Hochpathogene Aviäre Influenza in der Saison 2025/2026 - Tiergesundheit, Tierschutz, Impfstrategie und Verhältnismäßigkeit staatlicher Bekämpfungsmaßnahmen

Drs. 21/8773Antwort auf 21/8197AfD22.10.20261 Anlage als PDFZuständig: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und HeimatThema: Landwirtschaft und Ernährung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), auch als „Geflügelpest“ bezeichnet, verursacht in Deutschland seit mehreren Jahren wiederkehrende Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln sowie zahlreiche Nachweise in Wildvogelpopulationen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) berichtete am 30. Oktober 2025 von einer deutlichen Zunahme der Fallzahlen gegenüber der Vorwoche und bezeichnete das Geschehen als dynamisch. In seiner Risikoeinschätzung vom 12. Dezember 2025 bewertete das FLI das Risiko für Infektionen bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln weiterhin als hoch. Das Seuchengeschehen bei Kranichen sei zu diesem Zeitpunkt zwar weitgehend abgeklungen, das Virus habe jedoch weiterhin in der Wildvogelpopulation zirkuliert (www.fl i.de/de/aktuelles/kurznachrichten/neues-einzelansicht/aktuelle-karte-zur-geflu egelpest-verdeutlicht-dynamisches-geschehen/; www.fli.de/de/aktuelles/kurzn achrichten/neues-einzelansicht/aktuelle-risikoeinschaetzung-gefluegelpest-vog elgrippe-weiterhin-hohes-risiko-fuer-gefluegelpest/).

Nach der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 mit Stand vom 7. Juli 2026 war für Juli 2026 mit einem niedrigen Niveau der Nachweise von HPAI-Viren des Subtyps H5 bei Geflügel und Wildvögeln zu rechnen. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und sonstige Vogelbestände wurde regional als gering bis mäßig bewertet. Die saisonale Entspannung ändert nach Auffassung der Fragesteller nichts an der Notwendigkeit, die Erfahrungen aus dem Ausbruchsgeschehen 2025/2026 auszuwerten und rechtzeitig vor dem Herbstzug der Wildvögel belastbare Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen festzulegen (www.fli.de/de/publikationen/risikobewertun gen/).

Die Bekämpfung von HPAI erfolgt auf Grundlage des unionsrechtlichen Tiergesundheitsrechts, des Tiergesundheitsgesetzes und der Geflügelpest-Verordnung. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Verbringungsbeschränkungen, Schutz- und Überwachungszonen, Biosicherheitsvorgaben, Aufstallungsanordnungen und die Tötung von Vögeln in betroffenen Beständen. Die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt grundsätzlich den zuständigen Behörden der Länder. Der Bund verfügt jedoch über wesentliche Regelungs-, Koordinierungs-, Forschungs- und Beratungskompetenzen. Das FLI ist als Bundesoberbehörde insbesondere für die wissenschaftliche Risikobewertung, Referenzdiagnostik und epidemiologische Forschung zuständig. Das TierSeuchenInformationsSystem ermöglicht die Recherche amtlicher Tierseuchendaten; zugleich weist das FLI darauf hin, dass die Tierseuchenbekämpfung in Deutschland durch die Länder durchgeführt wird (www.fli.de/de/service/infor mationssysteme-und-datenbanken/tsis/).

Die Tötung vollständiger Geflügelbestände kann zur Eindämmung eines Ausbruchsgeschehens erforderlich sein. Sie führt jedoch auch zum Tod von Tieren, bei denen weder eine Infektion noch klinische Symptome individuell nachgewiesen wurden. Die Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen bedarf nach Auffassung der Fragesteller daher einer fortlaufenden fachlichen Überprüfung. Dabei ist in den Augen der Fragesteller insbesondere zu untersuchen, unter welchen epidemiologischen Voraussetzungen betriebliche Unterteilungen, zusätzliche Diagnostik, risikobasierte Teilbestandsmaßnahmen, Impfungen oder andere differenzierte Instrumente die Zahl der zu tötenden Tiere verringern können, ohne die wirksame Tierseuchenbekämpfung zu beeinträchtigen.

Auch länger andauernde Aufstallungsanordnungen können Zielkonflikte zwischen Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz hervorrufen. Dies betrifft insbesondere Freiland- und Ökohaltungen, deren Haltungskonzepte auf Auslaufmöglichkeiten ausgerichtet sind. Eine längerfristige Einschränkung des Auslaufs kann das Verhalten und die Tiergesundheit beeinflussen sowie wirtschaftliche und kennzeichnungsrechtliche Folgen für die betroffenen Betriebe verursachen. Aus Sicht der Fragesteller ist deshalb zu klären, anhand welcher Kriterien der seuchenhygienische Nutzen von Aufstallungsmaßnahmen bestimmt wird, wie ihre räumliche Ausdehnung und Dauer festgelegt werden und welche Erkenntnisse dem Bund zu den tierschutzrelevanten Folgen vorliegen.

Die Delegierte EU-Verordnung 2023/361 der Kommission konkretisiert die unionsrechtlichen Vorschriften für die Verwendung bestimmter Tierarzneimittel zur Prävention und Bekämpfung gelisteter Seuchen. Sie enthält auch Voraussetzungen für Impfungen gegen HPAI und die damit verbundenen Überwachungs-, Verbringungs- und Dokumentationsmaßnahmen (https://eur-lex.euro pa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02023R0361-20260602).

Impfungen können Biosicherheitsmaßnahmen und epidemiologische Überwachung nicht ersetzen. Sie können jedoch Bestandteil einer kombinierten Bekämpfungsstrategie sein. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit betont, dass eine Überwachung nach der Impfung erforderlich ist, um Infektionen frühzeitig zu erkennen, die Seuchenfreiheit nachzuweisen und eine sichere Verbringung von Vögeln und Geflügelerzeugnissen zu ermöglichen. Die Ausgestaltung eines Impfprogramms ist deshalb untrennbar mit Fragen der Diagnostik, der Überwachungsintensität, der Kosten, der Handelsfähigkeit und der Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren verbunden (www.efsa.europa.eu/de/news/avian-influenza-post-vaccination-surveillance-k ey-safe-movement-birds).

Die Fraktion der AfD befasste sich bereits in der 20. Wahlperiode mit der Entwicklung von Impfstoffen gegen die Vogelgrippe, der Anpassung aviärer Influenzaviren an Säugetiere und den Maßnahmen und Entschädigungen bei Geflügelpestausbrüchen. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12689 teilte die damalige Bundesregierung mit, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Taskforce Tierseuchenbekämpfung erarbeite Handlungsempfehlungen zu möglichen Impfstrategien sowie Kosten-Nutzen-Analysen. Die Bundesregierung bewertete Impfstoffe, die eine Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren ermöglichen, als besonders zielführend (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12689).

Mit dem Antrag „Vogelgrippe wirksam bekämpfen – Geflügelbestände durch Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen“ auf Bundestagsdrucksache 21/3837 forderte die Fraktion der AfD in der 21. Wahlperiode unter anderem die Vorbereitung eines nationalen Impfkonzepts, die Prüfung geeigneter Impfstoffe, eine Verbesserung der Biosicherheit und des Wildvogelmonitorings sowie einen jährlichen Lagebericht zur Entwicklung der Aviären Influenza und zu ihren wirtschaftlichen Auswirkungen.

Aus dem Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat auf Bundestagsdrucksache 21/4426 geht hervor, dass im Rahmen der Ausschussberatung seitens der Koalitionsfraktionen auf Arbeiten der Bundesregierung an einer Impfstrategie sowie auf Prüfungen kommerziell entwickelter Impfstoffe durch das FLI verwiesen wurde. Ferner wurde erklärt, eine Anhebung der Entschädigungshöchstgrenzen sei bereits beschlossen worden. Angaben zum konkreten Auftrag, zum Bearbeitungsstand, zum vorgesehenen Anwendungsbereich, zu den Kosten und zum Zeitplan der angesprochenen Impfstrategie sind dem Ausschussbericht nicht zu entnehmen.

Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern ein parlamentarisches Interesse daran, die seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12689 erzielten Arbeitsergebnisse, den Stand der in der Ausschussberatung erwähnten Impfstrategie und die Erfahrungen aus der Saison 2025/2026 zu ermitteln. Darüber hinaus ist für sie zu klären, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der bisherigen Bekämpfungsmaßnahmen bewertet, welche Kosten durch diese Maßnahmen entstehen und welche Möglichkeiten bestehen, Tierverluste unter Wahrung eines wirksamen Tierseuchenschutzes zu verringern.

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d Seite 3

1Wie viele Ausbrüche von HPAI wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 bei

1agewerblich gehaltenem Geflügel,

1bnicht gewerblich gehaltenem Geflügel,

1csonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und

1dWildvögeln amtlich festgestellt, und wie verteilen sich diese Feststellungen nach Jahren, Ländern, Tierarten und Haltungsformen?

Antwort

Auf die Anlage zu Frage 1 wird verwiesen.*

AnlageAnlage zu Frage 1

PDF-Seiten 13–22 (10 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 3

Wie viele gehaltene Vögel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 infolge eines amtlich festgestellten HPAI-Ausbruchs getötet, und wie verteilen sich diese Tiere nach Jahren, Ländern, Tierarten und Haltungsformen?

Antwort

Bei einem amtlich bestätigten Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) sind gehaltene Vögel der betroffenen Haltung nach EU-Recht grundsätzlich zu töten. Für den Vollzug sind die zuständigen Behörden in den Ländern verantwortlich. Nach der Tötung und unschädlichen Beseitigung der Tiere kann ein Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe für Notfallmaßnahmen im Rahmen der EU-Kofinanzierung gestellt werden. Da die Antragstellung im Ermessen der Länder liegt, sind die nachfolgenden Angaben nicht als vollständig anzusehen.

Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde für die Jahre 2020 bis 2023 eine Entschädigung für 4 919 963 Tiere beantragt (darunter Legehennen, Masthähnchen, Zuchthühner, Enten, Gänse, Truthähne sowie sonstige Geflügelarten). Die jährliche Aufschlüsselung stellt sich wie folgt dar:

– 2020: 47 136 Tiere

– 2021: 2 178 683 Tiere

– 2022: 1 953 930 Tiere

– 2023: 740 214 Tiere

Für die Jahre ab 2024 können keine Angaben gemacht werden, da die entsprechenden Antragsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Eine Differenzierung nach Haltungsformen erfolgt bei der Antragstellung nicht. Eine länderspezifische Aufteilung der Daten erfolgt ebenfalls nicht.

Darüber hinaus sind über das TierSeuchenInformationsSystem des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.tsis.fli.de) und die Internetseite der World Organisation for Animal Health (WOAH – www.woah.org) weitere Informationen zu HPAI-Ausbrüchen verfügbar.

Frage 3 Seite 4

Bei wie vielen HPAI-Ausbrüchen in Geflügelhaltungen seit dem 1. Januar 2020 konnte nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen epidemiologischer Untersuchungen ein wahrscheinlicher Eintragsweg bestimmt werden, und welche Eintragswege wurden dabei jeweils festgestellt?

Antwort

Die epidemiologischen Untersuchungen zum Eintragsweg werden bei HPAI-Ausbrüchen von den zuständigen Behörden der Länder durchgeführt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird in vielen Fällen ein direkter oder indirekter Kontakt zu Wildvögeln vermutet.

Frage 4 + 4a + 4b + 4c + 4d + 4e + 4f + 4g + 4h Seite 4

4Bei wie vielen der in Frage 3 erfragten Ausbrüche wurden jeweils

4aunmittelbare oder mittelbare Wildvogelkontakte,

4bPersonenverkehr,

4cFahrzeugverkehr,

4dTiertransporte,

4eFuttermittel oder Einstreu,

4fGerätschaften,

4gbetriebliche Querverbindungen oder

4hsonstige Ursachen als wahrscheinlicher Eintragsweg bewertet?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 5 Seite 4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der epidemiologischen Auswertung der seit dem 1. Januar 2020 festgestellten HPAI-Ausbrüche für die Weiterentwicklung der Biosicherheit gewonnen, und welche Änderungen von Bundesrecht, fachlichen Empfehlungen oder Vollzugshinweisen wurden daraus abgeleitet?

Antwort

Die Weiterentwicklung der Biosicherheitskonzepte in den landwirtschaftlichen Betrieben erfolgt kontinuierlich. In diesen laufenden Prozess fließen etwaige neue wissenschaftliche Erkenntnisse ein. Seit dem 1. Januar 2020 wurden keine Änderungen am diesbezüglichen Bundesrecht, an fachlichen Empfehlungen oder Vollzugshinweisen vorgenommen.

Frage 6 Seite 5

Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen einer länger als vier, acht beziehungsweise zwölf Wochen andauernden Aufstallung auf Verhalten, Tiergesundheit und Tierwohl von Legehennen, Mastgeflügel, Puten, Enten und Gänsen vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine dahingehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vor.

Frage 7 Seite 5

Welche fachlichen Empfehlungen hat das FLI seit dem 1. Januar 2025 gegenüber dem Bund oder den Ländern zur Anordnung, räumlichen Abgrenzung, Dauer und Aufhebung von Aufstallungsmaßnahmen abgegeben?

Antwort

Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut – FLI) veröffentlicht auf seiner Internetseite in regelmäßigen Abständen Risikoeinschätzungen zur HPAI mit generellen Aussagen. Das Risikomanagement liegt bei den jeweiligen zuständigen Behörden in den Ländern, die auf Basis der Risikoeinschätzung des FLI die konkreten Maßnahmen (z. B. Aufstallung) abhängig vom lokalen Risiko vor Ort kontinuierlich anpassen.

Frage 8 Seite 5

Anhand welcher messbaren epidemiologischen Kriterien bewertet das FLI den Nutzen von Aufstallungsmaßnahmen, und welche Evaluierungen zur Wirksamkeit entsprechender Maßnahmen wurden seit dem 1. Januar 2020 durchgeführt?

Antwort

Die Aufstallung ist ein wichtiger Bestandteil eines Pakets von Biosicherheitsmaßnahmen von Betrieben. Diese Biosicherheitsmaßnahmen greifen ineinander und werden von den zuständigen Behörden der Länder abhängig vom jeweiligen Risiko vor Ort erlassen. Da die einzelnen Maßnahmen im Zusammenspiel wirken und je nach Risiko des Betriebes unterschiedlich kombiniert werden, lässt sich der Beitrag einer einzelnen Maßnahme für das FLI daher nur beschränkt bewerten.

Frage 9 Seite 5

Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 gegenüber der Europäischen Kommission gegebenenfalls ergriffen, um kennzeichnungsrechtliche oder wirtschaftliche Nachteile für Freiland- und Ökobetriebe infolge länger andauernder Aufstallungsanordnungen zu vermeiden?

Antwort

Nach Anhang 2 Teil 2 Nummer 1.9.4.4. der EU-Verordnung 2018/848 muss Biogeflügel vom frühestmöglichen Alter an tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Freigelände haben, wann immer die physiologischen und physischen Bedingungen dies gestatten, ausgenommen bei unionsrechtlich vorgesehenen vorübergehenden Beschränkungen. Ökologische Legehennen und Mastgeflügel müssen während mindestens eines Drittels ihrer bzw. seiner Lebensdauer Zugang zu Freigelände haben, auch hier sind unionsrechtlich vorgesehene vorübergehende Beschränkungen ausgenommen. Das EU-Öko-Recht sieht also bereits eine gewisse Flexibilität in Bezug auf den Öko-Status der Erzeugnisse für den Fall einer Aufstallungsanordnung vor. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat daher seit dem 1. Januar 2025 keine entsprechende Initiative gegenüber der Europäischen Kommission ergriffen.

Frage 10 + 10a + 10b + 10c + 10d + 10e Seite 6

10Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 infolge von HPAI-Ausbrüchen für

10aEntschädigungen nach dem Tiergesundheitsgesetz,

10bTötung und Beseitigung von Tieren,

10cReinigung und Desinfektion,

10dDiagnostik und Überwachung sowie

10esonstige staatliche Bekämpfungsmaßnahmen, und wie verteilen sich diese Kosten nach Jahren, Ländern und Kostenträgern?

Antwort

Die Tierseuchenbekämpfung und die Entschädigung nach dem Tiergesundheitsgesetz liegen in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen daher keine vollständigen Angaben zu den Kosten von HPAI-Ausbrüchen vor. Bekannt sind lediglich die Angaben aus den Anträgen der Länder auf eine Finanzhilfe der EU für Notfallmaßnahmen, die infolge eines amtlich bestätigten Auftretens einer gelisteten Tierseuche ergriffen werden. Da die Antragstellung im Ermessen der Länder liegt, sind die nachfolgenden Angaben nicht als vollständig anzusehen.

Für die Jahre 2020 bis 2023 wurde eine Finanzhilfe für Kosten in Höhe von 84.440.081,95 Euro beantragt (darunter Entschädigung, Schlachtung/Keulung, Reinigung und Desinfektion, Transport und Beseitigung von Tierkörpern sowie sonstige wesentliche Kosten nach Anhang 1 Abschnitt 1.4.1 Buchstabe h der EU-Verordnung 2021/690). Die jährliche Aufschlüsselung stellt sich wie folgt dar:*

– 2020: 1.218.493,93 Euro

– 2021: 35.623.808,50 Euro

– 2022: 33.134.232,10 Euro

– 2023: 14.463.547,42 Euro

Für die Jahre ab 2024 können keine Angaben gemacht werden, da die entsprechenden Antragsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Eine Zuordnung der Daten zu einzelnen Kostenträgern liegt der Bundesregierung in dieser Form nicht vor. Eine länderspezifische Aufteilung der Daten erfolgt ebenfalls nicht.

Frage 11 Seite 6

Welche fachlichen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls, bei einem HPAI-Ausbruch von der Tötung sämtlicher Vögel eines betroffenen Bestandes abzusehen, und unter welchen epidemiologischen Voraussetzungen kommen diese Möglichkeiten in Betracht?

Antwort

Nach der EU-Verordnung 2020/687 kann unter bestimmten Voraussetzungen von einer Tötung von nicht infizierten Tieren in einem Ausbruchsbetrieb abgesehen werden. Diese müssen sich in einer anderen epidemiologischen Einheit auf dem Betriebsgelände befinden und bereits vor dem Ausbruch mit einem entsprechenden Konzept ausgewiesen worden sein. Epidemiologische Einheit bedeutet u. a. räumlich separiert, getrennter Luftraum, eigene Versorgung mit Einstreu, Futter, Wasser, Geräten und personell getrennt versorgt.

Frage 12 Seite 7

Welche Untersuchungen hat der Bund seit dem 1. Januar 2020 zur Frage gegebenenfalls durchgeführt, beauftragt oder gefördert, ob betriebliche Unterteilungen, zusätzliche Diagnostik, risikobasierte Teilbestandsmaßnahmen oder andere differenzierte Maßnahmen die Zahl der nach HPAI-Ausbrüchen zu tötenden Tiere verringern können, und welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor?

Antwort

Das EU-Recht ist eindeutig und fordert grundsätzlich, einen positiv auf HPAI getesteten Bestand zu töten. Ausnahmen sind für einen Ausbruchsbetrieb in einem engen rechtlichen Rahmen möglich, so dass von einer Gesamtbestandstötung abgesehen werden kann, sofern der Betrieb aus epidemiologischen Einheiten besteht und weitere seuchenrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.

Frage 13 Seite 7

Zu welchen Ergebnissen ist die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12689 genannte Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Taskforce Tierseuchenbekämpfung bei der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zu möglichen Impfstrategien gegen HPAI und den hierzu vorgesehenen Kosten-Nutzen-Analysen gelangt, wann wurden die jeweiligen Ergebnisse welchen Stellen vorgelegt, und welchen Umsetzungs- beziehungsweise Prüfstand haben die daraus hervorgegangenen Empfehlungen und Schlussfolgerungen jeweils?

Antwort

Die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur präventiven Impfung gegen HPAI ist noch nicht abgeschlossen. Wirtschaftsbeteiligte erarbeiten derzeit im eigenen Interesse eine Kosten-Nutzen-Analyse, insbesondere um die Auswirkungen der Impfung auf den Export abschätzen zu können. Etwaige Überlegungen einzelner Länder zu einer Kosten-Nutzenabwägungen bezüglich einer HPAI-Präventivimpfung sind dem Bund nicht bekannt.

Frage 14 Seite 7

Seit wann befasst sich die Bundesregierung mit der in der Beratung des Antrags auf Bundestagsdrucksache 21/3837 angesprochenen Impfstrategie gegen HPAI, welches Bundesministerium koordiniert die Arbeiten, welche Ressorts und nachgeordneten Behörden sind beteiligt, und bis wann soll eine abschließende Entscheidung über die Strategie getroffen werden?

Antwort

Seit dem Jahr 2023 ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Taskforce Tierseuchenbekämpfung unter der Leitung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) etabliert. Sie erarbeitet Handlungsempfehlungen für mögliche Impfstrategien gegen HPAI und die Voraussetzungen für einen Impfstoffeinsatz in Deutschland. In der Arbeitsgruppe sind andere Ressorts nicht vertreten, wohl aber Mitarbeitende des FLI und des Bundesinstituts für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut – PEI). Ein konkretes Datum, bis wann die Arbeiten abgeschlossen sein werden, kann seitens der Bundesregierung aufgrund der Komplexität der Thematik derzeit nicht genannt werden.

Frage 15 Seite 7

Welche Geflügelarten, Haltungsformen, Risikogebiete und Impfszenarien werden im Rahmen der in Frage 14 erfragten Arbeiten geprüft?

Antwort

Maßnahmen zur Bekämpfung der HPAI, einschließlich der Impfung gegen die Krankheit, sind seit dem 21. April 2021 in den Artikeln 46 und 69 der EU-Verordnung 2016/429 (Animal Health Law, AHL, Tiergesundheitsrechtsakt) und der Delegierten EU-Verordnung 2020/687 geregelt. Die Delegierte EU-Verordnung 2023/361 zur Verwendung bestimmter Tierarzneimittel zur Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen regelt die Einzelheiten zur Anwendung und Überwachung der Impfung. Die Bundesregierung prüft sämtliche im Rahmen der zuvor genannten Rechtsvorschriften genannten zulässigen Optionen einer präventiven Impfung.

Frage 16 Seite 8

Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der im April 2025 veröffentlichten Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Wirksamkeit von fünf Impfstoffen gegen HPAI H5N1 bei Mastgänsen für die Entwicklung einer nationalen Impfstrategie gezogen, welche weiteren Prüfungen kommerziell entwickelter Impfstoffe hat das Friedrich-Loeffler-Institut seitdem gegebenenfalls durchgeführt oder begonnen, und welche noch nicht veröffentlichten Ergebnisse liegen der Bundesregierung hierzu gegebenenfalls vor?

Antwort

Im Anschluss an die in der Fragestellung genannte Studie hat das FLI Transmissionsstudien in geimpften Gänsen mit drei der zuvor klinisch geprüften Impfstoffe durchgeführt. Zwei dieser Impfstoffe waren kommerziell produziert, ein dritter hat einen experimentellen Status. In den Studien wurde ein Konzept entwickelt, mit dem statistisch abgesichert die Effizienz verschiedener Impfstoffe in Bezug auf die Verhinderung der Infektion von Impflingen und die Übertragung von Feldvirus durch Impflinge direkt verglichen werden kann. Diese Daten befinden sich derzeit in Prüfung zur Publikation.

Frage 17 Seite 8

Welche rechtlichen, wissenschaftlichen und praktischen Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung noch erfüllt werden, bevor in Deutschland ein präventives oder regional begrenztes Impfprogramm gegen HPAI durchgeführt werden kann?

Antwort

Die Anwendung von Impfstoffen gegen HPAI bedarf gemäß einschlägiger Vorschriften des unmittelbar geltenden EU-Rechts (Artikel 3 Absatz 1 der Delegierten EU-Verordnung 2023/361) einer rechtlichen Gestattung. Das BMLEH bereitet aktuell einen entsprechenden Rechtsentwurf vor, der in enger Abstimmung mit den Ländern und Verbänden erarbeitet wird. Darüber hinaus ist v. a. ein wirtschaftsseitiges Bekenntnis zur Nutzung und Anwendung der Impfung einschließlich Umsetzung der erforderlichen Überwachung notwendig. Ein wissenschaftlicher Feldversuch zur Impfung von Gänsen gegen HPAI ist darüber hinaus in Planung.

Frage 18 Seite 8

Hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Delegierten EU-Verordnung 2023/361 einen Impfplan gegen HPAI gegenüber der Europäischen Kommission notifiziert oder eine solche Notifizierung vorbereitet, und welchen Bearbeitungsstand haben die jeweiligen Vorgänge gegebenenfalls?

Antwort

Die Notifizierung eines Impfplans gegenüber der Europäischen Kommission ist erst unmittelbar vor Beginn einer Impfung erforderlich.

Frage 19 + 19a + 19b + 19c + 19d + 19e Seite 8

19Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls aus den seit Oktober 2023 in Frankreich durchgeführten Impfmaßnahmen gewonnen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für

19adie Auswahl der zu impfenden Geflügelarten,

19bImpfintervalle und Auffrischungsimpfungen,

19cdie Überwachung geimpfter Bestände,

19ddie Kostenverteilung sowie

19edie Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen und internationalen Handel?

Antwort

Deutschland kann von den Erfahrungen Frankreichs über die Auswirkungen einer präventiven Impfung auf den Handel lernen. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen lässt Japan derzeit aufgrund der Impfung bei Enten keine Einfuhren von Geflügelprodukten aus Frankreich zu. Die USA, Kanada, Thailand und Taiwan akzeptieren hitzebehandelte Produkte und Produkte von nicht geimpftem Geflügel. Mit China konnte Frankreich Erleichterungen beim Export von Geflügelprodukten erreichen, Chile sperrt nur Entengeflügelerzeugnisse. Um in Verhandlungen mit Drittländern zu gehen, sind sowohl bundesweit als auch mit der Wirtschaft abgestimmte Impf- und Überwachungskonzepte Voraussetzung.

Wirtschaftsseitig ist zu entscheiden, für welche Vogelarten in welcher Produktionsrichtung eine Präventivimpfung aus finanzieller und organisatorischer Sicht, unter Berücksichtigung des geltenden EU-Rechts mit den dort vorgeschriebenen begleitenden Maßnahmen, interessant ist.

Die Impfintervalle werden im Rahmen der Zulassung geprüft und sind im Ergebnis Teil der Zulassungsbedingungen. Die engmaschige Überwachung der geimpften Bestände wird durch das EU-Recht geregelt.

Frage 20 Seite 9

Welche diagnostischen Untersuchungen, Probenumfänge, Untersuchungsintervalle und Dokumentationspflichten hält die Bundesregierung bei einem präventiven Impfprogramm für erforderlich, um Infektionen in geimpften Beständen frühzeitig zu erkennen und die Anforderungen an die Verbringung von Tieren und Erzeugnissen zu erfüllen?

Antwort

Bei der Durchführung eines präventiven Impfprogramms gegen HPAI gelten zusammen mit dem AHL insbesondere die Vorgaben der Delegierten EU-Verordnung 2023/361 hinsichtlich Vorschriften für die Verwendung bestimmter Tierarzneimittel zur Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in der jeweils geltenden Fassung.

Frage 21 Seite 9

Mit welchen jährlichen Kosten für Impfstoffbeschaffung, Durchführung der Impfungen, Diagnostik, Dokumentation und behördliche Überwachung rechnet die Bundesregierung bei den derzeit geprüften Impfszenarien?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Frage 22 Seite 9

Welche Drittstaaten beschränken nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die Einfuhr von Geflügel, Bruteiern, Eiern oder Geflügelfleisch aus Staaten oder Regionen, in denen gegen HPAI geimpft wird, und welche Gespräche führt die Bundesregierung mit diesen Staaten oder internationalen Organisationen zur Vermeidung entsprechender Handelsbeschränkungen?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.

Frage 23 Seite 10

Wie bewertet die Bundesregierung die praktische Eignung der gegenwärtig in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen HPAI für ein präventives oder regional begrenztes Impfprogramm, und welche aus ihrer Sicht noch bestehenden Defizite hinsichtlich zugelassener Tierarten, Applikationsform, Schutzdauer, Verringerung der Übertragung, DIVA-Fähigkeit, Lieferfähigkeit und Wirtschaftlichkeit stehen einem Einsatz entgegen?

Antwort

Derzeit sind in der Europäischen Union fünf DIVA-fähige HPAI-Impfstoffe für Hühner, Puten und Enten zugelassen (DIVA: Differentiating Infected from Vaccinated Animals). In Studien des FLI wurden einige dieser Impfstoffe getestet. Sie zeigten einen sehr guten klinischen Schutz, erwiesen sich aber auch als optimierbar hinsichtlich des Schutzes vor Infektion und Übertragung. Ein bislang nicht gelöstes Thema sind sogenannte „minor“ Geflügelspezies wie Gänse, Wachteln, Fasane u. a. sowie alle Zoovogelarten, für die keine Zulassung von den Pharmaunternehmen eingereicht wurde. Die Zulassungsbedingungen schreiben für alle zugelassenen Impfstoffe die Injektion als Art der Anwendung vor. Dies ist insbesondere bei Wiederholungsimpfungen ein aufwendiges Verfahren, das zudem belastend für die Tiere sein kann. Alternative Impfstoffe, die mittels Tränkwasser oder Spray appliziert werden können, werden wissenschaftlich erprobt, sind bisher aber nicht zugelassen. Zur Lieferfähigkeit der Impfstoffe liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, diese ist bei den Zulassungsinhabern zu erfragen.

Frage 24 Seite 10

Welche wissenschaftlichen Bewertungen liegen der Bundesregierung zur Lebensmittelsicherheit von Fleisch und Eiern aus gegen HPAI geimpften Beständen gegebenenfalls vor, und sieht sie einen Bedarf für besondere Kennzeichnungs- oder Informationsvorgaben?

Antwort

Fragen zur Sicherheit von Fleisch und Eiern, mithin zu Lebensmitteln, von geimpften Tieren werden im Rahmen der Zulassung eines Tierarzneimittels geprüft. Dabei ergaben sich keine diesbezüglichen Bedenken. Somit wurde für sämtliche zugelassenen Impfstoffe eine Wartezeit von null Tagen festgelegt. Auch daraus ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung kein Bedarf für besondere Kennzeichnungs- oder Informationsvorgaben.

Frage 25 Seite 10

Welche Mittel wurden seit dem 1. Januar 2023 aus dem Bundeshaushalt für Forschung, Entwicklung, Prüfung, Beschaffungsvorbereitung oder Überwachung von Impfstoffen gegen HPAI bewilligt oder verausgabt, und wie verteilen sich diese Mittel nach Haushaltsjahren, Kapiteln, Titeln, Empfängern und Verwendungszwecken?

Antwort

Im Rahmen der Forschungsaufgaben des FLI wurden und werden entsprechende Arbeiten im Nationalen Referenzlabor sowie in verschiedenen Instituten des FLI durchgeführt. Da diese Arbeiten Teil umfassenderer Forschungsaktivitäten sind, lässt sich der darauf entfallende finanzielle Anteil nur näherungsweise bestimmen. Er liegt seit dem 1. Januar 2023 bei rund 210.000 Euro, die aus dem Einzelplan des BMLEH stammen. Ferner arbeitet das FLI in nationalen und EU-Projekten (KAPPA-FLU) mit, die beispielsweise durch die Länder, Tierseuchenkassen oder die EU finanziert oder gefördert werden.

Frage 26 Seite 11

Hat der Bund seit dem 1. Januar 2023 Verträge, Vorverträge, Reservierungsvereinbarungen oder sonstige Vereinbarungen mit Herstellern von Impfstoffen gegen HPAI geschlossen, und welche Angaben kann die Bundesregierung gegebenenfalls zu Laufzeiten, vorgesehenen Mengen und finanziellen Verpflichtungen machen, gegebenenfalls in aggregierter Form oder unter Wahrung berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?

Antwort

Entsprechende Verträge, Vorverträge, Reservierungsvereinbarungen oder sonstige Vereinbarungen mit Herstellern von Impfstoffen gegen HPAI wurden seitens der Bundesregierung nicht geschlossen.

Frage 27 Seite 11

Welche interministeriellen Arbeitsgruppen, Bund-Länder-Gremien und externen Beratungsgremien befassen sich gegenwärtig mit der HPAI-Bekämpfung oder der Entwicklung einer Impfstrategie, und welchen Auftrag, welche Zusammensetzung, welchen Arbeitsstand und welchen Zeitplan haben diese Gremien jeweils?

Antwort

Weitere Arbeitsgruppen als die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 genannten wurden nicht eingesetzt. Neben den verschiedenen Fachreferaten des BMLEH, dem Arbeitsstab der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Taskforce Tierseuchenbekämpfung sowie den Vertreterinnen und Vertretern des FLI und des PEI nehmen auch Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Länder an den Sitzungen teil. Zum Arbeitsstand wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 verwiesen.

Frage 28 Seite 11

Welche Regelungen zur Anzeige, Prüfung und Behandlung möglicher Interessenkonflikte gelten für externe Sachverständige, die die Bundesregierung oder ihre nachgeordneten Behörden zur HPAI-Bekämpfung oder zur Entwicklung einer Impfstrategie beraten?

Antwort

Das BMLEH und seine nachgeordneten Behörden haben keine externen beratenden Sachverständigen hinzugezogen. Besondere Regelungen zur Anzeige und Prüfung von Interessenskonflikten waren daher nicht erforderlich.

Frage 29 Seite 11

Welche Änderungen der Entschädigungsregelungen für Tierverluste infolge von Tierseuchen wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode gegebenenfalls beschlossen oder eingeleitet, und welche Auswirkungen haben diese Änderungen gegebenenfalls auf Geflügelhalter, die von amtlich angeordneten Tötungen infolge eines HPAI-Ausbruchs betroffen sind?

Antwort

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes am 10. März 2026 wurde der Entschädigungshöchstsatz für Geflügel von 50 Euro pro Stück Geflügel auf 110 Euro pro Stück Geflügel angehoben. Dies kann im Falle einer Entschädigungszahlung einen höheren Entschädigungsbetrag bewirken.

Frage 30 Seite 12

Hat die Bundesregierung für Aufstallungsmaßnahmen, Bestandstötungen, Biosicherheitsmaßnahmen und Impfungen jeweils messbare Erfolgskriterien, Evaluierungszeiträume sowie Kriterien für die Fortführung, Änderung oder Beendigung der Maßnahmen festgelegt, und wann sollen die entsprechenden Evaluierungsergebnisse veröffentlicht werden?

Antwort

Die Bundesregierung hat für Aufstallungsmaßnahmen, Bestandstötungen, Biosicherheitsmaßnahmen und Impfungen keine messbaren Erfolgskriterien, Evaluierungszeiträume sowie Kriterien für die Fortführung, Änderung oder Beendigung der Maßnahmen festgelegt. Der Vollzug tierseuchenrechtlicher Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden.