Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC; Weltklimarat) ist als zwischenstaatliches Gremium der Vereinten Nationen das zentrale Referenzorgan für die internationale Klimapolitik. Seine Berichte bilden die Grundlage für weitreichende gesetzgeberische Maßnahmen und völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Die Finanzierung erfolgt primär über den IPCC Trust Fund sowie durch erhebliche Sachleistungen (in‑kind) der Mitgliedstaaten (www.ipcc.ch/about/ sowie www.de-ipcc.de/23 0.php). Zusätzlich zu den Beiträgen an den IPCC Trust Fund leistet die Bundesrepublik Deutschland auch einen personellen und infrastrukturellen Aufwand durch die Finanzierung von Technical Support Units (TSUs), Datenzentren (DDC) und Sekretariatsleistungen des IPCC (www.fona.de/en/measures/fu nding-measures/ipcc.php, https://gmd.copernicus.org/articles/15/6047/2022/, https://projekttraeger.dlr.de/de/news/un-klimakonferenz-dlr-projekttraeger-ber aet-vor-ort-1).
Nach offiziellen Angaben des IPCC verschlechtert sich die finanzielle Lage des Trust Fund seit Jahren; bereits 2024 überstiegen die Ausgaben die Einnahmen. Mit dem Memorandum vom 7. Januar 2026 hat der Präsident der Vereinigten Staaten den vollständigen Rückzug der USA aus dem IPCC sowie die Beendigung jeglicher staatlichen Finanzierung angeordnet. Da die USA historisch einer der größten Beitragszahler waren, entsteht eine strukturelle Finanzierungslücke, die die Fortführung des siebten Sachstandszyklus (Assessment Report [AR]7) gefährdet (https://apps.ipcc.ch/eventmanager/documents/97/18 0320261248-INF.%2012%20-%20Fundraising%20for%20TRF.pdf sowie www.ipcc.ch/2026/03/27/ipcc-64th-plenary-session/).
Gleichzeitig steht die Unabhängigkeit des IPCC zunehmend in der Diskussion (www.cambridge.org/core/journals/international-organization/article/global-p olitics-of-scientific-consensus-evidence-from-the-intergovernmental-panel-onclimate-change/B4594A406D8284B499C3D27DFB54FA30). Während die wissenschaftlichen Grundlagen in den Arbeitsgruppen erarbeitet werden, unterliegt die für die Politik entscheidende „Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger“ (Summary for Policymakers [SPM]) einem zwischenstaatlichen Abstimmungsprozess, bei dem Regierungsvertreter die finalen Formulierungen im Konsens aushandeln (www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2024/0 4/IPCCFactSheet_ApproveReports.pdf). Dies wirft bei den Fragestellern Fragen nach der Trennung zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und politischer Setzung auf. Zudem verdeutlichen nach Ansicht der Fragsteller die institutionellen Verflechtungen mit philanthropischen Akteuren und internationalen Governance-Netzwerken (z. B. C40 Cities) die Notwendigkeit strikter Transparenz- und Conflict-of-Interest-Regeln (www.ipcc.ch/event/cities-and-c limate-change-science-conference/ und www.tandfonline.com/doi/full/10.108 0/07352166.2023.2177550).
In welcher Höhe hat die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren von 2021 bis 2026 (Stichtag: 1. August 2026) jeweils freiwillige Beiträge an den IPCC Trust Fund geleistet?
Die Bundesregierung hat folgende Beiträge zum IPCC-Trust Fund geleistet:
2021: 321.000 Euro
2022: 321.000 Euro
2023: 321.000 Euro
2024: 321.000 Euro
2025: 382.000 Euro
2026: 382.000 Euro
Diese Zahlungen sind bis zum Jahr 2024 in Schweizer Franken im aktuellen Budget-Dokument enthalten (https://apps.ipcc.ch/eventmanager/documents/99/130820261111-Doc.%202%20-%20IPCC%20Programme%20and%20Budge t.pdf); die Zahlungen für die Jahre 2025 und 2026 erfolgten nach dem 30. Juni 2026.
Welchen personellen und infrastrukturellen Aufwand leistet die Bundesrepublik Deutschland darüber hinaus (vgl. Frage 1) durch die Finanzierung von Technical Support Units, Datenzentren und Sekretariatsleistungen (vgl. auch Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Einrichtungen und jährlichen Kosten aufschlüsseln)?
Finanzierung der IPCC-AR6 WGII-TSU (2021–2024) mit Sitz am Alfred-Wegener-Institut in Bremerhaven sowie Unterstützung für die Partnerzweigstelle in Durban, Südafrika:
2021: 1.067.312 Euro
2022: 1.148.389 Euro
2023: 1.050.201 Euro
2024: 285.930 Euro
AR7 WG III-TSU:
2025: 13.407 Euro
2026 (bis Stichtag 1. August 2026): 143.346 Euro
In dem in Frage 1 genannten Zeitraum erfolgte keine Finanzierung eines DDC durch die Bundesregierung.
Über den Beitrag zum Trust Fund hinaus leistet die Bundesregierung keine finanzielle Unterstützung des IPCC-Sekretariats.
Wie bewertet die Bundesregierung die Bindung wissenschaftlicher Kapazitäten in bundesfinanzierten Forschungseinrichtungen (z. B. Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft), die durch die langjährige Mitarbeit von Autoren und Review Editors am IPCC entsteht?
Im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich abgesicherten Freiheit von Wissenschaft und Forschung beteiligen sich Fachleute in institutionell geförderten Forschungseinrichtungen nach eigenem Ermessen am IPCC. Die Bundesregierung informiert über die Möglichkeiten zur Beteiligung, nimmt aber keinen Einfluss darauf und bewertet den Einsatz daher auch nicht.
Welche Mittel sind im Bundeshaushalt oder in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre von 2027 bis 2030 spezifisch für die Unterstützung des IPCC (direkt und indirekt) vorgesehen?
Für das Jahr 2027 ist im Einzelplan des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit der deutsche Beitrag zum Trust-Fund des IPCC mit einem Betrag von 359 000 CHF vorgesehen.
Für die Jahre 2028 – 2030 ist noch kein Haushaltsplan aufgestellt.
Darüber hinaus sind zum jetzigen Zeitpunkt folgende Mittel der Bundesregierung für indirekte Unterstützungsleistungen bis 2030 vorgesehen:
2027: 553.088 Euro
2028: 267.208 Euro
2029: 246.534 Euro
2030: 312.000 Euro
Wie hoch beziffert die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die jährliche Finanzierungslücke im IPCC Trust Fund, die unmittelbar durch den Stopp der US-Zahlungen entstanden ist?
Die Angaben zur derzeitigen finanziellen Lage des IPCC sind unter https://app s.ipcc.ch/eventmanager/documents/99/130820261111-Doc.%202%20-%20IPC C%20Programme%20and%20Budget.pdf öffentlich einsehbar.
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Staaten, insbesondere die Volksrepublik China oder Indien, ihre finanziellen oder personellen Beiträge (z. B. durch Nominierung von Bureau-Mitgliedern) seit dem Rückzug der USA ausgeweitet, und wenn ja, inwieweit?
2025 ist das erste Jahr, in dem die USA keine Beiträge zum IPCC-Treuhandfonds geleistet haben. Da über dieses Jahr hinaus noch keine vollständigen Informationen zu den Beiträgen anderer Länder vorliegen, ist eine Bewertung möglicher Änderungen derzeit nicht möglich (siehe auch: https://apps.ipcc.ch/e ventmanager/documents/99/130820261111-Doc.%202%20-%20IPCC%20Prog ramme%20and%20Budget.pdf).
Die Wahl des IPCC-Vorstands (Bureau) für den aktuellen Berichtszyklus bis zum Jahr 2029, und somit auch die entsprechenden Nominierungen, fand im Jahr 2023 vor Ausstieg der USA statt – seitdem erfolgten keine Nominierungen von Vorstandsmitgliedern.
In den Jahren 2025 und 2026 entsandte China zusätzlich einen Junior Professional Officer (JPO) an das IPCC-Sekretariat.
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in den IPCC-Gremien, um eine drohende Dominanz staatlicher Akteure aus dem Bereich der Schwellenländer einschließlich der Volksrepublik China (vgl. www.ecobusiness.com/news/qa-what-trumps-us-exit-from-unfccc-and-ipcc-couldmean-for-climate-action/) abzufedern, während westliche Demokratien ihre Beiträge teils reduzieren?
Die Mitgliedschaft aller UN- bzw. WMO-Mitgliedstaaten im IPCC sowie seine auf Ausgewogenheit und Transparenz ausgelegten Verfahrensregeln verhindern eine Dominanz einzelner Akteure.
Zudem sind Beiträge zum IPCC-Treuhandfonds mit keinerlei Einfluss auf das Arbeitsprogramm des IPCC oder die Inhalte der Berichte verbunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Plant die Bundesregierung, die durch den US-Rückzug entstandene Lücke durch eine Erhöhung der deutschen Beiträge ganz oder teilweise zu kompensieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gemeinsam mit anderen Ländern (Australien, Irland, Luxembourg, Malaysia, Neuseeland, Norwegen, Singapore and Schweden) trägt die Bundesregierung bei zur Finanzierung der ursprünglich von den USA finanzierten Geschäftsstelle (Technical Support Unit) der wissenschaftlichen Arbeitsgruppe zu Minderung des Klimawandels (AR7-WGIII-TSU), um die Qualität des Berichts zu sichern.
Mit welcher personellen Besetzung und welcher inhaltlichen Verhandlungsdirektive nimmt die Bundesregierung an den Plenarsitzungen zur Verabschiedung der „Summary for Policymakers“ des laufenden AR7‑Zyklus teil (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die erste Verabschiedung einer SPM des aktuellen Berichtszyklus wird vom 15. bis 19. März 2027 auf der 66. IPCC-Plenarsitzung stattfinden (Verabschiedung des Sonderberichts über Klimawandel und Städte). Die Besetzung der entsprechenden Delegation und Verhandlungslinien steht noch nicht fest.
Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung zum zwischenstaatlichen Abstimmungsprozess beim IPCC erarbeitet, in dem wissenschaftliche Kernaussagen der Expertenteams durch Regierungsvertreter in einem politischen Verhandlungsprozess („Satz-für-Satz-Abstimmung“) verändert oder in der Gewichtung verschoben werden können, und wie lautet diese Positionierung gegebenenfalls?
Lediglich der Text der Zusammenfassungen für die politische Entscheidungsfindung (SPM) von IPCC-Berichten wird vom IPCC-Plenum im Konsens Zeile für Zeile verabschiedet und dabei teilweise umformuliert. In Rahmen dieses Prozesses setzt sich die Bundesregierung für eine umfassende, ausgewogene und verständliche Darstellung des politisch relevanten Klimawissens in der SPM ein. Wissenschaftliche Kernaussagen können jedoch nicht durch Regierungsvertreterinnen oder -vertreter verändert werden: Die beteiligten Autorinnen und Autoren verantworten weiterhin den SPM-Text und stellen sicher, dass dieser im Einklang mit dem zugrundeliegenden Bericht steht, der nach der Verabschiedung bis auf formale Anpassungen nicht mehr geändert wird.
In wie vielen Fällen hat die deutsche Delegation zum Sechsten und Siebten Sachstandsbericht des IPCC (AR6 und AR7) Änderungen an Entwürfen der SPM beantragt, um diese mit nationalen klimapolitischen Zielen oder Narrativen in Einklang zu bringen?
In keinem Fall hat die deutsche Delegation Änderungen an SPM-Entwürfen beantragt, um diese mit nationalen klimapolitischen Zielen oder Narrativen in Einklang zu bringen.
Welche konkreten Anforderungen stellt die Conflict-of-Interest-Policy des IPCC nach Kenntnis der Bundesregierung an die Offenlegung von Verbindungen zu politischen Netzwerken?
Die Anforderungen der Conflict of Interest Policy des IPCC können hier nachgelesen werden: www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2024/09/IPCC_Conflict_of_I nterest_Policy_AUG_2024.pdf.
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum potenziellen Interessenkonflikt erarbeitet, wenn Wissenschaftler, die als IPCC-Autoren fungieren, gleichzeitig leitende Positionen in Organisationen innehaben, die aktiv Lobbyarbeit für spezifische klimapolitische Instrumente betreiben, und wenn ja, welche?
Das übergeordnete Ziel der Conflict of Interest (CoI)-Richtlinie ist es, die Legitimität, Integrität, das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit des IPCC sowie derjenigen zu schützen, die unmittelbar an der Erstellung der Berichte und an den Aktivitäten des IPCC beteiligt sind.
Die Bundesregierung vertraut auf das bewährte Regelwerk des IPCC. Die etablierte CoI-Policy für IPCC-Autorinnen und -Autoren stellt in diesem Zusammenhang einen wichtigen Baustein dar.
Die Berichte des IPCC sollen objektiv und umfassend sein und vielfältige Perspektiven einbeziehen. Deshalb sind die IPCC-Schreibteams bewusst fachlich breit aufgestellt, einschließlich von Fachleuten aus dem nicht-akademischen Umfeld.
Ist der Bundesregierung die wachsende Rolle philanthropischer Stiftungen bei der Finanzierung begleitender IPCC-Strukturen bekannt (z. B. Wellcome Trust bei der Finanzierung von Chapter Scientists für den Siebten Sachstandsbericht des IPCC, Prince Albert II of Monaco Foundation und Cuomo Foundation beim IPCC Scholarship Programme), und wie bewertet sie diese gegebenenfalls (vgl. www.ipcc.ch/about/scholars hip/, https://2022.ictp.it/news/2026/2/global-climate-excellence, https://w ellcome.org/insights/articles/early-career-scientists-join-ipcc-ar7-effort)?
Die Beiträge der genannten Stiftungen sind der Bundesregierung bekannt.
Für Chapter Scientists stellen Stiftungen nur die Finanzierung bereit; sie haben keinen Einfluss auf die personelle Auswahl für deren Besetzung.
Das Scholarship Programm des IPCC dient der Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in Entwicklungsländern. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind nicht an der Erstellung von IPCC-Berichten beteiligt.
Welche Informationen liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die Auswahlkriterien von Observer-Organisationen vor, und wie wird sichergestellt, dass hierbei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Perspektiven gewahrt bleibt?
Die Verfahren zur Auswahl von Observer-Organisationen sind hier öffentlich einsehbar: www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/09/ipcc-principles-observer-o rg-1.pdf.
Hält die Bundesregierung das bisherige System rein freiwilliger Beiträge angesichts der neuen Lage nach dem Ausstieg der USA für zukunftsfähig oder setzt sie sich für eine Reform der Finanzierungsarchitektur des IPCC ein?
Die Bundesregierung setzt sich zurzeit nicht für eine Anpassung der Finanzierungsarchitektur des IPCC ein.
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer Reform der Transparenzregeln, um die vollständige Offenlegung aller institutionellen und finanziellen Verflechtungen der nominierten Experten zu gewährleisten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.