Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

Drs. 21/8835 · Antwort auf 21/8545VorabfassungDie Linke28.10.2026Zuständig: Bundesministerium des InnernThema: Staat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

SPD, CDU und CSU haben beim Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zu „reformieren“ und die darin enthaltenen Auskunftsrechte einzuschränken. Diese sollen künftig auf natürliche Personen „fokussiert“ werden, „die ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“. Ferner soll geprüft werden, den Auskunftsanspruch auf „in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ einzugrenzen. Die Gebühren sollen steigen, und Namen von Beschäftigten in Behörden sollen in Dokumenten grundsätzlich geschwärzt werden. Die Koalition hat hierzu bislang keinen Gesetzentwurf vorgelegt.

An den Plänen gibt es deutliche Kritik. Verfassungsrechtlerinnen, die Bundesdatenschutzbeauftragte, Journalisten und Oppositionspolitikerinnen warnen vor Rückschritten in Sachen Transparenz, Angriffen auf die Informations- und Pressefreiheit und Einschränkungen der Möglichkeit, Regierungshandeln demokratisch zu kontrollieren. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes existiert seit 2006. Es verpflichtet Behörden zur Herausgabe von Dokumenten und ist häufig Grundlage journalistischer Recherchen (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/informationsfreiheitsgesetz-novelle-100.html).

Frage 1 + 1a Seite 1

1Wie viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) wurden seit Beginn der 20. Legislaturperiode gestellt (bitte nach Bundesministerium, Jahr und Monat aufschlüsseln)?

1aWie vielen der gestellten Anträge wurde vollständig stattgegeben (bitte nach Bundesministerium, Jahr und Monat aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.

www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ifg/ifg-statistik-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=3,

www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ifg/ifg-statistik-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4,

www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ifg/ifg-statistik-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2,

www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ifg/ifg-statistik-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=2.

Hinsichtlich des Jahres 2026 ist eine Datenerhebung und -auswertung zusätzlich zu der ohnehin jährlich veröffentlichten Statistik mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Die Daten werden dezentral in den Ressorts erhoben und erst für die Zwecke der jährlichen IFG-Statistik zusammengetragen. Für eine zusätzliche, unterjährige Datenerhebung müssten die Daten zunächst bei den Ressorts angefragt, dort erhoben und zugeliefert werden. Hierfür wird den Ressorts im Rahmen der Jahresstatistik regelmäßig ein Zeitraum von zwei Monaten eingeräumt. Die anschließende Zusammenführung und Auswertung im Bundesministerium des Innern (BMI) erfordert gleichfalls einen zusätzlichen, nicht unerheblichen Zeitaufwand. Da die erbetene Datenerhebung jedoch ohnehin jährlich erfolgt, wäre eine zusätzliche unterjährige Datenerhebung unverhältnismäßig.

Frage 1b Seite 2

Wie viele der gestellten Anträge wurden vollständig abgelehnt (bitte nach Bundesministerium, Jahr, Monat und Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?

Antwort

Zur Beantwortung wird bezüglich Anzahl, Ministerien, Jahr und Monat auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Ablehnungsgründe werden statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Zur Feststellung müsste der in Rede stehende Aktenbestand sämtlicher Ministerien von mehr als 28 135 Vorgängen (für 2021 von 5 390, für 2022 von 4 898, für 2023 von 6 328, für 2024 von 5 631 sowie für 2025 von 5 888, zuzüglich der Vorgänge aus 2026) händisch überprüft und im Hinblick auf die Fragestellung ausgewertet werden. Der dafür erforderliche Zeitaufwand ist nicht sinnvoll quantifizierbar, hätte aber bei einem geschätzten überschlägigen Zeitaufwand von 30 Minuten pro Vorgang einen Zeitaufwand von mehr als 14 067 Arbeitsstunden zur Folge. Dies übersteigt die Zumutbarkeit für die Beantwortung einer einzelnen Frage.

Frage 2 Seite 2

In wie vielen Fällen wurde bei Anträgen nach dem IFG der Zugang zu Informationen auf Grundlage des § 3 IFG (Schutz von besonderen öffentlichen Belangen) abgelehnt (bitte nach Bundesministerium, Jahr, Monat und exaktem Ablehnungsgrund des § 3 Nummer 1 bis 8 aufschlüsseln)?

Antwort

Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen.

Frage 3 + 3a Seite 2

3Sind der Bundesregierung seit der 20. Legislaturperiode Fälle bekannt geworden, in denen ein Bundesministerium nachträglich zur Einschätzung gelangt ist, dass Dokumente, für die eigentlich ein absoluter Ausschlussgrund bestand, fälschlicherweise auf einen IFG-Antrag hin herausgegeben wurden (bitte nach Bundesministerium und Jahr aufschlüsseln)?

3aSollten Unterlagen fälschlicherweise herausgegeben worden sein, welche Konsequenzen wurden in den einzelnen Bundesministerien daraus gezogen?

Antwort

Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.

Solche Fälle werden statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Zur Feststellung müsste der in Rede stehende Aktenbestand sämtlicher Ministerien von mehr als 28 135 Vorgängen (für 2021 von 5 390, für 2022 von 4 898, für 2023 von 6 328, für 2024 von 5 631 sowie für 2025 von 5 888, zuzüglich der Vorgänge aus 2026) händisch überprüft und im Hinblick auf die Fragestellung ausgewertet werden. Der dafür erforderliche Zeitaufwand ist nicht sinnvoll quantifizierbar, dürfte aber pro Vorgang mehrere Arbeitsstunden umfassen. Dies übersteigt die Zumutbarkeit für die Beantwortung einer einzelnen Frage.

Frage 3b Seite 3

Besteht innerhalb der Bundesministerien ein einheitlicher Mechanismus im Umgang mit fälschlicherweise herausgegebenen Unterlagen, und wenn ja, wie sieht dieser aus?

Antwort

Nein.

Frage 4 + 4a + 4b Seite 3

4Sind der Bundesregierung seit Beginn der 20. Legislaturperiode Fälle bekannt geworden, in denen Behördenmitarbeitende dem Bundesministerium Anfeindungen oder Drohungen angezeigt haben, denen mangelnde Schwärzungen in Dokumenten vorausgegangen waren (bitte nach Anzahl und Bundesministerium aufschlüsseln)?

4aWenn ja, um welche Art der Anfeindung oder Drohung handelte es sich?

4bWenn ja, welche Maßnahmen hat das jeweilige Bundesministerium ergriffen, um die betroffenen Mitarbeitenden zu schützen (bitte nach Fall aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.

Fälle im Sinne der Anfrage werden statistisch nicht erfasst. Öffentliche Namensnennungen bieten aber potentielle Angriffspunkte. Da es häufig nicht möglich ist, eine Anfeindung auf eine konkrete Quelle zurückzuführen, sind auch die Gegenmaßnahmen notwendigerweise abstrakt. Dazu gehört vor allem die zurückhaltende Verwendung von Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, beispielsweise in veröffentlichten Organigrammen.

Frage 5 + 5a Seite 3

5Für wie viele Entscheidungen nach dem IFG wurden Gebühren erhoben (bitte nach Bundesministerium, Jahr, Monat aufschlüsseln)?

5aIn wie vielen Fällen erging die Entscheidung gemäß § 10 IFG i. V. m. § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) nach Nummer 1.1. der Anlage A gebührenfrei (bitte nach Bundesministerium, Jahr, Monat aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.

Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 5b Seite 4

In wie vielen Fällen wurde für die Entscheidung gemäß § 10 IFG i. V. m. § 1 Absatz 1 IFGGebV Gebühren in Höhe des aktuellen Maximalbetrags von 500 Euro verlangt (bitte nach Bundesministerium, Jahr, Monat aufschlüsseln)?

Antwort

Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen.

Frage 6 Seite 4

Verwenden Bundesministerien einheitliche Erhebungsbögen für die Berechnung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem IFG (bitte erläutern)?

Antwort

Nein.

Frage 7 Seite 4

Wie viele Anträge nach dem IFG wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit 1. Januar 2024 aus dem Ausland gestellt (bitte nach Bundesministerium sowie Land, aus dem die Antragstellung stammt, aufschlüsseln)?

Antwort

Entsprechende Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Zur Feststellung müsste der in Rede stehende Aktenbestand sämtlicher Ministerien von mehr als 11 519 Vorgängen (für 2024 von 5 631 sowie für 2025 von 5 888, zuzüglich der Vorgänge aus 2026) händisch überprüft und im Hinblick auf die Fragestellung ausgewertet werden. Der dafür erforderliche Zeitaufwand ist nicht sinnvoll quantifizierbar, hätte aber bei einem geschätzten überschlägigen Zeitaufwand von 30 Minuten pro Vorgang einen Zeitaufwand von mehr als 5 759 Arbeitsstunden zur Folge. Dies übersteigt die Zumutbarkeit für die Beantwortung einer einzelnen Frage.

Frage 8 + 9 + 10 Seite 4

8Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den IFG-Referaten der Bundesministerien seit Beginn der 20. Wahlperiode entwickelt (bitte nach Bundesministerium sowie jährlich aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen darstellen)?

9Sind Stellen in den IFG-Referaten der Bundesministerien derzeit unbesetzt, und wenn ja, welche (bitte nach Bundesministerium sowie Ist- bzw. Soll-Besetzung aufschlüsseln)?

10Sind der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode Überlastungsanzeigen aus den IFG-Referaten der Bundesministerien bekannt geworden, und wenn ja, welche (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bearbeitung von IFG-Anträgen ist innerhalb der Bundesregierung unterschiedlich organisiert. So erfolgt diese in manchen Bundesministerien dezentral in den jeweils zuständigen Fachbereichen. In anderen Bundesministerien existieren koordinierende Stellen für die Bearbeitung von IFG-Anträgen, die diese jedoch nicht in ausschließlicher Zuständigkeit bearbeiten.

Frage 11 Seite 5

Gibt es in den Bundesministerien Leitfäden bzw. Handreichungen für die Mitarbeitenden zur Beantwortung von IFG-Anträgen (bitte nach Bundesministerium und jeweils des Datums der letzten Aktualisierung des Leitfadens bzw. der Handreichung aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 5 · 16 Zeilen × 3 Spalten
RessortLeitfaden/Handreichung vorhandenaktueller Stand
BMFJaFebruar 2022
BMIJaJuni 2024
AAJaSeptember 2026
BMVgJa2023
BMWEJa2006, 2015
BMFTRJaAugust 2025
BMJVJa (z. Zt. in Überarbeitung)August 2007
BMBFSFJNein
BMASJaJuli 2024
BMDSJaJuni 2026
BMVJaJuni 2025
BMUKNJaMai 2021
BMGJaDezember 2025
BMLEHJaMärz 2026
BMZJaNovember 2024
BMWSBJaApril 2024
Frage 11a Seite 5

Wenn ja, nutzen die Bundesministerien einheitliche Leitfäden zur Beantwortung von IFG-Anträgen (bitte erläutern)?

Antwort

Nein.

Frage 11b Seite 5

Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Vereinheitlichung der Leitfäden zur Beantwortung von IFG-Anträgen (bitte erläutern)?

Antwort

Eine Vereinheitlichung ist derzeit nicht geplant.

Frage 12 Seite 5

Gibt es in den Bundesministerien ministeriumsinterne Schulungsangebote für Mitarbeitende zum Umgang mit Anträgen nach dem IFG (bitte nach Bundesministerium sowie Bezeichnung und Datum des jeweils letzten Schulungsangebotes aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 5 · 16 Zeilen × 3 Spalten
RessortSchulungsangeboteletztmalig
BMFNein
BMINein
AANein
BMVgNein
BMWEJaSeptember 2026
BMFTRNein
BMJVNein
BMBFSFJJaNovember 2024
BMASNein
BMDSNein
BMVNein
BMUKNNein
BMGJaSeptember 2026
BMLEHJaFebruar 2026
BMZNein
BMWSBNein
Frage 13 Seite 6

Nutzen Bundesministerien künstliche Intelligenz bei der Bearbeitung von IFG-Anträgen, und wenn ja, welche (bitte nach Bundesministerium und Art der verwendeten Software aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundesministerien nutzen keine künstliche Intelligenz bei der Bearbeitung von IFG-Anträgen.

Frage 14 + 14a + 14b Seite 6

14Nutzt die Bundesregierung eine einheitliche Definition von „missbräuchlicher Antragstellung“?

14aWelche Definition nutzt die Bundesregierung?

14bAn welcher Rechtsgrundlage orientiert sich die Bundesregierung bei der Bezeichnung „missbräuchlicher Antragstellung“?

Antwort

Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.

Die Definition ergibt sich aus der Rechtsprechung. Es muss ein behördenbezogener Missbrauch vorliegen. Das setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) voraus, dass es dem Antragsteller nicht um die begehrte Information geht, sondern dass er „ausschließlich andere, von der Rechtsordnung missbilligte Zwecke verfolgt“ (BVerwGE 170, 338 Rn. 14 = NVwZ 2021, 646; bekräftigend BVerwG NVwZ 2021, 642, beck-online).

Frage 15 Seite 6

Gibt es in den Bundesministerien Handlungsanweisungen bzw. Leitfäden für den Umgang mit IFG-Anträgen, die „Kritische Infrastruktur“ betreffen, und wenn ja, welche?

Antwort

In den Bundesministerien existieren keine Handlungsanweisungen bzw. Leitfäden im Sinne der Fragestellung.

Frage 16 Seite 6

Wie häufig wurde in der laufenden Legislaturperiode im zuständigen Referat des Bundesministeriums des Innern (BMI) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht bei Anträgen, die „thematisch sehr allgemein gehalten sind oder ein ausuferndes Informationsbegehren zum Gegenstand haben“ eine Konkretisierung des Antrags bei der antragstellenden Person zu erbitten (vgl. 1.3 „Einfordern einer Konkretisierung“ im Leitfaden zur Bearbeitung von IFG-Anträgen im Bundesministerium des Innern (BMI), Stand 28. Juni 2024)?

Antwort

Entsprechende Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Zur Feststellung müsste der gesamte in Rede stehende Aktenbestand des BMI von mehr als 586 Vorgängen (für 2025 von 586, zuzüglich der Vorgänge aus 2026) händisch überprüft und im Hinblick auf die Fragestellung ausgewertet werden. Der dafür erforderliche Zeitaufwand ist nicht sinnvoll quantifizierbar, hätte aber bei einem geschätzten überschlägigen Zeitaufwand von 30 Minuten pro Vorgang einen Zeitaufwand von mehr als 293 Arbeitsstunden zur Folge. Dies übersteigt die Zumutbarkeit für die Beantwortung einer einzelnen Frage.

Frage 17 Seite 7

Nach welchen Kriterien entscheidet das BMI, welche IFG-Anträge von „übergeordneter Bedeutung“ sind (vgl. 1.10 „Abstimmung, Mitzeichnung“ im Leitfaden zur Bearbeitung von IFG-Anträgen im BMI, Stand 28. Juni 2024)?

Antwort

Eine entsprechende Entscheidung ist stets abhängig vom Einzelfall und verallgemeinerungsfähigen Kriterien nicht zugänglich.

Frage 18 Seite 7

Gab es in der laufenden Legislaturperiode IFG-Anträge, deren Beantwortung durch die Fachaufsicht des BMI (Z II 4) aus rechtlichen Gründen gestoppt wurde, und wenn ja, welche (bitte nach Anzahl aufschlüsseln)?

Antwort

Nein.