachmodelle aber nur unzureichend vage erfasst (bitte ausführen)?
Die EU KI-VO folgt einem risikobasierten Ansatz, der sich grundsätzlich nach dem Verwendungszweck eines KI-Systems richtet. Darüber hinaus sieht die KI-Verordnung Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck vor und weitergehende für Anbieter solcher Modelle mit systemischen Risiken. Systemische Risiken ergeben sich aus den Fähigkeiten bzw. Eigenschaften eines Modells. Anbieter von KI-Modellen mit systemischem Risiko verpflichtet Artikel 55 der KI-Verordnung insbesondere zu systematischen adversarialen Tests, zur Identifizierung und Minimierung systemischer Risiken, zur unverzüglichen Meldung schwerwiegender Vorfälle sowie zur Gewährleistung angemessener Cybersicherheit, um Risiken wie unkontrollierte Modellhandlungen, Sicherheitslücken und unbefugte Zugriffe wirksam zu verhindern und zu begrenzen. Diese Bestimmungen werden durch weitere Instrumente wie Durchführungsrechtsakte, Praxisleitfäden und Leitlinien weiter ausgelegt und operationalisiert, insbesondere durch den Praxisleitfaden für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und die Leitlinien zu den Verpflichtungen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (siehe auch oben die Antwort zu Frage 7).
Sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf am AI Act, um dem raschen technologischen Fortschritt bei großen Sprachmodellen besser gerecht zu werden, und wenn ja, mit welchen konkreten Vorschlägen bringt sie sich auf EU-Ebene ein (bitte ausführen)?
Der Rechtsrahmen selbst bietet bereits verschiedene Anpassungsmöglichkeiten, beispielsweise durch nachgelagerte Rechtsakte, Leitlinien etc. Zudem wurde kürzlich mit dem sogenannten KI-Omnibus auf erste Erfahrungen in der Durchführung der KI-VO und aktuelle Entwicklungen reagiert. Unabhängig davon steht die Bundesregierung mit Blick auf die aktuellen KI-Sicherheitsvorfälle in engem Austausch mit dem EU AI Office als zuständiger Aufsichtsbehörde. Sie wird die praktische Anwendung der KI-Modelle betreffenden Regelungen der KI-Verordnung und ihre Wirksamkeit fortlaufend beobachten.
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja, wie die im April sowie Juli 2026 berichteten Modellverhalten (Mythos, OpenAI-Vorfall) unter die bestehenden Melde- und Prüfpflichten des AI Act für Modelle mit systemischem Risiko fallen würden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?
Für die Aufsicht von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck ist grundsätzlich die EU KOM (AI Office) zuständig. Dazu gehören u. a. die Evaluierung von Modellen mit systemischem Risiko und die Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Melde- und Prüfpflichten. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 26 verwiesen. Die Bundesregierung steht mit dem für die Aufsicht über die Regelungen der KI-Verordnung betreffend KI-Modellen zuständige EU AI Office in engem Austausch. Im Zusammenhang mit dem Hugging‑Face-Vorfall hat das EU AI Office z. B. Informationen angefordert und erhalten und steht mit dem Unternehmen dazu im Austausch.
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine künftige nationale Regulierung, die typischerweise erst nach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren, begleitet von Anhörungen mit Sachverständigen, in Kraft tritt, mit dem Entwicklungstempo generativer KI Schritt hält?
Angesichts der hohen Dynamik im Bereich der generativen KI erscheint es zunächst sachgerecht, die aus der Anwendung und praktischen Umsetzung des bestehenden europäischen Rechtsrahmens, insbesondere der KI-Verordnung, gewonnenen Erfahrungen auszuwerten. Erst auf dieser Grundlage lässt sich belastbar beurteilen, ob und in welchen Bereichen ergänzende nationale Regelungen erforderlich sind. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, dass der europäische Rechtsrahmen selbst Mechanismen zur Weiterentwicklung und Anpassung an den technologischen Fortschritt vorsieht, etwa durch regelmäßige Evaluierungen und Überprüfungen der KI-Verordnung sowie die Möglichkeit, bestimmte Anhänge und technische Anforderungen im Wege delegierter Rechtsakte anzupassen. Zudem gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen notwendiger Regulierung und der Förderung von Innovationen zu wahren.
30Verfügt die Bundesregierung über ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept zum Umgang mit den Risiken und Grenzen generativer KI, das über die Förderung von Anwendungschancen hinausgeht, und wenn ja, wo ist dieses dokumentiert?
31Welche Bundesministerien beziehungsweise nachgeordneten Behörden sind aktuell mit der Bewertung der hier genannten Risiken (Sicherheit, Finanzstabilität, Arbeitsmarkt, digitale Souveränität) befasst, und wie ist deren Zusammenarbeit organisiert?
Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
Die genannten Risiken betreffen querschnittlich viele verschiedene Handlungsfelder, die sich nicht auf den Zuständigkeitsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden beschränken. Jede Bewertung der genannten Risiken in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext erfolgt daher innerhalb der Bundesregierung nach dem Ressortprinzip, wobei je nach konkreter Fragestellung unterschiedliche Ressorts und Behörden eingebunden werden.
32Hält es die Bundesregierung ethisch für vertretbar, wenn KI-Systeme in der Pflege schwer kranker und/oder dementer Patienten zum Einsatz kommen (vgl. www.zqp.de/thema/kuenstliche-intelligenz/)?
32aLiegen der Bundesregierung unabhängige wissenschaftliche Studien über den Einsatz von LLM in der Pflege vor, und wenn ja, was ist deren Quintessenz?
32bKann die Bundesregierung das Risiko einer Verletzung der Menschenwürde und der Intimsphäre einer zu pflegenden Person erkennen, wenn Sensoren, Kameras und/oder Roboter KI-gesteuert in der Pflege zum Einsatz kommen (bitte ausführen)?
32cKann die Bundesregierung das Risiko einer Verletzung der Selbstbestimmung einer zu pflegenden Person erkennen, wenn eine KI-gestützte Überwachung des persönlichen Lebensraumes und des Tagesablaufes Teil des individuellen Pflegeplanes werden (bitte ausführen)?
32dKann die Bundesregierung das Risiko einer Verletzung des Schutzes der Daten einer zu pflegenden Person erkennen, wenn diese Daten im Pflegeprozess automatisiert und digitalisiert und gegebenenfalls in der Cloud gespeichert werden (bitte ausführen)?
Die Fragen 32 bis 32d werden gemeinsam beantwortet.
Künstliche Intelligenz birgt sehr große Chancen für eine älter werdende Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund hält es die Bundesregierung grundsätzlich für vertretbar, KI-Systeme auch in der Pflege unterstützend einzusetzen. Der Koalitionsvertrag hält hierzu beispielsweise fest: „Wir wollen eine KI-unterstützte Behandlungs- und Pflegedokumentation ermöglichen“. International nimmt insbesondere Japan beim Einsatz von KI und Robotik in der Pflege eine Vorreiterrolle ein. Für die ethische Einordnung verweist die Bundesregierung auf die Stellungnahmen des Deutschen Ethikrates (Robotik für gute Pflege (2020); Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz (2023)).
Zur Fragestellung ob und wie der Einsatz von sozialer Robotik in der Pflege verantwortungsvoll gelingen kann, hat das Bundesministerium für Gesundheit im Zeitraum vom 1. November 2022 bis zum 31. August 2025 das Projekt E-cARE „Ethics Guidelines for Socially Assistive Robots in Elderly Care: An Empirical-Participatory Approach“ gefördert. Im Rahmen des Projekts fand u. a. eine Bürgerkonferenz statt, bei der durch einen partizipatorischen Ansatz diese Frage, zusätzlich zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung, ausgehandelt wurde.
Ob eine Verletzung der Menschenwürde oder des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gegeben sein kann, hängt von näheren Umständen ab (u. a. vom Vorliegen der Einwilligung und der Einwilligungsfähigkeit), die in den Fragen nicht beschrieben sind. Die Bundesregierung verweist zudem auf die EU KI-Verordnung und die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die darin enthaltenen Vorgaben und Verbote adressieren auch die von den Fragestellenden aufgeworfenen Risiken.
33Hält es die Bundesregierung ethisch für vertretbar, wenn KI-Systeme als quasi therapeutische Korrespondenten genutzt werden können (vgl. www.tagesspiegel.de/wissen/junge-menschen-reden-mit-ki-uber-ihre-psy che-fachleute-warnen-vor-gefahrlichem-trend-15530564.html)?
33aLiegen der Bundesregierung unabhängige wissenschaftliche Studien über den quasi therapeutischen Einsatz von LLM vor, und wenn ja, was ist deren Quintessenz?
33bKann die Bundesregierung das Risiko einer falschen Einschätzung oder eines fatalen Ratschlags eines LLM in einer individuellen Krisensituation erkennen (bitte ausführen)?
33cKann die Bundesregierung das Risiko einer Verletzung des Schutzes der Daten eines Menschen, der mit einem LLM ein quasi therapeutisches Gespräch führt, erkennen, etwa wenn diese Daten ohne Wissen und Zustimmung fortan zum Training des Modells herangezogen werden (bitte ausführen)?
33dKann die Bundesregierung das Risiko einer psychischen Abhängigkeit einer Person, die in therapeutischer Absicht mit einem LLM kommuniziert und dabei der Illusion erliegt, das Modell habe ein Bewusstsein und zeige Empathie, erkennen (bitte ausführen)?
Die Fragen 33 bis 33d werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind Studien bekannt, die beispielsweise die Erfahrungen beleuchten von Menschen mit Depression, die dialogische Gespräche mit KI-Systemen über ihre Erkrankung führen. Der Bundesregierung sind Schilderungen über die in den Fragen 33b bis 33d genannten Risiken bekannt.
Beim Einsatz von KI-Systemen als Medizinprodukte werden Risiken durch die Vorgaben des europäischen Medizinprodukterechts und der EU KI-Verordnung adressiert. Hersteller solcher Produkte müssen im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens nachweisen, dass die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt werden. Der Hersteller muss ein spezielles Qualitätsmanagementsystem, einschließlich eines Risikomanagements zur Minimierung von Risiken, etablieren und eine klinische Bewertung durchführen. Das Konformitätsbewertungsverfahren muss in Abhängigkeit der Risikoklasse des Produktes mit Beteiligung einer privatrechtlich tätigen unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsstelle (Benannte Stelle) erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass die individuellen Produktrisiken im Hinblick auf die Zweckbestimmung des Produktes über den gesamten Produktlebenszyklus vertretbar sind und das Produkt ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist.
Für KI-Chatbots, die nicht unter das Medizinprodukterecht fallen, gelten die allgemeinen rechtlichen Vorgaben inklusive den allgemeinen Verbraucherschutz- und Datenschutzregelungen und der Vorgaben der EU KI-Verordnung. Die EU KI-Verordnung enthält unter anderem ab August 2026 anzuwendende Transparenzvorschriften nach Artikel 50 der EU KI-Verordnung, wonach Anbieter und Betreiber von KI-Systemen unter anderem verpflichtet sind, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen und sicherzustellen, dass KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so konzipiert und entwickelt werden, dass die betreffenden Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht offensichtlich ist. Die Fragestellenden beziehen sich in ihrer Fragestellung auf eine Berichterstattung des Tagesspiegels. KI-Modelle der darin genannten US-amerikanischen Anbieter könnten gemäß EU KI-Verordnung als KI-Modelle mit systemischem Risiko eingestuft werden. In diesem Falle wären weitere Vorgaben einschlägig, deren Einhaltung vom EU AI Office der EU-Kommission überwacht wird.
Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung unter Beachtung der damit verbundenen Chancen und Risiken.
Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Bericht zur Gesamtrisikolage im Bereich generativer KI vorzulegen, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht bei Künstlicher Intelligenz nicht nur Risiken, sondern vor allem große Chancen.
Ein eigenständiger Bericht der Bundesregierung zur Gesamtrisikolage im Bereich generativer Künstlicher Intelligenz ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung leistungsfähiger und zunehmend autonomer KI-Systeme sehr genau und bewertet die damit verbundenen Risiken kontinuierlich. Hierzu zählen unter anderem Risiken für die Cybersicherheit sowie weitere sicherheitsrelevante Risiken. Mit dem Aufbau des nationalen KI-Sicherheitsinstituts werden die entsprechenden Analyse- und Bewertungskapazitäten weiter gestärkt.
Darüber hinaus bestehen mit der KI-Verordnung bereits risikobasierte Vorgaben für den Umgang mit KI-Systemen, einschließlich spezifischer Regelungen für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
Die Bundesregierung wird die technologische Entwicklung und die Risikolage auch weiterhin beobachten und den Handlungsbedarf bei Bedarf prüfen.
35Was soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die vom Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, vorgeschlagene internationale KI-Kontrollbehörde, analog der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA), leisten können (vgl. www.zdfh eute.de/politik/ki-modelle-kontrolle-karsten-wildberger-aufsichtsbehoerd e-100.html)?
35aAuf welcher rechtlichen Grundlage soll eine solche internationale KI-Kontrollbehörde ihre Arbeit aufnehmen?
35bWelche Staaten, Bündnisse und gegebenenfalls Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen sollen an der Gründung und der operativen Arbeit eines derartigen Kontrollinstituts beteiligt sein?
35cWie groß wäre nach Einschätzung der Bundesregierung der jährliche Etat dieser Behörde, der ihre Arbeitsfähigkeit sicherstellte?
35dWas wären nach Einschätzung der Bundesregierung die Kernaufgaben dieser KI-Kontrollbehörde?
35eAn welchen Prinzipien, Grundsätzen und Werten bezüglich künstlicher Intelligenz sollte sich eine solche KI-Kontrollbehörde nach Auffassung der Bundesregierung orientieren?
35fWelche Sanktionsmöglichkeiten sollte eine solche KI-Kontrollbehörde nach Auffassung der Bundesregierung erhalten, und wie ließe sich deren Durchsetzung im Konfliktfall garantieren?
35gIst die Bundesregierung der Ansicht, dass der Vergleich einer solchen internationalen KI-Kontrollbehörde mit der bestehenden Internationalen Atomenergie-Organisation hinsichtlich der systemischen Risiken der KI sinnvoll und statthaft ist (bitte ausführen)?
35hWelche systemischen Risiken künstlicher Intelligenz, die die Einrichtung einer internationalen KI-Sicherheitsbehörde, rechtfertigten, kann die Bundesregierung identifizieren (bitte ausführen)?
Die Fragen 35 bis 35h werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich für eine verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Sicherheit besonders leistungsfähiger und zunehmend autonom agierender KI-Systeme ein. Bundesminister Dr. Karsten Wildberger hat sich daher öffentlich für eine internationale Aufsicht bzw. Kontrollinstanz nach dem Vorbild der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO/IAEA) ausgesprochen. Ziel soll es sein, die Fähigkeiten und Risiken besonders leistungsfähiger KI-Modelle international besser zu erfassen, gemeinsame Sicherheitsstandards und Testverfahren zu entwickeln sowie die Meldung und den Austausch über schwerwiegende Sicherheitsvorfälle zu verbessern. Die Bundesregierung bringt sich zum Umgang mit besonders leistungsfähigen KI-Modellen auch auf Ebene der G7 ein. Die konkrete Ausgestaltung der vorgeschlagenen internationalen Aufsicht bzw. Kontrollinstanz – insbesondere hinsichtlich konkretem Aufgabenprofil, Ausstattung und Befugnissen – wird im weiteren Prozess näher zu bestimmen und an den jeweiligen Anforderungen auszurichten sein. Dabei werden insbesondere die raschen technischen Entwicklungen und die daraus resultierenden Risiken künstlicher Intelligenz zu berücksichtigen sein, etwa durch den Missbrauch für Cyber- oder biologische Angriffe, Manipulation und Desinformation sowie langfristig durch zunehmende Autonomie und einen möglichen Verlust menschlicher Kontrolle.