Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die russische Vollinvasion der Ukraine seit Februar 2022 markiert eine tiefgreifende Zäsur für die europäische Sicherheitsordnung. Neben der militärischen Aggression gegen die Ukraine richtet Russland seine Attacken zunehmend gegen weitere europäische Staaten. Angriffe auf kritische Infrastruktur, Cyberattacken, Desinformationskampagnen und wiederholte Provokationen im europäischen Luftraum verdeutlichen, dass längst ganz Europa zum zentralen Ziel russischer Destabilisierungsversuche geworden ist (www.bundesta g.de/ausschuesse/weitere_gremien/parlamentarisches-kontrollgremium/11115 16-1111516).
Die veränderte Bedrohungslage hat in Europa einen grundlegenden sicherheitspolitischen Wandel ausgelöst. Sicherheit gilt in Europa nicht mehr als Selbstverständlichkeit, sondern rückt als zentrale politische Aufgabe wieder stärker ins Zentrum staatlicher Handlungsfähigkeit. Entsprechend haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren ihre Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik deutlich intensiviert. Mit dem Strategischen Kompass und der angekündigten Europäischen Sicherheitsstrategie, dem Ausbau gemeinsamer verteidigungsindustrieller Kapazitäten, neuen Finanzierungsinstrumenten wie SAFE sowie dem Weißbuch zur Europäischen Verteidigung wurden wichtige Schritte unternommen, um die Verteidigungsbereitschaft Europas zu stärken, Fähigkeitslücken zu schließen und die europäische Rüstungskooperation zu vertiefen. Auch die sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit mit europäischen Partnern außerhalb der Europäischen Union hat seit Beginn der russischen Vollinvasion deutlich an Bedeutung gewonnen (https://eu.boell.org/en/defence-partnership s-europe-PDF).
Gleichzeitig sieht sich Europa mit einer zunehmenden Unsicherheit über die zukünftige Rolle der Vereinigten Staaten von Amerika als sicherheitspolitischer Garant konfrontiert. Vor dem Hintergrund der außen- und sicherheitspolitischen Neuausrichtung der USA ist die zweite Präsidentschaft Donald Trumps von Forderungen nach einer stärkeren sicherheitspolitischen Eigenverantwortung Europas begleitet. Zwar bleibt die NATO weiterhin das Fundament der europäischen Sicherheitsarchitektur, und die Vereinigten Staaten stellen nach wie vor einen wesentlichen Teil der militärischen Fähigkeiten des Bündnisses. Zudem wird mit dem Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) das höchste militärische Kommando der NATO traditionell von einem US-amerikanischen General oder Admiral geführt. Politisch mehren sich jedoch die Anzeichen dafür, dass sich die Vereinigten Staaten aus ihrer bisherigen Rolle als Garant europäischer Sicherheit zurückziehen. Ankündigungen zum Abzug von US-Truppen aus Europa sowie eine zunehmend transaktionale Ausgestaltung der amerikanischen Bündnispolitik haben die Debatte über die strategische Handlungsfähigkeit Europas zusätzlich verstärkt (www.z dfheute.de/politik/ausland/nato-verteidigung-us-generel-militaer-europa-usa-tr uppenabzug-raketenplaene-100.html). Dies spiegelt sich auch in der Nationalen Sicherheitsstrategie und der Nationalen Verteidigungsstrategie der USA wider, die eine Schwerpunktverlagerung auf den Indopazifik, eine zunehmende Erwartung an Lastenverlagerung (Burden Shifting) innerhalb der NATO sowie eine wachsende Betonung europäischer Eigenverantwortung erkennen lassen (www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2025/12/2025-National-Sec urity-Strategy.pdf). Nicht zuletzt zeigt sich in der US-Intervention gegen den Iran, dass die USA stärker als zuvor ohne Absprache mit den europäischen Alliierten bereit sind, militärische Schritte zu unternehmen, die Dynamiken auslösen, die für Europa sicherheitspolitisch nachteilig sind. Der Wunsch der USA, diese Intervention nachträglich zu einer Angelegenheit der NATO oder ihrer Mitglieder zu machen, lässt nach Ansicht der Fragestellenden auf ein von den Verträgen nicht gedecktes Verständnis des Bündnisses schließen.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die wachsenden Zweifel an der Verlässlichkeit amerikanischer Sicherheitsgarantien markieren damit einen Wendepunkt für die europäische Verteidigungspolitik. Während Russland seine militärische Bedrohung für Europa ausweitet, wird immer deutlicher, dass die Europäische Union ihre eigenständige sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit stärken muss. Dies gilt insbesondere in einer Zeit, in der China Europas Abhängigkeiten von Drittstaaten im Bereich kritischer Rohstoffe weiter verstärkt. Der Aufbau eines leistungsfähigen europäischen Verteidigungspfeilers ist damit nicht länger nur ein politisches Ziel, sondern eine sicherheitspolitische Notwendigkeit.
Deutschlands Ambition, die Bundeswehr zur „stärksten konventionellen Armee Europas“ auszubauen, sowie die dafür vorgesehenen hohen Verteidigungsausgaben machen auch nach Auffassung der Fragesteller deutlich, wie wichtig eine enge europäische Einbettung nationaler Rüstungsanstrengungen ist. Nationale Aufrüstung darf nicht losgelöst von dem Ziel einer stärkeren europäischen Verteidigungsfähigkeit erfolgen (www.faz.net/aktuell/politik/aus land/aufruestung-der-bundeswehr-wer-hat-angst-vor-deutschland-accg-20087 7484.html). Nationale Rüstungsanstrengungen, die nicht europäisch eingebettet sind, wären in ihren Augen ein historischer Fehler. Deutschland kann nur dann glaubhaft für europäische Handlungsfähigkeit eintreten, wenn es Verteidigung europäisch und nicht national denkt.
Vorbemerkung der Bundes regierung
Die Bundesregierung verweist auf die Erklärungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz zur Außen- und Sicherheitspolitik, in denen er die Entwicklungen in den transatlantischen Beziehungen im Grundsatz eingeordnet hat (siehe Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz beim World Economic Forum am 22. Januar 2026 in Davos, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/re de-von-bundeskanzler-merz-beim-world-economic-forum-am-22-januar-2026-i n-davos-2403600; Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz zur außenpolitischen Lage vor dem Deutschen Bundestag am 29. Januar 2026 in Berlin, https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bk-regierungserklaerun g-2405056; Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Münchner Sicherheitskonferenz am 13. Februar 2026 in München, https://www.bundesregierun g.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/bk-msc-2407330) sowie auf die Antwort der Bundesregierung vom 19. Mai 2026 auf die Fragen 1 bis 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5987.
Die sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands, Europas und der Vereinigten Staaten von Amerika sind eng miteinander verwoben und weisen große Überschneidungen auf. Die transatlantische Partnerschaft bleibt daher unerlässlich, um die Sicherheit im euroatlantischen Raum zu gewährleisten. Um eine selbstbewusste Rolle in dieser Partnerschaft ausfüllen zu können, müssen die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten wettbewerbsfähig, resilient und handlungsfähig sein. Die Bundesregierung unterstützt deshalb die entschlossene Reformagenda der EU und ihrer Mitgliedstaaten, einschließlich der Reform der Entscheidungswege in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der massiven Investitionen in die europäische Verteidigungsbereitschaft sowie der Maßnahmen zur Reduzierung von Abhängigkeiten, beispielsweise bei Rohstoffen, und der Fortschritte auf dem Weg zu mehr technologischer Souveränität.
Dabei bleibt die NATO die oberste Garantin für die Sicherheit im euroatlantischen Raum. Alle Staats- und Regierungschefs der Alliierten haben anlässlich des Gipfeltreffens in Ankara im Juli 2026 gemeinsam das unerschütterliche Bekenntnis der Alliierten zur kollektiven Verteidigung bekräftigt, wie es in Artikel 5 des Vertrags von Washington festgehalten ist (siehe Gipfelerklärung https://www.nato.int/en/about-us/official-texts-and-resources/official-texts/202 5/06/25/the-hague-summit-declaration). Die USA stellen neben wesentlichen konventionellen insbesondere auch Fähigkeiten zur erweiterten nuklearen Abschreckung der NATO bereit. Sie sind bei vielen militärischen Schlüsselfähigkeiten bis auf Weiteres unverzichtbar für die Sicherheit Europas.
Mit ihrer supranationalen, integrierten Führungs- und Kräftestruktur, einschließlich der gemeinsamen Verteidigungsplanung, verfügt die NATO über in Europa einzigartige Kompetenzen, Strukturen und Fähigkeiten. Im Rahmen des Haager Gipfeltreffens im Juni 2025 haben die Alliierten in diesem Sinne wegweisende Entscheidungen zur Steigerung ihrer Verteidigungsfähigkeiten getroffen, darunter insbesondere die Erhöhung ihrer Verteidigungsausgaben auf 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2035. Die Bundesregierung treibt die Umsetzung der Haager Gipfelbeschlüsse entschlossen voran und wird das angestrebte Ausgabenziel voraussichtlich weit vor dem Zieljahr 2035 erreichen. Mit der Umsetzung der Haager Gipfelbeschlüsse sowie der Übernahme eines wachsenden Anteils bisheriger und neuer Fähigkeitsziele im Rahmen der NATO-Verteidigungsplanung, werden die europäischen Alliierten zunehmend größere Verantwortung in der konventionellen Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der NATO und damit auch für die europäische Sicherheit übernehmen. Somit wird die NATO aus Europa heraus und in Europa gestärkt.
Die EU trägt mit dem umfassenden Paket zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft bis 2030 zu dieser „Europäisierung“ der NATO bei. Die Bundesregierung unterstützt dabei u. a. die gemeinsame Entwicklung von Fähigkeiten auf europäischer Ebene und gemeinsame Beschaffung durch die Mitgliedstaaten, die an den NATO-Fähigkeitszielen und -Standards ausgerichtet sind. Hierzu können EU-Instrumente zur Stärkung der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (European Defence Technological and Industrial Base – EDTIB) wie der Europäische Verteidigungsfonds (European Defence Fund – EDF), das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (European Defence Industry Programme – EDIP) sowie zukünftig der Europäische Wettbewerbsfähigkeitsfonds (European Competitiveness Fund – ECF) wichtige Anreize setzen. Die Bundesregierung strebt darüber hinaus eine gezielte Weiterentwicklung der Instrumente der EU zur Stärkung der europäischen Verteidigungsbereitschaft und zum internationalen Krisenmanagement an, beispielsweise der Effektivität von Einsätzen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU.
Anhand welcher konkreten qualitativen und quantitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung den Fortschritt beim Aufbau eines stärkeren europäischen Pfeilers innerhalb der NATO, und welche Zielsetzungen verfolgt sie diesbezüglich bis zum Jahr 2030?
Deutschland bekennt sich zur Lastenteilung innerhalb der NATO und setzt sich für eine Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb der NATO ein. Dabei kommt Deutschland eine besondere Verantwortung zu – als Führungsnation und logistische Drehscheibe. Der NATO-Verteidigungsplanungsprozess (NATO Defence Planning Process – NDPP) regelt als zentrales Instrument die Lastenteilung durch die Erarbeitung und Zuordnung verbindlicher Fähigkeitsziele an die Bündnismitglieder. Der nächste NDPP-Zyklus (2027 bis 2030) wird übergeordnete strategische Vorgaben der NATO in konkrete verteidigungspolitische Ziele für die Bündnispartner übersetzen. Fokus ist dabei insbesondere die aktuelle Transformation der NATO, einschließlich der Lastenneuverteilung mit stärkerer europäischer Verantwortungsübernahme. Deutschland setzt sich für eine konsequente Umsetzung der vereinbarten Fähigkeitsziele ein.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
In welchen Fähigkeitsbereichen der Bundeswehr bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit kritische Abhängigkeiten von USamerikanischen Systemen oder Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Nachrichtendienst und Aufklärung, Satellitenkommunikation, Führungssysteme, strategischer Lufttransport, Luftbetankung, Deep-Precision-Strike und Luftverteidigung, und welche nationalen und europäischen Maßnahmen sind in diesen Fähigkeitsbereichen bis 2029 geplant?
Deutschland und die USA sind in der NATO seit Jahrzehnten bewährte Kooperationspartner in der Fähigkeitsentwicklung. Die USA bringen wesentliche Fähigkeiten in die Allianz ein. Dazu zählen u. a. Fähigkeiten zum strategischen Lufttransport, zur präzisen Wirkung auf Abstand (Deep-Precision-Strike) und der Luftverteidigung.
Für Deutschland liegt der derzeitige Fokus entlang des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr bis 2029 auf der Maximierung der Verteidigungsfähigkeit, gefolgt von einem strukturierten Aufwuchs. Dies betrifft auch die benannten Fähigkeitsbereiche. Damit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Abschreckungsfähigkeit der NATO.
Welche konkreten Abhängigkeiten europäischer Rüstungsindustrien bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung bei kritischen Rohstoffen, Halbleitern und zentralen Vorprodukten gegenüber Dritten, insbesondere China?
Wie alle Industriebranchen ist auch die europäische Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in bestimmten Bereichen von kritischen Rohstoffen, Halbleitern und zentralen Vorprodukten aus Drittländern abhängig. Zu etwaig bestehenden Abhängigkeiten in konkreten Einzelfällen gibt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft. Soweit dazu Informationen vorliegen, berühren diese schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen und/oder verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen, zu denen keine Äußerungen getroffen werden.
Welche Hindernisse bestehen nach Beurteilung der Bundesregierung weiterhin bei der Interoperabilität europäischer Streitkräfte, insbesondere im Bereich Führungsinformationssysteme, Datenstandards, Munitionstypen und Kommunikationssysteme, und welche konkreten Standardisierungsinitiativen trägt die Bundesregierung auf Ebene der EU aktiv mit, oder bringt sie selbst ein?
Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, Hindernisse im Bereich der Interoperabilität auszuräumen und beteiligt sich gemeinsam mit allen europäischen Alliierten an der Umsetzung des „NATO Interoperability Plan“, welcher technische und organisatorische Maßnahmen zur Steigerung der Interoperabilität umfasst.
Regelungen zu technischen Standards sind in der EU auf die in der NATO geltende Standardisierung abgestimmt. Deutschland setzt diese Standards national um und trägt der Verantwortung für Interoperabilität somit Rechnung.
Welche Weiterentwicklung der europäischen Governance- und Führungsarchitektur im Bereich Sicherheit und Verteidigung hält die Bundesregierung für erforderlich, um die unterschiedlichen EU-, NATO- und zwischenstaatlichen Kooperationsformate besser miteinander zu verzahnen und eine kohärente europäische Fähigkeitsplanung, Beschaffung sowie militärische Einsatzplanung und Einsatzführung zu gewährleisten?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Welche konkreten militärischen, technologischen, industriellen und politischen Fähigkeiten und Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung aufgebaut und gestärkt werden, damit die Europäische Union im Falle eines teilweisen oder dauerhaften Rückzugs der USA aus ihrer bisherigen sicherheitspolitischen Rolle in Europa im Bereich der konventionellen Abschreckung, der strategischen Enabler (Aufklärung, Lufttransport, Luftbetankung), der Rüstungsproduktion sowie der digitalen (inklusive cloud-) und satellitengestützten Infrastruktur eigenständig handlungsfähig bleibt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
7Inwieweit setzt eine solche eigenständige europäische Handlungsfähigkeit nach Auffassung der Bundesregierung voraus, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in den in Frage 5 genannten Bereichen die hierfür erforderlichen Systeme und Fähigkeiten von Forschung und Entwicklung über die Herstellung kritischer Komponenten, Software, Integration und Endfertigung bis zu Betrieb, Wartung, Instandsetzung, Ersatzteilversorgung und Weiterentwicklung ohne Zustimmung, technische Unterstützung oder sonstige Mitwirkung von Drittstaaten oder Unternehmen aus Drittstaaten bereitstellen und dauerhaft betreiben können?
8In welchen der in Frage 5 genannten Bereiche bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Abhängigkeiten von Drittstaaten oder Unternehmen aus Drittstaaten, die die eigenständige Handlungsfähigkeit der Europäischen Union im Falle einer Einschränkung oder Einstellung der Zusammenarbeit durch diese Drittstaaten beeinträchtigen könnten (bitte nach den in Frage 5 genannten Bereichen sowie nach Art der jeweiligen Abhängigkeit aufschlüsseln)?
9In welchen der in Frage 5 genannten Bereiche hält die Bundesregierung den Aufbau einer vollständig innerhalb der Europäischen Union verfügbaren Fähigkeit für erforderlich, bei der Forschung und Entwicklung, Herstellung kritischer Komponenten, Integration und Endfertigung, Software und digitale Infrastruktur, Betrieb, Wartung, Instandsetzung, Ersatzteilversorgung und Weiterentwicklung ohne Leistungen aus Drittstaaten gewährleistet werden können, und in welchen Bereichen hält sie Abhängigkeiten von Drittstaaten weiterhin für vertretbar (bitte jeweils begründen)?
Die Fragen 7 bis 9 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung der Europäischen Verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis ein. Hierfür hält die Bundesregierung die Möglichkeit der Beteiligung von Drittstaaten, wie zum Beispiel Alliierten, für notwendig.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Inwieweit wird bei der Satellitenkonstellation IRIS² gewährleistet, dass sämtliche für Entwicklung, Herstellung, Inbetriebnahme und dauerhaften Betrieb erforderlichen Leistungen, Technologien und Komponenten – von Forschung und Entwicklung über Rohstoffe und Vorprodukte, kritische Komponenten, Satellitenbau, Software und Cloud-Dienste, Startdienstleistungen und Bodeninfrastruktur bis zu Datenverarbeitung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung – aus der Europäischen Union stammen bzw. innerhalb der Europäischen Union erbracht und kontrolliert werden, und welche Bestandteile dieser Wertschöpfungs- und Betriebskette stammen derzeit aus Drittstaaten oder werden durch Unternehmen aus Drittstaaten erbracht oder kontrolliert?
Das Europäische Programm zu sicherer Konnektivität (IRIS²) wird von der Europäischen Kommission entsprechend der Verordnung (EU) 2023/588 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2023 zur Einrichtung des Programms der EU für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023 bis 2027 durchgeführt. Zur Vertragsvergabe und den Lieferketten wird auf Artikel 22 der Verordnung verwiesen, in dem der Sachverhalt geregelt ist. Weitere Regelungen zur Thematik sind in Artikel 24 der Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 niedergelegt. Darüberhinausgehend liegen der Bundesregierung zu dem in öffentlich-privater Partnerschaft zwischen Europäischer Kommission und dem SpaceRise-Konsortium durchgeführten Programm zur Einbindung von Drittstaaten in die Lieferketten keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Nachdem das Space-Rise-Konsortium erst kürzlich die für die multiorbitalen Raumsegmente verantwortlichen europäischen Systemhäuser ausgewählt hat, wird erst jetzt damit begonnen, nachgelagerte Zulieferstrukturen des Raumsegmentes festzulegen.
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis des geplanten Vorhabens SATCOMBw Stufe 4 zum europäischen Satellitenkommunikationsprogramm IRIS², insbesondere mit Blick auf Verfügbarkeit, Resilienz, Sicherheit, technologische Souveränität und Interoperabilität, und welche Bedarfe soll SATCOMBw Stufe 4 nach Auffassung der Bundesregierung abdecken, die durch IRIS² nicht, nicht in gleichem Umfang oder nicht im erforderlichen Zeitrahmen gedeckt werden können?
Die Satellitenkommunikation der Bundeswehr (SATCOMBw) deckt eigene Bedarfe der Bundeswehr mit spezifischen Fähigkeitsforderungen und Leistungsparametern ab. Das europäische Projekt IRIS² hat das Potential, komplementär zu nationalen Vorhaben zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben beizutragen und wird daher von der Bundesregierung mit Interesse verfolgt.
In welchen Bereichen der Forschung und Entwicklung von Technologien mit Dual-Use-Potenzial sowie der militärischen Forschung und Entwicklung sieht die Bundesregierung Potenzial für eine stärkere europäische Zusammenarbeit, und welche konkreten Instrumente und Mechanismen auf Ebene der Europäischen Union oder im Rahmen zwischenstaatlicher Kooperationen befürwortet oder verfolgt sie, um gemeinsame Forschungsvorhaben, Forschungsinfrastrukturen sowie die Entwicklung, Erprobung und Überführung entsprechender Technologien in die Anwendung zu stärken?
Die Bundesregierung sieht Potenzial bei der europäischen Bündelung militärischer Bedarfe, gemeinsamen Test- und Erprobungsmöglichkeiten sowie in der deutlich schnelleren Überführung erfolgreicher Technologien in Entwicklung und Beschaffung. Besonders relevante Instrumente sind die Europäische Verteidigungsagentur (European Defence Agency – EDA), der EDF, das EU-Innovationsprogramm im Verteidigungsbereich (EU Defence Innovation Scheme – EUDIS) und der „Hub for EU Defence Innovation“ (HEDI) sowie perspektivisch der ECF.
Auf NATO-Ebene bieten das Programm „Defence Innovation Accelerator for the North Atlantic“ (DIANA), der „NATO Innovation Fund“ (NIF), die „NATO Innovation Ranges“ (NIR) oder die „NATO Task Force X“ entsprechende Potenziale. Insbesondere der „Rapid Adoption Action Plan“ (RAAP) ist geeignet, Adoption, Skalierung und den schnellen Übergang in Beschaffungsprozesse zu unterstützen.
Die Bundesregierung bringt sich im Rahmen dieser Initiativen etwa durch Personalgestellung, Unterstützung von Industrie und Wissenschaft bei der Nutzung der Instrumente und im Rahmen der Projektumsetzung aktiv ein.
Welche Rolle misst die Bundesregierung dem für den Zeitraum von 2028 bis 2034 vorgeschlagenen EU-Rahmenprogramm „Horizont Europa“ für die Förderung sicherheitsrelevanter Forschung und von Technologien mit Dual-Use-Potenzial in Europa bei, insbesondere im Zusammenspiel mit dem Europäischen Verteidigungsfonds und weiteren europäischen Förderinstrumenten, und welche konkreten Positionen und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene, um bestehende Fördermöglichkeiten und Synergien künftig zu stärken?
Angesichts der veränderten geopolitischen Rahmenbedingung befürwortet die Bundesregierung die Förderung von Technologien mit Dual-Use-Potenzial. Damit kann zum wissenschaftlichen Fortschritt sowie zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit beigetragen werden. Die Bundesregierung sieht die Öffnung des Rahmenprogrammes „Horizont Europa“ (künftig „Forschungsrahmenprogramm 10“ für 2028 bis 2034 – FP10) als Möglichkeit, Synergien zwischen ziviler und militärischer Forschung zu heben. Reine Verteidigungsforschung soll in erster Linie über den ECF gefördert werden. Außerdem soll der Europäische Innovationsrat in engem Rahmen von FP10 ebenfalls Dual-Use-Anwendungen in Kohärenz mit den künftigen Bestimmungen des ECF fördern können.
Welche konventionellen militärischen Fähigkeiten werden nach Auffassung der Bundesregierung derzeit überwiegend durch die Vereinigten Staaten innerhalb der NATO bereitgestellt, die künftig durch die europäischen NATO-Mitglieder eigenständig vorgehalten werden sollten, und welchen Zeitrahmen hält sie hierfür für realistisch?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Welcher Alliierte welche konkreten Fähigkeiten in das Bündnis einbringt, ist Gegenstand der NATO-Verteidigungsplanung. Dies ist ein laufender Prozess, der auch eine gegebenenfalls notwendige Lastenneuverteilung einschließt. Weitere Details zu derzeitigen militärischen Fähigkeiten der NATO berühren schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, zu denen keine Äußerungen gemacht werden.
Welche Daten erhebt oder führt das Bundesministerium der Verteidigung zu der Frage, in welchen Staaten die von der Bundeswehr beschafften Rüstungsgüter entwickelt, endgefertigt und im wesentlichen Teilen produziert werden, und anhand welcher Kriterien ordnet die Bundesregierung ein Rüstungsgut einem oder mehreren Entwicklungs- bzw. Produktionsstaaten zu?
Die Bundesregierung erhebt keine Daten im Sinne der Fragestellung.
Welcher Anteil des geplanten Aufwuchses des Verteidigungshaushalts soll nach Planung der Bundesregierung in europäische Beschaffungsprogramme, europäische Rüstungskooperationen sowie den Ausbau europäischer Produktionskapazitäten fließen, und anhand welcher Kriterien erfolgt diese Zuordnung, und wie wird das gemessen?
Die Bedarfsdeckung der Streitkräfte erfolgt entlang des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr als Plan für die Streitkräfte. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, diese Bedarfsdeckung, wo immer möglich und sinnvoll, so zu koordinieren, dass die Entwicklung und Beschaffung von Wehrmaterial gemeinsam mit europäischen Partnern realisiert werden können.
Welche strukturellen Hindernisse bestehen nach Auffassung der Bundesregierung in der nationalen Beschaffungs- und Vergabepolitik der EU-Mitgliedstaaten einschließlich Deutschlands, und welche Harmonisierungsschritte hält sie für notwendig, um gemeinsame europäische Beschaffung zu erleichtern?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, im Bereich Sicherheit und Verteidigung die gemeinsame Beschaffung innerhalb der EU weiter zu stärken. Dies ist ein wichtiges Anliegen bei der Reform des Vergaberechtsrahmens. Dafür sind aus Sicht der Bundesregierung regulative Anreize erforderlich, wie die Flexibilisierung von Rahmenvereinbarungen, etwa um den nachträglichen Beitritt weiterer Mitgliedstaaten ohne erneutes Vergabeverfahren zu ermöglichen. Zudem spricht sich die Bundesregierung dafür aus, gemeinsame Beschaffungen durch Ausnahmen von den europäischen Vergaberegeln zu erleichtern beziehungsweise Verfahren zu vereinfachen.
Welche konkreten Mechanismen befürwortet die Bundesregierung, um das Vereinigte Königreich, Norwegen und die Ukraine beim Aufbau europäischer Verteidigungsfähigkeiten und an europäischen Beschaffungsinitiativen zu beteiligen?
Die Bundesregierung arbeitet bei der Umsetzung von militärischen Fähigkeitsprojekten im Rahmen von gemeinsamen Rüstungsprogrammen intensiv mit allen drei Staaten zusammen. Dabei werden Möglichkeiten der multilateralen Kooperation in der NATO, der EU und anderen internationalen Organisationen (z. B. Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation – OCCAR) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben genutzt.
Auf EU-Ebene setzt sich die Bundesregierung für Beteiligungsmöglichkeiten der genannten und auch anderer Drittstaaten im Sinne einer umfassenden und nachhaltigen Stärkung der europäischen Verteidigungsbereitschaft ein, so wie es beispielweise. bei den Verhandlungen des EU-Finanzinstruments „Security Action for Europe“ (SAFE) und EDIP der Fall war und aktuell im Rahmen der Verhandlungen des ECF ist.
Welche Rüstungsprojekte oder Beschaffungsvorhaben mit deutscher Beteiligung beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen des SAFE-Instruments zu unterstützen, nach welchen Kriterien erfolgt deren Auswahl, welchen Beitrag erwartet sie hiervon zur Schließung europäischer Fähigkeitslücken sowie zur Stärkung der europäischen verteidigungsindustriellen Produktionskapazitäten, und mit welchen Staaten plant die Bundesregierung diese Vorhaben?
Die Bundesregierung hat selbst keine Darlehen aus SAFE in Anspruch genommen, da sie sich selbst zu günstigeren Bedingungen an den Kapitalmärkten refinanzieren kann und die Bedarfsdeckung der Bundeswehr regulär über nationale Haushaltsmittel und das Sondervermögen finanziert wird. Das Bundesministerium der Verteidigung hat jedoch 22 nationale Rüstungsprogramme gezielt für die europäische Kooperation geöffnet. Dies ermöglicht es EU-Mitgliedstaaten, über SAFE-Kredite in bestehende Rahmenverträge einzusteigen und Rüstungsgüter zu identischen Konditionen gemeinsam mit Deutschland zu beschaffen.
Auf welcher Bedarfsanalyse beruht die Entscheidung der Bundesregierung zur Einrichtung einer Außenstelle des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Brüssel, und welche konkreten Aufgaben sowie strategischen Ziele sind mit der Einrichtung dieser Außenstelle verbunden?
Die Entscheidung ist abgeleitet aus dem Auftrag des Bundesministers der Verteidigung im Rahmen der Bundeswehrtagung 2025 zur Reorganisation des BAAINBw. Mit der Schaffung einer Repräsentanz des BAAINBw auf operativer Ebene in Brüssel bezweckt die Bundesregierung, die deutsche Beteiligung an europäischen Rüstungsinitiativen und -programmen zu intensivieren und dadurch zur Stärkung europäischer Zusammenarbeit bei Rüstungsprojekten beizutragen.
Welche Aufgaben soll die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) nach Auffassung der Bundesregierung künftig bei der Vorbereitung und Koordinierung gemeinsamer europäischer Beschaffungsvorhaben übernehmen, um gemeinsame europäische Beschaffung im Verteidigungsbereich wirksamer zu unterstützen, und welche Anpassungen auf Ebene der Mitgliedstaaten hält die Bundesregierung für erforderlich, damit diese die Rolle der EDA bestmöglich nutzen und unterstützen können?
Die Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung der Rolle der EDA ein, um deren Fähigkeit, die EU-Mitgliedstaaten bei der Identifizierung von Kooperationsmöglichkeiten zu unterstützen und weiter auszubauen. Darüber hinaus soll die EDA in den nächsten Jahren, in Ergänzung der bestehenden Rüstungsorganisationen wie OCCAR oder der „NATO Support and Procurement Agency“ (NSPA), durch den Aufbau zusätzlicher Kompetenzen im Bereich Projektmanagement und juristischer Unterstützung dazu befähigt werden, die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von gemeinsamen Beschaffungsvorhaben marktverfügbarer Produkte zu unterstützen. Außerdem unterstützt die EDA die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Fähigkeitsentwicklungsprojekten, die aus dem EDF gefördert werden.
22Hat sich die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union oder der NATO für die Schaffung ergänzender europäischer Konsultationsmechanismen im Anschluss an Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrags eingesetzt, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
23Welche Defizite identifiziert die Bundesregierung bei den bestehenden Krisenreaktions- und Koordinierungsmechanismen der Europäischen Union hinsichtlich der Abstimmung sicherheitspolitischer Lagebewertungen im Zusammenhang mit Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrags, und welchen Reformbedarf sieht sie?
Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet.
Der Generalsekretär der NATO, Mark Rutte, die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der EU, Kaja Kallas, haben die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO mehrfach unterstrichen. Konkret wurde u. a. am 29. Oktober 2024 die Schaffung einer hochrangigen Task-Force zur Abstimmung zwischen beiden Organisationen vereinbart.
Zwischen dem internationalen Stab der NATO, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Europäischen Kommission findet der Austausch u. a. im Rahmen sog. strukturierter Dialoge zu sicherheitspolitischen Themen statt. 2025 sind zudem die gemeinsamen Sitzungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees der EU (PSK) und des Nordatlantikrates der NATO (NAC) wiederaufgenommen worden und finden seither regelmäßig zum Austausch und Abgleich der Positionen zu aktuellen sicherheitspolitischen Themen statt.
Die Bundesregierung unterstützt diese enge, vertrauensvolle und komplementäre Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der EU und der NATO selbstverständlich auch im Zusammenhang mit beziehungsweise im Anschluss an etwaige Konsultationen gemäß Artikel 4 der Nordatlantikvertrages.
Welche Defizite bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit bei der militärischen Mobilität innerhalb Europas hinsichtlich Infrastruktur, Genehmigungsverfahren sowie der grenzüberschreitenden Truppen- und Materialverlegung, und welche Maßnahmen unterstützt sie auf europäischer Ebene zu deren Behebung?
Die Europäische Kommission hat in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten auf der Basis der vier priorisierten Korridore für militärische Mobilität (MilMob) in Europa Schwachstellen („Hotspots“) identifiziert. Ziel ist es, entlang militärischer Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur (technische Kriterien und Strecken) diese, u. a. mit EU-Fördermitteln, zu ertüchtigen. Weitere Defizite bestehen bei verbindlichen, einheitlichen und digitalen Verfahren für grenzüberschreitende militärische Transporte.
Deutschland hat durch die niederländisch-deutsch-polnische Musterkorridorinitiative konkrete Verbesserungsvorschläge zur Verbesserung der militärischen Mobilität erarbeitet. Daraus lassen sich ablauforganisatorische Maßnahmen (Verfahren, Meldeformate, etc.), und Synergieeffekte bei der Harmonisierung von Regelungen und Verfahren ableiten. Zusammen mit den Niederlanden und Belgien übernimmt Deutschland eine Führungsrolle im prioritären Fähigkeitsbereich Militärische Mobilität (Priority Capability Area (PCA) Military Mobility) ein. Aufbauend auf der Musterkorridorinitiative erfolgen weitere regionale Kooperationen und ein enger Austausch innerhalb der NATO-Strukturen. Zudem bringt sich die Bundesregierung in die Verhandlung der zukünftigen EU-MilMob-Verordnung ein, die einen EU-weiten MilMob-Raum mit harmonisierten Regeln und Prozessen bis Ende 2027 etablieren soll.
Daneben ist Deutschland eng in ein Projekt des EDF zur Digitalisierung der MilMob-Verfahren eingebunden und setzt sich damit für die Schaffung eines gemeinsamen Ansatzes zur MilMob der EU und der NATO ein. Bei dem Projekt geht es um eine harmonisierte digitale Plattform zur Übermittlung und Anmeldung von (Militär-)Transporten. Ein standardisiertes EU-weites System hätte auch maßgebliche Vorteile für NATO-Truppenbewegungen in und durch Europa.
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei Planung, Sanierung und Ausbau der zivilen Verkehrsinfrastruktur, insbesondere des Schienennetzes, systematisch die Anforderungen der militärischen Mobilität und der grenzüberschreitenden Interoperabilität mit den Verkehrsinfrastrukturen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und welche Defizite bestehen hierbei nach Einschätzung der Bundesregierung?
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein sehr umfangreiches und dichtes Netz an Verkehrsinfrastruktur, welches grundsätzlich den militärischen Mobilitätsbedürfnissen genügt. Um für die zusätzlichen Anforderungen im Krisen- und Konfliktfall gewappnet zu sein, werden innerhalb des Bestandsnetzes ein Militärstraßen- und ein Militäreisenbahngrundnetz sowie weitere Strecken festgelegt, die eine vorrangige Bedeutung für die MilMob haben. Sollte sich darüber hinaus zusätzlicher Anpassungs- bzw. Investitionsbedarf ergeben, wird die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen treffen. Um die Interoperabilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern, wurden für das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN‑V) Standards festgelegt. Zusätzlich wurden in den vom Rat am 26. Juni 2023 und 23. Oktober 2023 gebilligten „Militärischen Anforderungen für die militärische Mobilität innerhalb und außerhalb der EU“ und in allen danach gebilligten Folgedokumenten Festlegungen getroffen, die grenzüberschreitende Bewegungen auf militärisch wichtigen Verbindungen erleichtern sollen. Dazu gehören u. a. die Definition eines europäischen militärischen Verkehrsnetzes und Militärischer Mobilitätskorridore (MMC) sowie verkehrsinfrastrukturbezogener militärischer Anforderungen. Letztere befinden sich derzeit in Überarbeitung, um zeitgleich zu der Aktualisierung der NATO-Forderungen einheitliche Vorgaben für die EU-Mitgliedstaaten zu erhalten. Haupthindernisse für die MilMob im europäischen Schienennetz sind unverändert die unterschiedlichen Spurweiten und die verschiedenen Bahnstromsysteme.
Plant die Bundesregierung, künftig verstärkt auf „Gruppen williger Staaten“ innerhalb Europas zurückzugreifen, und wenn ja, in welchen Konstellationen, und für welche konkreten verteidigungs- und sicherheitspolitischen Initiativen?
Abstimmung innerhalb von EU und NATO hat für die Bundesregierung Vorrang vor anlassbezogenen, kleineren Formaten. Im Einzelfall können jedoch auch diese sachlich gerechtfertigt sein.
Welche konkreten Schritte hält die Bundesregierung hinsichtlich der Einbindung der Ukraine in die Beratungs- und Entscheidungsstrukturen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) für erforderlich, um die Ukraine im Sinne der von Bundeskanzler Friedrich Merz vorgeschlagenen „assoziierten EU-Mitgliedschaft“ an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union heranzuführen, und welche institutionellen Anpassungen innerhalb des Rates der Europäischen Union wären hierfür aus Sicht der Bundesregierung erforderlich?
Die Bundesregierung erwartet von der Ukraine – wie von jedem Beitrittskandidaten – die vollständige Übernahme und Umsetzung des Acquis Communautaire bezüglich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Ziel ist, über eine assoziierte Mitgliedschaft in der EU – ein rein politisch zu vereinbarendes Konzept, das ohne Vertragsänderung umsetzbar ist – die Einbindung der Ukraine und deren Übernahme der entsprechenden Bereiche des Acquis Communautaire zu beschleunigen. Bundeskanzler Friedrich Merz schlug beispielsweise die regelmäßige Teilnahme der Ukraine ohne Stimmrecht an einschlägigen Ratssitzungen vor.
Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine „assoziierte EU-Mitgliedschaft“ eine Anwendung oder entsprechende Ausgestaltung der Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) für die Ukraine ermöglichen soll, und welche rechtlichen sowie institutionellen Voraussetzungen hält sie für eine Einbeziehung der Ukraine in diesen Beistandsmechanismus für erforderlich?
Bei dem vom Bundeskanzler Friedrich Merz entwickelten Impuls für eine assoziierte Mitgliedschaft der Ukraine in der EU handelt es sich um einen Diskussionsvorschlag für eine politische Erklärung der Mitgliedstaaten zur – gegebenenfalls auch nur teilweisen – Anwendbarkeit von Artikel 42 Absatz 7 EUV. Dies wäre in den zuständigen EU-Institutionen und zwischen den Mitgliedstaaten zu diskutieren.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 10. August 2026 zu den Fragen 9, 11 und 14 der Kleinen Anfrage der AfD Fraktion auf Bundestagsdrucksache 21/7530 verwiesen.
Wie legt die Bundesregierung Artikel 42 Absatz 7 EUV im Falle eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat aus, insbesondere hinsichtlich politischer Konsultationen, militärischer Unterstützung und möglicher Verpflichtungen der übrigen Mitgliedstaaten?
Artikel 42 Absatz 7 EUV beinhaltet eine vertragliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten, einander „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ zu leisten. Den Rahmen für die Beistandsleistung setzt das völkerrechtliche (individuelle und kollektive) Selbstverteidigungsrecht einschließlich seiner verfahrensrechtlichen Ausgestaltung im Hinblick auf die Kompetenzen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Artikel 51 VN-Charta). Es obliegt dem betroffenen Mitgliedstaat, innerhalb dieses Rahmens Art und Umfang der Unterstützung konkret anzufragen, und entsprechend den ersuchten Mitgliedstaaten, ihre Unterstützung konkret zu bestimmen. Die Norm verweist außerdem auf Artikel 5 Nordatlantikvertrag und stellt eindeutig klar, dass die aus Artikel 42 Absatz 7 EUV erwachsenden Verpflichtungen für Mitgliedstaaten, die auch Alliierte der NATO sind, in Einklang mit ihren bündnispolitischen Verpflichtungen stehen müssen.
Welche Anforderungen an institutionelle Prozesse und Strukturen der EU sieht die Bundesregierung, um die Anwendung von Artikel 42 Absatz 7 EUV im Angriffsfall zu gewährleisten?
Als diejenigen, die in Artikel 42 Absatz 7 EUV adressiert werden, bestimmen die EU-Mitgliedstaaten das Verfahren. Dem Europäischen Auswärtigen Dienst und anderen EU-Institutionen kommt bei Bedarf eine unterstützende Rolle zu.