Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Deutschland befindet sich gegenwärtig in einer wirtschaftlich herausfordernden Situation. Schwaches Wirtschaftswachstum, hohe Energie- und Rohstoffkosten, Investitionszurückhaltung in Teilen der Wirtschaft sowie zunehmender internationaler Wettbewerbsdruck prägen die wirtschaftspolitische Debatte. Gleichzeitig steht Deutschland vor der Aufgabe, die Wettbewerbsfähigkeit seines Wirtschaftsstandorts zu stärken und die Transformation zur Klimaneutralität bis 2045 erfolgreich zu gestalten.
Über die wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen, die sich daraus ergeben, werden unterschiedliche Positionen vertreten. So hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Frontier Economics mit der Studie „Neue Wege für die Energiewende (Plan B)“ (vgl. www.dihk.de/resource/blob/153726/97f3 9a33a519ece00c3a65e014fbc707/energie-dihk-energiewende-plan-b-data.pdf) beauftragt. Die Studie hebt besonders die Kosten der Energiewendepolitik hervor und führte aufgrund der Abkehr von strikt terminierten Minderungszielen zu einer deutlichen Veränderung der bisherigen Klimaposition der DIHK, die sich an den gesetzlich festgelegten, terminierten Klimazielen orientiert hatte.
Gleichzeitig haben sich in den vergangenen Monaten zahlreiche Unternehmen und Wirtschaftsverbände öffentlich für eine ambitionierte Modernisierungs- und Klimapolitik auf Grundlage der bestehenden zeitlichen Reduktionsziele ausgesprochen. Sie betonen die Bedeutung von Klimaneutralität, Investitionssicherheit und dem Ausbau erneuerbarer Energien für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die wirtschaftlichen Chancen der Modernisierung hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft bewertet, wie sie unterschiedliche wirtschaftliche Perspektiven darauf einordnet, welche Schlussfolgerungen sie aus den verschiedenen Beiträgen zur wirtschafts- und energiepolitischen Debatte zieht und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage sie ihre Wirtschafts-, Energie- und Klimapolitik gestaltet.
1Welche Bedeutung wird der Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland beigemessen?
2Welche wirtschaftlichen Chancen werden mit der Modernisierung hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft, insbesondere im Hinblick auf Wertschöpfung, Beschäftigung und industrielle Entwicklung in internationalen Wachstumsmärkten für Klimaschutztechnologien beigemessen?
3Welche Risiken für Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Beschäftigung drohen bei einer Verzögerung der Modernisierung?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Entwicklung zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist mit vielfältigen strukturellen Veränderungen verbunden. So ergeben sich im Bereich von Klimaschutztechnologien erhebliche Wachstumschancen, zugleich ist für andere Bereiche von einer rückläufigen Entwicklung auszugehen. Diesen Strukturwandel gilt es, erfolgreich zu bewältigen.
4Welche Erkenntnisse über die volkswirtschaftlichen Kosten einer verzögerten oder unterlassenen Modernisierung, insbesondere im Vergleich zu den Kosten entschlossenen Handelns, liegen der Bundesregierung vor?
13Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verschiebung von Klimaschutzmaßnahmen zu höheren Anpassungs- und Transformationskosten in späteren Jahren führen kann?
15Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die wirtschaftlichen Kosten einer verzögerten oder unterlassenen Modernisierung vor?
Die Fragen 4, 13 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung teilt die Darlegungen des IPCC, dass das Verschieben von Klimaschutzmaßnahmen zu höheren Anpassungs- und Transformationskosten in späteren Jahren führen kann. Dabei gilt es immer den globalen Blick zu halten. In seinem sechsten Sachstandsbericht stellt das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) hierzu dar, dass ein solches Aufschieben insbesondere höhere Klimawandelkosten sowie höheren Kosten im Energiesystem bedingt. (siehe IPCC 2023, Summary for Policymakers, The Benefits of Near-Term Action, Seite 25: www.ipcc.ch/report/ar6/syr/downloads/report/IPCC_AR6_SYR_ SPM.pdf).
Der Bundesregierung ist bewusst, dass im Zuge der Transformation die Bereiche Klimaschutz sowie eine sichere und bezahlbare Energieversorgung zusammengedacht werden müssen. Dabei sind Übergänge und Umbrüche, die mit einer Umstellung weg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energieträgern verbunden sind, ebenso zu berücksichtigen und in politische Entscheidungen einzubeziehen.
Hat die Bundesregierung über die von der DIHK veröffentlichte Studie „Neue Wege für die Energiewende (Plan B)“, erstellt von Frontier Economics, Kenntnis?
Die Studie ist der Bundesregierung bekannt.
6Zu welcher Bewertung gelangt die Bundesregierung hinsichtlich der in der Studie dargestellten volkswirtschaftlichen Kosten der Energiewende?
7In welchen Punkten unterscheiden sich die Einschätzungen der Bundesregierung von den zentralen Schlussfolgerungen der Studie?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wertet regelmäßig Studien in den Bereichen Klimaschutz und Energiewende aus, macht sich deren Ergebnisse jedoch nicht zu eigen. Es gibt verschiedene Analysen zu den volkswirtschaftlichen Kosten der Energiewende. Die Ergebnisse hängen insbesondere stark von den jeweiligen Annahmen ab. Bei ihrer Auswertung betrachtet die Bundesregierung auch das Gesamtbild der verschiedenen Studien und ordnet die Ergebnisse vor diesem Hintergrund entsprechend ein.
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Ausbau erneuerbarer Energien für die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen bei?
Eine Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen ist insbesondere für die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen wichtig. Der Ausbau der erneuerbaren Energien senkt die Börsenstrompreise. Zugleich sind mit der Transformation weitere Investitionskosten verbunden, beispielsweise wegen des erforderlichen Ausbaus, der Modernisierung und Digitalisierung der Verteil- und Übertragungsnetze sowie der Sicherstellung der Stromversorgung auch in Zeiten, in denen nicht genug Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht. Daher kommt es bei der Energiewende nicht zuletzt darauf an, die bei der Transformation entstehenden Kosten möglichst gering zu halten.
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Ausbau erneuerbarer Energien für die Senkung der Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Energieimporten bei?
Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann in Verbindung mit der Elektrifizierung von Prozessen fossile Energieimporte und die damit verbundenen Kosten senken.
10Welche Bedeutung haben aus Sicht der Bundesregierung verlässliche klima- und energiepolitische Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen von Unternehmen?
12Welche Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen von Unternehmen erwartet die Bundesregierung, wenn bestehende Ausbaupfade und sektorale Transformationsziele grundlegend verändert oder aufgegeben würden?
Die Fragen 10 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Verlässliche Rahmenbedingungen sind grundsätzlich Voraussetzung für Investitionsentscheidungen von Unternehmen, da Kosten und Erträge langfristig kalkuliert werden. Unvorhersehbare Änderungen erhöhen das Investitionsrisiko und verursachen zusätzliche Kosten. Das gilt nicht zuletzt auch in Bezug auf klima- und energiepolitische Investitionsentscheidungen. Die Bundesregierung bekennt sich zu einem verlässlichen klimaschutz- und energiepolitischen Rahmen im Einklang mit den deutschen und europäischen Klimaschutzzielen.
Bis wann plant die Bundesregierung, ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorzulegen und in Kraft zu setzen?
Die Bundesregierung hat am 29. Juli 2026 den Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG-Novelle 2027) im Kabinett verabschiedet. Derzeit erfolgt das parlamentarische Verfahren. Das Gesetz soll wie geplant zum Ende des Jahres beihilfegenehmigt in Kraft treten.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass verbindliche jahresscharfe Klimaziele durch einen flexiblen CO -Budgetansatz ersetzt werden
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sollten?
Die Bundesregierung steht zu den Klimaschutzzielen aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz und ihren europäischen und internationalen Verpflichtungen. Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz setzen wir auf nationaler Ebene auf eine Mischung zwischen verbindlichen jahresscharfen Zielen für die Treibhausgasminderung (z. B. Minderung um 65 Prozent bis 2030 und um mindestens 88 Prozent bis 2040) und gleichzeitig ausreichender Flexibilität vermittels der Jahresemissionsgesamtmengen.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass fehlende bzw. verschobene Transformation zu Standortverkleinerungen oder Standortschließungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) führt und damit Jobs und Wohlstand kostet?
Es gibt zahlreiche Faktoren, die die Entwicklung von Standorten beeinflussen; auch Transformationsfort- oder -rückschritte dürften dazu zählen. Die Bundesregierung sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen als Voraussetzung für Investitions- und Standortentscheidungen, auch der kleinen und mittelständischen Unternehmen (siehe Antwort zu Frage 10). Etwaige Aussagen darüber, inwieweit Verkleinerungen oder Schließungen verschiedenster Standorte allein auf eine fehlende bzw. verschobene Transformation zurückzuführen seien, wären angesichts vielfältiger Interdependenzen von Standortfaktoren in der Praxis wenig belastbar. Der Bundesregierung sind auch keine Untersuchungen bekannt, die konkrete monokausale Zusammenhänge belegen.
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem frühzeitigen Hochlauf klimaneutraler Technologien für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen in internationalen Zukunftsmärkten bei?
Die Bundesregierung misst neuen Technologien mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft eine hohe Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt den Hochlauf neuer Energie- und Klimatechnologien mit dem Ziel, dass die Hersteller und Anwender dieser Technologien auch international wettbewerbsfähig sind. Dies erfolgt u. a. mit dem Energieforschungsprogramm sowie im Zuge der Förderung von Investitionen in „Transformations- und Netto-Null-Technologien“ auf Grundlage der (Clean Industrial State Aid Framework)-Bundesregelung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Hier werden Investitionen in Produktionskapazitäten gefördert. Um die industrielle Skalierung klimaneutraler Technologien zu beschleunigen, setzt die Bundesregierung auch auf das KfW-Programm „Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien“ (Programm-Nummer 877). Dieses Instrument wirkt als entscheidender Katalysator: Durch die Bereitstellung von Avalfinanzierungen (z. B. Vertragserfüllungsgarantien) werden finanzielle Engpässe und Haftungsrisiken bei Großprojekten minimiert. So wird sichergestellt, dass deutsche Unternehmen den Hochlauf ihrer Technologien ohne kapitalseitige Hemmnisse vorantreiben können.
Entscheidend für den Hochlauf klimaneutraler Technologien und die Wettbewerbsfähigkeit sind u. a. die technische Machbarkeit und deren Skalierung in den industriellen Maßstab, die Qualität, die marktlichen bzw. preislichen Rahmen- und international faire Wettbewerbsbedingungen, aber auch z. B. die Frage der Abhängigkeiten bei bestimmten Rohstoffen, Komponenten oder Technologien. Die Internationale Energieagentur untersucht die Marktentwicklung klimaneutraler Technologien regelmäßig, zuletzt mit dem Bericht „Energy Technology Perspectives“ aus dem März 2026. Der Bericht analysiert die Herstellung und den Handel mit sauberen Energie- und Klimatechnologien weltweit.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über unterschiedliche Positionen von Unternehmen zu den Themen Klimaschutz, Energiewende und industrielle Transformation vor?
Eine abschließende Liste aller der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse von Unternehmen zu den Themen Klimaschutz, Energiewende und industrielle Transformation führt die Bundesregierung nicht. Stellungnahmen und Gutachten, die der Bereitstellungspflicht nach dem Lobbyregistergesetz unterfallen, können dem Lobbyregister entnommen werden.
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass unterschiedliche Positionen, die aus der Wirtschaft heraus artikuliert werden, im Regierungshandeln angemessen berücksichtigt werden?
Die Bundesregierung ist in ständigem Austausch mit relevanten Stakeholdern. Die Stakeholderbeteiligung in Bezug auf konkrete Gesetzgebungsprozesse ist in § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt.
Inwiefern wirken sich fehlende Klimaanpassungsmaßnahmen auf die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands aus, und welche Erkenntnisse und Schlüsse zieht die Bundesregierung diesbezüglich aus den Hitzeereignissen des Sommers 2026?
Klimaanpassung ist ein wichtiges Thema für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen. Der Bund hat mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) einen strategischen Rahmen für die dauerhafte und flächendeckende Vorsorge in Deutschland geschaffen. Die DAS hat u. a. zum Ziel, die Wirtschaft systematisch vor den unumkehrbaren Folgen des Klimawandels zu schützen und somit privat- und volkswirtschaftliche Folgekosten und Schäden zu minimieren.
Die Bundesregierung nimmt daher auch den Hitzeschutz sehr ernst. Auf der Kabinettsitzung am 26. August 2026 wurde beraten, wie mit den Folgen der Extremwetterereignisse wie Hitze dieses Jahres umgegangen werden soll. Klimaanpassung fällt mangels einer expliziten Bundeskompetenz in die originäre Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz der Länder, der bauliche und infrastrukturelle Hitzeschutz fällt in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Daher hat der Bundeskanzler den Staatsminister für Bund-Länder-Zusammenarbeit gebeten, mit den Ländern einen Abgleich vorzunehmen und zu prüfen, wie sich die Situation aus Sicht der Länder darstellt und an welchen Stellen die Zusammenarbeit zu intensivieren ist. Dieser Prozess dauert an.