Umgang der Bundesregierung mit aktuellen Entwicklungen in Serbien

Drs. 21/8769Antwort auf 21/8339Grüne22.10.2026Zuständig: Auswärtiges AmtThema: Außenpolitik und internationale Beziehungen
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Entwicklung der Republik Serbien hat weitreichende Konsequenzen für die Westbalkanregion sowie Stabilität und Sicherheit in Europa. Was die Integration der Republik Serbien in die Europäische Union betrifft, ist die Lage unverändert schwierig: Einerseits strebt Serbien offiziell einen EU-Beitritt weiterhin an und die Beitrittsverhandlungen laufen offiziell seit 2014: Aktuell sind 22 Kapitel von insgesamt 33 geöffnet, aber nur 2 davon sind vorläufig geschlossen. Andererseits unterminierte der nach Auffassung der Fragestellenden sowie zahlreicher internationaler Beobachterinnen und Beobachter zunehmend autokratische Führungsstil des früheren Ministerpräsidenten und bisherigen Präsidenten Aleksandar Vučić die serbische Demokratie und die damit verbundene Unabhängigkeit von Institutionen und dem Justizwesen (https://fr eedomhouse.org/country/serbia/freedom-world/2026). Des Weiteren stehen nicht nur die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien, sondern auch Kulturschaffende sowie Universitäten mit ihrem Personal und den Studierenden unter massivem Druck (https://amp.dw.com/de/serbien-geben-united-group-m edien-kritische-haltung-gegenueber-praesident-aleksandar-vucic-auf/a-7618 2467).

Aleksandar Vučić hat Ende Juni 2026 seinen Rücktritt als Präsident angekündigt. Unter seiner Führung gab es bereits viermal vorgezogene Neuwahlen. Dabei bleibt das politische Klima in Serbien nach den umstrittenen Parlamentswahlen 2023 und einer Reihe von Kommunalwahlen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 weiterhin hart umkämpft. Die Empfehlungen der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa)- bzw. der ODIHR (Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte)-Wahlbeobachtungsmission aus dem Jahr 2023 sind von Serbien noch nicht umgesetzt worden. Damals stellte das ODIHR fest, dass die serbischen Parlamentswahlen 2023 nicht frei und fair verlaufen seien und diese durch umfassende Einflüsse des Präsidenten Aleksandar Vučić auf die Wahlen, den Missbrauch öffentlicher Mittel, die Voreingenommenheit der Medien und der Wahlkommission sowie den Druck auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst gekennzeichnet waren (https://odihr.osce.org/odihr/elections/serbia/563502 ). Ähnliche Bedenken bestanden auch nach den Kommunalwahlen 2024 (https://odihr.osce.o rg/odihr/elections/serbia/575488 ).

Im Januar 2026 hat der nach der Auffassung der Fragestellenden und zahlreicher internationaler Beobachterinnen und Beobachter gravierende Abbau der Unabhängigkeit der serbischen Justiz eine neue, ernst zu nehmende Dimension bekommen: mit den sogenannten Mrdic laws hat die Nationalversammlung der Republik Serbien mit Mehrheit der Regierungspartei SNS ein Gesetzespaket mit fünf Änderungen für zentrale Justizgesetze verabschiedet. Die Venedig-Kommission des Europarates kam in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die Änderungen erhebliche rechtsstaatliche Bedenken aufwerfen, und empfahl in mehreren Punkten eine Rücknahme oder Änderung dieser Reformen (https://europeanwesternbalkans.com/2026/04/24/venice-commission-rec ommends-addressing-concerning-shortcomingsin-judicial-laws/).

Die Proteste, die der Einsturz eines Bahnhofsvordachs in der nordserbischen Stadt Novi Sad im November 2024 ausgelöst hat und bei dem 16 Menschen umkamen, dauern nach fast zwei Jahren weiterhin an. Diese Proteste, die weitgehend von Studentinnen und Studenten getragen werden, sind zu einer landesweiten Bewegung mit der zentralen Forderung für ein Ende von Korruption und die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit angewachsen. Doch die Unterstützer der Proteste stehen unter immensem Druck durch die Exekutive: Es gibt immer wieder Berichte, dass Protestierende festgenommen und strafrechtlich verfolgt werden, dass Professorinnen und Professoren entlassen oder ihre Gehälter ausgesetzt werden (https://sciencebusiness.net/news/serbias-acad emics-lose-jobs-over-support-student-pro-democracy-movement).

Zugleich verschärft sich die Lage für unabhängigen Journalismus in Serbien. Die Europäische Journalisten-Föderation (EFJ), die Media Freedom Rapid Response (MFRR) sowie die Plattform des Europarats für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten dokumentieren einen deutlichen Anstieg von Verstößen gegen die Pressefreiheit. Für das Jahr 2025 wurden insgesamt 209 Fälle von Übergriffen gegen Medienschaffende registriert, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Erfasst wurden unter anderem körperliche Angriffe, Morddrohungen, Onlinehasskampagnen, missbräuchliche Klagen gegen Medienschaffende (Strategic Lawsuits against Public Participation (SLAPPs)) sowie Formen digitaler Überwachung. Viele Medienorganisationen äußern ihre Sorge über die politische Einflussnahme auf die Medienlandschaft sowie über Defizite bei der Aufklärung und Verfolgung von Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten (vgl. https://europeanjournalists.org/blog/2026/07/16/s erbia-a-dangerous-spiral-of-violence-against-journalists/ ).

Die Rundfunkregulierung und somit die Medienfreiheit hat sich ebenfalls verschlechtert. Serbien verfügte seit dem Scheitern des Ernennungsverfahrens für die Regulierungsbehörde für elektronische Medien (REM) nach Auffassung der Fragestellenden und zahlreicher internationaler Beobachterinnen und Beobachter für einen längeren Zeitraum faktisch über keine funktionierende unabhängige Medienaufsichtsbehörde mehr. Nach der inzwischen erfolgten Besetzung bestehen Zweifel hinsichtlich der Unabhängigkeit der Behörde und einer wirksamen Aufsicht über regierungsnahe Sender fort, während unabhängige Fernsehsender weiterhin von den nationalen Frequenzen ausgeschlossen sind (www.cenzolovka.rs/drzava-i-mediji/kandidati-se-povukli-propao-postup ak-za-izbor-novog-saveta-rem-a/).

Trotz dieser substanziellen Zweifel zeigt der Umgang der EU-Kommission, vertreten durch die Präsidentin Dr. Ursula von der Leyen und dem Präsidenten des Europäischen Rates, António Costa, mit Aleksandar Vučić nach kritischen Berichten nicht die konsequente Verteidigung von europäischen Werten, von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, sondern folgt geopolitischen Interessen (www.zeit.de/politik/ausland/2025-09/eu-beitritt-serbien-westbalkan-aleksand ar-vucic-proteste). Hier darf die Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden nicht schweigen, sondern muss sich dafür einsetzen, dass europäische Werte gegenüber autoritären Tendenzen glaubwürdig und konsequent vertreten werden. Die autoritäre Entwicklung Serbiens ist auch für Deutschland von Bedeutung, nicht zuletzt schadet sie bereits heute den deutschen Unternehmen vor Ort und den wirtschaftlichen Beziehungen. Deutschland bleibt für Serbien stärkster bilateraler Handels- und Wirtschaftspartner und größter bilateraler Entwicklungspartner. Das bilaterale Handelsvolumen betrug 2025 rund 10,1 Mrd. Euro (www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/serbien-node/bi lateral-207492). Für deutsche Unternehmen ist Serbien ein wichtiger Wirtschaftsstandort: Die rund 900 Firmen mit deutschem Kapital, beschäftigen in Serbien etwa 80 000 Mitarbeitende; deutsche Einfuhren nach Serbien hatten im Jahr 2025 einen Wert von über 5 Mrd. Euro (www.gtai.de/de/trade/serbienwirtschaft/wirtschaftsausblick).

Serbiens EU-Beitrittsprozess spiegelt eine deutliche Diskrepanz zwischen formaler Erfüllung der Kriterien und institutioneller Realität wider. Während die EU-Kommission die technischen Kriterien für Cluster 3 als erfüllt betrachtet, identifiziert ihr eigener Serbien-Bericht weiterhin gravierende Mängel in den Bereichen Justizunabhängigkeit, Korruption, Wahlen, Medienfreiheit, parlamentarische Kontrolle, Zivilgesellschaft und akademische Autonomie (https://enlargement.ec.europa.eu/document/download/6e68ce26-b95b-48e1-921a-c60 c12da8f00_en?filename=serbia-report-2025.pdf). Die Glaubwürdigkeit des EU-Beitrittsprozesses für die serbische Bevölkerung kann nach Auffassung der Fragestellenden nur hergestellt werden, wenn die EU ihre Werte Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, aber auch Unabhängigkeit der Presse- und Medienlandschaft und die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Begleitung der anstehenden Reformen in Serbien fordert.

Frage 1 + 2 + 2a Seite 3

1Warum haben sich weder Bundeskanzler Friedrich Merz noch der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, unmittelbar zur feierlichen und vom serbischen Staat unterstützten Rückführung und Beisetzung des Leichnams des bosnisch-serbischen Kriegsverbrechers Ratko Mladi in Belgrad geäußert?

2Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass der Leichnam des bosnisch-serbischen Kriegsverbrechers Ratko Mladić, der vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IC-TY) unter anderem wegen Völkermord, Verfolgung, Vernichtung, Mord, Terror, unrechtmäßiger Angriffe auf Zivilpersonen und Geiselnahmen in Zusammenhang unter anderem mit der menschenverachtenden Belagerung Sarajevos und dem Völkermord von Srebrenica zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, vom serbischen Staat feierlich nach Belgrad überführt und dort mit militärischen Ehren in Anwesenheit von serbischen Regierungsmitgliedern aufgebahrt und beigesetzt wurde?

2aWelche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den genannten Vorgängen mit Blick auf die Haltung Serbiens zum Völkerrecht, zur Nichtanerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien und zu europäischen Werten, insbesondere der Rechtsstaatlichkeit? c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den genannten Vorgängen für ihre Haltung zum EU-Beitrittsverfahren Serbiens?

Antwort

Die Fragen 1 bis 2c werden zusammen beantwortet.

In der gemeinsamen Erklärung zu Kriegsverbrechen, die im Rahmen des Berlin-Prozesses 2018 in London verabschiedet und unterschrieben wurde, hat sich Serbien, genauso wie die anderen Länder des Westlichen Balkans, dazu bekannt, Urteile nationaler und internationaler Gerichte zu Kriegsverbrechen anzuerkennen, sich gegen jede Verherrlichung von Kriegsverbrechen einzusetzen und eine Kultur des Respekts gegenüber allen Opfern zu fördern. An diesem Bekenntnis misst die Bundesregierung die Länder des Westlichen Balkans weiterhin und vermittelt dies auch in bilateralen Gesprächen.

Die Bestattung Ratko Mladićs mit militärischen Ehren und in Anwesenheit ranghoher Regierungsvertreter ist aus Sicht der Bundesregierung nicht vereinbar mit den Erwartungen an ein Land, das EU-Beitrittskandidat ist. Diese Irritation wurde seitens des Auswärtigen Amts (AA) auch in Gesprächen mit der serbischen Seite deutlich zum Ausdruck gebracht.

Die Bundesregierung hat zudem in der Regierungspressekonferenz vom 9. September 2026 betont, dass sie die Verherrlichung von Ratko Mladić und die feierlichen Inszenierungen seiner Bestattung in Serbien mit sehr großer Irritation zur Kenntnis genommen hat. Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul hat sich in diesem Sinne öffentlich vor seiner Abreise zum Außenministertreffen des Berlin-Prozesses in Montenegro am 1. Oktober 2026 geäußert.

Frage 2b Seite 4

Welche Erwartungen hat die Bundesregierung diesbezüglich insbesondere an den zurückgetretenen serbischen Präsidenten und erklärten Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten, Aleksandar Vučić?

Antwort

Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Kandidatinnen und Kandidaten in laufenden Wahlprozessen anderer Staaten.

Frage 3 + 4 Seite 4

3Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass die technischen Kriterien für Cluster 3 erfüllt sind?

4Aus welchen konkreten Gründen hat die Bundesregierung sich der Bewertung von den Niederlanden, Schweden, Kroatien, Bulgarien, Luxemburg, Lettland und Dänemark nicht angeschlossen, und hat sich ihre Bewertung seit Anfang Juli 2026 verändert?

Antwort

Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.

Nach Bewertung der Europäischen Kommission erfüllt Serbien bereits seit 2016 die Voraussetzungen für die Öffnung von Cluster 3 (Wettbewerbsfähigkeit und inklusives Wachstum). Die Bundesregierung folgt dieser Bewertung und weist darauf hin, dass sie die Öffnung von Clustern grundsätzlich für sinnvoll erachtet, sofern die Europäische Kommission dies vorschlägt. Diese Bewertung hat sich seit Juli 2026 nicht verändert.

Frage 5 + 6 + 7 Seite 4

5Inwieweit sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen und den Angleichungsstand in Serbien bezüglich der im Cluster 3 beinhalteten Angleichung der Gesetzgebung an die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“, die die Voraussetzungen für den freien Verkehr von Fernsehsendungen innerhalb der EU schafft, erfüllt?

6Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der jüngsten Entwicklungen im Bereich der Regulierungsbehörde für elektronische Medien (REM) und die Besetzung ihrer Ratsmitglieder inklusive des Amtes der Präsidenten auf das EU-Beitrittsverfahren mit Serbien?

7Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Verschlechterung des Medienpluralismus durch den Verkauf unter anderem von Sendern wie N1 und Nova, durch die „United Media and die Alpac Capital“-Gruppe, der bereits Euronews Serbia gehört, und dass nach Auffassung von Reporter Sans Frontiers und YIHR durch den Verkauf Serbiens letzte unabhängige Fernsehsender aus ihrer bisherigen Eigentümerstruktur herausgelöst wurden, als problematisch auch für die EU-Beitrittsverhandlungen und auch im Bereich der von der Europäischen Kommission anvisierten Eröffnung von Cluster 3 an?

Antwort

Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet.

Die Bundesregierung beobachtet die genannten Entwicklungen mit Sorge. Sie misst der Umsetzung der Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR), einschließlich eines vollständig besetzten, unabhängigen und funktionalen Vorstandes der Medienaufsicht REM, größte Bedeutung bei. Bei den EU-Beitrittsverhandlungen kommt der Medienfreiheit als Teil der sogenannten „Fundamentals“ eine zentrale Rolle zu. Die Bundesregierung unterstützt den leistungsbasierten Ansatz des EU-Beitrittsprozesses. Fortschritte im Bereich der Medienfreiheit sind demnach Voraussetzung für ein Vorankommen Serbiens auf dem EU-Beitrittspfad. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/6731, Frage 31 verwiesen.

Frage 8 Seite 5

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, die in ihrem jüngsten Rechtstaatlichkeitsbericht zum Schluss kommt, dass Serbien im Bereich der Rechtsstaatlichkeit Rückschritte erzielt hat, und wenn diese Einschätzung von der Bundesregierung geteilt wird, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die anvisierte Eröffnung von Cluster 3?

Antwort

Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in Serbien aufmerksam und besteht gegenüber Serbien insbesondere im Rahmen des jährlichen Rechtsstaatsdialogs auf der Implementierung notwendiger Reformen. Sie hat sowohl den jüngsten Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission zur Kenntnis genommen als auch den Eröffnungsbericht, der die technischen Voraussetzungen der Eröffnung von Cluster 3 (Wettbewerbsfähigkeit und inklusives Wachstum) als erfüllt ansieht. Sie wird infolgedessen die Öffnung von Cluster 3 unterstützen und die Rückschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in den weiteren Verhandlungen der hierfür einschlägigen Verhandlungskapitel berücksichtigen.

Frage 9 + 10 Seite 5

9Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über politischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Druck auf unabhängige Journalistinnen und Journalisten sowie Medienorganisationen in Serbien vor, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre bilaterale Zusammenarbeit mit Serbien?

10Welche Auswirkungen haben die dokumentierten Einschränkungen der Presse- und Medienfreiheit nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Arbeit deutscher oder durch Deutschland geförderter Medienakteure in Serbien, insbesondere der Deutschen Welle und ihrer lokalen Partnerinnen und Partner, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zu deren Unterstützung?

Antwort

Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.

Die Bundesregierung verfolgt die Lage der Medien in Serbien aufmerksam und teilt die Einschätzung des EU-Länderberichts für Serbien vom 4. November 2025, dass es diesbezüglich zu Rückschritten gekommen ist. Die Bundesregierung hat ihre Besorgnis angesichts von Angriffen und Drohungen gegen Medienschaffende und Vertreterinnen und Vertreter der serbischen Zivilgesellschaft wiederholt zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung unabhängige Medien in Serbien und in der Region durch Projektförderungen. Daneben fördert das AA den German News Service, mit dem Medien in Serbien kostenfrei Agenturmeldungen, Berichte und weitere Inhalte von dpa und DW in der Landessprache abrufen können. Die Deutsche Botschaft Belgrad steht in Kontakt mit der Deutschen Welle. Die Bundesregierung erwartet von Serbien die Einhaltung der im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses formulierten Bedingungen zur Angleichung der Mediengesetze an den EU-Acquis und zur Stärkung des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/6731, Frage 31 verwiesen.

Frage 11 Seite 6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Thematisierung der Presse- und Medienfreiheit in Serbien beim Gipfeltreffen EU-Westbalkan am 5. Juni 2026 in Tivat, Montenegro?

Antwort

Bundeskanzler Friedrich Merz hat beim EU-Westbalkangipfel u. a. ein Gespräch mit Präsident Aleksandar Vučić geführt und eine klare Ausrichtung Serbiens auf den EU-Beitrittsprozess gefordert. Zu inhaltlichen vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

Frage 12 Seite 6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Hintergründen der versuchten Einreise von 87 serbischen Staatsangehörigen nach Montenegro am 3. Juni 2026 im Vorfeld des EU-Westbalkan-Gipfels in Tivat (https://balkaninsight.com/2026/06/03/montenegro-bars-87-serbian-citize ns-ahead-of-eu-western-balkans-summit/bi/) vor, und inwiefern bewertet die Bundesregierung den Vorfall als relevant für die Bewertung Serbiens im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen, insbesondere hinsichtlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gutnachbarlicher Beziehungen?

Antwort

Der Bundesregierung sind die Medienberichte zu diesem Vorfall bekannt.

Die Bundesregierung misst den Kriterien Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses zentrale Bedeutung bei. Die Bundesregierung verfolgt alle Entwicklungen, die diese Bereiche betreffen, aufmerksam und lässt sie in ihre Bewertungen im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses einfließen.

Frage 13 Seite 6

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer bisherigen Positionierung den Umgang der serbischen Regierung mit den Protesten und Studentendemonstrationen seit dem Einsturz des Bahnhofvordaches in Novi Sad am 1. November 2024?

Antwort

Die Bundesregierung versteht die Bezugnahme auf ihre bisherige Positionierung als Verweis auf ihre öffentlichen Äußerungen aus der Vergangenheit (beispielsweise www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonfer enz-vom-20-august-2025-2380648), in denen sie stets betont hat, dass die serbischen Behörden die Versammlungsfreiheit gewährleisten müssen. An dieser Positionierung hält die Bundesregierung unverändert fest. Insbesondere von einem EU-Beitrittskandidatenland erwartet die Bundesregierung, dass friedliche Demonstrationen ungehindert stattfinden können.

Die Achtung der Grundrechte, einschließlich der Versammlungsfreiheit, ist Teil der so genannten „Fundamentals“ im EU-Beitrittsprozess. Im Übrigen wird auf die Bewertung der Europäischen Kommission im Länderbericht Serbien aus dem vergangenen Jahr verwiesen (siehe Abschnitt zu Kapitel 23), der sich die Bundesregierung anschließt.

Frage 14 Seite 7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die juristische Aufarbeitung in Serbien über den Einsturz des Vordachs des Bahnhofs in Novi Sad am 1. November 2024?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung und öffentlich einsehbaren Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor.

Frage 15 Seite 7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Tausende von Teilnehmern der SNS-Kundgebungen mit organisierten Bussen nach Belgrad gebracht werden und dabei oft Verpflegung sowie nach Berichten einen freien Arbeitstag erhalten?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.

Frage 16 Seite 7

Welche Vorwürfe seitens der serbischen Regierung, des Präsidenten oder von Parlamentarierinnen und Parlamentariern sind der Bundesregierung bekannt, die seit dem Beginn der Studentenproteste in Serbien von der serbischen Regierung oder regierungsnahen Medien an die deutsche Bundesregierung oder einzelne deutsche Abgeordnete gerichtet wurden?

Antwort

Das AA beobachtet die Medienberichterstattung sowie parlamentarische und öffentliche Debatten in Serbien. Es ist jedoch nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und aufbereiten zu lassen. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

Frage 17 + 18 Seite 7

17Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die unabhängige Untersuchung sowie juristische Aufarbeitung der serbischen Behörden in Bezug auf den mutmaßlichen Einsatz mindestens einer Schallwaffe gegen friedliche Demonstranten am 15. März 2025?

18Wenn der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse über die unabhängige Untersuchung sowie die juristische Aufarbeitung des mutmaßlichen Einsatzes von Schallwaffen bei den Protesten vorliegen, welche Bewertung zieht die Bundesregierung aus den vorliegenden Berichten vor dem Hintergrund ihrer bisherigen Positionierung?

Antwort

Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.

Die Bundesregierung hat die entsprechenden Berichte zur Kenntnis genommen. Ihr liegen über die Medienberichterstattung und öffentlich einsehbaren Informationen hinaus keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hat unmittelbar nach dem 15. März 2025 ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die mutmaßliche Nutzung einer solchen Schallwaffe umgehend und transparent aufgeklärt wird.

Frage 19 Seite 7

Haben Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Botschaft in Serbien Prozesse gegen Teilnehmende von Demonstrationen oder Medienschaffende beobachtet, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Botschaft Belgrad führen regelmäßig Prozessbeobachtungen bei derartigen Verfahren durch.

Frage 20 Seite 8

Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses die Lage der Freiheit der Wissenschaft in Serbien?

Antwort

Die Bundesregierung teilt grundsätzlich die Bewertung der Europäischen Kommission im Länderbericht Serbien aus 2025, auch im Hinblick auf die Freiheit von Wissenschaft und Forschung, und unterstützt die dort ausgesprochenen Empfehlungen.

Frage 21 Seite 8

Mit welchen konkreten Maßnahmen und Programmen unterstützt die deutsche Botschaft den wissenschaftlichen Austausch und die Zusammenarbeit zwischen deutschen und serbischen Universitäten?

Antwort

Die Deutsche Botschaft Belgrad steht in engem Austausch mit den serbischen Universitäten und unterstützt diese in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), der Alexander-von-Humboldt-Stiftung (AvH) und anderen Partnern dabei, Kontakte mit deutschen Universitäten auszubauen. Die Botschaft steht zudem in Kontakt mit dem serbischen Bildungsministerium und setzt sich dort für die Förderung von Partnerschaften zwischen deutschen und serbischen Bildungseinrichtungen ein.

Frage 22 Seite 8

Wie hoch beläuft sich die Förderung des wissenschaftlichen Austausches zwischen Serbien und Deutschland aus dem deutschen Bundeshaushalt 2026?

Antwort

Den wissenschaftlichen Austausch zwischen Serbien und Deutschland fördern der DAAD mit Mitteln des AA und des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit ca. 1,01 Mio. Euro (Stand: 30. September 2026) und die AvH mit Mitteln des AA und BMFTR mit 136.978 Euro (Stand: 07. Oktober 2026).

Darüber hinaus beträgt die bilaterale und multilaterale BMFTR-Förderung mit Bezug auf den wissenschaftlichen Austausch zwischen Serbien und Deutschland 285.650 Euro für 2026 (Stand: 07. Oktober 2026).

Frage 23 Seite 8

Welche Hinweise auf staatlich gelenkte Repression hat die deutsche Bundesregierung bislang von serbischen Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstlern sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erhalten?

Antwort

Die Bundesregierung steht regelmäßig im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Medien, Kultur und Wissenschaft in Serbien und nimmt ihre Anliegen zur Medien-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit im Land sehr ernst. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

Frage 24 Seite 8

Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses den Abbau der Wissenschaftsfreiheit und die staatlichen Eingriffe in die Universitäten für die Qualität zukünftiger Hochschulabschlüsse?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Im Übrigen beantwortet die Bundesregierung grundsätzlich keine hypothetischen Fragen.

Frage 25 Seite 9

Wie viele offizielle Besuche und Gespräche zum Thema Wirtschaftskooperation gab es zwischen den Vertretern der serbischen Regierung und der Bundesregierung im Jahr 2025 und bisher im Jahr 2026 (bitte jeweils nach Datum, Ort, Art des Treffens, teilnehmenden Personen und deren Funktionen sowie Anlass bzw. Gegenstand des Gesprächs aufschlüsseln)?

Antwort

In den Jahren 2025 und 2026 fanden folgende Besuche statt:

• 17. April 2026, Berlin: Bilaterales Gespräch zwischen Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche und der serbischen Wirtschaftsministerin Adrijana Mesarović.

• 30. September 2026, Belgrad: Teilnahme der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) Silvia Breher an dem SWG-Ministertreffen und bilaterales Gespräch mit dem serbischen Landwirtschaftsminister Dragan Glamocic.

Anmerkung:

Diese Angaben erfolgen auf der Grundlage der unter noch zumutbarem Aufwand erfolgten Sichtung vorhandener Unterlagen, Kalendereintragungen und Aufzeichnungen. Sie sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die Mitglieder der Bundesregierung, die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht und wurde auch nicht durchgeführt; insbesondere werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Eine vollumfängliche Auflistung ist deshalb nicht möglich.

Frage 26 Seite 9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem zunehmend autokratischen Kurs Serbiens unter dem früheren Ministerpräsidenten und bisherigen Präsidenten Aleksandar Vučić für Langzeitberatungstätigkeit eines Mitarbeiters der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im serbischen Präsidialamt?

Antwort

Die Beratung wurde im September 2026 letztmalig bis Ende Juli 2027 verlängert, damit durch den Langzeitberater noch die im Sommer 2027 stattfindende Expo 2027 in Serbien begleitet werden kann. Diese bietet deutschen Unternehmen die Möglichkeit, sich in diesem Rahmen wirkungsvoll zu präsentieren. Danach endet die bilaterale Verwaltungspartnerschaft mit dem serbischen Präsidialamt.

Frage 26a Seite 9

Gibt es andere Langzeitberater, die im Auftrag der Bundesregierung seit mehr als zehn Jahren in autokratischen oder semiautokratischen Staaten in höchsten Regierungsinstitutionen angesiedelt sind?

Antwort

Es gibt keine Langzeitberater oder -beraterinnen in bilateralen Verwaltungspartnerschaften oder EU-Twinning-Projekten, die im Auftrag der Bundesregierung seit mehr als zehn Jahren in autokratischen oder semi-autokratischen Staaten in höchsten Regierungsinstitutionen angesiedelt sind.

Frage 26b Seite 10

Warum ist der GIZ-Langzeitberater im serbischen Präsidialamt, das nicht Teil der serbischen Regierung ist, angesiedelt und nicht innerhalb der serbischen Regierung?

Antwort

Es obliegt der serbischen Regierung, einen geeigneten Partner auf serbischer Seite für die bilaterale Zusammenarbeit zu benennen.

Frage 26c Seite 10

Ist es vorgesehen, dass der GIZ-Langzeitberater nach der vorgezogenen Parlamentswahl am 25. Oktober 2026, bei der Präsident Aleksandar Vučić erneut für das Amt des Ministerpräsidenten kandidiert, weiter im serbischen Präsidialamt tätig ist?

Antwort

Die Verwaltungspartnerschaft zur Beratung des serbischen Präsidialamts wird noch bis Ende Juli 2027 fortgesetzt. Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.

Frage 27 Seite 10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen von Vertretern der serbischen Zivilgesellschaft erhobenen Vorwurf, dass Industrieinteressen deutscher Firmen und strategische Interessen der Bundesregierung Vorrang vor Umweltschutz, demokratischen Standards und der Rechtsstaatlichkeit haben?

Antwort

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Interessen der deutschen Wirtschaft mit Belangen des Umweltschutzes, demokratischen Standards und Rechtsstaatlichkeit in Einklang zu bringen. Hierzu gehört das Einfordern der Anwendung hoher Standards, wie sie auch in der Europäischen Union (EU) gelten.

Frage 28 Seite 10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der EU-Beitrittskandidat Serbien sicherstellt, dass sein nationales Vergaberecht mit dem EU-Besitzstand im Einklang steht und wirksam angewandt wird?

Antwort

Der jeweilige Stand der Umsetzung des EU-Acquis wird in den jährlichen Fortschrittsberichten der EU-Kommission ausführlich wiedergegeben (abrufbar unter https://enlargement.ec.europa.eu/serbia-report-2025_en).

Frage 29 Seite 10

Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses die Rechtslage bezüglich der Expo 2027 in Serbien, wo anstatt auf den bestehenden Rechtsrahmen für das öffentliche Beschaffungswesen sowie für Planung und Bau zurückgegriffen wird, eine Sonderregelung (Lex Specialis; Službeni glasnik RS 92/2023) verabschiedet wurde, die es ermöglicht, Projekte, die als „im Dienste der Expo“ stehend gelten, nach speziellen Verfahren abzuwickeln?

Antwort

Die Bundesregierung hat den im Kontext des Erweiterungspakets veröffentlichten Länderbericht Serbien der Europäischen Kommission zur Kenntnis genommen und teilt die Einschätzung der Europäischen Kommission im betreffenden Abschnitt „Public Procurement“. Als EU-Beitrittskandidat ist Serbien dazu aufgerufen, sicherzustellen, dass sein nationales Vergaberecht mit dem EU-Besitzstand im Einklang steht und wirksam angewandt wird.

Frage 30 Seite 11

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Sorge der Zivilgesellschaft (www.danas.rs/vesti/ekonomija/transparensi-internesnal-o-expo-2027-po stoji-rizik-od-naduvanih-ugovornih-cena-i-nekvalitetnih-gradjevinskih-ra dova) in Serbien, dass die Anwendung von Ausnahmeregelungen bei der Auftragsvergabe, das Fehlen offener Architekturwettbewerbe, fehlende Machbarkeitsstudien und Umweltverträglichkeitsprüfungen, unklare Kriterien für die Aufnahme von Projekten unter das Expo-Label sowie ein eingeschränkter öffentlicher Zugang zu Verträgen und Entscheidungsprozessen das Risiko überhöhter Preise, politisch vernetzter Auftragnehmer und mangelhafter Bauqualität erhöhen?

Antwort

Der Bundesregierung sind die öffentlich geäußerten Bedenken zivilgesellschaftlicher Organisationen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Expo 2027 in Belgrad bekannt.

Grundsätzlich können Ausnahmen von regulären Vergabeverfahren sowie Defizite bei Transparenz, Wettbewerb und effektivem Rechtsschutz Risiken für die Wirtschaftlichkeit und Integrität öffentlicher Beschaffung erhöhen. Die Bundesregierung teilt insoweit die im Länderbericht Serbien 2025 zum Ausdruck gebrachten Bedenken der Europäischen Kommission hinsichtlich der Umgehung des regulären Vergaberechts durch Sondergesetze und der Vereinbarkeit entsprechender Ausnahmeregelungen mit dem EU-Besitzstand.

Hinsichtlich der in der Frage genannten konkreten Sachverhalte, insbesondere der Durchführung bzw. des Fehlens von Architekturwettbewerben, Machbarkeitsstudien und Umweltverträglichkeitsprüfungen, der Kriterien für die Einbeziehung einzelner Projekte sowie des Zugangs zu Verträgen und Entscheidungsprozessen, liegen der Bundesregierung keine eigenen, über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehende Erkenntnisse vor.

Frage 31 Seite 11

Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses die aktuelle Situation der Kultur- und Kunstfreiheit in Serbien?

Antwort

Die Freiheit von Kunst und Kultur ist Teil der Grundrechte, die im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses unter die so genannten „Fundamentals“ fallen. Die Bundesregierung verfolgt Berichte über Druck auf Kulturschaffende und Kultureinrichtungen in Serbien aufmerksam und erwartet, dass Serbien die freie künstlerische Betätigung gewährleistet.

Frage 32 Seite 11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über politische Einflussnahmen auf Kulturinstitutionen, insbesondere bei der Besetzung von Leitungspositionen und der Vergabe öffentlicher Kulturfördermittel, vor?

Antwort

Die Bundesregierung hat diese Berichte mit Sorge zur Kenntnis genommen. Sie steht in diesem Zusammenhang in Kontakt zu Vertreterinnen und Vertretern der Kulturszene und Kulturinstitutionen. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

Frage 33 Seite 11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Einschränkungen der Hochschul- und Wissenschaftsfreiheit sowie über politischen, finanziellen oder rechtlichen Druck auf Studierende, Lehrende und Hochschulleitungen im Zusammenhang mit den anhaltenden Protesten vor?

Antwort

Die Bundesregierung hat diese Berichte mit Sorge zur Kenntnis genommen und nimmt diese sehr ernst. Die Bundesregierung steht in Kontakt zu Vertreterinnen und Vertretern des serbischen Hochschulsystems und der Forschung. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung öffentlich einsehbare Informationen wie beispielsweise der Academic Freedom Index vor. Auch vor dem Hintergrund des angestrebten EU-Beitritts Serbiens beobachtet die Bundesregierung die Lage der Wissenschaftsfreiheit in Serbien weiterhin genau und setzt sich für deren Wahrung ein.

Frage 34 Seite 12

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die in Serbien tätigen deutschen Mittlerorganisationen, insbesondere das Goethe-Institut, den DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst), die Alexandervon-Humboldt-Stiftung, bei der Unterstützung unabhängiger Kultur-, Bildungs-, Wissenschafts- und Zivilgesellschaftsakteure angesichts der geschilderten Einschränkungen von Kultur-, Wissenschafts- und Zivilgesellschaftsfreiheit zu stärken, und welche zusätzlichen finanziellen oder programmatischen Mittel stellt sie hierfür bereit?

Antwort

Die Deutsche Botschaft Belgrad steht mit den vor Ort vertretenen deutschen Mittlerorganisationen in regelmäßigem Austausch, unterstützt diese in ihrer Arbeit und setzt sich gegenüber den Institutionen Serbiens für deren Belange ein. Viele akademische Programme der Alexander von Humboldt-Stiftung und des DAAD mit dem Ziel, die Hochschul- und Wissenschaftszusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu vertiefen und zu stärken, stehen Studierenden, Forschenden und Hochschulen in Serbien im Bewerbungsverfahren offen. Das Goethe-Institut in Belgrad leistet unter anderem einen wichtigen Beitrag zur Qualifizierung von Deutschlehrenden.

Frage 35 Seite 12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Vertreterinnen und Vertretern der unabhängigen serbischen Kultur- und Kunstszene, die eine Einbeziehung in die Expo 2027 in Belgrad aufgrund der aus ihrer Sicht bestehenden Marginalisierung wesentlicher Teile des unabhängigen Kultursektors als nicht glaubwürdig ablehnten und sich faktisch als ausgeschlossen betrachteten, und inwiefern berücksichtigt sie diese Einschätzung bei ihren kulturpolitischen Beziehungen zu Serbien?

Antwort

Die Bundesregierung fördert über verschiedene Maßnahmen unabhängige Kulturschaffende und Kulturinstitutionen in Serbien in ihrer Zusammenarbeit mit Deutschland. Die Entscheidung von Kulturschaffenden in Serbien, sich nicht an der Expo 2027 zu beteiligen, nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis.

Frage 36 Seite 12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) für freie und faire Wahlen durch die serbische Regierung vor?

Antwort

Die Bewertung der Umsetzung ihrer Empfehlungen nimmt ODIHR selbst vor. Insoweit wird auf den Bericht der ODIHR-Bedarfsermittlungsmission vom 30. Juli 2026 verwiesen. Die Bundesregierung misst der Zusammenarbeit mit ODIHR und der Umsetzung der ODIHR-Empfehlungen große Bedeutung bei. Sie unterstützt die von ODIHR empfohlene Beobachtung der bevorstehenden vorgezogenen Wahlen.

Die Bundesregierung verfolgt den Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem ODIHR-Abschlussbericht vom 28. Februar 2024 über die am 17. Dezember 2023 durchgeführten vorgezogenen Parlamentswahlen aufmerksam. Während einige der Empfehlungen als erfüllt betrachtet werden können, besteht weiterhin Reformbedarf beim überwiegenden Teil der Schlüsselempfehlungen. Dies betrifft beispielsweise die Überprüfung des zentralen Wählerverzeichnisses, die klare Trennung zwischen Wahlkampfaktivitäten von Amtsträgern und Privatpersonen sowie eine unabhängige und funktionsfähige Medienaufsicht. Die Bundesregierung spricht die Notwendigkeit einer raschen, transparenten und inklusiven Umsetzung der o. g. Empfehlungen gemeinsam mit ihren internationalen Partnern regelmäßig gegenüber ihren serbischen Partnern an.

Die Bundesregierung verweist ferner auf die Einschätzungen des ODIHR zum aktuellen Umsetzungsstand der Empfehlungen im Hinblick auf einzelne Gesetze (abrufbar unter https://odihr.osce.org/resources/documents/list?q=serbia).

Frage 37 + 38 Seite 13

37Inwieweit sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Empfehlungen des ODIHR und die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses die Bedingungen für faire und freie Neuwahlen für das Parlament und für das Präsidentenamt in Serbien als erfüllt, werden sie, wie angekündigt durch Präsident Aleksandar Vučić, noch in diesem Jahr stattfinden?

38Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Empfehlungen des ODIHR und die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses die Rahmenbedingungen für faire Wahlkampagnen in Serbien, wenn die Grenzen zwischen Staat und der Regierungspartei SNS zunehmend verschwommen sind, und inwieweit thematisiert die Bundesregierung dies gegenüber der serbischen Regierung und EU-Institutionen?

Antwort

Die Fragen 37 und 38 werden zusammen beantwortet.

Die Bundesregierung nimmt keine Bewertungen laufender Wahlprozesse in anderen Staaten vor. Maßgeblich für ihre Bewertung sind die Ergebnisse der von ODIHR – in der Regel gemeinsam mit den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarats – durchgeführten internationalen Wahlbeobachtung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen.

Frage 39 Seite 13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das laut Beobachtern zu verzeichnende Aufkommen einer aus Russland bekannten, aber für Serbien neuen Praxis der sogenannten Phantom-Wahlbeobachter, bei denen es sich um Organisationen und Einzelpersonen, die den Prozess formal überwachen, ihn in der Praxis jedoch zu stören und zu kontrollieren versuchen, handelt? (www.boell.de/de/2026/03/26/kommunalwahle n-als-bedrohung-serbiens-regime-setzt-alles-daran-zu-gewinnen)

Antwort

Der Bundesregierung liegen dazu keine über die öffentlich zugänglichen Informationen hinausgehenden Kenntnisse vor. Für die Beurteilung von Wahlen im OSZE-Raum ist für die Bundesregierung die Einschätzung des ODIHR maßgeblich.

Frage 40 Seite 13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über von einer Nichtregierungsorganisation dokumentierte Cyberangriffe und den Einsatz von Überwachungssoftware gegen Vertreter der Zivilgesellschaft und unabhängige Medien in Serbien vor, und welche Auswirkungen sieht sie hierdurch auf die Rechtsstaatlichkeit und den EU-Beitrittsprozess Serbiens?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine über die öffentlich zugänglichen Informationen und Berichte von Nichtregierungsorganisationen hinausgehenden Erkenntnisse vor. Eine eigenständige Bewertung oder Verifizierung der in den Berichten getroffenen Feststellungen ist der Bundesregierung daher nicht möglich. Grundsätzlich gilt: Rechtsstaatlichkeit, eine freie Entfaltung der Zivilgesellschaft und Pressefreiheit gehören zu den Grundwerten der EU und sind damit auch wichtige Maßstäbe im EU-Beitrittsprozess. Jede Form der Einschränkung dieser Grundfreiheiten widerspricht den Erwartungen, die die Bundesregierung an EU-Beitrittskandidaten richtet.

Frage 41 Seite 14

Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses die Vergabe der serbischen Staatsbürgerschaft an russische Staatsangehörige im Verfahren des „nationalen Interesses“, wo seit 2022 mehr als 200 serbische Pässe an teils sanktionierten russischen Staatsangehörigen verliehen wurden, insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Sicherheit der Europäischen Union und den EU-Beitrittsprozess Serbiens?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Anton Hofreiter auf Bundestagsdrucksache 21/6731, Frage 30) wird verwiesen.

Frage 42 Seite 14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine Zusammenarbeit serbischer Sicherheits- und Nachrichtendienste mit russischen Stellen im Bereich Cybersicherheit und Informationsoperationen vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 43 Seite 14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Pläne der serbischen Regierung zur Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen Kommission vor, die strukturelle und operative Unabhängigkeit der Spezialstaatsanwaltschaft für Cyberkriminalität zu stärken, und wie bewertet sie den bisherigen Umsetzungsstand?

Antwort

Es wird auf die Stellungnahmen der Venedig-Kommission zu den Justizgesetzen in Serbien vom 16. Juni 2026 verwiesen (abrufbar unter www.coe.int/en/w eb/venice-commission/-/cdl-ad-2026-017-e). Eine abschließende Bewertung zum Stand der Umsetzung der Empfehlung zur strukturellen und operativen Autonomie der Sonderstaatsanwaltschaft für Cyberkriminalität wird von der Venedig-Kommission vorgenommen. Die Bundesregierung erwartet von Serbien, dass die entsprechenden Empfehlungen der Venedig-Kommission umgesetzt werden.

Frage 44 Seite 14

Wie bewertet die Bundesregierung den Umsetzungsstand im Rahmen der strategischen Rohstoffpartnerschaft der Europäischen Union mit Serbien hinsichtlich der Vereinbarkeit der Sicherung kritischer Rohstoffe mit den Anforderungen an Umwelt-, Wasser- und Naturschutz sowie einer wirksamen Beteiligung der betroffenen Bevölkerung, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden?

Antwort

Das am 19. Juli 2024 von der EU und Serbien unterzeichnete Memorandum of Understanding über eine strategische Partnerschaft zu nachhaltigen Rohstoffen, Batterie-Wertschöpfungsketten und Elektrofahrzeugen bezieht ausdrücklich auch den Bereich Umwelt, Sozial- und Governance-Standards ein, für deren Berücksichtigung sich die Bundesregierung kontinuierlich einsetzt.

Frage 45 Seite 15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass ein erheblicher Teil der für die europäische Industrie strategisch bedeutsamen Kupferproduktion in Bor, Serbien, von einem chinesischen Staatsunternehmen betrieben wird, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die europäische Rohstoffstrategie?

Antwort

Die Bundesregierung und die EU haben sich u. a. mit dem Critical Raw Materials Act zum Ziel gesetzt, die europäischen Lieferketten kritischer Rohstoffe zu diversifizieren und die Versorgung der EU mit kritischen und strategischen Rohstoffen langfristig zu stärken. Dies gilt auch für den Rohstoff Kupfer, bei dem kritische Abhängigkeiten von einem Drittstaat vermieden werden sollen.

Frage 46 Seite 15

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Rolle Serbiens und insbesondere dem zurückgetretenen Präsidenten und erklärten Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten, Aleksandar Vučić, für die regionale Sicherheitsordnung auf dem Westbalkan bei, wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Auswirkungen der aktuellen politischen Situation in Serbien auf die Stabilität und politische Entwicklung in Bosnien und Herzegowina, insbesondere im Vorfeld der für den 4. Oktober 2026 angesetzten Wahlen, und wie bewertet sie Serbiens Verhalten gegenüber Bosnien und Herzegowina im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses Serbiens?

Antwort

Die Bundesregierung misst der Rolle Serbiens für die regionale Sicherheit und Zusammenarbeit im Westbalkan große Bedeutung bei. Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Kandidatinnen und Kandidaten in laufenden Wahlprozessen anderer Staaten.

Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass sie sich mit der „aktuellen politischen Situation in Serbien“ auf den Rücktritt des serbischen Staatspräsidenten und die vorgezogenen Wahlen bezieht. Eine Veränderung der Lageeinschätzung ergibt sich daraus nicht. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und bekennt sich unverändert zur Souveränität sowie territorialen und funktionalen Integrität Bosnien und Herzegowinas.

Gutnachbarschaftliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit sind fester Bestandteil der Erwartungen, die die Bundesregierung an die EU-Beitrittskandidaten richtet.

Frage 47 Seite 15

Bewertet die Bundesregierung die außenpolitische Positionierung Serbiens weiterhin als Schaukelpolitik (www.bundesregierung.de/breg-de/akt uelles/kanzler-eu-westbalkangipfel-pk-2437746), und wie will sie ausschließen, dass eine taktische Verhaltensänderung der serbischen Regierung Akteure innerhalb der EU dazu verleiten könnte, die eklatanten Defizite in Serbien bei den innenpolitischen Beitrittskriterien als weniger gewichtig zu beurteilen?

Antwort

Bundeskanzler Friedrich Merz hat beim EU-Westbalkan-Gipfel in Tivat am 5. Juni 2026 die Erwartung der Bundesregierung formuliert, dass Serbien sich klar zur EU bekennen muss und dass es keine Schaukelpolitik zwischen Russland, China und Europa geben darf. An dieser Erwartung hält die Bundesregierung fest. Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.