100-Millionen-Euro-Darlehen an die Republik Peru durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Drs. 21/8778Antwort auf 21/8191AfD23.10.2026Zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungThema: Entwicklungspolitik
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die deutsche Botschaft in der Republik Peru veröffentlichte am 3. Juni 2026 einen Beitrag auf dem sozialen Netzwerk „Instagram“, welcher die „Feier über das Abkommen zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem peruanischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen über ein Darlehen in Höhe von 100 Mio. Euro, das zur Finanzierung institutioneller Reformen im Bereich der Chancengleichheit bestimmt ist“, bekundet (www.instagra m.com/p/DZIdLEtEWi0/?utm_source=ig_embed; aufgerufen am 31. August 2026). Des Weiteren heißt es in diesem Beitrag, dass „die Reformen sich in drei Hauptbereiche gliedern würden: die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit von Frauen, und die Verbesserung der Governance im Bereich der Geschlechtergleichstellung“ (ebd.). Laut der Leiterin der Abteilung für wirtschaftliche Zusammenarbeit der deutschen Botschaft, Dr. Nicole Maldonado, würden mit diesem Darlehen „zwei Prioritäten der peruanisch-deutschen Zusammenarbeit verbunden werden: Der Beitritt der Republik Peru zur OECD und die Gleichstellung der Geschlechter. In beiden Bereichen würde Deutschland auch weiterhin ein Verbündeter Perus sein“ (ebd.). Im offiziellen Amtsblatt der Republik Peru findet sich das entsprechende Dekret, „Decreto Supremo Nº 072-2026-EF“ zum Abkommen über dieses Darlehen (https://busquedas.elperuano.pe/dispositivo/N L/2511266-1; aufgerufen am 31. August 2026). Dem Dekret, welches vom peruanischen Präsidenten und dem peruanischen Ministerrat unterzeichnet wurde, ist nach freier Übersetzung zu entnehmen, dass die Republik Peru mit dem Kredit seine Zahlungsbilanz stützen und einen Teil des Schuldendienstes der öffentlichen Verschuldung finanzieren will – also insbesondere Tilgungen, Zinsen und Gebühren bestehender Staatsschulden (ebd.; im Original: „[…] estando destinada a atender parte del pago del servicio de la deuda pública en armonía con el Marco Macroeconómico Multianual vigente […]“). Die Aufnahme des Darlehens bei der KfW erfolgt auf Basis des peruanischen OECD-Reformprogramms, namentlich „Cumpliendo con estándares OCDE: Gobernabilidad e Igualdad de Oportunidades (Fase I)“ – auf Deutsch, frei übersetzt: „Erfüllung der OECD-Standards: Regierungsführung und Chancengleichheit (Phase I)“ (ebd., aufgerufen am 31. August 2026).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Peru ist offizieller Beitrittskandidat der OECD. Für die Aufnahme in die OECD muss Peru umfassende Reformen durchführen, um die strukturellen Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu verbessern.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) diese Reformen durch sogenannte Politik-basierte Finanzierungen (PBF; Englisch: policy based lending, PBL).

So hat die Bundesregierung dem Partnerland Peru das von den Fragestellern thematisierte Darlehen als PBF zugesagt.

PBF sind ein international anerkanntes, erprobtes und etabliertes Instrument zur Unterstützung von Reformprozessen in den Partnerländern.

Die deutsche Entwicklungspolitik setzt mit PBF finanzielle Anreize auf der politischen Systemebene, um strukturelle Entwicklungshemmnisse abzubauen und die institutionellen Rahmenbedingungen für nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern zu verbessern, auch für den Privatsektor. Dazu werden auf Grundlage von Reformprogrammen der Partnerregierungen Reformmaßnahmen vereinbart, und die Auszahlungen der Darlehensmittel (verzinster Kredit) an deren Umsetzung gekoppelt.

Das heißt, die Umsetzung von verbindlich vereinbarten Reformmaßnahmen ist Voraussetzung für den Abschluss des Finanzierungsvertrags und die Auszahlung des Darlehens.

Grundlage der umzusetzenden Reformagenda sind die Empfehlungen der OECD. Für die OECD-Mitgliedschaft muss das Land umfassende Reformen, u. a. zur besseren Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt, umsetzen, um OECD-Standards zu erreichen.

Die vereinbarte Reformagenda der PBF mit Peru umfasst die drei Themenfelder, die im Instagram-Beitrag der Auslandsvertretung Lima benannt und von den Fragestellern zitiert werden:

a. Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen,

b. Förderung der wirtschaftlichen Autonomie von Frauen und

c. Stärkung der Regierungsführung im Bereich Geschlechtergleichstellung.

Bevor der Finanzierungsvertrag abgeschlossen werden konnte, mussten alle in der Reformmatrix vereinbarten Auszahlungstrigger von Peru erfüllt sein.

Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung bei PBF in den Staatshaushalt. Die entwicklungspolitische Wirksamkeit wird an den Inhalten und Wirkungen der Reformschritte gemessen.

Frage 1 Seite 2

Welche konkreten Reformen hat die Republik Peru nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bereichen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit von Frauen und Verbesserung der Governance im Bereich der Geschlechtergleichstellung umgesetzt oder neu eingeführt, auf die sich die deutsche Botschaft im geteilten Instagram-Beitrag beruft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Der Bundesregierung sind im Sinne der Fragestellung folgende Reformen der peruanischen Regierung bekannt:

Zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen wurden die im Staatshaushalt eingesetzten Mittel für eben jene Zwecke überprüft und das Ergebnis-Monitoring verbessert. Das Arbeitsministerium hat zudem ein Beratungsangebot eingeführt, um Opfer von Gewalt bei der Reintegration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Für die Förderung der wirtschaftlichen Autonomie von Frauen wurden u. a. eine nationale Strategie zur Förderung von Unternehmerinnen entwickelt. Ferner wurden Schulungen umgesetzt und ein Beratungsdienst zur formellen Beschäftigung von Hausangestellten eingeführt. Formalisierte Beschäftigung wird von einer neu geschaffenen Kommission gezielt unterstützt und Fortschritte überprüft. Neuentwickelte Kampagnen fördern die gemeinsame Betreuung und Pflege von Kindern, Alten und Menschen mit Behinderungen im Haushalt. Die neue nationale Pflegepolitik wurde konzeptionell vorbereitet.

Zur Verbesserung des staatlichen Handelns im Bereich Gleichberechtigung wurden bürokratische Hemmnisse bei Unternehmensgründungen/-fortführung abgebaut und Vorgaben für nationale Regulierungen verbessert. Weitere Maßnahmen stärken die Integrität der öffentlichen Verwaltung und beugen Korruption vor, auch im Hinblick auf besondere Bedarfe von Frauen und Mädchen. Zur Klassifizierung und Kennzeichnung der Staatsausgaben für die Gleichberechtigung wurde eine neue Taxonomie entwickelt.

Frage 2 Seite 3

Welche der in Frage 1 erfragten Reformen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bestandteil des Programms „Cumpliendo con estándares OCDE: Gobernabilidad e Igualdad de Oportunidades (Fase I)“ – auf Deutsch: „Erfüllung der OECD-Standards: Regierungsführung und Chancengleichheit (Phase I)“, und welche etwaigen weiteren Reformen sind für die Auszahlung des KfW-Darlehens relevant (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Umsetzung der oben aufgeführten Reformschritte sind Bestandteil des genannten Programms und Auszahlungsvoraussetzungen für das Darlehen der KfW.

Frage 3 + 4 + 5 Seite 3

3Welche deutschen Institutionen und Organisationen haben die in Frage 1 erfragten Reformen nach Kenntnis der Bundesregierung ausgewertet oder werten diese nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell aus, um eine fundierte Analyse hinsichtlich des tatsächlichen Fortschritts der Angleichung der Republik Peru an die OECD-Standards zu erstellen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4Mit welchen konkreten Instrumenten und Maßstäben bewerten die in Frage 3 erfragten deutschen Institutionen und Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächliche Wirksamkeit der in Frage 1 erfragten Reformen?

5Kam im Vorfeld der Entscheidung über die Auszahlung des Darlehens der KfW eine konkrete Rolle in der Auswertung der Wirksamkeit der in Frage 1 erfragten Reformen zu?

Antwort

Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet:

Auf deutscher Seite wertet die KfW Entwicklungsbank die Reformen aus und berichtet an die Bundesregierung. Die erwartete Wirksamkeit der Reformen wird im Rahmen der Konzipierung des Programms und der Prüfung der Förderungswürdigkeit durch die KfW bewertet. Diese Prüfung bildet die Grundlage für die Beauftragung durch die Bundesregierung. Dazu werden auf Grundlage einer Problemanalyse in Abstimmung mit der Partnerregierung konkrete Reformziele definiert und eine Wirkungslogik erstellt, mithilfe derer die Wirkungszusammenhänge zwischen der Erfüllung der Reformschritte (Output-Ebene) und den erwarteten Wirkungen (Outcome- und Impact-Ebene) überprüft werden. Für die Reformen wurden Ergebnis- und Wirkungsindikatoren vereinbart, an denen die Wirksamkeit und Zielerreichung des Vorhabens gemessen wird. Dies ermöglicht Erfolgskontrollen im Rahmen des Monitorings und der ex-post Evaluierung.

Die KfW überprüft vor Auszahlung, ob die konkret vereinbarten Reformschritte durch die Vorlage der entsprechenden Nachweise durch die Partnerseite erfüllt sind.

Frage 6 Seite 4

Wenn Frage 5 bejaht wird, gab und gibt es eine Zusammenarbeit zwischen der KfW und der Bundesregierung, um die Bewertung und die Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens in Höhe von 100 Mio. Euro gemeinsam vorzunehmen?

Antwort

Die Auszahlungsvoraussetzungen werden im Rahmen der Prüfung der Förderungswürdigkeit definiert und mit der Bundesregierung abgestimmt. Die Prüfung über die Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen obliegt der KfW. Die KfW informiert die Bundesregierung über die Erfüllung der vereinbarten Reformschritte, über die anstehende Unterzeichnung des Darlehensvertrages sowie über die bevorstehende Auszahlung der Darlehensmittel.

Frage 7 + 8 + 9 Seite 4

7Wie hoch sind die Ausschüttungstranchen des Darlehens, und in welchen zeitlichen Abständen erfolgen diese?

8An welche konkreten Vorgaben ist die Republik Peru zur kontinuierlichen Fortführung der Tranchenausschüttungen gebunden?

9Welche zuständigen Institutionen und Organisationen legen die in Frage 8 erfragten Vorgaben fest?

Antwort

Die Fragen 7 bis 9 werden zusammen beantwortet.

Die Auszahlung erfolgt in einer Tranche nach Umsetzung der vereinbarten Reformen.

Frage 10 Seite 4

Welche Treffen zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der KfW und der Republik Peru sind im Rahmen des Abkommens über die Auszahlung des KfW-Darlehens über 100 Mio. Euro geplant oder haben bereits stattgefunden, und wer nahm daran teil bzw. wird planmäßig daran teilnehmen (bitte nach zugehöriger Institution, Zuständigkeit, Zweck und Zeitpunkt des Treffens aufschlüsseln)?

Antwort

Die KfW hat im September 2023 eine Projektidentifikationsreise nach Lima durchgeführt. Inhalt der Gespräche waren die Empfehlungen der OECD und die Reformbemühungen der peruanischen Regierung.

Im November 2024 erfolgte die Prüfung der Förderungswürdigkeit im Rahmen einer einwöchigen Reise.

Darüber hinaus gab es eine örtliche Fortschrittskontrolle im August 2025 (ebenfalls eine Woche), um die Fortschritte bei der Reformumsetzung zu monitoren.

Im Rahmen dieser Reisen wurden Gespräche mit den am Vorhaben beteiligten Institutionen (Finanzministerium, Arbeitsministerium, Frauenministerium, Amt des Ministerpräsidenten (darunter das Sekretariat für das Management der öffentlichen Verwaltung und das Sekretariat für die öffentliche Integrität) geführt, sowie mit dem peruanischen Außenministerium, der deutschen Botschaft, die OECD, der GIZ und anderen Gebern (wie EU und Weltbank).

Inhalte der Gespräche waren u. a. die geplanten Reformen, Unterstützungsbedarfe, Abstimmung der Zeitpläne, Koordinierung mit anderen Akteuren.

Weiterhin gab es einen regelmäßigen Austausch des KfW-Büros mit der peruanischen Seite.

Frage 11 + 12 Seite 5

11Stellen die Bundesrepublik Deutschland oder die KfW etwaige Consulting-Gruppen bzw. Berater im Rahmen des ausgezahlten Darlehens zur Verfügung, und welche konkreten Aufgaben sollen hierbei erfüllt werden?

12Wenn Frage 11 bejaht wird, wie hoch schätzt die Bundesregierung die entstehenden Kosten für die erfragten Beratungsdienstleistungen?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.

Für die Unterstützung der fünf am Programm beteiligten staatlichen Institutionen wurden Kurzzeit-Experten eingesetzt, die die Partner mit ihrer Expertise bezüglich der internationalen Standards in den jeweiligen Reformen unterstützt haben. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Die Summe der Kosten für die eingesetzten Beratungsdienstleistungen betrug 308.000 Euro (netto).

Frage 13 Seite 5

Wie hoch belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der in Frage 10 erfragten Treffen und Reisen von offiziellen deutschen Vertretern in die Republik Peru und wie hoch die entsprechenden Kosten von Vertretern der KfW?

Antwort

Die Reisen der KfW in ein Land, so auch im Falle von Peru, werden immer kombiniert für mehrere Projekte durchgeführt. Eine Kostenerfassung pro Projekt erfolgt bei der KfW nicht. Die Bundesregierung hat über die konkreten Kosten keine Informationen.

Frage 14 Seite 5

Bis zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung die vollständige Rückzahlung des Darlehens, und entspricht dieses den ausgehandelten Vorgaben?

Antwort

Konditionen einschließlich Laufzeiten sind Geschäftsgeheimnisse und unterliegen dem Bankgeheimnis sowie vertraglichen Vertraulichkeitsanforderungen, an die die KfW rechtlich gebunden ist. Der Bundesregierung liegen jedoch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Partnerland seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Frage 15 + 16 Seite 5

15Sind Reformen der Republik Peru im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit aus Sicht der Bundesregierung die wichtigste Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur medialen Präsenz dieser Voraussetzung in der peruanischen Medienlandschaft (bitte gegebenenfalls ausführen und Beispiele aus peruanischen Medien angeben, welche aus Sicht der Bundesregierung zur Genüge darauf hinweisen, mit welcher Zweckmäßigkeit die Auszahlung des Darlehens verbunden ist)?

16Übt die Bundesregierung vertraglichen oder informellen Einfluss auf die Republik Peru aus, um das Thema Geschlechtergerechtigkeit im Rahmen der Auszahlung des Darlehens ausreichend in den peruanischen Medien zu beleuchten (bitte gegebenenfalls konkrete Beispiele benennen)?

Antwort

Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.

Die Berichterstattung zum Vorhaben im Partnerland Peru ist nicht Gegenstand des Darlehensvertrags. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 17 Seite 6

Ist eine Evaluierung des Darlehens und seiner entwicklungspolitischen Wirksamkeit vorgesehen, und durch welche zuständige Stelle, anhand welcher konkreter Kriterien und zu welchem Zeitpunkt?

Antwort

Die entwicklungspolitische Wirksamkeitsüberprüfung aller Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) erfolgt standardmäßig und stichprobenartig ca. 2 bis 3 Jahre nach Projektabschluss durch von der Projektdurchführung unabhängige Prüfer der KfW Evaluierungsabteilung. Die Bewertung erfolgt anhand der international anerkannten OECD DAC-Kriterien auf Basis einer repräsentativen Stichprobe aller FZ-Vorhaben und wird in einem Evaluierungsbericht veröffentlicht.

Frage 18 Seite 6

Zu welchen finanziellen und sonstigen Konditionen wurde das Darlehen durch die KfW gewährt, insbesondere hinsichtlich des Zinssatzes, der Laufzeit, des Tilgungsbeginns, der Rückzahlungsmodalitäten und etwaiger weiterer Gebühren?

Antwort

Zinskonditionen sind Geschäftsgeheimnisse und unterliegen dem Bankgeheimnis sowie vertraglichen Vertraulichkeitsanforderungen, an die die KfW rechtlich gebunden ist.

Frage 19 + 20 Seite 6

19Trägt die Bundesrepublik Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar ein Ausfallrisiko für die Rückzahlung des Darlehens, und wenn ja, in welcher Höhe?

20Ist das Darlehen über eine Garantie, eine Bürgschaft oder eine sonstige Haftungsübernahme der Bundesrepublik Deutschland abgesichert?

Antwort

Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.

Die Bundesregierung trägt unter Maßgabe des Haushaltsgesetzes 2026 § 3 Absatz 1 Nummer 3 ein Ausfallrisiko in Höhe von 80 Prozent über den Gewährleistungsrahmen des Bundes.