Vorhaben "Zuschüsse an Integrierte Fachkräfte"

Drs. 21/8807Antwort auf 21/8229AfD27.10.20261 Anlage als PDFZuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungThemen: Arbeit und BeschäftigungMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung förderte im Rahmen der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit die Vorhaben „Zuschüsse an Integrierte Fachkräfte“. Ziel dieser Maßnahmen war nach den Angaben des Transparenzportals insbesondere der „Abbau Fachkräftemangel“ (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche?region=998&accountable_partner=Deutsche+Gesellschaft+f% C3%BCr+Internationale+Zusammenarbeit+%28GIZ%29+GmbH&title=zusch %C3%BCsse+Integrierte+Fachkr%C3%A4fte&tab=list).

Als Durchführungsorganisation ist jeweils die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH angegeben, während das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als Finanzier und Umsetzungspartner ausgewiesen wird (ebd.).

Im Transparenzportal des Bundes sind vier bereits abgeschlossene Vorhaben unter der Bezeichnung „Zuschüsse an Integrierte Fachkräfte“ aufgeführt. Dabei handelt es sich um die IATI (International Aid Transparency Initiative)-Maßnahmen‑ID DE‑1‑200844803 mit einer Laufzeit vom 4. März 2008 bis zum 29. Juli 2014, DE‑1‑200944801 mit einer Laufzeit vom 23. März 2009 bis zum 4. November 2014, DE‑1‑201044809 mit einer Laufzeit vom 31. Mai 2010 bis zum 30. Dezember 2014 sowie DE‑1‑201144807 mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2011 bis zum 22. Juni 2018 (ebd.).

Für diese vier abgeschlossenen Vorhaben weist das Transparenzportal zusammen ein Finanzierungsvolumen von rund 197,8 Mio. Euro und Ausgaben von rund 190,8 Mio. Euro aus (ebd.).

Text vor der ersten Frage

dienen deren inhaltlicher Flankierung. Integrierte Fachkräfte bringen Arbeitserfahrung von anderen Arbeitgebern (Forschung, Politik, Privatwirtschaft, Nichtregierungsorganisationen) ein und dienen damit der Stärkung von Schlüsselakteuren sowie durch den Austausch von Know-how auch der deutschen Seite.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA)/Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) und die GIZ, bzw. vor 2011 die Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ), arbeiteten von 1980 bis 2022 unter der Marke CIM (Centrum für internationale Migration und Entwicklung) zusammen, um das Personalinstrument der Integrierten Fachkräfte zu steuern. 2011 wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beschlossen, das Programm „Integrierte Fachkräfte“ nicht mehr als eigenständiges Programm zu erhalten, sondern in die Länder- und Regionalprogramme der TZ zu integrieren, inklusive der damit verbundenen Berichterstattung. Damit liefen auch die o. g. Vorhaben aus. Durch den anhaltenden Trend rückläufiger Einsatzzahlen von Integrierten Fachkräften wurden zunehmend entsprechende Strukturen und Mittel in der GIZ reduziert.

Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung von Fragen zu konkreten Aufgaben und Tätigkeiten sowie Aufschlüsselungen spezieller Kosten oder nach Länder- und Partnerorganisationen in dem von den Fragestellenden geforderten Umfang nicht mit zumutbarem Aufwand darstellbar. Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BverfGE 147, 50, Rn. 249). Eine Ermittlung dieser Daten könnte – angesichts reduzierter Strukturen und abgelaufener Aufbewahrungsfristen – nicht maschinell oder automatisiert erfolgen und würde angesichts der 913 Fachkräfte in 1.361 Einsätzen verteilt auf 87 Einsatzländer (vgl. Anlage 1)* die händische Durchsicht und Zusammenfassung von zahlreichen Einzelakten zu jedem Fachkrafteinsatz erfordern. Der geschätzte Aufwand für die Bereitstellung der abgefragten Details betrüge insgesamt mehr als 520 Arbeitsstunden bzw. 65 Arbeitstage. Aus Sicht der Bundesregierung ist damit das Maß der Zumutbarkeit überschritten.

Darüber hinaus wird auf die Bundestagsdrucksachen 19/8074 sowie 19/4490 zum Thema „Personalkosten, Personalstruktur sowie sonstige Kosten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH“ verwiesen.

Frage 1 Seite 2

Was waren die konkreten Ziele der Vorhaben „Zuschüsse an Integrierte Fachkräfte“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Das erklärte Programmziel der o. g. Vorhaben war, dass Integrierte Fachkräfte durch Know-how-Transfer die Steuerungs- und Handlungskompetenzen von öffentlichen und privaten Akteuren in Partnerländern verbessern. Die vier genannten Vorhaben hatten die Steuerung und die Finanzierung des Personalinstruments zum Gegenstand und waren die letzten Vorhaben dieser Art im Zuwendungsverfahren. Es handelt sich bei den genannten Vorhaben damit nicht um Maßnahmen als „klassische“ TZ-Vorhaben des Auftragsverfahrens in einem Land oder einer Region oder zu einem Sektor.

Frage 2 Seite 2

Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen der Vorhaben durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Um den Partnerländern die Gewinnung von Fachkräften auf dem deutschen bzw. europäischen Arbeitsmarkt im Rahmen ihres eigenen Gehaltsgefüges zu ermöglichen, gewährte die damalige GTZ (heute GIZ) im Auftrag des BMZ diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der Grundlage eines Zuschussvertrages Zuschüsse für ihre Tätigkeit („Top‑up“). Aus den o. g. Vorhaben wurden keine Maßnahmen, sondern Fachkräfte finanziert, siehe Antwort auf Frage 1.

Frage 3 + 4 Seite 3

3In welchen Ländern wurden die Vorhaben jeweils umgesetzt (bitte nach Vorhaben und Ländern aufschlüsseln; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4Wie viele Integrierte Fachkräfte wurden im Rahmen der Vorhaben insgesamt eingesetzt beziehungsweise gefördert, und wie verteilten sich diese auf die einzelnen Vorhaben und Länder (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf Anlage 1 zu dieser Antwort verwiesen.*

AnlageAnlage 1 zur Antwort auf die Fragen 3 und 4

PDF-Seiten 8–10 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 5 Seite 3

Welche konkreten Aufgaben und Tätigkeiten übernahmen die Integrierten Fachkräfte in den jeweiligen Ländern und bei den jeweiligen Partnerorganisationen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die konkreten Aufgaben und Tätigkeiten wurden den Fachkräften von den jeweiligen Institutionen der Partnerländer übertragen, da diese Teil der jeweiligen Institution waren. Daher und auf Grund der Vielzahl der eingesetzten Fachkräfte und der unterstützten Institutionen (siehe Anlage 1*) lässt sich mit zumutbarem Aufwand keine Aussage zu spezifischen Tätigkeiten einzelner Fachkräfte tätigen, vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung.

Frage 6 Seite 3

Welche Fachbereiche und Branchen wurden durch den Einsatz der Integrierten Fachkräfte abgedeckt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Vorhaben waren prinzipiell für alle entwicklungspolitisch relevanten Fachbereiche bzw. Sektoren und Branchen offen. Diese umfassten beispielsweise Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Gesundheit, Öffentliche Verwaltung, Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Biodiversität, Soziale Sicherung, Frieden und Sicherheit.

Frage 7 + 9 + 10 Seite 3

7Welche konkreten Ergebnisse wurden durch den Einsatz der Integrierten Fachkräfte in den jeweiligen Ländern erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

9Welche konkreten entwicklungspolitischen Wirkungen konnten durch die Vorhaben nachgewiesen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

10Wurden die Vorhaben nach ihrem jeweiligen Abschluss evaluiert, und wenn ja, durch welche Stellen, zu welchen Zeitpunkten, und mit welchen Ergebnissen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 7, 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.

Die o. g. Vorhaben hatten die Steuerung und die Finanzierung des Personalinstruments zum Gegenstand und wurden als solche selbst nicht evaluiert (siehe Antwort zu Frage 1).

Die Förderung der abgeschlossenen Einsätze der Integrierten Fachkräfte hingegen wurde bis inklusive des Jahres 2013 in einem jährlichen Erfolgsbericht durch CIM bewertet.

Demnach galt die Förderung der Integrierten Fachkräfte für die Jahre 2008-2010 in 7,5 % der Fälle als nicht erfolgreich.

Ab 2011 wurde die Erfolgsbewertung methodisch auf Indikatorenbasis umgestellt. Für die Jahre 2011 bis 2013 ergaben die jährlichen Evaluierungen folgende Gesamtergebnisse:

a) Grad der Zielerreichung: 80,7 %,

b) Fachliche Qualifikation der Integrierten Fachkräfte: 93 %,

c) Interkulturelle Kompetenz der Integrierten Fachkräfte: 86,3 %,

d) Nachhaltige Ergebnisse des Einsatzes: 78,7 %,

e) Zuordnung der Integrierten Fachkräfte zu den Schwerpunkten der deutschen EZ: 74,7 %,

f) Entwicklungspolitische Bedeutung der Arbeitgeber im EZ-Schwerpunkt: 79,8 %,

g) Beitrag der Integrierten Fachkräfte zur Umsetzung der Ziele der Schwerpunkte der deutschen EZ: 72 %.

Als wesentliche Wirkungen im Hinblick auf die Zielsetzung des Programms (siehe Antwort zu Frage 1) wurden unter d) der Transfer von Fachwissen mit 89,3 % und die Etablierung von Partnerschaften oder Geschäftsbeziehungen mit 79,8 % bewertet.

Ab 2014 wurde die Förderung der Integrierten Fachkräfte nicht mehr gesondert, sondern deren Beiträge als Teil der entsprechenden TZ-Vorhaben der GIZ, im Rahmen derer die Integrierten Fachkräfte tätig wurden, gemäß GIZ-Evaluierungskonzept evaluiert (siehe Wirkung und Evaluierung | GIZ).

Frage 8 Seite 4

Wie viele lokale beziehungsweise ausländische Beschäftigte oder Institutionen profitierten unmittelbar von den Maßnahmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Einsatzzahlen in der Tabelle in Anlage 1* beschreiben gleichzeitig die Anzahl der Partnerorganisationen, da grundsätzlich nur eine Integrierte Fachkraft pro Partnerorganisation entsandt wurde. Da sich die o. g. Vorhaben der Integrierten Fachkräfte an deutsche und europäische Fachkräfte wendet, sind lokale und ausländische Beschäftigte nicht betroffen.

Frage 11 + 21 Seite 4

11Welche Teile der Vorhaben beziehungsweise welche durch die Vorhaben geschaffenen Strukturen bestehen nach deren Beendigung weiterhin (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

21Welche der im Rahmen der Vorhaben geförderten Projekte, Strukturen oder Kooperationen bestehen heute noch beziehungsweise wurden nach dem jeweiligen Abschluss fortgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 11 und 21 werden gemeinsam beantwortet.

Die vier genannten Vorhaben hatten die Steuerung und die Finanzierung des Personalinstruments zum Gegenstand (siehe Antwort zur Frage 1).

Es handelt sich bei den genannten Vorhaben damit nicht um Maßnahmen als „klassische“ TZ-Vorhaben in einem Land oder einer Region oder zu einem Sektor; die Vorhaben hatten daher nicht die Etablierung von Strukturen zum Ziel, sondern die Wirkung in existierenden Strukturen der Partner (vgl. auch Vorbemerkung).

Frage 12 + 13 + 14 + 15 Seite 5

12Wie hoch waren die Gesamtausgaben der vier Vorhaben, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Einsatzländern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

13Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro eingesetzter Integrierter Fachkraft, aufgeschlüsselt nach Vorhaben und Einsatzland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

14Wie hoch waren die Kosten für Gehälter, Zuschüsse, Verwaltung, Beratung, Reisen sowie sonstige Sach- und Personalkosten im Rahmen der Vorhaben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

15Wie hoch waren die Mittel, die unmittelbar den Integrierten Fachkräften beziehungsweise den jeweiligen Partnerorganisationen zugutekamen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 12 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.

Die Gesamtausgaben der vier genannten Vorhaben betrugen 190.839.858,39 Euro.

Die durchschnittlichen Kosten des Personalinstruments betrugen ca. 75.000 Euro pro Fachkraft und Jahr, inklusive Verwaltungsgemeinkosten.

Eine Aufschlüsselung von Mitteln nach Integrierten Fachkräften, Vorhaben und Ländern ist nicht mit zumutbarem Aufwand darstellbar, siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.

Frage 16 + 24 Seite 5

16Warum werden im Transparenzportal des Bundes für die vier Vorhaben keine detaillierten Angaben zu den einzelnen Einsatzländern, Fachkräften, Partnerorganisationen und konkreten Maßnahmen ausgewiesen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

24Wie bewertet die Bundesregierung die Transparenz der vier abgeschlossenen Vorhaben im Transparenzportal angesichts der fehlenden Angaben zu Einsatzländern, Fachkräften, Partnerorganisationen, konkreten Maßnahmen und Ergebnissen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 16 und 24 werden gemeinsam beantwortet.

Das Transparenzportal basiert auf den Daten der International Aid Transparency Initiative (IATI). Bei den IATI-Daten handelt es sich um Daten zur Entwicklungszusammenarbeit des BMZ, die entsprechend dem international abgestimmten IATI-Datenstandard veröffentlicht werden. Eine detaillierte Darstellung einzelner Fachkräfteeinsätze einschließlich der Zahl der eingesetzten Fachkräfte ist nicht als eigenständiges standardisiertes Datenfeld vorgesehen. Der Datenstandard gewährleistet daher keine vollständige Darstellung der erfragten Informationen in der gewünschten Detailtiefe.

Frage 17 Seite 6

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Angaben zu den vier Vorhaben im Transparenzportal nachträglich zu ergänzen und insbesondere die Einsatzländer, Partnerorganisationen, Zahl der Fachkräfte und Mittelverwendung transparent darzustellen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Aus den in der Vorbemerkung der Bundesregierung und der in der Antwort auf Frage 16 dargelegten Gründen ist eine nachträgliche Ergänzung der Angaben im Transparenzportal nicht möglich und nicht vorgesehen.

Frage 18 Seite 6

Welche Kontrollmechanismen wurden eingesetzt, um sicherzustellen, dass die bereitgestellten Bundesmittel zweckentsprechend und wirtschaftlich verwendet wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Kontrolle der zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Mittelverwendung erfolgte im Rahmen des haushaltsrechtlichen Systems der Bundeszuwendungen (BHO, VV zu § 44, ANBest/BNBest) durch verwaltungsmäßige Prüfungen der Verwendungsnachweise im BMZ, durch ein mit dem Bundesrechnungshof abgestimmtes Stichproben- und Prüfkonzept, einschließlich vertiefter Einzelprüfungen und – sofern möglich – durch ergänzende örtliche Erhebungen bei der GIZ.

Frage 19 Seite 6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob es bei der Durchführung der Vorhaben zu Rückforderungen, Fehlverwendungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten gekommen ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Der Bundesregierung sind keine Rückforderungen, Fehlverwendungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Vorhaben bekannt.

Frage 20 Seite 6

Welche nachhaltigen Wirkungen konnten nach dem Abschluss der Vorhaben festgestellt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Auf die Antwort zu Fragen 9 und 10 wird verwiesen.

Frage 22 Seite 6

Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den Ergebnissen und möglichen Evaluierungen der abgeschlossenen Vorhaben für spätere Programme zur Förderung Integrierter Fachkräfte gezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Bundesregierung sieht in dem Personalinstrument „Integrierte Fachkräfte“ weiterhin grundsätzlich einen wichtigen Baustein der EZ, um u. a. durch gezielten Austausch von Fachwissen die Steuerungs- und Handlungskompetenzen von öffentlichen und privaten Akteuren insbesondere in Partnerländern zu stärken.

Frage 23 Seite 6

Welche weiteren abgeschlossenen oder laufenden Vorhaben verfolgen derzeit gegebenenfalls einen vergleichbaren Ansatz zur Förderung beziehungsweise Vermittlung Integrierter Fachkräfte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Neben Länder- und Regionalprogrammen der TZ werden Integrierte Fachkräfte auch aus dem Globalvorhaben „Fachkräftefonds für kommunale Partnerschaften weltweit“ gezielt finanziert. Daneben können Integrierte Fachkräfte dezentral aus Studien- und Fachkräftefonds diverser Länder finanziert werden.