Ernteverluste durch den Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephalus)

Drs. 21/8788Antwort auf 21/8491AfD26.10.2026Zuständig: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und HeimatThema: Landwirtschaft und Ernährung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephalus) stellt im Kohl- und Rübsen- aber vor allem Rapsanbau einen bedeutenden ökonomischen Faktor dar. Hierbei befallen seine Larven im Herbst die für die Wintersaat ausgebrachten Feldfrüchte und bewirken durch Minierfraß eine deutliche Wachstumsminderung (www.oekolandbau.de/bio-in-der-praxis/oekologische-landwirtschaft/oekologi scher-pflanzenbau/oekologischer-pflanzenschutz/pflanzendoktor/schaderreger/schaderreger-im-ackerbau/rapserdfloh-psylliodes-chrysocephala/). Besonders in den letzten beiden Jahren führten fraßbedingte Schäden zu geschäftsbedrohenden Ertragseinbußen. So erbrachte die Rapsernte in Brandenburg im Jahr 2025 2,7 t/ha und im Jahr 2026 lediglich noch 2,1 t/ha, wobei ein kostendeckendes Wirtschaften Erträge von wenigstens 3,0 t/ha voraussetzt (www.n-t v.de/regionales/berlin-und-brandenburg/Rapserdfloh-sorgt-fuer-Ernteverlustein-Brandenburg-id31278466.html). Raps- und Rübsenanbau machen mit 1,1 Mio. Hektar ca. 7 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche aus (www.bmel-statistik.de/landwirtschaft/bodennutzung-und-pflanzlicheerzeugung/oelsaaten), mit einem Gesamtertrag von 3,9 Mio. Tonnen ist Deutschland der größte Produzent im europäischen Vergleich (https://croprada r.digital/allgemein/winterraps-im-europaeischen-vergleich/). Eine fortgesetzte Ertragsminderungssituation und die dadurch nicht mehr gegebene Möglichkeit kostendeckenden Wirtschaftens bedroht daher auch den deutschen Agrarmarkt im Gesamten.

Indes mangelt es seit dem Verbot von Neonikotinoid-Beizen im Jahr 2013 an einem effektiven Mittel zur Prävention eines Schadbefalls, wie es die Bundesregierung 2019 auch schon in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen auf den Bundesdrucksachen 19/14521 und 19/15296 anerkannte.

Zur Verfügung stehen indes lediglich Wirkstoffe aus der Pyrethroid-Gruppe. Für den Wirkstoff Cyantraniliprole liegt eine Notfallzulassung im laufenden Wintersaatzeitraum vor (www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanz enschutzmittel/01_notfallzulassungen/Exirel_Rapserdfloh_Winterraps_2026_ neu.pdf?__blob=publicationFile&v=2). In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt ist dabei eine zweimalige, in den übrigen Bundesländern eine einmalige Behandlung gestattet. Diese Eingrenzung wird einerseits als zu wirkungsmindernd und andererseits sowie daraus folgend als Gefahr der Förderung von Resistenzen des Rapserdflohs gegen Pyrethroide im Allgemeinen angesehen. Bereits jetzt stellt dies in Form sog. Knockdown-Resistenzen (kdr), sowie Super-Knockdown-Resistenzen (s‑kdr) ein eklatantes Problem dar, dessen Verschärfung durch lediglich moderate Wirkstoffbehandlung zu erwarten ist (Tiret et al., 2026, https://doi.org/10.1002/pei3.70156).

Frage 1 Seite 2

Sammelt die Bundesregierung oder eine ihr untergeordnete Institution auf Anweisung der Bundesregierung seit 2019 quantifizierbare Angaben zum Ausmaß von mit dem Rapserdfloh befallenen Winterrapsanbaufläche, wenn ja, wie hoch ist deren prozentualer Anteil an der gesamten Anbaufläche (bitte regional und nach Jahren aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Das im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) angesiedelte Julius-Kühn-Institut führt in Kooperation mit den Ländern ein bundesweites Resistenzmonitoring bei Rapsschädlingen durch. Das Auftreten des Rapserdflohs, der die Kulturen befällt und Schäden verursacht, schwankt regional und über die Jahre. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine prozentualen Daten zum befallenen Anteil an der gesamten Anbaufläche vor.

Frage 2 + 3 Seite 2

2Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohung des deutschen Kohl- und Rübsen- aber vor allem Rapsanbaus durch Schäden und Ernteeinbußen verursacht durch den Rapserdfloh mit Hinblick auf sowohl kurz-, mittel-, als auch langfristige Auswirkungen auf den deutschen Agrarmarkt?

3Liegen der Bundesregierung seit 2019 Statistiken darüber vor, wie viele Betriebe Ertragsmengen von weniger als 3,0 t/ha Winterraps einbrachten und daher nicht mehr kostendeckend wirtschaften konnten (wenn ja, bitte regional und nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung nimmt die Problematik rund um den Rapserdfloh sehr ernst und steht dazu mit den Ländern, Verbänden und dem Julius-Kühn-Institut im Austausch. Sie verfolgt die Entwicklungen, auch wenn aktuell keine belastbaren Daten über die Auswirkungen auf den Markt oder Ertragsmengen vorliegen.

Frage 4 Seite 2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Evaluationen des Verbots des Einsatzes von Neonikotinoiden ab dem Jahr 2013 vor, insbesondere ob das Verbot einen nachweislich positiven ökologischen Effekt entfaltete?

Antwort

Grundlage der Beschränkungen und Verbote waren die Risikobewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Im Jahr 2013 wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) Nummer 485/2013 der Kommission die Anwendungsarten der Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid eingeschränkt. Konkret wurden zunächst die Anwendungen zur Saatgut- und Bodenbehandlung für Kulturen verboten, die für Bienen interessant sind, sowie die Anwendungen in Getreide, mit Ausnahme der Verwendung in Gewächshäusern und von Wintergetreide. Die EFSA wurde in der Folge beauftragt, die Bewertung im Hinblick auf die Risiken für Wild- und Honigbienen für diese Wirkstoffe zu überprüfen. Dazu wurden die Antragstellenden der Wirkstoffe aufgefordert, zusätzliche Daten zur Bewertung der Auswirkungen auf Honigbienen und andere bestäubende Insekten vorzulegen. Zusätzlich wurden im Jahr 2015 durch die EFSA in einer öffentlichen Konsultation umfassend Daten aus Studien, Forschungs- und Monitoringaktivitäten gesammelt. Die Auswertungen dieser Daten haben die Risiken für Freilandanwendungen für Bienen und Wildbestäuber bestätigt. Im Ergebnis wurden im Jahr 2018 sämtliche Freilandanwendungen der drei Wirkstoffe zur Verhinderung negativer Auswirkungen auf Bienen und Wildbestäuber durch die Kommission verboten (Durchführungsverordnungen (EU) 2018/783, 2018/784 und 2018/785). Zusätzliche eigenständige Erkenntnisse, die die ökologische Wirkung der Beschränkungen ab dem Jahr 2013 und des Freilandverbots ab dem Jahr 2018 auf Bienen und Wildbestäuber nachweisen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Lichte der Beschränkungen haben die Herstellerinnen und Hersteller ihre Anträge zurückgezogen. Auch nach dem Auslaufen der Genehmigungen werden die Stoffe aufgrund der langen Halbwertszeiten in der Umwelt gefunden, unter anderem in Böden landwirtschaftlicher Nutzung¹, im Grundwasser² und in Oberflächengewässern. Imidacloprid ist derzeit in der Oberflächengewässerverordnung mit einer nationalen Umweltqualitätsnorm geregelt, die im Zeitraum 2022 bis 2024 überschritten wurde. Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam wurden auch auf Ebene der Europäischen Union (EU) als prioritäre Stoffe in Oberflächengewässern identifiziert. Für diese Stoffe sind EU-weite Umweltqualitätsnormen festgesetzt worden, die bis zum Jahr 2039 einzuhalten sind. Die Überwachung über das Messnetz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zeigt dabei für Imidacloprid für den Zeitraum 2022 bis 2024 zum Teil noch Überschreitungen dieser EU-weiten Umweltqualitätsnormen (Vergleichswert) für die Konzentrationen im Wasser³. Für Clothianidin und Thiamethoxam sind für diesen Zeitraum keine Überschreitungen an den LAWA-Messstellen zu verzeichnen.

Frage 5 Seite 3

Wenn eine Wiederzulassung von Neonikotinoiden auf europäischer Ebene nicht möglich ist, ist eine hilfsweise Notfallzulassung in den besonders betroffenen landwirtschaftlichen Räumen und außerhalb der Bienenbrutzeiten durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angedacht?

Antwort

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Januar 2023, Az. C-162/21, klargestellt, dass Mitgliedstaaten keine Notfallzulassungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Saatgut erteilen dürfen, das mit ausdrücklich verbotenen Neonikotinoiden behandelt wurde.

Frage 6 Seite 3

Ist die Bundesregierung bestrebt, die Notfallzulassung des Beizmittels Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zu verstetigen?

Antwort

Das Pflanzenschutzmittel Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole ist regulär in Deutschland bis zum 14. September 2027 zugelassen.

Frage 7 Seite 4

Ist die Bundesregierung bestrebt, dieses in Frage 6 genannte Beizmittel auch für die mehrmalige Anwendung im Saatzeitraum zuzulassen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole enthält als Anwendungsbestimmung die Auflage, dass das Mittel nur alle zwei Jahre auf derselben Fläche angewendet werden darf, um das Grundwasser gegen bestimmte Metaboliten zu schützen. Bei einer jährlichen Anwendung würden die Einträge in das Grundwasser selbst in Kombinationen mit anderen Anwendungsbestimmungen über dem zulässigen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm/Liter liegen, so dass die Anwendung auf alle zwei Jahre eingeschränkt werden musste. Eine Aufhebung dieser Anwendungsbestimmungen ist daher rechtlich nicht möglich.

Frage 8 Seite 4

Liegen der Bundesregierung seit 2019 neue Erkenntnisse zur Problematik der kdr- und s‑kdr-Resistenzen des Rapserdflohs gegenüber Pyrethroiden vor, und wenn ja, welchen Handlungsbedarf sieht sie gegebenenfalls?

Antwort

Die Bundesregierung hat Kenntnis, dass bereits vor über zehn Jahren die knock-down-Resistenz (kdr) gegen Pyrethroide beim Rapserdfloh in Deutschland nachgewiesen wurde¹,². Das Auftreten der kdr hat im Feld bei der Applikation der vollen Aufwandmenge der Pyrethroide jedoch keine agronomische Bedeutung, da die Pyrethroide eine hohe intrinsische Wirkung zeigen und eine Kontrolle der Rapserdflöhe im Feld immer noch möglich ist. Anders verhält es sich mit der super kdr (skdr). Wenn diese in Populationen des Rapserdflohs bereits weit verbreitet ist, zeigen die Pyrethroide im Feld keine Wirkung. Regionen mit einem hohen Auftreten der skdr sind aktuell vor allem im Südwesten Deutschlands lokalisiert (regionale Verbreitung in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen) sowie in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Zur Kontrolle der Rapserdflöhe und zur Bestandssicherung, vor allem im frühen Entwicklungsstadium der Pflanzen, sind Insektizide aus anderen Wirkstoffgruppen erforderlich. Zur Vermeidung weiterer Resistenzausbildung sollten mehrere verschiedene Wirkstoffgruppen im Wechsel eingesetzt werden.

Frage 9 Seite 4

Sind der Bundesregierung mildere und gleichsam effektive Beizmittel zur Bekämpfung des Rapserdflohbefalls abseits der Neonikotinoid- und Pyrethroid-Gruppen bekannt, und wenn ja, wie ist deren Zulassungsstatus?

Antwort

Aktuell besteht eine reguläre Zulassung für die Saatgutbeizen Lumiposa (Wirkstoff Cyantraniliprole, Wirkstoffgruppe der Diamide) und Susteed (Bacillus amyloliquefaciens). Die Saatgutbeize Buteo Start (Flupyradifuron, Wirkstoffgruppe der Butenolide) ist in Deutschland nicht zugelassen, aber EU-rechtlich über in anderen EU-Staaten gebeiztes Saatgut (nach Artikel 49 der EU-Verordnung Nummer 1107/2009) verkehrsfähig.

Die Saatgutbeizen Lumiposa, Susteed und Buteo Start fördern das Pflanzenwachstum beziehungsweise die Widerstandskraft der Rapspflanzen, wirken aber hauptsächlich gegen andere Herbstschädlinge im Raps und haben daher nur eine begrenzte Wirkung auf den Rapserdfloh.

Frage 10 Seite 5

Liegen der Bundesregierung konkrete Untersuchungsergebnisse zur Wirksamkeit und Effektivität alternativen Pflanzenschutzmaßnahmen abseits chemischer Beizmittel (z. B. Leguminosen als Beisaaten) vor, und wenn ja, mit welchen Erkenntnissen?

Antwort

Präventive Maßnahmen zur Verringerung von Rapserdflohschäden stehen nur eingeschränkt zur Verfügung. Wissenschaftlich wird empfohlen, das Jugendwachstum des Rapses durch optimale Saatbedingungen, zum Beispiel ein feinkrümeliges Saatbett und frühe Saattermine zu fördern. Im Ökolandbau wird Raps in mit Anbaupausen von 4 bis 5 Jahren angebaut. Eine gute, wenngleich auch nur kurzfristige Wirkung konnte in Versuchen mit Gesteinsmehlen und Ölen erreicht werden¹. Beisaaten, die zusammen mit Raps ausgesät werden², sollen die Wirtsfindung des Rapserdflohs erschweren, wobei die Wirkung auf den Befall oft nicht signifikant ist. Ein konventioneller Rapsanbau ohne chemischen Pflanzenschutz ist aufgrund der zahlreichen Rapsschädlinge und des Fehlens alternativer Bekämpfungsmöglichkeiten unter den derzeitigen Anbaubedingungen kaum realisierbar³.

Frage 11 Seite 5

Erwartet die Bundesregierung, dass mit den aktuell verfügbaren Pflanzenschutzmaßnahmen der Befall durch den Rapserdfloh so erfolgreich bekämpft werden kann, dass 2027 flächendeckend deutschlandweit ein kostendeckender Ertrag pro Hektar erzielt werden kann, und wnn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls bis Ende 2027 zur Unterstützung des deutschen Kohl- Rübsen- und Rapsanbaus zu ergreifen?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen, wonach der Rapserdfloh regional und über die Jahre hinweg schwankend auftritt. Aus der regional hohen Befallsstärke im Jahr 2026 lässt sich jedoch nicht ableiten, dass die Flächen im Jahr 2027 ähnlich stark betroffen sein werden. Die Betroffenheit ist von vielen Faktoren, wie unter anderem von der Witterung, dem Befallsdruck und weiteren regionalen Bedingungen abhängig und lässt sich damit nicht vorhersagen. Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit den Ländern, Verbänden und dem Julius-Kühn-Institut, um geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung zu identifizieren.