Strukturbildende Übergangshilfe, Wiederaufbau und Entwicklungsperspektiven in den Palästinensischen Gebieten

Drs. 21/8755Antwort auf 21/8418Grüne21.10.2026Zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungThemen: Außenpolitik und internationale BeziehungenEntwicklungspolitik
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit besteht in den Palästinensischen Gebieten sowohl auf bilateraler als auch auf europäischer und multilateraler Ebene ein klarer Handlungsauftrag: Sie sollte im Sinne einer sogenannten Early Recovery eng mit der humanitären Hilfe und strukturbildender Übergangshilfe Hand in Hand gehen und frühzeitig dort ansetzen, wo grundlegende Daseinsvorsorge, wirtschaftliche und institutionelle Strukturen wiederhergestellt werden können. Ziel muss sein, akute Nothilfe durch strukturbildende Maßnahmen zu ergänzen, langfristige Abhängigkeiten zu verringern und palästinensische Selbstbestimmung sowie Handlungsspielräume zu stärken, damit die rechtlichen und politischen Bedingungen für palästinensische Souveränität geschaffen werden. Denn ein nachhaltiger Wiederaufbau kann nur erfolgen, wenn er in einen politischen Prozess mit einer verhandelten Zweistaatenlösung eingebettet wird, den eine neue israelische Regierung anvisieren muss.

Wie notwendig das Zusammenspiel aus humanitärer Hilfe und strukturbildender Übergangshilfe ist, zeigt ein Blick auf die Lage vor Ort: Fast drei Jahre nach Beginn des Gaza-Kriegs, der auf die Terroranschläge der Hamas vom 7. Oktober 2023 folgte, bleibt die humanitäre und entwicklungspolitische Lage im Gazastreifen katastrophal. Die vor einem Jahr beschlossene Waffenruhe wird laut internationalen Organisationen immer wieder gebrochen (www. un.org). Rund 1,9 Mio. Menschen und damit 90 Prozent der Bevölkerung sind weiterhin binnenvertrieben (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/naher mittlererosten/2627842-2627842), große Teile der Wasser-, Sanitär- und Gesundheitsinfrastruktur sind zerstört, Krankheiten breiten sich rasant aus. Der Krieg hinterlässt körperliche und psychische Folgen. Zudem bleibt auch die Ernährungslage hochgradig fragil: Nach aktueller IPC-Analyse waren zuletzt mehr als 1,2 Mio. Menschen bzw. 59 Prozent der Bevölkerung von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen; für die zweite Jahreshälfte 2026 wird eine weitere Verschärfung erwartet (Gaza Strip: Acute Food Insecurity Situation fo r 16 April - 30 June 2026 and Projection for 1 July - 31 December 2026 | IPC – Integrated Food Security Phase Classification). Auch im Westjordanland hat sich die Zahl derjenigen, die auf Hilfsleistungen angewiesen sind, aufgrund der Besatzungspolitik der israelischen Regierung in den letzten zwei Jahren verdoppelt (Nahost: UN: Notlage im Westjordanland und Gaza verschärft sich).

Der Zugang zu Bildung ist in den Palästinensischen Gebieten prekär: Im Gazastreifen sind 97 Prozent aller Schulgebäude zerstört, die restlichen dienen als Schutzunterkunft, Material und Personal fehlen (www.unicef.de/informiere n/aktuelles/blog/-/kinder-in-gaza-fakten/346320). Im Westjordanland wird der Zugang zu Bildung zunehmend durch militärische Operationen, Siedlergewalt, Bewegungsbeschränkungen und die Beschädigung von Schulen beeinträchtigt. Über die unmittelbare Nothilfe hinaus sind die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen für eine eigenständige Entwicklung massiv geschädigt, Produktionskapazitäten und Versorgungsketten sind in großem Umfang zerstört. Weltbank, Vereinte Nationen (VN) und Europäische Union (EU) beziffern den Bedarf für die Early Recovery und den Wiederaufbau inzwischen auf rund 71,4 Mrd. US-Dollar (thedocs.worldbank.org/en/doc/e539cbf23b348c3d4fc69 b8a7e9c9d7d-0280062026/original/Gaza-RDNA-2026-Final-April-19.pdf).

Zugleich wird der Handlungsspielraum humanitärer und entwicklungspolitischer Akteure erheblich eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere die Rolle der VN und etablierter humanitärer Organisationen. Von israelischen Behörden verhängte Zugangs- und Einfuhrbeschränkungen, Restriktionen für internationale Organisationen sowie Einfuhrbeschränkungen für sogenannte Dual-Use-Güter erschweren nicht nur die humanitäre Versorgung, sondern auch strukturbildende Übergangshilfe und langfristig den Wiederaufbau in Gaza. Denn ohne verlässlichen Zugang zu Baumaterialien oder Maschinen können Einrichtungen der Daseinsfürsorge und lokale Produktionsstrukturen kaum nachhaltig wiederhergestellt werden (Humanitarian Situation Report | 16 July 2026 | United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs – Occupied Palestinian Territory).

Auch die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) steht unter erheblichem Druck. Von der israelischen Regierung zurückgehaltene Einnahmen in Höhe von 5,7 Mrd. US-Dollar bewirken hohe Finanzierungslücken und Zahlungsrückstände, welche ihre Fähigkeit schwächen, künftig eine tragende Rolle im Wiederaufbau zu übernehmen (Israel withholds billions in Palestinian tax revenue; Palestinian-Economic-Monitor-5-19-26web.pdf). Gleichzeitig erschweren der fortschreitende, völkerrechtswidrige israelische Siedlungsausbau und Projekte wie E1, sowie israelische Straßensperren und Blockaden im Westjordanland die territoriale Einheit eines künftigen palästinensischen Staates und untergraben damit die Entwicklung in den Palästinensischen Gebieten sowie die Perspektive auf eine Zweistaatenlösung, wie auch im Bericht der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem benannt (Israelische NGO kritisiert Israels Politik im Westjordanland | tagesschau.de). Anlässlich der für den 27. Oktober 2026 angesetzten Parlamentswahlen in Israel und der möglichen Bildung einer neuen israelischen Regierung stellt sich die Frage, welche Erwartungen und Forderungen die Bundesregierung an die künftige israelische Regierung insbesondere hinsichtlich humanitären Zugangs, der Arbeitsfähigkeit internationaler Entwicklungsorganisationen, Einfuhr- und Bewegungsbeschränkungen sowie des Siedlungsausbaus richtet. Ebenso ist zu klären, welche Konsequenzen die Bundesregierung, unabhängig von der historisch gewachsenen Verpflichtung Deutschlands gegenüber Israel, ziehen will, sollten sich die Rahmenbedingungen auch nach den Wahlen nicht substanziell verbessern.

International nimmt zugleich die Steuerungs- und Finanzierungsarchitektur für strukturbildende Übergangshilfe und Wiederaufbau in Gaza konkretere Formen an. Neben dem von den USA initiierten und politisch umstrittenen „Board of Peace“ entstehen weitere multilaterale Ansätze zur Koordinierung und Finanzierung des Wiederaufbaus. Die EU hat gemeinsam mit internationalen Partnern im Rahmen der Palestine Donor Group die „Team Gaza Initiative“ auf den Weg gebracht, die unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Wasser- und Sanitärversorgung, Energie, Gesundheit, Landwirtschaft und Ernährungssysteme unterstützen soll (EU launches a Team Gaza Initiative to sup port early recovery in Gaza with an initial amount of nearly €900 million - Mi ddle East, North Africa and the Gulf). Dabei betont die EU ausdrücklich, dass strukturbildende Übergangshilfe und Wiederaufbau palästinensisch geführt und unter maßgeblicher Beteiligung palästinensischer Institutionen umgesetzt werden sollen. Gleichzeitig steht die gegenwärtige Debatte über strukturbildende Übergangshilfe und Wiederaufbau in einem grundlegenden Spannungsverhältnis zur Realität vor Ort. Während internationale Akteure bereits Planungen für Wiederaufbau und langfristige Entwicklungsmaßnahmen vorantreiben, dauern Kampfhandlungen und sicherheitsrelevante Zwischenfälle weiter an. Der vereinbarte Waffenstillstand wird nach Angaben internationaler Organisationen regelmäßig verletzt; zivile Opfer, neue Vertreibungen und Einschränkungen des humanitären Zugangs halten an (OCHA Humanitarian Situa tion Report - 26 June 2026 - Question of Palestine).

Dieses Spannungsverhältnis muss aufgelöst werden. Denn ein nachhaltiger Wiederaufbau setzt voraus, dass die grundlegenden Bedingungen für humanitäres und entwicklungspolitisches Handeln gewährleistet sind: ein dauerhafter Waffenstillstand, der Schutz der Zivilbevölkerung, ein sicherer und ungehinderter Zugang für humanitäre Organisationen, die Möglichkeit, Infrastruktur nachhaltig wiederherzustellen, ohne dass diese erneut zerstört wird, sowie maßgeblich die Einbeziehung der palästinensischen Bevölkerung in Entscheidungsprozesse.

Frage 1 Seite 3

Inwiefern trägt das aktuelle Engagement des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in den besetzten Palästinensischen Gebieten messbar zum selbst definierten Ziel bei, „bessere Lebensbedingungen und umfassende Entwicklungsperspektiven für die Menschen vor Ort zu schaffen“ und „zu einer Friedenslösung im Nahen Osten“ beizutragen, und welche Hürden bestehen?

Antwort

Das aktuelle Engagement des BMZ ist jeweils kontextspezifisch in den palästinensischen Gebieten darauf ausgerichtet, die Lebensbedingungen zu verbessern, Entwicklungsperspektiven zu schaffen, und zum Aufbau eines zukünftigen palästinensischen Staates beizutragen. In Gaza finanziert das BMZ Maßnahmen, die während der akuten Krise Lebensgrundlagen schaffen und einen späteren Wiederaufbau vorbereiten (Early Recovery). Im Westjordanland sind die Maßnahmen auf Resilienzstärkung sowohl der Bevölkerung als auch der Institutionen der Palästinensischen Behörde ausgerichtet. Alle Maßnahmen sind in ihrer Wirkung messbar. Hürden bestehen in Einfuhrbeschränkungen sowie eingeschränkten Zugängen und Bewegungsfreiräumen, Gewalt extremistischer israelischer Siedler sowie Schritte hin zu einer de-facto Annexion des Westjordanlandes durch die israelische Regierung.

Frage 2 Seite 3

Inwiefern blockiert die israelische Regierung Fortschritte beim Wiederaufbau, wenn nein, bitte begründen, und wenn ja, welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

Antwort

Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie gegenüber der israelischen Regierung und den zuständigen israelischen Stellen durchgehend für eine Verbesserung der humanitären Zugänge und der Schaffung der Voraussetzungen für Wiederaufbau ein. Diese Kernanliegen werden eng und fortlaufend mit Partnerorganisationen bis auf die Detailebene abgestimmt und an aktuelle Entwicklungen und Bedarfe angepasst. Dabei werden Zugangshindernisse – zum Beispiel in den Bereichen Zoll und „Dual-Use“ – aber auch die Einfuhr spezifischer Güter wie Benzin, Motoröl und wasserfeste Zelte gegenüber der israelischen Regierung angesprochen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8377 verwiesen.

Frage 3 Seite 4

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein nachhaltiger Wiederaufbau ohne eine grundlegende politische Lösung, den wirksamen Schutz der Zivilbevölkerung sowie einen sicheren, verlässlichen und ungehinderten Zugang für humanitäre und entwicklungspolitische Akteure nicht möglich ist, und ist sie bereit, die Ende 2025 im BMZ formulierten Grundprinzipien – keine Annexion, keine weitere Vertreibung, keine Fragmentierung sowie palästinensische Führung und Verantwortung – als verbindliche Bedingungen für eine deutsche Beteiligung an Wiederaufbauinitiativen zu vertreten und nicht lediglich als politische Leitlinien?

Antwort

Die Bundesregierung teilt die Auffassung, nach der ein Wiederaufbau nur gelingen kann, wenn er in eine Friedenslösung eingebettet wird, die alle besetzten palästinensischen Gebiete, also Gaza, das Westjordanland und Ost-Jerusalem einschließt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine verhandelte Zweistaatenlösung in den Grenzen von 1967 die beste Chance auf einen nachhaltigen und gerechten Frieden ist. Annexion und Vertreibung widersprechen einer solchen Lösung, während unter anderem das völkerrechtlich verbriefte Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung integraler Bestandteil einer solchen Lösung ist.

Frage 4 Seite 4

Wie bewertet die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der zunehmenden internationalen Planung von Wiederaufbau einerseits und der weiterhin bestehenden humanitären Notlage sowie fortgesetzten Kampfhandlungen andererseits, welche Konsequenzen zieht sie daraus, und wie will die Bundesregierung verhindern, dass deutsche und internationale Mittel für den Wiederaufbau unter den derzeitigen Zugangs- und Sicherheitsbedingungen in die wiederholte Reparatur zerstörter Infrastruktur fließen, ohne, dass deren nachhaltige Nutzung und Schutz vor erneuter Zerstörung gewährleistet werden können?

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung des 20-Punkte-Plans und setzt sich auch weiterhin für eine unmittelbare Verbesserung der humanitären Lage sowie für Erholungsmaßnahmen und Rehabilitierung ziviler Infrastruktur in Gaza ein. Dazu leistet die Bundesregierung umfangreiche finanzielle Unterstützung. Die Abstimmungsprozesse, wie diese Mittel zielgerichtet und gewinnbringend eingesetzt werden können erfolgt stets unter Berücksichtigung aktueller Lageentwicklungen sowie in enger Abstimmung mit regionalen und internationalen Partnern und Durchführungsorganisationen.

Frage 5 Seite 4

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Sicherheit der mit der Umsetzung von humanitären und Wiederaufbaumaßnahmen beauftragten Akteure sicherzustellen, und anhand welcher Mechanismen stellt sie Transparenz und Kontrolle über die Verwendung der Mittel sicher?

Antwort

Der Schutz humanitärer Helferinnen und Helfer ist eine zentrale Forderung der Bundesregierung gegenüber allen Konfliktparteien, hierzu wird des Weiteren auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/972 verwiesen.

Die Verwendung von der Bundesregierung bereitgestellter Mittel unterliegt den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und den Prüfrechten des Bundesrechnungshofes. Zuwendungsempfänger müssen Verwendungsnachweise erbringen; die Bundesregierung prüft vor Bewilligung zudem die außenpolitische Unbedenklichkeit von Projekten und lokalen Partnerorganisationen der Zuwendungsempfänger. Weiterhin unterzieht sie deren Programm- und Compliance-Daten regelmäßigen Prüfungen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3955 verwiesen.

Frage 6 Seite 5

Setzt sich das BMZ gegenüber dem Auswärtigen Amt in Ressortrunden angesichts dokumentierter anhaltender Angriffe, Verletzung des humanitären Völkerrechts und Besatzungspolitik für restriktivere Maßnahmen gegenüber der israelischen Regierung ein, um sein Mandat erfüllen zu können, frühzeitige strukturbildende Übergangshilfe in großem Umfang umzusetzen und mit dem Wiederaufbau beginnen zu können, und wenn ja, inwiefern?

Antwort

Das BMZ arbeitet zu allen relevanten Themen eng mit dem Auswärtigen Amt zusammen und stimmt sich regelmäßig auch zum Umgang mit oben genannter Situation in den Palästinensischen Gebieten ab.

Frage 7 Seite 5

Welche Auswirkungen hat der bisherige Umsetzungsstand des 20‑Punkte-Plans, insbesondere der mitnichten umgesetzte Waffenstillstand, nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Planung und Umsetzung deutscher und europäischer Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe und Wiederaufbaumaßnahmen, und welche konkreten Hürden identifiziert die Bundesregierung hierbei?

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt gemeinsam mit anderen Gebern im größtmöglichen Umfang Maßnahmen zu Early Recovery, welche aufgrund von schwierigsten Umsetzungsbedingungen und mangelndem Zugang vor Ort die Bedarfe der Bevölkerung bei weitem nicht decken. Eine Ausweitung der Aktivitäten der strukturbildenden Übergangshilfe sowie die Aufnahme von Wiederaufbaumaßnahmen hängt stark von politischen Fortschritten in der Umsetzung des Friedensplans ab, einschließlich des Aufhebens von Einfuhrbeschränkungen für Hilfsgüter durch die israelischen Behörden, der ausstehenden Entwaffnung der Hamas und des Rückzugs der israelischen Streitkräfte hinter die vereinbarte Waffenstillstandslinie.

Frage 8 Seite 5

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass bei der Umsetzung des 20‑Punkte-Plans und der Resolution 2803 des VN‑Sicherheitsrats das völkerrechtlich unveräußerliche Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes gewahrt wird, und welche Bestrebungen existieren, um neben den Mechanismen des 20-Punkte-Plans Bedingungen zu schaffen, die weitreichendere Umsetzung von strukturbildender Übergangshilfe und einen Beginn des Wiederaufbaus erlauben würden?

Antwort

Die Bundesregierung erkennt das völkerrechtlich verbriefte palästinensische Selbstbestimmungsrecht an und setzt sich auf dieser Grundlage weiterhin für die Umsetzung einer verhandelten Zweistaatenlösung ein. Dies geschieht unter anderem durch die Förderung des Aufbaus palästinensischer Strukturen, die im Zuge einer Verhandlungslösung in einen palästinensischen Staat übergeführt werden könnten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Schriftliche Frage 43 der Abgeordneten Filiz Polat auf Bundestagsdrucksache 21/664 verwiesen. Ergänzend unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung des sog. 20-Punkte-Plans und von Resolution 2803 des VN-Sicherheitsrats, welche ihrerseits explizit auf die palästinensische Selbstbestimmung verweist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Frage 9 Seite 6

In welcher Form arbeitet die Bundesregierung bei humanitärer Hilfe, strukturbildender Übergangshilfe und Wiederaufbau faktisch mit dem von den USA initiierten „Board of Peace“ und den von ihm geschaffenen Strukturen zusammen, obwohl Deutschland dem Board nicht beigetreten ist, und welche Grenzen setzt sie dieser Zusammenarbeit?

Antwort

Die Bundesregierung steht mit dem Board of Peace sowie dem National Committee for the Administration of Gaza auf verschiedenen Ebenen im regelmäßigen Austausch. Eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Finanzierung des Board of Peace oder seiner Projekte besteht nicht.

Frage 10 Seite 6

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die VN und ihre Organisationen (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen – UNDP), (Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen – WFP), (Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen – UNICEF), (Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina. Flüchtlinge im Nahen Osten – UNRWA) trotz paralleler Strukturen wie dem Board of Peace zentrale Akteure bei Nothilfe und Wiederaufbau bleiben?

Antwort

Die Bundesregierung arbeitet eng mit den Vereinten Nationen zusammen und finanziert zahlreiche von VN-Organisationen umgesetzte Maßnahmen aus den Bereichen der humanitären Hilfe sowie Early Recovery durch. Die Vereinten Nationen leisten unverzichtbare Hilfe für die Menschen in Gaza und bleiben der zentrale Akteur in den genannten Bereichen. Auch beim Wiederaufbau des Gazastreifens werden die Vereinten Nationen und ihre Organisationen eine zentrale Rolle spielen. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die Vereinten Nationen in den Palästinensischen Gebieten gemäß ihrem Mandat und dem allgemeinen Völkerrecht ohne Einschränkungen operieren können, einschließlich im Gazastreifen.

Frage 11 Seite 6

Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Einschränkungen für die Arbeit von UNRWA, insbesondere hinsichtlich des Zugangs internationalen Personals und der Einfuhr und Verteilung eigener Hilfsgüter, und welche Schritte unternimmt sie gegenüber Israel, um die volle Arbeitsfähigkeit von UNRWA wiederherzustellen?

Antwort

Die UNRWA leistet mit seinen Strukturen und Personal einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit humanitären und Basisdienstleistungen in den palästinensischen Gebieten. Die Bundesregierung äußert sich dementsprechend beispielsweise im Rahmen von Erklärungen der Europäischen Union und forderte unter anderem in der offenen Nahostdebatte im VN-Sicherheitsrat am 28. Januar 2026 uneingeschränkten humanitären Zugang für alle VN-Organisationen, einschließlich UNRWA, nach Gaza. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2c der kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8377 verwiesen.

Frage 12 Seite 6

Welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des „Gaza Early Recovery Plan“ beziehungsweise der „Team Gaza Initiative“, um bereits während der anhaltenden humanitären Krise grundlegende Dienstleistungen wiederherzustellen und den Übergang von Nothilfe zu strukturbildender Übergangshilfe zu ermöglichen (bitte nach Sektoren und deutschen Beiträgen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundesregierung trägt mit folgenden laufenden Maßnahmen der humanitären Hilfe und der strukturbildenden Übergangshilfe zur Team Gaza Initiative bei.

Tabelle auf Seite 7 · 6 Zeilen × 3 Spalten
UmsetzungspartnerSektorBeitrag
KfW/UNDPUnterkunft / Basisversorgung38 Mio. Euro
KfW/UNICEFWasser/Abwasser17 Mio. Euro
UN Multi Partner Trust FundMultisektoral10 Mio. Euro
WelternährungsprogrammErnährungssicherung18 Mio. Euro
GIZGovernance / Basisversorgung6 Mio. Euro
NichtregierungsorganisationenGesundheit55 Mio. Euro
Frage 13 Seite 7

Wie ist der aktuelle Stand der von Deutschland und Ägypten angekündigten internationalen Wiederaufbaukonferenz für Gaza, welche Gründe stehen ihrer Durchführung bislang entgegen, und welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf die internationale Koordinierung von strukturbildender Übergangshilfe und Wiederaufbau?

Antwort

Die Rahmenbedingungen vor Ort lassen einen Wiederaufbau derzeit nicht zu (siehe Antwort zu Frage 7). Für eine internationale Wiederaufbaukonferenz ist es demnach noch zu früh. Dennoch gehen die Planungen für einen Wiederaufbau des Gazastreifens an verschiedenen Stellen weiter. Solange ein Wiederaufbau unmöglich ist, kommt Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe zu Early Recovery eine gesteigerte Bedeutung zu.

Frage 14 Seite 7

Welcher Anteil der deutschen Mittel für frühzeitige strukturbildenden Übergangshilfe in den Palästinensischen Gebieten wird über lokale Akteure und private, nichthumanitäre Lieferketten in Gaza umgesetzt, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit und Kosteneffizienz lokaler gegenüber internationalen Durchführungswegen vor (bitte nach palästinensischen staatlichen Stellen, Kommunen, lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Unternehmen aufschlüsseln)?

Antwort

Erstempfänger der Aufträge bzw. Zuwendungen der strukturbildenden Übergangshilfe sind die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die KfW Entwicklungsbank, das Welternährungsprogramm sowie deutsche Nichtregierungsorganisationen. Die KfW setzt dabei in den Palästinensischen Gebieten ausschließlich über VN-Organisationen um. Die Umsetzung erfolgt bei allen Trägern in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, wobei der Anteil auch zwischen den Akteursgruppen schwankt. Private Lieferketten werden genutzt, wenn dies im Rahmen der Zugänge und im Sinne der Wirksamkeit notwendig und opportun ist. Aus Sicht der Bundesregierung ist der kommerzielle Warenverkehr für die Funktionsfähigkeit lokaler Märkte sowie für die Versorgung unabdingbar.

Frage 15 Seite 8

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Palästinensische Autonomiebehörde (PA), palästinensische Kommunen und Fachinstitutionen, Zivilgesellschaft sowie lokale Unternehmen von Beginn an bei der Prioritätensetzung, Planung, Umsetzung und Monitoring von strukturbildender Übergangshilfe und Wiederaufbau beteiligt werden, sodass ihre Handlungsfähigkeit und die Perspektive auf eine Zweistaatenlösung (einschließlich der Verbindung des Gazastreifens mit dem Westjordanland und Ost-Jerusalem) gestärkt und ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden?

Antwort

Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit eng mit der Palästinensischen Behörde (PA) und ihren Institutionen, Kommunen, der verfassten Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammen. Hierbei liegt ein Fokus auf dem Aufbau und der Stärkung institutioneller Kapazitäten zur Realisierung eines zukünftigen palästinensischen Staates im Rahmen einer verhandelten Zweistaatenlösung, aber auch auf einem möglichen Wiederaufbau in Gaza. Die Bundesregierung steht außerdem auf allen Ebenen im stetigen Austausch mit der PA, die eigene Pläne für einen Wiederaufbau entwickelt hat und wirbt für eine enge Zusammenarbeit mit der Übergangsverwaltung in Gaza.

Frage 16 Seite 8

Nach welchen Kriterien vergibt die Bundesregierung ihre Mittel im Rahmen der strukturbildenden Übergangshilfe zwischen bilateralen, europäischen und multilateralen Finanzierungs- und Durchführungswegen, und inwieweit vergleicht sie diese systematisch hinsichtlich Wirksamkeit, Kosteneffizienz, Umsetzungsgeschwindigkeit, Evaluierbarkeit und lokaler Ownership?

Antwort

In Krisen bedarf es besonderer Kompetenzen, Zugänge, Erfahrungen und Mandate, um effizient und unter hohem Zeitdruck erfolgreich zu arbeiten. Daher ist es für die strukturbildende Übergangshilfe notwendig, sich je nach Kontext die relevanten Umsetzungspartner auszuwählen. Im Gesamtblick aller Aktivitäten der strukturbildenden Übergangshilfe sind die derzeit wichtigsten Umsetzer deutsche, internationale und lokale Nichtregierungsorganisationen, das Deutsche Rote Kreuz als Teil der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die dualmandatierten VN-Organisationen UNICEF, WFP und FAO, die KfW sowie die GIZ.

Konkrete Entscheidungen über die geografische Fokussierung sowie über die Auswahl der Umsetzungspartner werden jeweils im laufenden Haushaltsjahr für das laufende Haushaltsjahr getroffen. Dabei sind sowohl die Leitung des BMZ als auch die federführenden Länderreferate, das Auswärtige Amt und die Vertretungen im Ausland eingebunden. Ziel ist, die Vorhaben so aufzusetzen, dass sie die bestmöglichen Wirkungen für die Zielgruppen erreichen und die Resilienz von Menschen und Strukturen stärken. Die Vorhaben verbinden dabei humanitäre sowie entwicklungspolitische Ansätze miteinander und tragen zu einem friedlicheren Zusammenleben bei. Lokale Expertisen, Perspektiven und Ownership sind dabei wesentliche Merkmale der Vorhaben.

Die strukturbildende Übergangshilfe arbeitet evidenzbasiert. Sie investiert in Evidenzgenerierung, -nutzung und sowie -verbreitung. Mit den beiden Evaluierungspartnerschaften mit UNICEF und WFP ist sie Vorreiterin für rigorose Wirkungsevaluierungen. Zudem werden fortlaufend Studien in Auftrag gegeben zu konkreten strategischen Fragestellungen der strukturbildenden Übergangshilfe. Jährlich veranstaltet das zuständige Referat einen Evidenzworkshop für alle Umsetzungspartner, um den Austausch über Erkenntnisse und Evidenzen in Krisenkontexten zu fördern.

Frage 17 + 17a + 17b + 17c + 17d + 17e + 17f + 17g Seite 9

17Welche Haushaltsmittel des Einzelplans 23 sind für die Haushaltsjahre 2026 bis einschließlich 2030 für Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe und des Wiederaufbaus der Palästinensischen Gebieten (Gaza, Westjordanland, Ost-Jerusalem) vorgesehen bzw. eingeplant (bitte titelscharf in einer Tabelle nach

17aHaushaltsjahr,

17bHaushaltstitel,

17cHöhe der Mittel,

17dvorgesehenem Akteur bzw. Finanzierungsweg,

17eeingesetztem Gebiet (Gaza, Westjordanland, Ost-Jerusalem),

17fdem vorgesehenen Zeitraum der Mittelverausgabung

17gneu bereitgestellten Mitteln, bereits im jeweiligen Haushalt beplanten Mitteln oder umgeschichteten Mitteln aufschlüsseln)?

Antwort

Die nachfolgenden Maßnahmen stellen ausschließlich Early Recovery Aktivitäten aus der strukturbildenden Übergangshilfe des BMZ dar. Wiederaufbau-Maßnahmen sind in Gaza derzeit nicht möglich und in Ostjerusalem sowie im Westjordanland nicht angezeigt. Viele der nachfolgend genannten Programme sind auf alle Teilgebiete ausgerichtet, um, etwa bei Einschränkungen, flexibel reagieren zu können. Es handelt sich 2026 sowohl um neu bereitgestellte Mittel als auch um Verpflichtungsermächtigungen aus vorjährigen Beauftragungen und Zuwendungen. Für die Jahre 2027 bis 2030 können noch keine Aussagen über neu bereitzustellende Mittel getroffen werden. Hier werden im Folgenden die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren genannt.

Tabelle auf Seite 9, 10 · 28 Zeilen × 4 Spalten
JahrMittel (in Euro)AkteurGebiet
20263.150.000GIZOstjerusalem
1.600.000GIZGaza
4.500.000KfW/UNDPGaza, Westjordanland, Ostjerusalem
11.500.000KfW/UNDPGaza
7.000.000KfW/UNICEFGaza
3.000.000KfW/UNRWAWestjordanland, Ostjerusalem
10.000.000UN Multi-Partner Trust FundGaza, Westjordanland
6.500.000WFPGaza, Westjordanland
2.000.000WHOGaza
14.416.450NichtregierungsorganisationenGaza, Westjordanland, Ostjerusalem
20271.350.000GIZOstjerusalem
3.100.000GIZGaza
10.000.000KfW/UNDPGaza, Westjordanland, Ostjerusalem
8.500.000KfW/UNDPGaza
5.000.000KfW/UNICEFGaza
4.500.000KfW/UNRWAWestjordanland, Ostjerusalem
14.551.400NichtregierungsorganisationenGaza, Westjordanland, Ostjerusalem
20281.000.000GIZOstjerusalem
1.600.000GIZGaza
4.000.000KfW/UNDPGaza, Westjordanland, Ostjerusalem
1.500.000KfW/UNDPGaza
1.000.000KfW/UNICEFGaza
1.500.000KfW/UNRWAWestjordanland, Ostjerusalem
14.172.450NichtregierungsorganisationenGaza, Westjordanland, Ostjerusalem
2029200.000GIZGaza
2.000.000KfW/UNICEFGaza
5.080.000NichtregierungsorganisationenGaza, Westjordanland, Ostjerusalem
20301.025.000NichtregierungsorganisationenGaza, Westjordanland, Ostjerusalem
Frage 18 Seite 10

Wie wirken sich die im Regierungsentwurf 2027 vorgesehenen Kürzungen im BMZ-Haushalt nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Möglichkeiten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit aus, Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe sowie perspektivisch des Wiederaufbaus in den Palästinensischen Gebieten zu finanzieren, und wie stellen sich die hierfür vorgesehenen Mittel im Vergleich zu 2026 dar (bitte nach einschlägigen Haushaltstiteln, jeweils unter Angabe von Soll 2026, Regierungsentwurf 2027 und Veränderung in absoluten Zahlen und Prozent, aufschlüsseln)?

Antwort

Trotz ihrer belegten positiven Wirkungen in Krisenkontexten – Resilienz hilft Menschen, eigenständig Krisen zu überwinden und auch in Zukunft gestärkt zu sein – wird sich die strukturbildende Übergangshilfe infolge der allgemeinen Reduktion des EPL 23 weiter fokussieren, aus Krisenkontexten zurückziehen sowie ihre Reichweite massiv einschränken müssen.

Die Beplanung der strukturbildende Übergangshilfe erfolgt im jeweiligen laufenden Haushaltsjahr, sodass noch keine Aussagen über die Mittelverteilung getroffen werden können.

Der Nahe Osten, inklusive der Palästinensischen Gebiete, bleibt eine Schwerpunktregion des BMZ-Engagements.

Frage 19 Seite 11

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die im Regierungsentwurf 2027 vorgesehene erneute deutliche Kürzung des BMZ-Titels „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ die Fähigkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nicht einschränkt, in Gaza frühzeitig an die humanitäre Hilfe anzuknüpfen und strukturbildende Übergangshilfe umzusetzen?

Antwort

Das Auswärtige Amt und das BMZ sind im stetigen und engen Austausch hinsichtlich einer möglichst effizienten Verknüpfung von Maßnahmen der humanitären Hilfe, aus dem Stabilisierungstitel, der strukturbildenden Übergangshilfe und der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit. Mit insgesamt geringerem Mittelvolumen steigt die Bedeutung einer engen Abstimmung.

Frage 20 Seite 11

Wie will das BMZ angesichts der wiederholten, massiven Kürzungen dem Eindruck entgegenwirken, dass seine Finanzierungszusagen eher der öffentlichen Wahrnehmung dienen, als dass sie durch tatsächlich bereitstehende Mittel unterlegt sind?

Antwort

Alle Finanzierungszusagen des BMZ sind immer mit tatsächlich bereitstehenden Mitteln unterlegt. Die Kürzungen im BMZ-Haushalt schränken jedoch die Möglichkeiten und Reichweiten ein, auf langanhaltende sowie auf neue Krisen zu reagieren.

Frage 21 Seite 11

In welchen Bereichen der derzeitigen humanitären Versorgung sieht die Bundesregierung bereits Möglichkeiten für ergänzende Soforthilfemaßnahmen und strukturbildende Übergangshilfe, und nach welchen Kriterien entscheidet sie über deren Einsatz?

Antwort

Das BMZ finanziert bereits Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe, die die humanitäre Versorgung ergänzen (Early Recovery, siehe Antwort zu den Fragen 1 und 7). Zur Entscheidung über passende, umsetzbare und abgestimmte Maßnahmen ist die Bundesregierung im ständigen Austausch mit lokalen Partnern, Umsetzungspartnern und anderen Gebern.

Frage 22 Seite 11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Schäden an der Wasser- und Abwasserinfrastruktur sowie über die Kontamination von Grundwasser und daraus resultierende Mangelversorgung sowie gesundheitliche Probleme in Gaza vor, und welche Maßnahmen unterstützt sie zur Wiederherstellung und Sanierung?

Antwort

Auf die Vorbemerkung zu Antwort der Bundesregierung, sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4b und 4c der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8377 wird verwiesen.

Frage 23 Seite 11

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Ernährungssituation in Gaza, und welche Maßnahmen fördert sie neben unmittelbarer Nahrungsmittelhilfe zur Wiederherstellung resilienter lokaler Ernährungssysteme, insbesondere von Landwirtschaft und Bewässerung, Lebensmittelproduktion, Lieferketten und lokalen Märkten?

Antwort

Die Bundesregierung legt ihrer Bewertung der Ernährungssituation die laufende Analyse der Integrated Food Security Phase Classification (IPC) zugrunde, wonach aktuell ein erheblicher Bevölkerungsanteil von akuter Ernährungsunsicherheit (mindestens IPC Phase 3) betroffen ist und eine Verschlechterung der Ernährungslage zu Ende des Jahres 2026 projiziert wird. Zur Wiederherstellung lokaler resilienter Ernährungssysteme in Gaza fördert das BMZ über die strukturbildende Übergangshilfe über das Welternährungsprogramm (WFP) u. a. die Wiederherstellung von Anbau-, Mühlen- und Bäckereikapazitäten.

Frage 24 Seite 12

Welche Gründe sieht die Bundesregierung in der Bevorzugung von privatwirtschaftlichen Anbietern von Lebensmitteln und anderen Produkten vor Hilfslieferungen humanitärer Organisationen und dafür, dass selbst die Einfuhrhürden nach Gaza für die kommerziellen Anbieter niedriger sind (Israel allowing traders to bring into Gaza ‘dual-use’ items barred fr om aid organisations | Gaza | The Guardian), und inwiefern hat sie dies bereits mit COGAT (Coordinator of Government Activities in the Territories) oder der israelischen Regierung thematisiert, und mit welchem Ergebnis?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Priorisierung einzelner Gütergruppen vor. Die Bundesregierung fordert den uneingeschränkten Zugang für humanitäre Hilfsorganisationen, hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen, dies gilt ebenfalls für die Einfuhr humanitärer Hilfsgüter. Gleichsam ist aus Sicht der Bundesregierung der kommerzielle Warenverkehr für die Funktionsfähigkeit lokaler Märkte auch für die Versorgung insb. im Bereich Ernährungssicherung unabdingbar.

Frage 25 Seite 12

Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung zur Wiederherstellung von Bildungsangeboten, psychosozialer Unterstützung und Kinderschutzstrukturen im Gazastreifen, und wie werden dabei insbesondere Kinder mit Behinderungen, binnenvertriebene Kinder sowie Mädchen berücksichtigt?

Antwort

Im Gazastreifen finanziert das BMZ Maßnahmen zur Wiederherstellung der Basisversorgung im Bildungsbereich über die Bereitstellung von temporären Klassenzimmern und Lernmaterialien. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts in Flüchtlingslagern, zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen und zur psychosozialen Unterstützung umgesetzt. Vulnerable Gruppen, v. a. Frauen, Kinder, und Menschen mit Behinderung sind eine wichtige Zielgruppe. Konkrete Maßnahmen sind u. a. Informationsveranstaltungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen und zur Früherkennung von beispielsweise Hör- und Kommunikationseinschränkungen, Hörscreening-Untersuchungen und individuelle Sprachtherapie. Psychologische und psychosoziale Unterstützung umfasst beispielsweise psychologische Erste Hilfe, Teilnahme an generationsübergreifenden, psychosozialen Aktivitäten, Schutzkreisen, Resilienz-Workshops, Sensibilisierungsveranstaltungen und gegebenenfalls Weitervermittlung an spezialisierte Dienstleister. Das Auswärtige Amt fördert zudem humanitäre Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen und VN-Organisationen in Gaza, die Komponenten psychosozialer Unterstützung beinhalten.

Frage 26 Seite 13

Wie bewertet die Bundesregierung die Jobchancen für im Westjordanland lebende Palästinenserinnen und Palästinenser, die sich durch Verlust der Arbeitserlaubnis in Israel sowie Bewegungsbeschränkungen und Zerstörung ihrer Lebensgrundlage im Westjordanland vielfach nicht mehr selbst ernähren können und keine Arbeitsalternativen sehen, und welches Veränderungspotenzial misst sie den berufsfördernden Maßnahmen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Westjordanland bei?

Antwort

Insgesamt ist die Arbeitslosigkeit im Westjordanland mit ca. 28 Prozent (Angaben des palästinensischen Statistikbüros) sehr hoch. Gemeinsam mit anderen Gebern trägt Deutschland zur Bewältigung der Beschäftigungskrise bei. Diese Maßnahmen können die wirtschaftliche und politische Gesamtlage nicht verändern, aber dennoch nachweislich dazu beitragen, Palästinenserinnen und Palästinenser in Beschäftigung zu bringen oder Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhalten.

Frage 27 Seite 13

Welche Maßnahmen für kurzfristige Beschäftigung, sogenanntes Cashfor-Work-Programme, unterstützt die Bundesregierung in den palästinensischen Gebieten, und welche Rolle spielen diese Programme als Einkommensquelle, für den Wiederaufbau und zur Stabilisierung?

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der strukturbildenden Übergangshilfe Cash-for-Work-Maßnahmen zur kurzfristigen Beschäftigung im Westjordanland und in Gaza.

Im Westjordanland leisten die Maßnahmen einen temporären Beitrag zur Stabilisierung der Lebensgrundlage der kurzfristig Beschäftigten und ihrer Familien. Das Projektmonitoring (inklusive Umfragen und Analysen) sowie Fortschrittskontrollen vor Ort bestätigen, dass das Einkommen hilft, anteilig akute Bedarfe zu decken. Zusätzlich stärkt die kurzfristige Beschäftigung das psychosoziale Wohlbefinden der direkt Begünstigten sowie indirekt das ihrer Familien. Bis einschl. September 2026 wurden insgesamt rund 6 500 Personen kurzfristig angestellt, mit einem Frauenanteil über 30 Prozent. Im Rahmen eines weiteren Programms werden im Westjordanland zudem Arbeitsplätze durch die Rehabilitation sozialer Infrastruktur und im Gesundheitsbereich geschaffen.

In Gaza wurden im Rahmen des KfW-UNDP-Vorhabens (siehe Antwort zu Frage 12) rund 1 500 kurzfristige Cash-for-Work-Beschäftigungen geschaffen, hauptsächlich zur Unterstützung im Gesundheits- und Bildungsbereich, in kommunalen Dienstleistungen sowie zur Unterstützung von KKMU (z. B. Nahrungsmittelproduktion und -verarbeitung). Die bisherige Umsetzungserfahrung bestätigt eine grundsätzlich hohe Relevanz von Maßnahmen zur kurzfristigen Beschäftigungsförderung, sowohl auf individueller Haushalts- als auch auf Dienstleistungs- und Produktionsebene.

Frage 28 Seite 13

Inwieweit fließen zunehmende Siedlungsaktivitäten, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Siedlergewalt, Vertreibungen und die finanzielle Schwächung der PA in die Risikoanalyse und Programmplanung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Westjordanland ein?

Antwort

Die dargestellten Aspekte werden bei der Programmplanung berücksichtigt. Die Programme werden nach Möglichkeit flexibel geplant und regelmäßig im Dialog mit dem Partner überprüft und im Bedarfsfall angepasst.

Frage 29 Seite 14

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Dual-Use- und anderer Einfuhrbeschränkungen für die Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure, vor allem im Bereich struktureller Übergangshilfe; hat sie Kenntnisse über Hilfsgüter, die aufgrund ihrer Deklaration als Dual‑Use nicht eingeführt werden dürfen, und wie bewertet die Bundesregierung die sicherheitspolitische Sinnhaftigkeit dieser Einschränkungen?

Antwort

Es wird auf die die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8377 verwiesen.

Frage 30 Seite 14

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Auswirkungen der bereits Ende 2025 erfolgten Deregistrierung von 37 humanitären Organisationen durch die israelische Regierung, insbesondere auf von der Bundesregierung geförderte Organisationen?

Antwort

Die Bundesregierung verfolgt die operativen Auswirkungen der Entscheidung, humanitären Durchführungsorganisationen die Registrierung in Israel zu entziehen, eng. Während die Entscheidung die Planungssicherheit der Organisationen beeinträchtigt, setzen die Organisationen ihre Arbeit im Rahmen ihrer gültigen Registrierung bei der Palästinensischen Behörde fort. Die Bundesregierung setzt die Zusammenarbeit mit ihren Umsetzungspartnern fort. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4f der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8377 verwiesen.

Frage 31 Seite 14

In welcher Form setzt sich die Bundesregierung gegenüber der israelischen Regierung für einen tatsächlichen Stopp der Kampfhandlungen, die Rücknahme der Deregistrierung humanitärer Organisationen, für transparentere und beschleunigte Genehmigungsverfahren, Erleichterungen bei bestehenden Dual-Use- und Einfuhrbeschränkungen, für die Bewegungsfreiheit sowie gegen den völkerrechtswidrigen Siedlungsausbau im Westjordanland ein, damit humanitäre Hilfe und strukturbildende Übergangshilfe nicht beeinträchtigt werden?

Antwort

Die Bundesregierung setzt sich für eine nachhaltige Waffenruhe ein, wie sie im 20-Punkte-Plan stipuliert ist. In diesem Zusammenhang fordert die Bundesregierung alle Konfliktparteien auf, sich an diese Vereinbarungen zu halten. Die Bundesregierung ruft die israelische Regierung durchgehend zur umfassenden Einstellung des völkerrechtswidrigen Siedlungsbaus auf und lehnt sowohl eine formale als auch eine durch Siedlungsausbau und andere Maßnahmen gegebenenfalls herbeigeführte de-facto Annexion strikt ab. Änderungen der Grenzen vom 04. Juni 1967 wird die Bundesregierung nur dann anerkennen, sofern sie von den Konfliktparteien vereinbart wurden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 30 verwiesen.

Frage 32 Seite 14

Welche konkreten Erwartungen richtet die Bundesregierung an die nach den israelischen Parlamentswahlen gebildete Regierung hinsichtlich eines echten Waffenstillstands, des humanitären Zugangs zum Gazastreifen, der Arbeitsfähigkeit internationaler Hilfsorganisationen in allen Palästinensischen Gebieten, der Dual-Use- und Einfuhrbeschränkungen, der Bewegungsfreiheit sowie des völkerrechtswidrigen Siedlungsausbaus im Westjordanland, und inwiefern bereitet sie sich auf unterschiedliche Regierungskonstellationen und ihre jeweilige Positionierung vor?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 31 verwiesen.

Frage 33 Seite 15

Anhand welcher konkreten Fortschritte will die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der künftigen israelischen Regierung in diesen Bereichen bewerten, und welche politischen Konsequenzen zieht sie bei ausbleibenden Fortschritten in Betracht?

Antwort

Die Bundesregierung äußert sich nicht zu andauernden, internen Abwägungsprozessen.

Frage 34 Seite 15

In welcher Form gedenkt die Bundesregierung, die PA in den für November 2026 angesetzten Wahlen zu unterstützen, auch in der Zusammenarbeit mit der künftigen israelischen Regierung, damit diese die Stimmabgabe der palästinensischen Bevölkerung in Ost-Jerusalem gewährleistet und die PA die geforderten demokratischen Prozesse umsetzen kann?

Antwort

Die Bundesregierung setzt sich für die baldige Durchführung von Legislativwahlen in den Palästinensischen Gebieten ein. Diese sind ein wichtiger Demokratisierungsschritt und Teil der umfassenden Reformagenda der PA. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber den zuständigen israelischen Behörden dafür ein, die Stimmabgabe in den gesamten Palästinensischen Gebieten zu ermöglichen.