Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Bundesministerin Katherina Reiche tritt mit vielen Themen öffentlich in Erscheinung: neuen Atomkraftwerken (www.spiegel.de/wirtschaft/atomkraft-katherina-reiche-bei-eu-allianz-fuer-kernenergie-a-6a8c7f42-feba-43f5-ba72-df03142e690b), leeren Gasspeichern (www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/gasspeicher-reiche-winter-100.html) und der fossilen Energieversorgung (www.zeit.de/politik/deutschland/2026-04/katherina-reiche-energiekrise-fossile-energien-gxe). Deutlich ruhiger ist es hingegen um das Thema Wasserstoff. Ein konkreter Fahrplan mit verbindlichen Maßnahmen und klaren Regelungen ist zum jetzigen Zeitpunkt kaum zu erkennen.
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, dessen Grundstein in der letzten Wahlperiode gelegt worden ist, mag ein wichtiges Zeichen für den Wasserstoffhochlauf gewesen sein. Es kann jedoch nicht das Einzige bleiben, wenn es die Bundesregierung mit dem Hochlauf von Wasserstoff und insbesondere mit grünem, klimaneutral in Deutschland erzeugten Wasserstoff tatsächlich ernst meint.
Gerade weil Bundesministerin Katherina Reiche dem Nationalen Wasserstoffrat angehörte, ist davon auszugehen, dass sie genau weiß, welchen mutigen Schritt Unternehmerinnen und Unternehmer, die in die Wasserstoffproduktion oder in das Herstellen von Produkten mit Wasserstoff investiert haben, gemacht haben. Diese Menschen setzen ein wichtiges Signal für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Wirtschaft. Die Bundesregierung darf sie jetzt nicht im Stich lassen, indem sie notwendige Entscheidungen ständig weiter aufschiebt. Es braucht jetzt eine klare Ansage der Bundesministerin, wohin die Reise bei diesem Thema geht, sodass die Wirtschaft Planungs- und Investitionssicherheit erhält und Entscheidungen für die Zukunft treffen kann.
Bewertet die Bundesregierung Wasserstoff weiterhin als vorrangiges Mittel zur Dekarbonisierung solcher Industriezweige, in denen eine ausschließliche Elektrifizierung nicht möglich ist?
Wasserstoff kann einen wichtigen Beitrag zur Resilienz und Kosteneffizienz des deutschen Energiesystems leisten. Wasserstoff ist zentral für die Minderung der Treibhausgas-Emissionen von Industrie, Verkehr und Energiesektor. Das betrifft insbesondere Industriesektoren, in denen eine direkte Elektrifizierung nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Vor dem Hintergrund der derzeit begrenzten Wasserstoffverfügbarkeit, welchem Sektor räumt die Bundesregierung Priorität bei der Versorgung ein: dem Wärmesektor, dem Industriesektor oder dem Verkehrssektor (bitte die drei Sektoren in absteigender Reihenfolge ihrer Versorgungspriorität angeben)?
Die Bundesregierung verfolgt einen substantiellen und gleichzeitig realistischen sowie kosteneffizienten Wasserstoff-Markthochlauf. Angesichts der Tatsache, dass Erzeugungskosten für erneuerbaren bzw. kohlenstoffarmen Wasserstoff bisher nicht wie ursprünglich angenommen gesunken und teils noch deutlich über den Zahlungsbereitschaften vieler potentieller Anwendungssektoren liegen, setzt die Bundesregierung auf den Markthochlauf zunächst in Märkten, in denen schon zu einem früheren Zeitpunkt ein wirtschaftlicher Einsatz zu erwarten ist oder in denen Nachfrage mit finanziell und administrativ verantwortbarem Aufwand angeregt werden kann. Dies dürfte innerhalb der unterschiedlichen Sektoren vor allem die Bereiche betreffen, in denen eine kostengünstigere Dekarbonisierung – bspw. durch direkte Elektrifizierung – nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) neu verankerten Grüngasquote auf die Wasserstoffverfügbarkeit in der Industrie?
Eine ggf. aus der Grüngasquote entstehende Nachfrage nach grünem oder kohlenstoffarmem Wasserstoff kann den Wasserstoffmarkthochlauf unterstützen. So kann eine steigende Nachfrage zur Skalierung und damit zur Kostendegression der Wasserstoff-Technologien und -Infrastrukturen beitragen.
Was hat die Prüfung der Bundesregierung bezüglich Maßnahmen zur gezielten Beförderung des Wasserstoffhochlaufs, die sie laut Antwort auf die Schriftliche Frage 73 vom 16. Juli 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/7180 machen würde, ergeben, und wie ist das Ergebnis in Hinblick auf die Senkung der Erzeugungskosten, die Reduzierung der Kostenlücke und die Absicherung der Nachfrage ausgefallen, sofern die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, warum nicht?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 19. Oktober 2026 ein Papier mit zehn Maßnahmen veröffentlicht, die den Wasserstoffmarkt entlang der gesamten Wertschöpfungskette pragmatisch und realistisch voranbringen sollen (https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/10/20261019-zehn-massnahmen-wasserstoffmarkt.html). Das Paket beinhaltet Maßnahmen in vier Bereichen: (1) Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff, (2) Bedarfsorientierter Infrastrukturaufbau, (3) Stimulierung der Nachfrage und Reduzierung der Kostenlücke mit dem Kernelement eines neuen eigenen Wasserstoff-Fensters im CO₂-Differenzkosten (CCfD) Programm mit Haushaltsmitteln von mind. 1,5 Mrd. EUR, (4) Stärkung von Governance und Technologieführerschaft.
Warum möchte die Bundesregierung laut der Antwort auf die Schriftlichen Fragen 73 und 74 vom 16. Juli 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/7180 fixe Ausbauziele in flexible Ausbauziele umgestalten, und möchte sie diese Anpassung der Ausbauziele vor oder nach der Etablierung bzw. der Anpassung von Maßnahmen für einen verbesserten Wasserstoffhochlauf machen?
Auf die Erläuterungen in der Antwort vom 16. Juli 2026 wird verwiesen. Der angebotsseitige Ausbau der Elektrolysekapazitäten muss sich nach der konkreten Nachfrage richten.
Wie weit ist die Bundesregierung nach eigener Ansicht mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossenen Ziele für Wasserstoff und dem Netz (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf – Randnummern 1093 bis 1113), wo sieht die Bundesregierung gemessen daran noch Leerstellen, und wann, und wie möchte sie diese schließen?
Auf Basis des im September 2025 vorgestellten Energiewende-Monitoringberichts arbeitet die Bundesregierung an der Implementierung zahlreicher regulatorischer Maßnahmen, beispielsweise der Umsetzung des EU-Gas-/Wasserstoff-Binnenmarktpakets, dem Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz oder der THG-Quote im Verkehrsbereich. Zudem setzen wir uns zusammen mit weiteren EU-Mitgliedstaaten für einen Abbau überkomplexer Vorgaben – wie die für den Markthochlauf zu strengen Definitionen von „erneuerbarem Wasserstoff“ – ein. Ziel ist es, damit die Erzeugungskosten für Wasserstoff langfristig wettbewerbsfähig zu machen. Darüber hinaus prüfen wir weitere regulatorische Maßnahmen wie eine Grüngasquote mit Wasserstoff-Anteil. Zudem soll die Wasserstoff-Nachfrage mit einem neuen eigenen Wasserstoff-Fenster im CO₂-Differenzkosten (CCfD) Programm mit Haushaltsmitteln von mindestens 1,5 Milliarden Euro gefördert werden. Auch das gesamte CCfD-Programm (bis zu 8,7 Milliarden EUR für unterschiedliche CO₂-Vermeidungstechnologien) ist offen für Wasserstoff-Projekte. Die Realisierung von diversifizierten Importrouten verfolgt die Bundesregierung zusammen mit den internationalen Partnern und unter Nutzung von Förderinstrumenten, wie H2Global und Ausschreibungen über die European Hydrogen Bank, ebenfalls intensiv weiter.
Wie weit ist die Bundesregierung nach eigener Ansicht in Ihrer Umsetzung des Punktes Nummer 9 „Wasserstoff-Hochlauf pragmatisch fördern, überkomplexe Vorgaben abbauen“ des von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Papiers „Klimaneutral werden – wettbewerbsfähig bleiben“ (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=publicationFile&v=1), wo sieht die Bundesregierung gemessen daran noch Leerstellen, und wann, und wie möchte sie diese schließen?
Wieso hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dagegen entschieden, Maßnahmen, die im eigens in Auftrag gegebenen Monitoringbericht (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/energiewende-effizient-machen.pdf?__blob=publicationFile&v=1) benannt werden (z. B. staatliche Absicherung für den Aufbau von Anlagen zur Dekarbonisierung von Prozessen mit Wasserstoff; Stärkung von Wasserstoff-Clustern; Definition und Zertifikate für kohlenstoffarme Grundstoffe), direkt in das Papier „Klimaneutral werden – wettbewerbsfähig bleiben“ aufzunehmen?
Bestehen aktuelle Verhandlungen der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission in Hinblick auf die Verordnung 2023/1184 (Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBO)), und wenn ja, wie weit sind diese fortgeschritten, welche Themen werden verhandelt, und bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Es bestehen aktuell keine Verhandlungen mit der Kommission zur Verordnung 1184/2023. Es wurde jedoch entsprechender Anpassungsbedarf im März 2026 in einem gemeinsamen Brief mit anderen EU-Mitgliedstaaten (Spanien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien und Luxemburg) gegenüber der Europäischen Kommission adressiert.
In ihrer Mitteilung „AccelerateEU“ kündigte die Europäische Kommission eine zielgerichtete Überarbeitung der Regelungen bis Ende Juni 2026 an, nicht wie ursprünglich geplant erst nach Abschluss einer von ihr in Auftrag gegebenen Hochlaufstudie im Rahmen einer Revision 2028. Die Änderungen sollen Anfang 2027 in Kraft treten. Zuletzt wurde bekannt, dass die Vorschläge voraussichtlich erst im Herbst veröffentlicht werden sollen; Gründe hierfür sind nicht bekannt.
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt ergriffen, um mit interessierten EU-Mitgliedstaaten einen koordinierten Markthochlauf von Wasserstoff zu ermöglichen?
Es wurden in den letzten Jahren bi- und multilaterale Kooperationen mit verschiedenen EU-Mitgliedstaaten aufgebaut, um den Wasserstoffhochlauf und die Befüllung des H2-Kernnetzes mit pipelinegebundenen und schiffsbasierten Importen zu unterstützen. Hierzu zählen z. B. Dänemark, Belgien, Niederlande, Frankreich, Spanien, Portugal, Italien und Österreich. Hinzu kommt die durchgängige und aktive Kooperation zu Fragen des Wasserstoffhochlaufs und -imports mit anderen Mitgliedstaaten in multilateralen Formaten wie z. B. den energiepolitischen EU-Regionalgruppen (NSEC, BEMIP, Interconnections for South-West Europe) sowie vergleichbaren Foren außerhalb des EU-Rahmens (z. B. PENTA-Energieforum). Insbesondere hat die Bundesregierung diese Formate dafür genutzt, Konzepte zur Finanzierung und zum De-risking grenzüberschreitender Wasserstoffprojekte zu entwickeln wie z. B. intertemporale Kostenallokation mit staatlichen oder europäischen Garantien. Gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten hat sich die Bundesregierung ferner für eine Verbesserung des regulatorischen Rahmens für grünen und kohlenstoffarmen Wasserstoff eingesetzt, z. B. hinsichtlich der Delegierten Rechtsakte zu grünem (auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen) sowie kohlenstoffarmen Wasserstoff.
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sie mit den Regelungen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) Bestimmungen geschaffen hat, die schon heute den Wasserstoffhochlauf stärken, wenn ja, wie genau, und wenn nein, wieso hat man darauf verzichtet, im Gesetz Regelungen zu schaffen, die eine gesicherte, erste Abnehmerschaft für Wasserstoff garantiert hätte?
Sämtliche Kraftwerke, die im Rahmen der Kraftwerksstrategie gebaut werden, müssen für den Wasserstoffbetrieb vorbereitet sein und spätestens ab dem Jahr 2045 klimaneutral betrieben werden. In den Ausschreibungen nach StromVKG müssen die Bieter ein Konzept vorlegen, wie sie die Wasserstofffähigkeit ihrer Anlagen sicherstellen. Um darüber hinaus einen vorzeitigen Umstieg auf Wasserstoff anzureizen, werden weitere Maßnahmen dafür sorgen, dass 2 GW Kraftwerksleistung bereits 2040 und weitere 2 GW Kraftwerksleistung bereits 2043 auf Wasserstoff umstellen. Der Rechtsrahmen wird derzeit erarbeitet. Durch diese Maßnahmen im Kraftwerksbereich wird der Wasserstoffhochlauf nachfrageseitig gestärkt.
Wie möchte die Bundesregierung die Nachfrage für solche Produkte steigern, die vor Ort mit Wasserstoff hergestellt werden, und inwiefern plant die Bundesregierung, Instrumente wie Quoten oder Leitmärket hierfür heranzuziehen?
Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung von Leitmärkten für klimafreundliche Grundstoffe (Fokus Stahl und Zement), um den Hochlauf innovativer und emissionsarmer Produktionsverfahren und -technologien in der Industrie wie z. B. Direktreduktionsverfahren mit Wasserstoff zu stärken. Damit wird die CO₂-Bepreisung flankiert und perspektivisch der Bedarf an Fördermitteln z. B. durch CO₂-Differenzverträge verringert.
Durch das Vergabebeschleunigungsgesetz wird die Bundesregierung ermächtigt, Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Stahl und Zement bis Mitte 2027 in einer Rechtsverordnung vorzugeben. Dabei werden Entwicklungen auf europäischer Ebene, wie etwa zum „Industrial Accelerator Act“ oder der Reform der Vergaberichtlinien, berücksichtigt. Dabei muss es immer eine Ausgewogenheit mit den Mehrkosten und dem Verwaltungsaufwand für die öffentliche Beschaffung geben. Die Bundesregierung hat im Windenergie-auf-See-Gesetz beschlossen, für Neuausschreibungen von Offshore-Windparks das Nachhaltigkeitskriterium „CO₂-Fußabdruck“ des Net Zero Industry Act (NZIA) zu wählen. Da eine Windenergieanlage zu mehr als zwei Dritteln aus Stahl besteht, dürfte die Emissionsminderung im Wesentlichen über den Einsatz von klimafreundlichem Stahl erreicht werden. Dies reizt die Nachfrage nach für Grünstahl notwendigem erneuerbarem Wasserstoff an.
Wie bewertet die Bundesregierung finanzielle Absicherungsinstrumente von Wasserstoffprojekten, und warum hat die Bundesregierung eine solche Option bisher noch nicht näher in Betracht gezogen – über die von der Vorgängerregierung eingeführten Carbon Contracts for Difference hinaus?
Die Bundesregierung bewertet finanzielle Absicherungsinstrumente als wichtigen Beitrag zur Investitionssicherheit beim Wasserstoffhochlauf. Die CO₂-Differenzverträge stehen auch Wasserstoff-Projekten offen. 2026 hat das BMWE eine Gebotsrunde mit einem Volumen von bis zu 5 Mrd. Euro durchgeführt. Mit dem vorgesehenen Wasserstoff-Fenster im Rahmen der CO₂-Differenzverträge (CCfD) in der Gebotsrunde 2027 wird ein entsprechender Ansatz weiter gestärkt (vgl. auch Fragen 4 und 6).
In welchen Titeln hat die Bundesregierung im Haushalt 2027 ein finanzielles Absicherungsinstrument von Wasserstoffprojekten verankert, in welchem Einzelplan und/oder Sondervermögen ist solch ein Instrument angesiedelt, und sofern ein solcher Titel nicht besteht, warum hat sich die Bundesregierung bisher gegen einen solchen Schritt im Entwurf zum Haushalt 2027 entschieden (bitte ausführlich begründen)?
Im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind im Titel 892 14 Mittel für die CO₂-Differenzverträge veranschlagt. Die CO₂-Differenzverträge richten sich insbesondere auch an Wasserstoff-Projekte in der Industrie. Die CO₂-Differenzverträge sichern umfassend die Mehrkosten CO₂-armer Projekte gegenüber fossilen Alternativen ab. Im KTF-Titel 892 03 sowie im KTF-Titel 896 01 sind Mittel für Instrumente zur Schließung der Kostenlücke bei Wasserstoffprojekten vorgesehen, was zugleich der finanziellen Absicherung entsprechender Investitionen dient. Die Titel 892 04, 892 05 und 893 02 dienen der Unterstützung des Hochlaufs von Wasserstoff und erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehr durch Förderung von Investitionen sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Plant die Bundesregierung, nach Auslaufen des TCTF (Temporary Crisis and Transition Framework)-basierten Teilmoduls 2 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) Ende 2025 ein Nachfolgeinstrument zu schaffen, das Investitionen mittelständischer Unternehmen in die Umstellung auf Wasserstoff gezielt fördert, und wenn ja, in welchem KTF (Klima- und Transformationsfonds)-Titel, und mit welchem Volumen?
Das BMWE arbeitet kontinuierlich daran, die Förderprogramme weiterzuentwickeln, um mögliche Förderbedarfe der Unternehmen adäquat abzubilden und neue Entwicklungen in den beihilferechtlichen Grundlagen zu berücksichtigen. Dabei werden insbesondere auch die Belange des Mittelstands berücksichtigt. Im Entwurf für den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds 2027 sind für die BIK im Titel 892 01 „Dekarbonisierung der Industrie“ Mittel vorgesehen. Die Förderung steht mittelständischen Unternehmen offen und erlaubt für kleine und mittlere Unternehmen aktuell eine höhere Förderintensität im Vergleich zu großen Unternehmen. Projekte für die Umstellung auf Wasserstoff sind förderfähig. Die geförderten Projekte werden im Förderwettbewerb insbesondere nach Innovativität und Fördermitteleffizienz ausgewählt.
Wie plant die Bundesregierung, kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Produktionen auf Wasserstoff umstellen möchten, in ihrem Weg zu unterstützen, gerade vor dem Hintergrund, dass aktuelle Maßnahmen sich stärker auf große Industrieunternehmen konzentrieren?
Das BMWE hat eine Reihe von Förderprogrammen zur Dekarbonisierung der Industrie, die sich an große sowie kleine Unternehmen richten und einander ergänzen. Dazu gehören die Förderprogramme Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK), Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), sowie die CO₂-Differenzverträge (CCfD) mit eigenem neuen Wasserstoff-Fenster. Auch das gesamte CCfD-Programm richtet sich auch an Wasserstoff-Projekte. Das BMWE arbeitet kontinuierlich daran, diese Förderprogramme weiterzuentwickeln, um mögliche Förderbedarfe der Unternehmen adäquat abzubilden. Dabei werden insbesondere auch die Belange des Mittelstands berücksichtigt.
Welche Verbände und Vertretungen energieintensiver mittelständischer Unternehmen sind in welchen Formaten an der strategischen und operativen Ausgestaltung der Wasserstoff-Roadmap der Bundesregierung beteiligt?
Die Bundesregierung steht in einem kontinuierlichen Austausch mit den relevanten Wirtschafts- und Branchenverbänden sowie Vertretern energieintensiver Unternehmen, um die Wasserstoff Technologie-Roadmap praxisnah zu gestalten. Um die Anwendungsperspektiven zu vertiefen, wird für Dezember ein spezifischer Partnerdialog durchgeführt. Die Einladungen der entsprechenden Experten und Branchenvertreter erfolgen Anfang November.
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Wasserstoffinhalte in die Berufsschulen, die überbetrieblichen Bildungsstätten und die Aufstiegsfortbildung (etwa Meister und Techniker) für Montage-, Betriebs- und Wartungsberufe zu bringen, und gibt es eine auf die Ziele der Nationalen Wasserstoffstrategie abgestimmte Fachkräfteprognose für diese Berufsgruppen?
Als Vorbemerkung sei darauf hingewiesen, dass etwaige Bedarfe zur Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzanforderungen grundsätzlich durch die Sozialpartner in der Wirtschaft festgestellt werden. Um darüber hinaus Qualifikationsbedarfe für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gezielt zu identifizieren, hat die Bundesregierung das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit entsprechenden Forschungsarbeiten beauftragt. Dabei kommt das BIBB unter anderem zu dem Ergebnis, dass die technologieoffenen Formulierungen der Ausbildungsordnungen bereits ausreichende Möglichkeiten bieten, wasserstoffbezogene Inhalte in die Ausbildung zu integrieren. Dies gilt insbesondere für Montage-, Betriebs- und Wartungsberufe. Die damit verbundene Anpassungsfähigkeit des Berufsbildungssystems ermögliche es Betrieben, die Ausbildung an ihren spezifischen technologischen Anforderungen auszurichten. Zu den Ergebnissen im Einzelnen wird auf das Informationsangebot des BIBB verwiesen, siehe https://lit.bibb.de/vufind/Record/DS-783884. Daneben untersucht BIBB in einer Szenarioanalyse den Arbeitskräftebedarf und das Arbeitskräfteangebot entlang der Wertschöpfungskette Wasserstoff. Dabei werden die Auswirkungen des Wasserstoffhochlaufs auf Arbeitskräftebedarf und -angebot bis 2040, differenziert nach Berufsgruppen und Wirtschaftszweigen, analysiert. Zu den Ergebnissen im Einzelnen wird auf das Informationsangebot des BIBB verwiesen, siehe https://lit.bibb.de/vufind/Record/DS-784356.
Zum Fachkräftebedarf im Zuge des Aufbaus einer grünen Wasserstoffwirtschaft liegen Szenarioanalysen vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) vor, die im Rahmen des vom damaligen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts „Arbeitskräftebedarf und Arbeitskräfteangebot entlang der Wertschöpfungskette Wasserstoff“ erstellt wurden (https://lit.bibb.de/vufind/Record/DS-784356/Description). Der 2026 veröffentlichte Bericht zeigt u. a. auf, in welchen Berufsgruppen und für welche Anforderungsniveaus zusätzlicher Arbeitskräftebedarf zu erwarten ist.
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach eigener Ansicht für einen verbesserten Ausbau des Wasserstoffkernnetzes bereits unternommen, welche hat sie in Planung, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung jeweils für die geplanten Unternehmungen?
Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Grundlagen für einen szenarienbasierten und bedarfsorientierten Aufbau des Wasserstoffkernnetzes im Rahmen der Netzentwicklungsplanung geschaffen, unter anderem durch eine intertemporale Kostenallokation (Amortisationskonto). Der Aufbau des Kernnetzes erfolgt privatwirtschaftlich durch die Fernleitungsnetzbetreiber. Die Genehmigung des Szenariorahmens und des Netzausbauvorschlags obliegt nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesnetzagentur.
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach eigener Ansicht für eine verbesserte Infrastruktur (z. B. Wasserstoff-Speicher oder Ammoniak-Kracker) unternommen, welche hat sie in Planung, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung jeweils für die geplanten Maßnahmen?
Die Bundesregierung hat im April 2024 ein Weißbuch zu Wasserstoffspeichern veröffentlicht; auf den dortigen Maßnahmenkatalog wird verwiesen. Unter anderem sind mit dem WasserstoffBG und dem GeothermieBG Beschleunigungsvorschriften im Planungs- und Genehmigungsverfahren erlassen worden. Mit der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen EnWG Novelle in Umsetzung des EU-Binnenmarktpakets wird der Rechtsrahmen zum diskriminierungsfreien Zugang zu Wasserstoffspeichern und zur Entgeltregulierung durch die Bundesnetzagentur geschaffen.
Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung zur Umsetzung des H2-Pipelineprojektes zwischen Lingen und Leuna, wird diese Leitung rechtzeitig in Betrieb gehen können?
Der Bundesregierung sind keine gegenteiligen Informationen bekannt.
Gerade vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt hat, systemdienliche Elektrolyseanlagen stärker ermöglichen zu wollen, welche Maßnahmen möchte sie hierfür heranziehen, warum wurden sie bisher nicht in die Wege geleitet, und ist hierbei eine Verlängerung der Strompreiskompensation für Elektrolyseuren eine Option?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, systemdienliche Elektrolyseanlagen durch geeignete regulatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen stärker zu ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere praxistaugliche RFNBO-Kriterien. Auch von der angestrebten Verlängerung der Strompreiskompensation würden Elektrolyseanlagen profitieren.
Weiß die Bundesregierung, dass erste Unternehmen von einer wasserstoffbasierten Produktion Abstand nehmen und dafür sogar auf entsprechende Fördersummen verzichten (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/klimaneutralitaet-ziel-fuer-gruenen-wasserstoff-in-gefahr/100190640.html), wie ist ihre Haltung dazu, und was könnte das für Folgen für den Ausbau und die Finanzierung des Wasserkernstoffnetzes haben?
Der Bundesregierung ist bereits seit dem Sommer 2025 bekannt, dass konkret ein Unternehmen, Arcelor Mittal, von einer wasserstoffbasierten Produktion in Deutschland Abstand nahm und auf eine damit verbundene Zuwendung verzichtete. Dies war eine unternehmerische Entscheidung des Konzerns. Neben diesem Projekt gibt es drei weitere große Dekarbonisierungsprojekte der Primärstahlhersteller, die die Bundesregierung mit Förderbescheiden in Höhe von insgesamt rund 6 Milliarden EUR fördert. Die Umsetzung der Projekte an den Standorten von Salzgitter AG, Thyssenkrupp Steel Europe AG und Stahl-Holding-Saar läuft bereits und sieht Wasserstoffabnahme über das Wasserstoffkernnetz vor.
Die Planung des Wasserstoffkernnetzes erfolgt bedarfsgerecht, der Umsetzungsstand der jeweiligen Projekte wird dabei berücksichtigt.
24Welche Voraussetzungen müssen nach Einschätzung der Bundesregierung erfüllt sein, damit die erwarteten Wasserstoffimporte von 50 bis 70 Prozent des deutschen Wasserstoffbedarfs tatsächlich verfügbar sind (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/FAQ/Wassertstoff-Kernnetz/faq-wasserstoff-kernnetz.html), über welche Häfen und Terminals plant die Bundesregierung derzeit den Import von grünem Wasserstoff und Ammoniak?
25Wie plant die Bundesregierung, den Import von Wasserstoff zu diversifizieren, um eine Abhängigkeit in diesem Sektor von einzelnen Ländern zu vermeiden?
Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die künftigen Wasserstoffimportmengen basieren auf Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung von Erzeugungspotentialen und -kosten national und international sowie abhängig von nationalen Bedarfen. Die Importgröße ist nicht als feste Zielgröße zu betrachten, sondern zeigt vielmehr, dass der überwiegende Anteil des in Deutschland nachgefragten Wasserstoffes aus europäischen und internationalen Quellen stammen wird, da davon ausgegangen wird, dass das nationale Erzeugungspotential begrenzt ist.
Voraussetzung für einen großen Anteil an Wasserstoffimporten sind Wasserstoffprojekte weltweit, die zu wettbewerbsfähigen Preisen den Bedarf in Deutschland decken können sowie eine Importinfrastruktur, die den Transport nach Deutschland ermöglicht.
Der Wasserstoffimport nach Deutschland ist eine unternehmerische Frage, so erfolgt die Wahl der Importroute auch bei H2Global im wettbewerblichen Ansatz. Seitens der Bundesregierung gibt es keine Festlegung auf spezifische Importrouten, sie beobachtet die Entwicklungen in den europäischen Häfen und bei den Pipelineprojekten (welche positiv bewertet und politisch flankiert werden) aber genau. Wasserstoffnachfragende Unternehmen treffen eigenständige Entscheidungen, ob sie Wasserstoff aus nationaler oder europäischer Produktion oder aus bestimmten internationalen Regionen beziehen. Im Rahmen des geförderten Aufbaus internationaler Lieferketten nach Deutschland über H2Global wurde bewusst darauf geachtet, dass Einzelabhängigkeiten gerade nicht entstehen. Insbesondere die 2. Ausschreibungsrunde diversifiziert in sog. „Regionallosen“ auf bestimmte Weltregionen (Asien, Afrika, Nordamerika, Südamerika mit Ozeanien).
Welchen Stand hat die Bundesregierung bei der Vergabe des PtX Lab in der Lausitz, wurden zwischenzeitlich Konsortien zu konkretisierten Projektskizzen aufgefordert, und wenn nein, zu wann ist dies geplant?
Für das Fördervorhaben „PtX-Demoanlage Lausitz“ wurden zwischenzeitlich die Konsortien ausgewählt, die zur Konkretisierung ihrer eingereichten Skizzen aufgefordert werden. Die Aufforderung, verbunden mit konkreten Nachfragen zu den Skizzen, wird kurzfristig, noch im Oktober, erfolgen.
Wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung zur Umsetzung des Concrete-Chemicals-Projekts in Schwedt?
Der Zuwendungsempfänger hat im Rahmen der Bewilligung einen Zeitplan zur Umsetzung vorgelegt. Es wird von einem Beginn der Produktion im Jahr 2029 ausgegangen.