Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
In Kriegen und bewaffneten Konflikten ist besonders die Zivilbevölkerung von Hunger und Mangelernährung betroffen. Hunger ist dabei häufig Folge von Kampfhandlungen: Menschen flüchten oder werden vertrieben und können ihre Äcker nicht mehr bestellen, Handelswege werden blockiert oder zivile Infrastruktur zerstört. Ebenso können die Preise für Lebensmittel in Konfliktgebieten stark steigen, und Menschen können sich diese nicht mehr leisten. Hunger wird aber auch als Kriegswaffe eingesetzt, und Menschen werden gezielt ausgehungert. Auch die Blockade von humanitären Korridoren oder gezielte Angriffe auf Helfende und humanitäre Organisationen werden Teil der Kriegsführung, wie im Sudan (www.tagesspiegel.de/internationales/konfli kte-humanitare-helfer-riskieren-in-krisengebieten-ihr-leben-15953008.html) – 907 Helfende wurden Berichten zufolge im letzten Jahr angegriffen (www.tag esschau.de/ausland/europa/un-helfer-102.html).
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedete 2018 die Resolution 2417 und ächtet darin den Einsatz von Hunger als Methode der Kriegsführung als Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Resolution beinhaltet auch den freien und sicheren Zugang zu humanitärer Hilfe und den Schutz für humanitäre Helfer sowie die konsequente Aufklärung von Verstößen und die Verpflichtung der Staaten, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Zusammenhang mit Aushungerung und der rechtswidrigen Verweigerung humanitärer Hilfe unabhängig, vollständig, schnell und wirksam zu untersuchen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen (https://docs.un.org/en/S/res/2417(2018)).
Besonders in instabilen Staaten sowie nach Kriegen und Konflikten sind Menschen von Hunger betroffen. In den von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und dem Welternährungsprogramm (WFP) ausgemachten 13 Hungerhotspots sind in zwölf bewaffnete Konflikte ursächlich für diese Krisen (https://de.wfp.org/pressemitteilungen/n euer-fao-wfp-bericht-zunehmendes-hungerrisiko-13-krisenlaendern). Gerade dort leben viele der zwischen 608 bis 696 Millionen Menschen weltweit, die chronisch Hunger leiden. (www.deutschlandfunk.de/uno-hunger-geht-weltwei t-zurueck-104.html).
Dabei entstehen schwere Ernährungskrisen meistens durch das Zusammenwirken von mehreren Faktoren. Aktuelle Krisen, wie die Folgen der Corona-Pandemie, des russischen Krieges gegen die Ukraine oder der Krieg gegen den Iran verschärfen bestehende Problemlagen. Das globale Ernährungssystem ist strukturell krisenanfällig, da es von komplexen Lieferketten, stabilen Handelsrouten und fossilen Energieträgern abhängig ist. Hinzu kommt eine starke Konzentration von Macht innerhalb des Systems: Viele Bereiche, etwa die Bereitstellung landwirtschaftlicher Betriebsmittel oder der Handel mit Agrarprodukten, werden von wenigen, sehr mächtigen Konzernen dominiert. Aber auch die Klimakrise und damit verbundene Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen und Dürren führen zunehmend zu Ernteausfällen.
Die Ursachen schwerer Ernährungskrisen sind damit vielfältig und in der Regel menschengemacht und vermeidbar. Umso wichtiger sind der Aufbau widerstandsfähiger lokale Ernährungssysteme, regionale Märkte, die Förderungen kleinbäuerlicher Strukturen, der Zugang zu Land, Saatgut und anderen lokal verfügbaren Betriebsmitteln sowie Frühwarnsysteme und eine ausreichende Finanzierung hierfür.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung die Mittel für die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen Jahren rapide gekürzt. Die Mittel im Auswärtigen Amt (AA) für humanitäre Hilfe wurden in den letzten Jahren um fast 70 Prozent gekürzt, die Mittel beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für die Transformation von Ernährungssystemen sollen um weitere 33 Prozent gekürzt werden. Erfolge bei der globalen Hunger- und Armutsbekämpfung werden gefährdet (https://de.wfp.org/pressemitteilungen/ueber-jahre-aufgebaute-erfolge-gefaehr det-un-organisationen-deutschland-warnen).
1Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der UN-Sicherheitsratsresolution 2417 (2018) ergriffen, um deren Umsetzung zu fördern, insbesondere im Hinblick auf
1adie Verhinderung des Einsatzes von Aushungern als Methode der Kriegsführung,
1bdie Sicherstellung eines sicheren, schnellen und ungehinderten humanitären Zugangs sowie
1cdie Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung entsprechender Verstöße, und welche konkreten Ergebnisse und Wirkungen haben diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung erzielt?
Die Achtung des humanitären Völkerrechts gehört zu den Grundpfeilern der deutschen Außenpolitik. Die Bundesregierung ist besorgt über die weltweit zunehmende Anzahl bewaffneter Konflikte und setzt sich für die Beachtung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien bewaffneter Konflikt ein. Dies umfasst neben unmittelbaren Aufrufen der Bundesregierung an die Parteien bewaffneter Konflikte zur Achtung des humanitären Völkerrechts auch ihr Engagement in den Vereinten Nationen (VN) und in entsprechenden kontextübergreifenden Initiativen. So hat sich die Bundesregierung zuletzt an der Hochrangigen Offenen Debatte des VN-Sicherheitsrats zu konfliktbezogener Ernährungsunsicherheit am 25. August 2026 beteiligt. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) gemeinsam mit über 111 Staaten (Stand: Mai 2026) verfolgte globale Initiative zur Stärkung des humanitären Völkerrechts (www.upholdhumanityinwar.org). Humanitäre Diplomatie ist eine zentrale Säule der Strategie des Auswärtigen Amts zur Humanitären Hilfe im Ausland (abrufbar unter www.auswaertiges-a mt.de/de/aussenpolitik/humanitaere-hilfe/205130-205130). In diesem Rahmen setzt sich die Bundesregierung für die Sicherung humanitärer Zugänge und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien ein. Die Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung entsprechender Verstöße obliegt internationalen Gerichten, einschließlich des Internationalen Strafgerichtshofs. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Wie bewertet die Bundesregierung den völkerrechtlichen Stellenwert der Resolution 2417, insbesondere im Hinblick auf die darin bekräftigten Verpflichtungen zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts, zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Gewährleistung humanitärer Hilfe, und welche konkreten Verpflichtungen leitet sie daraus für Deutschland ab?
Die Bundesregierung unterstützt die in Resolution 2417 (2018) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VNSR) genannten Forderungen zur Berichterstattung zu konfliktbedingtem Hunger und Ernährungsunsicherheit sowie die Forderungen gemäß Resolution 2573 (2021) einschließlich der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und des Schutzes der Zivilbevölkerung.
In welchen aktuellen bewaffneten Konflikten sieht die Bundesregierung belastbare Anhaltspunkte dafür, dass Hunger, der Entzug von Nahrung oder Wasser oder die Behinderung humanitärer Hilfe gezielt als Methode der Kriegsführung eingesetzt werden, insbesondere in den Kriegs- und Krisengebieten Sudan, Gaza, Jemen und Südsudan, und wie bewertet sie diese Fälle jeweils im Hinblick auf das humanitäre Völkerrecht?
Die Bundesregierung nimmt die Berichte zu konflikt-induzierter Ernährungsunsicherheit und Hungersnöten im Jahresbericht über den Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten des Generalsekretärs der VN mit großer Sorge zur Kenntnis (abrufbar unter www.securitycouncilreport.org/un-documents/doc ument/s-2026-390.php), auch im Hinblick auf die Einhaltung des humanitären Völkerrechts.
4In welchen Fällen hat die Bundesregierung gegenüber Konfliktparteien konkrete Forderungen nach einem ungehinderten Zugang humanitärer Organisationen zu hungernden oder von Hunger bedrohten Zivilpersonen erhoben, und in welchen Fällen blieben entsprechende Forderungen erfolglos, und wie begründet die Bundesregierung ihr weiteres Vorgehen in diesen Fällen?
5Ergreift die Bundesregierung diplomatische, politische oder sonstige Maßnahmen, wenn sie zu der Einschätzung gelangt, dass eine Konfliktpartei den Zugang zu Nahrung oder humanitärer Hilfe gezielt beschränkt und damit gegen Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts verstößt, wenn ja, welche, und wo wurde das umgesetzt, und wenn nein, warum nicht?
6Ergreift die Bundesregierung diplomatische, politische oder sonstige Maßnahmen, wenn sie zu der Einschätzung gelangt, dass eine Konfliktpartei den Zugang zu Nahrung oder humanitärer Hilfe gezielt beschränkt und damit gegen Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts verstößt, wenn ja, welche, und wo wurde das umgesetzt, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Humanitäre Diplomatie ist eine zentrale Säule der Strategie des Auswärtigen Amts zur Humanitären Hilfe im Ausland. In diesem Rahmen setzt sich die Bundesregierung für die Sicherung humanitärer Zugänge und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien ein. Die Bundesregierung tut dies sowohl im öffentlichen als auch im vertraulichen Rahmen, von ihrem Engagement in multilateralen Foren bis hin zur Aufnahme bilateraler Gespräche. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Der Erfolg der humanitären Diplomatie kann nicht systematisch über alle Länder- und Regionalkontexte hinweg erfasst werden. Die Verantwortung für die Gewährung humanitären Zugangs liegt bei den Konfliktparteien. Im Falle von Einschränkungen des Zugangs hält die Bundesregierung an ihrer humanitären Diplomatie fest und kann sich des gesamten Spektrums diplomatischer und außenpolitischer Maßnahmen und Instrumente bedienen, um sich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und den Zugang zu humanitärer Hilfe einzusetzen. Für weitere Informationen zur humanitären Diplomatie der Bundesregierung wird auf die „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/r esource/blob/2672932/07cccd659d7161bb110abd0aa7f0c436/2026-strategie-hu hi-data.pdf) sowie auf den „Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland“ (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/resourc e/blob/2774746/8540a39d90bf951d17222a5b165050bb/huhi2022-2025-dat a.pdf) verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Welche Ermittlungen, Untersuchungen oder Dokumentationsmaßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 selbst durchgeführt oder unterstützt, wenn der Verdacht bestand, dass Hunger als Methode der Kriegsführung eingesetzt wurde, und in welchen Fällen wurden daraus konkrete Konsequenzen gezogen?
Die deutsche Justiz spielt eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Völkerrechtsverbrechen. Auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips, wonach schwerste Verbrechen wie Völkermord oder Kriegsverbrechen unabhängig vom Tatort sowie der Staatsangehörigkeit des Täters oder des Opfers in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können, leitete der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) bereits zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Tatvorwürfen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) ein. So hat der GBA im Jahr 2025 in einem Strafverfahren gegen fünf Beschuldigte im Zusammenhang mit der Abriegelung des Damaszener Stadtteils Yarmouk/Damaskus (Syrien) in den Jahren 2013 und 2014 zwei Fälle des Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, 2. Variante des VStGB („Aushungern“) vor dem Oberlandesgericht Koblenz angeklagt (vgl. Pressemitteilung des GBA vom 16. Juli 2025). Das Verfahren dauert noch an.
Wurden Erkenntnisse aus Ermittlungen, Untersuchungen oder Dokumentationsmaßnahmen an den Internationalen Strafgerichtshof, nationale Strafverfolgungsbehörden, Untersuchungskommissionen oder andere zuständige Stellen übermittelt?
Im Deliktsbereich Völkerstrafrecht findet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein regelmäßiger Informationsaustausch mit anderen nationalen oder internationalen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen statt.
Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung in den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und anderen internationalen Organisationen, um Verstöße gegen das Verbot des Aushungerns der Zivilbevölkerung zu dokumentieren, aufzuklären, strafrechtlich zu verfolgen und eine wirksame Rechenschaftspflicht sicherzustellen?
Die Bundesregierung unterstützt die in Resolution 2417 (2018) des VNSR genannten Forderungen zur Berichterstattung zu konfliktbedingtem Hunger und Ernährungsunsicherheit sowie die regelmäßige Befassung des Sicherheitsrats mit dem Thema der konfliktbezogenen Ernährungsunsicherheit. Daneben unterstützt die Bundesregierung die internationalen Gerichte (einschließlich des Internationalen Strafgerichtshofs) und setzt sich weltweit für die Stärkung und Weiterentwicklung des Völkerrechts ein. Die Bundesregierung unterstützt zudem das IKRK politisch und finanziell in seiner Rolle als Hüterin des humanitären Völkerrechts.
Welche Frühwarnsysteme, Dateninstrumente und Mechanismen zur vorausschauenden humanitären Hilfe unterstützt oder finanziert die Bundesregierung, um drohende Hungerkrisen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten, bevor sich Ernährungskrisen zu Hungersnöten ausweiten?
Die Bundesregierung unterstützt das Welternährungsprogramm der VN (WFP) bei der Datenerhebung, damit ausreichend und qualitativ gute Daten verfügbar sind, um Bedarfe im Bereich der Ernährungssicherheit zu verstehen, Risiken zu antizipieren und effektive und koordinierte VN-weite Hilfsmaßnahmen zu ermöglichen. Unter anderem fließen die Daten in die Entscheidungsprozesse der Integrated Phase Classification/Cadre Harmonisé (IPC/CH) ein, die dazu dienen, die Schwere einer Hungerkrise zu bewerten. Darüber hinaus finden die Daten Eingang in den humanitären Planungszyklus (HPC) und die Analysen von OCHA, dem Amt der VN für die Koordinierung humanitärer Hilfe, zur VN-weiten Bedarfserhebung und gemeinsamen Planung und Umsetzung von Hilfsmaßnahmen. Außerdem ist die Bundesregierung dem Global Network against Food Crises beigetreten, das eine abgestimmte Analyse von Daten und Trends zu Hunger und Ernährungssicherheit zum Ziel hat.
Die Bundesregierung fördert im Bereich der vorausschauenden humanitären Hilfe internationale Organisationen des VN-Systems, die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie Nichtregierungsorganisationen zudem beim Aufbau von technischer Expertise und der Erstellung von vorausschauenden Aktionsprotokollen. Deren Umsetzung wird über humanitäre Fonds – wie zum Beispiel den zentralen Nothilfefonds der VN – ermöglicht, in die die Bundesregierung einzahlt.
Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der Planung humanitärer Hilfe das Zusammenwirken von bewaffneten Konflikten, extremen Wetterereignissen, Lebensmittelpreisen und wirtschaftlichen Schocks, und welche Maßnahmen ergreift sie, um die Widerstandsfähigkeit lokaler Ernährungssysteme in besonders gefährdeten Regionen zu stärken?
Bei der Planung der humanitären Hilfe orientiert sich die Bundesregierung an den Bedarfsplänen und Hilfsaufrufen der VN (https://humanitarianaction.info) und der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Diese berücksichtigen das Zusammenwirken von bewaffneten Konflikten, extremen Wetterereignissen, wirtschaftlichen Schocks und anderen Indikatoren in der Regel umfassend. Im Sinne des Humanitarian-Development-Peace-Nexus knüpft die strukturbildende Übergangshilfe an die humanitäre Hilfe an und stärkt in fragilen Kontexten die Widerstandsfähigkeit lokaler Gemeinschaften mit konflikt-sensiblen Maßnahmen in Bereichen wie u. a. der Ernährungssicherung und der Bereitstellung von Wasser, Sanitärversorgung und Hygieneprodukten (Water, Sanitation, Hygiene – WASH). Auch bei der Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme spielt deren Widerstandsfähigkeit eine zentrale Rolle.
Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen für eine systematische Berichterstattung zu konfliktbedingtem Hunger an den Sicherheitsrat ein, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen ergreift sie, um eine regelmäßige und umfassende Berücksichtigung der Perspektiven betroffener Bevölkerungsgruppen und zivilgesellschaftlicher Organisationen sicherzustellen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Ausgestaltung der Berichterstattung liegt in der Zuständigkeit des Generalsekretärs der VN.
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um kleinbäuerliche Familienbetriebe, regionale Märkte und lokale Versorgungssysteme zu stärken und die Abhängigkeit von globalen Lieferketten bei Düngemitteln, Transport und Energie zu verringern?
Die Bundesregierung stärkt in der Entwicklungszusammenarbeit Länder in ihrer lokalen Versorgung, z. B. durch die Förderung lokaler bäuerlicher Organisationen. Diese Organisationen verbessern durch Zusammenarbeit z. B. über Genossenschaften den Zugang zu Märkten, zu produktiven Ressourcen wie lokal verfügbaren Betriebsmitteln oder zu Wissen, etwa zu guten landwirtschaftlichen Praktiken. Damit stärkt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit über bäuerliche Organisationen die wirtschaftliche und soziale Stabilität im ländlichen Raum.
Im Rahmen des Engagements zu nachhaltigen internationalen Agrarlieferketten setzt sich die Bundesregierung zudem für existenzsichernde Einkommen und Löhne für kleinbäuerlichen Familien ein.
Vor dem Hintergrund aktueller Störungen des Düngemittelhandels und extremer Wetterereignisse adressiert die Bundesregierung die unmittelbaren Folgen und die langfristige Resilienz von Agrar- und Ernährungssystemen u. a. durch die Förderung gesunder Böden, den verstärkten Einsatz organischer und lokal produzierter Düngemittel sowie die Unterstützung resilienter regionaler Handels- und Versorgungssysteme.
Auch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMLEH) setzt sich in seiner agrarfachlichen internationalen Zusammenarbeit in verschiedenen Weltregionen für resiliente Agrar- und Ernährungssysteme ein.
Gemeinsam mit dem WFP, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), dem Kinderhilfswerk (UNICEF) und dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) hat Deutschland zudem den „Berlin Process for Food Security in the Sahel“ initiiert, um die gemeinsame Antwort auf Ernährungskrisen eng zu koordinieren und lokale Agrar- und Ernährungssysteme gegenüber globalen Schocks zu stärken.
Wie begründet die Bundesregierung die Kürzungen der Mittel für humanitäre Hilfe im Vergleich zu 2024 um 50 Prozent vor dem Hintergrund des weltweit gestiegenen humanitären Bedarfs und der weiterhin hohen Zahl von Menschen, die von akuter Ernährungsunsicherheit und Hunger betroffen sind, und hält sie die im Bundeshaushalt 2026 bereitgestellten sowie die im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,05 Mrd. Euro für ausreichend, und wenn nein, welchen zusätzlichen Finanzierungsbedarf sieht sie?
Im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung setzt sich die Bundesregierung für Effizienzsteigerungen im humanitären und VN-System ein, damit trotz global sinkender Mittel so viele Menschen wie möglich mit überlebensnotwendiger Hilfe erreicht werden können. Sie unterstützt nachdrücklich die VN-Reformen (UN80) und die humanitären Reformen („Reset“). Des Weiteren wendet die Bundesregierung mindestens 5 Prozent der humanitären Mittel für vorausschauende humanitäre Hilfe auf, um zu handeln, bevor die schlimmsten Auswirkungen einer Katastrophe eintreten und so Leid, Schäden und Kosten zu begrenzen. Unabhängig davon setzt sich das Auswärtige Amt erneut in den Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2027 nachdrücklich für eine Erhöhung der für die humanitäre Hilfe bereitgestellten Mittel ein.
Wie begründet die Bundesregierung die erheblichen Kürzungen der im BMZ-Etat vorgesehenen Mittel für die „Globale Transformation von Ernährungssystemen“ vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung resilienter und krisenfester Ernährungssysteme für die Vermeidung und Bewältigung schwerer Ernährungskrisen?
Der Titel „Globale Transformation von Ernährungssystemen“ (kurz: Ernährungssysteme) geht aus der Verstetigung der ehemaligen Sonderinitiative SI AGER hervor. Neben den Ausgabenkürzungen enthält der Titel im Haushaltsentwurf 2027 gegenüber 2026 jedoch zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen von 30 Mio. Euro, um langfristig internationale Prozesse begleiten zu können.
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von den Kürzungen der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit auf die Fähigkeit internationaler Organisationen, Hungersnöte und akute Ernährungsunsicherheit in Konfliktgebieten durch Prävention zu verhindern oder zu bekämpfen?
Der Bundesregierung sind die Berichte der VN und Nichtregierungsorganisationen zu den Auswirkungen der globalen Mittelkürzungen in der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit bekannt. WFP berichtet u. a, dass bereits jetzt Millionen von Menschen, die täglich ums Überleben kämpfen, nicht mehr versorgt werden können. So mussten bereits in vielen Ländern Essensrationen für Notleidende gekürzt oder komplett gestrichen werden. Viele Versorgungszentren für mangelernährte Frauen und Kinder mussten schließen. Humanitäre Mitarbeitende sind gezwungen zu priorisieren. UNICEF prognostiziert, dass durch weltweite Mittelkürzungen mindestens 14 Millionen Kinder von Unterbrechungen bei der Ernährungsversorgung und entsprechenden Dienstleistungen betroffen sein werden.
Zudem sind VN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen durch den internationalen Mittelrückgang zu Stelleneinsparungen gezwungen. Dadurch gehen Wissen und Erfahrung verloren.
Die Bundesregierung beobachtet vor diesem Hintergrund mit Sorge, dass internationale Organisationen Standorte in Ländern und auf subnationaler Ebene in Krisenkontexten schließen und lokale Mitarbeitende entlassen. Organisationen ziehen sich auf ihr „Kernmandat“ zurück. Wichtige Querschnittsaufgaben (u. a. Analysen, Monitoring, und Evaluierung) werden aufgrund fehlender Mittel depriorisiert.
Welche konkreten Maßnahmen sieht der Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ zur Bekämpfung von Hunger und extremer Armut sowie zur Unterstützung fragiler Staaten und der am wenigsten entwickelten Länder vor?
Der Reformplan beschreibt die strategische Ausrichtung der deutschen Entwicklungspolitik. Die Bekämpfung von Hunger, Armut und Ungleichheiten, die Adressierung struktureller Ursachen von Fragilität und die Stärkung der Zusammenarbeit mit den am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs) stellen wichtige Elemente des Reformplans dar. Für Details wird auf die entsprechenden Ausführungen im Reformplan verwiesen (abrufbar unter www.bmz.de/de/ministerium/grundsaetze-ziele/zukunft-zusammen-global-gestalten-282480).
Die Übersetzung dieser strategischen Ausrichtung in konkrete Unterstützungsmaßnahmen erfolgt in Regierungsverhandlungen mit den Partnerländern der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sowie in Abstimmung mit internationalen Partnern.
In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung Programme, die darauf abzielen, die Abhängigkeit der betroffenen Bevölkerung von humanitärer Nahrungsmittelhilfe zu verringern und langfristig Ernährungssicherheit und widerstandsfähige lokale Ernährungssysteme aufzubauen?
Die Bundesregierung unterstützt ein breites Portfolio von Vorhaben, die darauf abzielen, die Abhängigkeit der betroffenen Bevölkerung von humanitärer Nahrungsmittelhilfe zu verringern und langfristig Ernährungssicherheit sowie widerstandsfähige lokale Ernährungssysteme aufzubauen – unter anderem über den verstetigten Titel „Globale Transformation von Ernährungssystemen“ (siehe die Antwort zu Frage 15) und die strukturbildende Übergangshilfe.
Wie hoch waren die Beiträge der Bundesregierung an das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) in den Jahren 2022 bis 2026, und welcher Anteil dieser Mittel wurde jeweils für die Bekämpfung akuter Mangelernährung und für Maßnahmen zur Ernährungssicherung in besonders von Hunger betroffenen Ländern eingesetzt?
Die Bundesregierung hat dem WFP in den Jahren 2022 bis 2026 folgende Mittel bereitgestellt:
2022: 1.734 Mio. Euro
2023: 1.201 Mio. Euro
2024: 941 Mio. Euro
2025: 469 Mio. Euro
2026: 302 Mio. Euro
Die dargestellten Auszahlungen für das Jahr 2026 bilden den aktuellen Zwischenstand zum Zeitpunkt der Abfrage im Rahmen des laufenden Beauftragungsprozesses ab.
Die Beiträge der Bundesregierung an WFP dienen sowohl der lebensrettenden Ernährungsnothilfe als auch längerfristigen Maßnahmen zur Ernährungssicherung und Resilienzstärkung in besonders von Hunger betroffenen Ländern. Eine Aufschlüsselung der Anteile der Mittel auf Maßnahmen für die Bekämpfung akuter Mangelernährung und für Maßnahmen zur Ernährungssicherung ist nicht möglich.
Welche zusätzlichen Mittel plant die Bundesregierung angesichts der prognostizierten Verschärfung der Hunger- und Mangelernährungskrise, insbesondere in Ländern wie Afghanistan, wo nach Angaben des WFP 4,9 Millionen Frauen und Kinder eine Behandlung wegen Mangelernährung benötigen, und wie bewertet sie den aktuellen Finanzierungsbedarf des WFP von 540 Mio. US-Dollar für seine Operationen in Afghanistan bis Januar 2027?
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Lage in Afghanistan aufmerksam, auch bezüglich der Ernährungssicherheit und möglicher Risiken und Folgen von Hunger und Mangelernährung. Zur Verbesserung der Ernährungssicherheit in Afghanistan fördert sie sowohl internationale Organisationen als auch Projekte von Nichtregierungsorganisationen.
Angesichts rückläufiger internationaler Gebermittel ist eine strikte Priorisierung der dringendsten Bedarfe erforderlich. Dies betrifft auch die Mittel der deutschen humanitären Hilfe. Die humanitäre Hilfe und die Unterstützung der Grundversorgung in Afghanistan werden auch 2027 unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen fortgesetzt.
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung über die kurzfristige humanitäre Nahrungsmittelhilfe hinaus, um die strukturellen Ursachen von Hunger und Mangelernährung zu bekämpfen und insbesondere Länder des Globalen Südens beim Aufbau resilienter, lokal und regional ausgerichteter sowie weniger von importierten fossilen Betriebsmitteln und globalen Preis- und Lieferketten abhängigen Ernährungssystemen zu unterstützen?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
Ein Beispiel aus diesem Portfolio ist die Förderung von national verantworteten Schulernährungsprogrammen, die lokale Beschaffung vorantreiben („home grown“).
Die Bundesregierung setzt sich zudem in der internationalen Landwirtschaftspolitik für eine Stärkung der Resilienz der Agrar- und Ernährungssysteme und eine zukunftsfähige, nachhaltige und krisenfeste Landwirtschaft ein. Dieses Ziel verfolgt auch das nächste Globale Forum für Ernährung und Landwirtschaft (Global Forum for Food and Agriculture, GFFA) im Januar 2027, das unter dem Titel „Resiliente Agrarwirtschaft vom Feld bis zum Weltmarkt“ stattfinden wird.
Das BMLEH setzt sich darüber hinaus in der agrarfachlichen internationalen Zusammenarbeit über das bilaterale Kooperationsprogramm (z. B. im Rahmen des Agrarpolitischen Dialogs mit der Afrikanischen Union), die Forschungskooperation Welternährung und den bilateralen Treuhandfonds mit der FAO in verschiedenen Weltregionen für resiliente Agrar- und Ernährungssysteme ein.
Welche Auswirkungen hatte die Beendigung des sogenannten russischukrainischen Getreideabkommens durch Russland im Jahr 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Versorgungslage und die Ernährungssicherheit in den von Weizenimporten aus der Ukraine abhängigen Ländern, und hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Kompensation ergriffen, um die betroffenen Länder bei ihrer Ernährungssicherung zu unterstützen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung konnte die Ukraine nach Beendigung des sogenannten russisch-ukrainischen Getreideabkommens durch Russland im Jahr 2023 ihre monatlichen Ausfuhren durch eine Vielzahl von Maßnahmen, insbesondere durch die Etablierung eines sicheren Korridors für den Export von Getreide und weiterer Agrarprodukte über das Schwarze Meer, wieder nahezu auf Vorkriegsniveau steigern. Daneben leistete die Ukraine humanitäre Beiträge beispielweise über die Initiative „Grain from Ukraine“, um die Ernährungssicherheit insbesondere in Ländern des globalen Südens zu stärken.
Die Bundesregierung unterstützt dies und setzt sich mit Nachdruck auf europäischer Ebene dafür ein, dass alternative Exportrouten gestärkt werden, damit die Ukraine ihre Agrarerzeugnisse weiterhin auf den Weltmarkt exportieren kann.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 18 und 21 verwiesen.
Welche Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung eine länger andauernde Schließung oder erhebliche Einschränkung der Schifffahrt durch die Straße von Hormus auf die weltweite Ernährungssicherheit, insbesondere mit Blick auf die Energiepreise, Transportkosten, Lebensmittelpreise, synthetische Düngemittelproduktion und die Versorgung von Ländern, die in besonderem Maße von Lebensmittelimporten abhängig sind?
Die Straße von Hormus ist eine wichtige Transportroute für den weltweiten Düngemittelexport; 17 bis 24 Prozent der weltweit exportierten Düngemittel passieren diese gewöhnlich. Zudem wurden bis vor Ausbruch des Krieges ca. 20 Prozent der globalen Rohölmengen sowie ca. 20 Prozent der weltweiten LNG-Produktion durch die Straße von Hormus verschifft, sodass Irans Blockade in erheblichem Ausmaß zur Erhöhung der weltweiten Energiepreise beiträgt. Gestiegene Energie- und Düngemarktpreise wirken sich direkt auf lokale Märkte in Schwellen- und Entwicklungsländern aus und treffen insbesondere einkommensschwache Haushalte in diesen Ländern. Hinzu kommt, dass die Störungen der Handelswege im Persischen Golf, Schwarzen Meer und im Roten Meer die globalen Lieferketten und Märkte beeinträchtigen, was die globalen Ernährungssysteme zusätzlich unter Druck setzt. Auch die humanitäre Lieferkette wird durch die Beeinträchtigungen auf den drei genannten Handelsrouten massiv belastet. Die Folgen sind Rückstaus, Umleitungen und Verzögerungen von Hilfslieferungen sowie gestiegene Transportkosten. WFP prognostiziert, dass es 2026 bei anhaltenden erhöhten operativen Kosten für die humanitäre Logistik bis zu 9 Millionen Menschen weniger erreichen kann als geplant. Nach Schätzungen von UNICEF könnten zusätzlich 23 Millionen Kinder bis Jahresende unter die Armutsgrenze fallen.
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um spekulative Aktivitäten und eine übermäßige Marktkonzentration auf den globalen Agrar- und Lebensmittelmärkten zu begrenzen, und wie bewertet sie insbesondere den Einfluss großer Agrar- und Lebensmittelkonzerne sowie von Finanzakteuren auf die Preisbildung und die globale Ernährungssicherheit?
Finanzinvestoren sind in der Regel an den Warenterminmärkten für Agrarrohstoffe tätig, die in Deutschland und der Europäischen Union im internationalen Vergleich streng reguliert sind. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6768 wird verwiesen.
Große Marktkonzentrationen können sich negativ auf die Preisbildung und damit auch auf die Märkte auswirken. Die Bundesregierung setzt sich daher für einen funktionierenden Wettbewerb ein.