Abschiebungen nach Somalia im bisherigen Jahr 2026

Drs. 21/8756Antwort auf 21/8469Die Linke21.10.2026Zuständig: Bundesministerium des InnernThema: Migration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Zahl der Abschiebungen nach Somalia ist zuletzt angestiegen. Im Jahr 2025 waren davon 46 Menschen betroffen. 2024 wurden 12 Personen nach Somalia abgeschoben, 2023 waren es 19 siehe Bundestagsdrucksache 21/4496. Nach Kenntnis der Fragestellenden könnte dabei eine Absprache zwischen dem damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz und dem somalischen Staatspräsidenten Hassan Sheikh Mohamud im November 2024 eine Rolle gespielt haben. Letzterer sagte die Rücknahme von ausreisepflichtigen somalischen Staatsangehörigen zu. Es werde eine Vereinfachung der „Verfahren zur Rückführung“ geben (www.rnd.de/politik/scholz-abschiebungen-nach-somali a-sollen-beschleunigt-werden-ORMAMTD6QBNNBM2O7MURABED6 Y.html). Die Abschiebungen werden mit Transit in Nairobi abgewickelt, von dort an werden die Betroffenen von Mitarbeitern der Fluggesellschaft begleitet.

Die Fragestellenden halten es für bemerkenswert, mit welchem Aufwand die Abschiebungen nach Somalia betrieben werden. Selbst auf Linienflügen werden einzelne abzuschiebende Personen regelmäßig von drei Beamtinnen und Beamten begleitet. Bei Charterabschiebungen ist dieser Schlüssel noch höher siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 21/4496.

Frage 1 Seite 1

Wie viele Abschiebungen nach Somalia gab es im bisherigen Jahr 2026?

Antwort

Im Zeitraum von Januar bis September 2026 haben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung 35 Personen nach Somalia abgeschoben.

Frage 2 Seite 2

Wie viele dieser Abschiebungen wurden mit Linienflügen, wie viele mit Charter- bzw. sog. Mini-Charterflügen vollzogen (bitte die Charter- und die Mini-Charterflüge einzeln mit Datum auflisten und auch die Zahl der abgeschobenen Personen, den Abflughafen in Deutschland, die Zahl der Begleitbeamten, mögliche Transitländer, die Kosten des Fluggeräts bzw. des Fluges und etwaige Kostenübernahmen durch Frontex nennen)?

Antwort

Von den in der Antwort zu Frage 1 genannten Personen sind 12 Abschiebungen mit Linien- und 23 mit Charterflügen vollzogen worden.

Mit einer am 15. September 2026 durchgeführten Chartermaßnahme sind zunächst 23 somalische Staatsangehörige von Stuttgart nach Nairobi/Kenia und anschließend mit zwei weiteren Charterflügen von dort nach Somalia abgeschoben worden.

Den Flug nach Nairobi begleiteten 78 Personenbegleiter der Bundespolizei. Die zwei Weiterflüge nach Mogadischu mit 17 bzw. sechs Rückzuführenden wurden durch Mitarbeiter des Luftfahrtunternehmens begleitet. Die Kosten für die Fluggeräte beliefen sich auf 369.080 Euro. Eine Kostenerstattung von Frontex erfolgte nicht.

Frage 3 Seite 2

Gab es am 15. September 2026 einen oder sogar mehrere Charter-Abschiebeflüge aus Deutschland nach Somalia, wie den Fragestellenden berichtet wurde?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 2.

Frage 3a Seite 2

Wenn ja, wie viele abgeschobene Personen waren bei diesem Flug bzw. diesen Flügen an Bord (bitte gegebenenfalls differenzieren)?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 2.

Frage 3b Seite 2

Welches Geschlecht hatten diese Personen?

Antwort

Alle Rückzuführenden waren männlichen Geschlechts.

Frage 3c Seite 2

Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, ob unter den Abgeschobenen Personen waren, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurden, und wenn ja, wie viele?

Antwort

Nach Kenntnis der Bunderegierung waren nahezu alle am 15. September 2026 nach Somalia rückgeführten Personen zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Hoheit der Informationen bei den zuständigen Landesbehörden liegt und entsprechend auch nur durch diese validiert werden kann. Ob die Personen tatsächlich strafrechtlich verurteilt wurden oder ob trotz keinen übermittelten Informationen dennoch entsprechende strafrechtliche Erkenntnisse vorliegen, kann abschließend ausschließlich von den zuständigen Landesbehörden beurteilt werden.

Frage 3d Seite 2

Wie viele von ihnen lebten vor der Abschiebung bereits mehr als drei Jahre in Deutschland?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 3e Seite 3

Wie viele von ihnen waren nachweislich chronisch krank, psychisch oder physisch beeinträchtigt?

Antwort

Im Zusammenhang mit der Planung der Maßnahme haben die Länder zu zwei Personen allgemeine Hinweise zu gesundheitlichen Aspekten übermittelt.

Frage 3f Seite 3

Wie viele von ihnen hatten gültige somalische Nationalpässe, und welche Identitätsnachweise hatten die anderen?

Antwort

Alle am 15. September 2026 nach Somalia rückgeführten Personen verfügten über Passersatzdokumente.

Frage 4 Seite 3

Wer hat den Flug bzw. die Flüge am 15. September 2026 organisiert, welche Bundesländer haben sich daran beteiligt, und hat Frontex die Kosten übernommen?

Antwort

An der durch die Bundespolizei organisierten Maßnahme beteiligten sich Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Zur Kostenübernahme durch Frontex verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 2.

Frage 5 Seite 3

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte haben den Flug bzw. die Flüge begleitet, und bis wohin?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 2.

Frage 6 Seite 3

Wurde der Flug bzw. wurden die Flüge durch somalische Beamtinnen und Beamte begleitet, und wenn ja, auf welchem Flugabschnitt?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 2.

Frage 7 Seite 3

Waren Beamtinnen und Beamte weiterer Staaten an Bord, und wenn ja, auf welchem Flugabschnitt?

Antwort

Es waren keine Beamten weiterer Staaten an Bord.

Frage 8 Seite 3

Sind die Angaben in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/4496 weiterhin aktuell, wonach das Bundespolizeipräsidium im Mai 2022 eine Vereinbarung mit einem Luftfahrtunternehmen für die Durchführung von Abschiebungen nach Mogadischu/Somalia geschlossen hat, wobei die Abgeschobenen ab dem Transit in Nairobi von Personal des Luftfahrtunternehmens begleitet werden?

Antwort

Die Angaben sind weiterhin aktuell.

Frage 8a Seite 3

Welche Gesamtkosten sind im Rahmen der Begleitung von Abschiebungen von Nairobi/Kenia nach Mogadischu/Somalia im bisherigen Jahr 2026 angefallen (bitte zwischen Linien- und Charterflügen differenzieren)?

Antwort

Die Gesamtkosten, die für die Begleitung von Nairobi/Kenia nach Mogadischu/Somalia angefallen sind, beliefen sich im Jahr 2026 bisher auf 42.860,71 Euro. Hiervon entfielen 33.545,71 Euro auf die Begleitung mit Linienflügen und 9.315,00 Euro auf die Begleitung der Chartermaßnahmen am 16. und 17. September 2026.

Frage 8b Seite 4

Wie genau gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei (und gegebenenfalls anderen deutschen Behörden) und dem Luftfahrtunternehmen, gibt es regelmäßige Treffen, wenn ja, wer nimmt daran teil, und wer ist innerhalb der Bundespolizei für die entsprechenden planerischen Prozesse zuständig?

Antwort

Die Zuständigkeit für die planerischen Prozesse liegt beim Bundespolizeipräsidium.

Dieses beauftragt das Luftfahrtunternehmen sofern eine Begleitung erforderlich ist. Sofern sich die Notwendigkeit dafür ergibt, führt das Bundespolizeipräsidium auch Gespräche mit dem Luftverkehrsunternehmen.

Frage 8c Seite 4

Ist der Bundesregierung bekannt, ob andere EU-Staaten ebenfalls mit diesem Luftfahrtunternehmen zusammenarbeiten, und wenn ja, welche?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 9 Seite 4

Gab es in den letzten zwei Jahren Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der somalischen Regierung zum Thema Abschiebungen, wenn ja, wann, und wo fanden diese statt, und wer beteiligte sich konkret daran?

Antwort

Die Abschiebung somalischer Staatsangehöriger aus Deutschland nach Somalia war regelmäßig Inhalt von Gesprächen der Deutschen Botschaft Nairobi mit Vertretern der somalischen Regierung in den vergangenen zwei Jahren, sowohl in Mogadischu wie auch in Nairobi. Auch Vertreter anderer deutscher Ministerien, insbesondere des Bundesministeriums des Innern, brachten das Thema gegenüber somalischen Regierungsvertretern immer wieder zur Sprache.