Elterngeldreform 2027 - Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung auf Familien

Drs. 21/8793Antwort auf 21/8495AfD26.10.2026Zuständig: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendThemen: Gesellschaftspolitik, soziale GruppenSoziale Sicherung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Elterngeld stellt nach Auffassung der Fragesteller eine der zentralen familienpolitischen Leistungen des Bundes dar. Es soll Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell absichern, ihnen Zeit für die Betreuung ihres Kindes ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit unterstützen. Für Familien ist dabei von besonderer Bedeutung, dass die finanziellen Rahmenbedingungen nach der Geburt eines Kindes verlässlich und planbar sind.

Mindest- und Höchstbetrag des Basiselterngeldes liegen seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 grundsätzlich unverändert bei 300 beziehungsweise 1.800 Euro monatlich. Gleichzeitig ist das allgemeine Preisniveau erheblich gestiegen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5926 ausgeführt, dass der allgemeine Verbraucherpreisindex zwischen 2007 und 2025 um 43,9 Prozent gestiegen sei. Eine regelmäßige Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrages entsprechend der Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bislang nicht vorgesehen.

Damit haben die seit 2007 nominal unveränderten Beträge erheblich an realer Kaufkraft verloren. Nach Auffassung der Fragesteller stellt sich daher die Frage, in welchem Umfang das Elterngeld seine Funktion der finanziellen Absicherung von Familien nach der Geburt eines Kindes unter den heutigen wirtschaftlichen Bedingungen noch erfüllen kann.

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag eine Weiterentwicklung des Elterngeldes angekündigt. Danach sollen mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit und insbesondere für eine stärkere Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung gesetzt werden. Als mögliche Instrumente nennt der Koalitionsvertrag zwischen erhöhte Lohnersatzraten sowie eine veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate. Darüber hinaus sollen die Einkommensgrenze sowie Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes spürbar angehoben und bei Selbstständigen die Berechnungsgrundlage flexibilisiert werden. Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode auf S. 99 vor, die Rechte von Pflegeeltern zu stärken und auch für sie ein Elterngeld einzuführen (www.koalitionsvertrag20 25.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

In ihrer Antwort zu den Fragen 21 bis 21c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5926 erklärte die Bundesregierung hinsichtlich der angekündigten Weiterentwicklung des Elterngeldes, dass die Überlegungen zur konkreten Umsetzung des Vorhabens noch nicht abgeschlossen seien.

Seitdem hat sich die politische und haushalterische Ausgangslage weiterentwickelt. Im Rahmen der Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 hat die Bundesregierung die „Reform des Elterngelds“ ausdrücklich unter den vorgesehenen Konsolidierungsschritten aufgeführt. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sind die fachlich zuständigen Ressorts aufgefordert, die von der Koalition aus CDU, CSU und SPD vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts so weit umzusetzen, dass sie etatreif sind (www.bundesfinanzministeriu m.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/05/Inhalte/Kapitel-2-Analysen/2-1-eckwe rte-fuer-den-bundeshaushalt-2027.html).

Der inzwischen vorgelegte Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 sieht für das Elterngeld einen Haushaltsansatz von rund 7,07 Mrd. Euro vor. Im Jahr 2026 sind hierfür rund 7,51 Mrd. Euro veranschlagt. Damit sinkt der Ansatz um rund 440 Mio. Euro beziehungsweise knapp 6 Prozent (www.bund estag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1205456).

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, erklärte in ihrer Rede zum Bundeshaushalt 2027 vor dem Deutschen Bundestag am 10. September 2026, dass das Elterngeld reformiert werden müsse. Es solle zielgerichteter helfen, einfacher und digitaler werden. Darüber hinaus sollen Eltern darin bestärkt werden, Elternmonate partnerschaftlicher einzusetzen. Für diejenigen, die sich gegenwärtig auf ein Kind freuen, sagte die Bundesministerin ausdrücklich Vertrauensschutz zu (www.bundesre gierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/bmbfsfj-haushaltsges etz-2027-2452382).

Nach Auffassung der Fragesteller ergibt sich vor diesem Hintergrund erheblicher parlamentarischer Klärungsbedarf. Einerseits hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine spürbare Anhebung der Einkommensgrenze sowie von Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes angekündigt. Andererseits sinkt der für das Elterngeld vorgesehene Haushaltsansatz im Jahr 2027 um rund 440 Mio. Euro, während die Reform des Elterngeldes von der Bundesregierung zugleich im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts genannt wird.

Für das Zusammentreffen einer angekündigten Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag und eines gleichzeitig deutlich sinkenden Gesamtansatzes sind nach Auffassung der Fragesteller insbesondere drei Faktoren beziehungsweise Erklärungsansätze denkbar.

Erstens könnte der geringere Haushaltsansatz wesentlich auf der demografischen Entwicklung beruhen. Eine sinkende Zahl von Geburten und damit eine geringere Zahl von Leistungsberechtigten könnte dazu führen, dass die Gesamtausgaben für das Elterngeld trotz einer Anhebung einzelner Leistungsbeträge zurückgehen.

Zweitens könnten die durch eine Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag entstehenden Mehrausgaben durch Einsparungen an anderer Stelle innerhalb des Elterngeldsystems ganz oder teilweise kompensiert werden. In Betracht kommen hierbei insbesondere Veränderungen der Bezugsdauer, der Anzahl und Aufteilung der Partnermonate, der Lohnersatzraten, des ElterngeldPlus, des Partnerschaftsbonus, der Anspruchsvoraussetzungen oder anderer leistungsbestimmender Regelungen. In diesem Fall wäre nach Auffassung der Fragesteller insbesondere zu klären, welche Familienkonstellationen durch die Reform finanziell besser- und welche gegebenenfalls schlechtergestellt würden.

Drittens könnte die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag erst zu einem späteren Zeitpunkt oder zunächst nur teilweise in Kraft treten und deshalb im Haushaltsjahr 2027 noch nicht oder nicht vollständig ausgabenwirksam werden.

Welche dieser Erklärungsansätze beziehungsweise welche Kombination dieser Faktoren der Haushaltsplanung tatsächlich zugrunde liegt, ist nach Auffassung der Fragesteller bislang nicht hinreichend erkennbar. Insbesondere bedarf es ihrer Auffassung nach einer nachvollziehbaren Aufschlüsselung, in welchem Umfang die gegenüber 2026 vorgesehene Verringerung des Haushaltsansatzes um rund 440 Mio. Euro auf der erwarteten Entwicklung der Geburtenzahlen, einer veränderten Zahl von Leistungsberechtigten, Veränderungen des Bezugsverhaltens oder bereits angenommenen beziehungsweise geplanten Änderungen des Elterngeldrechts beruht.

Ebenso ist in ihren Augen zu klären, ob eine Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag zusätzlich finanziert werden soll oder ob die hierfür erforderlichen Mittel ganz oder teilweise durch Veränderungen anderer Bestandteile des Elterngeldsystems aufgebracht werden sollen. Eine nominale Anhebung einzelner Leistungsbeträge könnte für bestimmte Familien dennoch mit einer finanziellen Schlechterstellung verbunden sein, sofern gleichzeitig Bezugsdauer, Anspruchsvoraussetzungen oder andere leistungsbestimmende Regelungen verändert würden.

Die Frage nach den Auswirkungen der Reform stellt sich den Fragestellern vor dem Hintergrund einer rückläufigen Geburtenentwicklung in besonderer Weise. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2025 in Deutschland 654.241 Kinder geboren und damit so wenige wie seit 1946 nicht mehr. Die zusammengefasste Geburtenziffer lag bei 1,32 Kindern je Frau. Auch in den ersten Monaten des Jahres 2026 setzte sich der Geburtenrückgang gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum fort (www.destatis.de/DE/P resse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_230_12.html).

Vor diesem Hintergrund stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, welche Bedeutung die Bundesregierung der finanziellen Planbarkeit und Verlässlichkeit familienpolitischer Leistungen für die Entscheidung zur Familiengründung beziehungsweise für weitere Kinder beimisst und ob entsprechende Auswirkungen bei der Ausgestaltung der Reform berücksichtigt werden.

Die Fragesteller nehmen deshalb die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5926 zum Ausgangspunkt und fragen insbesondere nach den seit Mai 2026 eingetretenen Veränderungen des Planungsstandes, den dem Haushaltsansatz für das Jahr 2027 zugrunde liegenden Annahmen, dem Verhältnis zwischen angekündigten Leistungsverbesserungen und vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen sowie den finanziellen und familienpolitischen Auswirkungen der geplanten Weiterentwicklung des Elterngeldes.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 5a + 5b + 5c + 6 + 6a + 6b + 6c + 7 + 7a + 7b + 7c + 7d + 7e + 7f + 7g + 8 + 8a + 8b + 8c + 8d + 8e + 9 + 9a + 9b + 9c + 9d + 9e + 10 Seite 3

1Wie ist der aktuelle Stand der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5926 genannten Überlegungen zur Weiterentwicklung des Elterngeldes?

2Welche konkreten Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes werden derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft, vorbereitet oder zwischen den Ressorts abgestimmt?

3Was versteht die Bundesregierung konkret unter der von Bundesfamilienministerin Karin Prien am 10. September 2026 angekündigten „zielgerichteteren“ Ausgestaltung des Elterngeldes, und welche Änderungen gegenüber dem geltenden Recht sind hierfür vorgesehen beziehungsweise werden geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der angekündigten stärkeren partnerschaftlichen Ausgestaltung des Elterngeldes, die Zahl oder Verteilung der Partnermonate oder sonstige Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld zu verändern, und wenn ja, welche konkreten Änderungen werden geprüft?

5Beabsichtigt die Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand weiterhin, den Mindestbetrag des Basiselterngeldes von derzeit 300 Euro spürbar anzuheben, und wenn ja,

5aauf welchen Betrag,

5bzu welchem Zeitpunkt,

5canhand welcher Berechnungsgrundlage?

6Beabsichtigt die Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand weiterhin, den Höchstbetrag des Basiselterngeldes von derzeit 1 800 Euro spürbar anzuheben, und wenn ja,

6aauf welchen Betrag,

6bzu welchem Zeitpunkt,

6canhand welcher Berechnungsgrundlage?

7Welche Änderungen werden gegenwärtig hinsichtlich

7ader Bezugsdauer,

7bder Anzahl und Aufteilung der Partnermonate,

7cder Lohnersatzraten,

7ddes ElterngeldPlus,

7edes Partnerschaftsbonus,

7fder Einkommensgrenzen sowie

7gsonstiger Anspruchsvoraussetzungen geprüft, und welche dieser Änderungen könnten gegenüber dem geltenden Recht gegebenenfalls zu einer Verkürzung der Bezugsdauer oder Einschränkung von Ansprüchen führen?

8Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der geplanten Weiterentwicklung des Elterngeldes die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Einführung eines Elterngeldes für Pflegeeltern umzusetzen, und wenn ja,

8awelche Pflegeverhältnisse sollen hiervon erfasst werden,

8bwelche Anspruchsvoraussetzungen sollen gelten,

8cin welcher Höhe und für welche Bezugsdauer soll Elterngeld gewährt werden,

8dab welchen Zeitpunkt soll der Anspruch bestehen,

8emit welchen jährlichen Mehrkosten rechnet die Bundesregierung hierfür in den Jahren 2027 bis 2030?

9Welche konkreten Regelungen umfasst der von Bundesfamilienministerin Karin Prien am 10. September 2026 angekündigte Vertrauensschutz für diejenigen, die gegenwärtig ein Kind erwarten, insbesondere hinsichtlich

9ades maßgeblichen Stichtages,

9bder Leistungshöhe,

9cder Bezugsdauer,

9dder Partnermonate,

9esonstiger Anspruchsvoraussetzungen?

10Wann beabsichtigt die Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand, einen Gesetzentwurf zur Reform des Elterngeldes vorzulegen, und zu welchem Zeitpunkt sollen die jeweiligen Änderungen in Kraft treten?

Antwort

Die Fragen 1 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung arbeitet aktuell an der vorgesehenen Weiterentwicklung des Elterngeldes. Konkrete Regelungsinhalte des Referentenentwurfs zur Elterngeldreform sind Gegenstand interner Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

Frage 11 + 12 + 13 + 14 + 14a + 14b + 14c + 14d + 14e + 14f + 14g + 14h + 15 + 16 Seite 5

11Welche konkrete Bedeutung hat die in den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 im Zusammenhang mit den Konsolidierungsschritten genannte „Reform des Elterngelds“ für Inhalt und finanzielle Zielsetzung der geplanten Elterngeldreform?

12Welchen finanziellen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts erwartet die Bundesregierung nach ihren derzeitigen Planungen von der Reform des Elterngeldes im Jahr 2027 sowie jeweils in den Jahren 2028 bis 2030?

13Auf welchen konkreten Annahmen beruht der im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 vorgesehene Ansatz von rund 7,07 Mrd. Euro für das Elterngeld?

14In welcher Höhe beruht die Verringerung des Haushaltsansatzes von rund 7,51 Mrd. Euro im Jahr 2026 auf rund 7,07 Mrd. Euro im Jahr 2027 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nach den Berechnungen beziehungsweise Annahmen der Bundesregierung jeweils auf

14ader erwarteten Entwicklung der Geburtenzahlen,

14bder Entwicklung der Zahl der Anspruchsberechtigten,

14cVeränderungen der durchschnittlichen Leistungshöhe,

14dVeränderungen der durchschnittlichen Bezugsdauer,

14eVeränderungen des Erwerbs- und Bezugsverhaltens von Müttern und Vätern,

14fder geltenden beziehungsweise einer gegebenenfalls veränderten Einkommensgrenze,

14gsonstigen demografischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen,

14herwarteten beziehungsweise geplanten gesetzlichen Änderungen?

15Sind in dem Haushaltsansatz von rund 7,07 Mrd. Euro bereits finanzielle Auswirkungen der geplanten Elterngeldreform berücksichtigt, und wenn ja, welche konkreten Reformannahmen einschließlich einer Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag sowie der angekündigten Einführung eines Elterngeldes für Pflegeeltern wurden der Haushaltsplanung zugrunde gelegt, und mit welchen jeweiligen Mehr- beziehungsweise Minderausgaben rechnet die Bundesregierung?

16Wenn die konkrete Ausgestaltung der Elterngeldreform noch nicht abschließend feststeht, auf welcher Grundlage wurden mögliche finanzielle Auswirkungen der Reform bei der Aufstellung des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 berücksichtigt?

Antwort

Die Fragen 11 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 zu den Ausgaben des Elterngeldes stützt sich auf Berechnungen des Fraunhofer-Instituts (FIT). Das FIT schätzt die Ausgaben eines jeden Haushaltsjahres auf Grundlage aller zur Verfügung stehenden Daten, wie beispielsweise der Geburtenentwicklung, der Entwicklung der Bezugsdauer oder Lohnentwicklung. Der Ansatz in Höhe von 7,07 Milliarden Euro kommt im Wesentlichen durch die sinkende Geburtenrate zustande. Hinzu kommen Einsparungen aufgrund der 2024 in Kraft getretenen Absenkung der Einkommensgrenze auf 175.000 Euro des zu versteuernden Einkommens. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 10 verwiesen. Konkrete Aussagen zu möglichen Haushaltswirkungen können derzeit noch nicht getroffen werden.

Frage 17 + 17a + 17b + 18 + 18a + 18b + 18c + 19 + 20 + 20a + 20b + 20c + 20d + 20e + 20f + 20g + 20h + 20i + 21 + 21a + 21b + 21c Seite 6

17Geht die Bundesregierung davon aus, dass die angekündigte Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag bereits im Jahr 2027 vollständig ausgabenwirksam wird, und wenn nein,

17aab welchem Zeitpunkt soll sie ausgabenwirksam werden und

17bwelche Ausgaben sind hierfür jeweils für die Jahre 2027 bis 2030 eingeplant?

18Sollen die durch eine Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag entstehenden Mehrausgaben ganz oder teilweise durch Einsparungen beziehungsweise Minderausgaben an anderer Stelle innerhalb des Elterngeldsystems kompensiert werden, und wenn ja,

18adurch welche konkreten Maßnahmen,

18bwelche Gruppen von Anspruchsberechtigten wären hiervon betroffen,

18cwelche Minderausgaben werden durch die jeweiligen Maßnahmen erwartet?

19Hat die Bundesregierung Modellrechnungen darüber erstellt, welche finanziellen Auswirkungen die derzeit geprüften Reformvarianten gegenüber dem geltenden Recht auf unterschiedliche Familien- und Erwerbskonstellationen hätten?

20Wenn die Frage 19 bejaht wird, welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich nach diesen Modellrechnungen jeweils für

20aFamilien mit einem Erwerbseinkommen,

20bFamilien mit zwei Erwerbseinkommen,

20cAlleinerziehende,

20dFamilien mit drei oder mehr Kindern,

20eEltern mit niedrigen Erwerbseinkommen,

20fEltern mit mittleren Erwerbseinkommen,

20gEltern mit höheren Erwerbseinkommen,

20hSelbstständige,

20iFamilien, in denen ein Elternteil nach der Geburt längerfristig die Betreuung des Kindes übernimmt?

21Wie viele Elterngeldbeziehende würden nach den derzeit geprüften Reformvarianten gegenüber dem geltenden Recht voraussichtlich

21afinanziell besser gestellt,

21bfinanziell schlechter gestellt,

21cfinanziell im Wesentlichen unverändert gestellt, und wie hoch wäre die durchschnittliche jährliche Mehr- beziehungsweise Minderleistung der jeweiligen Gruppe?

Antwort

Die Fragen 17 bis 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 10 wird verwiesen.

Frage 22 + 23 Seite 7

22Hat die Bundesregierung untersucht, welche Auswirkungen eine Veränderung beziehungsweise Verkürzung der Bezugsdauer auf die Entscheidung von Eltern haben könnte, wie lange Mutter beziehungsweise Vater die Betreuung des Kindes übernimmt, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?

23Hat die Bundesregierung untersucht, ob eine stärkere partnerschaftliche Ausgestaltung der Elternmonate für Familien, in denen ein Elternteil nach der Geburt überwiegend oder vollständig die Betreuung des Kindes übernimmt, gegenüber dem geltenden Recht zu einer Verringerung der insgesamt verfügbaren Elterngeldleistung führen könnte, und wenn ja, welche Familien wären hiervon betroffen?

Antwort

Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 24 + 25 + 26 + 27 + 28 Seite 7

24Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5926, wonach der allgemeine Verbraucherpreisindex zwischen 2007 und 2025 um 43,9 Prozent gestiegen ist, die reale Kaufkraftentwicklung des seit 2007 grundsätzlich unveränderten Mindestbetrages des Basiselterngeldes von 300 Euro?

25Welchem Betrag müsste nach Berechnungen der Bundesregierung der Mindestbetrag von 300 Euro im Jahr 2027 entsprechen, wenn die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex seit 2007 vollständig berücksichtigt würde?

26Welchem Betrag müsste nach Berechnungen der Bundesregierung der Höchstbetrag von 1.800 Euro im Jahr 2027 entsprechen, wenn die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex seit 2007 vollständig berücksichtigt würde?

27Welche jährlichen Mehrkosten würden nach Berechnungen der Bundesregierung entstehen, wenn Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes zum 1. Januar 2027 entsprechend der Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex seit 2007 angepasst würden?

28Hat die Bundesregierung die Einführung einer regelmäßigen Dynamisierung von Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes geprüft, und wenn ja, welche Modelle wurden geprüft, und zu welchem Ergebnis ist sie jeweils gekommen?

Antwort

Die Fragen 24 bis 28 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der allgemeine Verbraucherpreisindex ist von 2007 bis 2025 um 43,9 Prozent gestiegen (Statistisches Bundesamt, siehe auch Drucksache 21/5926). Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist keine Dynamisierung im Sinne einer Anpassung des Mindest- und des Höchstbetrages an den allgemeinen Verbraucherindex vorgesehen. Zahlen zu Mehrkosten, die durch eine Anpassung des Mindest- und des Höchstbetrages an den allgemeinen Verbraucherindex oder an die Kaufkraftentwicklung entstehen würden, liegen der Bundesregierung nicht vor.

Gleichwohl sind die monatlichen Elterngeldzahlbeträge seit Einführung des Elterngeldes deutlich angestiegen. Grund hierfür ist, dass die Höhe der Zahlbeträge – in den Grenzen des Mindest- und des Höchstbetrags – vom vorherigen Einkommen abhängt. Die Lohnsteigerungen der letzten Jahre haben sich daher in erheblichem Maße positiv auf die monatlichen Zahlbeträge ausgewirkt. So stieg der monatliche Basiselterngeld-anspruch seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 bis 2023 bei Müttern von 615 Euro auf 929 Euro an, bei Vätern von 989 Euro auf 1.450 Euro.

Frage 29 + 29a + 29b + 29c Seite 8

29Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der finanziellen Planbarkeit und Absicherung nach der Geburt eines Kindes für

29adie Entscheidung zur Familiengründung,

29bdie Entscheidung für weitere Kinder,

29cden Zeitpunkt der Geburt eines ersten oder weiteren Kindes bei?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.

Frage 30 + 30a + 30b + 30c + 30d Seite 8

30Liegen der Bundesregierung Untersuchungen, wissenschaftliche Studien oder Modellrechnungen über einen möglichen Zusammenhang zwischen Höhe und Ausgestaltung des Elterngeldes und

30ader Entscheidung zur Familiengründung,

30bder Entscheidung für weitere Kinder,

30cdem Zeitpunkt der Geburt eines ersten oder weiteren Kindes sowie

30dder Erwerbsbeteiligung von Müttern und Vätern vor, und wenn ja, welche wesentlichen Erkenntnisse ergeben sich daraus?

Antwort

Internationale Studien haben belegt, dass die Einführung einer Lohnersatzleistung für Eltern zu einem Anstieg der Geburtenrate führen kann (Thomas, Rowe, Williamson und Lin: The effect of leave policies on increasing fertility, 2022). Für Deutschland konnte nachgewiesen werden, dass die Einführung des Elterngelds 2007 zu einem Nachholen aufgeschobener Geburten von hochqualifizierten Frauen ab Mitte 30 beigetragen hat (Bujard und Passet: Wirkungen des Elterngelds auf Einkommen und Fertilität, 2013). In Hinblick auf die Erwerbsbeteiligung konnte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aufzeigen, dass Mütter schneller wieder in den Beruf zurückkehren, wenn auch ihre Ehepartner Elternzeit nehmen (Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 1/2023). Diese Effekte sollten immer im Zusammenwirken mit dem zeitgleich erfolgenden Ausbau der Kindertagesbetreuung betrachtet werden.

Frage 31 Seite 9

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von den derzeit geplanten beziehungsweise geprüften Änderungen des Elterngeldes auf die Geburtenentwicklung in Deutschland, und auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse beziehungsweise Modellrechnungen stützt sie diese Einschätzung?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 10 verwiesen.

Die Auswirkung einzelner Maßnahmen auf die Geburtenentwicklung kann kaum isoliert betrachtet und nicht sicher prognostiziert werden.

Frage 32 Seite 9

Hat die Bundesregierung untersucht, ob eine Kürzung der Bezugsdauer, eine Einschränkung anderer Ansprüche oder eine finanzielle Schlechterstellung bestimmter Familienkonstellationen Auswirkungen auf die Bereitschaft zur Familiengründung beziehungsweise zur Geburt weiterer Kinder haben könnte, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?

Antwort

Grundsätzlich hängt die Entscheidung für ein (weiteres) Kind von sehr vielen individuellen Faktoren ab. Eine repräsentative Befragung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend kam Ende 2025 zu dem Ergebnis, dass es sehr häufig persönliche Gründe sind, die (zurzeit) gegen die Erfüllung von Kinderwünschen sprechen. So gaben 32 Prozent der Kinderlosen unter 50 Jahren an, dass sie keinen geeigneten Partner bzw. keine geeignete Partnerin für eine Familiengründung haben, 31 Prozent wollten sich ihre Freiräume erhalten und 30 Prozent fühlten sich noch zu jung für Kinder. Daneben spielen natürlich auch die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen eine Rolle. Grundsätzlich danach gefragt, welche Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein müssen, damit Menschen sich für Kinder entscheiden, gaben 45 Prozent der Befragten im Alter von 16 bis 49 Jahren an, dass ein Betreuungsplatz in der Kindertagesbetreuung sicher zur Verfügung stehen muss. 38 Prozent der Befragten sagten, dass die Arbeitgeber der Eltern familienfreundlich sein und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen sollten. Diese Aspekte waren den Befragten damit wichtiger als die finanzielle Unterstützung durch den Staat, die für 25 Prozent der Befragten unbedingt gegeben sein muss. Auch eine repräsentative Umfrage des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen in 14 Ländern kam 2025 zu dem Ergebnis, dass die Erfüllung von Kinderwünschen in Deutschland weitaus seltener an der finanziellen Situation scheitert als in den meisten anderen Ländern (United Nations Population Fund: The Real Fertility Crisis, 2025, S. 14 f).

Frage 33 Seite 9

Welches familienpolitische Hauptziel verfolgt die Bundesregierung mit der geplanten Weiterentwicklung des Elterngeldes, und in welchem Verhältnis steht dieses Ziel zu dem mit der Reform verbundenen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts?

Antwort

Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 10 wird verwiesen.

Frage 34 Seite 10

Welche messbaren Kriterien beziehungsweise Kennzahlen will die Bundesregierung heranziehen, um nach Inkrafttreten einer Reform beurteilen zu können, ob die mit ihr verfolgten familienpolitischen Ziele erreicht wurden?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 10 verwiesen.

Dies betrifft auch eine mögliche Evaluierung des Reformvorhabens.

Frage 35 + 35a + 35b + 35c + 35d + 35e + 35f + 35g + 35h Seite 10

35Welchen Stellenwert haben bei der Ausgestaltung der Reform jeweils

35adie finanzielle Absicherung von Familien nach der Geburt eines Kindes,

35bdie Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich der Betreuung ihrer Kinder,

35cdie Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

35deine stärkere Beteiligung von Vätern an der Kinderbetreuung,

35edie Unterstützung von Mehrkindfamilien,

35fdie Unterstützung Alleinerziehender,

35gdie Unterstützung Selbstständiger,

35hdie Begrenzung beziehungsweise Verringerung der Ausgaben des Bundes für das Elterngeld?

Antwort

Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 10 wird verwiesen.

Frage 36 + 36a + 36b Seite 10

36Wie bringt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Weiterentwicklung und spürbare Anhebung der Einkommensgrenze sowie von Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes mit

36adem für 2027 gegenüber 2026 um rund 440 Mio. Euro reduzierten Haushaltsansatz und

36bder Einordnung der Elterngeldreform als Konsolidierungsschritt im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 in Einklang?

Antwort

Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 10 wird verwiesen.

Zum aktuellen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zu möglichen Haushaltswirkungen getroffen werden.