Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Zwischen den Jahren 2000 und 2007 ermordete der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund (NSU) zehn Menschen: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter. In diesen Zeitraum fielen auch drei Sprengstoffanschläge des NSU, die ebenfalls den Tod von Menschen zum Ziel hatten. Für die Angehörigen, Hinterbliebenen der Todesopfer und Verletzten hinterlassen diese Verbrechen und das darauffolgenden Staatsversagen bis heute tiefe Wunden.
Bis zur Selbstenttarnung des NSU richteten sich die Ermittlungen im Wesentlichen gegen die Opfer, ihre Familien und ihr Umfeld. Ermittlungsbehörden der Länder, aber auch das Bundeskriminalamt (BKA), welches seit 2004 in die Ermittlungen eingebunden war, gingen hauptsächlich von einem Hintergrund der Taten in der Organisierten Kriminalität und im Drogenhandel aus. Trotz ausbleibender Ergebnisse spielten andere Ermittlungsrichtungen nur eine untergeordnete Rolle und wurden insbesondere auch vom BKA nicht in Betracht gezogen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 836).
Der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hat dazu festgestellt, dass diese Ermittlungen den Opfern weiteres Leid zugefügt haben. Es habe an der Auswahl geeigneter und angemessener Ermittlungsansätze und an fachgerechter Ermittlungsführung gefehlt. So wurden Angehörige über Jahre immer wieder mit wissentlich falschen Anschuldigungen gegen die Ermordeten konfrontiert oder ohne Anlass mit Überwachungsmaßnahmen überzogen. (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 843) Diese Art der Ermittlung wurde etwa in den Plädoyers der Nebenklage im NSU-Prozess in München als Form von strukturellem oder institutionellem Rassismus benannt. (vgl. Kuhn, Stephan: Der Anschlag auf die Keupstraße und die Ermittlungen gegen die Betroffen; in Kein Schlusswort: Nazi-Terror, Sicherheitsbehörden, Unterstützernetzwerk: Plädoyers im NSU-Prozess/Antonia von der Behrens (Hrsg.), S. 173) Die Fokussierung der Ermittlungen auf das Umfeld der Opfer bedeutete für die Angehörigen eine massive Stigmatisierung in ihrer sozialen Umgebung. Hinzu kam eine öffentliche Berichterstattung, die häufig von rassistischen Stereotypen („Döner-Morde“) geprägt war. Trauer und Traumabewältigung wurden dadurch erschwert und teils verhindert, soziale Beziehungen gingen vielfach zu Bruch. So berichtet Semiya Şimşek, die Tocher des ersten Mordopfers beispielsweise: „Bis zur Selbstenttarnung des NSU durften wir nicht trauern. Wir durften keine Opfer sein. Wir und auch die anderen Familien mussten kämpfen, denn wir wurden für die Taten verantwortlich gemacht. Wir konnten nicht trauern, sondern mussten unsere Liebsten verteidigen und sagen: Es ist nicht so, es ist nicht so!“ (www.n-tv.de/politik/Die-Jugendlichen-haben-ein-R echt-zu-erfahren-was-in-diesem-Land-passiert-ist-article26028816.html)
Viel zu spät erhielten die Betroffenen und Opfer die bis dahin verwehrte öffentliche Anerkennung. Gleichzeitig wurde das Vertrauen vieler Betroffener in die deutsche Gesellschaft und die Institutionen der Bundesrepublik Deutschland zutiefst erschüttert. Enthüllungen über nicht verfolgte Hinweise auf rechtsextreme Täter, den Einsatz zahlreicher Vertrauenspersonen verschiedener Sicherheitsbehörden im direkten Umfeld des NSU sowie im Nachgang der Selbstenttarnung vernichtete Akten bei verschiedenen Behörden trugen wesentlich zu diesem enormen Vertrauensverlust bei. Die bei Prozessen in München und Dresden gegen überlebende Mittäter und Unterstützer des NSU ergangenen Urteile haben es kaum vermocht, dieses Vertrauen wiederherzustellen.
Zuletzt hat auch die zwischenzeitliche Streichung der Haushaltsmittel für das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte NSU-Dokumentationszentrum in Nürnberg durch die aktuelle Bundesregierung neue Verunsicherung bei den Betroffenen ausgelöst.
Viele der Betroffenen leiden noch heute körperlich und psychisch unter den Folgen des NSU-Terrors und den falschen Anschuldigungen gegen ihre Familien und ihr Umfeld. Seit 2011 haben die Betroffenen Zugang zu Hilfen des Sozialen Entschädigungsrechts, vor allem durch das Opferentschädigungsgesetz, welches mittlerweile nach mehreren Reformen in das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) überführt ist. Aus der Praxis berichten Betroffene aber immer wieder von anhaltenden Problemen beim Zugang zu Hilfen: Langwierige Verfahren, extrem hohe formale Hürden und belastende, auch retraumatisierende Begutachtungen bedeuten für die Betroffenen neue Belastungen statt notwendiger Unterstützung.
Die Selbstenttarnung des NSU liegt rund 15 Jahre zurück. Es ist überfällig, Systeme der Opferhilfe und der Sozialen Entschädigung auf den Prüfstand zu stellen, um weiter bestehende Defizite abzustellen und die Lage der Angehörigen der NSU-Opfer zu verbessern.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Betroffenen des NSU-Terrors waren neben dem durch die Taten selbst verursachten Leid erheblichen zusätzlichen Belastungen durch Fehler und Versäumnisse staatlicher Stellen ausgesetzt.
Zur Unterstützung der Betroffenen hat die Bundesregierung deshalb im Jahr 2011 Frau Professorin John zur Ombudsfrau für Betroffene des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) ernannt. Daneben steht auch der Bundesopferbeauftragte als dauerhafter Ansprechpartner und zur Unterstützung der Betroffenen zur Verfügung.
Nach Bekanntwerden der NSU-Verbrechen erhielten die Hinterbliebenen und Verletzten seitens des Bundes sogenannte Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe aus dem Bundeshaushalt. Diese Härteleistungen sind ein Zeichen der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen und sollen zugleich ein Zeichen der Ächtung derartiger Taten setzen. Insgesamt wurden an 119 Betroffene des NSU 2 136 747,49 Euro an Härteleistungen geleistet.
Des Weiteren können Geschädigte, deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten. Bis Ende 2023 richtete sich der Anspruch nach den Vorschriften des Opferentschädigungsgesetzes in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Soziale Entschädigung im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) geregelt. Hiernach haben Betroffene Anspruch auf umfangreiche Unterstützungsleistungen; dazu zählen unter anderem die Leistungen der Traumaambulanz, die in einer akuten Krise in Anspruch genommen werden können. Das gilt auch, wenn die Tat länger zurückliegt. Ferner enthält der Leistungskatalog des SGB XIV monatliche Entschädigungszahlungen, einen Berufsschadensausgleich, Leistungen der Krankenbehandlung und Pflege sowie besondere Leistungen im Einzelfall.
Die Bundesregierung plant die Errichtung eines NSU-Dokumentationszentrums. Dieses soll in Gestalt einer öffentlich-rechtlichen Stiftung realisiert werden und insbesondere auch dem Gedenken an die NSU-Opfer dienen.
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung als Geschädigte, Angehörige, Hinterbliebene oder nahestehende Personen Betroffene der Morde, Anschläge und Raubüberfälle des NSU (bitte nach Gruppen aufschlüsseln)?
Basierend auf den Angaben des zuständigen Bundesamts für Justiz wurden Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten an 119 Betroffene – Verletzte sowie Hinterbliebene – gezahlt. Weitere Erkenntnisse zu der Zahl der insgesamt Betroffenen liegen der Bundesregierung nicht vor.
2Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse, Studien oder sonstige Forschungsergebnisse zu den langfristigen sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des NSU-Terrors für die Betroffenen und ihre Angehörigen vor, und welche Studien und Forschungsergebnisse bestehen hierzu allgemein für Betroffene terroristischer Anschläge im Inland?
3Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die materielle Lage der Betroffenen des NSU-Terrors dar?
4Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche Lage der Betroffenen des NSU-Terrors dar?
5Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Lage der Betroffenen des NSU-Terrors dar?
6Beauftragt oder fördert die Bundesregierung Studien oder sonstige Forschungsvorhaben zu den langfristigen sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des NSU-Terrors für die Betroffenen und ihre Angehörigen, und welche Studien und Forschungsergebnisse bestehen hierzu allgemein für Betroffene terroristischer Anschläge im Inland, oder sind derartige Vorhaben geplant?
Die Fragen 2 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Sowohl die jeweiligen Ressourcen der Betroffenen zur Verarbeitung des Geschehens als auch die materiellen, gesundheitlichen und sozialen Folgen sind individuell sehr unterschiedlich. Daher lassen sich über die langfristigen sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen oder die materielle, gesundheitliche oder soziale Lage der Betroffenen keine zusammenfassenden und verallgemeinerungsfähigen Aussagen treffen. Der Bundesregierung liegen auch keine Studien hierzu vor. Die Beauftragung einer entsprechenden Studie ist derzeit nicht geplant.
7Wie viele Anträge auf Leistungen nach dem SGB XIV wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Kreis der Betroffenen des NSU-Terrors gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden negativ beschieden?
8Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Leistungen nach dem SGB XIV aus dem Kreis der Betroffenen des NSU-Terrors abgelehnt (bitte unter Angabe der Häufigkeit des jeweiligen Ablehnungsgrundes aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Betroffene des NSU-Terrors können Anspruch auf Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts nach dem SGB XIV haben. Das SGB XIV wird jedoch ausschließlich von den Ländern in eigener Verantwortung durchgeführt. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Zahl der von Opfern terroristischer und extremistischer Anschläge gestellten Anträge, dem Anteil der Ablehnungen und der Gründe hierfür. Die von den Ländern im Rahmen ihrer statistischen Meldepflicht an die Bundesstelle für Soziale Entschädigung (BfSE) übermittelten Daten umfassen die Gesamtzahl der nach dem SGB XIV anerkannten Gewaltopfer. Eine gesonderte statistische Erfassung der Opfer terroristischer und extremistischer Anschläge sowie der von ihnen gestellten Anträge erfolgt nicht.
Inwieweit ist die Verbesserung des Umgangs mit spezifischen Gruppen von Betroffenen, wie den Opfern des NSU-Terrors oder Opfern von rechtsextremistischer Gewalt oder Opfern von Terrorismus im Inland Gegenstand der Tätigkeit des Kompetenzzentrums für Soziale Entschädigung?
Die Aufgaben der BfSE, die diese als Kompetenzzentrum für Soziale Entschädigung wahrnimmt, sind in § 124 Absatz 4 SGB XIV geregelt. Das Kompetenzzentrum hat keinen Umgang mit den in der Frage genannten Opfergruppen, denn die Durchführung des SGB XIV ist alleinige Aufgabe der Länder. Diesen obliegt die Ausbildung und Schulung ihrer Mitarbeitenden, auch hinsichtlich des Umgangs mit den Opfern.
Wie viele Veranstaltungen, welche die Verbesserung des Umgangs mit spezifischen Gruppen von Betroffenen wie den Opfern des NSU-Terrors oder Opfern von rechtsextremistischer Gewalt oder Opfern von Terrorismus im Inland zum Gegenstand haben, hat das Kompetenzzentrum für Soziale Entschädigung bisher durchgeführt, und Vertreter welcher Landes- und Bundesbehörden haben daran teilgenommen?
Das Kompetenzzentrum hat keine Veranstaltung im Sinne der Fragestellung durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Inwieweit ist die Verbesserung des Umgangs mit spezifischen Gruppen von Betroffenen wie den Opfern des NSU-Terrors oder Opfern von rechtsextremistischer Gewalt oder Opfern von Terrorismus im Inland Gegenstand des zum 1. Januar 2028 dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Berichts über die Auswirkungen des SGB XIV?
Der Bericht wird derzeit erarbeitet. Angaben zu dessen konkretem Inhalt sind daher derzeit noch nicht möglich.
Aus welchen anderen Quellen und in welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen an die Geschädigten, Angehörigen, Hinterbliebenen oder nahestehende Personen erfolgt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. Insgesamt wurden an 119 Betroffene des NSU 2 136 747,49 Euro an Härteleistungen aus Bundesmitteln geleistet.
Das Land Thüringen hat zudem 2018 einen Fonds in Höhe von 1,5 Mio. Euro zugunsten der Opfer der terroristischen Straftaten des NSU aufgelegt (Entschädigungsfonds für die Opfer, Angehörigen und Geschädigten der Taten des NSU). Dieser sah für die Familien der Getöteten pro Familie 100 000 Euro und Entschädigungsleistungen für Verletzte vor. Inwiefern die Betroffenen diese Leistungen erhalten haben, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung.
Soweit die Betroffenen darüber hinaus Leistungen aufgrund des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) oder des seit 2024 geltenden SGB XIV oder Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) erhalten haben, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Gesamthöhe der Leistungen vor. Insoweit wird auf die Zuständigkeit der nach Landesrecht mit der Durchführung des SGB XIV bestimmten Behörden und der gesetzlichen Unfallversicherungsträger sowie auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
In welchen Abschlussberichten und Handlungsempfehlungen der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum NSU-Komplex auf Bundes- und Landesebene wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die materielle Entschädigung, finanzielle Unterstützung oder eine stärkere Anerkennung der Betroffenen und Angehörigen thematisiert bzw. empfohlen, und welche dieser Empfehlungen wurden bislang umgesetzt?
Die Abschlussberichte der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse sind als Bundestagsdrucksachen öffentlich einsehbar.
Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages haben in ihren Abschlussberichten wiederholt die Notwendigkeit einer angemessenen Entschädigung und finanziellen Unterstützung hervorgehoben. So empfahl 2013 der Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 17/14600) die Einrichtung eines Härtefallfonds zur finanziellen Unterstützung besonders schwer betroffener Opfer und Angehöriger. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe aus dem Bundeshaushalt bereits Geltung. Im Jahr 2018 wurden die darin vorgesehenen pauschalen Härteleistungen rückwirkend verdreifacht.
Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages haben in ihren Abschlussberichten zudem wiederholt die Bedeutung einer individuellen Anerkennung des erlittenen Leids durch staatliche Stellen betont. Dem wurde durch die Ernennung der Ombudsfrau für Betroffene des NSU Ausdruck verliehen. Die Bundesregierung plant zudem die Errichtung eines NSU-Dokumentationszentrums. Dieses soll in Gestalt einer öffentlich-rechtlichen Stiftung realisiert werden und insbesondere auch dem Gedenken an die NSU-Opfer dienen.
Der Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 18/12950) unterstrich ferner die Notwendigkeit einer dauerhaften psychosozialen Unterstützung für Betroffene und Angehörige sowie die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Entschädigungsansprüche. Die Bundesregierung hat diese Empfehlungen durch die Verstetigung der Finanzierung von Opferberatungsstellen und die Ausweitung von Hilfsangeboten umgesetzt. Darüber hinaus trat zum 1. Januar 2024 das neue SGB XIV in Kraft, welches ein breiteres Leistungsspektrum für Opfer bietet und auch psychische Gewalt umfasst.
Hinsichtlich der Abschlussberichte der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse der Länder weist die Bundesregierung abschließend darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Umsetzung landesspezifischer Empfehlungen sowie die Beantwortung von Sachverhalten, die die Verwaltung und Rechtsprechung der Länder betreffen, gemäß der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes ausschließlich bei den jeweiligen Landesregierungen liegt. Die Bundesregierung steht jedoch in engem Austausch mit den Ländern, um eine bundesweit kohärente Unterstützung der Betroffenen und Angehörigen zu gewährleisten. Im Rahmen des SGB XIV finden regelmäßig zweimal im Jahr Konferenzen zwischen Bund und Ländern statt, in dem Entwicklungen oder aufgetretene Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz besprochen werden.
Inwieweit wurden die psychischen und sozialen Folgen der bis 2011 im Wesentlichen gegen die Familien und das Umfeld der Opfer gerichteten Ermittlungen bei der Gewährung von Entschädigungsleistungen berücksichtigt?
Bei den Härteleistungen des Bundes handelt es sich um Billigkeitsleistungen und damit nicht um Entschädigungsleistungen im engeren Sinne. Die psychische Belastung der Betroffenen wird insbesondere bei der Gewährung von über die pauschalen Soforthilfen hinausgehenden weitergehenden Härteleistungen berücksichtigt.
Das bis Ende 2023 geltende Soziale Entschädigungsrecht erfasste nur körperliche Gewalttaten. Erst seit Inkrafttreten des SGB XIV am 1. Januar 2024 werden auch psychische Gewalttaten als schädigende Ereignisse erfasst. Auch das alte Recht bot jedoch bereits zahlreiche Leistungen, die die individuelle Betroffenheit und Schädigung des Opfers beziehungsweise dessen Angehörigen berücksichtigten, beispielsweise in Form von Leistungen der Krankenbehandlung, Leistungen zur Teilhabe und Leistungen zum Lebensunterhalt.
Wie bewertet die Bundesregierung eine zusätzliche Entschädigungszahlung vor dem Hintergrund des in den NSU-Untersuchungsausschüssen dokumentierten staatlichen Fehlverhaltens und der zusätzlichen Belastungen, denen Betroffene und Angehörige im Zuge der Ermittlungen und des Umgangs staatlicher Stellen mit ihnen ausgesetzt waren?
Die Bundesregierung hält eine weitergehende finanzielle Entschädigung ausschließlich zugunsten der NSU-Betroffenen aus Gründen der Gleichbehandlung mit Betroffenen anderer terroristischer und extremistischer Taten nicht für angezeigt. Eine Differenzierung zwischen verschiedenen Betroffenengruppen birgt die Gefahr erneuter Viktimisierung und gegebenenfalls eines (weiteren) Vertrauensverlustes gegenüber staatlichen Institutionen.